Zweijähriger Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung - Zwischenbericht

Vorlage: 2023/1381
Art: Informationsvorlage
Datum: 06.12.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.01.2024

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Leitlinien_Öffentlichkeitsbeteiligung_Zwischenbericht
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1381 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Zweijähriger Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung - Zwischenbericht Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 6 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zu dem zweijährigen Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Einleitung Gute Öffentlichkeitsbeteiligung bedingt eine kompetente Gestaltung des Beteiligungsprozesses. Gestaltungsspielräume und Rahmenbedingungen müssen klar kommuniziert, Spielregeln definiert und Verfahren transparent sein. Aufbauend auf der Diskussion im Karlsruher Hauptausschuss am 21. Juni 2022 (Vorlage 2022/0486) zur Weiterentwicklung der kommunalen Bürgerbeteiligung, koordiniert das Büro für Mitwirkung und Engagement aktuell einen zweijährigen Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Zentrum des Prozesses steht das Konzeptionsgremium, das sich mit der Definition des organisatorischen Rahmens, des inhaltlichen Vorgehens sowie der Themenschwerpunkte der Leitlinien befasst. Es ist zu gleichen Teilen mit je acht Vertreter*innen der Stadtgesellschaft, Kommunalpolitik und Verwaltung besetzt und hat in 2023 im Zuge von fünf Sitzungen engagiert und konstruktiv zu den oben genannten Schwerpunkten getagt. Das Gremium hat hierbei auch den Beteiligungsprozess in 2024 definiert und wird Teil von diesem sein. 2. Ausgangslage Das gegenwärtig gültige „Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe“ stammt aus dem Jahr 2012. Es wurde in Zusammenarbeit verschiedener Fachdienststellen der Stadt verwaltungsintern ausgearbeitet. Der Fokus liegt hierbei auf Methoden zur anlassbezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung. Es definiert weder Verfahren noch einheitliche Standards einer guten Beteiligungspraxis. Aktuell ist die Umsetzung der Beteiligungsprojekte dezentral organisiert und die Ausgestaltung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen heterogen. Zur Unterstützung der Dienststellen stärkt das 2015 gegründete und als Fachbereich im Amt für Stadtentwicklung angesiedelte Büro für Mitwirkung und Engagement die strategische Ausrichtung und Fokussierung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu kooperiert es stadtintern mit einer Vielzahl an Dienststellen und unterstützt diese auf Anfrage bei Beteiligungsprozessen. Vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen aus Politik und Gesellschaft, haben sich die an die Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Anforderungen verändert und eine engere Zusammenarbeit der Dienststellen notwendig gemacht. Daher hat das Büro für Mitwirkung und Engagement im Mai 2021 als einen ersten Schritt den verwaltungsinternen Arbeitskreis Bürgerbeteiligung gegründet. In diesem diskutieren die Mitglieder ämter- und dezernatsübergreifend gemeinsame Herausforderungen im Bereich Beteiligung. 3. Ziele der Leitlinien Leitlinien schaffen durch eine stärkere Transparenz und Verbindlichkeit von Öffentlichkeitsbeteiligung eine verlässliche Grundlage für das Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteure. Damit zielen sie insbesondere auf die Herstellung klarer und akzeptierter Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie tragen zu einer einheitlich hohen Qualität von Beteiligungsverfahren bei und dienen dabei als konkrete Handlungshilfe für die Stadtverwaltung bei der Durchführung dieser. Die Leitlinien sind Dach und Richtschnur für die Beteiligungspraxis und den Gesamtprozess der Beteiligungsverfahren. Sie sichern über Maßnahmen und Bausteine die Qualität von Beteiligung. Einzelne Methoden und konkrete Inhalte werden nicht vorgeschrieben. Bundesweit haben bereits über 110 Kommunen Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung initiiert oder befinden sich aktuell im Prozess zur Erstellung dieser. Auch in Baden-Württemberg wurden in einer Vielzahl von Kommunen Leitlinien eingeführt, so etwa im Jahr 2012 in Heidelberg, im Jahr 2017 in Stuttgart und im Jahr 2019 in Mannheim. – 3 – 4. Erarbeitungsprozess der Leitlinien 2023 und 2024 Der Prozess zur Erarbeitung der Leitlinien ist trialogisch, das heißt auf einen Austausch und die Zusammenarbeit von Bürgerschaft, Kommunalpolitik und Stadtverwaltung hin angelegt und in zwei Phasen untergliedert. In der ersten Phase (2023) hat das für diesen Anlass neu einberufene Konzeptionsgremium den Ablauf und die organisatorischen und inhaltlichen Bausteine des Verfahrens definiert und Qualitäten beziehungsweise Standards für die Beteiligung festgelegt. In der zweiten Phase (2024) werden die Ergebnisse in die Stadtöffentlichkeit getragen und erste Umsetzungsschritte einschließlich der Vertiefung ausgewählter Bausteine durch das Konzeptionsgremium und unter breiter Beteiligung der Karlsruher Stadtgesellschaft erarbeitet. Das trialogische Zusammenspiel im Konzeptionsgremium ermöglicht es, die unterschiedlichen Erfahrungen und Expertisen aus den einzelnen Gruppierungen gleichermaßen in die Erarbeitung einfließen zu lassen. Es wurden hierzu alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur Mitwirkung an den Leitlinien eingeladen – die Teilnahme der Fraktionsmitglieder ist dabei optional. Zusätzlich bringen sechs städtische Dienststellen (Sozial- und Jugendbehörde: Kinder- und Seniorenbüro sowie Büro für Integration, Stadtplanungsamt, Presse- und Informationsamt, Gartenbauamt und das Amt für Stadtentwicklung) sowie die Volkswohnung und der Stadtjugendausschuss e. V. ihre spezifischen Blickwinkel hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Erarbeitung der Leitlinien im Gremium ein. Die Karlsruher Einwohner*innen wurden durch eine Pressemeldung über das Vorhaben informiert und dazu aufgerufen, sich für das Gremium zu bewerben. Anhand prozessrelevanter Kriterien erfolgte eine Vorauswahl der potentiell in Frage kommenden Bewerber*innen. Anschließend wurde mit Hilfe eines Losverfahrens bestimmt, welche fünf der 55 Bewerber*innen zukünftig im Gremium vertreten sind. Zusätzlich sind im Gremium drei zivilgesellschaftliche Akteure vertreten, die über eine ausgewiesene Expertise in den Bereichen soziale Teilhabe, Antidiskriminierung und bürgerschaftliches Engagement verfügen. Die Arbeit des Konzeptionsgremiums