Bericht über die Aufgabenbereiche der Abteilung Jugend und Soziales im Stadtamt Durlach

Vorlage: 2023/1347
Art: Informationsvorlage
Datum: 28.11.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2023

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Informationsvorlage Jahresbericht JuS
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Vorlage Nr.: 1347 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Bericht über die Aufgabenbereiche der Abteilung Jugend und Soziales im Stadtamt Durlach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.12.2023 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt den Jahresbericht der Abteilung Jugend und Soziales zur Kenntnis Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budge- tiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Abteilungsbericht ............................................................................................................................................. 3 1.1. Allgemein ........................................................................................................................................................... 3 1.2. Organigramm .................................................................................................................................................... 4 1.3. Ausblick .............................................................................................................................................................. 5 2. Allgemeiner Sozialer Dienst ............................................................................................................................ 6 2.1. Bezirkssozialarbeit............................................................................................................................................ 6 2.2. Ambulante Eingliederungshilfe ...................................................................................................................... 7 2.3. Pflegekinderdienst und Adoptionsberatung ................................................................................................. 7 2.3.1 Pflegekinderdienst ........................................................................................................................................... 7 2.3.2. Adoptionsberatung...................................................................................................8 3. Sozialpädagogische Fachdienste .................................................................................................................... 9 3.1. Schulsozialarbeit ............................................................................................................................................... 9 3.2. Sozialpädagogische Gruppenarbeit ............................................................................................................. 10 3.3. Jugendhilfe im Strafverfahren und Jugendgerichtshilfe ........................................................................... 11 4. Jugendamt ....................................................................................................................................................... 12 4.1. Wirtschaftliche Jugendhilfe ........................................................................................................................... 12 4.2. Beistandschaften ............................................................................................................................................ 13 4.3. Vormundschaften/Pflegschaften ................................................................................................................... 13 4.4. Beurkundungstätigkeit des Jugendamtes ................................................................................................... 14 4.5. Unterhaltsvorschusskasse.............................................................................................................................. 14 5. Kindertagesbetreuung ................................................................................................................................... 16 5.1. Kindertageseinrichtungen ............................................................................................................................. 16 5.1.1. Kindergärten ................................................................................................................................................... 17 5.1.2. Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte ................................................................................................. 20 5.1.3. Spiel- und Lernstube Untermühl ................................................................................................................... 21 5.2. Kindertagespflege .......................................................................................................................................... 22 6. Sozialhilfe SGB XII .......................................................................................................................................... 23 6.1. Hilfen außerhalb von Einrichtungen ............................................................................................................. 23 6.2. Hilfen innerhalb von Einrichtungen .............................................................................................................. 24 6.3. Sonstige Hilfen ................................................................................................................................................ 24 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Abteilungsbericht 1.1. Allgemein Die Abteilung Jugend und Soziales ist insgesamt für circa 54.000 Bürgerinnen und Bürgern im Einzugsgebiet zu- ständig. Das Einzugsgebiet erstreckt sich von der Untermühlsiedlung über Durlach und Durlach-Aue bis hin zu den Bergdörfern, inklusive Grötzingen. Nummerisch ist die Abteilung Jugend und Soziales die größte Abteilung im Stadtamt Durlach. Im aktuellen Jahresbericht 2023 finden sich in Teilen die Themen aus dem letzten Jahresbericht wieder, aber auch - wie man aus den Berichten entnehmen kann - neue daraus resultierende Aufgaben. Ein Schwerpunkt liegt nach wie vor auf der Bewältigung der Ukraine-Krise und der Energiekrise. Hier sind viele zusätzliche Aufgaben in der Abteilung Jugend und Soziales – besonders im Sachgebiet Grundsicherung – hinzuge- kommen. Die Anzahl von Flüchtenden aus der Ukraine stieg weiter an, und somit auch die Anzahl der Menschen, die auf Soziallleistungen angewiesen sind. Ebenso führte die Energiekrise und die allgemeine Kostensteigerung dazu, dass wir im Leistungsbereich der Sozi- alhilfe einen deutliche Fallzahlensteigerung zu verzeichnen haben. Neue Kindertageseinrichtung Raiherwiesenstraße Insgesamt wird der neue Kindergarten für 60 Kinder Plätze anbieten können. Das Angebot besteht aus einer Krip- pengruppe (0 bis 3 Jahre), zwei altersgemischten Gruppen (2 bis 6 Jahre) in den Varianten verlängerte Öffnungs- zeiten (VÖ) und Ganztagesbetreuung (GT) sowie einer Ganztagesgruppe (3 bis 6 Jahre). Die Fertigstellung ist aufgrund von Bauverzögerungen auf Seiten des Vermieters für den März 2024 geplant. Im Berichtszeitraum war die Planung dieser neuen Kindertageseinrichtung eine komplexe Aufgabe, die uns nach wie vor stets vor neue und zum Teil nicht eingeplante Herausforderungen stellt. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern und die Kooperation mit externen Firmen wurde federführend von der Abteilung Jugend und Soziales geleistet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1.2. Organigramm Ergänzende Erläuterungen Seite 5 1.3. Ausblick Zusammenarbeit der Abteilung Jugend und Soziales mit der Fachbehörde: Die Zusammenarbeit und die Kooperation mit der Sozial- und Jugendbehörde, als unsere Fachbehörde, hat ihren festen Platz in jedem Sachgebiet. Sie gehört zum Arbeitsalltag und ist dort fest implementiert. Eine gute und funktionierende Zusammenarbeit mit der Fachbehörde ist in vielen Bereichen für die Abteilung Ju- gend und Soziales wichtig. Diese ist gewährleistet und wird auch praktiziert. Ein Ergebnis dieser Kooperation mit der Fachbehörde ist, dass Einigung darüber erzielt wurde, dass weitere städti- sche Kindertageseinrichtungen in den Bergdörfern ihre fachliche Anbindung zukünftig beim Stadtamt Durlach - Abteilung Jugend und Soziales- haben werden (siehe Punkt 5.1.). Alle Beteiligten sind davon überzeugt, dass die Zusammenführung der städtischen Kindertageseinrichtungen im Osten der Stadt viele Synergieeffekte mit sich bringen wird, die sich positiv auf die inhaltliche, pädagogische Arbeit in den Einrichtungen auswirken wird. • Personalplanung: Insgesamt ist der Personalbereich als stabil und konstant zu beschreiben, was sich positiv auf die Aufgabenerfül- lung auswirkt. Die Zunahme an Aufgaben und damit verbunden die Steigerung unserer Fallzahlen bedingt durch die Ukraine- Krise, Energiekrise, Gesetzesänderungen und den Auswirkungen der Corona – Krise auf Kinder und Jugendliche, hat die Mitarbeitenden stark gefordert. Besonders im Sachgebiet der Grundsicherung/Sozialamt standen und ste- hen die Mitarbeitenden nach wie vor stark unter Druck. Auf diesem Hintergrund wurde in diesem Bereich einen Stellenzuwachs anerkannt, den man voraussichtlich Anfang des neuen Jahres besetzen kann. Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten, die zum Teil komplexen Aufgaben adäquat zu bewältigen sind, ist es eine wichtige Aufgabe der Abteilungsleitung zu prüfen, inwieweit die bisherige Aufgabenbewältigung und Aufga- benerledigung noch zeitgemäß ist, verbunden mit der Frage, an welchen Stellen kann man, ohne die vorgeschrie- benen Standards und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu vermindern, sogenannte Work-Flows vereinfachen und verschlanken. Hier nimmt die Digitalisierung eine zentrale Rolle ein, sowohl bei internen Abläufen, als auch im Kundenverkehr mit Leistungsberechtigten und externen Kooperationspartner. Gleichzeitig sind neue Formate wie agiles Arbeiten und agile Führung in diesem Prozess ständiger Wegbegleiter. • Netzwerkarbeit: Es finden verschiedene Kooperationen mit unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen statt. Beispielsweise mit: - Arbeitskreis Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Einzugsgebiet - Kinderbüro der Stadt Karlsruhe - Fan Projekt KSC - Kinder- und Jugendhaus Durlach und Aue Kooperationen mit weiteren Trägern im Stadtteil und Institutionen: In diesem Arbeitskreis sollen Beteiligungskonzepte für Kinder und Jugendliche entwickelt sowie um- gesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 2. Allgemeiner Sozialer Dienst Teamleitung: Sebastian Schüle Stellvertretende Teamleitung: Steffen Käfer Der Allgemeine Soziale Dienst in Durlach besteht aus den Bereichen: - Bezirkssozialarbeit - Ambulante Eingliederungshilfe nach dem § 35a SGB VIII - Pflegekinderdienst und Adoptionsberatung 2.1. Bezirkssozialarbeit Die Bezirkssozialarbeit ist hauptsächlich mit vier Aufgabenschwerpunkten befasst: - Beratung, Gewährung und Überprüfung von Hilfen zur Erziehung. - Ausübung des Wächteramtes (Kinderschutz). - Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Mitwirkung bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren vor den Familiengerichten. - Sozialberatung für Menschen jeden Alters in schwierigen Lebenssituationen. Der Kinderschutz stellt nach wie vor eine Hauptaufgabe der alltäglichen Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes dar. Hierbei bietet die Bedarfsklärung von sogenannten Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII) neben den erzieheri- schen Beratungssettings ein wesentliches Hilfsinstrument. Im statistischen Rückblick auf das Jahr 2023 zeigt sich ein anhaltender (stadtweiter) Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt. Diesen gilt es im Kontext der Meldungsin- halte sowie der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern adäquat einzuordnen. Seit Oktober 2023 sind beim Allgemeinen Sozialen Dienst wieder sämtliche Stellen besetzt. Im Zuge des Fachkräf- temangels werden diesbezüglich auch in der Folgezeit größte Aufwände betrieben werden, um keine größeren Vakanzen in diesem wichtigen Arbeitsbereich zur Sicherung des Kinderschutzes in Durlach aufkommen zu lassen. Es zeigt sich, dass die Qualität der Arbeit von der aktuell gegebenen personellen Kontinuität erheblich profitiert. Ein weiterer Schwerpunkt zur qualitativen Verbesserung wird der Ausbau des Netzwerkes mit wichtigen Koopera- tionspartner an den Schnittstellen der Bezirkssozialarbeit umfassen. Hinsichtlich des Ziels einer erfolgreichen Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beteiligten sich die Fachkräfte unserer Abteilung an einem stadtweiten fachlichen angeleiteten Prozess, der bei der Entschei- dungsfindung der zukünftigen strukturellen Ausrichtung des Jugendamtes in Karlsruhe behilflich sein soll. Die Re- form des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat das Ziel einer deutlichen Fokussierung der Intention der Jugendhilfe (SGB VIII) auf Selbstbestimmung, Partizipation und Teilhabe. Dazu bedarf es strukturellen, prozessualen wie organisatorischen Anpassungserfordernissen auf Ebene der Beratung, der Hilfeplanung im Einzelfall, der Pla- nung und Koordination von Angeboten im Sozialraum sowie insbesondere der Leistungserbringung im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und junge Menschen an der Schnittstelle zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Durch die in Durlach bereits vor vielen Jahren erfolgte fachliche Spezialisierung (Fachbereich Ambulante Hilfe nach §35a SGB VIII) innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind in unserer Abteilung bereits gute Voraussetzun- gen zur Umsetzung dieser Gesetzesgrundlage geschaffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 2.2. Ambulante Eingliederungshilfe Die Eingliederungshilfe ist für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung zuständig. Ein Anspruch auf Leistun- gen ergibt sich gemäß den Gesetzen der Sozialhilfe (SGB XII) oder der Jugendhilfe (§ 35 a SGB VIII). Die Fallbear- beitung für die ambulanten Hilfen erfolgt seit Ende 2014 als Hilfe aus einer Hand und trägt dem Inklusionsgedan- ken Rechnung. - Gewährung von ambulanten Hilfen (Autismus- und Lerntherapie) - Frühförderung - Kindergartenintegration, Schulintegration und Sonderschulkindergärten - Kurzzeitunterbringung Sobald ein erzieherischer Bedarf oder eine Beschulung an einem SBBZ (Sonderpädagogische Bildungs- und Bera- tungszentren) angezeigt ist, beziehungsweise im Vordergrund steht, findet eine enge Absprache mit dem Allge- meinen Sozialen Dienst – gegebenenfalls eine Fallübergabe – statt, sodass diesem erzieherischen Bedarf adäquat begegnet werden kann. 2.3. Pflegekinderdienst und Adoptionsberatung 2.3.1 Pflegekinderdienst Der Pflegekinderdienst im Stadtamt Durlach umfasst die Aufgabe der Werbung, Auswahl und Beratung von Pfle- gefamilien sowie die Vermittlung von Kindern in Vollzeitpflege. Darüber hinaus werden die Bewerberinnen und Bewerber auf ihre Eignung geprüft, beraten und in Qualifizierungskursen aus- und weitergebildet. Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche können von der Beständigkeit des Beziehungsangebots bei Pflegeeltern beziehungsweise in Pflegefamilien profitieren und die Einbindung in den familiären Alltag in einem stabilen Umfeld erfahren. Voraussetzung für diese Form der Hilfen zur Erziehung ist die Gewährung der Vollzeitpflege als geeignete und notwendige Hilfeart, die Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern – ihr Kind in eine Pflegefamilie zu geben – sowie geeignete Pflegepersonen, die bereit sind, das Kind beziehungsweise den Jugendlichen bei sich aufzuneh- men. Entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes beziehungsweise Jugendlichen – neben seinen persönlichen Bindungen und den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfa- milie – soll die Vollzeitpflege eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Mög- lichkeit der Rückkehr in die Herkunftsfamilie sollte anhand der Besonderheiten im Einzelfall abgewogen und mit allen Beteiligten kommuniziert werden. Neben der Beratung und Begleitung der Pflegefamilien ist deshalb auch die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung. Der Fachdienst hat die Herausforderung zu meistern, bei den häufigen Veränderungen und Vorgaben, mögliche Wege mit den Beteiligten zu finden. