Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Grötzingen und Bretten

Vorlage: 2023/1305
Art: Informationsvorlage
Datum: 14.11.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.11.2023

    TOP: 4

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1305 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Grötzingen und Bretten Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 29.11.2023 4 Ö Behandlung Kurzfassung Der Ortschaftsrat wird darüber informiert, dass die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) im Auftrag des Landkreises Karlsruhe zur Verbesserung der Bedienungsqualität den zweigleisigen Ausbau der Kraichgaubahn im Streckenabschnitt Karlsruhe-Bretten plant. Es bestehen Überlegungen, mit einem vierten Zug pro Stunde mehr Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke Grötzingen – Heilbronn anzubieten. Die Strecke liegt in der sogenannten Landesentwicklungsachse Karlsruhe – Bretten. „In den Landesentwicklungsachsen sollen die für den großräumigen Leistungsaustausch notwendigen Infrastrukturen gebündelt und so ausgebaut werden, dass zwischen den Verdichtungsräumen sowie den Oberzentren unter Einbeziehung der Mittelzentren leistungsfähige Verbindungen gewährleistet sind...“ (WM Baden-Württemberg. (2002). (Hrsg.) Abt. 5 Strukturpolitik und Landesentwicklung. Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg). Der Ortschaftsrat Grötzingen wird im Rahmen seines Beratungsrechts gegenüber der Ortsverwaltung angehört und um Stellungnahme gebeten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Im Rahmen einer Fahrplanvoruntersuchung wurde festgestellt, dass die betriebliche Umsetzung eines solchen Konzeptes neue Begegnungsmöglichkeiten für die Züge (Kreuzungen) auf dieser weitgehend eingleisigen Strecke voraussetzt. Für die entsprechenden Streckenabschnitte wurde durch eine technische Vorplanung die grundsätzliche Machbarkeit eines zweigleisigen Ausbaus in den verschiedenen Streckenabschnitten nachgewiesen. Konkret betroffen ist der Streckenabschnitt ab Pfinzbrücke in Richtung Kläranlage, wobei der zweigleisige Ausbau erst auf Berghausener Gemarkung stattfinden wird. Die Gemarkung Grötzingen ist aber insofern betroffen, als Umwelteinwirkungen auf die umliegenden Gebiete durch die Bauarbeiten und den geplanten Betrieb der Strecke möglich sind. Die Baustelle wird sich den Planungen zufolge auf 3,3 Kilometern erstrecken und am Jöhlinger Tunnel in Jöhlingen (Walzbachtal) enden. Dieser Abschnitt stellt einen von insgesamt drei auszubauenden Abschnitten auf der Kraichgaubahn dar. Da es sich hierbei um den Bau eines Schienenweges von Eisenbahnen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 6 UVPG) notwendig. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, welche bis zum 4. Dezember 2023 sämtliche Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, die vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die sonstigen Vereinigungen, die sich für den Umweltschutz einsetzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten anerkannt sind, um Stellungnahme zum Vorhaben bittet. Der Vorhabenträger, die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), hat gemäß der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (sogenannter UVP-Bericht) vorzulegen. Auch die Stadt Karlsruhe wird hierzu eine Stellungnahme beim Regierungspräsidium abgeben. Ebenso ist die Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern; die maßgeblichen Unterlagen sind dieser Informationsvorlage beigefügt. Die Ortsverwaltung Grötzingen wird ebenso angehört und um Stellungnahme gebeten. Der Ortschaftsrat berät die Ortsverwaltung und wird somit um Stellungnahme gebeten. – 3 – Abb.: Betroffener Abschnitt zwischen Grötzingen und Jöhlingen, Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kosten genannt. Sobald die Ortsverwaltung neue Erkenntnisse zu dem beschriebenen Sachverhalt erhält, wird der Ortschaftsrat umgehend informiert werden. Mehr Informationen zum Verfahren unter: https://rp.baden- wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/scopingverfahren/

  • Scopingunterlage
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    ALBTAL-VERKEHRS-GESELLSCHAFT MBH Scopingunterlage gemäß § 15 UVPG zum Planfeststellungsverfahren „Zweigleisiger Ausbau der Kraich- gaubahn zwischen Karlsruhe-Gröt- zingen und Bretten (Abschnitt A)“ Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage- Impressum Scopingunterlage gemäß § 15 UVPG zum Planfeststellungsverfahren „Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe-Grötzingen und Bretten (Abschnitt A)“ Projekt-Nr. 23085 Bearbeiter M. Sc. Geoökologin L. Hodapp Interne Prüfung: MR, 08.09.2023 Datum 08.09.2023 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbH Büro Bruchsal Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal fon 07251-98198-0 fax 07251-98198-29 info@bhmp.de www.bhmp.de Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jochen Bresch Sitz der GmbH Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal AG Mannheim HR B 703532 Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage- Inhalt Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Inhaltsverzeichnis Seite Anlass und Ziel des Vorhabens ................................................................................. 4 Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ................................................ 4 2.1. Aufgaben der UVP ................................................................................................ 4 2.2. Methodische Vorgehensweise der UVS ................................................................ 5 Zielsetzung des Scopings .......................................................................................... 6 Beschreibung des Planungsraumes .......................................................................... 6 4.1. Darstellung grundsätzlicher Lösungsmöglichkeiten (Alternativen) ......................... 6 4.2. Randbedingungen und Zwangspunkte .................................................................. 9 Planungsvorgaben ...................................................................................................... 9 5.1. Vorgaben der Raumordnung ................................................................................. 9 5.1.1 Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg ............................................ 9 5.1.2 Regionalplan Südlicher Oberrhein ............................................................... 9 5.1.3 Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein.............................................. 10 5.1.1 Flächennutzungsplan ................................................................................ 11 5.2. Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte .......................................................... 11 5.2.1 Besonders geschützte Biotope und FFH-Mähwiesen ................................ 11 5.2.2 Wasserschutzgebiete ................................................................................ 12 5.2.3 NATURA 2000-Gebiete ............................................................................. 14 5.2.4 Naturschutzgebiete ................................................................................... 14 5.2.5 Landschaftsschutzgebiete ......................................................................... 14 5.2.6 Biosphärengebiete .................................................................................... 15 5.2.7 Naturpark .................................................................................................. 15 5.2.8 Geotope .................................................................................................... 15 5.2.9 Naturdenkmal ............................................................................................ 15 5.2.10 Kulturdenkmale ......................................................................................... 15 5.2.11 Biotopverbund ........................................................................................... 15 5.3. Forstliche Schutzflächen ..................................................................................... 16 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ................................................................. 16 Einschätzung der relevanten Wirkfaktoren ............................................................. 18 7.1. Umweltwirkungen Nullvariante ............................................................................ 18 7.2. Umweltwirkungen Planfall ................................................................................... 18 Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage- Inhalt Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Erfassungsrahmen – Vorhandene Daten, zu erwartende Wirkungen, erforderliche Untersuchungen ........................................................................................................ 19 8.1. Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit .......................... 19 8.1.1 Vorhandene Daten .................................................................................... 19 8.1.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens ................... 19 8.1.3 Erforderliche Erfassungen ......................................................................... 20 8.1.4 Methoden .................................................................................................. 20 8.2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 20 8.2.1 Vorhandene Daten .................................................................................... 20 8.2.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens ................... 20 8.2.3 Erforderliche Erfassungen ......................................................................... 21 8.2.4 Methoden .................................................................................................. 21 8.3. Schutzgut Boden und Fläche .............................................................................. 21 8.3.1 Vorhandene Daten .................................................................................... 21 8.3.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens ................... 22 8.3.3 Erforderliche Erfassungen ......................................................................... 22 8.3.4 Methoden .................................................................................................. 22 8.4. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 22 8.4.1 Vorhandene Daten .................................................................................... 22 8.4.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens ................... 23 8.4.3 Erforderliche Erfassungen ......................................................................... 23 8.4.4 Methoden .................................................................................................. 23 8.5. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 23 8.5.1 Vorhandene Daten .................................................................................... 23 8.5.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens ................... 24 8.5.3 Erforderliche Erfassungen ......................................................................... 24 8.5.4 Methode .................................................................................................... 24 8.6. Schutzgut Landschaft .......................................................................................... 24 8.6.1 Vorhandene Daten .................................................................................... 24 8.6.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens ................... 24 8.6.3 Erforderliche Erfassungen ......................................................................... 25 8.6.4 Methoden .................................................................................................. 25 8.7. Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................ 25 8.7.1 Vorhandene Daten .................................................................................... 25 8.7.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens ................... 25 8.7.3 Erforderliche Erfassungen ......................................................................... 26 8.7.4 Methode .................................................................................................... 26 Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage- Inhalt Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 8.8. Wechselwirkungen .............................................................................................. 26 Berücksichtigung des Gebiets- und speziellen Artenschutzes ............................. 26 9.1. NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung ............................................................... 26 9.2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung .............................................................. 26 Vertiefende Untersuchungen und weitere Fachgutachten ..................................... 27 Literaturverzeichnis .................................................................................................. 27 Abbildungsverzeichnis Seite Abb. 1: Lage der Projektstrecke ............................................................................................ 4 Abb. 2: Gegenüberstellung der Varianten ............................................................................. 8 Abb. 3: Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans ........................................ 10 Abb. 4: Auszug FNP 2020................................................................................................... 11 Abb. 5: Besonders geschützte Biotope und FFH-Mähwiesen im Planungsraum ................. 13 Abb. 6: Wasserschutzgebiete in räumlicher Nähe zur Planung ........................................... 13 Abb. 7: FFH-Gebiete im Planungsraum .............................................................................. 14 Abb. 8: Landschaftsschutzgebiet im Planungsraum ............................................................ 15 Abb. 9: Biotopverbund im Untersuchungsgebiet (Bahnstrecke schwarz eingezeichnet) ...... 16 Abb. 10: Vorschlag zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes (rot; 500 m-Puffer um den geplanten zweigleisigen Ausbau; gelb) ................................................................... 17 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Gesetzlich geschützte Biotope im Planungsraum ................................................... 12 Tab. 2: Aufstellung der Untersuchungsräume ..................................................................... 17 Abkürzungsverzeichnis LBP – Landschaftspflegerischer Begleitplan LEP 2002 – Landesentwicklungsplan 2002 LUBW – Landesanstalt für Umwelt, Baden-Württemberg saP – Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ÖkVO – Ökokontoverordnung Baden-Württemberg OU - Ortsumfahrung RVMO – Regionalverband Mittlerer Oberrhein UVP – Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS – Umweltverträglichkeitsstudie UVwG – Umweltverwaltungsgesetz Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 4 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Anlass und Ziel des Vorhabens Der Landkreis Karlsruhe ist bestrebt, die Bedienungsqualität im öffentlichen Nahverkehr zwi- schen Karlsruhe und Bretten zu verbessern. Hierzu bestehen die Überlegungen mit einem vierten Zug pro Stunde und Richtung mehr Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke Grötzingen – Heilbronn (AVG-Str.-Nr.: 94201 „Kraichgaubahn“) anzubieten. Im Rahmen einer Fahrplanvoruntersuchung wurde festgestellt, dass die betriebliche Umset- zung eines solchen Konzeptes neue Begegnungsmöglichkeiten für die Züge (Kreuzungen) auf dieser weitgehend eingleisigen Strecke voraussetzt. Für die entsprechenden Streckenab- schnitte wurde durch eine technische Vorplanung die grundsätzliche Machbarkeit eines zwei- gleisigen Ausbaus in den verschiedenen Streckenabschnitten nachgewiesen. Die Lage der hier betrachteten Teilstrecke A ist in Abb. 1 dargestellt. Abb. 1: Lage der Projektstrecke Quelle: Machbarkeitsstudie Kreisverwaltung LRA KA Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 2.1. Aufgaben der UVP Entsprechend der Zielsetzung nach § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist es der Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), dass zur wirksamen Um- weltvorsorge Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 5 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, ▪ das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behörd- lichen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird. Hierbei ist die UVP als unselbständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens durch- zuführen. Die Ergebnisse der Fachgutachten zu den Schutzgütern werden im Umweltbericht dargestellt. Nach § 8 Abs. 1, 2 UVwG sowie § 2 Abs. 1, 2 UVPG umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf ▪ Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, ▪ Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, ▪ Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, ▪ kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. 2.2. Methodische Vorgehensweise der UVS Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) stellt die Grundlage für die UVP dar. Im Rahmen des Variantenvergleichs werden die leistungsfähigen und machbaren Planungsvarianten im Rah- men der UVS hinsichtlich der umweltfachlichen Vorzugsvariante untersucht. Die UVS erfolgt zur systematischen Prüfung der Alternativen im Variantenvergleich, zur Findung einer umwelt- fachlichen Vorzugstrasse. Im vorliegenden Fall beschränkt sich, wegen des bereits vorhandenen Gleises, die Betrach- tung der Varianten auf die Wahl der Ausbauseite (s. auch Kap. 4.1). Die Erstellung der Studie umfasst zwei wesentliche Arbeitsschritte: In einer ersten Stufe wird die Raumanalyse durchgeführt. Hier werden auf der Sachebene die Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestandteile ermittelt und beschrieben. Auf dieser Ebene werden die Schutzgüter und Schutzgutfunktionen im Hinblick auf ihre Bedeutung und ihre Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Wirkfaktoren bewertet. In der zweiten Stufe erfolgt die Auswirkungsprognose, in welcher die Wirkfaktoren und die Wirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, ermittelt und beschrieben werden. Es werden Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Umweltwirkungen dargestellt und Maß- nahmen genannt, die zum Ausgleich bzw. Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen der Umwelt dienen können. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 6 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Zielsetzung des Scopings Im Rahmen des Scopings sollen Fachbehörden, durch die Planung betroffene Kommunen so- wie die vom Land anerkannten Verbände über die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie frühzeitig informiert und angehört werden. Gemäß § 15 UVPG besteht die Möglichkeit im Rahmen des Scoping-Prozesses frühzeitig In- halt und Umfang der vom Träger des Vorhabens beizubringenden Unterlagen festzulegen. Im Scoping-Verfahren wird der vorläufige Untersuchungsrahmen hinsichtlich des Gegenstan- des, des Umfangs und der Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmt. Rechts- grundlage ist § 5 UVPG. Das Scoping dient somit der Festlegung des vertiefend zu betrach- tenden Untersuchungsumfangs und des Untersuchungsraumes. Zusätzlich dient es zur Ab- stimmung der Notwendigkeit zusätzlicher Fachgutachten. Der erforderliche Untersuchungsaufwand für das Schutzgut Tiere wird in einer eigenen faunis- tischen Planungsraumanalyse nach (Albrecht, K., T. Hör, F. W. Henning, G. Töpfer-Hofmann, & C. Grünfelder, 2014) ermittelt. Beschreibung des Planungsraumes Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Karlsruhe in der Gemeinde Pfinztal (Ortsteil Berg- hausen) und der Gemeinde Walzbachtal (Ortsteil Jöhlingen). Der Streckenabschnitt liegt in der Großlandschaft Mittleres Oberrhein-Tiefland im Naturraum Kraichgau. Der Streckenabschnitt A befindet sich zwischen Grötzingen und Jöhlingen. Er beginnt auf Ge- markung Berghausen (Gemeinde Pfinztal) etwa auf Höhe des Klärwerkes in Berghausen bei ca. Bahn-km 1,7+00 und endet auf Gemarkung Jöhlingen (Gemeinde Walzbachtal) bei ca. Bahn-km 5,0+00. Die Länge des Abschnitts beträgt somit ca. 3,30 km. Eine detaillierte Beschreibung des Untersuchungsraumes erfolgt in Kap. 3 der faunistischen Planungsraumanalyse (Anlage 1; bhm 2023). Dort erfolgt eine Gliederung des Untersuchungs- gebietes in Nutzungseinheiten, um die faunistischen Habitatpotenziale zu beschreiben. Der Untersuchungsraum wird in Kap. 6 definiert. 4.1. Darstellung grundsätzlicher Lösungsmöglichkeiten (Alternati- ven) Die Umweltverträglichkeitsstudie beinhaltet i. d. R. eine Prüfung für alternative planerische Konzepte, räumliche Standortalternativen oder einer technischen Vorhabenvariante. Räumli- che Standortalternativen sind durch das Vorhandensein einer Gleisanlage beim vorliegenden Vorhaben eingeschränkt (s. Kap. 2.2). Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zum Abschnitt A (TTK, 2020) wurden verschieden Vari- anten untersucht. 2 Varianten wurden dann näher auf Wirkung und Machbarkeit geprüft: Für die Festlegung der Vorzugsvariante wurden verschiedene Gleislagen untersucht. Grundsätz- lich wurden die Möglichkeiten einer Anordnung des zweiten Gleises südlich/bahnrechts und nördlich/bahnlinks des Bestandsgleises untersucht. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 7 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Bei der Auswahl der Vorzugsvarianten waren die Planungen des RP Karlsruhe zur Ortsum- fahrung (OU) Berghausen der B 293, bestehende Ingenieurbauwerke, die Freileitung im Be- reich Hummelberg sowie Umweltbelange Einflussfaktoren für die Auswahl der Vorzugsvari- ante (TTK, 2020). Die folgende Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse ist der vorliegenden Mach- barkeitsstudie (TTK, 2020) entnommen: „Variante 1: Zweites Gleis südlich/bahnrechts Die Variante 1 geht von einer Lage des Gleises im Bestand und von einer Anordnung des zweiten Gleises bahnrechts aus. Die Gradiente entspricht der Bestandgradiente. Planung B293: Die Planungen der B293 verlaufen von km 2,3+50 bis km 2,9+50 parallel zur Kraichgaubahn. Die B293 liegt dabei bis zu 6 m tiefer als die Bahnlinie. Die Planungen der B293 waren in jedem Fall als Zwangspunkt zu beachten und können nicht verändert werden. Eine Anordnung des zweiten Gleises auf der bahnrechten Seite hätte erhebliche Auswirkungen auf die Planun- gen der B293 und hätte im Bereich des Hp Hummelberg die Errichtung umfangreicher Stütz- bauwerke in Form von Sonderkonstruktionen zur Folge. Dammlage: In den Bereichen, in denen das zweite Gleis in Dammlage liegt, ist die Anordnung bahnrechts ebenfalls ungünstig, da durch die Dammverbreiterung hier Fremdgrundstücke in Anspruch ge- nommen werden müssten. Naturschutz: Auf der bahnrechten Seite befinden sich ein FFH-Gebiet und ein Landschaftsschutzgebiet. (siehe Pkt.6). Ingenieurbauwerke: Die vorhandenen Bauwerke (siehe Pkt. 2.3.1) weisen eine Breite auf, die für das zweite Gleis mit einem Gleisabstand von 4,0 m ausreichend ist. Das vorhandene Gleis liegt auf der rechten Seite. Bei einer bahnrechten Erweiterung der Gleisanlage müssten die bestehenden Bau- werke in jedem Fall durch Neubauten ersetzt werden. Freileitung bahnrechts: Zur Freileitung sind Abstandmaße einzuhalten, die bei einer Erweiterung der Bahnanlage nach Süden nicht gewährleistet sind. Variante 2. Zweites Gleis nördlich/bahnlinks Für die Anordnung des zweiten Gleises auf der bahnlinken Seite wurden zwei Untervarianten untersucht. Variante 1 geht davon aus, das bestehenden Gleis unverändert zu belassen. Variante 2 beinhaltet eine Lageoptimierung auf den Bauwerken, so dass die Gleise mittig auf den bestehenden Bauwerken zu liegen kommen. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 8 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Planung B293: Bei der Anordnung des zweiten Gleises bahnlinks gibt es nahezu keine Berührungspunkte zur B293. Im Bereich des neuen Bahnsteiges am Hp Hummelberg kann die Hinterkante nicht mit einer Böschung ausgeführt werden, sondern ist mit einer Winkelstützmauer zu gestalten. Dammlage: Die Höhenlage auf der bahnlinken Seite ermöglicht eine Anordnung des zweiten Gleises mit weniger Eingriffen in das bestehende Gelände. Ingenieurbauwerke: Die bestehenden Eisenbahnüberführungen weisen eine Breite auf, die zwei Gleise aufnehmen können. Zur Beurteilung, ob diese Bauwerke erhalten bleiben können, müssen diese im wei- teren Verlauf der Planungen nachgerechnet werden. In einer weiteren Untervariante wurde untersucht die Gradiente nach dem Hp Hummelberg etwas anzuheben, um die erforderlichen Stützbauwerke im Einschnittsbereich zu minimieren. Bahnrechts sind in dieser Variante im betreffenden Abschnitt kaum Stützwände erforderlich. Nach Abwägung dieser Umstände wird die Anordnung des zweiten Gleises bahnlinks als Vor- zugsvariante verfolgt.“ Die Varianten wurden auf die Kriterien Kosten, Zwangspunkte, Umwelt und besondere Risiken untersucht. Nach Abwägung aller Randbedingungen (siehe Abb. 2) wird die Variante 2 mit dem Neubau des neuen Gleises nördlich des bestehenden Gleises als Vorzugslösung vorge- schlagen (TKK, 2020). Abb. 2: Gegenüberstellung der Varianten (Quelle: TTK, 2020) Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 9 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 4.2. Randbedingungen und Zwangspunkte Die Maßnahme befindet sich im Planungsraum der Ortsumfahrung B 293 Berghausen des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Planungen verlaufen auf einer Länge von 600 m parallel zur vorhandenen Bahntrasse und tangieren den Haltepunkt Hummelsberg im Abschnitt A des zweigleisigen Ausbaus der Kraichgaubahn. Die Planung der Ortsumfahrung ist für die Planungen der Kraichgaubahn verbindlich. Planungsvorgaben 5.1. Vorgaben der Raumordnung In den übergeordneten Plänen und Programmen sind die allgemeinen Zielsetzungen und Leit- bilder der künftigen Entwicklung des Raumes definiert. Planungsvorgaben sind daher vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen und Leitbilder zu prüfen, wobei die Aussagen zur Land- schaftsplanung im Vordergrund stehen. 5.1.1 Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg Der Landesentwicklungsplan 2002 (LEP 2002) weist den Untersuchungsraum als Verdich- tungsraum Karlsruhe/Pforzheim in der Region Mittlerer Oberrhein aus. Außerdem gehört der Untersuchungsraum zum Mittelbereich Karlsruhe mit Verflechtungen ins Oberzentrum Karlsruhe. Weiter liegt die Strecke in der Landesentwicklungsachse Karlsruhe – Bretten. „In den Landesentwicklungsachsen sollen die für den großräumigen Leistungsaus- tausch notwendige Infrastrukturen gebündelt und so ausgebaut werden, dass zwischen den Verdichtungsräumen sowie den Oberzentren unter Einbeziehung der Mittelzentren leistungs- fähige Verbindungen gewährleistet sind...“ (WM Baden-Württemberg, 2002). Die vorliegende Planung entspricht diesen Zielen. 5.1.2 Regionalplan Mittlerer Oberrhein Die Raumnutzungskarte des Regionalplans (RVMO, 2018) enthält folgende planungs- und be- urteilungsrelevante Darstellungen, siehe Abb. 3. ▪ Der Bereich der bereits bestehenden Kraichgaubahn ist im Abschnitt A als Eisenbahn- Nebenstrecke/Straßenbahnstrecke und als Eisenbahnstrecke elektrifiziert dargestellt. ▪ Die Bahnstrecke liegt teilweise im Schutzbedürftigen Bereich für die Erholung, Erho- lungsgebiet und auf Flächen die als Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I und Stufe II ausgewiesen sind. ▪ Die Bahnlinie liegt in einer Fläche, die als Landschaftsschutzgebiet dargestellt ist. ▪ Direkt nördlich angrenzend an die Bahnstrecke befinden sich eine Grünzäsur und ein Regionaler Grünzug. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 10 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ Südlich grenzen zwei Flächen an die Bahnlinie an, die als Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen sind. Abb. 3: Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans Quelle: RVMO 2018 Im Rahmen des Scoping ist zu klären, ob im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum zweigleisigen Ausbau ein Zielabweichungsverfahren erforderlich ist. Da laut Regionalplan die Inanspruchnahme der Freiraumstrukturen, die an die Bahnlinie grenzen (s. Abb. 3), für Ver- kehrsanlagen, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungs- bestandes errichtet werden können, in begründeten Fällen möglich ist, wird davon ausgegan- gen, dass ein Verfahren nicht erforderlich ist. 5.1.3 Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein Die Raumanalyse des Landschaftsrahmenplanes (RVMO, 2019) stellt die Bestandssituation im Maßstab der Regionalplanung dar und bewertet diese. Der Landschaftsrahmenplan hat keine rechtliche Verbindlichkeit, muss jedoch berücksichtigt werden und liefert ergänzende Informationen für die Schutzgüter des UVPG, die ausgewertet werden. Untersuchungsgebiet Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 11 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 5.1.1 Flächennutzungsplan Im aktuell rechtswirksamen Flächennutzungsplan (NV Karlsruhe, 2021) ist die bereits beste- hende Bahnstrecke als Bahntrasse und Straßenbahn gekennzeichnet, auch die Bahnanlagen sind im Bestand erfasst. Ein Ausbau einer bestehenden Bahntrasse ist im Flächennutzungs- plan nicht dargestellt. An die Bahntrasse grenzen verschiedene andere Flächen, die sich im FNP wie folgend darstellen: Der Hauptteil der Flächen besteht aus Flächen für die Landwirtschaft. Es befinden sich aber u. a. auch Verkehrsflächen (Bestand und Planung), erholungsbezogene Sonderflächen und besondere Vegetationsflächen außerhalb von Grün- und Waldflächen an die Bestandstrasse an; siehe Abb. 4. Eine Änderung des FNP ist für den zweigleisigen Ausbau nicht erforderlich. Abb. 4: Auszug FNP 2020 Quelle: NV Karlsruhe, 2021. 5.2. Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte Innerhalb des Planungsraumes befinden sich folgende rechtlich geschützte Gebiete und Ob- jekte (LUBW, 2023): 5.2.1 Besonders geschützte Biotope und FFH-Mähwiesen Im Planungsraum sind 16 Offenlandbiotope und ein Waldbiotop in den Karten der LUBW dar- gestellt). Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 12 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Dazu kommen 4 Grünlandflächen, die als FFH-Lebensraumtyp (LRT) 6510 „Magere Flach- landmähwiese“ kartiert sind. Dazu gehören zwei Teilstücke der „Mähwiese nördlich Berghau- sen“ südöstlich der Bahnstrecke und eine kleinere Teilfläche der „Mähwiese am Sonnenberg“ nördlich der Bahnstrecke. Diese besonders geschützten Biotope und LRT sind im Rahmen der Planungen zu berück- sichtigen. Für Eingriffe in die Flächen sind Ausnahmeanträge zu stellen (besonders geschützte Biotope nach § 33 LNatSchG) bzw. ist das Umweltschadensgesetz zu berücksichtigen (FFH- LRT außerhalb von NATURA 2000 Schutzgebieten). Die Ausnahmevoraussetzungen (Alter- nativlosigkeit der Planung sowie überwiegend öffentliches Interesse) liegen vor. Die Darstellung der Schutzflächen erfolgt in Tab. 1 und Abb. 5. Tab. 1: Gesetzlich geschützte Biotope im Planungsraum (Quelle: LUBW 2023) Nr. Biotopname Biotopnummer Größe [ha] 1 Felshang am Bahneinschnitt am Rotberg 169172153115 0,5173 2 Hecke am Bahneinschnitt am Rotberg 169172153114 0,1313 3 Hecken an der Bahn nordwestlich Berghausen 169172153113 0,0558 4 Feldgehölz nordwestlich Berghausen 169172153111 0,1144 5 Hohlweg Schreibersklamm 169172153118 0,9019 6 Schreibersklamm NW Berghausen (Waldbiotop) 269172152503 1,4363 7 Feldgehölz II am Sonnenberg 169172153127 0,9804 8 Feldgehölz I am Sonnenberg 169172153126 0,4186 9 Bach nördlich Berghausen 169172153141 0,2594 10 Hohlweg I am Sonnenberg 169172153124 0,0545 11 Hecke I am Sonnenberg 169172153123 0,0539 12 Talaue nördlich Berghausen 169172153143 2,5209 13 Hecke I an der Bahn südwestl. Deisental 169172153144 0,107 14 Feldgehölz an der Bahn südwestl. Deisental 169172153145 0,1562 15 Hecke II an der Bahn südwestl. Deisental 169172153146 0,1559 16 Hecke III an der Bahn südwestl. Deisental 169172153147 0,2029 17 Feldgehölz westlich des Deisentals 169172153148 0,2193 5.2.2 Wasserschutzgebiete Der Planbereich liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Die nächstgelegenen Wasserschutzgebiete „Weingarten-Walzbachtal-Jöhlingen“, Nr. 215152 und „Stadt Karlsruhe, WW Hardtwald“, Nr. 212010, liegen östlich bzw. westlich ca. 700 Meter entfernt (Abb. 6). Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 13 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Abb. 5: Besonders geschützte Biotope und FFH-Mähwiesen im Planungsraum (Quelle: LUBW 2023) Abb. 6: Wasserschutzgebiete in räumlicher Nähe zur Planung (Quelle: LUBW, 2023) Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 14 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 5.2.3 NATURA 2000-Gebiete Im Planungsraum befinden sich Teilflächen des FFH-Gebiets Nr. 7017-342 „Pfinzgau West“ sowie des FFH-Gebiets Nr. 6918-311 „Mittlerer Kraichgau“ (Abb. 7). EU-Vogelschutzgebiete werden vom Vorhaben nicht tangiert. Abb. 7: FFH-Gebiete im Planungsraum (Quelle: LUBW, 2023) Eingriffe in die Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Schutzgebiete sind nicht auszuschlie- ßen. Eine NATURA 2000-Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine NATURA 2000-Ver- träglichkeitsprüfung erforderlich wird. 5.2.4 Naturschutzgebiete Im Planungsraum liegen keine Naturschutzgebiete. 5.2.5 Landschaftsschutzgebiete Der Planungsraum liegt zu großen Teilen im Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ (Schutzge- biets-Nr. 2.15.056; Abb. 8). Für den zweigleisigen Ausbau der Kraichgaubahn bedarf es der Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde. Ein Antrag muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 15 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Abb. 8: Landschaftsschutzgebiet im Planungsraum (Quelle: LUBW 2023) 5.2.6 Biosphärengebiete Der Planungsraum liegt in keinem Biosphärengebiet. 5.2.7 Naturpark Der Planungsraum liegt in keinem Naturpark. 5.2.8 Geotope Innerhalb des Planungsraumes befinden sich keine Geotope. 5.2.9 Naturdenkmal Direkt im Nordwesten der Planung befindet sich das flächenhafte Naturdenkmal „Schreibers Klamm“ (Schutzgebiets-Nr. 82151010008). Ob dieses von der Planung tangiert wird, muss im Verfahren geprüft werden. 5.2.10 Kulturdenkmale Eine Abfrage der Kulturdenkmale erfolgt im weiteren Planungsprozess im Rahmen der UVS. 5.2.11 Biotopverbund Im Vorhabengebiet befinden sich Kernflächen, Kernräume und Suchräume des Biotopver- bunds feuchter, mittlerer und trockener Standorte. Ein Wildtierkorridor kreuzt die Gleisanlage nordöstlich der Planung (LUBW, 2023), siehe Abb. 9. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 16 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Im Rahmen von UVS und LBP werden Aussagen zu Wirkungen auf den Biotopverbund sowie den Wildtierkorridor getroffen. Abb. 9: Biotopverbund und Wildtierkorridor im Untersuchungsgebiet (Planbereich: schwarze Linie) Quelle: LUBW 2023. 5.3. Forstliche Schutzflächen Neben dem in Kap. 5.2.1 genannten, nach § 33 LNatSchG geschützten, Waldbiotops sind keine weiteren Waldschutzgebiete (Schonwald/Bannwald) ausgewiesen. Teile des „Lehrwalds“ und des „Großen Walds“, angrenzend an die Bahntrasse im Abschnitt A, sind als Erholungswald, Klimaschutzwald und als Immissionsschutzwald ausgewiesen (Da- tenserver der Forstlichen Versuchsanstalt Baden-Württemberg, 2023). Wirkungen auf diese Funktionen werden durch das Vorhaben nicht erwartet. Abgrenzung des Untersuchungsraumes Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes für die einzelnen Schutzgüter erfolgt anhand der Intensität bzw. Reichweite der voraussichtlichen Projektwirkungen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Korridor entlang der bestehenden Bahntrasse durch den vorhandenen Bahnverkehr bereits vorbelastet ist. Es ist davon auszugehen, dass die Wirkun- gen durch die Erhöhung der Taktdichte (Betrieb) vernachlässigbar sind. Wesentliche Wirkun- gen werden durch Bau und Anlage erwartet. Der Untersuchungsraum wurde schutzgutspezifisch festgelegt und umfasst je Schutzgut die maximale Reichweite der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf einzelne Funktionen der Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 17 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Schutzgüter. Abb. 10 stellt die Umhüllende aller Schutzgutuntersuchungsräume dar. Dieser Raum umfasst einen Korridor von 500 m beidseits des auszubauenden Trassenabschnitts und hat eine Größe von etwas über 400 ha. Abb. 10: Vorschlag zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes (rot; 500 m-Puffer um den geplanten zweigleisigen Ausbau; gelb) Quelle: ESRI Sollte sich im Zuge der Bearbeitung herausstellen, dass der schutzgutbezogene Untersu- chungsraum zu eng gefasst ist, wird er entsprechend erweitert. Es werden folgende Untersuchungsräume für die einzelnen Schutzgüter vorgeschlagen, siehe Tab. 2. Tab. 2: Aufstellung der Untersuchungsräume Schutzgut nach § 2 UVPG Untersuchungsraum Begründung Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 500 m beidseitig der Trasse Bau- und betriebsbedingte Schal- limmissionen, Erschütterungen, Abgase, Staubbelastung. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Biotope: 150 m beidseitig der Trasse Bio- top- und Nutzungstypenkartierung nach LUBW Fauna: Erfassung relevanter Tiergruppen 150 m beidseitig der Trasse ge- mäß der Darstellung in der faunis- tischen Planungsraumanalyse (bhm, 2023). Bau- und anlagebedingte Wirkun- gen aus Flächeninanspruchnah- men durch den Ausbau sowie der Baustelleneinrichtung. Betriebsbedingte Wirkungen vor dem Hintergrund der Bestandssitu- ation (vorhandene Bahnstrecke). Boden und Fläche 150 m beidseitig der Trassen Bau- und anlagebedingte Wirkun- gen im Bereich der Trasse und der Flächen für die Baustelleneinrich- tung, betriebsbedingte Wirkungen Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 18 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Schutzgut nach § 2 UVPG Untersuchungsraum Begründung (Schadstoffeinträge) beidseitig der Trasse. Wasser 150 m beidseitig der Trassen Bau- und anlagebedingte Wirkun- gen im Bereich der Trasse und der Flächen für die Baustelleneinrich- tung, betriebsbedingte Wirkungen (Schadstoffeinträge) beidseitig der Trasse. Klima und Luft Lokalklimatische Betrachtung 150 m beidseitig der Trassen (Wir- kungen durch Bahndamm) Großklimatische negative Wirkun- gen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, weshalb Aussagen auf das Lokalklima beschränkt werden. Aussagen zur Luftqualität sind nicht erforderlich, da der Bahnabschnitt elektrifiziert ist. Landschaft 500 m beidseitig der Trassen Anlagebedingte Wirkungen durch Gleisanlage. Kulturelles Erbe und sonstige Sach- güter 150 m beidseitig der Trasse im di- rekten Eingriffsbereich Bau- und anlagebedingte Wirkun- gen im Bereich der Trasse und der Flächen für die Baustelleneinrich- tung. Wechselwirkungen Abhängig von den jeweiligen o. g. Schutzgütern Wirkungen/Beeinflussung der Wechselwirkungen im Wesentli- chen durch anlagebedingte Wir- kungen. Einschätzung der relevanten Wirkfaktoren 7.1. Umweltwirkungen Nullvariante Als Nullvariante wird das Belassen des Ist-Zustandes unter Berücksichtigung des derzeitigen Bahntaktes angenommen. 7.2. Umweltwirkungen Planfall Bei Umsetzung des Vorhabens sind die zu erwartenden Wirkungen vor dem Hintergrund der bestehenden Bahnanlage und dem Bahnverkehr auf dieser zu bewerten. Die betriebsbedingten Wirkungen bestehen im Wesentlichen in der Erhöhung der Bahntaktung und sind vermutlich unwesentlich. Baubedingt jedoch kommt es temporär zu wesentlichen Wirkungen, wie auch anlagebedingt durch die einseitige Erweiterung des Bahnkörpers und die dafür erforderliche Flächeninanspruchnahme. Die als relevant eingeschätzten Wirkfaktoren für den zweigleisigen Ausbau der Kraichgau- bahn, Abschnitt A, sind im nachfolgenden Kap.8 den jeweils voraussichtlich betroffenen Schutzgütern zugeordnet. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 19 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Erfassungsrahmen – Vorhandene Daten, zu erwartende Wirkungen, erforderliche Untersuchungen Um die Umwelt in Bezug auf die voraussichtlich durch das Vorhaben betroffenen Schutzgüter und die Wirkungen auf diese zu beschreiben und bewerten zu können, werden zunächst die vorhandenen Datengrundlagen benannt. Danach erfolgt eine überschlägige Auswirkungsanalyse der zu erwartenden, von dem Vorha- ben ausgehenden umwelt- und entscheidungserheblichen Projektwirkungen auf die Schutz- güter nach UVPG unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden. Anschließend wird analysiert welche Daten zusätzlich erfasst werden müssen, um die Aufga- ben der UVS erfüllen zu können. Für die anzuwendenden Bewertungsmethoden werden, soweit nicht anders angegeben, die Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen und Ermittlung von Kompensationsmaßnah- men in der Bauleitplanung herangezogen (LfU, 2005). 8.1. Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit 8.1.1 Vorhandene Daten ▪ Flächennutzungspläne ▪ Freizeitkarten (https://www.geoportal-bw.de/#/(sidenav:layer-legend)) ▪ Regionalplan Mittlerer Oberrhein 8.1.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens Absehbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch sind: baubedingt ▪ Beseitigung von Vegetation ▪ Schallimmissionen ▪ Erschütterungen ▪ Staub- und Schadstoffemissionen ▪ Eingriffe in Erholungsräume anlagebedingt ▪ Flächeninanspruchnahme ▪ Flächenumwidmung ▪ Eingriffe in Erholungsräume, Veränderung von Flächen für die Erholungs- und Freizeit- nutzung ▪ Optische Veränderungen Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 20 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 betriebsbedingt ▪ Häufigere Schallimmissionen durch erhöhte Bahntaktung; Summation im Begegnungs- verkehr ▪ Verkehrliche Entlastung (Kfz) im Bereich der bestehenden Straßen und Ortsteile 8.1.3 Erforderliche Erfassungen ▪ Schallgutachten für Aussagen zur Lärmbelastung/Einhaltung von Grenzwerten; Ab- grenzung gestörter Bereiche für die Erholung ▪ Erschütterungstechnisches Gutachten ▪ Biotop- und Nutzungstypenkartierung aus „Pflanzen und Tiere“ (s. u.) zur Abgrenzung sensibler Bereiche (Wohnen, Erholen) 8.1.4 Methoden Verbal argumentative Beurteilung des Erholungswertes der Landschaft, Erreichbarkeit und Er- schließung des Raumes, Wohnen, Wohnumfeld, Freizeitstätten, Erholungseinrichtungen und Arbeitsfunktionen etc. 8.2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 8.2.1 Vorhandene Daten ▪ Landesweite Artenkartierung Amphibien und Reptilien (LAK) ▪ Gesetzlich geschützte Biotope § 30 BNatSchG / § 33 LNatSchG (LUBW, erforderliche Überprüfung im Gelände im Rahmen der Biotop- und Nutzungstypenkartierung) ▪ Schutzgebietssteckbriefe und -verordnungen, Biotopverbund (LUBW) ▪ Artenschutzprogramm (LUBW) ▪ Nationaler Biotopverbund ▪ Forsteinrichtungswerke (öffentliche Waldflächen) ▪ Regionalplan und Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein ▪ Planfeststellungsunterlagen zur B 293 OU Berghausen 8.2.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens Absehbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sind: baubedingt ▪ Beseitigung von Vegetation ▪ Beeinträchtigung von Standorten für naturnahe Vegetation Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 21 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ Verlust / Beeinträchtigung von Habitaten und Biotopen ▪ Störung und Tötung ▪ Schadstoff-/Staubimmissionen ▪ Schallimmissionen, Verlärmung, Bewegungsunruhe ▪ Erschütterungen anlagebedingt ▪ Flächeninanspruchnahme, dauerhafte Überprägung ▪ Funktionsverlust / Beeinträchtigung von Lebensräumen durch Veränderung der abioti- schen Standortfaktoren ▪ Verlust von Habitatflächen betriebsbedingt ▪ Vergrämung durch Lärm, Bewegung, Licht; vor Ist-Situation vernachlässigbar ▪ Erhöhung der Mortalität durch Kollisionen mit Bahnen 8.2.3 Erforderliche Erfassungen ▪ Biotop- und Nutzungstypenkartierung; Bewertung nach Ökokontoverordnung (ÖkVO) Baden-Württemberg ▪ Fauna-Untersuchungen: Der Bedarf an faunistischen Erfassungen wird in der faunisti- sche Planungsraumanalyse (bhm, 2023) hergeleitet und begründet (siehe Anlage 1). 8.2.4 Methoden ▪ Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen nach ÖkVO Baden-Württemberg“ ▪ Fauna-Erfassungen gemäß Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchun- gen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutz- beitrag im Auftrag des BMVBS (Albrecht, K., T. Hör, F. W. Henning, G. Töpfer- Hofmann, & C. Grünfelder, 2014). ▪ Methodenbausteine und Methodendetails der zu untersuchenden Artgruppen sind der faunistischen Planungsraumanalyse (bhm, 2023) zu entnehmen (siehe Anlage 1). 8.3. Schutzgut Boden und Fläche 8.3.1 Vorhandene Daten ▪ Bodendaten inklusive Bewertung des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau Baden-Württemberg (Bodenkarte BK 50) ▪ Wertgebende Bodenbereiche (z. B. Geotope etc.) auf Datenbasis der LUBW ▪ Regional- und Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 22 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ Bodenschutz und Altlastenkataster ▪ Bodendaten aus Baugrunderkundung 8.3.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens Absehbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden und Fläche sind: baubedingt ▪ Schadstoffimmissionen ▪ (Temporärer) Funktionsverlust der relevanten Bodenfunktionen im Bereich der Bau- stellennebenflächen, Bodenbewegung, Verdichtung und Zerstörung des Bodengefü- ges anlagebedingt ▪ Überprägung sowie Befestigung und daraus resultierender Funktions- und Flächenver- lust ▪ Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushalts, Bodenumlagerung ▪ Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung von Freiräumen betriebsbedingt ▪ Keine relevanten Änderungen zur bisherigen Situation 8.3.3 Erforderliche Erfassungen ▪ Keine bodenkundlichen Erfassungen aus Umweltsicht erforderlich 8.3.4 Methoden ▪ Flächendeckende Beschreibung und Bewertung der Bodeneinheiten und Bodenfunkti- onen nach BK 50 auf Grundlage des Leitfadens „Bewertung der Böden nach ihrer Leis- tungsfähigkeit“ (LUBW, 2010) und der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (LUBW, 2012) ▪ Berücksichtigung der Zieldimensionen des Landes zum Schutzgut Fläche 8.4. Schutzgut Wasser 8.4.1 Vorhandene Daten ▪ Daten zu Grundwasserflurabständen, Wasserschutzgebieten, Quellgebieten, etc. (LUBW-Kartenserver) ▪ Gewässerstrukturkarte Baden-Württemberg (LUBW, 2022) ▪ Angaben zu Hydrogeologie, Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (Mapserver des LGRB) Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 23 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ Altlastenkataster ▪ Regionalplan und Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein 8.4.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens Absehbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser sind: baubedingt ▪ Bodenverdichtung, -überprägung im Bereich von Baustellennebenflächen und damit Änderungen in der Grundwasserneubildung anlagebedingt ▪ Verstärkung der Unterbrechung des Fließgewässerkontinuums bei Gewässerquerun- gen betriebsbedingt ▪ Keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand 8.4.3 Erforderliche Erfassungen ▪ Außer Biotop- und Nutzungstypenkartierung (s. „Tiere und Pflanzen“) zur Abgrenzung von Oberflächengewässern keine zusätzlichen spezifischen Erfassungen für das Schutzgut Wasser aus Umweltsicht erforderlich. 8.4.4 Methoden ▪ Verbal-argumentative Bewertung des Schutzgutbestandes. Bewertung hinsichtlich der Teilschutzgüter Grundwasser (Durchlässigkeit der oberen grundwasserführenden hyd- rogeologischen Einheiten, Schutzfunktion der Gewässerüberdeckung) und Oberflä- chengewässer. ▪ Bei der Betrachtung des Schutzgutes Wasser ist die europäische Wasserrahmenricht- linie (WRRL) zu berücksichtigen. 8.5. Schutzgut Klima und Luft 8.5.1 Vorhandene Daten ▪ Waldfunktionenkartierung und Forsteinrichtungswerk (Immissionschutzwald) ▪ Regionalplan und Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein ▪ Immissionsvorbelastungen entlang von Straßen (Daten der LUBW) ▪ Berücksichtigung der Aspekte des globalen Klimaschutzes und der Klimaverträglichkeit (Bundes-Klimaschutzgesetz – KSG) Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 24 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 8.5.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens Absehbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima und Luft bilden: baubedingt ▪ Schadstoff-/Staubemissionen ▪ Baustellennebenflächen: (temporäre) klimawirksame Flächenverluste für das Lokal- klima und / oder als Kohlenstoffspeicher anlagebedingt ▪ Dauerhafter Verlust lokalklimatisch wirksamer Flächen ▪ Zerschneidung von klima- und lufthygienerelevanten Flächen für das Lokalklima ▪ Landnutzungsbedingte Treibhausgas-Emissionen: Inanspruchnahme und Gestaltung von Vegetationsflächen, die als Treibhausgasspeicher und -senken fungieren betriebsbedingt ▪ Lufthygienische Entlastung bestehender Straßen und Ortsteile 8.5.3 Erforderliche Erfassungen ▪ Keine Erfassungen aus Umweltsicht erforderlich 8.5.4 Methode Verbal-argumentative Bewertung. Aussagen zum Geländeklima aus der Geländemorphologie und anhand der Biotop- und Nutzungstypenkartierung (Schutzgut „Pflanzen und Tiere“); Ab- grenzen von klimaschutzrelevanten Flächen (Immissionsschutzwald) und klimatisch wirksa- men Strukturen, Ableitung von Frischluftleitbahnen aus der Topografie. 8.6. Schutzgut Landschaft 8.6.1 Vorhandene Daten ▪ Regionalplan und Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein ▪ Freizeit und Wanderkarten 8.6.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens Absehbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft bilden: baubedingt ▪ Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustellennebenflächen ▪ Temporäre Zerschneidung von Erholungsfunktionen ▪ Temporäre technische Überprägung des Landschaftsbildes anlagebedingt Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 25 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ Dauerhafte technische Überprägung des Landschaftsbildes durch Baukörper betriebsbedingt ▪ Störung des Landschaftsbildes durch vermehrte Bewegungsunruhe ▪ Häufigere Lärmbelastung 8.6.3 Erforderliche Erfassungen ▪ Biotop- und Nutzungstypenkartierung aus „Tiere und Pflanzen“ zur Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten 8.6.4 Methoden ▪ Unterteilung des Untersuchungsraumes in Landschaftsbildeinheiten, Beurteilung der Landschaftsbildqualität (Schönheit, Eigenart und Vielfalt), Ausstattung des Land- schaftsraumes mit erlebniswirksamen, optisch gliedernden und belebenden Land- schaftselementen, Ableitung von Sichtbeziehungen und landschaftsbildprägenden Strukturen aus der Biotop- und Nutzungstypenkartierung, Berücksichtigung von kultur- historischen Elementen (Denkmalamt). ▪ Empfehlung zur Verwendung des Leitfadens für die Bewertung von Eingriffen und Er- mittlung von Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung (LfU, 2005). 8.7. Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 8.7.1 Vorhandene Daten ▪ Informationen vom Landesamt für Denkmalpflege, Regierungspräsidium Karlsruhe ▪ Regionalplan und Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein ▪ Flächennutzungspläne 8.7.2 Wesentliche, vorläufig absehbare Wirkungen des Vorhabens Absehbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind: baubedingt ▪ Überprägung von Kultur- und sonstigen Sachgütern im Bereich von Baustellenneben- flächen anlagebedingt ▪ Überprägung von Kultur- und sonstigen Sachgütern im Bereich des Baukörpers betriebsbedingt ▪ Keine Wirkungen zu erwarten Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 26 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 8.7.3 Erforderliche Erfassungen Die abzufragenden Daten der des Landesamtes für Denkmalpflege (RP Karlsruhe) sind für eine Bewertung der Wirkungen durch das Vorhaben ausreichend. 8.7.4 Methode Verbal-argumentative Bewertung: die Einstufung und Bewertung des Landesamtes für Denk- malpflege werden berücksichtigt. 8.8. Wechselwirkungen Auf Grundlage der o. g. Daten werden beschrieben: ▪ Schutzgutübergreifende Funktionszusammenhänge, die durch vorhabenspezifische Auswirkungen beeinflusst werden können ▪ Abgrenzung von Bereichen mit ausgeprägten Funktionsüberlagerungen ▪ Empfindlichkeit von Landschaftsbereichen aus der Sicht einer schutzgutübergreifen- den Betrachtungsweise Untersuchungen, die über die oben beschriebenen hinausgehen, sind für die Wechselwirkun- gen nicht erforderlich. Berücksichtigung des Gebiets- und speziellen Arten- schutzes 9.1. NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung Auf der Grundlage eine NATURA 2000-Vorprüfung sind erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungs- und Entwicklungszielen der tangierten FFH-Gebiete nicht auszuschließen, wes- halb im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich wird. 9.2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Der Bedarf an einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist abhängig von den Er- gebnissen der faunistischen Kartierungen, deren Umfang in der faunistischen Planungsraum- analyse (Anlage 1) definiert wird. Von einer Betroffenheit prüfrelevanter Arten ist bei Planumsetzung jedoch auszugehen, der Bedarf für einen Fachbeitrag Artenschutz mit saP ist sehr wahrscheinlich erforderlich. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Scopingunterlage - Seite 27 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Vertiefende Untersuchungen und weitere Fachgutach- ten Bisher absehbar ist der Bedarf an folgenden vertiefenden Untersuchungen und Fachgutach- ten: ▪ Schallgutachten: Lärmvorsorge; Es ist ein schalltechnisches Gutachten gem. 16. BlmSchV zu erstellen sowie in Bezug auf den Baulärm ein qualifiziertes Baulärmgut- achten - Maßgabe: Richtwerte der AVV-Baulärm ▪ Erschütterungen: Erstellung eines erschütterungstechnischen Gutachtens: Maßgabe DIN 4150. ▪ Biotop- und Nutzungstypenkartierung nach LUBW ▪ Faunistische Erfassungen gemäß Anlage 1 ▪ Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) auf Grundlage o. g. faunistischer Erfas- sungen ▪ NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung Literaturverzeichnis Albrecht, K., T. Hör, F. W. Henning, G. Töpfer-Hofmann, & C. Grünfelder. (2014). Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftspl. Fachbeiträgen u. Artenschutzbeitrag. Forschungs- u. Entwicklungs- vorhaben FE 02.0332/2011/LRB i.A. des BVBS. Schlussbericht 2014. bhm. (2023). Planungsgesellschaft mbH. Faunistische Planungsraumanalyse.Zweigleisiger Ausbau Kraichtalbahn. August 2023. LfU. (2005). Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg. Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur- und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Artu und Umfang von Kompensationsmaßnahmen. Bearbeitung Prof. Dr. C. Küpfer. LUBW. (2010). Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. LUBW. (2012). Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe. Dezember 2012. LUBW. (2023). LUBW. Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Schutzgebiete und - objekte. Daten- und Kartendienst. Datenabruf 07-2023. NV Karlsruhe. (2021). Flächennutzungsplan 2030 . RVMO. (2019). Regionalverband Mittlerer Oberrhein. Landschaftsrahmenplan. Raumanalyse. Stand Dezember 2019. WM Baden-Württemberg. (2002). (Hrsg.) Abt. 5 Strukturpolitik und Landesentwicklung. Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.

