Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket im KVV

Vorlage: 2023/1411
Art: Antrag
Datum: 19.12.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Verkehrsbetriebe Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.01.2024

    TOP: 16

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.02.2024

    TOP: 2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.02.2024

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1411 Eingang: 19.12.2023 Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket im KVV Antrag: DIE LINKE. Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 16 Ö Kenntnisnahme Hauptausschuss 06.02.2024 2 Ö Beratung Gemeinderat 20.02.2024 14 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie viele Strafanzeigen von den Verkehrsbetrieben wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein im Zeitraum 2019 - 2023 pro Jahr gestellt wurden. 2. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fordert den Aufsichtsrat der VBK auf, sich dafür einzusetzen, auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein nach §265a StGB zu verzichten. Begründung: Die Kriminalisierung von Fahren ohne gültigen Fahrschein betrifft Menschen mit geringem Einkommen ganz besonders. Vielfach sind es gerade Armut und eine schwierige Lebenssituation die zu einer Fahrt ohne gültigen Fahrschein führen. Kann die Strafzahlung nach §265a nicht beglichen werden, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist der häufigste Grund für die Verhängung einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe, in Deutschland sind davon jedes Jahr 7.000 - 10.000 Bürger*innen betroffen. Die Haft führt vielfach zur Verschlimmerung einer ohnehin prekären Situation. Es drohen Berufs- und Wohnungsverlust. Eine Kriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein steht dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen. Ein zivilrechtlicher Anspruch der Verkehrsbetriebe kann unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zudem zu einer Entlastung von Justiz und Ermittlungsbehörden beitragen. In anderen Städten, wie bspw. Bremen und Düsseldorf wurde ein solches Vorgehen bereits beschlossen. Die Nutzung des ÖPNVs ist essentieller Teil gesellschaftlicher Teilhabe und muss allen Bürger*innen möglich sein. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Arslan

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1411 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket im KVV Antrag: DIE LINKE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 06.02.2024 2 Ö Beratung Gemeinderat 20.02.2024 14 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 wurden insgesamt 9.363 Strafanzeigen wegen Erschleichen von Leistungen erstellt. 2. Die VBK GmbH schließt sich der Auffassung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) an, dass Fahren ohne gültigen Fahrausweis eine Straftat im Sinne des § 265a StGB bleiben muss und als solches auch weiterhin angezeigt wird. Die Verwaltung empfiehlt die bisherige Praxis beizubehalten und wiederholtes Schwarzfahren zur Anzeige zu bringen. Des Weiteren empfiehlt sie Ziffer 2 des Antrags abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bei Erschleichen von Leistungen handelt es sich um einen Straftatbestand, welcher im Strafgesetzbuch (StGB) unter dem Paragraphen 265a geführt wird. Bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) erfolgt eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen erst dann, wenn ein Fahrgast innerhalb von drei Jahren dreimal ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen wird. Nachfolgend die Anzahl der gestellten Strafanträge wegen Erschleichen von Leistungen im Zeitraum von 2019 bis 2023. Jahr gestellte Strafanträge 2019 2.824 2020 2.375 2021 1.863 2022 1.130 2023 1.171 Die Einstufung, dass „Schwarzfahren“ eine Straftat im Sinne des § 265a StGB ist, ist keine unternehmenspolitische Entscheidung, sondern Gesetzeslage. Diese Einstufung wird vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befürwortet, dessen Auffassung sich die VBK anschließt. Dementsprechend wird von der VBK wiederholtes Schwarzfahren zur Anzeige gebracht. Die im Antrag genannten Zahlen können nicht verifiziert werden. 2016 verbüßten laut VDV „etwa 7.600 Personen eine Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens, also nur knapp über 3% der angezeigten Personen.“ Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zu einem Anstieg der Beanstandungsquote führen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Beanstandungsquote liegt bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe bei 3,01% der gesamten kontrollierten Fahrgäste. Hierdurch entgehen dem KVV mehrere Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen. Bei einem Anstieg der Beanstandungsquote würde die Summe an verlorenen Ticketeinnahmen sich deutlich weiter erhöhen, was letztendlich von der Allgemeinheit - den ehrlichen Kunden - über steigende Ticketpreise mitbezahlt werden müsste.

