Winternutzung des Passagehofs
| Vorlage: | 2023/1416 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.12.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1416 Eingang: 20.12.2023 Winternutzung des Passagehofs Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 17 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.03.2024 4 Ö Beratung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Nach dem Winter 2023/2024 legt die Stadtverwaltung im entsprechenden Gremium einen Erfahrungsbericht vor, aus dem hervorgeht, wie sich die Besucherfrequentierung im Passagehof (z.B. hinsichtlich der Nutzung sozio-kultureller Angebote oder der Außengastronomie) im Laufe der zurückliegenden Sommer-, Herbst- und Winter-Monate entwickelt hat. 2. Die Stadtverwaltung prüft die Voraussetzungen für eine Winternutzung, um den Passagehof im Zeitraum vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres wieder als Parkfläche nutzbar zu machen. Zudem prüft sie für diesen Zeitraum, unter welchen Bedingungen die Lieferzeiten für den Anlieferverkehr wieder ausgeweitet werden können. Sachverhalt / Begründung Das Reallabor im Passagehof hat gezeigt, dass der Bereich im Sommer durch mehr Sitzgelegenheiten und Begrünung sowie mehr Möglichkeiten für die Außengastronomie aufgewertet und belebt werden kann. Daher haben wir den Prozess zur Verstetigung und Teileinziehung des Passagehofs mit Umwidmung zu einer Fußgängerzone im Juli 2023 auch proaktiv begleitet. Seit dem Beginn der kalten Jahreszeit hat sich dieser Eindruck gewandelt. Mittlerweile erhalten wir immer häufiger die Rückmeldung, dass der Passagehof unbelebt und leer ist. Dies liegt zum einen an der kalten Witterung und zum anderen am abnehmenden Tageslicht. Menschen verweilen hier nicht gerne. Gleichzeitig bleibt der Platz ungenutzt und leer. Für mehr außengastronomisches Angebot und Aufenthaltsqualität haben wir uns auch an anderen Orten in der Innenstadt eingesetzt. Allerdings gelten hier sinnvolle jahreszeitliche Einschränkungen: der vom Gemeinderat am 28. März 2023 beschlossene Leitfaden „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen“ regelt, dass Stellplätze vor Gastronomiebetrieben vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres nach Genehmigung zur außengastronomischen Nutzung umgewidmet werden können. Außerhalb dieses Zeitraums stehen die Stellplätze wieder parkenden Autos zur Verfügung. Diese jahreszeitliche Einschränkung der außengastronomischen Sondernutzung von Stellplätzen ist sinnvoll. Denn in der kalten bzw. dunklen Jahreszeit geht das Bedürfnis nach außengastronomischer Bewirtung zurück. Freigewordener Platz kann genutzt werden, und der Parksuchverkehr nimmt ab. – 2 – Im Passagehof ist das bisher nicht möglich. Wenn hier das Bedürfnis nach außengastronomischer Bewirtung in der dunklen und kalten Jahreszeit verständlicherweise nachlässt, bleibt der Passagehof trotzdem leer und ungenutzt. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des akuten Parkplatzmangels in der Innenstadt befürworten wir als CDU-Fraktion flexiblere Nutzungsmöglichkeiten. Zum Frühjahr 2024 soll die Stadtverwaltung daher in einem Erfahrungsbericht darlegen, wie sich die Zahlen der Besucherfrequentierung im Passagehof über die letzten Monate entwickelt haben. Gleichzeitig beantragen wir die Prüfung, unter welchen Bedingungen der Passagehof vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres wieder als Parkfläche zur Verfügung stehen könnte – dies insbesondere bis zur permanenten Umgestaltung ab den Jahren 2026/2027. Bei dieser Prüfung soll alternativ auch untersucht werden, wie die Lieferzeiten für den Anlieferverkehr in diesem Zeitraum erhöht werden könnten. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Thorsten Ehlgötz Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Dirk Müller Stadtrat Sven Maier
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1416 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Winternutzung des Passagehofs Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.03.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Seit Abschluss des Reallabors und der Umwidmung des Passagehofs in eine Fußgängerzone wurden keine weiteren (verkehrlichen und sonstigen) Erhebungen vorgenommen. Ein Entwicklungsbericht kann infolgedessen nicht vorgelegt werden. Eine aussagekräftige und damit aufwendige Evaluation nach Abschluss eines umfangreichen straßenrechtlichen Verfahrens ist nicht vorgesehen und entspricht auch nicht der üblichen Vorgehensweise. Der Passagehof ist Fußgängerzone und damit dem motorisierten Verkehr größtenteils entzogen. Straßenrechtlich sind die durchweg möblierten Aufenthaltszonen im Passagehof vergleichbar mit dem Marktplatz oder dem Kirchplatz St. Stephan. Eine Nutzung der Flächen zum Parken ist unzulässig. Eine Ausweitung der Belieferungszeiten wäre nach Änderung der „Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerzonen“ grundsätzlich möglich. Eine Notwendigkeit, die festgelegten Zeiten anzupassen, hat sich über die verkehrlichen Untersuchungen aber nicht ergeben. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Nach dem Winter 2023/2024 legt die Stadtverwaltung im entsprechenden Gremium einen Erfahrungsbericht vor, aus dem hervorgeht, wie sich die Besucherfrequentierung im Passagehof (z.B. hinsichtlich der Nutzung sozio-kultureller Angebote oder der Außengastronomie) im Laufe der zurückliegenden Sommer-, Herbst- und Winter-Monate entwickelt hat. Dem Antrag kann nicht nachgekommen werden, da seit der während des Reallabors vorgenommenen Beobachtungen keine weiteren Zählungen und Befragungen vorgenommen wurden. Seit der Umgestaltung hat lediglich eine konkrete Beschwerde die Stadtverwaltung erreicht. Von Seiten der Kulturinstitutionen (Jazzclub, Kinemathek) gab es hingegen deutlich positives Feedback. Um ein aussagekräftiges Bild zu erhalten, wären wieder alle Anliegerinnen und Anlieger zu befragen oder Fußgängerzählungen als Gegenüberstellung der Erhebungen von Anfang Mai 2022 vorzunehmen. Nach Einschätzung der beteiligten Verwaltungsakteure sind keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zur Evaluation des Reallabors zu erwarten. Da eine erneute Evaluation einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand bedeuten würde, wird davon zur Zeit abgeraten. Vor einer permanenten Umgestaltung des Passagehofs soll eine Beteiligung erfolgen, welche die Erfahrungen der vergangenen Jahre aufgreift. Diese hat keinerlei Auswirkungen auf das Rechtskonstrukt der Fußgängerzone, sondern beträfe allein die gestalterischen Aspekte. 2. Die Stadtverwaltung prüft die Voraussetzungen für eine Winternutzung, um den Passagehof im Zeitraum vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres wieder als Parkfläche nutzbar zu machen. Zudem prüft sie für diesen Zeitraum, unter welchen Bedingungen die Lieferzeiten für den Anlieferverkehr wieder ausgeweitet werden können. Die straßenrechtliche Umwidmung des Passagehofs in eine Fußgängerzone basiert auf einem umfassenden Beteiligungs- und anschließenden Umwidmungsverfahren mit der Möglichkeit zur Einwendung. Ziel der im Juli 2023 vom Gemeinderat beschlossenen Teileinziehung war es, eine innerstädtische grüne Oase zu schaffen, die neben gastronomischen und kulturellen Nutzungen auch dem nichtkommerziellen Aufenthalt und der Begrünung dienen soll. Diese neugeschaffene Aufenthalts- und damit auch Wohnqualität ist zu schützen und zu fördern. Die während des Teileinziehungsverfahrens eingegangene Einwendung pro Radverkehr und ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Ausweitung der Lieferzeiten wurde im Rahmen der Abwägung bzw. im Gemeinderat vom Juli 2023 abgelehnt. Eine Ausweitung der Belieferungszeiten wäre nach Änderung der „Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerzonen“ grundsätzlich möglich. Eine Notwendigkeit, die festgelegten Zeiten anzupassen, hat sich aus den verkehrlichen Untersuchungen nicht ergeben. Die im Antrag vorgeschlagene temporäre Winternutzung des Passagehofs als Parkfläche ist mit der Umwidmung rechtlich ausgeschlossen. Der Passagehof ist seit dem 1. September 2023 Fußgängerzone und dem motorisierten Verkehr größtenteils entzogen. Straßenrechtlich sind die durchweg möblierten Aufenthaltszonen im Passagehof nun vergleichbar mit dem Marktplatz oder dem Kirchplatz St. Stephan. Auch dort dürfen an Winter- oder veranstaltungsfreien Tagen keine Autos parken. Der Fall ist insofern nicht mit dem Leitfaden „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen“ vergleichbar, als dass dieser die temporäre Zweckentfremdung einer Verkehrsfläche für privatwirtschaftliche Zwecke regelt. Um weiterhin die Belebung im Passagehof über das Gesamtjahr hinweg zu fördern, gibt es bereits verschiedene Ansätze. Der Passagehof liegt im Quartier „Zentrale Kaiserstraße“, einem von vier City- Quartieren des Bundesförderprojektes „City Transformation“. Für das Quartier wurde im Herbst 2023 ein Quartiersmanagement beauftragt. Dieses hat die Aufgabe die Akteurinnen und Akteure im Quartier zu vernetzen und bei Aktivitäten zu beraten. Für Projekte können Engagierten unter anderem – 3 – Finanzmittel über so genannte Quartiersbudgets zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesförderprojekt, von dem aufgrund der Quartierszugehörigkeit auch die Kaiserpassage und der Passagehof profitieren, läuft noch bis zum 31. August 2025. Ebenfalls finanziert über das Projekt „City-Transformation“ wird unter Beteiligung der dortigen Akteurinnen und Akteure derzeit ein „Struktureller Generalplan sowie ein Profilierungs- und Nutzungskonzept Kaiserpassage“ erarbeitet. Diese Maßnahme adressiert auch den Aspekt der ganzjährigen Hofnutzung, -bespielung und -belebung. Gleichzeitig markiert der finale Generalplan den Auftakt für die Gründung einer IG Passagehof, bestehend aus den dortigen Akteurinnen und Akteuren, mit der weiter an der Entwicklung des Passagehofs und der Kaiserpassage gearbeitet wird. Das Quartiersmanagement kann hierbei in Bezug auf die Realisierung der Hofbespielung unterstützen. Die Verantwortung liegt jedoch bei den Akteurinnen und Akteuren. Dies vor dem Hintergrund, dass die Bespielung nach dem Auslaufen der Förderung Ende August 2025 ohne Unterstützung des Quartiersmanagements fortgeführt werden muss.
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Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Winternutzung des Passagehofs Antrag: CDU Vorlage: 2023/1416 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 14. März 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2024