Haus der Produktionen auf dem Alten Schlachthof: Städtische Komplementär-finanzierung für Ausbau Halle 1 und Probezentrum

Vorlage: 2023/1327
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.11.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Anlage
    Extrahierter Text

  • Beschlussvorlage
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    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Vorlage Nr.: 2023/1327 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Haus der Produktionen auf dem Alten Schlachthof: Städtische Komplementär-finanzierung für Ausbau Halle 1 und Probezentrum Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.12.2023 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung der außerplanmäßigen Bereitstellung von 500.000 Euro für einen städtischen Investitionszuschuss an die JIBS UG als Komplementärfinanzierung für den Bundeszuschuss und die Eigenfinanzierung der JIBS UG für den Innenausbau und Einrichtung von Halle 1 und Probezentrum im Haus der Produktionen auf dem Alten Schlachthof. Die Deckung erfolgt über eine Umschichtung innerhalb des Kulturetats durch Vorfinanzierung einer anteiligen Zuschussrate des Badischen Staatstheaters in Höhe von 500.000 Euro an das Land Baden-Württemberg aus vorhandenen Restmitteln im Jahr 2023. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende endgültige Komplementärfinanzierungszusage der Stadt Karlsruhe zur Vorlage bei den Bundesbehörden auszustellen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten:1,3 Mio. Euro (netto); 500.000 Euro komplementärer städtischer Zuschuss als Voraussetzung für Bundesförderung von 650.000 Euro und Eigenleistungen der JIBS UG von 150.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFE – 2 – Erläuterungen Die JIBS UG (Nutzergesellschaft mit Vertreter*innen von Tollhaus e.V., Werkraum e.V. und Personen aus der darstellenden Kunstszene) hat mit Unterstützung von Kulturamt und KFE im Sommer 2022 einen Förderantrag beim Bundesförderprogramm „KulturInvest“ der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) gestellt. Das kulturelle Nutzungskonzept für ein Haus der Produktionen im denkmalgeschützten Gebäudekomplex im Kreativpark Alter Schlachthof mit den vier Säulen: Zirkusresidenz; Werkraum mit Theater, Film und Soziales; Veranstaltungsraum Halle 1 sowie einem Probezentrum für Tanz, Theater, Medien und weitere Formen der darstellenden Künste überzeugte den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. In seiner Sitzung am 29.09.2022 wählte er das eingereichte Projekt aus und etatisierte für den Innenausbau der letzten beiden noch zu realisierenden konzeptionellen Säulen (Halle 1 und Probezentrum) eine Bundesförderung von 650.000 Euro im Bundeshaushalt. Die Sanierungsmaßnahmen seitens der KFE beschränken sich auf Herstellung eines „veredelten Rohbaus“ und sind weitgehend abgeschlossen. Die Innenausbauten und Einrichtungen sollen durch die JIBS UG erfolgen. Die ersten beiden Säulen (Zirkusresidenz und Werkraum) sind nach Sanierung und Umbau durch die KFE und nach erfolgter Inneneinrichtung durch die kulturellen Nutzervereine bereits 2020/21 in Betrieb gegangen. Die maximale Bundesförderung für den geplanten Innenausbau für Halle 1 und Probezentrum durch die JIBS UG beträgt 50% der Gesamtkosten. Antragsvoraussetzung für eine Bundesförderung in Höhe von 650.000 Euro war daher auch bei kalkulierten Gesamtbaukosten von 1,3 Mio. Euro netto eine kommunale Co-Finanzierung von 500.000 Euro und eine Eigenfinanzierung der JIBS UG von 150.000 Euro. Die Stadt Karlsruhe hatte bei der Antragstellung, unter dem Vorbehalt der Entscheidung der gemeinderätlichen Gremien, einen Komplementärbeitrag von 500.000 Euro in Aussicht gestellt. Im Zuge des derzeit laufenden formalen Zuwendungsverfahrens der BKM-Behörde, die hierfür ihr nachgeordnete Stellen sowie die Bundesbau Baden-Württemberg als zuständige Bauverwaltung hinzuzieht, hat auch eine Vorortbesichtigung mit Koordinierungsgespräch der beteiligten Stellen stattgefunden. Die Prüfung der Frage der nationalen Bedeutung des Projekts ist bereits positiv abgeschlossen. Damit am Ende des Verfahrens der Bewilligungsbescheid des Bundes erteilt werden kann, muss nun