  • Fauna Planungsraumanalyse
    Extrahierter Text

    ALBTAL-VERKEHRS-GESELLSCHAFT MBH Faunistische Planungsraumanalyse als Anlage 1 zur Scopingunterlage zum Planfeststellungsverfahren „Zweigleisiger Ausbau der Kraich- gaubahn zwischen Karlsruhe-Gröt- zingen und Bretten (Abschnitt A)“ Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Impressum Faunistische Planungsraumanalyse als Anlage 1 zur Scopingunterlage zum Planfeststellungsverfahren „Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe-Grötzingen und Bretten (Abschnitt A)“ Projekt-Nr. 23085 Bearbeiter M. Sc. Umweltwissenschaften M. Hoffmann Interne Prüfung: MR, 08.09.2023 Datum 08.09.2023 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbH Büro Bruchsal Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal fon 07251-98198-0 fax 07251-98198-29 info@bhmp.de www.bhmp.de Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jochen Bresch Sitz der GmbH Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal AG Mannheim HR B 703532 Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Inhalt Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Inhaltsverzeichnis Seite Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Inhalt Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Abb. 1: Vorschlag Untersuchungsgebiet (150 m-Puffer) mit Plantrasse (gelb) ...................... 1 Abb. 2: Großflächige Ackerfluren im östlichen UG (nördlich der Bahntrasse). ....................... 4 Abb. 3: Obstwiese ................................................................................................................. 4 Abb. 4: Apfelbaum in linearer Gehölzstruktur und Böschung entlang der Bestandstrasse..... 5 Abb. 5: Rad- und Fußweg zwischen Bahngleis (links) und Wald (rechts). ............................. 5 Abb. 6: Kleingärten im Nordwestlichen UG. .......................................................................... 6 Abb. 7: Bestandstrasse mit Begleitgehölzen im östlichen UG. .............................................. 6 Abb. 8: Grünland im südlichen UG. ....................................................................................... 7 Abb. 9: Besonderes Strukturmerkmal LRT 8210 „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“ ...... 7 Tab. 1: Habitatpotenzial für Säugetiere ohne Fledermäuse in den Teilflächen des UG. ........ 9 Tab. 2: Mögliche Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Fledermäuse. .................... 10 Tab. 3: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Vögel besonderer Planungsrelevanz (Beispiele). ............................................................................................................. 11 Tab. 4: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Reptilien besonderer Planungsrelevanz. .................................................................................................. 12 Tab. 5: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Amphibien besonderer Planungsrelevanz. .................................................................................................. 13 Tab. 6: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Tag- und Nachtfalter besonderer Planungsrelevanz. .................................................................................................. 15 Tab. 7: Übersicht über die potenziell mit dem Vorhaben verbundenen Umweltwirkungen auf Arten mit besonderer Planungsrelevanz (K., Albrecht et al., 2014) ......................... 17 Tab. 8: Erhaltungszustände (EZ) (LUBW, 2013) und Einstufung der Planungsrelevanz (PR) (K., Albrecht et al., 2014) der im UG potenziell vorkommenden Arten/Artengruppen (Vögel: Auswahl):.................................................................................................... 19 Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 1 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Einleitung 1.1 Anlass Im Rahmen der Planungen für den Zweigleisigen Ausbau der Kraichgaubahn im Bereich Gröt- zingen (Abschnitt A) wird ein Scopingpapier erstellt, welches das Planfeststellungsverfahren in Bezug auf den erforderlichen Untersuchungsumfang vorbereitet. Um diesen Untersuchungsumfang für das Teil-Schutzgut „Tiere“ zu definieren, wurde die bhm Planungsgesellschaft Bruchsal mbH von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) mit der vorliegenden faunistischen Planungsraumanalyse beauftragt, die als Anlage 1 der Scoping- Unterlage beigefügt wird. 1.2 Untersuchungsgebiet (Vorschlag) Es wird ein Untersuchungsgebiet (UG) mit einer Größe von 104 ha vorgeschlagen, welches die Plantrasse mit einem Puffer von 150 m umgibt (Abb. 1). Abb. 1: Vorschlag Untersuchungsgebiet (150 m-Puffer) mit Plantrasse (gelb) Quelle: ESRI Die Abgrenzung des UG wird wie folgt begründet: Bei Planumsetzung können bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Tieren nicht nur im direkten Baubereich und den Baunebenflächen auftreten – auf diese beschränken sich die anlagebedingten Wirkungen – sondern auch z. B. durch Lärm, Erschütterungen und Be- wegungsunruhe im Umfeld der Planung. Zum Beispiel werden in der Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“ (BMVBS, 2010), in der auch Schienenverkehr betrachtet wird, für Vögel Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 2 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Effektdistanzen von bis zu 500 m entlang viel befahrener Straßen beschrieben. Bei anderen Tiergruppen sind diese Effektdistanzen i. d. R. geringer. Da es sich beim vorliegenden Projekt um den Ausbau einer bestehenden Eisenbahntrasse handelt und lediglich die Taktung der Bahnen erhöht werden soll, ist diese maximale Effekt- distanz als Grenze für die Abgrenzung des UG nicht erforderlich. Erwartbare betriebsbedingte Störungen gehen in Bezug auf ihre Stärke kaum über das bestehende Maß hinaus, sie werden lediglich in ihrer Häufigkeit erhöht. Störungen werden im Gebiet zudem stark durch die hohe Geländemorphologie sowie Gehölze abgeschirmt und auf einen engen Raum um die Planung begrenzt, so dass ein prognostizierter Störkorridor von 100 m um die Planung in weiten Teilen als ausreichend erachtet würde. Le- diglich im östlichen Teil des UG schließt weitläufigeres Offenland direkt an die Bahntrasse an. In diesem Bereich können Störungen weiter reichen. Der anschließende Waldrand liegt ca. 150 Meter von der Trasse entfernt. Um den Offenlandbereich vollständig abdecken zu können, wird für das gesamte UG ein Puffer von 150 m beidseits der Trasse festgelegt. Damit sind voraussichtlich auch die temporären Wirkungen durch den Baubetrieb abgedeckt. Das UG liegt im Landkreis Karlsruhe überwiegend auf Gemarkung der Gemeinde Pfinztal die östlichen 600 Meter des UG liegen auf Gemarkung der Gemeinde Walzbachtal (die östlichen 600 Meter. 1.3 Methode der faunistichen Planungsraumanalyse Die faunistische Planungsraumanalyse erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben des Forschungs- programms Straßenwesen „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zu- sammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“; Schluss- bericht 2014 (K., Albrecht et al., 2014). Wo erforderlich, werden die Vorgaben an die spezifi- schen Bedingungen des Bahnausbaus sowie an Erfahrungswerte angepasst. Die Analyse ist in folgende Arbeitsschritte aufgeteilt: ▪ Abfrage vorhandener Daten und deren Auswertung zur Sammlung von Hinweisen auf Artvorkommen ▪ Stichprobenhafte Geländebegehung zur Überprüfung von Habitatpotenzialen ▪ Aufteilung des UG in habitatgeprägte Teilflächen (Nutzungseinheiten) anhand von Luft- bildauswertungen und einer Geländebegehung für die Ableitung eines differenzierten Untersuchungsprogramms (s. u.) ▪ Ableitung des Habitatpotenzials für prüfungsrelevante Arten; Auswahl der planungsre- levanten Arten: Arten mit besonderer und allgemeiner Planungsrelevanz nach Kap. 2 des Forschungsprogramm Straßenwesen (K., Albrecht et al., 2014) für die Teilflächen ▪ Überschlägige Wirkungsprognose/Relevanzprüfung ▪ Zusammenstellen der erforderlichen Untersuchungen für die Teilflächen (nach Kap. 4 des Forschungsprogramms Straßenwesen) Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 3 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Datengrundlage Für den ersten Arbeitsschritt, die Sammlung und Auswertung vorhandener Faunadaten sowie der Einschätzung des Habitatpotenzials für planungsrelevante Arten/Artengruppen im Plange- biet, wurden folgende Daten ausgewertet: ▪ Auswertung des Zielartenkonzeptes Baden-Württemberg (ZAK) für die Gemeinde Pfinztal und Karlsruhe; Abfrage vom 01.08.2023 ▪ Artensteckbriefe der LUBW zu den Arten der FFH-Richtlinie (Verbreitungsgebiete) ▪ Landesweite Artenkartierung LAK (Amphibien und Reptilien; Datenserver der LUBW) ▪ Geländebefahrung, -begehung (2023) ▪ Planfeststellungsunterlagen zur B 293 OU Berghausen Aufteilung des UG in Teilflächen (Nutzungseinheiten) Um das Habitatpotenzial für prüfungsrelevante Arten differenziert betrachten zu können, wird auf Grundlage einer Luftbildauswertung sowie stichprobenhafter Überprüfungen im Gelände das Untersuchungsgebiet in folgende Nutzungseinheiten gegliedert und besondere Struktur- merkmale (Altbaumbestände, temporäre Gewässer etc.) sowie mögliche Austauschbeziehun- gen gekennzeichnet (s. Karte im Anhang): ▪ Landwirtschaftliche Nutzfläche: überwiegend Acker und Sonderkulturen (Abb. 2; 16 ha); Besondere Strukturmerkmale: Einzelbäume und kleinere Gehölzbestände, Entwässe- rungsgräben, Senken und Wegränder ▪ Landwirtschaftliche Nutzfläche: Grünland (Abb. 8; 12 ha) Besondere Strukturmerkmale: Lineare Gehölzbestände und Obstwiesen (Abb. 3). ▪ Wald (Abb. 5; 13 ha) Besondere Strukturmerkmale: Altholz ▪ Feldgehölze, Hecken und Gebüsche (Abb. 7; 29 ha), vor allem als Begleitgrün ent- lang der Bestandstrasse Besondere Strukturmerkmale: Alte Einzelbäume (Abb. 4), Wechsel zwischen dicht be- wachsenen und offenen Böschungsabschnitten, Felsbildung mit schütterem Bewuchs im Westen des UG (LRT 8210 „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“; Abb. 9) ▪ Kleingärten (Abb. 6; 15 ha), strukturreiche Gärten vor allem im westlichen Teil des UG Besondere Strukturmerkmale: Hecken, Tierhaltung (u. a. Ziegen, Schafe, Hühner), ver- wilderte Weinberge ▪ Siedlungs- und Infrastrukturflächen (Abb. 5; 19 ha); Besondere Strukturmerkmale: Bahnhof Berghausen-Hummelberg mit stark besonn- ten Böschungen Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 4 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ Wasserflächen (0,3 ha), Flusslauf der Pfinz im Westen des UG auf südlicher Seite der Gleise Besondere Strukturmerkmale: Uferböschungen Abb. 2: Großflächige Ackerfluren im östlichen UG (nördlich der Bahntrasse). Abb. 3: Obstwiese Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 5 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Abb. 4: Apfelbaum in linearer Gehölzstruktur und Böschung entlang der Bestandstrasse. Abb. 5: Rad- und Fußweg zwischen Bahngleis (links) und Wald (rechts). Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 6 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Abb. 6: Kleingärten im Nordwestlichen UG. Abb. 7: Bestandstrasse mit Begleitgehölzen im östlichen UG. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 7 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Abb. 8: Grünland im südlichen UG. Abb. 9: Besonderes Strukturmerkmal LRT 8210 „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“ Ableitung des Habitatpotenzials für die Teilflächen un- ter Einbeziehung vorhandener Daten (Datengrundlage) Das Habitatpotenzial in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen (von Äckern ge- prägt, im Westen des UG: Rebflächen) ist wegen der hohen Störintensität sowie der Struk- turarmut i. d. R. gering. Das Vorkommen typischer Feldvögel wie z. B. der Feldlerche ist jedoch nicht auszuschließen. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 8 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 In Grünland stellt sich die Situation in Abhängigkeit der Bewirtschaftungs- und Entstehungs- form anders dar: durch Arten- und Blütenreichtum können diese Flächen wichtige Habitatfunk- tionen z. B. für Tagfalter aber auch für Vögel und Fledermäuse erfüllen (s. u.). Artenreiches Grünland findet sich im UG vor allem im Übergang zu feuchten Hochstaudenfluren südlich der Bestandstrasse, aber auch in Obstbaumwiesen im nördlichen Teilgebiet. Wälder bieten je nach Ausprägung (Alters- und Artenstruktur, Intensivität der Bewirtschaftung) reichhaltige Habitatstrukturen für eine Vielzahl planungsrelevanter Arten. Waldflächen befin- den sich im östlichen UG, nördlich der Bahntrasse, wo ein weitläufiges Waldgebiet mit einer Länge von 380 Metern direkt an die Bahn anschließt. Südlich der Trasse reichen die Waldge- biete nur randlich an das UG heran, direkte Eingriffe durch die Planung sind hier nicht zu er- warten, Auch Feldgehölze, Hecken und Gebüsche bieten für verschiedene Arten besonderer Pla- nungsrelevanz geeigneten Habitatstrukturen. Eine hervorzuhebende Bedeutung haben die gleisbegleitenden Gehölze für Vögel (Brut und Nahrung) sowie Fledermäuse (Transferfunk- tion). Durch ihre große Ausdehnung und nur kurzen Unterbrechungen können sie wichtige Funktionen im Biotopverbund wahrnehmen. Auch Kleingärten, Siedlungs- und Infrastrukturflächen, die im UG einen großen Anteil ein- nehmen, können Habitate für Arten besonderer Planungsrelevanz bieten. Zu nennen sind be- sonders Fledermäuse und Vögel sowie Reptilien (bsp. Mauereidechse im Gleiskörper). Wasserflächen stellen für viele Arten sehr hochwertige und essenzielle Habitate dar. Das westliche UG wird von der Pfinz durchzogen. Neben diesem Fluss sind keine weiteren dauer- haften Wasserflächen vorhanden. Aufgrund der Entfernung zur Trasse, können direkte Ein- griffe ausgeschlossen werden. Zu den einzelnen Arten/Artengruppen: 4.1 Säugetiere ohne Fledermäuse Die Säugetier-Arten mit besonderer Planungsrelevanz sind (K., Albrecht et al., 2014): Biber, Wolf, Feldhamster, Luchs, Fischotter, Baumschläfer, Wildkatze, Haselmaus Rothirsch und Dachs. Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb der aktuellen Verbreitungsgebiete von Wolf, Luchs, Fischotter, Baumschläfer, Feldhamster und Rothirsch. Das Untersuchungsgebiet kann im Umfeld des UG von der Wildkatze besiedelt sein. Im UG sind höchstens seltene Streifzüge zu erwarten. Der nächste gekennzeichnete Wanderkorridor aus dem Wildkatzenwegeplan liegt außerhalb des UG entlang des Pfinztals (BUND, 2023). Die Auswertung der ZAK-Datenbank der LUBW für die Gemeinden Pfinztal und Karlsruhe ergab kein Vorkommen des Bibers, die Pfinz eignet sich durchaus als Lebensraum. Eine Be- troffenheit kann aufgrund der Lage und geringen Störanfälligkeit des Bibers aber ausgeschlos- sen werden. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 9 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Die ausgedehnten und gut vernetzten Begleitgehölze der Bestandstrasse bieten guten Le- bensraum für die Haselmaus. Die Art ist in Süddeutschland flächig verbreitet (Verbreitungs- karte BfN 2006). Der Dachs, als nicht streng geschützte Art mit besonderer Planungsrelevanz, besiedelt vor- wiegend Waldränder, die an landwirtschaftliche Nutzflächen grenzen (Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg, 2001). Zudem ist die Art in ganz Baden-Württemberg ver- breitet. Auch wenn die Habitatqualität durch ein dichtes Straßennetzt und intensive Nutzung stark eingeschränkt ist, ist ein individuenschwaches Vorkommen im UG nicht auszuschließen. Fazit Säugetiere mit besonderer Planungsrelevanz (ohne Fledermäuse) haben in folgenden Teilge- bieten Habitatpotenzial von möglicherweise essenzieller Bedeutung (Tab. 1). Säugetiere mit allgemeiner Planungsrelevanz werden im Forschungsprogramm Straßenwe- sen (K., Albrecht et al., 2014) nicht benannt. Tab. 1: Habitatpotenzial für Säugetiere ohne Fledermäuse in den Teilflächen des UG. Teilfläche Habitatpotenzial für Landwirtschaftliche Nutzfläche - überwiegend Acker Dachs Landwirtschaftliche Nutzfläche - Grünland Dachs Feldgehölze, Hecken und Gebüsche Dachs, Haselmaus Wald Dachs, Haselmaus Kleingärten Dachs, Haselmaus Siedlungs- und Infrastrukturflächen Dachs (Gleisböschungen) Wasserflächen - 4.2 Fledermäuse Nach K. Albrecht et al. (2014) haben alle Fledermausarten Deutschlands besondere Planungs- relevanz. Lediglich Alpen- und Langflügelfledermaus sind nicht bewertet. Alle Arten werden in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und fallen damit unter den besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Das gesamte UG bietet Fledermäusen Nahrungshabitat. Die Bedeutung reicht von allgemein bis gering (Ackerflächen, Infrastrukturflächen, Siedlungsflächen) bis besonders (Wald, Grün- land, Kleingärten). Die Gehölzbestände, vor allem Waldflächen, Obstbaumbestände, Einzelbäume in linearen Gehölzbeständen entlang der Bahn und in Kleingärten bieten in Abhängigkeit von ihrer Alters- struktur Potenzial für Quartiere (Tagesquartier, Winterquartier, Wochenstube). Gleiches gilt für typische Arten des Siedlungsbereiches (z. B. Zwergfledermaus, Großes Mau- sohr) auch für die Gebäude im UG. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 10 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Die linearen Gehölzstrukturen der Trassenbegleitgehölze im UG können wichtige Leitfunktio- nen zwischen Quartieren und Jagdrevieren darstellen. Die Planfeststellungsunterlagen zur B 293 (OU Berghausen) zeigen Transferbeziehungen in einem Teil des UG auf. Die ZAK Datenbank (2019), Gemeinden Pfinztal und Karlsruhe, listet folgende Arten mit Vor- kommen: Bechstein-, Breitflügel-, Fransenfledermaus, Graues und Braunes Langohr, Große und Kleine Bartfledermaus, Großes Mausohr, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhaut-, Mü- cken-, Mops-, Wasser-, Zweifarb- und Zwergfledermaus. Fazit Die Teilgebiete im UG können für Fledermäuse folgende Habitatfunktionen übernehmen (Tab. 2). Tab. 2: Mögliche Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Fledermäuse. Teilfläche Habitatfunktion Landwirtschaftliche Nutzfläche - überwiegend Acker Nahrungsfläche von allgemeiner Bedeutung Landwirtschaftliche Nutzfläche – Grünland, Obstwiesen (Sonderstruk- tur) - Nahrungsfläche ggf. von besonderer Bedeutung - Lineare Gehölzstrukturen als Leitstruktur Feldgehölze, Hecken und Gebüsche - Nahrungsfläche ggf. von besonderer Bedeutung - Lineare Gehölzstrukturen als Leitstruktur Wald - Nahrungsfläche ggf. von besonderer Bedeutung - Quartierpotenzial in Abhängigkeit von der Baumaltersstruktur - Waldränder als Leitstruktur Kleingärten - Nahrungsfläche ggf. von besonderer Bedeutung - Quartierpotenzial in Abhängigkeit von der Baumaltersstruktur Siedlungs- und Infrastrukturflächen - Nahrungsfläche von allgemeiner Bedeutung - Quartierpotenzial für Arten des Siedlungsbereiches wie z. B. Zwerg- fledermaus, Großes Mausohr Wasserflächen - Nahrungsfläche ggf. von besonderer Bedeutung - Lineare Struktur als Leitstruktur 4.3 Vögel Bei Arten mit besonderer Planungsrelevanz (rot und gelb markierte Arten der Tabelle 2 im Anhang des Forschungsprogrammes Straßenwesen (K., Albrecht et al., 2014), i. d. R Arten der Roten Listen und Arten des Anhang I der FFH-Richtlinie sowie regelmäßige Zugvögel nach Artikel 4.2 der FFH-Richtlinie), kann im UG nach den Teilflächen differenziert werden: Auf die strukturarme ackerbaulich genutzte Feldflur haben sich z. B. Vogelarten besonderer Planungsrelevanz wie die Feldlerche spezialisiert. Hinweise auf Vorkommen dieser Art in der Gemeinde Pfinztal liegen aus der ZAK-Datenbank Gemeinde Pfinztal vor. Da die Art sensibel auf Vertikalstrukturen reagiert, haben nur die äußerst östlichen Ackerflächen (Abstände von über 300 Metern zwischen Vertikalstrukturen) Habitatpotenzial. Zudem ist das Vorkommen des Rebhuhns (Nachweis im Gemeindegebiet Pfinztal nach ZAK-Auswertung) und einer Viel- zahl weitere typischer Offenlandarten wie auch von Arten der Feldgehölze, vor allem in Über- gangsbereichen zu Wald oder Siedlungen (inkl. Gärten), zu erwarten und sind z. T. bei der Übersichtsbegehung bereits nachgewiesen worden (Feld- und Haussperling, Fitis, Gold- Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 11 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ammer). Ein Vorkommen eines Teils dieser Arten wird in den Planfeststellungsunterlagen zur B 293 (OU Berghausen) bestätigt. Grünlandflächen im Nahbereich zu Wald können z. B. dem Grauspecht (Nachweis im Gemeindegebiet Pfinztal nach ZAK-Auswertung) wichtige Nah- rungsgrundlage bieten oder allgemein Halboffenlandarten als Habitat dienen. Im UG sind die Grünlandflächen aber zu klein um z. B. das Vorkommen von Kiebitzen (Nachweis im Gemein- degebiet Pfinztal nach ZAK-Auswertung) oder anderen Wiesenbrütern, erwarten zu lassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Arten wie Weißstorch, Mehl- und Rauchschwalbe diese Flächen zur Nahrungssuche nutzen. In den Waldflächen haben Spechte und Eulen-/ Greifvögel insgesamt ein hohes Habitatpotenzial (in Abhängigkeit von der Altersstruktur des Waldes). Die ZAK-Datenbank für die Gemeinde Pfinztal listet Rauhfußkauz, Grauspecht, Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard als Arten, die Habitatpotenzial im Wald und Wald- rand haben. Auch Baumpiper und Waldlaubsänger haben in den Ausläufern der Laubwaldbe- ständen des Gewanns Eselsbrunn Habitatpotenzial. Typische Halboffenlandarten haben Ha- bitatpotenzial in den zahlreichen Obstwiesen und auch Kleingärten. Größtenteils sind diese von geringer bis mittlerer Habitatqualität, zum Teil sind allerdings auch hochwertigere Altholz- bestände vorhanden. Nachweise im Gemeindegebiet Pfinztal liegen nach ZAK-Auswertung für diese Artengruppe für Halsbandschnäpper, Wendehals und Steinkauz vor. Auch Gartenrot- schwanz und Neuntöter sind zu erwarten. Wendehals-, Gartenrotschwanz- und Neuntöter- Nachweise erfolgten auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur B 293 (OU Berg- hausen). Fazit Für folgende Vogelgruppen besonderer Planungsrelevanz können die Teilgebiete des UG Ha- bitatfunktionen wahrnehmen (Tab. 3). Vogelarten mit allgemeiner Planungsrelevanz (ubiqui- täre Arten) nutzen das gesamte UG in unterschiedlichen Dichten als Habitat. Tab. 3: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Vögel besonderer Planungsrelevanz (Beispiele). Teilfläche Habitatfunktion Landwirtschaftliche Nutzfläche - überwiegend Acker - Feldlerche - In strukturreichen Flächen: Rebhuhn Landwirtschaftliche Nutzfläche – Grünland inkl. Obst- wiesen und Feldgehölzen (Sonderstrukturen) - Brutplätze z. B. von Feldsperling, Fitis, Goldam- mer, Haussperling, Halsbandschnäpper, Wende- hals und Steinkauz - Nahrungsfläche z. B. des Storchs Feldgehölze, Hecken und Gebüsche - Brutplatz von Frei- und Nischenbrütern wie Feld- sperling, Fitis, Goldammer - In Einzelbäumen mit Höhlen auch Arten wie Star, Gartenrotschwanz Wald - Höhlenbrüter wie Hohltaube, Grau- und Schwarz- specht - Baumfalke, Rotmilan, Wespenbussard sowie wei- tere Waldarten der Roten Liste BW Kleingärten - Brut z. B. von Gartenrotschwanz, Neuntöter Siedlungs- und Infrastrukturflächen - Brut z. B. von Rauch- und Mehlschwalbe, Mauer- segler, Gartenrotschwanz - In eingestreuten Gehölzbeständen: Freibrüter, ggf. Höhlenbrüter Wasserflächen - Wasservögel Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 12 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 4.4 Reptilien Von den Arten besonderer Planungsrelevanz nach K. Albrecht et al. 2014 überschneiden sich die Verbreitungsgebiete von Zauneidechse, Mauereidechse sowie Schlingnatter mit dem UG. Die drei Arten kommen im Gemeindegebiet Pfinztal vor (Nachweis im Gemeindegebiet Pfinztal nach ZAK-Auswertung). Für die Zauneidechse sind geeignete Habitatstrukturen entlang aller südexponierten Wege- und Gleisböschungen, südexponierten Waldrändern und den schütter bewachsenen Obstwie- sen vorhanden. Die Zauneidechse wurde im Rahmen der Planfeststellung zur B 293 (OU Berghausen) nachgewiesen. Ein Vorkommen von Mauereidechse und Schlingnatter im UG ist vor allem entlang der Bahn- linie (Infrastrukturfläche) und den angrenzenden Ackerrainen sowie in Brachen und Ruderalflä- chen nicht auszuschließen, wo geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind. Die Daten aus dem Managementplan „Pfinzgau-West“ bestätigen diese Vorkommen von Zau- neidechse und Schlingnatter und zeigen Nachweise im angrenzenden FFH-Gebiet (MaP- 7017-342, 2011). Fazit Für folgende Reptilienarten besonderer Planungsrelevanz können die Teilgebiete des UG so- mit Habitatfunktionen wahrnehmen (Tab. 4). Tab. 4: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Reptilien besonderer Planungsrelevanz. Teilfläche Habitatfunktion Landwirtschaftliche Nutzfläche - überwiegend Acker (nur in Rand- und Übergangsbereichen zu anderen Habitatelementen) Ganzjahreslebensraum von: - Mauereidechse und Schlingnatter vor allem im Übergang zur Bahnlinie - Zauneidechse an Wegeböschungen, Ackerrainen Landwirtschaftliche Nutzfläche - Grünland (vor allem in Rand- und Übergangsbereichen zu anderen Habitatelementen, Streuobst) Ganzjahreslebensraum von: - Mauereidechse und Schlingnatter vor allem im Übergang zur Bahnlinie - Zauneidechse an Wegeböschungen, Streuobst Feldgehölze, Hecken und Gebüsche Potenzieller Ganzjahreslebensraum für alle drei Arten Wald (südexponierte Waldränder) Ganzjahreslebensraum Zauneidechse und Schlingnat- ter Kleingärten Ganzjahreslebensraum von Zauneidechse, ggf. auch von Mauereidechse Siedlungs- und Infrastrukturflächen Ganzjahreslebensraum von Mauereidechse (u. a. Gleiskörper), ggf. Teilhabitat von Schlingnatter; randlich auch Zauneidechse Wasserflächen -- 4.5 Amphibien Von den Arten mit besonderer Planungsrelevanz - Arten des Anhang II und IV der FFH-Richt- linie sowie See-, Grasfrosch und Erdkröte (K., Albrecht et al., 2014) - überschneiden sich die Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 13 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Verbreitungsgebiete von Kammmolch, Gelbbauchunke, Erd-, Wechsel- und Kreuzkröte, Laub- frosch, Gras- und Springfrosch mit dem UG. Aktuelle Funde von Kammmolch, Gelbbauchunke, Erd-, Wechsel-, Kreuzkröte, Laubfrosch, Grasfrosch und Springfrosch liegen vor (LAK; Planfeststellungsunterlagen zur B 293 OU Berg- hausen). Die ZAK-Datenbank listet für das gesamte Gemeindegebiet Pfinztal zudem noch Geburtshel- ferkröte, Knoblauchkröte und Kleiner Wasserfrosch. Nach LAK liegt das UG aber außerhalb der bekannten Verbreitung dieser drei Arten. Das UG hat für Amphibien insgesamt untergeordnete Bedeutung, es sind kaum geeignete Habitatstrukturen zur Fortpflanzung vorhanden. Laichgewässer fehlen im überwiegenden Teil des UG nördlich der Bahntrasse. Südlich der Bahntrasse befinden sich feuchtere Standorte östlich von Plan-km 3,7+68. In nassen Jahren können sich hier Laichgewässer für Erdkröte und Grasfrosch ausbilden. Die Pfinz als einzige dauerhafte große Wasserfläche ist als Fließgewässer für Arten mit allge- meiner und besonderer Planungsrelevanz nicht von Bedeutung. Geeignete Gewässer, die den Verdacht auf Vorkommen von Kammmolch und Laubfrosch zu- lassen, sind im UG nicht vorhanden. Hingegen besteht auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen Habitateignung für Kreuzkröte und Wechselkröte (Pionierarten) und im Wald für die Gelbbauchunke und Springfrosch. Die Arten bevorzugen temporäre Kleinstgewässer zu Fortpflanzung. Insgesamt sind somit Vorkommen von Gelbbauchunke, Erd-, Wechsel-, Kreuzkröte, Spring- und Grasfrosch im UG nicht auszuschließen. Fazit Für folgende, in Tab. 5 genannten, Amphibienarten besonderer Planungsrelevanz bieten die Teilgebiete des UG somit Habitatfunktionen. Tab. 5: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Amphibien besonderer Planungsrelevanz. Teilfläche Habitatfunktion für Landwirtschaftliche Nutzfläche - Acker Wechsel-, Kreuzkröte (Laichgewässer in Senken) Landwirtschaftliche Nutzfläche - Grünland Wechsel-, Kreuzkröte (Nahrungshabitate) Feldgehölze, Hecken und Gebüsche Winterhabitat für Gelbbauchunke, Erd-, Wechsel-, Kreuz- kröte, Spring-, Grasfrosch) Wald Ganzjahreshabitate: - Gelbbauchunke - Grasfrosch - Springfrosch - Erdkröte Kleingärten Ganzjahreshabitate: - Grasfrosch - Erdkröte - Ggf. Kreuzkröte und Wechselkröte, am Übergang zu Waldrand Gelbbauchunke Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 14 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Teilfläche Habitatfunktion für Siedlungs- und Infrastrukturflächen Ganzjahreshabitate: - Grasfrosch - Erdkröte Wasserflächen -- 4.6 Fische und Rundmäuler, Krebse Die Fische, Rundmäuler und Krebse mit besonderer Planungsrelevanz sind in Tabelle 7 des Anhangs des Forschungsprogrammes Straßenwesen gelistet (K., Albrecht et al., 2014). Es handelt sich um die Arten der FFH-Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Die ZAK-Datenbank für das Gemeindegebiet Pfinztal listet eine Reihe von Fischarten mit be- sonderer Planungsrelevanz sowie Stein- und Edelkrebs für das Gemeindegebiet Pfinztal. Geeignete Gewässer sind im UG sowohl für Krebse als auch für Fische nicht vorhanden und werden von der Planung auch nicht betroffen. Die Gräben im UG sind nur temporär wasserführend und als Fisch-/Krebslebensraum nicht geeignet. Fazit Ein Vorkommen/eine Betroffenheit von Fischen, Rundmäulern und Krebsen mit Planungsrele- vanz im UG kann ausgeschlossen werden, Untersuchungen sind nicht erforderlich. 4.7 Tag- und Nachtfalter Bei den Arten mit besonderer Planungsrelevanz nach Albrecht et al. (2014) handelt es sich um Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Bekannte Vorkommen liegen von Großem Feuerfalter sowie Hellem- und Dunklem Wiesen- knopf-Ameisenbläuling sowie der Spanischen Flagge im TK-Blatt 7017, also im Bereich des UG (Artensteckbriefe der LUBW). Ein Vorkommen der beiden Bläuling-Arten ist auf Grünland entlang des gesamten Trassen- verlaufs möglich. Ausgedehnte Bestände des Großen Wiesenknopfs sind vor allem im westli- chen UG vorhanden. Raupenfutterpflanzen des Großen Feuerfalters sind, außer im Grünland, auch an Wegbö- schungen nicht auszuschließen – und mit ihnen ein Vorkommen der Art. Die genannten Arten werden auch als „vorkommend“ in der ZAK-Datenbank für das Gemein- degebiet Pfinztal geführt. Zudem wird der Nachtkerzenschwärmer gelistet. Die Raupen dieser Art entwickeln sich an Nachtkerzengewächse wie Weidenröschen (Epilobium-Arten) und Ge- wöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis-Gruppe). Entlang der nördlichen Gleisböschung wurden bei der Übersichtsbegehung die Gewöhnliche Nachtkerze und das Zottige Weiden- röschen gefunden. Die Spanische Flagge ist in den angrenzenden Waldgebieten und dessen Säumen nicht aus- zuschließen. Auch in Kleingärten in Waldnähe kann die Art vorkommen. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 15 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Fazit Für folgende Tag- und Nachtfalterarten mit besonderer Planungsrelevanz könnten die Teilge- biete des UG somit Habitatfunktionen wahrnehmen (Tab. 6). Weitere Tag- und Nachtfalterarten sind im UG zu erwarten, wobei vor allem die Grünlandflä- chen und Gärten, sowie für Nachtfalter Waldbereiche, von Bedeutung sind. Tab. 6: Habitatfunktionen der Teilflächen des UG für Tag- und Nachtfalter besonderer Planungsrele- vanz. Teilfläche Habitatfunktion für Landwirtschaftliche Nutzfläche - Acker Großer Feuerfalter (nur Wegeböschungen) Landwirtschaftliche Nutzfläche - Grünland - Großer Feuerfalter - Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Feldgehölze, Hecken und Gebüsche -- Wald Spanische Flagge Kleingärten - Großer Feuerfalter - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling - Großer Feuerfalter - Spanische Flagge Siedlungs- und Infrastrukturflächen -- Wasserflächen -- 4.8 Libellen Albrecht et al. (2014) listet 10 Libellenarten als besonders planungsrelevant. Es handelt sich um Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Von diesen Arten liegen keine bekannten Vorkommen im TK-Blatt (7017) des UG (Artensteck- briefe der LUBW). Helm-Azurjungfer, Zierliche Moosjungfer und Grüne Flussjungfer kommen im benachbarten TK-Blatt 7016 vor. Die Pfinz könnte geeigneter Lebensraum für die Grüne Flussjungfer bieten. Die Auswertung der ZAK-Datenbank für das Pfinztal liefert jedoch keine Hinweise auf Vorkommen von Libellen mit besonderer Planungsrelevanz. Weitere Libellenarten sind sporadisch bei der Nahrungssuche im UG zu erwarten. Auch an Gartenteichen im Umfeld der Planung sind Vorkommen möglich. Fazit Ein Vorkommen von Libellenarten mit besonderer Planungsrelevanz ist im UG nicht zu erwar- ten, bzw. besteht durch das Vorkommen keine Betroffenheit - Untersuchungen sind nicht er- forderlich. 4.9 Käfer Bei den Käfern mit besonderer Planungsrelevanz handelt es sich um Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie (K., Albrecht et al., 2014). Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 16 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Bekannte Vorkommen des Hirschkäfers und des Heldbocks liegen im TK-Blatt des UG (Arten- steckbriefe der LUBW). Die ZAK-Datenbank listet für das Gemeindegebiet Pfinztal zudem den Juchtenkäfer (vorkommend). Im benachbarten TK-Blatt sind Vorkommen des Scharlachkäfers bekannt. Ein Vorkommen von Hirschkäfer, Heldbock und Juchtenkäfer im Wald sowie entsprechenden Gehölzen und freistehenden Bäumen im UG ist nicht auszuschließen. Fazit Eine vertiefende Untersuchung der o. g. drei Arten in den Gehölzbeständen des UG ist erfor- derlich (s. Kap. 6.7). 4.10 Schnecken und Muscheln Von den planungsrelevanten Schnecken- und Muschelarten (Arten des FFH-Anhang II und/oder IV liegen keine bekannten Vorkommen im TK-Blatt des UG (Artensteckbriefe der LUBW). Die ZAK-Datenbank für das Gemeindegebiet Pfinztal listet jedoch die Schmale Win- delschnecke und die Kleine Bachmuschel als vorkommend. Ein Vorkommen der Kleinen Bachmuschel im UG lediglich in der Pfinz möglich, da geeignete Fließgewässer sonst fehlen. Eine Betroffenheit durch das Vorhaben besteht nicht. Geeignete Habitate für die Schmale Windelschnecke (extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen, ohne randlichem Gehölzaufwuchs, da licht- und wärmebedürftig) sind im UG nicht vorhanden. Fazit Ein Vorkommen von Schnecken und Muscheln mit besonderer Planungsrelevanz ist im UG lediglich in der Pfinz zu erwarten. Da in die Pfinz nicht eingegriffen wird und erwartbare Stö- rungen die Kleine Flussmuschel nicht betreffen, entsteht kein weiterer Untersuchungsbedarf. Überschlägige Wirkungsprognose/Relevanzprüfung Nachdem das Habitatpotenzial für Arten mit besonderer Planungsrelevanz eingeschätzt wurde (Kap. 4), wird anhand einer überschlägigen Wirkungsprognose überprüft, inwieweit die poten- ziell vorkommenden Arten durch die Planung, bzw. deren Wirkung bei Umsetzung, betroffen sein könnten. Dabei werden die zu erwartenden Wirkungen in bau-, anlage- und betriebsbedingt differen- ziert. Wenn für eine Art/Artengruppe festgestellt wird, dass keine Betroffenheit vorliegt, entfällt der Bedarf an tiefergehenden Untersuchungen. Die überschlägige Wirkungsprognose erfolgt tabellarisch (Tab. 7) in Abhängigkeit der in Kap. 3 ermittelten UG-Teilflächen. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 17 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Tab. 7: Übersicht über die potenziell mit dem Vorhaben verbundenen Umweltwirkungen auf Arten mit besonderer Planungsrelevanz (K., Albrecht et al., 2014) Wirkfaktor Wirkung Potenziell betroffene Arten/Artengruppe aus Kap. 4 (Rele- vanzprüfung) baubedingt Materiallagerflä- chen Baustellenein- richtungen Temporäre Überbauung und Flächeninanspruch- nahme  Verlust von (Teil-)habita- ten Generell lassen sich temporäre Flächeninanspruchnahmen bei bekannten Artvorkommen durch die Ausweisung von Ta- buflächen vermeiden. Die Baufeldräumung wird bei „anlagebedingt“ betrachtet. − Dachs, Haselmaus − Fledermäuse − Vögel in Abhängigkeit der beanspruchten Teilfläche (s. Tab. 3); Eine Betroffenheit von reinen Gebäudebrütern wie Rauch-/Mehlschwalbe und Mauersegler kann ausge- schlossen werden. − Schlingnatter, Zaun- und Mauereidechse; in Abhängigkeit der beanspruchten Teilfläche (s. Tab. 4) − Kreuz- und Wechselkröte, Gelbbauchunke, Grasfrosch, Erdkröte; in Abhängigkeit der beanspruchten Teilfläche (s. Tab. 5) − Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Nacht- kerzenschwärmer, Großer Feuerfalter, Spanische Flagge (letztere nur bei Eingriffen in Waldflächen). − Hirschkäfer, Heldbock, Juchtenkäfer bei Eingriffen in Wald und entsprechende Einzelbäume (Habitatbäume) Barrierewirkung  Temporäre Einschrän- kung von Austauschbezie- hungen Generell sind Barrierewirkungen durch temporäre und punktu- elle Baustellennebenflächen als untergeordnet einzustufen – vor allem vor dem Hintergrund der Bestands-Bahntrasse mit ihren Wirkungen (s. u.) Baustellenbetrieb Fahrbetrieb  Erhöhung der Mortalität bei wenig mobilen Organis- men Eine erhöhte Mortalität während des Baus ist bei − Nestlingen (Vögel) − Reptilien (Arten s. o.) − Amphibien (Arten s. o.) − Falter (Arten s.o.) nicht auszuschließen. Eine Betroffenheit ist teilraumabhängig (s. o.) und kann durch Bauzeitenbeschränkungen reduziert werden. Verlärmung, Bewegungsun- ruhe  Temporäre Beunruhi- gung, Störung, Vergrämung Da die baubedingten Störungen durch Lärm und Bewegungs- unruhe temporären Charakter haben, bleiben sie i. d. R. ohne Folgen auf Populationsebene. Betroffen sind: − Dachs, Haselmaus − Fledermäuse − Vögel in Abhängigkeit der Jahreszeit und beanspruchten Teilfläche (s. Tab. 3). Eine Betroffenheit von reinen Ge- bäudebrütern wie Rauch-/Mehlschwalbe und Mauersegler kann ausgeschlossen werden. anlagebedingt Schotterbett Gleise Querbauwerke Böschungen Entwässerungs- einrichtungen etc. Dauerhafte Überprägung inkl. Baufeldfreimachung  Verlust von Habitat fla- chen − Dachs, Haselmaus − Fledermäuse; Auswahl im Gebiet bekannter Arten s. Kap 4.2 − Vögel in Abhängigkeit der beanspruchten Teilfläche (s. Tab. 3). Eine Betroffenheit von reinen Gebäudebrütern wie Rauch-/Mehlschwalbe und Mauersegler kann ausge- schlossen werden. − Schlingnatter, Zaun- und Mauereidechse in Abhängigkeit der beanspruchten Teilfläche (s. Tab. 4) Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 18 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Wirkfaktor Wirkung Potenziell betroffene Arten/Artengruppe aus Kap. 4 (Rele- vanzprüfung) − Kreuz- und Wechselkröte, Gelbbauchunke, Grasfrosch, Erdkröte; in Abhängigkeit der beanspruchten Teilfläche (s. Tab. 5) − Nachtkerzenschwärmer, Dunkler und Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling, Großer Feuerfalter, Spanische Flagge (letztere nur bei Eingriffen in Wald). − Hirschkäfer, Heldbock, Juchtenkäfer bei Eingriffen in Wald und entsprechende Einzelbäume (Habitatbäume) Barrierewirkung, Zerschnei- dung  Dauerhafte Unterbre- chung/Einschränkung von Austauschbeziehungen, Verlust von (Teil)habitaten Aufgrund der vorhandenen Bahntrasse sind Beeinträchtigun- gen, die wesentlich über das bestehende Maß hinaus gehen, nicht zu erwarten betriebsbedingt Bahn-Betrieb Verlärmung, Bewegungsun- ruhe, Lichtverschmutzung  Dauerhafte Beunruhi- gung, Störung, Vergrämung Es ist zu erwarten, dass die Störungsintensität durch die Takt- erhöhung nicht relevant zunimmt. Allerdings die Störhäufig- keit. Für die potenziell vorkommende Arten ist diese Zunahme vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Störungen ver- mutlich zu vernachlässigen. Barrierewirkung, Zerschnei- dung  Steigerung des Mortali- tätsrisikos durch erhöhte Frequentierung − Dachs: Betroffen bei einem Vorkommen im Böschungsbe- reich beidseitig der Bahnlinie − Fledermäuse: Ab einer Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h steigt das Mortalitätsrisiko bei einer Querung signifikant an (Haensel, 1996). Eine Änderung der Betriebsgeschwindig- keit ist gegenüber dem Bestand nicht vorgesehen. − Vögel: Vor allem Greifvögel unterliegen bei ihren Jagdflü- gen einem hohen Schlagrisiko − Reptilien: Geringe Beeinträchtigung, da Aufenthalt im Gleisbett, Individuenreiche Populationen der Mauerei- dechse im Gleisbett zu erwarten − Amphibien: Geringes Mortalitätsrisiko während der Wan- derungen zum und vom Fortpflanzungsgewässer − Großer Feuerfalter: Mittleres Mortalitätsrisiko bei weitrei- chenden Dispersionsflügen Alle Arten/Artengruppen außer den gebäudebrütenden Vogelarten und Gewässerarten der Pfinz, für die Habitatpotenzial im UG festgestellt wurde, sind von zu erwartenden Wirkungen durch das Vorhaben potenziell betroffen. Eine Zusammenstellung der Arten/Artengruppen mit deren Einstufung in Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand in Baden-Württemberg sowie die Einstufung deren Planungsrelevanz ist in Tab. 8 zusammengefasst. Für diese betroffenen Arten/Artengruppen besonderer Planungsrelevanz wird ein Untersu- chungsumfang vorgeschlagen (Kap. 6), mit dem die Fragestellungen einer Umweltverträglich- keitsstudie (UVS) und des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beantwortet werden können. Die erforderlichen Untersuchungen von Arten/Artengruppen besonderer Prüfungsrelevanz („Schirmarten“) decken i. d. R die Arten/Artengruppen allgemeiner Prüfungsrelevanz ab. Eine Untersuchung dieser Arten/Artengruppen ist i. d. R. nicht erforderlich. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 19 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Dies gilt nicht für Arten allgemeiner Planungsrelevanz der Laufkäfer, Heuschrecken, Wildbie- nen. Diese haben hohe Aussagekraft bei der Bewertung z. B. von Grünland (Heuschrecken), Wald (Laufkäfer) oder trockenwarmen Standorten (Wildbienen). Eine Untersuchung dieser Gruppen im gesamten UG ist wegen des hohen Aufwandes im Ver- gleich zur speziellen Aussagekraft der Ergebnisse jedoch nicht zielführend. Es wird empfohlen diese Gruppen, in Abhängigkeit von der gewählten Bauvariante (s. Sco- pingpapier), ggf. im Rahmen der Untersuchungen zum LBP, also nach den Untersuchungen zur UVS, zu erfassen, wenn fest steht welche Biotoptypen in Anspruch genommen werden müssen. Tab. 8: Erhaltungszustände (EZ) (LUBW, 2013) und Einstufung der Planungsrelevanz (PR) (K., Albrecht et al., 2014) der im UG potenziell vorkommenden Arten/Artengruppen (Vögel: Auswahl): FFH-Anhang: Gelistet in Anhang II/IV der FFH-Richtlinie oder Anhang I/Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz- richtlinie, * = prioritäre Art; -- = nicht geführt Erhaltungszustände: grün = günstig, gelb = ungünstig-unzureichend, rot = ungünstig-schlecht, ? = un- bekannt, -- = nicht bewertet Einstufung Erhaltungszustand Vögel nach RL BW: nicht gefährdet = günstig, Vorwarnliste = ungünstig- unzureichend, Einstufungen 0, 1, 2, 3 = ungünstig-schlecht Planungsrelevanz: rot = zulassungskritisch, gelb = zulassungsrelevant, weiß = nicht bewertet Art FFH EZ BW PR Haselmaus Muscardinus avellanarius IV ? Dachs Meles meles -- -- Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii II, IV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus IV ? Braunes Langohr Plecotus auritus IV Graues Langohr Plecotus austriacus IV Fransenfledermaus Jyotis nattereri IV Graues Langohr Plecotus austriacus IV Große Bartfledermaus Myotis brandtii IV Großes Mausohr Myotis myotis II, IV Großer Abendsegler Nyctalus noctula IV Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus IV Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV Wasserfledermaus Myotis daubentonii IV Mopsfledermaus Barbastella barbastellus II, IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus IV ? Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV Feldlerche Alauda arvensis -- Feldsperling Passer montanus -- Haussperling Passer domesticus -- Fitis Phylloscopus trochilus -- Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 20 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Art FFH EZ BW PR Klappergrasmücke Sylvia curruca -- Neuntöter Lanius collurio I Halsbandschnäpper Ficedula albicollis -- Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus -- Goldammer Emberiza citrinella -- Wiesenschafstelze Motacilla flava Art 4(2) Rebhuhn Perdix perdix -- Wachtel Cotumix cotumix Art 4(2) Weißstorch Ciconia ciconia I Dorngrasmücke Sylvia communis -- Hohltaube Columba oenas Art 4(2) Pirol Oriolus oriolus -- Grauspecht Picus canus I Grünspecht Picus viridis -- Wendehals Jynx torquilla -- Baumfalke Falco subbuteo Art 4(2) Rotmilan Milvus milvus I Wespenbussard Pemis apivorus I Steinkauz Athene noctua -- Waldschnepfe Scolopax rusticola -- Waldohreule Asio otus -- Schleiereule Tyto alba -- Zauneidechse Lacerta agilis IV Mauereidechse Podarcis muralis IV Schlingnatter Coronella austriaca IV Kreuzkröte Bufo calamita IV Gelbbauchunke Bombina variegata II, IV Grasfrosch Rana temporaria -- Erdkröte Bufo bufo -- -- Großer Feuerfalter Lyceana dispar II, IV Spanische Flagge Euplagia quadripunctaria II* Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina IV ? Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea teleius II, IV Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea nausithous II, IV Hirschkäfer Lucansu cervus II Heldbock Cerambyx cerdo II, IV Juchtenkäfer/Eremit Osmoderma eremita II*, IV Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 21 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Untersuchungsumfang (Vorschläge) Auf Grundlage des Habitatpotenzials im Untersuchungsgebiet (Kap. 4) und der überschlägi- gen Wirkungsprognose (Relevanzprüfung, Kap. 5) wurden die Tierarten/Artengruppen ermit- telt, die für eine sachgerechte Bewertung zu erwartender Projektwirkungen in Bezug auf das Naturschutzrecht sowie auf Arten- und Gebietsschutz im Rahmen der Erstellung von UVS, LBP sowie saP vertiefend zu untersuchen sind. Da der Schwerpunkt der Ermittlung prüfungsrelevanter Arten auf den Arten mit besonderer Planungsrelevanz lag, ist der erforderliche Umfang für die Vorplanung (UVS) nicht weiter zu vermindern (die ermittelten Arten in Tab. 8 sind alle zulassungskritisch/-entscheidend). Für die Entwurfs-/Genehmigungsplanung (LBP) werden, je nach Bauvariante und dadurch betroffe- nen Teilflächen des UG, vertiefende Untersuchungen empfohlen. Im Folgenden werden die Methodenbausteine anhand einer Checkliste für jede Artengruppe festgelegt (K., Albrecht et al., 2014). Es wird jeweils auf die entsprechenden Methodenblätter aus der „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“ (K., Albrecht et al., 2014) ver- wiesen sowie Methodendetails definiert. 6.1 Säugetiere ohne Fledermäuse Methodenbausteine Die Haselmaus hat besonders in den trassenbegleitenden Gehölzreihen und an angrenzen- den Wäldern Habitatpotenzial. Es ist zu erwarten, dass in diese Strukturen eingegriffen wird bzw. diese in großen Teilen vollständig entfallen. Eine Erfassung der Art wird daher entlang des gesamten Trassenverlaufes erforderlich (Methodenblatt S4). Da mit einem Vorkommen des Dachses im UG gerechnet werden kann, ist eine Erdbauerfas- sung und Besatzkontrolle sinnvoll (Methodenblatt S6). Methodendetails ▪ S4 – Haselmauserfassung mittels Künstlichen Verstecken (KV). Es sollten Hasel- mauskästen und Nesttubes (Verhältnis in Abhängigkeit der Ausprägung der Gehölz- strukturen) Verwendung finden. Planungstiefe UVS, da ein Vorkommen für die Ent- scheidung einer Vorzugsvariante relevant sein kann: Ausbringen von 25 KV pro Hektar ist die Vorgabe aus dem Methodenblatt. Da das UG streifenförmig ist, kann die Unter- suchung nicht in der Fläche durchgeführt werden. In einer Übersichtsbegehung sind besonders geeignete Gehölzabschnitte zu definieren. Es werden 25 KV je Untersu- chungsabschnitt in kleinen Gruppen von 4-6 KV im Abstand von ca. 20 Meter zueinan- der gruppiert. Bei der nördlichen Bauvariante sind 6 Untersuchungsabschnitte zu defi- nieren, bei der Südlichen 4. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 22 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 In den dichten Heckenstrukturen ist ein Aufhängen von Kästen selten gut umsetzbar. Es sollte aber versucht werden pro Untersuchungsabschnitt 2 der 25 KV als Kästen auszubringen. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: Ausbringen der KV 1 h je Probefläche, 5 Kontrollen a‘ 1 h je Probefläche. Gesamtaufwand also 36 h für die Variante „nördlicher Ausbau“ und 24 h für die Variante „südlichen Ausbau“. ▪ S6 – Dachserfassung mittels Begehung des Waldrandes nördlich der Bahntrasse und aller weiterer Gehölzstrukturen beidseits des Trassenverlaufes. Suche nach Bauten, frisch aufgeworfener Erde, Trittsiegel, Kratzbäume, Kotgruben. Bei Nachweis von Bauten: 3 Besatzkontrollen. Einsatz von Fotofallen. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: Ersterfassung 2-6 min/ha; hier 6 min/ha, da UG sehr strukturreich, also 10 h für das UG, Kontrollbegehungen 20-60 ha/h; hier 5 h für das UG (rund 100 ha)/Kontrolle. 6.2 Fledermäuse Methodenbausteine Fledermäuse sind im Wirkraum zu erwarten. Da es sich um die Erweiterung einer Bestand- strasse handelt, sind die Wirkungen geringer als bei einem Trassenneubau. Trotzdem kann es durch die Erhöhung der Taktzahl zu einer Erhöhung der Mortalitätsrate kommen und durch den Verlust von Gehölzen zu einer Beeinträchtigung von Leitstrukturen und dem Verlust von Quartieren. Eine detaillierte Höhlenbaumerfassung (Methodenblatt V3) soll das Quartierpotenzial aufzei- gen. Transektbegehungen (Methodenblatt FM1) und Langzeiterfassungen mittels Horchbo- xen (Methodenblatt FM2) zeigen das Artenspektrum auf und lassen Habitatfunktionen/Aus- tauschbeziehungen erkennen. Durch die bioakustischen Untersuchungen FM1 und FM2 besteht immer eine Unsicherheit in Bezug auf leise rufende Arten wie die Bechsteinfledermaus. Netzfänge (Methodenblatt FM3), über das Gesamtgebiet verteilt, sind unverhältnismäßig – wie auch die mit Netzfang zusam- menhängende Telemetrie von Einzeltieren (Methodenblatt FM4) oder Ausflugkontrollen an allen Höhlenbäumen im UG. Diese Methoden sind je nach Ergebnis der Detektoraufnahmen sowie der Höhlenbaumerfassung ggf. im Rahmen des LBP durchzuführen. Methodendetails ▪ FM1 – Transektkartierung um möglichst das gesamte hörbare Artspektrum im UG zu erfassen. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: 6 Begehungen mit einer Kartiergeschwindig- keit von 1 h/km, bei je einem Transekt nördlich und südlich der Bestandstrasse ergeben sich 6,6 km mit einem Gesamtaufwand von rund 40 h (plus 6 h Auswertung der Rufe). Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 23 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ FM2 – Horchboxenuntersuchung: Aussagen zur Raumnutzung durch 5 im UG ver- teilte Horchboxen: 3 Erfassungsphasen über je 3 Tage. Je nach Ergebnis aus V3 wer- den Ausflugkontrollen mittels Horchboxen auf Ebene des LBP empfohlen. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: Auf-/Abbau 60 min/Horchbox. Hinweis: In den Methodenblättern fehlt der Auswertungsaufwand für die aufgezeichne- ten Fledermausrufe. Dieser ist hoch und wird auf 8 h/Erfassungsphase und Horchbox geschätzt. ▪ V3 - Erfassung von Höhlenbäumen. Aufwandsschätzung laut Methodenblatt: 2-5 min/ha in Abhängigkeit der Sichtweite, aufgrund von stellenweiser starker Verbuschung und kleinräumiger hoher Strukturie- rung und schlechtem Zugang, ist die obere Grenze (5 min/ha) anzunehmen. Für das UG werden also 8 h erforderlich. ▪ Empfehlung für Planungstiefe LBP: In Abhängigkeit der Ergebnisse aus FM1 und FM2 sowie der Höhlenbaumerfassung: ggf. Erfassung durch Netzfang, Methodenblatt FM3; Telemetrierung von Einzeltieren, Methodenblatt FM4. Detektorgestützte Ausflugkon- trollen. 6.3 Vögel Methodenbausteine Eine Revierkartierung Brutvögel entsprechend Methodenblatt V1 ist im gesamten UG erfor- derlich, weil planungsrelevante Arten im gesamten UG zu erwarten sind und es bei Umsetzung der Planung zu Lebensraumverlusten, erheblichen Störungen und einer Erhöhung des Tö- tungsrisikos kommen kann. Eine Einschränkung auf Arten macht bei einer Revierkartierung wenig Sinn, da der Kartieraufwand dadurch i. d. R. nicht wesentlich vermindert werden kann. Die Revierkartierung (Methodenblatt V1) ist auf Ebene der UVS durchzuführen (K., Albrecht et al., 2014) und kann relevant für eine Trassenentscheidung sein. Folgende weitere Untersuchungen werden empfohlen: Methodenblatt V2, Horstsuche und Methodenblatt V3, Höhlenbaumerfassung: Im UG sind vor allem in den Gehölzbeständen aber auch im Offenland Großvögel zu erwarten, weshalb eine Horstsuche nach Methodenblatt V2 erforderlich wird. In Obstwiesen Gehölzrei- hen und im Waldbereich des UG sind zudem höhlenbrütende Vogelarten nicht auszuschlie- ßen, weshalb die Erfassung von Höhlenbäumen erforderlich wird. Da bedeutende Rastgebiete im UG nicht zu erwarten sind, ist eine Raumnutzungsbeobach- tung von Zug- und Rastvögeln (Methodenblatt V5) nicht erforderlich. Methodendetails ▪ V1 – Revierkartierung Brutvögel: 10 Begehungstermine (6 Begehungen am frühen Morgen, 4 Nachtbegehungen Rebhuhn und Eulen). Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 24 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Aufwandsschätzung laut Methodenblatt: 2-5 min / ha abhängig von der Strukturvielfalt und Störfaktoren. Die Strukturvielfalt im UG ist als hoch einzuschätzen, akustische Stö- rungen sind zeitweise durch die Bahntrasse ebenfalls hoch. Daher kann sich an 5 min/ha orientiert werden. Bei einem UG von rund 100 ha entspricht dies einem Zeitauf- wand von rund 8 h/Begehung. Da eine Erfassung nur in den frühen Morgenstunden möglich ist, ist es erforderlich ein Begehungsdurchgang auf 2 Tage aufzuteilen. Ge- samtaufwand also 80 h. ▪ V2 – Horst- bzw. Nestsuche von Großvögeln: alle Gehölze im UG; 3 Begehungen (eine Ersterfassung +2 Kontrollen). Aufwandsschätzung laut Methodenblatt: Ersterfassung 2-6 min/ha, Besatzkontrolle 1- 3 min/ha. Aufgrund von stellenweiser starker Verbuschung und kleinräumiger hoher Strukturierung und schlechtem Zugang, ist von 6 bzw. 3 min/ha auszugehen. Gesamt- aufwand also ca. 10 h Ersterfassung und 15 h Kontrollen. ▪ V3 - Erfassung von Höhlenbäumen: Siehe Fledermäuse 6.4 Reptilien Methodenbausteine Zaun- und Mauereidechse haben außer in den Waldflächen im gesamten UG Habitatpotenzial. Besonders die Mauereidechse ist im gesamten Baubereich innerhalb des Gleisbettes zu er- warten. Um Sicherheit über die Verbreitung der beiden Arten zu erhalten, werden Sichtbe- obachtungen gemäß dem Methodenblatt R1 empfohlen. Die Beobachtungen sollten sich auf potenzielle Habitatstrukturen beschränken, die im Vorfeld erfasst werden. Das Ausbringen künstlicher Verstecke ist für die Schlingnatter, an Bereichen mit geeignetem Habitatpotenzial, erforderlich. Alle drei Arten sind zulassungsrelevant (Tab. 8). Methodendetails ▪ R1 – Sichtbeobachtung - Reptilien: Erfassung potenzieller Habitatstrukturen (1 Bege- hung); Sichtkontrolle derselben im Rahmen von 5 Transekt-Begehungen. Ausbringen von künstlichen Verstecken (KV) für den Nachweis der Schlingnatter: 20 KV pro ha Untersuchungsfläche, Kontrolle im Rahmen der Sichtkontrollen. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: Die Transekte werden nach flächiger Struk- turkartierung (8 h) festgelegt. Nach Methodenblatt sind pro km Transektlänge 2 h er- forderlich. Die Festlegung der Transekte sowie der Untersuchungsflächen für die Schlingnatter erfolgt nach der flächigen Strukturkartierung. ▪ Empfehlung: Genanalyse bei Mauereidechsen aus dem Gleisbett zur Prüfung, ob au- tochthone oder allochthone Unterart. Bei gebietsfremden Unterarten kann sich der Auf- wand für den Ausgleich erheblich reduzieren. Kosten pro Analyse: 150,-€; Mind. 3 Ana- lysen erforderlich. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 25 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 6.5 Amphibien Methodenbausteine Amphibien sind im Wirkraum nur punktuell zu erwarten: Erdkröte, Grasfrosch und Gelbbauch- unke in den Waldflächen und Gärten. Die Kreuz- und die Wechselkröte in feuchten Ackerbe- reichen (Ackerflächen s. Karte im Anhang). Betriebsbedingte Wirkungen gehen nicht wesentlich über das bestehende Maß hinaus. Bau- und anlagebedingt besteht jedoch die Gefahr in essenzielle Teillebensräume einzugreifen. Da- bei entsteht auch eine Erhöhung des Tötungsrisikos. Eine detaillierte Amphibienerfassung nach Methodenblatt A1 – Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge wird für Waldbereiche und deren nahes Umfeld sowie, beim Vorfinden von feuchten Ackersenken, in den Ackerflächen im Osten empfohlen. Für Kreuz- und Wechsel- kröte wird das Ausbringen künstlicher Verstecke nach Methodenblatt A2 in den o. g. Acker- flächen erforderlich. Methodendetails ▪ A1 – Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge - Amphibien: Erfassung in ca. 6 ha Wald, sowie ca. 11 ha Ackerflächen im nordöstlichen Teil des UG sowie im südöst- lichen Teil des UG in ca. 3 ha feuchten Gehölzbeständen und ca. 9 ha Ackerflächen. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: 3 Begehungen im jeweils artspezifischen Ak- tivitätszeitraum, also, aufgrund des zu erwartenden Artenspektrums, insgesamt 5 Be- gehungen. Je Begehungsdurchgang werden, bei 0,5 h/ha, insgesamt knapp 15 h ver- anschlagt. ▪ A2 – Ausbringen künstlicher Verstecke (KV) – Kreuz- und Wechselkröte in Rand- bereichen der Ackerflächen. Aufwandschätzung: Nach Methodenstandart werden für das Ausbringen von 50 KV 2 h benötigt. Bei 20 KV, die für das UG empfohlen werden, wird knapp 1 h kalkuliert. Die Kontrollen der KV erfolgen im Rahmen von A1 ohne wesentlichen Zusatzaufwand. 6.6 Tag- und Nachtfalter Methodenbausteine Das Habitatpotenzial für zulassungsrelevante Tag- und Nachtfalterarten im UG ist auf arten- reiche Grünlandflächen, Wegeböschungen, Kleingärten und lichte Waldbereiche (Waldwege, Waldränder) beschränkt. Die Untersuchungen sollen sich deshalb auf diese Flächen be- schränken. Zunächst sollte eine Erfassung potenzieller Raupenfutterpflanzen erfolgen. Falls diese nachgewiesen werden können, folgt die Falter-/Raupenerfassung entsprechend der Methodenblätter F4 (Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling), F5 (Spanische Flagge), F8 (Großer Feuerfalter) und F 10 (Nachtkerzenschwärmer) (K., Albrecht et al., 2014). Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 26 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Methodendetails ▪ Raupenfutterpflanzensuche: Grünlandbestände (s. Karte im Anhang), Wegebö- schungen und lichte Waldbestände/Waldränder werden im Rahmen einer Gebietsbe- gehung vor der ersten Frühjahrsmahd (bis Mitte Mai) auf die jeweiligen Pflanzen (Amei- senbläulinge: Wiesenknopf Sanguisorba spec.; Spanische Flagge: Wasserdost Eupa- torium cannabinum; Großer Feuerfalter: nichtsaure Ampferarten Rumex spec.; Nacht- kerzenschwärmer: Weidenröschen/Nachtkerzen) abgesucht. Beim Nachweis dieser Pflanzen erfolgt dann die Erfassung der Falter nach dem jeweiligen Methodenblatt. Aufwandsschätzung: 8 h. ▪ F4 – Erfassung der Imagines Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling: Bei Nachweis von Raupennahrungspflanzen (s. o.) artenreichen Grünland durch 2 Transektbegehungen zur Hauptflugzeit (Mitte Juli bis Mitte August). ▪ F5 – Erfassung der Imagines Spanische Flagge: Bei Nachweis von Raupennah- rungspflanzen (s. o.) am Waldrand/entlang von Waldwegen durch 2 Transektbegehun- gen zur Flugzeit (Mitte Juli, August). ▪ F8 – Eier und Jungraupensuche Großer Feuerfalter: Bei Nachweis von Raupennah- rungspflanzen (s. o.) an Wegrändern/-böschungen durch 2 Begehungen (Absuche von potenziellen Futterpflanzen mit der Patch-Methode). ▪ F10 – Raupensuche Nachtkerzenschwärmer: Bei Nachweis von Raupennahrungs- pflanzen (s. o.) an Wegrändern/-böschungen durch 2 Begehungen (Anfang/ Mitte Juli). Aufwandsschätzung: Bei den Arten wird nach Methodenstandards ein Zeitbedarf von 1h/km Transektlänge angenommen. Der erforderliche Aufwand ist abhängig von der Menge nachgewiesener Nahrungspflanzen sowie dem Artenspektrum und kann nicht abschließend angegeben werden. 6.7 Käfer Methodenbausteine Das Vorkommen von Heldbock, Hirschkäfer und Juchtenkäfer (Eremit) ist in freistehenden Gehölzen, Gehölzreihen und anderen Gehölzbeständen möglich. Es wird die Durchführung einer Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käferar- ten der FFH-Richtlinie nach Methodenblatt XK1 für das gesamte UG empfohlen. Sind ent- sprechende Gehölzbestände durch die Planung betroffen, wird eine Nachsuche nach dem Heldbock (Methodenblatt XK3), dem Juchtenkäfer (Methodenblatt XK7) und dem Hirschkä- fer (Methodenblatt XK6) empfohlen. Methodendetails ▪ XK1 – Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käferarten der FFH- Richtlinie: Begehung von 13 ha Waldfläche mit Suche und Markierung potenzieller Kä- ferbrutbäume des Heldbocks, Hirsch- (Alteichen mit typischen Schwächesymptomen Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 27 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 wie anbrüchige Rindenpartien, Kronenverlichtung, Satffluss) und Juchtenkäfers (Mulm- höhlen in Laubholz). Des Weiteren freistehende Bäume und Gehölzreihen im gesamten UG mit Gehölzan- teil; ca. 49 ha. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: Begehung optimalerweise in der laubfreien Zeit. Zeitbedarf in strukturreichem Wald 24 min/ha, in weniger strukturreichem Gebie- ten mindestens 6 min/ha. Gesamtbedarf: rund 10 h. ▪ XK3 – Baumuntersuchung Heldbock: 2 Begehungen. 1. Ermittlung der Zahl von al- ten Schlupflöchern an vorhandenen Brutbäumen zwischen September und April (in Ab- hängigkeit vom Ergebnis XK1); 2. Suche nach frischen Schlupflöchern nach der Flug- zeit ab Ende Juli. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: 1 h/Brutbaum. Anzahl abhängig von den Er- gebnissen aus XK1. ▪ XK7 – Brutbaumuntersuchung Juchtenkäfer/Eremit: Nachweis von Bruchstücken des Chitinpanzers der Imagines und Kotpellets des Käfers in potenziellen Brutbäumen. Mulmhöhlen werden manuell oder mit Saugern beprobt (Untersuchungen in Abhängig- keit vom Ergebnis XK1). Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: 1,5 h/Brutbaum inkl. Auswertung im Labor. Anzahl abhängig von den Ergebnissen aus XK1. ▪ XK6 – Brutbaumuntersuchung und Lockfallen Hirschkäfer, wenn absehbar ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens in potenzielle Brutbäume eingreift. 3 Begehungen während der Flugzeit von Mai bis August. Suche nach Weibchen an Brutsubstraten und von Männchen und Weibchen an Saftbäumen, Kontrolle an potenziellen Bruthöl- zern. Zusätzlich eine Lockfalle pro 10 ha potenziellem Habitat. Aufwandsschätzung nach Methodenblatt: Der Aufwand ist abhängig von den Ergebnis- sen aus XK1. 6.8 Fische und Rundmäuler, Libellen, Schnecken, Muscheln und Krebse Keine Untersuchungen erforderlich (s. Kap. 4.6, 4.8 und 4.10), da keine Habitatpotenziale im UG. 6.9 Weitere Artengruppen Weitere Artengruppen aus allgemeiner Planungsrelevanz, die eine Eingriffsbewertung belast- barer machen und Informationen über die hinausgehend erbringen, die durch die o. g. Erfas- sungen erzielt werden, werden, in Abhängigkeit von der Bauvariante und der tasächlich in Anspruch genommenen Flächen (Baunebenflächen) ggf. im Rahmen des LBP empfohlen: ▪ H1 – Heuschrecken; Habitat- bzw. probenflächenbezogene Kartierung des Artspekt- rums: Planungsebene LBP bei Inanspruchnahme von hochwertigem Grünland. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Faunistische Planungsraumanalyse - Seite 28 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 ▪ W1 – Wildbienen: Habitat- bzw. probenflächenbezogene Kartierung des Artspektrums: Planungsebene LBP bei Inanspruchnahme von z. B. südexponierten Böschungen. ▪ LK1 – Laufkäfer: Bodenfallen- und Handfang: Planungsebene LBP bei Inanspruch- nahme von Wald. Literaturverzeichnis BfN. (2014). Bericht zum Status des Feldhamsters (Cricetus cricetus). BMVBS. (2010). Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. BUND. (2023). Wildkatzenwegeplan. Von https://www.wildkatzenwegeplan.de/ abgerufen Haensel, J. (1996). & Rackow, W.: Fledermäuse als Verkehrsopfer - ein neure Report. Nyctalus (N. F.) 6: 29-47. K., Albrecht et al. (2014). Hör, T.; Henning, F. W.; Töpfer-Hofmann, G.; Grünfelder, C.: Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben FE02.0332/2011/LRB. Im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. LUBW. (2013). Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: FFH-Arten in Baden-Württemberg - Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden- Württemberg. MaP-7017-342. (2011). Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet 7017-342 „Pfinzgau-West“. RP Karlsruhe. Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg. (2001). Zur Bestandssituation des Dachses in Baden-Württemberg. Anhang: Karte „Nutzungseinheiten“ e e e e e e e e eeee eeeee eeeee eeeee eeeee LRT 8210 Nutzungseinheiten ee ee Landwirtschaftliche Nutzfläche: Acker/ Sonderkultur Landwirtschaftliche Nutzfläche: Grünland Wald Feldgehölze, Hecken und Gebüsche Kleingärten Siedlungs- und Infrastrukturflächen Wasserfläche (Pfinz) Sonstige Inhalte Untersuchungsgebiet (150m-Puffer um Plantrasse) 1 FI Nutzungseinheiten Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn (Abschnitt A) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH 016032080 Meter ¶ ́ 05.09.2023 23085_Zweigleisiger_Ausbau_Kraichgaubahn_MHO info@bhmp.de Maßstab Nummer BHM Planungsgesellschaft mbH Bruchsal ▪ Freiburg ▪ Nürtingen Auftraggeber Projekt Planinhalt Datum Bearbeiter 1:11.000 Luftbild: Maxar, Microsoft

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    ALBTAL-VERKEHRS-GESELLSCHAFT MBH Natura 2000-Vorprüfung zum Planfeststellungsverfahren „Zweigleisiger Ausbau der Kraich- gaubahn zwischen Karlsruhe-Gröt- zingen und Bretten (Abschnitt A)“ Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Impressum Natura 2000-Vorprüfung zum Planfeststellungsverfahren „Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe-Grötzingen und Bretten (Abschnitt A)“ Projekt-Nr. 23085 Bearbeitung M. Sc. Ökotoxikologie, A. Fahl Interne Prüfung: MR, 25.09.2023 Datum 25.09.2023 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbH Büro Bruchsal Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal fon 07251-98198-0 fax 07251-98198-29 info@bhmp.de www.bhmp.de Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jochen Bresch Sitz der GmbH Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal AG Mannheim HR B 703532 Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 1 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe und Bretten, AVG-Strecke 94201_RGZ-REP (Grötzingen – Eppingen), Streckenabschnitt RGZ-RBT (Grötzingen – Bretten) – Abschnitt A 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) FFH 7017-342 FFH 6918-311 Gebietsname(n) Pfinzgau West Mittlerer Kraichgau 1.3 Vorhabenträger Adresse Landkreis Karlsruhe Kreisverwaltung Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Telefon / Fax / E-Mail 0721-115 1.4 Gemeinde Karlsruhe 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1 – 3 76131 Karlsruhe 1.6 Naturschutzbehörde Kreisverwaltung Landratsamt Karlsruhe Kriegsstraße 100 76133 Karlsruhe 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die AVG plant im Auftrag des Landkreises Karlsruhe zur Ver- besserung der Bedienungsqualität den zweigleisigen Ausbau der Kraichgaubahn im Streckenabschnitt Karlsruhe-Bretten mit ins- gesamt drei Bauabschnitten (A – C). Gemäß Planung soll zunächst der Abschnitt A der eingleisigen, elektrifizierten Bestandsstrecke 94201 zwischen Grötzingen (auf Höhe des Klärwerks Berghausen) und dem Tunnel Jöhlingen aus- gebaut werden. Hierbei soll das bestehende Gleisbett entfernt und durch einen zwei- gleisigen Neubau ersetzt werden. Das zweite Gleis soll dabei angren- zend zum Bestandsgleis – bevorzugt bahnlinks/nördlich der bestehenden Gleisanlage – errichtet werden. Alle Streckengleise werden mittels Oberleitung überspannt. Der Haltepunkt Hummelberg wird ausgebaut. Während der Bauzeit wird eine Baustraße entlang der Strecke benötigt. Die vorhandenen Wirtschaftswege bzw. die für das Vorhaben zu verlegenden Wirtschaftswege sollen hierfür be- vorzugt genutzt werden. Eine größere zusammenhängende Bau- logistikfläche ist im östlichen Bereich nördlich der Trasse angedacht. Die Streckengeschwindigkeit soll nach dem Ausbau wie bisher durchgängig 100 km/h betragen. Aufgrund angrenzender FFH-Gebiete ist vorliegende NATURA- 2000-Vorprüfung erforderlich. Sie bezieht sich ausschließlich auf den rd. 3,3 km langen Bauabschnitt A., wobei sowohl die nördlich als auch die südlich an die Bestandstrasse angrenzenden Flächen betrachtet werden. weitere Ausführungen: Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 2 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * bhm Planungsgesellschaft mbH 07251-98198-127 07251-98198-29 Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal e-mail * Deutschland fahl@bhmp.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 25.09.2023 i. A. Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de „Formblätter Natura 2000“ Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 3 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet (randlich) außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets?  weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja  weiter bei Ziffer 5 nein  weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt.  weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde Im FFH-Gebiet Nr. 7017-342 „Pfinzgau-West“ sind folgende Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vorhanden: (Datenquelle: MaP vom 01.06.2011 zum Gebiet) - 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation - 8160* - Kalkhaltige Schutthalden Der prioritäre LRT 8160 (Erhaltungszustand C) existiert gemäß MaP in enger Verzahnung mit dem LRT 8210 (Erhaltungszustand B) im mög- lichen Wirkbereich des Vorhabens. Eine flächen- mäßige Abgrenzung des LRT 8160 innerhalb des LRT 8210 gibt es in den Unterlagen nicht. Bei einem Ausbau der Bahnstrecke können Wirkungen auf die LRT, der im Rahmen des früheren Bahnbaus entstanden ist, nicht ausgeschlossen werden. Mögliche Wirkungen sind: - Die bestehende Felsböschung würde durch die geplante Maßnahme in einem Teilbereich abgegraben, das heißt verschoben bzw. zurückversetzt werden (anlagebedingt) - Bau- und betriebsbedingte Emissionen/ Schadstoffeinträge Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 4 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde - Baubedingte Schäden durch Erschütte- rungen - 6210 - Kalk-Magerrasen - 6510 - Magere Flachland- Mähwiesen - 9130 - Waldmeister- Buchenwald Nicht betroffen. Die Lebensraumtypen liegen gem. MaP des Schutzgebietes außerhalb des Wirkungsbe- reichs des geplanten Bauvorhabens. Anmerkung: Für die nördlich an das Bestands- gleis angrenzenden Flächen gibt es das Ent- wicklungsziel „Entwicklung von Kalkmagerra- sen“. Trotz des „durchschnittlichen/beschränk- ten“ Erhaltungszustandes (C) des LRT handelt es sich hierbei um eine Empfehlung ohne Umsetzungsverpflichtung. Im FFH-Gebiet Nr. 7017-342 „Pfinzgau-West“ sind folgende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vorhanden: (Datenquelle: MaP vom 01.06.2011) 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Für die Art liegen Fundnachweise für das Teil- gebiet „Knittelberg“ vor. Weder sind Lebens- stätten ausgewiesen noch der Erhaltungs- zustand angegeben. Mögliche Wirkungen: - Verlust von hochstaudenreichen Saum- flächen (bau- und/oder anlagebedingt) - Verlust von Wasserdost (Eupatorium cannabinum) - Beständen (bau- und/oder anlagenbedingt) - Betriebsbedingte erhöhte Mortalität durch Verkehrszunahme - 1083 - Hirschkäfer (Lucanus cervus) - 1381 - Grünes Besen- moos (Dicranum viride) Nicht betroffen. Die Lebensstätten (LS) dieser Arten liegen gem. MaP außerhalb des Wirkungsbereichs des geplanten Bauvorhabens. Im FFH-Gebiet Nr. 6918-311 „Mittlerer Kraichgau“ sind folgende Lebensraum- typen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vorhanden: (Datenquelle: MaP vom 27.01.2014) - 3150 - Natürliche nährstoffreiche Seen - 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation - 6210 - Kalk-Magerrasen - 6210* - Kalk-Magerrasen (mit bemerkenswerten Orchideen) - 6510 - Magere Flachland- Mähwiesen - 7220* - Kalktuffquellen - 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Nicht betroffen. Die Lebensraumtypen liegen gem. MaP des Schutzgebietes außerhalb des Wirkungsbe- reichs des geplanten Bauvorhabens. Dieser beschränkt sich auf die FFH-Gebiets- Teilflächen Nr. 28 „Deisental bei Berghausen“ und Nr. 29 „Lehrwald südwestlich Jöhlingen“. