Verlängerung Bestellung zweiter Naturschutzbeauftragter für den Stadtkreis Karlsruhe

Vorlage: 2023/1366
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.12.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.01.2024

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Naturschutzbeauftragter
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1366 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Verlängerung Bestellung zweiter Naturschutzbeauftragter für den Stadtkreis Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Torsten Bittner rück- wirkend ab dem 28. November 2023 für weitere fünf Jahre zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter) im Stadtkreis Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten:1800 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 59 Abs. 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) bestellen die Stadt- und Land- kreise einen oder mehrere Naturschutzbeauftragte zur fachlichen Beratung der unteren Naturschutz- behörden. Die Naturschutzbeauftragten führen ihre Funktion ehrenamtlich und weisungsfrei aus. Die Bestellung erfolgt auf fünf Jahre und ist widerruflich. Für die Bestellung gilt § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 der Gemeindeordnung entsprechend, so dass diese einvernehmlich vom Gemeinderat und vom Oberbür- germeister vorzunehmen ist. Als erster Naturschutzbeauftragter ist Herr Dr. rer. nat. Robert Trusch, Kurator am Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe, seit November 2010 zum Naturschutzbeauftragten bestellt worden. Als zweiter Naturschutzbeauftragter wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 27. November 2018 Herr Dr. Torsten Bittner, Referent für Arten- und Biotopschutz beim Staatsbetrieb Sachsenforst, bestellt. Wegen des Ablaufs der aktuellen Amtsperiode zum 27. November 2023 ist über die erneute Bestel- lung von Herrn Dr. Bittner zu befinden. Bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen Herrn Dr. Trusch und Frau Bürgermeisterin Lisbach konnte Herr Dr. Trusch die gute und vertrauensvolle Zusammenar- beit zwischen den beiden Naturschutzbeauftragten darstellen. Auch die räumliche Entfernung wirkt sich nicht negativ auf die Teamarbeit aus. Aufgrund dieser Erkenntnisse unterstützt Frau Bürgermeiste- rin Lisbach das Ansinnen, die Amtszeit von Herrn Dr. Bittner zu verlängern. Aufgrund der stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigten Aufgaben empfiehlt die Stadtverwal- tung, die Amtszeit von Herrn Dr. Bittner um weitere fünf Jahre zu verlängern. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Naturschutzbeauftragten haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die durch das Land gewährt wird. Darüber hinaus sind ihre Auslagen von den Stadt- und Landkreisen zu erstatten. Die Stadt Karlsruhe hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2018 einen pauschalen Ausla- genersatz von 150 Euro pro Monat (1800 Euro pro Jahr) für jeden Naturschutzbeauftragten festgelegt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Torsten Bittner rück- wirkend ab dem 28. November 2023 für weitere fünf Jahre zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter) im Stadtkreis Karlsruhe.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Verlängerung Bestellung zweiter Naturschutzbeauftragter für den Stadtkreis Karlsruhe Vorlage: 2023/1366 Beschluss: Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Torsten Bittner rückwirkend ab dem 28. November 2023 für weitere fünf Jahre zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter) im Stadtkreis Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Ich bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmig, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Februar 2024