Mehr Wohnraum in Karlsruhe durch nachhaltige Tiny-House-Lösungen

Vorlage: 2023/1422
Art: Antrag
Datum: 20.12.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.01.2024

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.03.2024

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1422 Eingang: 20.12.2023 Mehr Wohnraum in Karlsruhe durch nachhaltige Tiny-House-Lösungen Antrag: FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 18 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.03.2024 3 Ö 1. Die Stadtverwaltung verändert (bau-)rechtliche Rahmenbedingungen dahingehend, dass die Errichtung von Tiny Houses im Stadtkreis Karlsruhe erleichtert und beschleunigt wird. 2. Die Stadtverwaltung macht Vorschläge und stellt in einer Auflistung auf, wo bzw. auf welchen Grundstücken in Karlsruhe eine Errichtung von Tiny Houses möglich ist. 3. Die Stadtverwaltung nimmt Kontakt zum Initiatorenkreis des Modellprojekts „Naturnahes Wohnen in Karlsruhe-Durlach“ auf, um auf der Grundstücksfläche Hotzerweg 21 Tiny Houses als Wohnstätten planen und umsetzen zu können. 4. Unter Einbezug der Ausstellungen und Veranstaltungen zu Tiny Houses im Rahmen der Karlsruher Messe strebt die Stadtverwaltung an, Karlsruhe als Modellstadt für Tiny Houses zu etablieren. Ziel ist es, vermehrt neuen Wohnraum für Karlsruhe zu gewinnen, einen zukunftsweisenden Wirtschafts- und Entwicklungszweig für die Technologieregion auszubilden und überregional Aushängeschild für ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltiges Wohnen zu werden. In Karlsruhe gibt es nach wie vor nicht genügend bezahlbaren Wohnraum. Gleichzeitig steht nur ein begrenzter Teil an freier Fläche für die Bebauung zur Verfügung. Dabei sollten weitere Versiegelungen und unnötige Umweltbelastungen vermieden werden. Innovative und nachhaltige Wohnformen spielen dabei eine immer wichtigere Rolle, um diesem Anspruch beim Wohnungsbau gerecht zu werden. Insbesondere Tiny Houses eignen sich hierbei als voll funktionsfähige Wohnstätten, um die verschiedenen Aspekte modernen Wohnens zu integrieren. Da Mieten und Wohnhauspreise weiterhin sehr hoch sind und auch die Zahl an Sozialwohnungen weiter zurückgeht, würden Tiny Houses dazu beitragen, die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Karlsruhe zu entspannen. Die minimalistischen Häuser weisen eine hohe Kosteneffizienz auf, da die Bau- und Unterhaltungskosten im Vergleich zu gewöhnlichen Häusern sehr gering sind und daher auch mehr Menschen die Möglichkeit erhalten, günstig zu wohnen und Eigentum zu erwerben. Zudem sind auf Rädern gebaute Tiny Houses mobil und transportabel, was eine flexible Mitnahme, z.B. bei Umzügen, zulässt. Eine dauerhafte Beanspruchung des Untergrunds ist dabei nicht notwendig. Ein Beispiel stellt das sogenannte Schraubenfundament dar, das nach Beendigung der Grundstücksnutzung durch das Tiny House wieder herausgedreht werden kann und dabei kaum Rückstände hinterlässt. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Insbesondere bei Seniorinnen und Senioren sind diese Wohnformen sehr beliebt im Hinblick auf ein kleineres, sozial eingebettetes und barrierefreies Leben. Der Einzug in Tiny Houses erleichtert nicht nur älteren Menschen den Wohnalltag, sondern lässt auch wieder deren bisherige Wohnungen und Einfamilienhäuser für Familien frei werden, die mehr Raum benötigen. Gerade hinsichtlich einer zunehmend alternden Gesellschaft können Tiny Houses dabei sehr gut auf leicht zugänglichen Flächen umgesetzt werden. Für jüngere Menschen können sie genauso gut auf steileren Flächen mit zwei Ebenen errichtet werden. Eine schnelle und flexible Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner und an das jeweilige Landschaftsbild ist somit einfach möglich. Neben der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit zeichnen sich die Mini-Häuser insbesondere durch eine sehr ausgeprägte ökologische Nachhaltigkeit aus. Weniger benötigte Baumaterialien, ein geringerer Flächenverbrauch und Energiebedarf für Heizungen und Kühlungssysteme, ein minimalistischer Lebensstil, ein größerer Schutz des Erdbodens sowie der Erhalt der natürlichen Wasserzirkulation sind dabei nur einige Gesichtspunkte, die sich in die selbstgesetzten Ziele der städtischen Klima- und Umweltpolitik optimal einfügen. In einem ersten Schritt sollten daher zunächst die (bau-)rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden, sodass die Errichtung von Tiny Houses in Karlsruhe erleichtert und die Genehmigung von