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 5 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde - 9110 - Hainsimsen- Buchenwald - 9130 - Waldmeister- Buchenwälder - 9170 - Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald - 91E0* - Auenwälder mit Erle, Esche und Weide Im FFH-Gebiet Nr. 6918311 „Mittlerer Kraichgau“ sind folgende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vorhanden: (Datenquelle: MaP vom 27.01.2014) - 1060 - Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) - 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Ausgewiesene Lebensstätte sowie Ei-Nach- weise des Großen Feuerfalters (Erhaltungszu- stand B) im Wirkbereich des Vorhabens in der FFH-Gebiets-Teilfläche Nr. 28 “Deisental bei Berghausen”. Mögliche Wirkungen: - Flächenverlust durch Abgrabungen, Überbauung und Versiegelungen (anla- genbedingt), ggf. zusätzliche Flächenin- anspruchnahme durch temporäre Bauflächen (baubedingt) - Erhöhung der Mortalität (bau- und be- triebsbedingt) - Vegetationsverlust durch Flächenentwertung im Rahmen von möglichen Veränderungen des Wasserhaushaltes (anlagebedingt) oder Herbizideinträge (betriebsbedingt) Für die Spanische Flagge liegt ein Fundnach- weis für das Teilgebiet Nr. 29 „Lehrwald süd- westlich Jöhlingen“ vor. Weder sind Lebens- stätten ausgewiesen noch der Erhaltungs- zustand angegeben. Mögliche Wirkungen: - Verlust von hochstaudenreichen Saum- flächen (bau- und/oder anlagebedingt) - Verlust von Wasserdost (Eupatorium cannabinum) - Beständen (bau- und/oder anlagenbedingt) - Erhöhung der Mortalität (bau- und be- triebsbedingt) - 1014 - Schmale Windel- schnecke (Vertigo angustior) - 1016 - Bauchige Windel- schnecke (Vertigo moulinsiana) - 1061 - Dunkler Wiesen- knopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) Nicht betroffen. Die Lebensstätten dieser Arten liegen gem. MaP außerhalb des Wirkungsbereichs des geplanten Bauvorhabens. Dieser beschränkt sich auf die FFH-Gebiets- Teilflächen Nr. 28 „Deisental bei Berghausen“ und Nr. 29 „Lehrwald südwestlich Jöhlingen“. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 6 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde - 1083 - Hirschkäfer (Lucanus cervus) - 1166 - Kammmolch (Triturus cristatus) - 1381 - Grünes Besen- moos (Dicranum viride) *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust / Flächenumwandlung (Versiegelung, Überprä- gung, Abgrabung, Aufschüttung) - 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation mit - 8160* - Kalkhaltige Schutthalden Bei Baumaßnahmen nörd- lich (bahnlinks) des Be- standsgleises kommt zu einem direkten Eingriff in den LRT. Eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle ist wahrscheinlich. Eine NATURA 2000-Verträglich- keitsprüfung ist erforder- lich. Bei einer Beschränkung des Baubereichs auf die Flächen südlich (bahn- rechts) der Bestands- strecke erfolgt keine di- rekte Flächeninanspruch- nahme. 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Die Spanische Flagge ist in beiden FFH-Gebieten Schutzobjekt ohne aus- gewiesene Lebensstätte. Ob Erheblichkeits- schwellen überschritten werden ist in einer Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 7 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde NATURA 2000-Verträglich- keitsprüfung zu evaluieren, wenn es im Baubereich hochstaudenreiche Säume und Wasserdost-Bestände gibt (Bestandserfassung!). Dies gilt auch für Pflanzen- bestände außerhalb des FFH-Gebiets, wenn diese Relevanz für das Vor- kommen der Schmetter- lingsart im Schutzgebiet besitzen. 1060 - Großer Feuer- falter (Lycaena dispar) Bei Baumaßnahmen süd- lich (bahnrechts) des Be- standsgleises kommt es zu einem direkten Eingriff in die LS. Ob Erheblichkeits- schwellen überschritten werden, muss in einer NATURA 2000-Verträg- lichkeitsprüfung ermittelt werden. 6.1.2 Nutzungsänderung - - 6.1.3 Veränderungen des (Grund-)Wasserregimes - 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) - 1060 - Großer Feuer- falter (Lycaena dispar) Durch Veränderung des Wasserhaushaltes (Ent- wässerungseinrichtungen) kann es im Nahbereich des Vorhabens zum Ver- lust/zur Veränderung von für die Art relevanten Vegetationsbeständen kommen. Änderungen im Wasser- haushalt sind im Rahmen einer NATURA 2000- Verträglichkeitsprüfung zu ermitteln. 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen - 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation mit - 8160* - Kalkhaltige Schutthalden Aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch das Bestandsgleis ist auch bei einer Erhöhung der Tak- tung nicht von einer we- sentlichen, gebietsbeein- trächtigenden Zunahme von Emissionen bzw. Schad- und Nährstoffein- trägen auszugehen, zumal Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 8 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde die Strecke mit elektrisch betriebenen Zügen befahren wird. Auch ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden) über das ggf. bestehende Maß hinaus ist nicht zu erwarten. - 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) - 1060 - Großer Feuer- falter (Lycaena dispar) Ein Einsatz von Pflanzen- schutzmitteln (Herbiziden) über das ggf. bestehende Maß hinaus und somit eine erhöhte Gefährdung rele- vanter Vegetationsbe- stände ist nicht zu erwarten. 6.2.2 akustische Veränderungen - - 6.2.3 optische Wirkungen - - 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas - - 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - - 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) - 1060 - Großer Feuer- falter (Lycaena dispar) Nicht wesentlich über das derzeitige Maß hinaus. 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.): - 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation mit - 8160* - Kalkhaltige Schutthalden Sind im Hangbereich kaum möglich und somit nicht zu erwarten. - 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) - 1060 - Großer Feuer- falter (Lycaena dispar) Erforderliche temporäre Flächeninanspruchnahmen in relevanten Vegetations- beständen müssen im Rahmen einer NATURA 2000-Verträglichkeits- prüfung bewertet werden. 6.3.2 Emissionen (Vibrationen, Schadstoffe, etc.) - 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation mit Inwieweit es zu baube- dingten Staubeintragungen in den LRT/in die LS und zu etwaigen Schäden Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 9 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde - 8160* - Kalkhaltige Schutthalden - 1078* - Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) - 1060 - Großer Feuer- falter (Lycaena dispar) durch Erschütterungen kommt (insbesondere beim Abtrag von Felsen bei Baumaßnahmen bahnlinks), muss im Rahmen einer NATURA 2000-Verträglichkeits- prüfung bewertet werden. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage Quellen: - Planfeststellungsverfahren zur B 293, Ortsumfahrung Berghausen (FFH-Gebiet 7017-342 und FFH-Gebiet 6918-311). - Planfeststellungsverfahren zur B 293, Jöhlingen (FFH-Gebiet 6918-311) betroffener Lebensraum-typ oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchti- gungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7017-342: Keine B 293 OU Berghausen Keine 7.2 6918-311: Keine B 293 OU Berghausen Keine 7.3 - 6918-311: Spanische Flagge, Großer Feuerfalter - Bechsteinfledermaus und Großes Maus- ohr B 293 Jöhlingen - Keine. - Beide Fledermaus-Arten werden nicht als Schutzobjekt im MaP benannt, wurden aber im Verfahren zur B 293 nachgewiesen. Sie werden, bei Nachweis, im Rahmen der saP zum Schienenbauverfahren behandelt. Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben. Nach Auswertung obiger Quellen resultieren aus diesen Projekten keine Summationswirkungen. Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 10 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 8. Anmerkungen (z. B. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Mit dem Vorhandensein der Managementpläne ist die Datengrundlage für die Aussagen der Natura 2000-Vorprüfung gut. Sowohl bei einer Erweiterung der Bahngleise in Richtung Norden (bahnlinks) als auch in Richtung Süden (bahnrechts) wird aufgrund der direkten Betroffenheit von Lebensraumtypen und/oder Lebensstätten von Arten sowie möglicher, zum jetzigen Planungsstand nicht abschließend prognostizierbarer Wirkungen, eine NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich sein. Insbesondere bei direkten Eingriffen in den LRT „8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation verzahnt mit 8160* - Kalkhaltige Schutthalden“ (bahnlinks) ist ohne Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwellen nicht auszuschließen (Ausnahmeprüfung!). Auch bei Eingriffen in die Lebensstätte des Großen Feuerfalters kann eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle nicht ausgeschlossen werden. Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung bestehen ggf. in einer Verschiebung der Planung auf Flächen außerhalb der FFH-Gebiete. Insbesondere beim FFH-Gebiet „Pfinzgau-West“ mit dem betroffenen prioritären LRT 8160 sollte diese Möglichkeit überprüft werden. Eine Maßnahme zur Schadensbegrenzung stellt es auch dar, wenn sensible Bereiche bei der Baustelleneinrichtung (temporärer Flächenbedarf) ausgespart sowie (Staub-)Emissionen vermindert werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 11 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000- Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Zweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn - Natura 2000-Vorprüfung - Seite 12 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 23085 Anlage: Räumliche Lage des Vorhabens Abb. 1: Lage des Vorhabens. Rote Linie: Geplante Ausbaustrecke Kraichgaubahn (Abschnitt A). Blau schraffiert: FFH-Gebiete. Beim FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ liegen zwei Teilflächen im Umfeld der Planung.

  • Übersichtslageplan
    Extrahierter Text

    2688 2 2688 2 ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ Neubau Stützwand bahnlinks km 1,7+46 - km 1,9+77 Neubau Weiche 01 EW 60-1200-1:18,5 Neubau Stützwand bahnrechts km 1,7+46 - km 1,8+87 Neubau Gleis bahnlinks km 1,7+06 - km 2,9+60 Rückbau und Neubau Gleis bahnrechts km 1,7+06 - km 2,9+60 EÜ km 2,0+70 EÜ Durchlass km 2,4+05 BÜ Joseph-von-Fraunhofer-Str. km 2,5+81 Hp Hummelberg Neubau Stützwand bahnlinks km 2,7+26 - km 3,0+96 Neubau Stützwand bahnrechts km 2,7+26 - km 2,7+55 Neubau Gleis bahnlinks km 2,9+60 - km 4,0+26 Rückbau und Neubau Gleis bahnrechts km 2,9+57 - km 4,0+26 Neubau Stützwand bahnlinks km 3,2+16 - km 3,2+96 Verlegung WW bahnlinks km 3,1+00 - km 3,2+50 Neubau Stützwand bahnlinks km 4,1+36 - km 4,6+16 Neubau Stützwand bahnrechts km 4,7+06 - km 4,7+66 Neubau Stützwand bahnlinks km 4,7+06 - km 4,7+56 Neubau Weiche 02 EW 60-1200-1:18,5 Ende Abschnitt A - km 4,9+50,4940 Anfang Abschnitt A - km 1,7+06,1480 Neubau Gleis bahnlinks km 4,0+24 - km 4,9+50 Rückbau und Neubau Gleis bahnrechts km 4,0+26 - km 4,9+50 EÜ km 3,7+68 RQ 1 RQ 1 RQ 2 RQ 2 RQ 3 RQ 3 RQ 4 RQ 4 RQ 5 RQ 5 RQ 6 RQ 6 RQ 7 RQ 7 RQ 8 RQ 8 RQ 9 RQ 9 Neuplanung BÜ km 2,5 gemäß Planung MIP Karlsruhe vom November 2017 Planung L 293 gemäß Planung Emch + Berger vom 25.02.2020 Weg bahnlinks entfällt Neuplanung BÜ km 2,5 gemäß Planung MIP Karlsruhe vom November 2017 Planung L 293 gemäß Planung Emch + Berger vom 25.02.2020 Neuplanung BÜ km 2,5 gemäß Planung MIP Karlsruhe vom November 2017 Planung L 293 gemäß Planung Emch + Berger vom 25.02.2020 Verlegung WW bahnlinks km 3,3+70 - km 3,6+00 BA r=1500.0000 lb=80.9520 BE lg=344.3021 BA r=10000.0000 lb=53.8218 BE lg=41.5200 BA r=-10000.0000 lb=45.8701 UA lg=281.1791 UE lu=lr=78.2595 m=1 : 1043 UE r=604.0000 lb=446.7766 u=75.0 uf=120.4 UA lu=lr=78.2595 m=1 : 1043 UA lg=206.3750 UE lu=lr=61.3957 m=1 : 819 UE r=-600.0000 lb=616.4223 u=75.0 uf=121.7 UA lu=lr=61.3957 m=1 : 819 BE lg=377.9418 BA r=-10000.0000 lb=69.1659 BE lg=40.0001 BA r=10000.0000 lb=69.4424 BE lg=43.8312 BA r=1500.0000 lb=81.0023 lg=10.4518 UA lg=972.3844 UE lu=lr=78.0000 m=1 : 1040 UE r=600.0000 lb=444.0160 u=75.0 UA lu=lr=78.0000 m=1 : 1040 UA lg=206.7048 UE lu=lr=61.6000 m=1 : 821 UE r=-604.0000 lb=620.7201 u=75.0 UA lu=lr=61.6000 m=1 : 821 BE lg=453.0181 BA r=-13000.0000 lb=41.4813 BE lg=40.0000 BA r=13000.0000 lb=41.4813 lg=194.3523 4,9 4,8 4,7 4,6 4,5 4,4 4,3 4,2 4,1 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 3,1 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 2,4 2,3 2,2 2,1 1,9 1,8 5,0 4,0 3,0 2,0 4,9+50,4940 2,7+26,2550 2,6+06,2550 1,7+06,1480 o. A. 565,2969 m +11,6491 ‰ 100,0208 m +10,8977 ‰ NW = 171,4100 m km = 4,4+84,7031 0,0029 Ya = 10,2150 ta = 18000,0000 ra = 100,0208 m +10,8977 ‰ 159,9803 m +12,0327 ‰ NW = 170,3200 m km = 4,3+84,6823 o. A. 159,9803 m +12,0327 ‰ 185,0000 m +12,7838 ‰ NW = 168,3950 m km = 4,2+24,7020 o. A. 185,0000 m +12,7838 ‰ 924,1000 m +11,9251 ‰ NW = 166,0300 m km = 4,0+39,7020 0,0307 Ya = 20,0000 ta = 6516,5601 ra = 924,1000 m +11,9251 ‰ 293,0619 m +5,7869 ‰ NW = 155,0100 m km = 3,1+15,6020 0,0961 Ya = 20,0000 ta = 2081,9138 ra = 293,0619 m +5,7869 ‰ 137,5631 m +25,0000 ‰ NW = 153,3141 m km = 2,8+22,5401 o. A. 137,5631 m +25,0000 ‰ 128,0743 m +12,7348 ‰ NW = 149,8750 m km = 2,6+84,9770 0,0081 Ya = 10,0000 ta = 6148,3032 ra = 128,0743 m +12,7348 ‰ 54,2087 m +9,4819 ‰ NW = 148,2440 m km = 2,5+56,9027 0,0077 Ya = 10,0000 ta = 6462,5790 ra = 54,2087 m +9,4819 ‰ 212,2989 m +12,5766 ‰ NW = 147,7300 m km = 2,5+02,6940 o. A. 212,2989 m +12,5766 ‰ 304,1322 m +12,1329 ‰ NW = 145,0600 m km = 2,2+90,3951 o. A. 304,1322 m +12,1329 ‰ 286,2629 m +11,5228 ‰ NW = 141,3700 m km = 1,9+86,2629 o. A. 550,4941 m +11,6491 ‰ 100,0207 m +10,8977 ‰ km = 4,5+00,0000 NW = 171,4100 m 0,0029 Ya = 10,2155 ta = 18000,0000 ra = 100,0207 m +10,8977 ‰ 159,9794 m +12,0328 ‰ km = 4,3+99,9793 NW = 170,3200 m o. A. 159,9794 m +12,0328 ‰ 185,0000 m +12,7838 ‰ km = 4,2+39,9999 NW = 168,3950 m o. A. 185,0000 m +12,7838 ‰ 920,9913 m +11,9654 ‰ km = 4,0+54,9999 NW = 166,0300 m 0,0311 Ya = 20,0000 ta = 6434,1942 ra = 920,9913 m +11,9654 ‰ 295,0157 m +5,7486 ‰ km = 3,1+33,5900 NW = 155,0100 m 0,0954 Ya = 20,0000 ta = 2096,1595 ra = 295,0157 m +5,7486 ‰ 138,4988 m +24,8311 ‰ km = 2,8+38,5163 NW = 153,3141 m 0,0319 Ya = 10,0000 ta = 1569,2427 ra = 138,4988 m +24,8311 ‰ 128,6602 m +12,0861 ‰ km = 2,6+99,9812 NW = 149,8750 m 0,0033 Ya = 10,0870 ta = 15300,0000 ra = 128,6602 m +12,0861 ‰ 54,7943 m +10,7675 ‰ km = 2,5+71,3202 NW = 148,3200 m 0,0046 Ya = 10,1022 ta = 11200,0000 ra = 54,7943 m +10,7675 ‰ 212,3851 m +12,5715 ‰ km = 2,5+16,5403 NW = 147,7300 m o. A. 212,3851 m +12,5715 ‰ 304,1390 m +12,1326 ‰ km = 2,3+04,1601 NW = 145,0600 m o. A. 304,1390 m +12,1326 ‰ 300,0214 m +11,5270 ‰ km = 2,0+00,0211 NW = 141,3700 m -33.566 60 - 1200 - 1 : 18.5 01 60 - 1200 - 1 : 18.5 02 60 - 1200 - 1 : 18.5 01 60 - 1200 - 1 : 18.5 2 60 - 1200 - 1 : 18.5 01 60 - 1200 - 1 : 18.5 2 U:\Projekte B1\Infrastruktur Schiene\1350 Grötzingen Bretten\AutoCAD\Vestra\Archiv Machbarkeitsstudie\201109 Grötzingen Bretten 4.0\Lp Kraichtalbahn 4.0 - VP.dwg 10/26/2023 9:57 G.K. 1:5000 Nov. 2020 N.T. Nov. 2020 A 2.2 Übersichtslageplan - km 1,7+06 - km 4,9+50 Machbarkeitsstudie Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbHTullastraße 71, 76131 KarlsruheTelefon 07 21 / 61 07-0Telefax 07 21 / 61 07-50 09 Name Datum gez.geprüft A2-PL A2-PA A2-IHA1 EBL Strecke von Grötzingen nach Eppingen 94201 Strecke: Anlage: Darstellung:Maßnahme: Abschnitt A - Grötzingen bis Tunnel JöhlingenZweigleisiger Ausbau Kraichgaubahn 4201 Maßstab: A2-PL-Projekt-Nr.: 1177 StreckennummerAVG:DB/VzG Strecken-Nr.: Name Datum gez. geprüft Transport Technologie-Consult Karlsruhe GmbHDurlacherallee 73, 76131 Karlsruhe Telefon 07 21 / 62 503-0Telefax 07 21 / 62 503-33 bearbeitet InfrastrukturverantwortungPlanungLandkreis KarlsruheBeiertheimer Allee 276137 KarlsruheVorhabenträgerKreisverwaltung Landratsamt Karlsruhe Durlacher Allee 73 76131 Karlsruhe Telefon 0721 / 62503-0 TransportTechnologie-ConsultKarlsruhe GmbH Grötzingen Bretten