wurde durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) wissenschaftlich begleitet und mit Erfahrungswerten aus anderen Kommunen angereichert. Durch das Difu-Projekt „Strukturierte Beteiligung“ stand das Amt für Stadtentwicklung in den letzten beiden Jahren zudem im Austausch mit anderen Kommunen bezüglich der Weiterentwicklung kommunaler Beteiligungsprozesse. Die Moderation und Prozessbegleitung der Veranstaltungen wurden durch den Verein Generationen.Dialog.Zukunft e. V. übernommen. Die inhaltliche Konzeptionierung des Prozesses und der einzelnen Veranstaltungen lag bei dem Amt für Stadtentwicklung (Büro für Mitwirkung und Engagement). Die Mitglieder des Konzeptionsgremiums setzen sich wie folgt zusammen: Stadtgesellschaft Politik Verwaltung Bürgerschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Seniorenbüro und Kinderbüro Bürgerschaft CDU Büro für Integration Bürgerschaft SPD Stadtjugendausschuss Bürgerschaft FDP Stadtplanungsamt Bürgerschaft KAL/DIE PARTEI Volkswohnung Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine DIE LINKE Presse- und Informationsamt Antidiskriminierungsarbeit FW/FÜR Gartenbauamt Liga der freien Wohlfahrtspflege Karlsruhe AfD Amt für Stadtentwicklung – 4 – Weitere teilnehmende Akteure Deutsches Institut für Urbanistik Generationen.Dialog.Zukunft Büro für Mitwirkung und Engagement Im Zuge der fünf Sitzungen des Konzeptionsgremiums wurde in einem konstruktiven Austausch ein gemeinsames Verständnis für die Erarbeitung und Ausgestaltung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung geschaffen. Folgende Themen wurden in den einzelnen Sitzungen diskutiert: ▪ 1. Sitzung: Ist-Zustand und gemeinsames Grundverständnis von Beteiligung ▪ 2. Sitzung: Qualitäten zukünftiger Beteiligungsprozesse in Karlsruhe (siehe Anlage 1) ▪ 3. Sitzung: Konkrete Bausteine der Beteiligung und ihre mögliche Umsetzung in Karlsruhe ▪ 4. Sitzung: Beschlussfassung über die Bausteine, die 2024 noch weiterbearbeitet werden ▪ 5. Sitzung: Praktische Umsetzung des Leitlinienprozesses 2024 Neben den regulären Sitzungen des Konzeptionsgremiums gab es mehrere Vertiefungstermine, wie auch Einzelgespräche, Präsentationen zum Prozess in verschiedenen Gremien und einen regen schriftlichen Austausch mit den Gremiumsmitgliedern. Zudem hat sich der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung in zwei Sitzungen ebenfalls mit den Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung beschäftigt (siehe Anlage 2). 5. Qualitäten und Bausteine der Öffentlichkeitsbeteiligung in Karlsruhe Qualitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung Übergeordnete Qualitätskriterien dienen als Richtschnur für gute Beteiligung und stellen sicher, dass sich Beteiligungsprozesse in Karlsruhe an Standards orientieren. Die folgenden neun Qualitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden durch das Konzeptionsgremium erarbeitet. Sie sind gleichermaßen das Fundament wie auch die Anspruchshaltung der künftigen Karlsruher Beteiligungskultur (siehe Anlage 1): ▪ Frühzeitigkeit ▪ Zielgruppengerechte Ansprache und Einbindung ▪ Breite Beteiligung ▪ Beteiligung geht Alle an ▪ Offener und gleichberechtigter Dialog ▪ Transparenz ▪ Verbindlichkeit ▪ Evaluation und gemeinsames Lernen ▪ Einsatz von Ressourcen und Kompetenzen Bausteine der Öffentlichkeitsbeteiligung Die untenstehenden acht Bausteine der Karlsruher Öffentlichkeitsbeteiligung wurden dem Konzeptionsgremium seitens des Deutschen Instituts für Urbanistik und des Büros für Mitwirkung und Engagement vor dem Hintergrund der erarbeiteten Qualitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen. Die Bausteine wurden im Konzeptionsgremium diskutiert und zur Abstimmung gestellt. Im Rahmen der Diskussion konnten bereits einige offene Fragen und relevante Aspekte für die weitere Ausarbeitung der Bausteine in 2024 identifiziert werden, welche nachfolgend ebenfalls auszugsweise aufgeführt sind. Abgestimmt wurde über die Frage, welche der vorgeschlagenen Bausteine weiterverfolgt und an die Gegebenheiten in Karlsruhe angepasst werden sollen. – 5 – Die Abstimmung hat ergeben, dass alle Bausteine in 2024 weitervertieft werden. Die beiden Bausteine Vorhabenliste und Beteiligungsgremium haben hierbei den höchsten Diskussionsbedarf. Der finale Beschluss darüber, welche Bausteine in die Leitlinien für Karlsruhe aufgenommen werden, wird erst nach der weiteren Vertiefung im Beteiligungsprozess 2024 gefällt. Zentrale Koordinierungsstelle Die zentrale Koordinierungsstelle ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung und die Schnittstelle zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung. Mit diesen Akteursgruppen strukturiert und entwickelt sie die Öffentlichkeitsbeteiligung in gesamt- städtischer Perspektive weiter und ebnet das Fundament für die Karlsruher Beteiligungskultur. Sie koordiniert Beteiligungsprozesse und wird seitens der städtischen Dienststellen über die Planung, Umsetzung und Auswertung von Beteiligungsprozessen informiert und bei Erforderlichkeit eingebunden. Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ Wie wird die zentrale Koordinierungsstelle informiert und einbezogen? Welche Arbeitsabläufe müssen hierfür angepasst werden? ▪ Erfolgt das Einbeziehen der zentralen Koordinierungsstelle in Planung, Umsetzung und Auswertung von Beteiligungsprozessen städtischer Dienststellen obligatorisch? ▪ Wie arbeiten die Fachdienststellen und die zentrale Koordinierungsstelle zusammen? ▪ Welche Kompetenz wird der zentralen Koordinierungsstelle zugesprochen? Beteiligungskonzept Das Beteiligungskonzept beinhaltet verschiedene Anforderungen und Kriterien, die bei der Durchführung eines einzelnen Beteiligungsverfahrens zu berücksichtigen sind. Als Checkliste für die beteiligende städtische Dienststelle orientiert sich das Beteiligungskonzept an den im Leitlinienprozess beschlossenen Rahmenbedingungen der Beteiligung und den festgelegten Qualitäten. Das Beteiligungskonzept bietet den Dienststellen auf diesem Weg eine Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung konkreter Beteiligungsverfahren. Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ Wie kann die Umsetzung der Qualitäten, insbesondere der Qualität „breite Beteiligung“, durch das Beteiligungskonzept befördert werden? ▪ Wie kann man Synergien zwischen den Inhalten des Beteiligungskonzeptes und der Vorhabenliste schaffen? ▪ Ob und wie kann die Verbindlichkeit des Beteiligungskonzeptes für die Durchführung der Beteiligungsverfahren gewährleistet werden? Beteiligungsgremium Ein Begleitgremium soll die Umsetzung der Leitlinien begleiten und bei Bedarf Empfehlungen geben. Es soll aus Mitgliedern der Stadtgesellschaft, der Verwaltung sowie der Politik bestehen. Alternativ kann ein Beteiligungsgremium auch in Form eines Zusammenschlusses (sachverständige Akteure), beispielsweise in Form eines Arbeitskreises, an der Qualifizierung der Beteiligung arbeiten. Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ Wie setzt sich das Beteiligungsgremium zusammen und wie ist der Arbeitsmodus? ▪ Welche Funktionen kann das Begleitgremium (nicht) übernehmen? ▪ Wie ist das Beteiligungsgremium in das Gesamtsystem der Öffentlichkeitsbeteiligung integriert? ▪ Welche Stellung hat das Beteiligungsgremium gegenüber dem Gemeinderat? – 6 – Vorhabenliste Die Vorhabenliste informiert die Bürger*innen frühzeitig über alle wichtigen Vorhaben, Projekte und Planungen der Stadt. Sie gibt frühzeitige und verständliche Informationen über städtische Vorhaben (unter anderem Inhalt, zeitlicher Rahmen, Art der Beteiligung). Es werden Projekte aufgelistet, welche die Stadtentwicklung oder wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte des Stadtlebens betreffen. Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ Anhand welcher Kriterien wird festgelegt, welche Projekte aufgenommen werden? ▪ Wie können Parallelstrukturen, beispielsweise im Hinblick auf das Ratsinformationssystem, vermieden werden? ▪ Wer ist verantwortlich für die Aktualität und den Inhalt der Beiträge? ▪ In welchem Turnus wird die Vorhabenliste aktualisiert? Anregungen der Bürger*innen Bürger*innen sollen eine Beteiligung bei Vorhaben der Stadt anregen können. Dies kann zum einen bereits bestehende Vorhaben (beispielsweise auf der Vorhabenliste), bei welchen noch keine Beteiligung vorgesehen ist, betreffen. Zum anderen kann aber auch Öffentlichkeits-beteiligung für gänzlich neue Vorhaben angeregt werden. Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ Welche Kriterien zur Berechtigung von Anregungen werden festgelegt? ▪ Wer entscheidet über die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens? ▪ Welche Dienststellen werden bei der Beurteilung einer Anregung einbezogen? Beteiligungsplattform Eine Online-Beteiligungsplattform bietet den Bürger*innen unabhängig von Ort und Uhrzeit die Möglichkeit, sich zu informieren, an Diskussionen oder Umfragen teilzunehmen sowie eigene Aspekte einzubringen. Als zentrale Landing-Page befinden sich alle relevanten Inhalte an einem Ort und sind für alle zugänglich. Zwar verfügt Karlsruhe bereits über eine Beteiligungsplattform, deren technische Grundlage jedoch im Hinblick auf unterschiedliche Aspekte wie Benutzerfreundlichkeit, Vielfalt von Formaten, Gestaltung sowie Auswertung und Veranschaulichung von Ergebnissen ausbaufähig ist. Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ Wie werden die Beteiligungsplattform und ihre Möglichkeiten in der Stadtgesellschaft bekannt gemacht? Wie werden die Bürger*innen aktiv zur Mitwirkung eingeladen und breite Beteiligung ermöglicht? ▪ Wie wird sichergestellt, dass die Beteiligungsplattform sowohl mit den Beteiligungsveranstaltungen als auch mit dem städtischen Kommunikationskonzept im Einklang steht? ▪ Wie können verschiedene Online-Tools in die Beteiligungsplattform eingebunden werden? Beteiligungssatzung Die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Karlsruhe für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats kann durch eine Beteiligungssatzung umgesetzt werden. Sie kann die gesetzliche Regelung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzen. – 7 – Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ In welchem Detailgrad wird die Satzung formuliert? ▪ Wie bleibt die Ausgestaltung von Beteiligungsprozessen trotz Satzung flexibel? ▪ Wie wird sichergestellt, dass die Satzung und die damit angestrebte Qualität von Beteiligung auch umgesetzt werden? Evaluation und Fehlerkultur Eine prozessbegleitende und/oder abschließende (standardisierte) Evaluation überprüft, ob das Projektziel oder die Orientierung an den Qualitäten der Beteiligung, eingehalten wurden oder nicht und was für zukünftige Beteiligungsprozesse abgeleitet werden kann. Neben dem Lernen für zukünftige Beteiligungsprozesse, ist es ein weiteres Ziel, die Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung und interne Abläufe auf Grundlage der Evaluation weiterzuentwickeln. Im Prozess 2024 sollen unter anderem folgende zentrale Fragen beantwortet werden: ▪ Wie werden einzelne Beteiligungsprozesse evaluiert und wie die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung? ▪ Anhand welcher Kriterien erfolgt die Evaluation? In welchem Ausmaß ist eine Standardisierung sinnvoll? ▪ Welche Instanz ist verantwortlich für die Evaluation? 6. Ausblick auf den Beteiligungsprozess 2024 Im Jahr 2024 wird der Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung weiter für die Stadtgesellschaft geöffnet und die Bausteine für ihre Umsetzung in Karlsruhe vertiefend überprüft und gegebenenfalls konkret ausgestaltet. Hierzu wird das bereits bestehende Konzep- tionsgremium in bewährter Zusammensetzung weiterhin tagen und die Bausteine konkretisieren. Hierbei wird es durch den verwaltungsinternen Arbeitskreis Bürgerbeteiligung begleitet. Durch offene Ideenwerkstätten und Zielgruppenwerkstätten erhalten die Stadtgesellschaft und verschiedene Akteursgruppen Raum, sich zu den Leitlinien zu positionieren und ihre spezifischen Erfahrungen einzubringen. Die Beteiligung erfolgt neben analogen Veranstaltungsformaten auch digital durch die bestehende Beteiligungsplattform. Zusätzlich wird im Herbst 2024 ein Austausch zwischen Verwaltung und Politik stattfinden. Die Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung werden Anfang 2025 dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend, vorbehaltlich der positiven Verabschiedung, sukzessive umgesetzt (siehe Anlage 3). Um die Bausteine der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können, werden in den Folgejahren finanzielle Mittel und Personalressourcen sowohl beim Büro für Mitwirkung und Engagement als auch bei den jeweiligen Fachämtern, je nachdem in welcher Ausgestaltung die einzelnen Bausteine zum Tragen kommen, notwendig. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2025 konsequent zu verfolgen und in den Folgejahren in geeigneter Weise Mittel in den Haushalt einzustellen. Darüber hinaus wird die Akquise von weiteren Drittmitteln angestrebt. Anlagen: Anlage 1: Qualitäten der Beteiligung in Karlsruhe Anlage 2: Prozessübersicht und Veranstaltungen in 2023 Anlage 3: Erläuterungen zur Beteiligungsphase in 2024