  • Protokoll GR TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket im KVV Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/1411 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 6. Februar 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2024

  • Protokoll_HA_TOP 2_06.02.2024
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Sitzung Hauptausschuss 6. Februar 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket im KVV Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/1411 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: verwiesen in den Gemeinderat Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Der Antrag sei aus dem Gemeinderat verwiesen wor- den. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.) erläutert, man habe geschaut, wie andere Städte verfahren. Es werde oftmals gesagt, die Verfolgung mache keinen Sinn, es sei eine Überbelastung für die Justiz, sie bestrafe Armut. Aus dem Grund fordere ihre Fraktion, dass man dies nicht mehr verfolge. Die Entscheidung könne der KVV unabhängig von der Rechtslage treffen. Es sei eine zivilrechtliche Sache. Man könne argumentieren, dass man als Gemeinderat nicht für die Justiz zuständig sei. Aber trotzdem könne man sich fragen, inwieweit man eine unnötige Belastung der Justiz gewährleisten könne. Stadträtin Wolf (GRÜNE) bekennt, auch ihre Fraktion habe sich mit dem Thema beschäftigt und an die Verkehrsbetriebe geschrieben. Das Anliegen finde die Unterstützung der GRÜ- NEN. Die Strafen seien unverhältnismäßig. Hinzu komme der bürokratische Aufwand bei den Verkehrsbehörden, aber auch bei der Justiz. Klar sei, dass man nicht über ein Bundesgesetz entscheiden könne. Aber man könne entscheiden, ob man Anzeige erstatte. Der Dachverband sei der Meinung, dass man es weiter zur Anzeige bringen solle. Er stehe jedoch nicht einstimmig dahinter, was man daran sehe, dass einige Verkehrsbetriebe es nicht mehr zur Anzeige brächten. Diesem Weg sollte man sich anschließen. – 2 – Stadtrat Pfannkuch (CDU) meint, es könne nicht darum gehen, die Justiz zu entlasten. Es gehe um den KVV und darum, wie er mit Fahrgästen umgehe, die nicht nur den Fahrgast- vertrag verletzten sondern auch geltendes Strafrecht. Wenn man es aufweiche, sei dies für einen Rechtsstaat nicht akzeptabel. Die Einladung, sich nicht mehr um einen Fahrschein zu kümmern, könne seine Fraktion nicht akzeptieren. In diesem Antrag sehe man den Versuch, den Rechtsstaat ad absurdem zu führen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) schließt sich der Position der CDU an. Wenn man diesen Schritt gehe, würden nur noch sehr wenige Fahrkarten gekauft werden, weil die Konsequenz aus- bleibe. Letztendlich mache man das Schwarzfahren damit hoffähig. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.) zeigt sich erstaunt, dass gerade die CDU argumentiere, dass es eine Einladung sei, sich nicht an die Beförderungsbedingungen zu halten. Das erhöhte Be- förderungsentgelt, der zivilrechtliche Anspruch der Verkehrsbetriebe, bleibe davon vollkom- men unberührt. Sie folge lediglich der Argumentation des deutschen Richterbundes, der sich nicht als zuständig sehe, die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsbetriebe einzutreiben. Der Vorsitzende entgegnet, er habe es so verstanden, dass der Verband der Verkehrsunter- nehmen sage, es sei nicht Aufgabe, darüber nachzudenken, ob es strafrechtlich sei oder nicht. Da es aber so sei, empfehle man, es so zu belassen. Einzelne Verkehrsunternehmen machen es anders, weil es der Gemeinderat dort so beschlossen habe. Die Vorgehensweise der Verkehrsbetriebe, es erst beim dritten Mal zur Anzeige zu bringen, halte er für gut. Er könne aber nicht erkennen, dass man mit dieser Vorgehensweise irgend- welchen Menschen nicht gerecht werde. Er sehe auch genügend Möglichkeiten, über den Karlsruher Pass und andere Angebote an günstigere Tickets zu kommen. Von daher könne er die Gleichsetzung, dass alle Menschen, die erwischt werden und vielleicht ins Gefängnis müssen, arme Menschen seien, nicht nachvollziehen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verweist er den Antrag erneut in den Gemeinderat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 21. Februar 2024

