Störung in der Wasserversorgung

Vorlage: 2023/1341
Art: Anfrage
Datum: 24.11.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.12.2023

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1341 Eingang: 24.10.2023 Störung in der Wasserversorgung Wolfartsweier CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.12.2023 1 ö Kenntnisnahme Wir bitten die Anfrage an das zuständige Amt der Stadt Karlsruhe zur Beantwortung und Stellungnahme weiterzuleiten. Anfrage 1. Welche Vorgehensweise ist bei solchen Szenarien denn eigentlich vorgeschrieben? 2. Wie wird den sichergestellt, dass auch jede*r Bürger*in mit wichtigen Informationen erreicht wird? 3. Zusätzlich zu Informationen durch die Nina-Warn-App muss es doch weitere Kommunikationsmittel für die Bürger geben? Welche Kommunikationsmittel, außer Informationen auf der Webseite stehen der Stadt Karlsruhe den noch zur Verfügung? 4. Wie gedenkt man Bürger*innen zu informieren, die kein Handy oder PC besitzen? 5. Ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass nicht alle Bürger*innen informiert werden, weil ein z. B. ein Wochenende bevorsteht? Gibt es keine Notdienste bei solchen besonderen Vorkommnissen, die notfalls auch bei Wochenenden ihre Dienste aufnehmen? 6. Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Personen zu erwarten, die ab der Verunreinigung des Leitungswassers bis zum Warnzeitpunkt das Wasser ungekocht genutzt haben? Diese Frage entstand auch bei den Bürgern. Begründung Die „Verunreinigung“ eines Wasserbehälters, der zur Wasserversorgung des Oberdorfes in Wolfartsweier dient schlägt hohe Wellen in der Bevölkerung und erzeugt eine gewisse Verunsicherung in großen Teilen der betroffenen Bürger*innen. Die besondere Unsicherheit bei vielen Bürgern entsteht durch unvollständige Information. Die Warn- App und eine Information auf der Webseite der Stadt Karlsruhe erreichten nicht alle Betroffenen. Es lag laut Stadtwerke kein Katastrophen-Szenario vor, aber eine Gefährdung der Gesundheit war es allemal. Dies sollte ausreichend bei solch einem Fall berücksichtigt werden, um anders zu reagieren. Der Bericht in den BNN vom 24.10.2023 trägt nicht dazu bei, eine Beruhigung in der Bevölkerung zu schaffen. Zwar sind hier einige Unklarheiten erklärt, aber es bleiben noch viele Frage bei der Bevölkerung offen. Wir hoffen, dass die Beantwortung unserer Fragen dazu beiträgt, die Bevölkerung wieder etwas zu beruhigen und die entstandene Verunsicherung zu beseitigen. Stellvertretend für die CDU-Ortschaftsratsfraktion Joachim Supper