  • Anhang_1_Qualitäten der Beteiligung
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Büro für Mitwirkung und Engagement Stand: Dezember 2023 Frühzeitigkeit Beteiligung beginnt, wenn die Gestaltungsmöglichkeiten eines kommunalen Vorhabens am umfangreichsten und das Projektziel sowie die Wege zur Erreichung von diesem noch diskutierbar sind. Die Stadt informiert frühzeitig über die Ziele und Zwecke eines Vorhabens. Das Wissen und die Interessen der Bürger*innen werden in die Prozessgestaltung einbezogen. Zielgruppengerechte Ansprache und Einbindung Die Beteiligung ist an den Menschen ausgerichtet, die eingebunden werden sollen. Sie erkennt an, dass verschiedene Zielgruppen unterschiedlich leicht zu erreichen und für die Mitwirkung an einem Prozess zu gewinnen sind. Schwer erreichbare Gruppen werden gezielt angesprochen und in ihrer Mitgestaltung in einem Beteiligungsprozess unterstützt. Die Ansprache, das Format und die Methoden der Beteiligung erfolgen zielgruppensensibel. Breite Beteiligung Beteiligung trägt der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung. Beteiligungsprozesse sind für alle zugänglich – unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildungsgrad, Herkunft oder sozioökonomischen Status. Es werden zielgruppensensible Angebote zur Teilnahme gemacht und die Unterstützung bislang schwer erreichbarer Gruppen im Prozess sichergestellt. Beteiligungsprozesse werden so organisiert, dass die diversen Interessen und Bedarfe der Öffentlichkeit sichtbar werden und Partikularinteressen nicht dominieren. Beteiligung geht Alle an Um die Tragfähigkeit der Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses zu stärken, werden alle Statusgruppen des kommunalen Kräftedreiecks – Bürgerschaft, Politik und Verwaltung – in den Beteiligungsprozess einbezogen. Alle Beteiligten im Prozess bringen die Bereitschaft zum Dialog und für die sachliche Auseinandersetzung mit. Offener und gleichberechtigter Dialog Grundlage jedes Beteiligungsprozesses ist eine wertschätzende Diskussionskultur und die konstruktive Grundhaltung aller involvierten Akteursgruppen. Alle Beteiligten haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihre Standpunkte offen mitzuteilen. Gleichzeitig sind sie bereit, den eigenen Interessen entgegenstehende Positionen zu respektieren und eigene Qualitäten der Beteiligung Karlsruhe 2 | Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Büro für Mitwirkung und Engagement | Qualitäten der Beteiligung - Karlsruhe Positionen in Frage zu stellen. Durch eine Moderation und geeignete Methoden ist ein gutes Miteinander im Zuge des Beteiligungsprozesses gewährleistet. Transparenz Die Bereitstellung und der Austausch von Informationen über städtische Vorhaben und laufende Beteiligungsprozesse sind sicherzustellen. Die am Prozess Beteiligten werden umfänglich über die Rahmenbedingungen und Entscheidungsbefugnisse informiert. Relevante Informationen werden verständlich aufbereitet, (Zwischen-)Ergebnisse eines Beteiligungs- prozesses werden an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt. Die Öffentlichkeit wird bezüglich Prozessfortschritten über verschiedene Kanäle informiert. Verbindlichkeit In dem Beteiligungsprozess werden die Gestaltungsspielräume, deren Grenzen und die Rahmenbedingungen eines Vorhabens klar kommuniziert. Die an einem Prozess Beteiligten erkennen die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse an. Die Ergebnisse einer Beteiligung werden verständlich aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der Umgang mit den Ergebnissen durch Verwaltung und Politik wird den Beteiligten zu Beginn des Beteiligungs- prozesses kommuniziert und nachvollziehbar dokumentiert. Evaluation und gemeinsames Lernen Beteiligung lernt aus Fehlern. Auf Basis einer fortlaufenden Evaluation der städtischen Leitlinien wie auch einzelner Projekte lassen sich Abläufe verbessern und künftige Beteiligungsprozesse optimieren. Die Evaluation erfolgt anhand definierter Kriterien und gemeinsam mit den Beteiligten. Gezielt wird dabei auf übertragbare Lerneffekte. Die Evaluation ist fester Bestandteil jedes Beteiligungsprozesses. Einsatz von Ressourcen und Kompetenzen Beteiligungsprozesse sind mit den dafür nötigen Ressourcen ausgestattet. Dafür erforderliches Personal, Sachmittel und Kompetenzen werden in der Prozessplanung berücksichtigt. Die zentrale Koordinierungsstelle der Stadt stellt sicher, dass die festgelegten Qualitätsstandards für alle Beteiligungsprozesse eingehalten werden. Gleichzeitig wird effizient mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgegangen. Hierzu werden der Beteiligungs- aufwand in Relation zum Projektumfang gesetzt und Prioritäten festgelegt.

  • Anhang_2_Gesamtübersicht_und_Termine_2023
    Extrahierter Text

    Termine Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung 2023 Übersicht über die Termine, die im Rahmen der Planungsphase 2023 stattgefunden haben. 20. März 2023 Vorbesprechung mit Stadtgesellschaft 29. März 2023 1. Sitzung Konzeptionsgremium 10. Mai 2023 2. Sitzung Konzeptionsgremium 24. Mai 2023 Arbeitskreis Bürgerbeteiligung 12. Juni 2023 Vertiefungstermin Konzeptionsgremium 1 21. Juni 2023 Vertiefungstermin Konzeptionsgremium 2 28. Juni 2023 3. Sitzung Konzeptionsgremium 5. Juli 2023 Arbeitskreis Bürgerbeteiligung 14. September 2023 Vertiefungstermin Konzeptionsgremium 3 20. September 2023 Vorstellung Leitlinienprozess für die Partnerstadt Winnyzja (Ukraine) 20. September 2023 4. Sitzung Konzeptionsgremium 11. Oktober 2023 Vorstellung Leitlinienprozess im Großen Kooperationsgespräch 26. Oktober 2023 Vorstellung Leitlinienprozess im Forum Ehrenamt 8. November 2023 5. Sitzung Konzeptionsgremium 27. November 2023 Vertiefungstermin Konzeptionsgremium 4

  • Anhang_3_Zeitplan_2024
    Extrahierter Text

