Beweggründe für die Verkehrs- und Baumaßnahmen in der Sophienstraße
| Vorlage: | 2023/1368 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 04.12.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.01.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1368 Eingang: 01.12.2023 Beweggründe für die Verkehrs- und Baumaßnahmen in der Sophienstraße Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 23 Ö Kenntnisnahme 1. Warum sieht die Stadt Karlsruhe die Notwendigkeit, Umbaumaßnahmen in der Sophienstraße durchzuführen? 2. Wie sehen die Anpassungen an die „Musterlösung des Radnetzes Baden-Württemberg“ konkret aus? 3. Woher resultiert die Annahme der Stadt, den Verkehr in der Sophienstraße an die „Musterlösung des Radnetzes Baden-Württemberg“ anzupassen? 4. Wurden Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden ausreichend informiert? 5. Wie wurden Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden informiert? 6. Wo kann man weitere Informationen über die geplanten Umbaumaßnahmen erhalten? 7. Wann im kommenden Jahr sollen nach den Planungen der Stadtverwaltung die Umbaumaßnahmen in der Sophienstraße beginnen? 8. Wie lange werden diese Umbaumaßnahmen andauern? 9. Die temporären Sitzmöbel und Radständer werden kaum genutzt. Gibt es andere Möglichkeiten, die frei gewordenen Flächen zu nutzen? 10. Wie kam es zu der Entscheidung, die freiwerden Flächen mit Sitzgelegenheiten, Pflanzen und Radständern zu belegen? 11. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde festgestellt, dass die nun belegten Parkplätze nicht sicher für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr sind? Begründung Viele Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende können das Sperren der Sophienstraße für den Autoverkehr und das Wegfallen von Parkplätzen nicht nachvollziehen. Die Informationen, die von der Stadtverwaltung zu Verfügung gestellt worden sind, sind nicht ausreichend. Auch die provisorische Mobilisierung der Stellplätze ab der Nordseite der Sophienstraße zwischen Reinhold- Frank-Straße und Nottingham-Anlage werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern als fragwürdig empfunden. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1368 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Beweggründe für die Verkehrs- und Baumaßnahmen in der Sophienstraße Anfrage: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 23 Ö Kenntnisnahme Die Anfrage zu den Umbau- bzw. Umgestaltungsmaßnahmen in der Sophienstraße sind im Nachgang zu den unten aufgelisteten Fragen aufgeführt: 1. Warum sieht die Stadt Karlsruhe die Notwendigkeit, Umbaumaßnahmen in der Sophienstraße durchzuführen? Die Verwaltung hat im Jahr 2020 aus dem Gemeinderat den Auftrag bekommen, sukzessive alle Fahrradstraßen nach den Musterlösungen des Landes Baden-Württemberg umzugestalten („Fahrradstraße 2.0“). Um eine für alle Verkehrsteilnehmenden, neben dem Radverkehr insbesondere auch dem Fußverkehr, sichere Verkehrsanlage zu schaffen, sind abschnittsweise auch Umbaumaßnahmen notwendig. Dies wäre auch unabhängig von der Fahrradstraße der Fall. 2. Wie sehen die Anpassungen an die „Musterlösung des Radnetzes Baden-Württemberg“ konkret aus? Die Änderung der klassischen Fahrradstraße in eine sogenannte „Fahrradstraße 2.0“ nach den Musterlösungen des Landes BW hat zur Folge, dass die Fahrradstraße an den meisten Knotenpunkten und Einmündungen Vorfahrt erhält. Dies wird durch Beschilderung und einen rot markierten Knotenpunkt verdeutlicht. Des Weiteren erhält die Fahrradstraße im Verlauf einen markierten Sicherheitstrennstreifen zu Parkenden Fahrzeugen. Zusätzlich wurde die Sophienstraße im Zuge der Anpassungen auch auf weitere sicherheitsrelevante Aspekte geprüft. Dazu zählen Sichtbeziehungen unter den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden, Fahrbahnbreiten und Überholvorgänge, sowie Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende. 3. Woher resultiert die Annahme der Stadt, den Verkehr in der Sophienstraße an die „Musterlösung des Radnetzes Baden-Württemberg“ anzupassen? Wie bereits in Antwort 1 erwähnt, stammt der Auftrag zur Umsetzung aus dem Gemeinderat. Zusätzlich verläuft über die Sophienstraße mit dem RadNETZ BW eine Route des landesweiten Radverkehrsnetzes, welches eine hohe Qualität für den Radverkehr erfordert. Eine Förderung zu Umgestaltungsmaßnahmen ist deshalb an die Musterlösungen des RadNETZ BW gebunden. Unabhängig