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1341 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtwerke KA Störung in der Wasserversorgung Wolfartsweier CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.12.2023 1 ö Kenntnisnahme Anfrage 1. Welche Vorgehensweise ist bei solchen Szenarien denn eigentlich vorgeschrieben? Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt als Bundesverordnung verbindlich fest, wie bei Vorkommnissen in Trinkwasserversorgungsanlagen, die mit Grenzwertüberschreitungen verbunden sind, vorzugehen ist. Als Betreiber hat die Stadtwerke Karlsruhe Untersuchungen zur Klärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen. Auch ist dies unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden und die zu treffenden Maßnahmen sind mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Im Falle von Befunden von E. coli ordnet das Gesundheitsamt durch einen Verwaltungsakt die weiteren Schritte an. Diese sind für den Betreiber der Trinkwasserversorgungsanlage rechtlich verbindlich. Wird der Grenzwert für E. coli im Trinkwasser überschritten, ist die Bevölkerung zu informieren. Die Vorgehensweise dazu ist im Maßnahmenplan nach TrinkwV und in den vom Gesundheitsamt festgelegten Regelungen definiert. Dort heißt es: „Die Information der Bevölkerung in Karlsruhe kann über Lautsprecherdurchsagen (durch Polizei, Feuerwehr, THW), durch Postwurfsendungen, Presseerklärungen, Verlautbarungen über Fernsehen, Rundfunk und Internet sowie die offizielle Warn-App des Bundes NINA organisiert werden.“ Im Fall der Kontamination des Trinkwassers im Hochbehälter Zündhütle, über den Teile von Wolfartsweier mit Trinkwasser versorgt werden, wurde mit dem zuständigen Gesundheitsamt beim Landratsamt Karlsruhe abgestimmt, die Maßnahme des Abkochgebotes via Rundfunk, Pressemitteilungen, Nina-App, auf der Homepage der Stadtwerke Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe bekannt zu machen. 2. Wie wird denn sichergestellt, dass auch jede*r Bürger*in mit wichtigen Informationen erreicht wird? Jedes Kommunikationsmedium hat nur eine bestimmte Reichweite. Es sind immer Szenarien vorstellbar, dass nicht jede*r Bürger*in über die eingeschlagenen Kommunikationswege erreicht wird. Daher muss immer auch auf die Mund-zu-Mund-Informationsweitergabe gesetzt werden. Diese muss sehr bewusst angesprochen und die Bürger*innen um aktive Mithilfe gebeten werden. 3. Zusätzlich zu Informationen durch die Nina-Warn-App muss es doch weitere Kommunikationsmittel für die Bürger geben? Welche Kommunikationsmittel, außer Informationen auf der Webseite stehen der Stadt Karlsruhe denn noch zur Verfügung? Informationen können über die klassische Pressemitteilung und ihre Weitergabe über die Printmedien sowie durch Informationen im Rundfunk und Fernsehen erfolgen. Im aktuellen Fall wurde unverzüglich die Presse informiert. Dadurch kamen sofort Beiträge in den regionalen Hörfunk- und TV Programmen, den Printmedien, Online- und Social Media Kanälen. – 2 – Außerdem gab es eine Fülle von Presseanfragen zu den Hintergründen, welche jeweils auch zu eigenen Berichterstattungen führte. 4. Wie gedenkt man Bürger*innen zu informieren, die kein Handy oder PC besitzen? Grundsätzlich wird die Bevölkerung gebeten bei der Informationsweitergabe mitzuhelfen. Damit besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass alle Bürger*innen erreicht werden. Die von den Stadtwerken auf ihrer Homepage und der offiziellen Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlichte Verbraucherinfo zum Abkochgebot bzw. zur Chlorung enthielt bereits den Hinweis, diese Informationen auch an die Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Die Stadtwerke Karlsruhe werden künftig darauf hinwirken, dass in den Medien (z.B. Rundfunk, NINA-App) dieser Hinweis stärker hervorgehoben wird. Allerdings besteht auf die letztendliche Formulierung der Information in den Medien nur begrenzt Einfluss. Abhängig von der konkreten Situation sind auch Lautsprecherdurchsagen und Postwurfsendungen denkbar. Die Entscheidung, welche Informationswege und Kommunikationsmittel zur Information der Bevölkerung eingesetzt werden, werden immer mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen. 5. Ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass nicht alle Bürger*innen informiert werden, weil z. B. ein Wochenende bevorsteht? Gibt es keine Notdienste bei solchen besonderen Vorkommnissen, die notfalls auch bei Wochenenden ihre Dienste aufnehmen? Auch am Wochenende werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine Störung der Wasserversorgung in den bestimmungsgemäßen Betrieb zurückzuführen. Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Karlsruhe wird ein 24/7-Bereitschaftsdienst vorgehalten. Zudem ist beim zuständigen Gesundheitsamt am Wochenende der ärztliche Bereitschaftsdienst tätig. Damit ist sichergestellt, dass Maßnahmen abgesprochen und Anordnungen getroffen werden können. 6. Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Personen zu erwarten, die ab der Verunreinigung des Leitungswassers bis zum Warnzeitpunkt das Wasser ungekocht genutzt haben? Diese Frage entstand auch bei den Bürgern. Dazu teilt das Gesundheitsamt Karlsruhe folgendes mit: „Der Nachweis von E. coli im Trinkwasser ist ein Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung des Wassers. Nicht E. coli stellt die eigentliche Gefahr dar, sondern potentielle andere fäkale Krankheitserreger wie Salmonellen, Shigellen oder auch Noroviren, die bei fäkaler Kontamination ins Trinkwasser gelangen können. Von daher sind als gesundheitliche Beeinträchtigungen in erster Linie Symptome einer Magen-Darm-Infektion zu erwarten wie Erbrechen und Durchfall. Bis zum Zeitpunkt der ausreichenden Desinfektion des Wassers durch die sofort begonnene Chlorung, bestand zumindest das theoretische Risiko einer solchen vorübergehenden Infektion. Bei Menschen ohne entsprechende Beschwerdesymptomatik besteht auch keine gesundheitliche Beeinträchtigung. Auch kann es natürlich zum Zeitpunkt der Verunreinigung in Wolfartsweier Magen-Darm-Infekte gegeben haben, deren Quelle nicht das Trinkwasser war.“