    Zeitplan 2024 | Beteiligungsphase Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Karlsruhe Die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung für Karlsruhe werden in einem zweijährigen Prozess erarbeitet. Nachdem 2023 in einem trialogisch besetzten Gremium unter Beteiligung von Bürger*innen, Kommunalpolitik und Stadtverwaltung diskutiert wurde und zentrale Qualitäten festgelegt sowie Bausteine vorgeschlagen wurden, werden diese in 2024 für die Umsetzung in Karlsruhe vertiefend überprüft und konkret ausgestaltet. Die Leitlinien werden Anfang 2025 dem Gemeinderat vorgestellt und anschließend, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, sukzessive umgesetzt. Nicht alle identifizierten Themen und Bausteine eignen sich für eine Bearbeitung in öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen. Eine über das Konzeptionsgremium hinausgehende Einbeziehung der Stadtgesellschaft und der verschiedenen Akteurs- gruppen soll daher durch einen breit aufgestellten Beteiligungsprozess gewährleistet werden. Der nachfolgende Zeitplan sowie das beigefügte Schaubild geben eine Übersicht über den geplanten Beteiligungsprozess in 2024. Die unterschiedlichen Stränge werden gemäß dem Schaubild nachfolgend nochmal einzeln erläutert. Konzeptionsgremium Das bereits bestehende Konzeptionsgremium tagt weiterhin in bewährter Zusammensetzung. Es wird in 2024 insgesamt fünf Sitzungen des Konzeptionsgremiums geben. Zudem werden die Mitglieder auch bei den öffentlichen Werkstätten und Zielgruppenwerkstätten eingebunden und zur Teilnahme eingeladen. Ablauf und Themen: 1. Sitzung (Februar 2024): Auftakt Beteiligungsphase 2024, Koordinierungsstelle 2. Sitzung (Mai 2024): Beteiligungssatzung und Beteiligungskonzept 3. Sitzung (Juli 2024): Vorhabenliste und Initiativrecht 4. Sitzung (September 2024): Beteiligungsgremium und Evaluation 5. Sitzung (November 2024): Beschluss der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung. Die vorgeschlagene Reihenfolge zur Bearbeitung der Themen kann im Zuge des Prozesses angepasst werden. Die Sitzungen sind je nach Baustein unterschiedlich aufgebaut (Austausch mit anderen Kommunen, wissenschaftlicher Input oder gremiumsintern). Verschiedene Ideenwerkstätten mit der Öffentlichkeit Ziel der Werkstätten ist es die Leitlinien unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit zu erarbeiten. Die Werkstätten geben der Stadtgesellschaft Raum, sich zu den Leitlinien zu positionieren und einzubringen was ihr in Bezug auf die Qualitäten wichtig ist. Ablauf und Themen: Ideenwerkstatt 1 (März 2024): Auftaktveranstaltung In der ersten Ideenwerkstatt wird der Prozess der Entstehung der Leitlinien erläutert und in die übergeordneten Qualitäten eingeführt. Gemeinsam wird erarbeitet, wie die Qualitäten für Karlsruhe bestmöglich umgesetzt werden können. Zielgruppenwerkstätten 1-4 (April 2024): Stadtgesellschaft | Vereine/Initiativen | Soziale Träger | Verwaltung Im Anschluss an die öffentliche Auftaktveranstaltung finden im April vier Zielgruppenwerkstätten statt. In diesen besteht für verschiedene Akteursgruppen die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre spezifischen Erfahrungen in die Leitliniendiskussion einzubringen und akteursgruppenrelevante Fragen zu vertiefen, die für die Umsetzung der Leitlinien erforderlich sind. Zielgruppenwerkstatt 5 (September 2024): Fachöffentlichkeit Im September folgt eine weitere Zielgruppenwerkstatt mit der Fachöffentlichkeit. Inhalt dieser Werkstatt soll es sein, die bereits erarbeiteten Leitlinien in den Prüfstand zu nehmen. Eingeladen werden: Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin Institut für Partizipation, Karlsruher Institut für Technologie, Lehrstuhl Architektur und Stadtplanung (Universität Stuttgart), Führungsakademie BW, AG Beteiligung und Engagement (Städtetag BW), Abteilung Bürgerbeteiligung Stadt Heidelberg, usw. Ideenwerkstatt 2 (Februar 2025): Abschlussveranstaltung In der öffentlichen Abschlussveranstaltung Anfang 2025 (nach GR-Beschluss) wird ein Rückblick ebenso wie ein Ausblick über die geplante Umsetzung der Leitlinien gegeben. Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Die Fraktionen des Gemeinderates sind weiterhin Teil des Konzeptionsgremiums. Gleichzeitig sind sie zu den öffentlichen Werkstätten eingeladen. Im Oktober und November 2024 strebt die Verwaltung einen Austausch mit allen Fraktionen/Einzelstadträt*innen an. Online-Beteiligung Die digitale Beteiligung ist prozessbegleitend geplant. Hierbei wird neben einem stetigen Informationsfluss auch das Thema der Online-Beteiligung gezielt in den Fokus genommen. Es werden sowohl Umfragen in Ergänzung zu den Werkstätten durchgeführt als auch die Option gegeben sein, weitere Anregungen über das Beteiligungsportal einzubringen. AK Bürgerbeteiligung Der AK Bürgerbeteiligung begleitet auch im nächsten Jahr die Arbeit zu den Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung. Der AK wird zusätzlich zu der größeren Sitzung (im Zuge der Zielgruppenwerkstätten) im April noch drei weitere Male (Februar, Juli und November) prozessbegleitend tagen. Die Mitglieder sind ebenfalls eingeladen an den öffentlichen Werkstätten teilzunehmen und ihre Fachexpertise einzubringen.

  • Protokoll GR TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Zweijähriger Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung - Zwischenbericht Vorlage: 2023/1381 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Eine Informationsvorlage, die Sie zunächst jetzt einfach hier nur so zur Kenntnis bekom- men. Stadträtin Weber (GRÜNE): Das derzeitige Konzept zur Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2012 gibt uns zwei Methoden zur Beteiligung für einen bestimmten Anlass an die Hand, aber es fehlt eine zentrale Steuerung und die Definition über die Verfahren und die Stan- dards. Mit der Erarbeitung der Leitlinien soll dies nun nachgeholt werden. Die Leitlinien sol- len die Grundlage und eine Handlungshilfe für das Zusammenarbeiten der verschiedenen Akteure von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft darstellen, indem sie die Rahmenbedin- gungen und die Qualitäten definieren, und das schafft Vertrauen und Transparenz. Nun, die erste Phase zur Erarbeitung der Leitlinien ist abgeschlossen. Exemplarisch für den weite- ren Prozess möchte ich hier unsere besondere Arbeitsweise herausstellen. Bürgerinnen, Kommunalpolitik, Stadtverwaltung diskutieren auf Augenhöhe und unter Koordination des Büros für Mitwirkung und Engagement. Hier kamen Menschen zusammen mit den unter- schiedlichsten Erfahrungen, Wissen, Motivationen und auch Temperamenten. Diese Ar- beitsweise erfordert Geduld, Verständnis und Toleranz für die andere Seite. Getragen wird das von einem gemeinsamen Ziel. Das Ziel heißt, gemeinsam Demokratie gestalten. Nach der Planungsphase in 2023 folgt in diesem Jahr die Beteiligungsphase, in der eine noch breitere Öffentlichkeitsbeteiligung gesucht wird, eine Beteiligung nicht nur von Ein- zelpersonen, sondern auch von sogenannten Stakeholdern in der Gesellschaft. Das halten wir für sehr wichtig. Vereine, Initiativen, soziale Träger, Genossenschaften und die Fachöf- fentlichkeit können nicht nur einen Multiplikator darstellen, sondern können auch mit – 2 – ihrem spezifischen Wissen und Erfahrung für die Leitliniendiskussion voranbringen. Anfang 2025 soll der Gemeinderat diese Leitlinien verabschieden. Abgesehen von den Inhalten der Leitlinien ist allerdings jetzt schon eines klar. Der Erfolg bzw. die Qualität der Bürgerbeteili- gung in Karlsruhe kann nur so gut sein, wie der Wille, sie auch um- und einzusetzen. Und das erfordert eine hohe Motivation und Überzeugung auf allen Ebenen, sowohl in der Ver- waltung, das Büro für Mitwirkung und Engagement muss eine zentrale Koordinationskom- petenz erhalten, in der Politik die Bereitschaft, Finanzen und Personal für die Umsetzung in den Haushalt einzustellen und in der Bürgerschaft die Bereitschaft, konstruktiv mitzugestal- ten. Wir als GRÜNE freuen uns auf jeden Fall auf die nächsten Schritte hin zu einer Stadt, in der möglichst viele Menschen zusammen Demokratie selbst mitgestalten. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Zunächst einmal danken wir für den Zwischenbericht und sind hochgespannt natürlich, wie dann das Endergebnis aussehen wird. Allerdings zeigt uns ei- gentlich schon die Zwischendarstellung, dass es ein sehr aufwendiges Verfahren ist, und man fragt sich da und dort, ob wir jetzt in der Stadt Karlsruhe das Rad aufwendig neu er- finden müssen, das ja in vielen, vielen anderen Städten zum Teil schon erfunden wurde und zum Teil gerade parallel am Laufen ist. Also ich glaube, das ist sehr viel Aufwand, und die Frage kann man durchaus hier in der Zwischenphase stellen, hätte man nicht auf Best- Practice-Beispiele verweisen können und sich doch einiges an Aufwand und Zeit sparen können. Es ist natürlich so, dass diese Anwendung der Verfahren über die Bürgerbeteili- gung vielleicht in den nächsten Jahren nicht so häufig stattfinden wird, weil der Haushalt gar nicht so große Verfahren bieten könnte, aber das warten wir mal ab. Jedenfalls, wenn wir damit beginnen, sollten wir uns sorgsam damit einüben. Es ist auch zu bedenken, dass die Parallelität verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Beteiligungsverfahren abgestimmt sein muss, und das wird wahrscheinlich in dem Endbericht auch angesprochen werden. Für uns, die CDU, ist ein wenig der Zeitplan solcher Beteiligungsprozesse ganz entscheidend. Wir haben schon negative Erfahrungen gehabt, dass solche Prozesse über Jahrzehnte, kann man schon fast sagen ergehen, sodass man am Ende überhaupt nicht mehr weiß, was da- mals von der Bürgerschaft und im gemeinsamen Konsens beschlossen wurde. Ich erinnere an die Kaiserstraße oder Marktplatz. Ich meine, die Abläufe müssen auch überschaubar sein. Das, glaube ich, wird immer wichtiger, weil die Bürgerinnen und Bürger ungeduldig sind, wenn wir ewig lange planen und nachher im Ergebnis scheinbar unten nichts bei rauskommt. Also wir brauchen einen systematischen, aber überschaubaren Prozess, und die Bürger einzubeziehen, das ist jetzt nun wirklich nichts Neues. Wir vergessen natürlich nicht die Kriegsstraßendiskussion, wo wir relativ engagiert uns dafür einsetzen mussten, dass sie einbezogen werden. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Auch wir von der SPD-Fraktion bedanken uns bei allen Beteilig- ten, die diesen Prozess bislang begleitet haben, bei den Beteiligten vom Amt für Stadtent- wicklung, bei den Beteiligten aus der Bürgerschaft, aber auch letztendlich bei den Kollegin- nen und Kollegen aus der Politik. Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung ist wichtig, aber auch der Zwischenbericht verdeutlicht den Spagat, einerseits die Öffentlichkeit hinrei- chend zu beteiligen, auf der anderen Seite aber auch operativ handlungsfähig zu sein. Und dann gibt es noch die dritte Prämisse, Beschleunigung von Verfahren, speziell die Beschleu- nigung von Planungsverfahren. Da ist es nicht ganz einfach, eine Balance zu finden. Was sich bewährt hat und was wir aus meiner Sicht hier in Karlsruhe auch praktizieren, ist eben die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit, um eben auch Diskussionen vorwegzuneh- men. Es hat sich bewährt, diese Diskussion im Vorfeld zu führen, nicht erst dann, wenn das berühmte Kind in den Brunnen gefallen ist. – 3 – Was wir von der SPD-Fraktion aber auch in die weitere Diskussion nochmal einbringen wol- len, ist die Frage welcher Personenkreis, wie werden die Menschen angesprochen. Es zeigt sich eben immer wieder, das ist doch, ich nenne es jetzt mal, ein elitärer Kreis, das geho- bene Bürgertum beteiligt sich an der Diskussion. Da wäre einfach die Frage, wie kann ich eben auch andere Milieus erreichen und nicht erst zu einem Zeitpunkt, wenn die Diskus- sion schon mehr oder weniger eine Tiefe erreicht hat, an der diese Diskussion nicht mehr geführt werden kann. Wir begrüßen, dass in diesem Konzept auch eine wissenschaftliche Begleitung, gerade im Bereich der Stadtplanung, stattfindet, durch das Institut für Urbanis- tik. Und in der Gesamtschau die bislang herausgearbeiteten Bausteine zur Öffentlichkeits- beteiligung begrüßen wir ausdrücklich, sei es, dass es eben den Wunsch gibt, das Ziel gibt, einen zentralen Ansprechpartner/Ansprechpartnerin zur Formulierung, die Beteiligung, Di- gitalisierung, Transparenz, aber auch eine gewisse Qualität durch Qualitätsstandard und Qualitätskontrolle einzubringen. Ein abschließender Gedanke wäre noch mal das Thema Initiativrecht. Da gibt es natürlich Vorgaben vom Land her, was den berühmten Bürgeran- trag angeht, aber die Hürden sind doch da letztendlich nicht ganz niedrig. Vielleicht gibt es da aber auch noch niedrigschwelligere Möglichkeiten. Wir freuen uns auf die weitere Dis- kussion in den Ausschüssen. Stadtrat Høyem (FDP): Selbstverständlich ist mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Bürgerbetei- ligung wichtig. Wer kann gegen das sein? Wir sind alle dafür. Aber wir leben in einer re- präsentativen Demokratie. Es heißt Bundesrepublik Deutschland. Hier hat man unglaublich viele Parteien. Ich habe den Eindruck, zurzeit bildet man in Deutschland eine neue Partei jede Woche. Und wir haben hier in Karlsruhe Parteien, viele Parteien. Wir haben hier Orts- vereine, wir haben Bürgervereine, wir haben Ortschaftsräte. Da gibt es also für Bürger rich- tig viele Möglichkeiten, sich zu engagieren und in dieser repräsentativen Demokratie teilzu- nehmen. Und wenn wir die Öffentlichkeitsarbeit positiv bewerten, und das tun wir, weil man kann heutzutage nichts anderes tun, man muss aber immer erinnern, das ist punktu- ell. Der Unterschied zwischen einer Bürgerbeteiligung, egal was es ist, ob über Bäume in Kriegsstraße