  • Protokoll GR 20.02.2024 TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket im KVV Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/1411 Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket im KVV Ergänzungsantrag: SPD Vorlage: 2023/1411/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Antrag DIE LINKE: Mehrheitliche Zustimmung (25 JA, 19 Nein) Änderungsantrag SPD: Mehrheitliche Zustimmung (25 JA, 20 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die vor- liegende Stellungnahme der Verwaltung sowie die erfolgte Vorberatung im Hauptaus- schuss am 6. Februar 2024. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Da Sie sich als Oberbürgermeister bei der Diskussion im Hauptausschuss als Berater der Pfennigfüchse hervorgetan haben, habe ich heute Abend einen echten Schnapper. Auto abstellen, ohne den Parkschein zu lösen, kostet beim Er- wischt-Werden maximal 40 Euro und kann 100 Mal wiederholt werden. Dagegen werden bei Fahrten ohne Ticket im KVV 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt fällig plus eine Strafanzeige noch on Top ab dem dritten Mal. Da muss man sich wirklich fragen, ob die Relationen stimmen. Genau darum geht es uns in unserem Antrag. Wir wollen eine Angleichung und eine Ver- hältnismäßigkeit herstellen, und das ist diese zusätzliche Verfolgung mittels Strafrecht ein- fach nicht. Es kann nicht sein, dass Fahren ohne Fahrschein häufig schwerer bestraft wird als alkoholisiertes Autofahren oder Falschparken. Die bisherige Praxis des Anzeigens ist nicht nur unverhältnismäßig, sie führt im Einzelnen zu untragbaren sozialen Härten und ei- ner völlig sinnlosen Mehrbelastung der Justiz, und das, obwohl der Unrechtsgehalt seit län- gerem umstritten ist und es mit dem erhöhten Beförderungsentgelt und/oder einem Fahr- zeugverweis bereits genug Sanktionierungsmöglichkeiten gibt. Hier liegt außerdem eine – 2 – absolute Sonderregelung für den ÖPNV vor. Weite Teile der Stadtverwaltung, seien es das Bauordnungsamt, das Marktamt, das Konservatorium, die kommen bei der Einforderung ihrer Gebühren oder säumiger Gebühren allein mit Mahngebühren aus. Also Zivilrecht reicht anscheinend völlig. Das Ergebnis der bisherigen Rechtslage, so wie sie ist, mit dem § 265a ist, dass jedes Jahr in Deutschland immer noch mehr als 7.000 Menschen ins Ge- fängnis kommen, weil sie ohne Ticket unterwegs waren und die Geldstrafe nicht bezahlen konnten, eben nach § 265a. In Hamburg sind es allein 100 Gefängnisplätze, die freigehal- ten werden für Menschen, die ohne Ticket unterwegs waren. Da muss man sich fragen, was es nicht nur für die Allgemeinheit bedeutet, sondern das sind auch Kosten, und für den Einzelnen natürlich. Da reden wir von 200 Millionen Euro pro Jahr. Auf kommunaler Ebene können wir selbstverständlich nichts an der unzureichenden Bun- desgesetzgebung ändern, aber wir können etwas an der Praxis hier vor Ort verändern. Der KVV kann künftig auf Anzeigen verzichten, und das tut er bereits, also zumindest bei den ersten beiden Malen. Damit kann sich Karlsruhe in die Initiative anderer Städte wie Düssel- dorf und Bremen einreihen, die bereits auf eine Anzeige beim Schwarzfahren verzichten. Die rein betriebswirtschaftliche Argumentation der Stadtverwaltung, die sie hier in der Vor- lage macht, ist nicht nur wenig sozial, sie ist auch unsauber. Nach ihrer Logik müsste bei einem Betrieb mit so hohem Fixkostenanteil wie der ÖPNV auch die Fahrgäste, die seit dem Beginn des Kombiprojektes weggefallen sind und auch alle, die lieber mit dem Fahrrad oder Auto oder was auch immer fahren, also Nicht-ÖPNV-Nutzer müssten für steigende Ti- cketpreise verantwortlich gemacht werden. Also, wir sind für Verhältnismäßigkeit statt Strafrecht, darum Nein zu weiteren Anzeigen nach § 265a im KVV. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Wir GRÜNE unterstützen diesen Antrag der LINKEN sehr gern. Wir schließen uns der Argumentation der LINKEN an. Kurz noch vertiefend insbesondere auf jüngere Menschen, die wegen Nicht-Begleichens der Strafzahlung ins Gefängnis kom- men, wirkt sich die Freiheitsstrafe sehr zweifelhaft aus. Nach meinen eigenen Erfahrungen aus der Sozialarbeit wird meist eine Antigesellschaftshaltung hervorgerufen oder verstärkt. Außerdem ist Mobilität ein Grundbedürfnis. Nicht allen Bürgergeld- und Grundsicherungs- empfänger*innen reicht das Geld, um zum Beispiel eine Monatskarte von 25 Euro zu be- zahlen. Ressourcen werden verschwendet durch die Belastung von Justiz und Ermittlungs- behörden, durch die Nichtmobilität von manchen Bürgergeldempfänger*innen und bedürf- tigen älteren Menschen und durch zweifelhafte Kontakte, die Menschen im Gefängnis bei Nichtbegleichens der Strafe erfahren. Dem Ergänzungsantrag der SPD stimmen wir eben- falls zu, kann ich gleich sagen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Der Antrag der LINKEN, jetzt auch noch unterstützt von den GRÜNEN und der SPD, zeigt wieder eins, ein surreales Rechtsverständnis insofern, als wir erstens nicht das Bundesgesetz, das Strafgesetzbuch abändern können. Das ist nämlich § 265a Strafgesetzbuch. Das Erschleichen von Leistungen ist ein Straftatbestand, der auch als Antragsdelikt ausgestaltet ist. Das heißt, es obliegt dem Antragsteller, ob er seinen An- trag macht oder nicht. Wir sind hier nicht befugt, irgendjemandem unserer verkehrsbetrie- benen Mitarbeitern anzuweisen, ob sie von diesem bundesgesetzlichen Recht, einen An- trag zu stellen oder nicht, Gebrauch machen oder nicht. Das ist das Erste, denn wir können uns nicht über Bundesrecht hinwegsetzen. Das Zweite, ich würde mir wünschen, Sie würden solche Plädoyers für rechtmäßiges und legales Verhalten im