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 2.3.2 Adoptionsberatung Der Fachbereich Adoption in Durlach umfasst folgende Arbeitsschwerpunkte: - Inlands- und Auslands-, Verwandten- und Stiefkindadoption - Wurzelsuche/Suchen und Finden - Bewerberüberprüfung - Nachsorge, Unterstützung und Begleitung - Fortbildungsangebote - Öffentlichkeitsarbeit - Statistiken - Qualitätssicherung Die Tätigkeiten der Adoptionsvermittlungsstelle sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt und damit vorgegeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 3. Sozialpädagogische Fachdienste Teamleitung: Steffen Käfer Stellvertretende Teamleitung: Sebastian Schüle Die Sozialpädagogischen Fachdienste in Durlach bestehen aus den Bereichen: - Schulsozialarbeit - Sozialpädagogische Gruppenarbeit - Jugendhilfe im Strafverfahren und Jugendgerichtshilfe Die enge Verzahnung zwischen Allgemeinen Sozialen Dienst und sozialpädagogischen Fachdienste ist durch die gegenseitige Vertretung gegeben. 3.1. Schulsozialarbeit Das Konzept für die Schulsozialarbeit der Stadt Karlsruhe, das in der Sozial- und Jugendbehörde wie auch im Stadtamt Durlach angewandt wird, hat insbesondere die Schwerpunkte: - Beratung von Lehrkräften im Umgang mit Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. - Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. - Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und bei Vernetzungskonzepten. - Unterstützung der Schulen bei Fragen zu übergeordneten Themen, wie beispielsweise Kinderschutz und Schulverweigerung. - Wahrnehmung der Aufgaben im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Diese Aufgaben werden erfüllt. Der quantitative und qualitative Ausbau der Schulsozialarbeit schreitet weiter voran. Im Berichtszeitraum wurde an der Grundschule in Stupferich eine neue Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet und besetzt. Mittlerweile ist das An- gebot der Schulsozialarbeit dort ein fester Bestandteil des Schulalltages. Aufgrund des steigenden Beratungsbedarfs an den Werkrealschulen wurde für die Grundschüler der Pestaloz- zischule Durlach eine eigene Stelle eingerichtet. Der Alltag vieler Kinder und Jugendlichen hat sich stark gewandelt. Soziale Medien sind aus dem Alltag der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Die Schulsozialarbeit wird auf verschiedenen Ebenen tangiert und unterstützt die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung der individuellen Themen. Digitale Kommunikationsformen nehmen einen großen Stellenwert ein. Die Stadtverwaltung Karlsruhe und weiter das Stadtamt Durlach stellt die für die Schulkommunikation erforderlichen Anwendungen zur Verfügung, sodass Schulsozialarbeit in neue Kommunikationsformate innerhalb der Bildungseinrichtung eingebunden ist. Viele Arbeitsprozesse wurden in enger Abstimmung mit den Schulen neu geregelt, um diesen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden. Darüber hinaus wurde der gesamtstädtische Internetauftritt überarbeitet, digitale Beratungsmöglichkeiten geschaf- fen sowie eine eigene Online-Seite für den Fachdienst entwickelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Im Hinblick auf das soziale Miteinander ist im schulischen Alltag ein hohes Maß an Hilfestellung notwendig. Neben der Beratungstätigkeit an den Schulen sind die Bereiche Projekte und Netzwerkarbeit weitere Aufgabenschwer- punkte der Schulsozialarbeit. Auf Initiative einzelner Abteilungen hat sich in Zusammenarbeit mit der Sozial- und Jugendbehörde ein Arbeitskreis zu Prävention in Schulen gebildet. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Präventionsbüros Sucht, dem Kinderbüro und der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit engagiert sich stadt- weit in Arbeitsgruppen und Gremien zum Thema Prävention und der qualitativen Weiterentwicklung der Arbeit an diesem Thema. Es wurden gemeinsame Leitlinien zur Prävention in Schulen erarbeitet, die sowohl nach innen als auch nach außen getragen werden und bestenfalls Modellcharakter für alle Schulen haben. Prävention an Schulen wird mit verschiedenen Kooperationspartner zu unterschiedlichen Themen und Handlungsfeldern durchgeführt. Gemeinsame Leitlinien der Sozial- und Jugendbehörde, sowie der Abteilung Jugend und Soziales Durlach sollen die Qualität und die Anpassung der Angebote in den Schulen sicherstellen. Über weitere Kooperationsschienen wurden Spiel-, Begegnungs- und Bewegungsmöglichkeiten sowie soziale Pro- jekte im Stadtteil geschaffen, beworben oder in gleicher Weise direkt unterstützt. Die in der Corona-Pandemie ins Leben gerufene stadtweite Aktion „Karlsruhe spielt“, in Form von zeitlich befris- teten und zur Aktion eingerichteten Spielstraßen, wurde wiederum an verschiedenen Standorten im Einzugsgebiet realisiert. 3.2. Sozialpädagogische Gruppenarbeit Die Sozialpädagogische Gruppenarbeit Durlach bietet Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren ein niederschwelliges, stadtteilorientiertes sowie durchgängiges Angebot. Die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter be- treuen zusammen circa 30 Kinder und Jugendliche in altershomogenen Gruppen am Nachmittag. Aufgabenschwerpunkte dabei sind: - Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. - Stärkung von Geduld und Konzentration durch handlungsorientierte Angebote aus dem kreativ-spieleri- schen Bereich. - Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau durch Handeln und Erleben in der Gruppe. - Hilfe bei der Bewältigung von alltäglichen Konflikten. Durch die Teilnahme können den Kindern und Jugendlichen regelmäßige stabile Kontakte, in altershomogenen Kleinstgruppen, geboten werden. Die Sozialpädagogische Gruppenarbeit bietet zudem Ferienbetreuungsmöglich- keiten. Neben dem Regelbetrieb wurden mehrtägige erlebnisorientierte Freizeiten und Ferienprogramme durchgeführt. In der Jahresplanung 2023/2024 finden sich wie auch in 2022/2023 wiederum eine Fahrrad-, Herbst-, Reiter-, Kunst-, Kanu- und Skifreizeit, Festaktivitäten sowie ein Zirkusprojekt. Darüber hinaus werden unterjährige bedarfs- orientierte Angebote gestrickt, um individuelle Themen und Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen aufzu- greifen. Derzeit laufen die Planungen eines Projektes zum Umgang und zur Nutzung des Smartphones beziehungs- weise verschiedenster Apps. In Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen und der Kunsttherapeutin wurde ein planungs- und zeitin- tensives Kunstprojekt für einen guten Zweck realisiert. Die Einnahmen gingen dem Durlacher Selbst e.V. und dem Karlsruher Kindertisch zu. Darüber hinaus können Hilfen bei Menschen, die oftmals keine Unterstützung von an- derer Seite bekommen, realisiert und genehmigt werden. Diese Hilfe ist in Durlach kostenfrei und wird vom Allgemeinen Sozialen Dienst angeboten. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 3.3. Jugendhilfe im Strafverfahren und Jugendgerichtshilfe Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät, begleitet und betreut Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren und deren Familien in strafrechtlichen Verfahren. Zudem wirkt die Jugendgerichtshilfe bei folgenden Aufgaben in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit: - Aufarbeitung der Straftat mit dem Jugendlichen und jungen Erwachsenen. - Begleitung der Angeklagten zur Gerichtsverhandlung. - Bericht in der Verhandlung über die familiäre Situation sowie Vorschläge zur Wiedergutmachung oder andere gerichtliche Auflagen. Im Jugendstrafrecht wird in Abweichung vom Erwachsenenstrafrecht nicht vorrangig mit strafenden, sondern vor- wiegend erzieherischen Mitteln begegnet. