Geflüchtete aus der Ukraine: Finanzielle Auswirkungen und Personalbedarf in der Sozial- und Jugendbehörde
| Vorlage: | 2023/1264 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.11.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.12.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1264 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Geflüchtete aus der Ukraine: Finanzielle Auswirkungen und Personalbedarf in der Sozial- und Jugendbehörde Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.12.2023 11.2 N Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 16.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die dargestellten finanziellen Auswirkungen und den Personalbedarf in der Sozial- und Jugendbehörde und beim Stadtamt Durlach im Rahmen der Ukraine-Flüchtlingssituation nach Vorberatung im Hauptausschuss zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der befristeten Weiterführung der in der Sozial- und Jugendbehörde und beim Stadtamt Durlach für die ukrainebedingte Aufgabenerledigung eingerichteten überplanmäßigen Stellen im dargestellten Umfang für weitere zwei Jahre bis zum 31. Mai 2026 zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten für Personalbedarf: Geschätzt zwischen 1,2 Mio. € und 1,35 Mio. € für SJB, ca. 80.000,- € für Stadtamt Durlach bei Erreichung einer Besetzungsquote zwischen 80% und 90% Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe leben 4.837 Geflüchtete aus der Ukraine in Karlsruhe (Stand 20. Oktober 2023). Die Stadt Karlsruhe hat aktuell 1.564 Geflüchtete untergebracht, davon 1.198 in Unterkünften und 366 in Wohnungen der Wohnraumakquise. Die folgende Grafik verdeutlicht, dass die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine, die in Karlsruhe leben, in den letzten 13 Monaten kontinuierlich gestiegen ist. Durchschnittlich hat die Stadt Karlsruhe in diesem Zeitraum jeden Monat 42 Personen neu untergebracht. Geflüchtete aus der Ukraine hatten bis zum 31. Mai 2022 bei Bedürftigkeit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit dem 1. Juni 2022 besteht Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, seit 1. Januar 2023 Bürgergeld) vom Jobcenter oder nach dem SGB XII als Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter vom Sozialamt. Bis der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten geklärt ist, werden in den ersten ein bis zwei Monate weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Im September 2023 beziehen in Karlsruhe 2.778 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehungsweise haben einen Antrag gestellt. 451 Geflüchtete aus der Ukraine beziehen Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung / 754 788 834 868 895 927 992 1.056 1.057 1.107 1.138 1.162 1.178 1.198 267 283 304 322 326 326 336 342 347 344 356 361 364 366 3.698 3.784 3.846 3.982 4.108 4.201 4.315 4.395 4.465 4.567 4.641 4.724 4.792 4.837 1.021 1.071 1.138 1.190 1.221 1.253 1.328 1.398 1.404 1.451 1.494 1.523 1.542 1.564 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 Sep 22Okt 22Nov 22Dez 22Jan 23Feb 23Mrz 23Apr 23Mai 23Jun 23Jul 23Aug 23Sep 23Okt 23 Abbildung 1: Geflüchtete aus der Ukraine in Karlsruhe Untergebrachte Personen in Wohnungen der Wohnraumakquise Untergebrachte Personen in Unterkünften Geflüchtete aus der Ukraine in Karlsruhe Unterbringung Stadt Karlsruhe gesamt Quellen: Regierungspräsidium Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, SJB Zusammenfassung: Die Vorlage stellt den anhaltenden Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen und den Personalbedarf dar. Der Gemeinderat hat am 26. April 2022 in einem Grundsatzbeschluss notwendige Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ebenso genehmigt wie die Abdeckung des Personalbedarfs durch Zeitarbeit und die Einrichtung überplanmäßiger Stellen (Vorlage Nr. 2022/0381). Die überplanmäßigen Stellen sind derzeit bis 31. Mai 2024 befristet. Aufgrund des anhaltend hohen Arbeitsaufkommens bei den ukrainebedingten Aufgaben wird die Weiterführung von überplanmäßig eingerichteten Stellen im nachfolgend dargestellten Umfang um weitere zwei Jahre bis zum 31. Mai 2026 beantragt. – 3 – Hilfe zum Lebensunterhalt). Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten derzeit 78 Geflüchtete aus der Ukraine. Die folgende Tabelle zeigt die Geflüchteten mit Leistungsbezug differenziert nach Art der Leistungen. Tabelle 1: Geflüchtete aus der Ukraine nach Leistungsart Leistungsart Dezember 2022 September 2023 - Bürgergeld (SGB II)* 2.435 2.778 - Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 348 451 - Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 187 78 * inklusive offener Anträge 2. Transferleistungen und Kosten der Unterbringung Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen bezüglich der Aufwendungen und eingehenden Erträge für die Stadt Karlsruhe im Teilhaushalt 5000 (Jugend und Soziales) ist komplex. Es gibt viele verschiedene Hilfearten, und die Erstattungen durch den Bund bzw. das Land Baden-Württemberg erfolgen unter unterschiedlichen Voraussetzungen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Tabelle 2: Aufwendungen und Erträge bei Transferleistungen und Unterbringung Bereich Aufwand 2022 Ertrag 2022 Aufwand 2023 (Schätzung anhand IST- Zahlen Stand 30.09.2023) Ertrag 2023 (Schätzung anhand IST- Zahlen Stand 30.09.2023) SGB XII • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 490.000 € 10.000 € 500.000 € 3.300.000 € 1.000.000 € 3.300.000 € AsylbLG • Hilfe für Flüchtlinge • Krankenhilfeleistungen 2.600.000 € 600.000 € 443.000 € 100.000 € 1.200.000 € 37.000 € 63.000 € SGB II Kosten der Unterkunft 500.000 € 358.000 € 1.000.000 € 719.000 € Städtische Unterkünfte (Wohnungen, Hotels, Sammelunterkünfte) 7.500.000 € 22.000 € 13.200.000 € 200.000 € davon Sammelunterkunft Rathaus- West (März bis September 2022) und ViDia-Kliniken (ab Mai 2022) 2.900.000 € 4.700.000 € Zuwendungen des Bundes aufgrund der Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) 8.262.000 € 13.975.000 € Gesamtsumme Ukraine 11.700.000 € 9.585.000 € 19.800.000 € 18.294.000 € – 4 – Stellt man die Aufwendungen und Erträge gegenüber und berücksichtigt die derzeit bei der Stadtkämmerei verbuchten Zuwendungen im Zusammenhang mit den Mehraufwendungen für Geflüchtete, sind im Jahr 2022 insgesamt etwa 2,1 Mio. € und im Jahr 2023 etwa 1,5 Mio. € an vorläufigen Mehraufwendungen aufgrund der Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten entstanden (vgl. Tabelle 3). Mit den bereits erhaltenen Zuwendungen ist somit bereits ein Großteil der Aufwendungen abgedeckt. Zu Beginn der Ukraine-Krise erhielten die Geflüchteten ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenhilfeleistungen konnten über Behandlungsscheine in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung der Krankenhilfeleistungen mit den Krankenkassen erfolgt zeitversetzt, sodass die Aufwendungen 2022 erst 6 bis 12 Monate später und somit überwiegend erst im Jahr 2023 angefallen sind. Am 1. Juni 2022 fand ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt. Erwerbsfähige Arbeitssuchende erhalten seit diesem Zeitpunkt vom Jobcenter Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld). Außerdem erhalten Geflüchtete Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Momentan werden Asylbewerberleistungen nur für die ersten ein bis zwei Monate gewährt, bis der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten (§ 24 AufenthG) geklärt ist. Erst dann erfolgt der Wechsel ins SGB II. Dies erklärt die Verschiebung des Aufwands der Asylbewerberleistungen zum Aufwand in der Grundsicherung nach Alter/Erwerbsminderung/HLU sowie zur Erhöhung der Kosten der Unterkunft im SGB II. Die Kosten der Unterkunft gemäß SGB II sind kommunale Leistungen und werden derzeit monatlich zu 71,9 % vom Bund erstattet. Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung €500.000 €500.000 €3.200.000 7.500.000 € €4.300.000 €1.000.000 €1.300.000 13.200.000 € €0 €2.000.000 €4.000.000 €6.000.000 €8.000.000 €10.000.000 €12.000.000 €14.000.000 SGB XIISGB IIAsylbLGUnterbringung Abbildung 2: Aufwendungen Ukraine 20222023 Tabelle 3: Aufwendungen und Erträge 2022 2023 (Schätzung) Gesamtaufwand Ukraine 11.700.000 € 19.800.000 € Gesamtertrag Ukraine 9.585.000 € 18.294.000 € Vorläufiges Defizit 2.115.000 € 1.506.000 € – 5 – werden quartalsweise zu 100% erstattet. Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) wird nicht direkt erstattet. Die Asylbewerberleistungen für Geflüchtete in vorläufiger Unterbringung werden im Rahmen der Pauschalenrevision erstattet. In der Pauschalenrevision werden zeitversetzt weitere bzw. restliche Aufwendungen für Geflüchtete in vorläufiger Unterbringung erstattet. Diese sogenannte nachgelagerte Spitzabrechnung über die tatsächlichen Aufwendungen erfolgt stark zeitversetzt. Mit der Endabrechnung für die Aufwände von 2022 ist derzeit frühestens im Jahr 2025 zu rechnen. 3. Personal Mit Beschluss vom 26. April 2022 genehmigte der Gemeinderat den bis 31. Mai 2024 befristeten Einsatz von insgesamt 13,5 Vollzeit-Stellen (VZW) zur Bewältigung der Ukraine-Flüchtlingssituation in der Sozial- und Jugendbehörde inklusive Stadtamt Durlach. Sowohl die Besetzung der zunächst eingerichteten 6,0 städtischen VZW als auch die Gewinnung von Zeitarbeitskräften gelang in der Sozial- und Jugendbehörde aufgrund des Fachkräftemangels teilweise nur schwer und mit deutlichen Zeitverzögerungen. Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten seit Mai 2022, die Bedarfe mittels Zeitarbeit zu decken, wurde die klassische Rekrutierung von städtischem Personal nochmals verstärkt und zum 1. November 2022 die zum genehmigten Stellenumfang fehlenden Kapazitäten im Umfang von 7,5 VZW überplanmäßig eingerichtet. Hierfür wurden die Bedarfe in den Fachbereichen nochmals geprüft und die Umsetzung den geänderten Bedarfslagen angepasst. Auch für diese Stellen gestaltete sich die Personalgewinnung äußerst schwierig und langwierig. Wo vorhanden, wurden die bestehenden Zeitarbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Besetzung mit städtischem Personal beendet. In wenigen Einzelfällen gelang dabei die Übernahme von Zeitarbeitskräften in ein städtisches Arbeitsverhältnis. Die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses ab Mai und November 2022 ist in der folgenden Tabelle 4 dargestellt. – 6 – Tabelle 4: Umsetzung Grundsatzbeschluss Gemeinderat vom 26. April 2022 von Mai 2022 bis Mai 2023 in der SJB / Stadtamt Durlach Bereich genehmigte Stellen laut GR-Beschluss davon ab Mai 2022 eingerichtete üplm. Stellen davon ab November 2022 üplm. eingerichtete Stellen Soziales und Teilhabe Grundsicherung, Asyl, Pflege / Vermittlungsstelle 5,0 VZW 3,0 VZW SJB + 1,0 VZW StaDu 0,5 VZW FS W (Wohnraumakquise) 2,0 VZW 2,0 VZW KAF (Beschaffung und Verwaltung Unterkünfte) 2,0 VZW 2,0 VZW KAF (Hausmeisterei Unterkünfte) 3,0 VZW 2,0 VZW KAF (Soziale Betreuung in der Vorläufigen Unterbringung) 1,0 VZW Controlling 1,0 VZW Büro für Integration BfI (Verw./Sprachfö) 0,5 VZW Finanzen, IT und Beschaffung Finanzmanagement (Abrechnung) 1,0 VZW 0,5 VZW IT 0,5 VZW SUMME 13,5 VZW 5,0 VZW (SJB) + 1,0 StaDu 7,5 VZW In der ersten Jahreshälfte 2023 erzeugte die anhaltend angespannte Flüchtlingssituation aus der Ukraine weitere Personalbedarfe in der Sozial- und Jugendbehörde. Von Aufgabenmehrungen betroffen waren insbesondere der Fachbereich Kindertagesbetreuung, der Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste und das Büro für Integration (BfI). Innerhalb des im April 2022 genehmigten Gesamtstellenkontingents zur Bewältigung der Flüchtlingssituation konnten zum 1. Juni 2023 weitere Stellenkapazitäten im Umfang von 7,87 VZW zur Sozial- und Jugendbehörde umgeschichtet werden (vgl. die nachfolgende Tabelle). – 7 – Tabelle 5: Personalressourcen ab Mai 2023 Umschichtung innerhalb des genehmigten Stellenkontingents