Hause von sich geben, wie Sie es jetzt zum Aufruf im Prinzip – 3 – Freischein für das Schwarzfahren machen. Das, was Sie hier als reine Bagatelle abtun, hat einen immensen wirtschaftlichen Schaden, und zwar auch für städtische Gesellschaften. In Deutschland sind ungefähr 3,5 Prozent der Bus- und Bahnfahrgäste ohne Ticket unter- wegs. Den Verkehrsunternehmen entgeht geschätzt jährlich eine Viertelmilliarde Euro. Was könnte man, wenn jeder seine Fahrkarte, die für jeden leistbar ist, für die Bedürftigen auch mit Karlsruher Pass, Studenten/Schüler erhalten entsprechende Karten, die verbilligt sind, was könnte man also mit der Viertelmilliarde Euro Soziales und Sonstiges tun? Das stelle ich jetzt hier in den Raum. Und das andere, ins Gefängnis kommt man in unserem Land nicht ganz so leicht. Also da muss man schon vehement regelmäßig straffällig werden, das heißt zum Beispiel regelmäßig schwarzfahren. Da muss ich sagen, fehlt es dann aber auch am Verständnis. Wenn jemand meint, er muss sich ständig über Recht und Gesetz hinweg- setzen, anstatt sich eine Fahrkarte zu kaufen, dann bleibt eben der Justiz am Ende nichts anderes übrig, als eine Freiheitsstrafe zu setzen, denn man muss auch für Recht und Ord- nung sorgen. Also insofern lehnen wir natürlich Ihre Anträge ab und würden uns wirklich mehr Rechtsverständnis in diesem Haus wünschen. Denn das ist schon sehr surreal, wie Sie argumentieren. Stadträtin Uysal (SPD): Auch wir unterstützen diesen Antrag mit einer Ergänzung. Wir fin- den es richtig und wichtig, dass wir erneut die Frage stellen, wie wir mit Personen umge- hen, die ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen, ohne eine gültige Fahrkarte bei sich zu ha- ben. Allerdings wollen wir eine Ergänzung hinzufügen, um eine fundierte Grundlage zu schaffen, sämtliche Bedenken zu beseitigen, wie Einnahmeverluste und eventuell auch der Verdacht, dass die Beanstandungsquote eventuell ansteigen könnte. Deswegen lautet un- sere Ergänzung folgendermaßen, dass wir eine einjährige Erprobungsphase einräumen, um eben eine Evaluation durchzuführen, die dann Aufschluss über die Entwicklung der Bean- standungsquoten gibt. Anschließend soll das Ganze noch mal im Aufsichtsrat der Verkehrs- betriebe entschieden werden, wie wir künftig damit umgehen, falls jemand ohne Fahr- schein fahren sollte. Ich möchte das radikal ablehnen, dass hier vorgeworfen wird oder unterstellt wird, dass wir ein surreales Rechtsverständnis haben. Auch Sie wissen das sicherlich, liebe CDU-Stadträtin, dass der Deutsche Richterbund, der auch eine starke Stimme der Justiz ist, diese Empfeh- lung ausgesprochen hat, dass man doch eher zivilrechtlich an die ganze Sache rangehen sollte und nicht strafrechtlich. Deswegen sollten wir uns bitte hier auf die Sachlichkeit kon- zentrieren. Wir haben diese Spielräume zu entscheiden, ob wir sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorangehen wollen oder nicht. Zivilrechtlich wird vorangegangen, und das wollen wir auch weiterhin behalten. Jetzt ist die Frage, ob wir tatsächlich die Strafver- folgung machen wollen oder nicht. Deswegen finden wir das eine gute Lösung und eine gute Ergänzung, dass wir das erproben und dann erneut hier bzw. im Aufsichtsrat der Ver- kehrsbetriebe entscheiden. Stadtrat Braun (KAL/Die PARTEI): Aus Sicht meiner Fraktion ist Schwarzfahren meistens kein Delikt. Es ist vielmehr oft eine notgedrungene Maßnahme bedürftiger Menschen, die sich ihr Recht auf Mobilität einholen, weil Fahrkarten immer teurer und teurer werden und sie schlichtweg von vielen Menschen nicht mehr gestemmt werden können. Armut sollte niemals ins Gefängnis führen. Um es kurz zu machen, Schwarzfahren muss bezahlbar blei- ben. – 4 – Stadtrat Jooß (FDP): Herr Oberbürgermeister, Sie sind Vorsitzender der VBK und Sie haben eben gehört, welche Verluste entstehen beim Schwarzfahren. Wir wollen Schwarzfahrern nicht Tor und Tür öffnen. Wir sind zwar nicht Law & Order, aber es geht einfach nicht, dass viele schwarzfahren. Viele machen das ganz bewusst, denke ich. Ich wäre mehr für Kon- trolle statt für weniger, und ich wäre eher für Sanktionierung. Deswegen stimmen wir der Vorlage von den LINKEN. nicht zu. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich kann jetzt nicht unterscheiden, was Satire und was Ernst ist. Das ist jetzt ein bisschen schwierig, die ganze Geschichte, a) dass wir nicht allen Verkehrs- verbünden hier im Landkreis und Umkreis vorschreiben können, wie dessen Aufsichtsräte sich verhalten, und b) habe ich ein Problem, wenn ich das jetzt höre. Ist das jetzt eine An- stiftung zum Schwarzfahren? Dann würde ich mich nach Strafgesetzbuch § 26 strafbar machen. Deshalb kann ich nicht zustimmen. Oder ist es eine Beihilfe zu einer Straftat, die gesetzlich eine Straftat ist? Dann würde ich mich nach § 27 Strafgesetzbuch strafbar ma- chen, aus dieser Aussage. Egal wie wir es drehen, es ist so, ich konnte auch bei dem An- trag diese Formulierung, dass