Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderatswahl sowie die Ortschaftsratswahlen 2024
| Vorlage: | 2023/1393 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.12.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.02.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1393 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderatswahl sowie die Ortschaftsratswahlen 2024 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 06.02.2024 7 N Vorberatung Gemeinderat 20.02.2024 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Zur Durchführung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 11 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern. Die Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, sechs Beisitzende sowie deren Stellvertretungen zu wählen. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Personen als Beisitzende sowie als stellvertretende Beisitzende in den Gemeindewahlausschuss. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zur Durchführung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 11 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern. Die Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, sechs Beisitzende und sowie deren Stellvertretungen zu wählen, wobei die Aufteilung der Sitze im Gemeindewahlausschuss unter Berücksichtigung der Mandate im Gemeinderat erfolgen soll. Zu beachten ist hierbei, dass die KAL und DIE PARTEI eine Fraktion bilden und FDP, FÜR Karlsruhe und Freie Wähler sich zu einer Zählgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Dies wurde bei der Verteilung der Sitze im Gemeindewahlausschuss berücksichtigt. Verteilung der Sitze (nach § 40 Gemeindeordnung): Gremien Größe (Mitglieder) GRÜNE CDU SPD FDP FW | FÜR KAL / DIE PARTEI LINKE AfD Fenrich Mandate 15 9 7 7 4 3 2 1 Anteil Gemeinderat 31,3% 18,8% 14,6% 14,6% 8,3% 6,3% Wahlergebnis 30,0% 18,7% 14,3% 13,2% 9,6% 7,0% Beisitzende/ Stellvertretende 2 1 1 1 1 Somit ergibt sich folgende Sitzverteilung im Gemeindewahlausschuss: Fraktion/Zählgemeinschaft Beisitzende Stellvertretende GRÜNE 2 2 CDU 1 1 SPD 1 1 FDP, FW|FÜR 1 1 KAL/DIE PARTEI 1 1 Zu Beisitzenden im Gemeindewahlausschuss können nur wahlberechtigte Personen ernannt werden. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe haben oder sich in Karlsruhe gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Kandidierende und Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages zur Gemeinderats- oder einer Ortschaftsratswahl können nicht als Beisitzende nominiert werden. – 3 – Von der Fraktion GRÜNE: - als Beisitzende: Frau Christina Bischoff, geb. 1998, 76185 Karlsruhe - als deren Stellvertretung: Herr Tobias Schmid, geb. 2000, 76137 Karlsruhe - als Beisitzende: Frau Karin Wolff, geb. 1964, 76187 Karlsruhe - als deren Stellvertretung: Herr Michael Borner, geb. 1966, 76137 Karlsruhe Von der Fraktion CDU: - als Beisitzende: Frau Karin Wiedemann, geb. 1948, 76185 Karlsruhe - als deren Stellvertretung: Herr Klaus Heilgeist, geb. 1944, 76149 Karlsruhe Von der Fraktion SPD: - als Beisitzender: Herr Parsa Marvi, geb. 1982, 76227 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Frau Isabella Metzke, geb. 1994, 76135 Karlsruhe Von der Zählgemeinschaft bestehend aus FDP, Freie Wähler und FÜR Karlsruhe: - als Beisitzender: Herr Tom Høyem, geb. 1941, 76137 Karlsruhe - als dessen Stellvertretung: Herr Gabriel Meier, geb. 1992, 76137 Karlsruhe Von der KAL/DIE PARTEI: - als Beisitzende: Frau Ulla Cramer, geb. 1958, 76199 Karlsruhe - als deren Stellvertretung: Frau Sabine Lancier, geb. 1985, 76131 Karlsruhe Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - Zur Durchführung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 11 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern. Die Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, sechs Beisitzende sowie deren Stellvertretungen zu wählen. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Personen als Beisitzende sowie als stellvertretende Beisitzende in den Gemeindewahlausschuss.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderats- wahl sowie die Ortschaftsratswahlen 2024 Vorlage: 2023/1393 Beschluss: Zur Durchführung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen ist ein Gemeindewahlaus- schuss zu bilden. Nach § 11 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) besteht der Ge- meindewahlausschuss aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern. Die Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, sechs Beisitzende sowie deren Stellvertretungen zu wählen. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Personen als Beisitzende sowie als stellvertretende Beisitzende in den Gemeindewahlaus- schuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 6. Februar 2024. Hinter dem Begriff Bildung des Gemeindewahlausschusses verbirgt sich aber ein richtiger Wahlgang. Wir können aber über diesen Gesamtblock auch so, wie wir das üblicherweise hier immer tun, als gemeinsamen von allen mitgetragenen Wahlvorschlag en bloc abstim- men. Und das würde ich Ihnen jetzt heute hier so empfehlen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in der Verwaltungsvor- lage vergessen wurde, aufzuschreiben, dass unser Ergebnis bei der letzten Wahl 7,2 Pro- zent betragen hat und damit vor dem der LINKEN war. – 2 – Der Vorsitzende: Alles klar, wir nehmen es vom Protokoll her auf. Und damit stelle ich jetzt diesen Wahlvorschlag Ihnen hier zur einer Wahlabstimmung einer abstimmenden Wahl und bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Vielen Dank Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. März 2024