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise sind die Nachwirkungen nach wie vor zu spüren. Der Fachdienst ist bei den erzieherischen Mitteln und alternativen Wegen stets gefragt, adäquate Einsatzorte für Arbeitsstunden zu generieren. Im Stadtamt Durlach arbeiten zwei Fachkräfte in Vollzeit. Im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel wurde eine Initiativanfrage aufgegriffen und die Möglichkeit zu einem Praktikum geschaffen. Der Stadtteil Durlach hat einen eigenen Gerichtsbezirk und kurze Wege zu den für die Jugendgerichtshilfe maß- geblichen Akteuren. Hier besteht seit Jahren eine enge Kooperation mit dem Jugendrichter, die auf dem bisherigen Weg weitergeführt und ausgebaut werden soll. Ein reger und enger fachlicher Austausch sowie die Anbindung an die Fachbehörde sind gegeben. Im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen werden Maßnahmen geplant und umgesetzt. Die beiden Fachkräfte arbeiten eng mit den anderen Fachdiensten zusammen und referieren mitunter auch an den Schulen im Stadtteil. Themenbezogene Anfragen münden in bedarfsorientierte Projektangebote an den Schulen. Auf Anregung der Durlacher Fachkräfte sind stadtteilübergreifende Konzepte und Kooperationen für themen- zentrierte Angebote für die Schulen, Schülerinnen und Schüler in Planung. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 4. Jugendamt Teamleitung (Tandem): Karin Halama-Knüttel Simone Siegrist Das Jugendamt in Durlach umfasst folgende Aufgabengebiete: - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Beistandschaften - Vormundschaften/Pflegschaften - Beurkundungstätigkeit - Unterhaltsvorschusskasse 4.1. Wirtschaftliche Jugendhilfe Zum Stichtag 15. Oktober 2023 wurden beim Stadtamt Durlach circa 220 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Hilfe zur Erziehung betreut. Daneben wurden circa 400 Fälle im Förderbereich (Kindertagesstätten, Schülerhorte und Tagespflege) bearbeitet. Die Jugendhilfeakten im Bereich der unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) sind im Stadtamt Durlach inzwi- schen fast alle abgeschlossen. Aus organisatorischen Gründen werden die neuen Hilfen für unbegleitete minder- jährige Ausländer (umA) bei der Sozial- und Jugendbehörde geführt. Hier ist wiederum ein großer Zuwachs zu verzeichnen. Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten. Die Motivation des Gesetzgebers war die jungen Menschen darin zu unterstüt- zen, sich zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln. Die jungen Menschen dürfen nun ihr Einkommen, welches sie in Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, in vollem Umfang behalten. Das Erreichen selbstgesteckter Ziele wie beispielsweise die Finanzierung eines Führerscheines, einer Mietkaution oder das Erarbeiten eines Startkapitals für die Zukunft, wird somit wesentlich erleichtert. Die Motivation, sich Ziele zu setzen und sich für diese einzusetzen, wird dadurch enorm erhöht. Die damit verbundene Neufassung der §§ 92 bis 95 SGB VIII führte zu folgenden Änderungen: - Ab 1. Januar 2023 entfällt eine Kostenheranziehung des jungen Menschen aus Einkommen komplett. - Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) der Bundesagentur für Arbeit sind nicht mehr in voller Höhe als zweckidentische Leistungen zu vereinnahmen. Bei der Berufsausbildungsbeihilfe soll dem jungen Menschen ein anteiliger Betrag in Höhe von 109,00 Euro und beim Ausbildungsgeld in Höhe von 126,00 Euro verbleiben. - Bafög, Halbwaisenrente und andere zweckidentische Leistungen werden weiterhin in voller Höhe vom Jugendamt vereinnahmt. In der Sozial- und Jugendbehörde findet unter Beteiligung des Stadtamtes Durlach seit Anfang des Jahres 2023 ein vorbereitender Workshop zur Umsetzung der Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes KJSG statt. Die Ziele des neuen Gesetzes sind insbesondere ein besserer Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung (inklusive Lösung), mehr Prävention vor Ort sowie mehr Beteiligung der jungen Menschen und Ergänzende Erläuterungen Seite 13 ihrer Familien. Die Reform des bisherigen SGB VIII bringt großen Handlungsbedarf mit sich und soll bis zum Jahr 2028 abgeschlossen sein. Im Bereich Kindertagespflege gibt es eine Änderung bezüglich der Eingewöhnung des Kindes bei der Tagesmutter. Ab 1. April 2023 ist der erste Tag der Eingewöhnung gleichzeitig auch der erste Tag des Vertragsbeginns. Mit diesem Vorgehen ist auch der Versicherungsschutz vom ersten Tag an gewährleistet. Der Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wurde ab dem 1. März 2023 von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht. Dies bedeutet, dass ein Bedarf von wöchentlich 30 Betreuungsstun- den vom Jugendamt ohne Prüfung anerkannt wird. Sollten die Familien einen Bedarf darüber hinaus anmelden, wird wie bisher eine Bedarfsprüfung durchgeführt. Die Aufgaben in der Jugendhilfe, insbesondere individuelle Einzelfallentscheidungen, stellen weiterhin große An- forderungen an die Mitarbeitenden. 4.2. Beistandschaften Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann für Kinder eine Bei- standschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden dann fachkundig durch das Jugendamt vertreten. Antragsberechtigt sind alleinerziehende Elternteile. Aktuell werden stadtweit 1.409 Beistandschaften geführt, davon entfallen 379 Beistandschaften auf das Stadtamt Durlach. Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, muss die Vaterschaft festgestellt werden. In den meisten Fällen erfolgt dies durch freiwillige Anerkennung in urkundlicher Form. Nur wenn der Vater hierzu nicht bereit ist, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Der Beistand vertritt das Kind dann vor Gericht. Ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt in der Beistandschaft ist die Berechnung und Festsetzung des Kindesunter- halts. Diese Ansprüche werden in der Regel in urkundlicher Form oder auf dem Gerichtsweg tituliert, so dass diese bis zur Volljährigkeit des Kindes gesichert sind. So kann ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung von Kinderar- mut und Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen geleistet werden. 4.3. Vormundschaften/Pflegschaften Wenn ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, einen Vormund benötigt, zum Beispiel wenn die Mutter minderjährig und unverheiratet ist, wird das Jugendamt für dieses Kind gesetzlicher Vormund. Daneben besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund oder Pfleger bestellt wird, wenn beispielsweise die Eltern den Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden können oder aus sonsti- gen Gründen als Sorgeberechtigte ausfallen. Bei einer „bestellten Amtsvormundschaft“ wird die gesamte elterliche Sorge auf das Jugendamt übertragen. Bei einer „bestellten Amtspflegschaft“ wird lediglich ein Teil der elterlichen Sorge auf das Jugendamt übertragen, zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aktuell werden in Durlach 21 Vormundschaften und Pflegschaften geführt. Zum 1. Januar 2023 ist eine Vormundschaftsreform in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die Abteilung Jugend und Soziales hat. Während bisher die Mitarbeitenden sowohl Beistandschaften als auch Vormundschaf- ten/Pflegschaften (sogenannte „Mischarbeitsplätze“) geführt haben, werden die Vormundschaften/Pflegschaften nun zu einem Großteil ausschließlich von einer Fachkraft der Abteilung wahrgenommen, um dem Anliegen der Reform nach einer funktionellen, organisatorischen und personellen Trennung Rechnung zu tragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 Neben der monatlichen persönlichen Kontaktpflege zum Kind, den Elternkontakten und den Kontakten zu Pflege- eltern und Einrichtungen gehören zu dem neuen Aufgabenprofil eines Vormundes auch die Übernahme vorläufiger und die Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften. Ein weiteres Ziel der Reform ist auch die stärkere Einbezie- hung des Mündels bei Entscheidungen (zum Beispiel bei Regelung des Umgangs) und die Übertragung von Berei- chen der elterlichen Sorge auf Pflegepersonen. Im Zusammenhang der Umstrukturierung wurde auch die Zusammenarbeit mit der Abteilung Vormundschaften der Stadt Karlsruhe nochmals intensiviert. So findet ein regelmäßiger Austausch statt und unsere Fachkraft nimmt an den dortigen Teambesprechungen teil. Ebenso wurden im Haus die Absprachen zum Thema Vormundschaften zwischen dem Sozialen Dienst und dem Vormund vertieft. Im Laufe des Jahres fand außerdem ein gemeinsames Treffen dieser Arbeitsbereiche mit der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Durlach statt, um hier für eine noch bessere Zusammenarbeit im Interesse der Mündel zu sorgen. Positiv angemerkt werden kann, diesen wichtigen und verantwortungsvollen Arbeitsbereich weiter beim Stadtamt Durlach zu belassen, als wichtigen Beitrag zum Wohl der Kinder und Jugendlichen. 