gerade Armut und schwierige Lebenssituation zu einer Fahrt ohne gültigen Fahrschein nirgends nachweisen und nirgends finden. Wenn Sie nämlich Schwarzfahren im Internet nachsuchen oder das auch über künstliche Intelligenz suchen, kommt das Ergebnis, dass das meist jüngere, meist männliche Personen sind, die schwarz- fahren. Die haben meistens gesunde Beine, könnten also Fahrrad fahren, laufen oder Sons- tiges. Ich glaube, der ganze Antrag mit Ergänzungsantrag kommt unter das Fach Satire, und da- mit wird es abgehakt und abgelehnt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ganz besonders möchte ich dem Stadtrat Braun danken, der jetzt endlich einmal wieder etwas gesagt hat hier in diesem Gremium. Denn ich habe auf- grund seiner Aussage verstanden, worum es hier eigentlich geht. Die LINKEN wollen mehr oder weniger auf den letzten Drücker ein Wahlversprechen der Partei einlösen, danke für diese Erklärung. Anders kann man diesen Antrag vielleicht auch nicht ganz verstehen. Aber jetzt zur Sache. Wir müssen daran denken, wie oft man eigentlich kontrolliert wird, wenn man in Bus oder Bahn, also beim Bus vielleicht beim Einsteigen, aber in der Straßen- bahn werden nur 5 Prozent der Fahrgäste kontrolliert. Das heißt, man wird nur im Schnitt jedes 20. Mal kontrolliert. Wenn man dann drei Mal erwischt worden sein muss, bevor tat- sächlich strafrechtlich verfolgt wird, dann kann man sich ausrechnen, dass man insgesamt 60 Mal ohne Fahrschein fahren kann im Durchschnitt, bevor diese Maßnahme greift. Dann kann man sich auch ausrechnen, um wie viel Geld es hier eigentlich geht, was den Ver- kehrsbetrieben verloren geht. Wir wissen alle, dass wir sehr nahe an einem jährlichen Defi- zit von 100 Millionen sind bei den Verkehrsbetrieben. Sie schlagen jetzt allen Ernstes vor, dass wir den Leuten erklären, ist gar nicht so schlimm, es passiert euch nichts, auch wenn ihr 60 Mal hintereinander schwarzfahren solltet? Das ist tatsächlich der Aufruf zum Schwarzfahren. Wenn es dann heißt, es sind nur Leute, die sich es nicht leisten können, Entschuldigung, dafür gibt es den Karlsruher Pass. Dafür gibt es alle möglichen Arten der Entschädigung. Wenn ich höre, was die Schüler sich so erzählen, dann ist es aus meiner Sicht unter den Schülern zu einer Art Volkssport geworden, schwarzzufahren. Und es sind welche, die es sich leisten können. Aber die sagen sich, warum, wenn ich eh nie kontrolliert werde. Wenn – 5 – wir jetzt noch praktisch die letzten Hürden fallen lassen, das ist ein Signal. Der Gemeinde- rat sendet ein Signal aus, und dazu, ganz ehrlich, bin ich nicht bereit, ein Signal für noch mehr Schwarzfahren auszusenden, in einer Situation, wo wir jeden Pfennig brauchen für unsere Verkehrsbetriebe. Stadträtin Fenrich (pl.): Der § 265a des Strafgesetzbuches ist ein Straftatbestand, Punkt. Frau Kollegin Dogan, Sie verzeihen, wenn ich jetzt Ihnen widerspreche, es ist kein Antrags- delikt, es ist ein Offizialdelikt. Was ist ein Offizialdelikt? Ein Offizialdelikt ist, wenn die Straf- verfolgungsbehörde, und das ist die Staatsanwaltschaft, davon Kenntnis erreicht, muss sie diesem Delikt nachgehen. Jetzt kann man natürlich sagen, wie Sie auf der linken Seite, dann sagt es doch einfach nicht, dann haben die keine Kenntnis. Da warne ich davor. Die Stadt Karlsruhe ist öffentliche Hand, und wir haben immer noch einen Rechtsstaat. Von da- her kann es nicht sein, dass die Stadt Karlsruhe bei den einen Delikten keine Anzeige macht, keinen Antrag stellt, sondern keine Anzeige macht bei der Staatsanwaltschaft, und bei anderen Delikten, die im Stadtgebiet vorkommen, macht sie eine Anzeige. Das ist eine Ungleichbehandlung, zwar im Unrecht, aber dennoch sollte sich eine öffentliche Hand da- vor schützen. Dann will ich noch dazu sagen, dass es im letzten Sommer im Rechtsausschuss des Bundes- tages diskutiert wurde. Da wurde auch diskutiert, ob man absehen sollte von der Strafe, also der 265a raus aus dem Strafgesetzbuch. Es wurde diskutiert, ob man das als Ord- nungsrecht dann behandelt wissen wollte. Der Vorsitzende Richter im 2. Strafsenat, Dr. Fi- scher, hat schon vor längerer Zeit gesagt, das sollte man auf einem Privatklageweg letzt- endlich regeln, aber nicht per Straftatbestand. Das gibt es alles, ist alles diskutiert worden, aber ich weise darauf hin, der Rechtsausschuss bzw. der Bundestag hat noch nicht ent- schieden. Das heißt, 265a ist weiterhin im Strafgesetzbuch drin, und von daher bleibt der Stadt gar keine andere Wahl, als das zur Anzeige zu bringen. Ich finde, es ist ein Entgegen- kommen, wenn man sagt, drei Mal dürft ihr schwarzfahren, und dann kommt es erst zur Anzeige. Das ist eine wunderbare Sache. Dieser Rechtsausschuss hat auch hingewiesen, dass der ärmere Teil der Bevölkerung verbilligte Fahrkarten bekommen kann. Das ist eine zweite Möglichkeit. Als Endergebnis bleibt, wenn der Bund für eine Abschaffung dieser Fahrgelderhebung ist, dann muss auch geregelt