oder in Kaiserstraße oder was man sagen will, ist der Unterschied, dass man in einer politischen Partei einen Kontext hat, einen Zusammenhang. Wir sind für das alles zu- ständig. Und das ist ein unglaublich großer Unterschied. In meinem langen Leben habe ich oft erlebt Bürgerbeteiligung sehr, sehr stark gegen Atomwaffen, dann Bürgerbeteiligung sehr, sehr stark gegen Kernkraft, dann Bürgerbeteiligung an Fridays-for-Future, die wir jetzt vergessen haben, und viele andere Dinge. Das ist immer eine ohne Kontext, nur punktuell teilnehmen. Also bitte das nicht missverstehen, Bürgerbeteiligung ist gut, diese Leitlinien sind okay, die sind so gut wie alle anderen, aber wir leben in einer repräsentativen Demo- kratie. Was wir wirklich tun sollen, ist zu sagen, liebe Bürger, melden Sie sich in einer politi- schen Partei, gehen Sie in die Bürgervereine, gehen Sie in den Ortschaftsrat, egal welche, ich will nicht sagen, egal welche Parteien, da gibt es Parteien, die besser sind als andere, habe ich den Eindruck, aber engagieren Sie sich bitte auch politisch. Das finde ich sehr wichtig. Und das soll nicht ein niedriges oder schlechtes Urteil für die Leitlinien sein, für die, die systematisch dran teilnehmen, das ist okay. Aber bitte erinnern Sie sich, der Kontext hier in unserem Gemeinderat, das Treffen von Entscheidungen machen wir in einem Kon- text und nicht punktuell. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Also Herr Kollege Høyem, das, was Sie gerade gesagt haben im Kern, dem möchte ich massiv widersprechen. Sie sagen, na ja gut, wenn die Bür- ger Probleme haben, dann sollen sie sich nicht selber kümmern, keine Möglichkeit haben – 4 – sich zu kümmern, sondern sie sollen in die FDP, in die SPD, in die GRÜNEN, in die CDU, in die Karlsruher Liste und so weiter eintreten, und dann wird schon alles gut. Das glaube ich nicht. Warum ist denn diese sogenannte Politik, die Parteienverdrossenheit so groß? Weil eben der einfache Bürger gar nicht wirklich die Möglichkeit hat, auch wenn er in eine Par- tei geht, sich da überhaupt, in Anführungszeichen, ein Stück weit durchzusetzen für seine spezifischen Belange, gerade hier in der Kommune sind das ja oft Dinge, die vor seiner Haustür passieren, da sieht er sich, denke ich, kaum von den Parteien vertreten. Also das ist, glaube ich, ein Wunschdenken und was Sie hier formuliert haben, eine Idealisierung der Parteien und der Wählervereinigungen. Schön wäre es, wenn das so funktionieren würde, aber ich denke, so funktioniert es nicht. Und deswegen finden wir es auch gut, dass jetzt Bürger zusammen aufgerufen worden sind, sich zu beteiligen, an solchen Leitlinien zu ar- beiten. Aber ich war auch bei, im Grunde genommen, glaube ich, bei allen Treffen dabei, Herr Høyem, aber was sich eben auch gezeigt hat, ist am Ende, wie, wenn die Leitlinien fertig sind, wie werden die umgesetzt. Wie werden die dann ganz konkret, bei Leuten vor der Haustüre, und das ist nicht not in my backyard, was Sie ja immer so gerne ansprechen, sondern das ist genau das, was die Leute bewegt und wo sie sich oft nicht vertreten füh- len, wie wird das dann umgesetzt, diese Leitlinie. Darauf bin ich gespannt. Wenn ich das richtig verstanden habe von der Frau Kollegin Weber, dass sie das auch so sieht, es kommt darauf an, wie das dann am Ende passiert. Und ich muss sagen, das sind auch meine gro- ßen Bedenken, dass man hier Bürger sich engagieren lässt, in Anführungszeichen, aber dann am Ende die hohen Erwartungen, die sie haben an einer Bürgerbeteiligung, dass das dann nicht so umgesetzt werden wird, wie sie es sich vorstellen. Und da müssen wir auf- passen. Denn das wäre ja der allergrößte Frust und eine Niederlage der Politik hier in Karls- ruhe, wenn wir das nicht schaffen, sie mit einzubeziehen. Stadtrat Arslan (DIE LINKE.): Ich glaube, ich gehe jetzt nicht auf die Möglichkeiten und Li- mitierung der repräsentativen Demokratie ein. Ich glaube, das wird zu lang führen. Ich will tatsächlich drei Punkte gerne herausgreifen. Das erste Mal ist, also zunächst einmal vielen Dank an alle, die das erarbeitet haben, für uns tatsächlich wichtig, dass das Thema aufsu- chende Beteiligung sehr stark forciert wird, weil wir schon sehen, und jetzt komme ich tat- sächlich zur Limitierung der repräsentativen Demokratie, dass wir schon gewisse Zielgrup- pen nicht mehr so einfach involviert bekommen. Der Nichtwähler*innenanteil steigt, die Aktivitäten in konkreter kommunalpolitischer Auseinandersetzung sind auch nicht unbe- dingt so, dass die gesamte Stadt gesehen wird. Viele Male ist es vielleicht auch gar nicht notwendig. Das heißt, wenn wir uns da neue Formate überlegen oder Möglichkeiten, da noch aktiver Bürger*innen zu Veranstalten zu bekommen, die normalerweise nicht dafür prädestiniert sind, da selbst aktiv hinzugehen, ist es, glaube ich, sicherlich wichtig. Zwei- tens, dieses Thema der eigenen Initiativen auf den Weg bringen, ist wichtig. Ich benutze jetzt bewusst nicht den Begriff des Initiativrechtes, aber der Möglichkeit, eine selbstorgani- sierte Aktivität reinzubringen, glaube ich, wenn wir das in einem Format ermöglichen oder wirklich diese Ideeneinbringung ermöglichen, ist es, glaube ich, ein wichtiger Schritt nach vorne. Und drittens, und ich glaube, das wurde auch schon ausgeführt, ist natürlich die zeitliche Koordination des Beteiligungsprozesses extrem wichtig. Also nicht nur, wie früh findet das statt und ist es eine Informationsveranstaltung oder eine Mitwirkungsveranstal- tung, sage ich mal, sondern auch, über welchen Zeithorizont spreche ich. Also natürlich kann ich eine Zukunftsvision für einen Stadtteil 2040 teilhaben, aber voraussichtlich wird die Hälfte der Bürger*innen bis 2040 oder ein Teil der Bürger*innen nicht mehr da sein. Und gleichzeitig sind wir natürlich in kommunalpolitischen Prozessen nicht so, dass wir heute eine Diskussion führen und morgen eine Entscheidung haben und übermorgen das – 5 – implementiert haben oder umgesetzt haben. Und ich glaube, das ist auch nochmal wichtig, dass wir da klarer kommunizieren, was sind Möglichkeiten der Mitwirkung, was sind Limi- tierungen der Mitwirkung. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Auch ich hatte so ein bisschen das Gefühl, als ich diesen durchaus ausführlichen Entwurf der Leitlinien gelesen habe, wow, was für eine Riesenar- beit und ein Riesenprozess. Und es wirkt so ein bisschen, wir rücken von dem ab, was wir eigentlich wollen, nämlich die Nähe zum Bürger. Jetzt ist es natürlich ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite kann die Stadt dem Bürger nur ein Angebot machen, und da ist die Frage, in welcher Form. Wir haben da auch schon einschlägige Erfahrungen. Wenn wir jetzt zum Beispiel eine E-Mail-Adresse einrichten, wo der Bürger zu einem gewissen Thema sich äußern kann oder auch Befragungen mit Fragebögen, dass die Rückläufer- quote sehr, sehr gering ist. Und auch bei den Präsenzveranstaltungen habe ich schon er- lebt, dass wirklich nur eine Handvoll Bürger da war in der Südstadt und auf der anderen Seite manche Veranstaltungen natürlich sehr, sehr gut besucht sind, wenn es ein Reiz- thema ist. Und die Frage ist, wie gehen wir damit um. Wo holen wir den Bürger ab? Weil man sieht an den aktuellen politischen Entwicklungen, dass es wohl eine schweigende Mehrheit gibt, die irgendwie frustriert oder ärgerlich ist und sich nicht äußert oder im schlimmsten Fall dann eine Äußerung irgendwann tätigt, vor der wir alle Angst haben und es auf der anderen Seite auch eine starke Gegenbewegung gibt. Das haben wir jetzt ganz schön am Samstag gesehen, und da haben wir uns alle sehr, sehr darüber gefreut, dass es auch eine breite Mehrheit gibt, die da bereit ist, öffentlich ihre Meinung kundzutun. Und wie wir diese beiden Gruppen abholen und einen Konsens finden, das wird, glaube ich, die wahre Herausforderung der Zukunft. Uns wäre ganz wichtig, wie gesagt, man muss sich niederschwellige Konzepte überlegen, einfach nicht dieses fülle Fragebogen aus oder schreibe an eine E-Mail-Adresse oder gehe auf eine Veranstaltung, wo es polarisiert und vor allem ganz wichtig, der Bürger darf hinterher nicht den Eindruck gewinnen, es war ein fertiges Konzept und wir wurden jetzt dazu gehört, und letztendlich macht die Stadt so- wieso, was sie will, weil dann kommt tatsächlich keiner mehr. Sondern es muss tatsächlich auch die Möglichkeit sein, da mitzugestalten und Mehrheiten bei solchen Veranstaltungen oder bei solchen Prozessen zu finden. Da müssen wir einfach mal nachgucken in medias res, vielleicht aus anderen Gebieten, wie professionelle, sage ich jetzt mal, Promoter ist viel- leicht das falsche Wort, aber ich habe das selbst schon oft erlebt, man kommt irgendwo an einen Supermarkt und da steht dann das Rote Kreuz und sammelt für so ein Kindernotfall- fahrzeug, ist jetzt vielleicht ein blödes Beispiel. Aber die Gelegenheit war da, ich habe mich dann breitschlagen lassen eine Minute und habe gespendet. Und vielleicht müssen wir in dieser Bürgerbeteiligung oder auch, was die Bürger stört, weil das erlebe ich zum Beispiel im Geschäft, da ist es ja auch so, man sagt, der Kunde, der nicht zufrieden ist, der geht raus und erzählt es 30 und der, der zufrieden ist, erzählt es im Schnitt nur 6. Und ich glaube, das ist auch das Problem, was wir bei den Bürgern haben, dass die, die halt sich är- gern, nicht öffentlich den Mund aufmachen und sagen, was sie ärgert und wo sie eine Ver- änderung wollen, und die Wenigen, die eigentlich zufrieden sind, oder nicht die Wenigen, das ist der falsche Ausdruck, die, die zufrieden sind, das nicht sagen, sich nicht positiv über die Verwaltung oder die Stadt äußern. Stadträtin Fenrich (pl.): Wir haben jetzt viel dazu gehört. Der Ursprung war eigentlich mal dieses Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe, lese ich hier. Und dann steht da weiter, der Fokus liegt hierbei auf Methoden zur anlassbezogenen Öffentlichkeits- beteiligung. Also vorab möchte ich natürlich betonen, dass ich sehr für eine – 6 – Öffentlichkeitsbeteiligung bin, sehr für eine Mitnahme der Bürger, denn dafür sind wir als Stadträte auch da, dafür ist die Stadt auch da, für die Bürger, und nicht umgekehrt. Nur ist die Frage, wie gestaltet man das? Ich habe das mal durchgelesen und habe gedacht, mein Gott, das ist ja ein Bürokratiemonster. Das, was man hier liest, das neigt fast schon zu einer Doktorarbeit. Und wenn man mal den Aufwand sieht, der da betrieben wird, und das ei- gentlich nur wenige, ich lese da von fünf Bewerberinnen aus der Bürgerschaft, wenn man diesen Aufwand sieht und auch berücksichtigt, dass im Bund, im Land, ja auch in der Kom- mune, alle wollen Entbürokratisierung, aber es werden immer mehr Bürokratiemonster ei- gentlich aufgebaut. Und man sieht es auch, nicht nur dass diese Verfahren schwieriger werden, sondern es ist auf der letzten Seite auch genannt, so ab 2025 kostet es auch was. Da müssen Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Und jetzt muss ich ehrlicherweise sa- gen, als ich noch in der Fraktion war, habe ich mich mal geäußert, wie kann die Stadt, wie können wir als Fraktionen hier die Bürger mehr mit ins Boot nehmen. Und da kamen mir so einige Vorstellungen. Ich kann jetzt nicht sagen, dass das vielleicht eins zu eins umsetzbar wäre, aber es gäbe aus meiner Sicht Möglichkeiten, das für die Bürger einfacher zu ma- chen. Und dann gebe ich bei dieser Sache auch noch zu bedenken, sind denn da auch äl- tere Mitbürger? Und das ist ein erheblicher Anteil auch in Karlsruhe. Sind die da auch be- rücksichtigt? Wir wissen doch alle, dass die nicht derart vernetzt sind und eben mal zum Handy oder zum Computer greifen. Haben die eine Chance eigentlich eines Beteiligtwer- dens? Sind Behinderte auch hier drin? Haben Behinderte auch die entsprechende Chance, beteiligt zu werden? Und all diese Fragen und auch im Ergebnis, dass es was kostet, ist das ein Monster, was wir hier aufbauen. Da es ein Monster darstellt, würde ich doch kritisch hinterfragen wollen, ob man das nicht eine Nummer kleiner machen kann, die Bürger mit- nehmen kann, den politischen Frust, den viele auch im Moment haben, den im Prinzip zu dezimieren. Und das wäre ein guter Weg, wenn man so vorgehen könnte, nicht Bürokra- tie, sondern in der Tat Bürgernähe. Der Vorsitzende: Sie haben das alle zur Kenntnis genommen, das habe ich Ihren Reden entnehmen können, mit sehr unterschiedlichen Wahrnehmungen. Ich möchte nochmal da- rauf hinweisen, dass hier auch Bürger verschiedener Institutionen und auch die Parteien und Fraktionen durchaus beteiligt waren oder sich beteiligen konnten und von daher vieles von dem, was allgemein zur Bürgerbeteiligung jetzt gefordert wurde, auch für diesen Pro- zess gilt. Und die Beobachtung, dass dabei sicherlich nicht nur einfache Lösungen heraus- kommen, ist auch richtig. Und ich denke, es wird am Ende um eine Anleitung gehen, wie man dann eine themenbezogene, angemessene Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsar- beit organisiert. Und darum wird es dann beim endgültigen Bericht gehen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Februar 2024