4.4. Beurkundungstätigkeit des Jugendamtes Die Befugnis der Urkundspersonen des Jugendamtes ergibt sich aus § 59 SGB VIII. Der Schwerpunkt der Tätigkeit in diesem Bereich liegt in der Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und gemeinsamen Sorgeerklärungen. Aber auch zur Realisierung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen der Beistandschaft werden vollstreckbare Titel beurkundet. Im Jugendamt Durlach wurden im Jahr 2022 etwa 330 Beurkundungen durchgeführt. Die Beteiligten müssen bei einer Beurkundung immer persönlich anwesend sein und nach Belehrung über die Rechte und Pflichten aus dieser Urkunde sowie Verlesen des Inhalts der Urkunde durch die Urkundsperson unterschreiben. 4.5. Unterhaltsvorschusskasse Die Unterhaltsvorschussleistung ist eine finanzielle Hilfe für alleinerziehende Elternteile. Sie wird für Kinder ge- währt, die vom anderen zahlungspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten. Der Unterhaltsvorschuss ist somit ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut in Durlach. Der Unterhaltsvorschuss wird bei Bedarf bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewie- sen sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600,00 Euro brutto monatlich erzielt. Dadurch wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Die Fallzahlen im Unterhaltsvorschuss bewegen sich nach wie vor auf hohem Niveau. Aktuell erhalten in Durlach knapp 700 Kinder Unterhaltsvorschussleistungen. Die Unterhaltsvorschussleistungen der Stadt Karlsruhe betrugen auch im Jahr 2022 circa 6,9 Millionen Euro und entsprechen damit in etwa den Ausgaben des Vorjahres. Allerdings konnten von den unterhaltspflichtigen Eltern- teilen etwa 1,76 Millionen Euro zurückerlangt werden. Das sind etwa 160.000 Euro mehr als im Vorjahr und entspricht einer Rückgriffquote von 25,5 Prozent der Gesamtausgaben. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Um auch künftig dafür zu sorgen, dass Unterhaltspflichtige ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wurde im Stellenschaffungsverfahren 2023 eine Halbtagsstelle genehmigt, die im Januar 2024 besetzt wird. Damit stehen der Unterhaltsvorschusskasse im Stadtamt Durlach insgesamt 2,2 Stellen zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Seite 16 5. Kindertagesbetreuung 5.1. Kindertageseinrichtungen Teamleitung seit 1. Januar 2023: Marcus Metz Stellvertretende Teamleitung (20 Prozent) Alena Frick Seit Januar 2023 gehört zum Fachbereich Kindertagesbetreuung (KT) mit den drei städtischen Durlacher Kinderta- geseinrichtungen und den beiden Schülerhorten sowie der Spiel- und Lernstube auch die Kindertagespflege. Die Kindertagespflege wurde aus dem Pflegekinderdienst und Adoption (PDA) ausgegliedert und wechselte zum Jah- resbeginn in den Bereich Kindertagesbetreuung. Weiterhin wurde in Absprache mit den Ortsverwaltungen Grötzingen, Wettersbach und Wolfartsweier die Fachbe- ratung für die städtischen Kindertageseinrichtungen im gesamten Einzugsgebiet von der Abteilung Jugend und Soziales übernommen. Dies bedeutet, dass die städtischen Kindertageseinrichtungen Obere Setz in Grötzingen, Henri-Arnaud-Straße in Palmbach und Katze in Wolfartsweier sowie der Schülerhort Grötzingen fachlich-inhaltlich an das Stadtamt Durlach angebunden sind und von uns begleitet werden. Die Einrichtungen nehmen überdies regelmäßig an den Sitzungen, Leitungsrunden und Arbeitskreisen des Bereiches Kindertagesbetreuung teil, sodass ein wiederkehrender einrichtungsübergreifender Austausch stattfindet und die Einrichtung gut miteinander vernetzt sind. Der Fachbereich Kindertagesbetreuung (KT) beim Stadtamt Durlach ist nun zuständig für folgende städtische Ein- richtungen und Dienste: - Kindertageseinrichtung Lußstraße - Kindertageseinrichtung Ellmendingerstraße - Kindertageseinrichtung Dornwald - Schülerhort Weiherhof mit flexibler Nachmittagsbetreuung an der Schloss-Schule - Schülerhort Grazerstraße - Schülerhort Grötzingen - Spiel- und Lernstube Untermühl (bis Sommer 2023, dann geschlossen) - Kindertageseinrichtung Obere Setz Grötzingen - Kindertageseinrichtung Henri-Arnaud-Straße Wettersbach - Kindertageseinrichtung Katze Wolfartsweier - Kindertagespflege in Durlach und den Bergdörfern Unter anderem umfassen die Arbeitsschwerpunkte des Fachbereichs Kindertagesbetreuung: - Regelmäßige Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. - Unterstützung bei rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragen der Einrichtungen. - Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls. - Sicherstellung des reibungslosen Betriebes der Einrichtungen unter Berücksichtigung personeller, päda- gogischer und räumlicher Gegebenheiten. - Beratung, Unterstützung und Koordination der Einrichtungen. - Beteiligung an Personalakquise und Personalauswahl, Personaleinsatzplanung sowie Personalentwick- lung. Ergänzende Erläuterungen Seite 17 - Fachberatung und Sachbearbeitung Kindertagespflege: o Beratung von Eltern im Zusammenhang mit der Kindertagespflege und Vermittlung zu Kinderta- gespflegepersonen o Fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Kindertagespflegepersonen o Prüfung der (Neu-)Beantragung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII Die Fachkräfte und Einrichtungsleitungen haben durch ein bedarfsgerechtes Fortbildungsangebot die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterbildung in pädagogischen Themen und Konzepten, zu Kommunikation und Teambuil- ding, Zusammenarbeit mit Eltern, Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Kindern und vieles mehr. Sowohl in den Einrichtungen als auch im Bereich der Kindertagespflege sind die Ziele und Aufgaben, alle Kinder mit differenzierten pädagogischen Angeboten in Ihrer Entwicklung möglichst optimal zu unterstützen und ihre individuellen Kompetenzen ganzheitlich zu fördern. Eine gut funktionierende Erziehungspartnerschaft mit den El- tern ist dabei sehr wichtig und wird von allen Fachkräften gepflegt. Regelmäßige Abstimmungsgespräche sowie Treffen aller Einrichtungsleitungen sind fest etabliert und fördern den fachlichen Austausch und die aktive Zusammenarbeit in Projekten. 5.1.1. Kindergärten • Kindergarten Dornwald Gruppenanzahl: 1 Gruppe verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Plätze: 22 Alter: 2 Jahre bis Schuleintritt Personal: 4 Fachkräfte in Vollzeit 1 Fachkraft in Teilzeit 1 Praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher (PIA) 1 Auszubildende im Anerkennungsjahr 1 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Alltagsintegrierte Sprachbildung und gezielte Sprachförderung sind nach wie vor ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Einrichtung. Um die Kommunikation und Sprache der Kinder zusätzlich zu unterstützen, wird von den Fach- kräften „Sprechen lernen mit GuK1 (Gebärden-unterstützende Kommunikation)“ in den Alltag integriert. Bei die- sem Konzept wird den Kindern durch den begleitenden Einsatz von Gebärden die Verständigung erleichtert und die Sprache angeregt, was unter anderem den Kindern mit nicht deutscher Familiensprache und Kindern mit För- derbedarf zugutekommt. Es besuchen 5 Inklusionskinder den Kindergarten Dornwald. In enger Zusammenarbeit mit den Eltern, Heilpäda- gogen und dem Heilpädagogischen Fachdienst von Reha Südwest erhalten die Kinder ihren Bedürfnissen entspre- chend Unterstützung und Förderung. Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ihnen in der Kindertageseinrichtung ermöglicht. Wie in den vergangenen Jahren bestehen Kooperationen mit der Turnerschaft Durlach 1846 e.V. der Pestaloz- zischule Durlach und der AOK beim Projekt „Jolinchen – gesunde Ernährung“. Die Kita wird im Rahmen des Lan- desprogramm „Kompetenzen verlässlich voranbringen - Kolibri“ gefördert und führt regelmäßig die Bewegungs- und Sprachfördermaßnahme „Singen, Bewegen und Sprechen“ mit einer festen Kindergruppe durch. Ergänzende Erläuterungen Seite 18 Ebenso hat das Projekt Bildungschancen und Zukunft für Kinder (BiZuKi) für Vorschulkinder im Kindergartenjahr 2022/2023 stattgefunden, leider wurde es für 2024 eingestellt. In der Einrichtung finden wöchentliche Kochaktio- nen und Ausflüge, wie zum Beispiel in den Wald oder auf Spielplätze statt. Ursprünglich war geplant, dass der Kindergarten Dornwald zum neuen Kindergartenjahr am 1. September 2023 in die neuen Räumlichkeiten in der Raiherwiesenstraße umzieht und auf vier Gruppen erweitert wird. Im Hinblick auf diesen Betrieb wurde die pädagogische Konzeption aktualisiert, neue Mitarbeitenden einge- stellt, Möbel, Küchenausstattung, Außengelände und Essensanbieter ausgeschrieben sowie beauftragt. Aufgrund baulicher Verzögerungen konnte die Kindertageseinrichtung im Jahr 2023 jedoch noch nicht eröffnet werden. Vo- raussichtlich wird der Betrieb zum 1. März 2024 aufgenommen, zunächst mit drei Gruppen. In der neuen Einrich- tung stehen dann viele Eingewöhnungen an und die vollständige Belegung der Plätze wird sukzessive stattfinden. Weiterhin werden Sprachbildung, Inklusion, Teamfindung, die Vertiefung der Bildungs- und Lerngeschichten Schwerpunkte der Arbeit bilden. Der Fortbildungsfokus soll auf Inklusions- und Teilhabethemen gerichtet werden, um Kinder mit besonderem Förderbedarf und herausforderndem Verhalten gut begleiten zu können. • Kindergarten Lußstraße Gruppenanzahl: 3 Gruppen, davon: 2 verlängerte Öffnungszeit (VÖ) 1 Ganztagsgruppe (GT) Plätze: 61 Alter: 2 Jahre bis Schuleintritt (verlängerte Öffnungszeit) 3 Jahre bis Schuleintritt (Ganztagesgruppe) Personal: 4 Fachkräfte in Vollzeit 4 Fachkräfte in Teilzeit 1 Auszubildende im Anerkennungsjahr 1 Praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher (PIA) 1 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) 1 Hauswirtschaftskraft Die Kindertageseinrichtung Lußstraße ist mit dem Stadtteil und dem Stadtamt sehr verbunden. Aus diesem Grund bringt sich die Kindertageseinrichtung immer wieder in soziale Projekte ein, die den Durlacher Bürgerinnen und Bürger, aber auch Menschen in Not oder aus anderen Ländern zugutekommen. Die Mitarbeitenden der Einrichtung sehen neben dem erzieherischen Wert auch ihre Verantwortung etwas für das Gemeinwohl zu tun. Ein wichtiges Prinzip dabei ist, den Kindern nicht nur intellektuelles Wissen zu vermitteln, sondern auch menschliche Werte wie Verbundenheit, Achtsamkeit, Hilfsbereitschaft und Respekt. Seit vielen Jahren besteht eine Kooperation mit der Seniorenresidenz Parkschlössle, wo regelmäßige Besuche statt- finden, bei denen gespielt, erzählt, gebastelt und gesungen wird. Im Sommer sammelten die Erzieherinnen und Erzieher, Kinder und Eltern Sachspenden für die vom Erdbeben betroffenen Menschen in Marokko. Bei dieser Spen- denaktion wurden unter anderem Kleider, Spielsachen, Medikamenten und Dinge des täglichen Bedarfs zusam- mengetragen. Die Kindertageseinrichtung hat eine Patenschaft für einen Hund. Ein wöchentlich stattfindendes Kunstprojekt, geleitet von einer Künstlerin, findet bei den Kindern großen Anklang. Ebenfalls wöchentlich findet das Angebot Ballsport mit den Vorschulkindern statt. Die Fachkräfte der Kindertageseinrichtung legen großen Wert auf den Umgang mit Ressourcen wie beispielsweise Wasser, Strom, Papier und wollen bei den Kindern den Grund- stein für ein bewusstes und nachhaltiges Verhalten legen. Immer wieder Thema ist auch die Ernährung und der Umgang mit Lebensmitteln. Jede Gruppe arbeitet darüber hinaus in einem eigenen, von den Kindern, gewählten Projekt mit. Den Inhalt und die Dauer der jeweiligen Projekte bestimmen die Erzieherinnen und Erzieher gemeinsam mit den Kindern, denn die Beteiligung der Kinder im Alltag trägt dazu bei, dass sich die Kinder mit ihren Interessen und Wünschen ernst genommen fühlen. Wenn es personell machbar ist, macht die Kita gerne Ausflüge in die nähere Umgebung. Ergänzende Erläuterungen Seite 19 Zum Sommer 2023 hin ist es gelungen, alle Ausbildungsstellen in der Kindertageseinrichtung Lußstraße erfolgreich zu besetzen. • Kindertageseinrichtung Ellmendinger Straße Gruppenanzahl: 2 Gruppen, davon: 1 altersgemischte Ganztagsgruppe (AM-GT) 1 verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Plätze: 37 Alter: 3 Jahre bis Schuleintritt (verlängerte Öffnungszeit) 3 Monate bis Schuleintritt (altersgemischte Ganztagesgruppe) Personal: 5 Fachkräfte in Vollzeit 1 Fachkraft in Teilzeit 1 Auszubildende im Anerkennungsjahr 1 Praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher (PIA) 1 Hauswirtschaftskraft Die Kindertageseinrichtung Ellmendinger Straße arbeitet mit einem teiloffenen Konzept auf der Basis des Orientie- rungsplans Baden-Württemberg und des situationsorientierten Ansatzes. Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit der Einrichtung sind die Themenfelder Gesunde Ernährung, Bewegung und Motorik, alltagsintegrierte Sprachbildung sowie Wald- und Naturpädagogik. Im Rahmen dieser Schwerpunkte kooperiert die Kindertageseinrichtung Ellmendinger Straße mit der TG Aue. Wö- chentlich finden mit einer Trainerin Turnstunden in der Kita statt, die die Kinder auf vielfältige Weise und mit abwechslungsreichen Materialien motorisch-koordinativ fördern und Spaß an der Bewegung vermitteln. Fest in der Einrichtung etabliert ist auch, dass durch die Eichler-Stiftung finanzierte Sprachförderprogramm. Dieses ermöglicht es, dass zweimal wöchentlich eine Sprachfachkraft in der Einrichtung alltagsintegriert sprachförderliche Angebote durchführt, von denen nicht nur Kinder mit Sprachförderbedarf, sondern alle Kinder in der Einrichtung profitieren. Im Sommer 2023 wurde der Kindertageseinrichtung Ellmendinger Straße das „BeKi-Zertifikat für ernährungsbe- wusste Kitas“ durch das Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg erneut verliehen. Die Kindertagesein- richtung wurde rezertifiziert, worüber sich die Fachkräfte, Kinder und Eltern der Einrichtung sehr freuten. Durch gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten mit saisonalem Gemüse, dem gemeinsamen Frühstück oder dem eigenen Kräuter- und Gemüsegarten der Kindertageseinrichtung werden den Kindern immer wieder grundlegende Kennt- nisse und Erfahrung für gesunde Lebensmittel und eine ausgewogene Ernährung vermittelt. Ganz besonders schmecken den Kindern natürlich die leckeren Beeren aus dem eigenen Garten. In Zusammenhang mit dem Themen Gesundheit und Ernährung stehen auch die regelmäßigen Besuche der AG Zahngesundheit im Stadt- und Landkreis Karlsruhe in der Kita. Um einen gelingenden Übergang der Vorschulkinder von der Kita in die Grundschule für die Vorschulkinder zu gestalten, gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der Kooperationslehrerschaft der Oberwaldschule in Aue. Die Kinder werden gezielt gefördert und in ihrem letzten Kindertageseinrichtungs-Jahr auf die schulischen Anforderun- gen vorbereitet. Die Waldgruppe macht regelmäßig Ausflüge und Exkursionen in die Natur, bei denen die Kinder ganz praktisch und unmittelbar mit den Pflanzen und Tieren in Berührung kommen. Auch bei Wind und Wetter freuen sich die Kinder darauf, raus in die Natur zu gehen und diese mit allen Sinnen zu erfahren. Ergänzende Erläuterungen Seite 20 Im vergangenen Jahr fanden darüber hinaus einige weitere Projekte und Aktionen statt, wie beispielsweise die Teilnahme an den Dreck-Weg-Wochen, der Besuch einer Theateraufführung „Mülltrennung“, das Weihnachtssin- gen mit Eltern und Bewohner des Hauses, einem Oma-Opa-Tag sowie dem traditionellen Sommerfest der Einrich- tung und das Abschlussfest der Vorschulkinder. 