werden letztendlich, wie der ÖPNV bezahlt werden muss. Dann muss sich vielleicht der Bund Gedanken machen, ob er den Städten unter die Arme greift oder ob das die Städte alleine stemmen müssen. Und da sage ich, gute Nacht Karlsruhe. Stadtrat Müller (CDU): Ich glaube, man muss an der ganzen Diskussion - auf den Grundan- trag der LINKEN möchte gar nicht inhaltlich so tief eingehen - schon ein bisschen aufpas- sen, was für eine Tür man damit aufmacht, mit dem Bestreben, einen solchen Antrag zu unterstützen. Da frage ich mich dann schon bisweilen, was mag denn als Nächstes kom- men? Ich glaube, wir tun gut daran, nicht nur als städtische Gesellschaften, sondern als Stadt, als Konzern Stadt insgesamt, nicht die Tür aufzumachen, dass wir nicht etwas sug- gerieren, was zu Mehr bedeuten würde, im negativen Sinn wohlgemerkt. Wenn ich dann diesen Ergänzungsantrag der SPD sehe, der für mich in sich weder schlüs- sig noch zielführend ist - da hat auch der Beitrag der Kollegin mehr oder weniger mich fast schon irritierend zurückgelassen -, weil eigentlich in sich das Ganze relativ inhaltslos war. Denn was wollen Sie denn eigentlich evaluieren? Sie wollen evaluieren, was in der – 6 – Stellungnahme im Großen und Ganzen schon drinsteht. Da muss man die Vorlage einfach nur lesen, dann ist man auch besser beraten und muss nicht inhaltslos Anträge auf den Weg bringen und sie schon gar nicht hier ausformulieren. Denn die Verkehrsbetriebe als städtische Gesellschaft erstattet erst nach dem dritten Verstoß innerhalb von drei Jahren eine Strafanzeige, einen Strafantrag als solches. Das heißt im Prinzip, dass die ersten Verge- hen, und das sind sie nun mal zunächst rein grundrechtlich betrachtet, eigentlich ohne Fol- gen bleiben, wenn wir von dem erhöhten Beförderungsentgelt absehen. Da müssten Sie an der Stelle dann allerdings auch so konsequent sein und vielleicht auch zukünftig darauf auch noch verzichten wollen. Darüber hinaus haben Sie doch auch dezidiert die Darstellun- gen, zu wie viel Verstößen es in den letzten Jahren kam und was sich daraus an Fehlein- nahmen entwickelt hat. Fehleinnahmen, die dann auch dem gesamtstädtischen Haushalt zulasten gehen. Und dann denke ich, muss man einfach einmal den zweiten Schritt oder vielmehr den ersten Schritt zu Ende denken, bevor man einen zweiten Schritt an dieser Stelle vollzieht. Stadtrat Hock (FDP): Es wird schon ein bisschen gelächelt. Das kann ich gar nicht. Ich bin eigentlich fassungslos. Ich bin fassungslos dessen, dass die SPD dieses Spiel mitmacht. Da muss ich ganz ehrlich sagen, da fällt mir überhaupt nichts mehr ein. Wir reden im Haushalt über Kürzungen, was wir uns alles nicht mehr leisten können. Ich muss ganz ehrlich sagen, wer die Erläuterungen zur finanziellen Auswirkung dieses Beschlusses sich auf der Zunge zergehen lässt, da macht es einen sprachlos, dass Sie das mitmachen. Entschuldigen Sie bitte, da habe ich überhaupt kein Verständnis mehr dafür. Dieser Antrag gehört abgelehnt. Wenn Sie dies, Herr Oberbürgermeister, also ich gehe nicht davon aus, dass Sie das mittra- gen, Sie werden jetzt gleich dagegen sprechen, aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich kann das nicht. Ich habe vorhin gedacht, na ja gut, das wird ein Antrag, der wird abgelehnt. Aber ich war dann wirklich überrascht, dass die SPD sagt, das können wir uns vorstellen, und in einem Jahr gucken wir uns an, wie es sich entwickelt. Liebe SPD, mich macht mittlerweile sprach- los, was Sie für Politik in dieser Stadt machen. Es tut mir leid. Der Vorsitzende: Ich will nur darauf hinweisen, dass die 60 Euro erhöhtes Beförderungs- geld trotzdem zu zahlen sind. Das ist aber auch das einzig Positive, was ich an der Stelle noch sagen kann. Das Zweite ist, dass ich auch der Meinung bin, von einem oder zwei, dass es zum Teil un- verhältnismäßig ist, wie Leute, die betrunken Unfälle bauen, am Ende davonkommen. Da bin ich völlig derselben Meinung. Ich kenne auch Menschen, die völlig, ohne dass sie ir- gendwas angestellt hatten, mal betrunken vom Rad gefallen sind, und die haben über Jahre Mühe, ihren Führerschein überhaupt wieder zu kriegen, obwohl es überhaupt keiner- lei... Also das ist für mich dann auch unverhältnismäßig, wenn ich manchmal sehe, dass irgend so ein Krawallfahrer in der Stadt ein paar Leute totfährt und dann am Ende, mit was der dann davonkommt. Aber das kann alles kein Argument für mich an dieser Stelle sein. Man kann nur davor warnen, den Straftatbestand hier völlig aufzuheben, denn dann hät- ten unsere Verkehrsbetriebe nicht mehr die Möglichkeit, die Polizei hinzuzuziehen, um überhaupt die Personalien feststellen zu können. Jetzt geht es aber heute nicht darum, denn das können wir hier nicht beschließen. Auch das Thema, das sind so arme Menschen, bei dem Sozialsystem, wo die andere Hälfte der – 7 – Bevölkerung gerade aufgehetzt wird, so nach dem Motto, die kriegen alle so viel Bürger- geld, dass sie nicht mehr arbeiten