Grötzinger Hortsituation

Vorlage: 2023/1372
Art: Anfrage
Datum: 04.12.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.01.2024

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1372 Eingang: 04.12.2023 Grötzinger Hortsituation Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 24 Ö Kenntnisnahme 1. Bei welchem Amt liegt die Zuständigkeit für die Hortsituation in Grötzingen, vor allem im Übergang zum Schuljahr 2026/27? 2. Welche Lösung kann die Stadt den betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern anbieten, bzw. wie kann die Stadt Planungssicherheit für die Elternschaft bieten? Begründung Nach aktuellem Stand – ab Sommerferien 2025 – droht, dass 120 Grundschulkinder in Grötzingen ohne Hort-Betreuung sein werden. Der Rechtsanspruch ab Sommer 2026 kommt für diese zu spät. Das Hauptproblem besteht darin, dass sich laut Elternschaft, Schulleitung und der SJB bei den Räumlichkeiten nicht einigen können bzw. zu wenige Räume zur Verfügung stehen und das in einem erst vor wenigen Jahren rundum erneuerten Schulhaus. Die Zuständigkeiten müssen nach Ansicht unserer Fraktion dringend geklärt und eine geeignete Lösung, bzw. Übergangslösung, für die Betroffenen durch die Stadt Karlsruhe zur Planungssicherheit in Aussicht gestellt werden. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1372 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Grötzinger Hortsituation Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 24 Ö Kenntnisnahme 1. Bei welchem Amt liegt die Zuständigkeit für die Hortsituation in Grötzingen, vor allem im Übergang zum Schuljahr 2026/27? Die Zuständigkeit für den Schülerhort Grötzingen liegt grundsätzlich bei der Ortsverwaltung Grötzingen. Bei den Planungen für das Schuljahr 2025/26 erfolgt eine enge Abstimmung mit der Sozial- und Jugendbehörde (Planung), dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadtamt Durlach und der Augustenburgschule. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird für Grundschulkinder stufenweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs erfolgt in Karlsruhe unter Federführung des Schul- und Sportamtes entweder in der Form einer Ganztagsschule oder im Rahmen des Projekts Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB). 2. Welche Lösung kann die Stadt den betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern anbieten, bzw. wie kann die Stadt Planungssicherheit für die Elternschaft bieten? Nachdem sich die Schulgemeinschaft in einer unverbindlichen Befragung der Eltern zuletzt gegen die ursprünglich geplante Umwandlung in eine Ganztagsgrundschule entschieden hat, arbeiten die Orts- und die Stadtverwaltung nunmehr an einer Lösung für eine lückenlose Betreuung für den Übergang im Schuljahr 2025/2026. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll die Betreuung im Rahmen von SKiBB geleistet werden. Derzeit wird geprüft, ob die Standzeit der aktuell durch den Hort genutzten Container nochmals verlängert werden kann. Wenn dies nicht möglich sein sollte, ist die künftige Betreuung in den Räumen der Schule geplant. Durch die 2019 abgeschlossene Modernisierung und Erweiterung der Augustenburgschule wurde seinerzeit das Raumprogramm für den Ganztagsbetrieb im Primarbereich realisiert. Diese Option wurde den Elternbeiräten in einer Antwort auf einen offenen Brief im Sommer 2023 mitgeteilt. Details zu den räumlichen Möglichkeiten werden ämterübergreifend mit der Schule abgestimmt.

  • Protokoll GR TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Grötzinger Hortsituation Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2023/1372 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2024