5.1.2. Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte • Flexible Nachmittagsbetreuung in der Schloss-Schule Kinderanzahl: 20 Kinder Alter: Grundschüler des Ganztageszuges der Schloss-Schule Personal: 2 Teilzeitkräfte Schwerpunkt: niederschwelliges Angebot nach der Ganztagsschule von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ferienbetreuung ist zubuchbar • Hort Grazer Straße Kinderanzahl: 40 Kinder (2 Gruppen je 20 Kinder) Alter: 6 bis 11 Jahre Personal: 4 Teilzeitkräfte 1 Auszubildende als Jugend- und Heimerzieherin • Hort Weiherhof Kinderanzahl: 80 Kinder (4 Gruppen je 20 Kinder) Alter: 6 bis 11 Jahre Personal: 3 Vollzeitkräfte 5 Teilzeitkräfte 1 Auszubildende als Jugend- und Heimerzieherin 1 Bundesfreiwilligendienst (Bufti) Die Schülerhorte Weiherhof und Grazer Straße haben zwei Schwerpunkte im Alltag: die qualitative Erledigung der Hausaufgaben und die Partizipation. Einen Großteil des Alltages innerhalb der Schulzeit ist die Erledigung der Hausaufgaben. Die Erzieherinnen und Erzieher bieten den Kindern einen ruhigen Rahmen, der zum Konzentrieren einlädt und wenig Ablenkung bietet. Durch die Hilfestellung und Unterstützung der Fachkräfte schaffen es die Kinder, die Hausaufgaben ordentlich und meist vollständig innerhalb der Hausaufgabenzeit zu erledigen. Die Zeit zu Hause ist somit Qualitätszeit für Eltern und Kind. Zum anderen ist der Alltag geprägt von Selbst- und Mitbestimmung der Kinder. Gemeinsam wird in den Horten ein Rahmen geschaffen, der sich für die Kinder sicher und geborgen anfühlt. Regelmäßige Kinderkonferenzen, jeden Mittwoch eine „Kindersprechstunde“ und pädagogische Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orien- tieren, sollen dies ermöglichen. Vor allem zu Beginn eines jeden Schul- und Hortjahres werden alle Angebote auf ein „Füreinander-Miteinander“ ausgerichtet, sodass sich die neuen Erstklässler im Hort möglichst schnell wohl und sicher fühlen. Die Kinder dürfen und sollen äußern, was ihnen gefällt, was sie gerne machen möchten, aber auch was ihnen nicht gefällt. Ergänzende Erläuterungen Seite 21 In den Ferienzeiten liegt der Schwerpunkt darauf, besonders schöne Momente und Ausflüge anzubieten. Auch hier haben die Kinder die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie an einem Ausflug teilnehmen oder lieber einen entspann- ten Tag im Hort genießen möchten. Die Eltern erhalten im Vorfeld ein Ferienprogramm und wissen so, was wir unternehmen wollen. Der Schülerhort Weiherhof hat im Juli mit den „Durlacher Teufeln“ am Fußballturnier aller städtischen Schülerhorte teilgenommen und von 16 Mannschaften den 4. Platz erreicht. Viele fußballbegeisterte Mädchen und Jungen ha- ben sich nach diesem Erfolg zu einer dauerhaften trainierenden Hortmannschaft zusammengetan, mit den Ziel den Pokal wieder einmal nach Durlach zu holen. Trotz zahlreicher Krankheitsausfälle beim Personal konnte in den Horten und der flexiblen Nachmittagsbetreuung durch die Flexibilität der Mitarbeitenden der Betrieb und die Öffnungszeiten stets aufrechterhalten werden. Im Hort zeigte sich bei der Platzvergabe für das Schuljahr 2023/2024, dass die Anfragen und Bedarfe, die zur Verfügung stehenden Plätze, deutlich übersteigen und Wartelisten eingerichtet sind. In den beiden Schülerhorten sind seit September 2023 je eine neue Ausbildungsstelle als Jugend- und Heimerzie- her*in geschaffen und erfolgreich besetzt worden. Die Schülerhorte haben eine enge Kooperation mit der Schlossschule und der Oberwaldschule. 5.1.3. Spiel- und Lernstube Untermühl Kinderanzahl: 15 Kinder und Jugendliche Alter: 6 Jahre bis 16 Jahre Personal: 2 Fachkräfte in Teilzeit Wie im vergangenen Jahr beschlossen, wurde die Spiel- und Lernstube mit Beginn der Sommerferien am 27. Juli 2023 geschlossen. Grund dafür war unter anderem, dass mit den Ganztagsangeboten der Durlacher Grund- und Werkrealschulen, den Angeboten der ergänzenden Betreuung und flexiblen Nachmittagsbetreuung, den städti- schen Schülerhorten sowie den Angeboten des Kinder- und Jugendhaus Durlach sehr gute Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Familien bei der Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen in Durlach vorhanden sind. Insbesondere an der Pestalozzischule, dem unmittelbaren Einzugsgebiet der Kinder der Spiel- und Lernstube, sind die Förder- und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendlichen bei der Bewälti- gung von schulischen Anforderungen und zur Förderung sozialer Kompetenzen in den letzten Jahren ausgeweitet worden. Die Eltern der Kinder und Jugendlichen wurden vom Stadtamt Durlach frühzeitig über die Schließung informiert. Die zu diesem Zeitpunkt noch angemeldeten fünfzehn Kinder und Jugendliche wurden von einer Mitarbeiterin bei der Suche nach Anschlussangeboten in Durlach intensiv begleitet. Für die älteren Kinder und Jugendlichen gibt es passende Angebote im Kinderjugendhaus Durlach (KJH), die die Kinder und Jugendlichen bei einem gemeinsamen Besuch kennenlernen konnten. Die Grundschüler besuchen alle die Pestalozzi-Ganztagesschule Durlach. Zum Abschluss der Spiel- und Lernstube, der den Mitarbeitenden und Kindern schwergefallen ist, gab es ein tolles Abschlussfest, an dem zahlreiche Kinder, Eltern, Mitglieder vom Rotary Club – der die Spiel- und Lernstube seit vielen Jahren engagiert unterstützte – und viele Ehemalige teilgenommen haben. Mit musikalischer Begleitung, Lagerfeuer und einem reichlichen Buffet mit Gegrilltem, Salaten, Kuchen, und Getränken feierten die Besucher aus der Siedlung bis in den späten Abend hinein ein schönes Fest. Ergänzende Erläuterungen Seite 22 5.2. Kindertagespflege Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen im Stadtteil Durlach eine wichtige Säule in der Be- treuungslandschaft für Kinder im Vorschulalter. Sie bietet Kindern eine familiennahe Betreuung unter Berücksich- tigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder und der Bedarfe von Eltern. Im vergangenen Jahr wurden für die Kindertagespflegepersonen in Karlsruhe die laufenden Geldleistungen um 1,00 Euro pro Kind und Betreuungsstunde von 7,00 Euro auf 8,00 Euro erhöht. Die Stadt Karlsruhe ist damit einer Empfehlung des KVJS gefolgt, und hat die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2023 beschlossen. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Erhöhung des Betreuungs-Grundanspruchs der Eltern von 20 auf 30 Stunden wöchentlich. Seit 1. März 2023 können demnach Eltern ohne entsprechende Nachweise über Arbeitszeit oder ähnliches bis zu 30 Betreuungsstunden pro Woche in Anspruch nehmen. Eine Bedarfsprüfung findet erst statt, wenn Eltern mehr als 30 Stunden Betreuung wünschen. Grundsätzlich haben natürlich alle Kinder ab dem vollen- detet ersten Lebensjahr einen Anspruch auf die Förderung in der Kindertagespflege unabhängig davon, ob Eltern in Ausbildung, Studium oder Beruf sind. Eine Auswertung im September 2023 ergab, dass in Durlach und den Ortsteilen Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Bergwald und Wolfartsweier 83 Kinder von 22 Kindertagespflegepersonen betreut wur- den. Davon sind 79 Kinder unter 3 Jahre alt. Von den 4 Kindern über 3 Jahre hat lediglich eines bisher keinen Kindertageseinrichtungsplatz (Kita) gefunden. Bei den anderen 3 Kindern handelt es sich um erweiterte Kinderta- gespflege im Anschluss an die Kindertageseinrichtung (Kita). Der überwiegende Teil der Kinder lebt in Durlach und den Bergdörfern, es werden aber auch Kinder aus der Kernstadt in Durlach betreut. In Durlach und Wolfartsweier gibt es je eine Kindertagespflegestelle in geeigneten Räumen, bei denen sich Kinder- tagespflegepersonen zusammenschließen und in Gruppen bis zu 9 Kinder gemeinsam betreuen. Weitere zwei Grup- pen mit 18 Plätzen werden dazu kommen. Der Träger Kinder- und Jugendeinrichtungen gGmbH (KiJu) wird Ende 2023 in den Räumen der ehemaligen Spiel- und Lernstube in der Untermühlsiedlung zunächst eine Gruppe, und dann eine weitere in Betrieb nehmen. Dort werden 6 Kindertagespflegepersonen beschäftigt sein. Außerdem werden Ende des Jahres bis zu 10 weitere Betreuungsplätze entstehen, wenn die Vo- raussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis bei zwei Kindertagespflegepersonen in Durlach er- füllt sind. Für die Prüfung der Voraussetzungen und die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist die Abteilung Jugend und Soziales zuständig. Da es die Fallzahlen in der Kindertagespflege erforderlich machen, wird es zu einer Erhöhung des Perso- nalschlüssels (circa 0,5 Vollzeitäquivalent) für die Sachbearbeitung und Fachberatung in der Kindertages- pflege kommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 23 6. Sozialhilfe SGB XII Teamleitung: Barbara Sütterlin Stellvertretende Teamleitung: Jan Schönhaar Der Fachbereich Sozialhilfe in Durlach umfasst folgende Aufgabengebiete: - Beratung und Unterstützung ratsuchender Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Sozialhilfe und Koope- ration mit den beteiligten Stellen - Bearbeitung von Anträgen sowie Erlass von Bescheiden für Leistungen im Rahmen des SGB XII und SGB IX, zum Beispiel: o Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen o Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) o Weitere Hilfen (zum Beispiel Blindenhilfe und Beförderungsdienst) o Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren o Aktivierung o Wohnberechtigungsscheine o Entgegennahme von Wohngeldanträgen o Asylanträge für Ukrainerinnen und Ukrainer Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist stets die Bedürftigkeit der Antragsstellenden. Diese liegt dann vor, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen bestritten werden kann. Das Jahr 2023 war weiterhin von den Auswirkungen der Ukraine- beziehungsweise der Energie-Krise geprägt. Die Anzahl von Flüchtenden aus der Ukraine stieg weiterhin an und somit auch die Anzahl derer, die auf Sozialhilfe- leistungen angewiesen waren. Auch die Energiekrise und allgemeinen Kostensteigerungen hatten insoweit Aus- wirkungen auf den Bereich Sozialhilfe, da auch hier die Anzahl derer, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen waren, anstieg. Weiterhin mussten im Jahr 2023 verschiedene neue Gesetzesänderungen umgesetzt werden, (zum Beispiel Wohn- geldgesetz, Energiepreisbremse und so weiter) und das bisherige EDV-Programm wurde durch ein neues abgelöst, was mit einem erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand neben der normalen Sachbearbeitung einherging. 6.1. Hilfen außerhalb von Einrichtungen • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder das Bürger- geld, noch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben (zum Beispiel Personen, die eine zeitlich befristete Rente wegen Erwerbsminderung oder eine vorgezogene Altersrente beziehen). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann ab Erreichen der Altersgrenze (über 65 Jahre) gewährt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder vorher bei Vorliegen einer dauerhaften Erwerbs- minderung, welche durch ein Gutachten des Rententrägers (DRV) festgestellt werden muss. Ergänzende Erläuterungen Seite 24 6.2. Hilfen innerhalb von Einrichtungen Hilfe in stationären Einrichtungen erhalten Bürger, die die Kosten weder aus ihrem Einkommen noch ihrem Vermö- gen und den Leistungen der Pflegekasse finanzieren können und mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. 6.3. Sonstige Hilfen • Hilfe zur Pflege Leistungen der Hilfe zur Pflege (zum Beispiel Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Haushaltshilfe, Essen auf Rädern und vieles mehr) sind Teil der Sozialhilfe und können ergänzend beziehungsweise analog zu den Leistungen der Pflegekasse gewährt werden. • Weitere Hilfen, beispielsweise: o Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz eventuell ergänzt durch Blindenhilfe nach SGB XII für Leistungsbezieher des SGB XII, bzw. SGB II o Beförderungsdienst für Schwerstbehinderte (200 Fahrten für 12 Monate) Zugangsvoraussetzung: ▪ Wohnsitz im Stadtkreis Karlsruhe ▪ ab Pflegegrad 3 oder ▪ Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder BL (blind) o Anträge auf Übernahme Bestattungskosten nach § 74 SGB XII o Hilfe zur Familienplanung nach § 49 SGB XII • Eingliederungshilfe Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind antragsgebunden. Sie können beispielsweise in Form von Kindergartenintegration, Schulintegration, Sonderschulintegration oder Kurzzeitunter- bringungen beantragt werden, wenn die Personen aufgrund ihrer Behinderungen (körperlich/geistig/seelisch) we- sentlich an der gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft eingeschränkt sind oder davon bedroht sind. Über die Art der Behinderung entscheidet das Gesundheitsamt. • Aktivierung (§ 11 SGB XII) Ziel der Aktivierung ist, den Mitbürgern, die im Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Durlach leben und aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände einer besonderen Beratung und Unterstützung bedürfen, Hilfestellung zu geben. Hinsichtlich besonderer Lebensumstände ist es vielen von ihnen nicht möglich, anerkannter Teil eines funktionie- renden sozialen Gemeinwesens zu sein. Insbesondere durch Krankheit oder durch fehlende soziale Kontakte drohen Ausgliederung, Zukunftsängste oder Vereinsamung. - Das gewohnte Lebensumfeld für ältere Menschen so lange wie möglich erhalten (zum Beispiel durch am- bulante Hilfeleistungen, Nachbarschaftshilfe und so weiter) um eine Heimunterbringung zu vermeiden. - Mitwirkung, Begleitung und Aufzeigen von Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe am Gemeinwesen (Ziel ist Vermeidung der Abwärtsspirale). - Persönliche Beratung unter Berücksichtigung der jeweiligen Problemstellung. - Hilfestellung bei der gemeinsam zu erarbeitenden Zukunftsplanung. - Umfassende Informationen über Leistungen, die beantragt werden können und Hilfestellung bei der Rea- lisierung. - Beantragung von Spendenmitteln. Ergänzende Erläuterungen Seite 25 • Wohnberechtigungsscheine: Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum (Sozialwohnung). Mit der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass Sozialwohnungen denjenigen zugutekom- men, welche mit Steuermitteln subventioniert wurden. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftli- chen Verhältnisse. Voraussetzungen: - Einhaltung von Einkommensgrenzen. - Zustehende Wohnungsgrößen, abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen. - Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (zum Beispiel junge Familien, Alleinerziehende, Behin- derte und so weiter) falls besondere Bindungen an der Wohnung bestehen. Verfahren: - Allgemeiner Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist 1 Jahr gültig. - Besonderer Wohnberechtigungsschein: Der Wohnungsinteressent bewirbt sich um eine bestimmte Sozial- wohnung beim Vermieter. Dieser bestätigt, dass er die Wohnung an den Interessenten vermietet, wenn dieser einen Wohnberechtigungsschein vorweist. Der Miet-interessent beantragt mit dieser Bestätigung den Wohnberechtigungsschein. Fallzahlen: Die Anzahl der laufenden Fälle beträgt derzeit 1.445 (Stand Oktober 2023). Die Zahl errechnet sich aus den absoluten monatlichen Fallzahlen eines jeden Sachbearbeitenden.