Wasserknappheit und Trinkwasserversorgung Anfrage der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
| Vorlage: | 2023/1269 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 04.11.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.12.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1269 Eingang: 09.11.2023 Wasserknappheit und Trinkwasserversorgung Anfrage der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 12.12.2023 5 x Anfrage (Kurzfassung): Wird auch uns das Thema Wasserknappheit betreffen? Begründung, Details und weiterführende Fragen: In aller Munde ist derzeit bzw. insb. im Sommer das Thema Wasserknappheit in langen trockenen und heißen Sommern oder bei ganzjährig zunehmender Trockenheit. In manchen Bundesländern, bspw. NRW, wird in einigen Städten das Wasser wohl bereits zeitweise rationiert. Daher stellen wir uns folgende Fragen: • Wie ist die Situation bei uns in den Bergdörfern? o Haben wir (insb. im Sommer aber auch darüber hinaus) auch schon ähnliche Situationen bzgl. Wasserknappheit? o Würde so etwas in der Zukunft bei uns zu erwarten sein? • Wir werden vom Zweckverband Alb-Hügelland versorgt, nicht wie die restlichen Stadtteile der Stadt Karlsruhe aus anderen Vorkommen, was gibt es da-bei für Besonderheiten oder gibt es etwas zu beachten in Bezug auf ausrechende Trinkwasserversorgung? Gibt es bspw. Bedarf für Erweiterungen? • Wie sind unsere Trinkwasservorräte ausgebaut? gez. Ursula Seliger, BFW-Fraktionsvorsitzende
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1269 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Wasserknappheit und Trinkwasserversorgung Anfrage der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 12.12.2023 5 Ö Kenntnisnahme Der Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz (APH) beantwortet die Anfrage wie folgt: Der Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz (APH) versorgt seit nunmehr 133 Jahren die Verbandsgemeinden und die Höhenstadtteile von Karlsruhe sicher und in ausreichender Menge mit Trinkwasser. Um dies auch in den kommenden Jahrzenten sicherstellen zu können, hat der Zweckverband in den Jahren 2013 ff, durch das Ingenieurbüro Leuze (IBL) eine Rahmenplanung (Planungshorizont 2030) sowie in 2021 nochmals eine Fortschreibung zum Planungshorizont 2050 erstellen lassen. In diesem Zusammenhang wurden das bestehende Wasserdargebot, der Wasserbedarf sowie alle Fassungs-, Speicher- und Anlagenteile einer detaillierten Überprüfung unterzogen und im Ergebnis eine Aufstellung aller erforderlichen Maßnahmen bis zum Planungshorizont 2050 hin dargestellt. Anhand der Bedarfsermittlung für den Prognosehorizont 2050 wird ersichtlich, dass sich der Trinkwasserbedarf im Verbandsgebiet in zeitlicher Abhängigkeit vom Erschließungsgrad geplanter Entwicklungsgebiete sowie von erforderlichen Vorhaltemengen für potentielle zukünftige Abnehmer und für Notversorgungen von derzeit ca. 2,10 Mio. m3/a auf ca. 2,80 Mio. m3/a erhöhen kann. Demgegenüber steht ein Wasserdargebot, bestehend aus den möglichen Förderquoten an den verbandseigenen Fassungsanlagen Seewiesen- und Breitwiesenquelle (2,65 Mio. m3/a) und den Bezugsrechten beim ZWA (1,74 Mio. m3/a, inkl. Ausfallreserve), von insgesamt ca. 4,39 Mio. m3/a für die Versorgung im Verbandsgebiet zur Verfügung. Es kann in diesem Zusammenhang also festgehalten werden, dass das bestehende Wasserdargebot und die Wasserrechte des APH mengenmäßig auch zukünftig ausreichend sein wird. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits in 2021 mit unserem Schreiben an die BFW hingewiesen. Umsetzung Maßnahmenkatalog Rahmenplanung 2050 Mit der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs entsprechend der Rahmenplanung 2050 wurde bereits begonnen. ● 2021/2022: Realisierung Neubau Hochbehälter (HB) Darmsbach und HB Singen HZ ● 2023 ff.: Der geplante neue Hochbehälter Reichenbach, der auch die Höhenstadteile (Palmbach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach) mitversorgt, befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase. Planungsseitig erfolgt hier eine Anpassung auf zukünftig zu erwartende Verbrauchssteigerungen (Neubaugebiete, Verbraucherverhalten, etc.) auf 6.000 m³ Speicherinhalt in 4 Wasserkammern. Genehmigungsplanung 2023-2024 Voraussichtlicher Baubeginn 2025, Bauzeit 2-3 Jahre Fassungsanlagen / Wasserdargebot des APH Für die Bereitstellung der im Verbandsgebiet insgesamt erforderlichen Trinkwassermengen betreibt der APH auf Gemarkung Remchingen an den „Seewiesen- und Breitwiesenquellen“ zwei eigene – 2 – Wasserfassungsanlagen. Entsprechende Wasserrechte und rechtskräftig ausgewiesene Wasserschutzgebiete liegen vor. Die Versorgung der Trinkwasserhochbehälter erfolgt vorrangig über das Pumpwerk Seewiesen; dort befinden sich 4 Tiefbrunnen aus denen mittels Unterwasserpumpen jeweils 25 l/s den Brunnen entnommen und über das Rohrleitungsnetz in den einzelnen Hochbehältern im Verbandsgebiet eingespeist werden können. Über das Pumpwerk Seewiesen werden somit 4 x 25 = 100 l/s für die Versorgung des Verbandsgebietes zur Verfügung gestellt. Zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit, z.B. bei einem möglichen „Ausfall“ der Seewiesenquellen (technische Störung, Reparaturarbeiten, BAB A8 etc.) ist der Zweckverband Alb-Pfinz- Hügelland vorausschauend schon im Jahr 1967 zusätzlich dem Zweckverband Albgau (ZWA) beigetreten. Dessen Fassungsanlagen im Wasserwerk Rheinwald der Stadtwerke Karlsruhe liegen auf Gemarkung Elchesheim-Illingen. Innerhalb der Versorgungskonzeption des APH fungiert der ZWA als ein redundantes Versorgungsstandbein; die bestehenden Bezugsrechte des APH beim ZWA betragen 108 l/s. Die Einspeisung der ZWA-Wässer ins Verbandsgebiet des APH erfolgt am Hochbehälter Etzenrot und am Hochbehälter Reichenbach. Bei den Wässern des APH und ZWA handelt es sich um naturbelassenes Trinkwasser in bester Qualität. Die Wässer sind uneingeschränkt untereinander mischbar und können ohne chemische Zusätze und ohne weitere Aufbereitung zur Verteilung gebracht werden. Die Wasserqualität wird entsprechend der Trinkwasserverordnung regelmäßig überwacht. Zu Qualitätskontrolle der zur Verteilung gelangenden Wässer betreibt der APH im Verbandsgebiet ein umfangreiches Meßstellennetz. Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung werden in regelmäßigen Abständen Pegelstände, chemische/bakteriologische Analysen etc. dokumentiert und den jeweils zuständigen Behörden (LFU) und Fachbüros zur Bewertung und Freigabe übergeben. Im Verbandsgebiet des APH sind seit dem Ausbau des ZWA in den 1980er-Jahren keine Versorgungsengpässe oder Wasserknappheiten aufgetreten. Selbst als die Fassungsanlage „Seewiesenquelle“ für den gesamten Zeitraum der Bautätigkeiten an der BAB A8 (2010 ff.) langfristig komplett stillgelegt werden musste, konnte das Verbandsgebiet des APH über das redundante System ZWA immer noch sicher versorgt werden. Mit Versorgungsengpässen ist nach heutigem Ermessen auch in Zukunft nicht zu rechnen, weil der APH kontinuierlich vielfältige Anstrengungen unternimmt um solche Ereignisse nicht eintreten zu lassen und seine Aufgaben verantwortungsbewusst erfüllt (Rahmenplanung, Baumaßnahmen, frühzeitige Analysen und Hochrechnungen, Betriebsorganisation etc.). Die Frage nach Bedarf an Erweiterungen wird durch die aktuelle Rahmenplanung abgedeckt und nach den Beschlüssen der Verbandsversammlung 2015 und 2022 abgearbeitet. Darüber hinaus verweisen wir auf die Stellungnahme des Ingenieurbüros Leuze (IBL) vom 01.06.2021 an die BFW-Ortschaftsratsfraktion.