Skelette am Hengstplatz
| Vorlage: | 2023/1344 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.11.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.12.2023
Rolle: Beratung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1344 Eingang: 10.11.2023 Skelette am Hengstplatz FDP-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.12.2023 4 Ö Beratung Das Stadtamt soll die Denkmalbehörde bitten, einen Denkmalsachützer in den Ortschaftsrat zu schicken. Er soll berichten, was es mit den uralten Skeletten auf sich hat, die in der Baugrube am Hengstplatz aufgetaucht sind. unterzeichnet von: Dipl.-Ing. Günther Malisius Dr. Stefan Noé
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1344 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Skelette am Hengstplatz FDP-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.12.2023 4 Ö Beratung Kurzfassung Der Zentrale Juristische Dienst hat das Stadtamt darüber informiert, dass die Fundstelle als archäologisches Kulturdenkmal eingetragen ist. In der Begründung der Denkmaleigenschaft heißt es: „Unmittelbar außerhalb der erweiterten Stadtmauer liegt ein dicht belegter Friedhof mit mindestens zwei Bestattungsphasen, der wohl ins Spätmittelalter datiert. Auf der gesamten Fläche ist mit weiteren Bestattungen zu rechnen, sowie im Westen mit Resten der ehemaligen Stadtbefestigung und des Stadtgrabens. An dem Erhalt des archäologischen Kulturdenkmals besteht ein öffentliches Interesse.“ Ein Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege wird in der Sitzung des Ortschaftsrates am 7. Februar 2024 dem Gremium Bericht erstatten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Zentrale Juristische Dienst hat das Stadtamt darüber informiert, dass die Fundstelle als archäologisches Kulturdenkmal eingetragen ist. Ziel der jetzt vorliegenden Grabungsgenehmigung ist es, weitere Erkenntnisse über diesen Friedhof zu gewinnen, die Lage und den Inhalt der Gräber zu dokumentieren, die Funde alle zu bergen und einzulagern. Alle Arbeiten finden nur noch in Absprache mit dem Denkmalschutz statt und werden von einer fachlich geeigneten Grabungsfirma in den nächsten Monaten durchgeführt und beaufsichtigt. Bis zuletzt wieder eine Freigabe erteilt werden kann und damit auch das Neubauvorhaben durch den Investor weiter realisiert werden kann. In der Begründung der Denkmaleigenschaft heißt es: „Unmittelbar außerhalb der erweiterten Stadtmauer liegt ein dicht belegter Friedhof mit mindestens zwei Bestattungsphasen, der wohl in Spätmittelalter datiert. Auf der gesamten Fläche ist mit weiteren Bestattungen zu rechnen, sowie im Westen mit Resten der ehemaligen Stadtbefestigung und des Stadtgrabens. An dem Erhalt des archäologischen Kulturdenkmals besteht ein öffentliches Interesse.“ Auf Anfrage des Stadtamtes teilte das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart mit, dass seit Anfang der Kalenderwoche 47 die Firma ArchaeoBW an der Dokumentation der Fläche ist und – angesichts der widrigen Witterung – recht gut vorankommt. Bislang konnte der durch eine mächtige Futtermauer abgegrenzte Bereich des verfüllten des Grabens der spätmittelalterlichen Stadterweiterung untersucht werden. Seit dieser Woche werden die außerhalb des Stadtgrabens gelegenen Bestattungsbereiche freigelegt. Voraussichtlich wird in der Sitzung des Ortschaftsrates am 7. Februar 2024 ein Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege dem Gremium Bericht erstatten.