brauchen, das stimmt auch nicht. Aber es zeigt trotz- dem, dass es jetzt auch nicht so ist, dass wenn man arm ist und sich ein bisschen um die entsprechenden Anträge kümmert, nicht doch auch entsprechend abgesichert wird. Und vor allem in diesem sogenannten Bürgergeld gibt es eine 30-Euro-Pauschale pro Monat, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, für Mobilität. Da kann ich heute auch dank des Deutschlandtickets Mobilität abbilden. Also nicht Deutschlandticket alleine, sondern dann noch mit der entsprechenden Reduzierung. Insofern fällt mir im Moment, außer dass die Juristerei sagt, wir haben damit unheimlich viel zu tun, kein Argument ein, warum das jetzt der richtige Weg sein soll. Insofern bin ich auch ein bisschen rat- und fassungslos, wie wir damit umgehen. Ich möchte auch darauf verweisen, dass es hier um einen Antrag an den Aufsichtsrat der VBK geht. Das hat dann nichts mit KVV und auch nichts mit AVG zu tun. Da sind auch durchaus die Verhältnisse etwas anders. Ich sehe im Moment ein großes Akzeptanzprob- lem in der Gesellschaft für, sagen wir mal, einen Mindestrespekt gegenüber Amtsperso- nen, gegenüber staatlichen Institutionen, gegenüber staatlichen Versorgungssystemen all- gemein. Da gehört für mich der ÖPNV auch dazu. Und deswegen halte ich es zwar für nachvollziehbar, wenn ein Richtertag sagt, lasst uns doch mit dem ganzen Scheiß in Ruhe, und bei den meisten können wir eh kein Geld holen, und dann lungern die in den Gefäng- nissen rum und verstopfen es. Das kann ich alles nachvollziehen. Aber als relevantes gesell- schaftspolitisches Signal deswegen darauf zu verzichten, mit der Argumentation Armut, dann diskutieren wir demnächst darüber, dass Ladendiebstahl nicht strafrechtlich relevant ist oder sonst was, also sorry, bei aller Akzeptanz auch für sozialpolitische Erfahrungen, die jeder in seinem Job macht. Ich könnte aus der Psychiatrie auch viel erzählen, aber es würde dennoch nicht dazu führen, dass ich hier an der Stelle wirklich empfehlen kann, jetzt zu so einem Ergebnis zu kommen. Das ist jetzt meine persönliche Meinung. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Ich möchte jetzt noch mein Befremden, lieber Herr Oberbür- germeister, zum Ausdruck bringen, dass Sie mit einem Whataboutism hier loslegen, dass Sie dann über Ladendiebstahl und Legalisierung von Ladendiebstahl sprechen. Das ist nicht das Thema hier gewesen. Wir haben die Diskussion über ein Thema gehabt, und ich finde es immer sehr schwierig mit Whataboutism, was ist denn mit dem anderen und dies und das jene. Es geht hier um genau ein Problem, über das wir sprechen, und was hier bisher kaum zur Sprache gekommen ist, wie wirksam wir denn glauben, dass diese Strafandro- hung wirklich ist? Ich glaube, in den allermeisten Fällen ist bei denen sozusagen, die immer denken, ich spare mir das, wenn sie zwei Mal erwischt worden sind und 120 Euro allein er- höhtes Beförderungsgeld gezahlt haben, ist dieses Risiko ausreichend, dass man die Kos- ten-Nutzen-Abwägung für sich dann anders tut. Es sind, glaube ich, eher harte Fälle, die dann auch von dieser Strafandrohung nicht zu erreichen sind. Und da ist die Frage, ob wir uns damit wirklich einen Gefallen tun, wenn wir diese Strafanträge stellen. An dieser Stelle sehe ich nicht den Untergang des Abendlandes, wenn wir diesen Strafantrag nicht mehr stellen. Sehr wohl muss, falls dann die Bundesgesetzgebung geändert wird, Sorge dafür getragen werden, dass weiterhin ein erhöhtes Beförderungsentgelt unter Aufnahme der Personalien erhoben werden kann. Das ist aber nichts, was wir heute entscheiden und diskutieren müs- sen. Deswegen ist das heute auch nicht relevant. Also von daher bitte ich wirklich darum, auch bei dem Thema zu bleiben. – 8 – Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Danke an den Vorredner, der sehr viel vorweggenommen hat. Auch die Frage, wie relevant ist denn diese Strafandrohung wirklich. Mir geht es heute vor allem zentral darum, dass ich Doppelregelungen, Doppelsanktionierungen in dem Falle ablehne. Wir haben das Zivilrecht mit dem erhöhten Beförderungsentgelt, das haben wir weiterhin, und dann noch zusätzlich das Strafrecht on Top zu setzen. Gerade bei dem Strafrecht ist das große Problem, wenn ich jetzt aus der Sozialpolitik rausgehe, das mache ich nicht gerne, aber wenn ich jetzt ganz nüchtern argumentiere, dann ist der Schaden, der ursprünglich erzeugt wurde, im meisten Fall ein paar Euro. Gut, das kann man dann hoch- summieren, dann haben wir, wie Sie sagten, Frau Dogan, eine Viertelmilliarde Ausfälle bei den Verkehrsbetrieben. Dem stehen aber mindestens genauso viel Geld gegenüber, fast 200 Millionen immerhin, die der Staat an Ausgaben hat, um diese Strafandrohung umzu- setzen. Das steht in keinem Verhältnis. Wir haben hier eine Doppelregelung. Wir haben schon ein Sanktionsinstrument, und das reicht vollkommen aus. Dann muss man sich eher darüber unterhalten, in die Diskussion will