auch eine endgültige Komplementärfinanzierungszusage der Stadt Karlsruhe vorgelegt werden. Die außerplanmäßige Deckung für einen städtischen Investitionszuschuss in Höhe von 500.000 Euro an die JIBS UG soll dezernatsintern über eine Umschichtung innerhalb des Kulturetats erfolgen (siehe Antrag in der Anlage). Nach Genehmigung durch den Gemeinderat kann die finale kommunale Zuschussbescheinigung zur Vorlage bei den Bundesbehörden ausgestellt werden. Da ein Mieter nicht berechtigt ist, Eintragungen ins Grundbuch vornehmen zu lassen, soll die Bewilligung und Auszahlung des Bundeszuschusses nach den Gesprächen mit der BKM-Behörde an die Stadt, vertreten durch das Kulturamt, zur Weiterleitung an die JIBS UG erfolgen, die wie geplant den Innenausbau vornimmt und anschließend für den Betrieb von Halle 1 und Probezentrum verantwortlich ist. Der Bund ist so bereit, auf eine grundbuchrechtliche Absicherung der Zweckbindung der Fördergelder zu verzichten. Der Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags zwischen der Eigentümerin des Gebäudes, der KFE, und der JIBS UG ist in Vorbereitung. Der Sachverhalt wurde vom ZJD hinsichtlich des EU-Beihilferechts geprüft und schon tatbestandlich nicht als Beihilfe i.S.d. Art. 107 AEUV eingestuft. Mit den Maßnahmen des Innenausbaus (Einbau von Trennwänden und Innentüren, Sanitärzellen, Elektroinstallationen inklusive Beleuchtung, Verrohrung des Heizverteilsystems und der Heizflächen sowie Bodenaufbauten, Wandbekleidungen, Bühnentechnik, Ausstattung und Möblierung) darf die – 3 – JIBS UG jedoch bis zur Vorlage des Bewilligungsbescheids des Bundes noch nicht beginnen. Ausnahmen gelten für Planungsleistungen. Die KFE hat die denkmalgeschützte Gebäudehülle ertüchtigt und saniert. Durch innere Vorverglasungen, neue Türelemente und Dachdämmung wurde das Gebäude auch energetisch verbessert. Die Beheizung soll durch klimaschonende Fernwärme erfolgen und es wird stromsparende digitale Bühnentechnik und LED-Beleuchtung zum Einsatz kommen. Somit ist bei diesem Projekt von einer positiven Auswirkung auf den Klimaschutz auszugehen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der städtische Investitionszuschuss in Höhe von 500.000 Euro wird kulturamtsintern gegenfinanziert über eine Umschichtung innerhalb des Kulturetats durch Vorfinanzierung einer anteiligen Zuschussrate des Badischen Staatstheaters in Höhe von 500.000 Euro an das Land Baden-Württemberg aus vorhandenen Restmitteln im Jahr 2023. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung der außerplanmäßigen Bereitstellung von 500.000 Euro für einen städtischen Investitionszuschuss an die JIBS UG als Komplementärfinanzierung für den Bundeszuschuss und die Eigenfinanzierung der JIBS UG für den Innenausbau und Einrichtung von Halle 1 und Probezentrum im Haus der Produktionen auf dem Alten Schlachthof. Die Deckung erfolgt über eine Umschichtung innerhalb des Kulturetats durch Vorfinanzierung einer anteiligen Zuschussrate des Badischen Staatstheaters in Höhe von 500.000 Euro an das Land Baden-Württemberg aus vorhandenen Restmitteln im Jahr 2023. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende endgültige Komplementärfinanzierungszusage der Stadt Karlsruhe zur Vorlage bei den Bundesbehörden auszustellen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 13
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 13
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Haus der Produktionen auf dem Alten Schlachthof: Städtische Komplementärfinanzierung für Ausbau Halle 1 und Probezentrum Vorlage: 2023/1327 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung der außerplanmäßigen Bereitstellung von 500.000 Euro für einen städtischen Investitionszuschuss an die JIBS UG als Komplementär- finanzierung für den Bundeszuschuss und die Eigenfinanzierung der JIBS UG für den Innen- ausbau und Einrichtung von Halle 1 und Probezentrum im Haus der Produktionen auf dem Alten Schlachthof. Die Deckung erfolgt über eine Umschichtung innerhalb des Kulturetats durch Vorfinanzierung einer anteiligen Zuschussrate des Badischen Staatstheaters in Höhe von 500.000 Euro an das Land Baden-Württemberg aus vorhandenen Restmitteln im Jahr 2023. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende endgültige Komplementärfinanzie- rungszusage der Stadt Karlsruhe zur Vorlage bei den Bundesbehörden auszustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (38 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich habe dazu noch Klärungsbedarf und würde Sie bitten oder Bürgermeister Käuflein, vielleicht im Vorfeld zwei, drei Worte zu sagen. Mir ist aus der Vor- lage nicht geläufig, wie das mit der Finanzierung ablaufen soll. Wenn ich zitiere, Umschich- tung durch Vorfinanzierung einer Zuschussrate aus dem Staatstheater aus vorhandenen Restmitteln. Das ist für mich ein bisschen verwirrend, oder wir müssten es in den Kulturaus- schuss verschieben. – 2 – Bürgermeister Käuflein: Es ist in der Tat ein bisschen kompliziert formuliert. Ich glaube, zu- nächst besteht kein Zweifel daran, dass alle eine Fertigstellung dieses Hauses der Produkti- onen hier im Saal wünschen. Ich sehe Sie nicken, danke dafür. Die Gelder werden aller- dings erst im kommenden Jahr, in 2024, benötigt, weil dann die Maßnahmen zu Ende ge- führt werden, die Rechnungen kommen und wir es bezahlen können. Jetzt gibt es einen, wie ich finde, klugen Vorschlag der Kämmerei. Wir ziehen eine Zahlung an das Staatsthea- ter vor, die auch 2024 fällig wäre. Die machen wir in 2023 und verrechnen das in 2024 mit dem Geld, das wir für das Haus der Produktionen benötigen, weil wir erst dann das Geld brauchen. Was wir nicht dürfen, ist im Augenblick, dass wir Gelder übertragen. Das wäre auch eine Lösung, aber daran sind wir durch die Bewirtschaftungsregeln, die wir im Augenblick ha- ben, für den Haushalt gehindert. Also der Kern ist diese Umschichtung der Gelder. Danke, dass Sie gefragt haben. Stadträtin Böringer (FDP): Wir befürworten diese Komplementärfinanzierung und auch die entsprechende Zusage der Verwaltung. Räume für Veranstaltungen und vor allem Probe- räume im Kulturbereich sind rar gesät. Das Haus der Produktionen, Bürgermeister Käuflein hat es gerade erwähnt, rundet den nachhaltigen Komplex des Schlachthofareals ab. Den Löwenanteil für den Innenausbau wird dann der Bund tragen, und wir beteiligen uns. Sie haben gerade berichtet, wie sich das gestaltet, jedenfalls durch Umschichtung aus Kultur- mitteln. Auch der Mieter wird seinen finanziellen Beitrag leisten. Wir wünschen jedenfalls dieser weiteren Entwicklung viel Erfolg, damit diese kreativen Nutzer die erforderlichen Raummöglichkeiten für ihre kulturelle Arbeit auch nutzen können. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Das Haus der Produktionen ist schon lange in der Pipe- line. Jetzt ist es gut, dass endgültig auch die finanzielle Situation so geklärt wird, dass dort begonnen werden kann mit dem Innenausbau. Und dieser Innenausbau, den übernehmen letztendlich oder müssen die zukünftigen Mieter übernehmen, und die haben die Initiative ergriffen in Richtung Berlin, in Richtung Bundesgelder, um eine Unterstützung für ihr priva- tes Engagement zu bekommen. Denn ich möchte nochmal darauf hinweisen, das sind alles Privatleute, die sich da engagieren und die das organisieren und dann auch durchführen, und die zahlen aus ihrem Geldbeutel 150.000 Euro. Da geht es auch richtig um Geld, wenn man sieht, dass das Privatleute sind. Vielleicht noch ein Wort an Sie, Frau Lorenz. Ich meine, im Aufsichtsrat der Fächer GmbH wurde das sehr lange ausführlich, teilweise auch kontrovers diskutiert, bis man diesen Weg gefunden hat. Ich glaube, Ihre Zählgemeinschaft ist auch Mitglied im Aufsichtsrat. Viel- leicht könnten Sie da in Zukunft auch noch mal nachfragen, um was es im Detail geht. Also ich gehe davon aus, dass heute hier eine einstimmige Zustimmung kommt. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Das kann ich natürlich nicht unkommentiert stehen lassen, lie- ber Kollege. Natürlich habe ich mich erkundigt, aber es konnte mir leider niemand so fun- diert erklären wie der Bürgermeister Dr. Käuflein. Vielen Dank. Der Vorsitzende: Dann müssen Sie ihn im Aufsichtsrat vorladen, damit das auch dort ge- klärt wird. Gut, wir kommen zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Einstimmigkeit. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024