Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Aus-schüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

Vorlage: 2023/1335
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.11.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1335 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.12.2023 1 Ö Beschlussfassung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Ljubov Hellriegel, Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vor- liegt und entbindet sie von ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Jüdi- schen Kultusgemeinde Karlsruhe Herrn Michael Krichely, Jüdischer Wohlfahrtsverband Karlsruhe e.V. als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Oktober 2019, gehört dem Jugendhilfeausschuss als ordentliches beratendes Mitglied auch eine Vertretung der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe an. Von Seiten der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe nimmt Frau Ljubov Hellriegel die Funktion als ordentliches beratendes Mit- glied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2023 teilte die Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, mit, dass Frau Ljubov Hellriegel gemäß Beschluss in der Vorstandssitzung vom 25.10.2023 die Tätigkeit nicht weiter ausüben wird und schlägt Herrn Michael Krichely, Jüdischer Wohlfahrtsverband Karlsruhe e.V. als neues ordentliches beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) endet die Mit- gliedschaft der auf Vorschlag gewählten stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und aufgrund eines neuen Vor- schlages ein Nachfolger beziehungsweise eine Nachfolgerin gewählt ist. Für die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses findet diese Regelung entsprechende Anwendung. Der Vorstandsbeschluss der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag der Jüdi- schen Kultusgemeinde Karlsruhe Herrn Michael Krichely als ordentliches beratendes Mitglied für die restliche Amtszeit in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Herrn Michael Krichely als ordentliches beratendes Mitglied endet die Mitglied- schaft von Frau Ljubov Hellriegel als ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Ljubov Hellriegel, Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karls- ruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Jüdi- schen Kultusgemeinde Karlsruhe Herrn Michael Krichely, Jüdischer Wohlfahrtsverband Karlsruhe e.V. als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.

  • AbstimmungsergebnisTop1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2023/1335 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Ljubov Hellriegel, Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe, ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe Herrn Michael Krichely, Jüdischer Wohlfahrtsverband Karlsruhe e.V. als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Hier eine Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses und darf um Ihr Votum bitten ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2024