Kapitalerhöhung bei der städtischen Gesellschaft Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG

Vorlage: 2023/1293
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.11.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage Kapitalerhöhung KFE_
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1293 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Kapitalerhöhung bei der städtischen Gesellschaft Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.12.2023 14 N Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 18 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG im Haushaltsjahr 2023 um 21 Mio. Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. 2. Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Kapitalerhöhung über 21 Mio. Euro als überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt innerhalb des Finanzhaushalts. 3. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die städtische Vertretung, die Kapitalerhöhung in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 21 Mio. Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. Gegenfinanzierung erfolgt im FinHH (siehe Erläuterung im Text) CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFE – 2 – Erläuterungen Im Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel möchte die Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG die Grundstücke Hardeckstraße 3b, 5a, 5b und 9 sowie Birkenweg 5 und 7 (sogenanntes Hegele-Areal) erwerben. Der Ankauf und die anschließende Entwicklung von Grundstücken bringen Vorteile für die Gesellschaft sowie die städtische Entwicklung mit sich. Die Entscheidung des Gemeinderats, keine neuen Gewerbeflächen mehr im Stadtgebiet auszuweisen, macht die strategische Entwicklung der bestehenden innerstädtischen Gewerbeareale umso wichtiger. Der Erwerb im Gewerbeareal Grünwinkel ermöglicht eine gezielte Profilierung und stärkt die Wirtschaftsstruktur der Gesamtstadt. Unter anderem wurde das Gebiet bereits in einem bundesweiten Forschungskontext als „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau - ExWoSt-Projekt“ betrachtet und wurde auch aus diesem Grund zum Sanierungsgebiet erklärt. Die zukünftige Entwicklung dieser Flächen ermöglicht es Gewerbeflächen zur Ansiedlung von neuen Firmen zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird der Wirtschaftsstandort Karlsruhe nachhaltig gestärkt werden. Zudem bestünde die Möglichkeit einer Arrondierung im Bereich der bestehenden Wohngebiete. Im Jahr 2020 hatte die KFE bereits die als Schlüsselgrundstück identifizierte Alte Tabakfabrik (ROTAG- Areal) erworben. Das sogenannte Hegele-Areal, das die genannten Grundstücke umfasst, bietet nicht nur großes Entwicklungspotenzial, sondern kann auch eine identitätsstiftende Wirkung entfalten. Analog zur erfolgreichen Entwicklung der Alten Tabakfabrik (ROTAG-Areal) kann das Hegele-Areal dazu beitragen, die übergreifenden Sanierungsziele für das Gewerbegebiet zu erreichen. Der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklung-KG ist es nicht möglich, das Areal aus eigener Liquidität zu erwerben. Eine Drittmittelfinanzierung durch die KFE ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin kann durch eine Kapitalerhöhung an die Gesellschaft in Höhe von insgesamt 21.000.000 Euro den Erwerb ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zur städtischen Entwicklung leisten. Die vorgesehene Kapitalerhöhung könnte EU-beihilferechtlich relevant sein. Dabei kommt es darauf an, ob die Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklung-KG für das zur Verfügung gestellte Kapital eine angemessene Gegenleistung in Form einer marktüblichen Rendite (Dividendenausschüttung oder Steigerung des Unternehmenswerts) erwirtschaftet. Gemäß dem vorliegenden Gutachten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Karlsruhe wird eine jährliche Gesamtmieteinnahme von derzeit etwa 713.000 Euro erwartet. Im Rahmen der Projektentwicklung ist eine zukünftig höhere bauliche Ausnutzung (Verdichtung) vorgesehen, was eine Steigerung der Rendite in Aussicht stellt. Vor dem Hintergrund, dass der Erwerb einen klaren Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung und Wirtschaftsförderung leistet, spricht einiges dafür, dass auch ein unabhängiger privater Investor die Kapitalzuführung unter Renditegesichtspunkten vornehmen würde. Eine solche marktübliche Investition wäre mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar, es verbleibt jedoch stets ein Restrisiko. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Finanzierung erfolgt mittels Umschichtungen im Finanzhaushalt 2023, insbesondere durch gesperrte Mittel aus dem Bereich Hochbau und Gebäudewirtschaft, die in den Folgejahren neu zu veranschlagen waren. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG im Haushaltsjahr 2023 um 21 Mio. Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. 2. Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Kapitalerhöhung über 21 Mio. Euro als überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt innerhalb des Finanzhaushalts 3. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die städtische Vertreterin, die Kapitalerhöhung in den Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG zu beschließen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 18 der Tagesordnung: Kapitalerhöhung bei der städtischen Gesellschaft Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG Vorlage: 2023/1293 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Ei- genkapitals der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG im Haushaltsjahr 2023 um 21 Mio. Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. 2. Der Gemeinderat genehmigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Kapitalerhö- hung über 21 Mio. Euro als überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt innerhalb des Finanzhaushalts 3. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die städtische Vertreterin, die Kapitalerhöhung in den Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fä- cher GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (39 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023. Stadträtin Böringer (FDP): Wir befürworten diese Vorgehensweise, denn sie sichert uns dringend benötigte Gewerbeflächen. Insoweit handelt es sich um einen strategischen Kauf um die bereits der KFE gehörende alte Tabakfabrik, also das Rotag-Gelände. Wir denken, dass wir dieses Gewerbekonzept innovativ angehen müssen. Wir denken hier auch an eine Symbiose von Wohnen und Arbeiten, und auch das Handwerk ist vertieft in den Blick zu nehmen. – 2 – Abschließend, Herr Oberbürgermeister, sind wir doch freudig überrascht, dass aus dem vorhergehenden Finanzhaushalt noch diese erheblichen Mittel übrig sind. Der Vorsitzende: Das sind Mittel, die eingestellt worden sind für Grunderwerb, und der ist im vergangenen Jahr nicht ausgegeben worden. Insofern können wir das sauber nachwei- sen. Aber es zeigt nochmal, dass es Sinn macht, dass wir solche Beträge grundsätzlich ein- stellen, um uns genau bei solchen Situationen dann auch die Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024