ich nicht einsteigen, aber das können Sie dann auf konservativer Seite machen, ob Ihnen das erhöhte Beförderungsentgelt ausreicht, ob das doppelt so teuer sein soll oder was auch immer oder ob das gestaffelt ist nach Anzahl des Fahrens. Aber ich finde, man muss diese Doppelregelung einfach rauslassen. Vor allem diese sinnlose Beschäftigung der Justiz, die dann auch zu wirklich unnötigen Härten führt, kann man sich einfach meiner Meinung nach sparen. Das ist auch nicht so, dass es für diese Neuregelung keine gesellschaftliche Akzeptanz gäbe, zumindest in Umfragen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich muss ehrlich sagen, ich komme hier irgendwie nicht mehr mit. Das ist eine unheimlich akademische Diskussion. Das sehe ich so, Kollege Arslan, das sehe ich so. Wie wird denn das draußen verstanden? Welche Botschaft kommt denn draußen an? Alle diese Argumentationen, die an sich vielleicht stimmig sind, aber es wird doch letztendlich draußen verkürzt rübergebracht, der Karlsruher Gemeinderat erlaubt Schwarzfahrer, und das ist ihm egal. Da habe ich echt meine Probleme, muss ich ehrlich sa- gen. Es wird sicher unterschiedlich in der Fraktion abgestimmt, aber ich kann der Sache nicht zustimmen. Wenn ich mir vorstelle, ich bin draußen, und wie soll ich denn argumen- tieren, wenn ich von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen werde? Ich habe kein Argu- ment für diesen Antrag, und deswegen kann ich dem auch nicht zustimmen. Mein Kollege, Herr Haug, und ich hatten überlegt, dass wir dem Antrag der SPD zustimmen, aber im Laufe der Diskussion ist mir klar geworden, das macht auch keinen Sinn. Also diesem An- trag kann ich nicht zustimmen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich möchte noch einmal betonen, es geht nicht darum, diese Personen von dem erhöhten Beförderungsgeld zu befreien. Es geht um eine Entkriminali- sierung von einer Ordnungswidrigkeit. Was hat diese Gesellschaft davon, wenn wir mehr Kriminelle produzieren, indem wir dieses als Straftat ahnden? Also das ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar. Der Vorsitzende: Ich glaube, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich möchte nur auf Ihre Kritik, Herr Stadtrat Dr. Cremer, eingehen. Ich mache mir das mit dem Whataboutism nicht leicht. Ich bin nur auf die Argumentation eingegangen. Sie haben noch ein weiteres Argu- ment geliefert. Wenn ich sage, die Leute sind zu arm, dann muss ich natürlich auch die Frage stellen, dann sind sie vielleicht auch zu arm, um im Geschäft zu bezahlen. Insofern ist die Fortführung mit dem Ladendiebstahl an der Stelle völlig logisch. Wenn Sie jetzt noch sagen, es hat keine abschreckende Wirkung mehr, hätte ich noch ein weiteres Argument, – 9 – weil der Ladendiebstahl, das wissen wir von den ganzen Seriendiebstählen, auch keine ab- schreckende Wirkung durch das Strafrecht hat. Auch da finde ich, ist es legitim zu sagen, wenn ich mit dieser Argumentation arbeite, ich habe mich nur auf diese Argumentation bezogen, dann könnte ich auch noch weiterreichende Straftatbestände kritisch hinterfra- gen. Deswegen tue ich mich mit der Argumentation schwer. Ich habe auch nicht der Argu- mentation zugestimmt, dass das Defizit zu hoch ist, deswegen müssen wir jetzt die Leute alle..., das ist, glaube ich, auch ein Argument, das wäre für mich an der Stelle, weil ich ja den Einzelfall betrachten muss, irrelevant. Darauf habe ich mich auch nicht bezogen, son- dern nur auf das politische Signal, das wir an der Stelle setzen. Das ist das, was am Ende die Leute interessiert. Die interessiert am Ende nicht, ob das mehr Geld da oder dort ist. Jetzt kommen wir zu dem Ergänzungsantrag der SPD. Wenn ihn die Antragsteller nicht zu ihrem eigenen Thema machen, dann stimmen wir den jetzt ab, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Zugestimmt Dann haben wir den Antrag der LINKEN, ergänzt um diese Evaluationsgeschichte aus dem Antrag der SPD, und den stelle ich jetzt hier zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme. Stadtrat Hock (FDP): Ich habe nur die Bitte, Herr Oberbürgermeister, Sie hatten es schon zugesagt, es geht jedes Mal so schnell wieder weg, wir können das überhaupt nicht. Der Vorsitzende: Können wir das noch mal wieder aufrufen? Hat es irgendjemand fotogra- fiert? Können wir es noch mal wiederholen? Wir hatten zwar schon darüber gesprochen, dass wir es ein bisschen länger stehen lassen. Jetzt ist es aber doch wieder so schnell weg gewesen. Das können wir dann einfach noch mal kurz wiederholen, und zwar ab jetzt. – Und dann können wir es einen Moment stehen lassen, denn wir haben jetzt bald erst ein- mal keine Abstimmung. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit würde ich gerne TOP 14.1 auf den nächsten Ge- meinderat verschieben. Es passiert ja nichts. Wir machen vorher keine Planungswerkstatt oder machen irgendwas anderes. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. März 2024