Bauanträgen beschleunigt werden kann. Zudem sollte die Stadtverwaltung dem Gemeinderat Vorschläge unterbreiten, auf welchen Grundstücken in Karlsruhe die Aufstellung von Mini-Häusern möglich ist. Des Weiteren sollte das Gespräch mit dem Projektinitiatoren des Konzepts „Naturnahes Wohnen in Karlsruhe-Durlach“ gesucht werden, die bereits in einer umfassenden Analyse die Projektfläche „Hotzerweg 21“ für die Aufstellung von Tiny Houses untersuchten und positive Effekte herausarbeiten konnten. Die verkehrsgünstig gelegene Grundstücksfläche Hotzerweg 21 bietet dabei kurze Wege zu ÖPNV, zur naturnahen Umgebung, zu Einkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten sowie zu Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen. Für die Stadt Karlsruhe und die gesamte Technologieregion sollte es Ziel sein, unter Berücksichtigung der bereits stattfindenden zahlreichen Ausstellungen und Veranstaltungen zu Tiny Houses im Rahmen der Karlsruher Messe die Fächerstadt als Modellstadt für diese Wohnform zu entwickeln. Neben dem Gewinn von dringend benötigtem Wohnraum für die Bevölkerung entsteht auch für die Technologieregion ein weiterer zukunftsweisender Forschungs- und Wirtschaftszweig, in dessen Rahmen neue Arbeitsplätze und Entwicklungspotentiale entstehen können. In diesem Fachgebiet des ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltigen Wohnens kann sich die Stadt letztlich hinsichtlich ihrer überregionalen Reputation ein weiteres attraktives Image erarbeiten sowie entschieden zur ökologischen Wende in einem wichtigen Lebens- und Alltagsbereich beitragen. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1422 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Mehr Wohnraum in Karlsruhe durch nachhaltige Tiny-House-Lösungen Antrag: FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.03.2024 3 Ö Beratung Kurzfassung Die Verwaltung hat die weitere planerische Entwicklung von Tiny Houses im Blick und kann sich in bestimmten Bereichen im Zuge der Nachverdichtung Tiny Houses vorstellen. Besonders auf Grundstücken und Grundstücksteilen im Siedlungszusammenhang mit geringer Größe, auf denen eine Bebauung mit gängigen Wohnungsgrößen nicht möglich ist. Eine großflächige Ansiedlung im Außenbereich oder auf geplanten Wohnbauflächen wird nicht befürwortet. Um den Wohnraumbedarf abzudecken, muss die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer vorhandenen Flächen nachhaltig haushalten und Wohnbauflächen mit einer angemessenen Dichte bebauen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1) Die Stadtverwaltung verändert (bau-)rechtliche Rahmenbedingungen dahingehend, dass die Errichtung von Tiny Houses im Stadtkreis Karlsruhe erleichtert und beschleunigt wird. Die baurechtliche Einordnung von Tiny Houses hängt von deren tatsächlichen Ausgestaltung ab. Sind diese ortsfest und auf langfristige Wohnnutzung ausgelegt, so handelt es sich im baurechtlichen Sinne um Wohngebäude. Diese müssen sich, wie alle Wohngebäude, als Vorhaben mit bodenrechtlicher Relevanz an die planungsrechtlichen Vorgaben des infrage kommenden Gebietes halten. Deshalb sind Tiny Houses überall da zulässig, wo Wohnnutzung zulässig ist, sofern keine anderen Vorschriften, wie zum Beispiel das Maß der baulichen Nutzung entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Darüber hinaus gelten weitere bauplanungsrechtliche, bauordnungsrechtliche Vorgaben sowie sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften. Wenn ein Tiny House diese Anforderungen erfüllt, ist eine Baugenehmigung zu erteilen. Eine Erleichterung oder auch Beschleunigung ist im Baurecht für Tiny Houses lediglich über die Verfahrenswahl vorgesehen. Bauanträge für Tiny Houses können in der Regel im Kenntnisgabe- oder im Vereinfachten Verfahren eingereicht werden. Aktuell hat die Stadt Karlsruhe kein Bebauungsplanverfahren eröffnet oder vorgesehen, das innerhalb der nächsten Jahre speziell das Wohnen in Tiny Houses zum Ziel hat. Der Flächennutzungsplan 2030 gibt für die geplanten Wohnbauflächen eine städtebauliche Mindestdichte vor, die weit über der vorgesehenen Dichte einer Tiny House Siedlung liegt. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Flächen hat man sich in Karlsruhe dazu entschieden, nicht die vollen Möglichkeiten der Flächenausweisung im FNP 2030 auszuschöpfen. Um trotzdem der Verantwortung bei der Wohnraumvorsorge gerecht zu werden, sollen geplante Flächen möglichst effizient genutzt werden. Im Sinne dieses Ziels verzichtet die Stadt Karlsruhe grundsätzlich darauf Flächen den Stufen D (~60 EW/ha) und D/C (~70 EW/ha) zuzuordnen. Nur die Siedlungstypen A (~180 EW/ha), B (~110 EW/ha) und C (~80 EW/ha) finden Verwendung. Zudem verpflichtet man sich bei Flächen des Siedlungstyps A, der die höchste bauliche Dichte aufweist, individuelle Mindestgrenzen einzuhalten, die über den Dichtewerten des Siedlungsdichtemodells des Verbandes liegen. Dies führt dazu, dass 17 von 21 aus dem FNP 2010 übernommenen geplanten Flächen im FNP 2030 einem höheren Dichtetyp zugeordnet wurden, oder eine höhere individuelle Mindestgrenze bei den Wohneinheiten erhalten haben. Die Dichtewerte im FNP wurden im abschließenden Beschluss des FNP 2030 in der Verbandsversammlung aufgeführt. Dieser wurde am 7. Dezember 2020 gefasst und im Vorfeld im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe vorberaten. Um die Weiterentwicklung und städtebauliche Ergänzung bestehender Stadtteile voranzutreiben, wurden folgende Planungsgrundlagen geschaffen: Die gesamtstädtische Potenzialstudie „Innere Entwicklung Karlsruhe“, der „Karlsruher Wohnpotenzialflächenatlas“ (KaWoPA) und das „Konzept Höhenentwicklung Karlsruhe“, das Regeln für eine mögliche Stadterweiterung in die Höhe festlegt. 2) Die Stadtverwaltung macht Vorschläge und stellt in einer Auflistung auf, wo bzw. auf welchen Grundstücken in Karlsruhe eine Errichtung von Tiny Houses möglich ist. Die Stadt Karlsruhe unterstützt auf privaten Grundstücken, im Rahmen des vorhandenen Baurechts, Tiny Houses umzusetzen. Wie in Antwort 1 bereits beschrieben, ist längerfristig keine Entwicklung von Wohnbauflächen für Tiny Houses aufgrund der geringen Dichte vorgesehen. Jenseits von Bauflächen durch neue Bebauungspläne möchten wir noch auf das städtische Baulandkataster verweisen: https://geoportal.karlsruhe.de/user/blk/baulandflaechen.html Mit den Links in der rechten Spalte können sie sich ein Grundstück auch im Webstadtplan ansehen. Die Eigentümer der Grundstücke haben der Veröffentlichung dieser Grunddaten zugestimmt. – 3 – 3) Die Stadtverwaltung nimmt Kontakt zum Initiatorenkreis des Modellprojekts „Naturnahes Wohnen in Karlsruhe-Durlach“ auf, um auf der Grundstücksfläche Hotzerweg 21 Tiny Houses als Wohnstätten planen und umsetzen zu können. Das Grundstück Hotzerweg 21 liegt im Außenbereich. Dort ist die Bebauung mit Tiny Houses für eine dauerhafte Wohnnutzung unzulässig. Der Flächennutzungsplan 2030 stellt für diesen Bereich in Durlach eine landwirtschaftliche Fläche dar. Eine zukünftige Bebauung mit Tiny Houses ist nicht vorgesehen. Den Handlungsrahmen für die Stadtplanung gibt das 2016 vom Gemeinderat beschlossene Räumliche Leitbild vor, das im Zusammenspiel von Bürgerschaft, städtischen Gremien und Verwaltung erarbeitet wurde. Ein zentraler Punkt darin ist, das Bekenntnis zu einer flächensparenden Bodenpolitik, mit klarem Fokus auf die vorhandenen Ressourcen innerhalb der Konturen des Siedlungsraums. Wie alle Bauwilligen kann der Initiatorenkreis gerne auf die Stadtverwaltung zugehen, wenn konkrete Fragen oder Anliegen zu ihrem Bauvorhaben vorliegen. 4) Unter Einbezug der Ausstellungen und Veranstaltungen zu Tiny Houses im Rahmen der Karlsruher Messe strebt die Stadtverwaltung an, Karlsruhe als Modellstadt für Tiny Houses zu etablieren. Ziel ist es, vermehrt neuen Wohnraum für Karlsruhe zu gewinnen, einen zukunftsweisenden Wirtschafts- und Entwicklungszweig für die Technologieregion auszubilden und überregional Aushängeschild für ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltiges Wohnen zu werden. Die Verwaltung hat die weitere planerische Entwicklung von Tiny Houses im Blick und kann sich in bestimmten Bereichen im Zuge der Nachverdichtung Tiny Houses vorstellen. Besonders auf Grundstücken und Grundstücksteilen im Siedlungszusammenhang mit geringer Größe, auf denen eine Bebauung mit gängigen Wohnungsgrößen nicht möglich ist. Eine großflächige Ansiedlung im Außenbereich oder auf geplanten Wohnbauflächen wird nicht befürwortet. Um den Wohnraumbedarf abzudecken muss die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer vorhandenen Flächen nachhaltig haushalten und Wohnbauflächen mit einer angemessenen Dichte bebauen.

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 18 der Tagesordnung: Mehr Wohnraum in Karlsruhe durch nachhaltige Tiny-House- Lösungen Antrag: FDP Vorlage: 2023/1422 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 14. März 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2024