davon wurden in der Sophienstraße in den vergangenen Jahren mehrfach Unfälle erfasst, die sich insbesondere auf Missachtung der Vorfahrt und „Dooring“ zurückführen lassen. Die für die Sophienstraße umgesetzten und angedachten Veränderungen sollen diesen Unfällen bestmöglich vorbeugen. Zusätzlich soll durch die Bevorrechtigung der Fahrradstraße die Attraktivität erhöht werden. – 2 – 4. Wurden Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden ausreichend informiert? Grundsätzlich wurden die Bürgervereine im Zuge des Planungsausschusses über die Veränderungen der Fahrradstraßen informiert. Über die kurzfristig umgesetzten temporären Maßnahmen wurde nicht zusätzlich berichtet. Für die anstehende Herstellung des Endzustandes sind Informationen wie z.B. Hauswurfsendungen vorgesehen. Dabei werden auch nochmals die Verhaltensregeln für Fahrradstraßen kommuniziert. 5. Wie wurden Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden informiert? Siehe Antwort 4 6. Wo kann man weitere Informationen über die geplanten Umbaumaßnahmen erhalten? Die Ausführungsplanung für die Sophienstraße befindet sich aktuell in der Endphase. Sobald diese und die konkreten Termine der Umsetzung feststehen, werden die Informationen durch das Tiefbauamt zur Verfügung gestellt. Neben den bereits erwähnten Infoflyern wird auch in der Stadtzeitung und Social Media informiert. 7. Wann im kommenden Jahr sollen nach den Planungen der Stadtverwaltung die Umbaumaßnahmen in der Sophienstraße beginnen? Die Leistungen wurden noch nicht ausgeschrieben, weshalb noch kein Termin für die Umbaumaßnahmen feststeht. Eine Umsetzung in den Sommermonaten 2024 wird angestrebt. 8. Wie lange werden diese Umbaumaßnahmen andauern? Dazu kann in der aktuellen Planungsphase noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. 9. Die temporären Sitzmöbel und Radständer werden kaum genutzt. Gibt es andere Möglichkeiten, die frei gewordenen Flächen zu nutzen? Die temporär aufgestellten Sitzmöbel, Fahrradständer und Pflanzenkübel dienen der Sicherung der nicht mehr verfügbaren Parkplätze. Mit dem anstehenden Umbau, werden auch diese Flächen umgestaltet und beispielsweise mehr Aufenthaltsflächen für zu Fuß-Gehende geschaffen. Diesbezüglich wird das aktuell bestehende Angebot auf Auslastung analysiert. Alternativ können die freiwerdenden Flächen dem Gehweg, Grünflächen, oder der Außengastronomie zur Verfügung gestellt werden. 10. Wie kam es zu der Entscheidung, die freiwerden Flächen mit Sitzgelegenheiten, Pflanzen und Radständern zu belegen? Siehe Antwort 9. 11. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde festgestellt, dass die nun belegten Parkplätze nicht sicher für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr sind? Grundsätzlich ist bei der Umsetzung der „Fahrradstraßen 2.0“ kein Entfall von Parkplätzen geplant. Dennoch müssen abschnittsweise einzelne Parkplätze aus Sicherheitsgründen entfallen. Zum einen sind hierbei die Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmenden untereinander zu beachten. Dies betrifft sowohl den einmündenden Kfz- und Radverkehr, als auch den querenden Fußverkehr. Zusätzlich erfordern ungünstige Fahrbahnbreiten eine Anpassung des Fahrbahnquerschnittes um gefährliche Überholvorgänge zu vermeiden. Da hierbei ein Umbau notwendig ist, kann es ebenso vereinzelt zu Anpassungen der Parkplätze führen. Auch das Baumscheibenparken in zweiter Reihe (keine offiziellen Parkplätze), welches eine Einschränkung für den Verkehrsfluss darstellte und Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden zur Folge hatte, musste aus Sicherheitsgründen entfallen. Allen Planungen und Maßnahmen im Straßenverkehr liegt grundsätzlich die StVO zu Grunde. Darin ist auch die Vision Zero verankert. Darüber hinaus richten sich alle Planungen nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ aus dem Jahr 2006. Zusätzlich werden diese durch Empfehlungen wie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ ergänzt. – 3 – Anpassungen des Straßenraumes, welche aufgrund von Sicherheitsmängeln nötig sind, haben höchste Priorität und sind unabhängig der Thematik der Fahrradstraßen zu betrachten.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 23 der Tagesordnung: Beweggründe für die Verkehrs- und Baumaßnahmen in der Sophienstraße Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2023/1368 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2024