zur SJB Bereich ab Mai 2023 verschobene Kapazitäten Bemerkungen zu Bedarfsdeckung ab Mai 2023 Soziales und Teilhabe Grundsicherung, Asyl, Pflege / Vermittlungsstelle 1,5 VZW Weitere Fallzunahme und Prognose Fallzahlenentwicklung Grundsicherung, Asyl und Pflege FS W (Wohnraumakquise) 1,0 VZW Steigerung Flüchtlingszahlen in den Unterbringungen - Aufwand Immobilienbetreuung, Gebühren und Rechnungsabwicklung KAF (Beschaffung und Verwaltung Unterkünfte) 1,0 VZW Steigerung Flüchtlingszahlen in den Unterbringungen - Aufwand Immobilienbetreuung, Instandhaltung Büro für Integration BfI (Verwaltung/Sprachförderung) 1,0 VZW Bedarfsdeckung für Sprachbildung, Weiterentwicklung Dolmetscherpool etc. Jugendhilfe und Soziale Dienste Allgemeiner Sozialer Dienst 1,38 VZW Bedarf für minderjährige Ukrainer*innen Wirtschaftliche Jugendhilfe 0,29 VZW Ukrainebedingte Fallsteigerung Unterhaltsvorschusskasse 0,5 VZW Ukrainebedingte Fallsteigerung Kindertagesbetreuung Service, Beratung, Tagespflege 1,0 VZW Versorgung ukrainischer Kinder mit Betreuungsplätzen in Karlsruhe erfordert verstärkte Vermittlung von Kindertagespflegepersonen; hoher Beratungsbedarf bei Eltern Förderung freier Träger 0,2 VZW Erhöhter Beratungsaufwand bzgl. des Platzvergabeprozesses und erhöhter Prüf- und Abrechnungsaufwand analog Förderrichtlinien mit freien Trägern SUMME 7,87 VZW Insgesamt wurden somit seit Mai 2022 in der Sozial- und Jugendbehörde inklusive Stadtamt Durlach 21,37 VZW für ukrainebedingte Aufgaben eingerichtet (siehe Darstellung in Tabelle 6). Die Erschwernisse in der Personalrekrutierung führten bis zum September 2023 zu einer durchschnittlichen Besetzungsquote der Stellen von 65 Prozent (SJB und Stadtamt Durlach). Zum letzten Auswertungszeitpunkt Mitte Oktober 2023 lag sie für beide Dienststellen gemeinsam bereits bei 76 Prozent. Dieser erfreuliche Trend wird sich bis Jahresende 2023 fortsetzen. Für das bisher gewonnene städtische Personal fielen im Jahr 2022 ca. 113.000 € Personalkosten in der SJB und ca. 4.000 € in Durlach an. Im Jahr 2023 entfielen auf das Ukraine-Personal in der SJB ca. 565.000 € und in Durlach ca. 42.000 €. Die derzeit möglichen Prognosen zur Entwicklung der Geflüchteten-Zahlen aus der Ukraine, zum Aufgabenaufkommen in der vorläufigen Unterbringung und zur wirtschaftlichen und sozialen – 8 – Versorgung und Integration dieser Menschen lassen nicht auf eine schnelle Entspannung der Situation und damit auf einen signifikanten Rückgang des Arbeitsaufkommens in der Sozial- und Jugendbehörde schließen. Auch die Abrechnung der Aufwandserstattungen im Finanzcontrolling werden mindestens weitere zwei Jahre einen erhöhten Aufwand in der Sozial- und Jugendbehörde erzeugen. Die Stadt Karlsruhe hat nicht nur weiterhin mit gleichbleibend hohem Fallaufkommen in der Grundsicherung umzugehen, sondern auch mit steigenden Belegungszahlen in der vorläufigen - und der Anschlussunterbringung. Das erzeugt zunehmenden Bedarf an Wohnraum der sozialen Wohnraumversorgung. In der Folge wird weiterhin, gerade bei größeren Immobilien, Personal für die Objektbetreuung, Verwaltung und Hausmeisterei benötigt. Mit den steigenden Unterbringungszahlen geht auch eine Zunahme in der Gebührenerhebung und beim Forderungseinzug einher. Der Bedarf für minderjährige Ukrainer*innen beim Allgemeinen Sozialen Dienst ist ebenfalls gleichbleibend. Einen leichten Rückgang verzeichnen die Wirtschaftliche Jugendhilfe und der Bereich Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse. Weiterhin benötigt werden die zusätzlichen Kapazitäten in der Beratungseinheit des Fachbereichs Kindertagesbetreuung - in der Abteilung Service, Beratung und Tagespflege und im Team Förderung freier Träger. Platz- und Kindertagespflegevermittlung ukrainischer Kinder bedeuten nach wie vor ein hohes Aufkommen in der Elternberatung sowie der Beratung und Steuerung eines einheitlichen Vorgehens der freien Träger. Auch der weiterhin erhöhte Prüf- und Abrechnungsaufwand mit den freien Trägern bindet zusätzliche Personalkapazitäten. Die Personalverstärkung im Büro für Integration (BfI) zur Organisation von Sprachfördermaßnahmen und im Bereich des Projektmanagements für Geflüchtete ist durch den kontinuierlichen Zuzug ebenfalls weiterhin erforderlich. Der Fokus der Arbeit liegt hier auf der Bereitstellung von Maßnahmen mit Kinderbetreuung für Mütter, auf Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter ohne Kita-Platz sowie auf dem Projektmanagement (Evaluation und Wirkungsanalyse sowie Akquirierung von Drittmitteln). Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung aktuell keine Möglichkeit eines großflächigen Rückbaus der überplanmäßig eingerichteten Personalkapazitäten in der Sozial- und Jugendbehörde zum 31. Mai 2024. Von den derzeit für ukrainebedingte Aufgaben eingerichteten 21,37 VZW bei der SJB, dem BfI und dem Stadtamt Durlach sind Reduzierungen lediglich in den Bereichen Wirtschaftliche Jugendhilfe (-0,29 VZW) und Unterhaltsvorschusskasse (-0,2 VZW) möglich. Bei den übrigen ukrainebedingten Aufgaben ist aufgrund des anhaltend hohen Arbeitsaufkommens die Weiterführung der überplanmäßig eingerichteten Stellen in vollem Umfang erforderlich. Daher wird die Verlängerung der Stellen im nachfolgend dargestellten Umfang von 20,88 Vollzeit-Stellen (VZW) um weitere zwei Jahre bis zum 31. Mai 2026 beantragt. Bei einem angenommenen Besetzungsgrad von 80 bis 90 % ergeben sich Personalkosten in Höhe von 1,2 und 1,35 Millionen Euro pro Jahr bei der SJB und von 80.000 Euro beim Stadtamt Durlach. – 9 – Tabelle 6: Stellenübersicht gesamt und Verlängerungsbedarfe Bereich derzeitige üplm. Stellen in der SJB Umfang Verlängerungsbedarf ab Juni 2024 Soziales und Teilhabe Grundsicherung, Asyl, Pflege / Vermittlungsstelle 6,0 VZW inkl. StaDu Verlängerung in vollem Umfang erforderlich FS W (Wohnraumakquise) 3,0 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich KAF (Beschaffung und Verwaltung Unterkünfte) 3,0 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich KAF (Hausmeisterei) 2,0 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich KAF (Soziale Betreuung in der Vorläufigen Unterbringung) 1,0 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich Controlling 1,0 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich Büro für Integration BfI (Verw./Sprachförderung) 1,0 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich Finanzen, IT und Beschaffung Finanzmanagement / Controlling (Abrechnung) 0,5 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich IT 0,5 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich Jugendhilfe und Soziale Dienste Allgemeiner Sozialer Dienst 1,38 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich Wirtschaftliche Jugendhilfe 0,29 VZW Fallzahlen leicht sinkend. Verlängerung nicht erforderlich Unterhaltsvorschusskasse 0,5 VZW Fallzahlen leicht sinkend. Verlängerung nur im Umfang von 0,3 VZW erforderlich Kindertagesbetreuung Service, Beratung, Tagespflege 1,0 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich Förderung freier Träger 0,2 VZW Verlängerung in vollem Umfang erforderlich SUMME 21,37 VZW Verlängerung beantragt für 20,88 VZW Sollten sich innerhalb des Verlängerungszeitraums bis 31. Mai 2026 in einzelnen Bereichen Aufgabenrückgänge ergeben, wird die Verwaltung die nicht länger benötigten Kapazitäten vorzeitig zurückfahren. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die dargestellten finanziellen Auswirkungen und den Personalbedarf in der Sozial- und Jugendbehörde und beim Stadtamt Durlach im Rahmen der Ukraine-Flüchtlingssituation nach Vorberatung im Hauptausschuss zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der befristeten Weiterführung der in der Sozial- und Jugendbehörde und beim Stadtamt Durlach für die ukrainebedingte Aufgabenerledigung eingerichteten überplanmäßigen Stellen im dargestellten Umfang für weitere zwei Jahre bis zum 31. Mai 2026 zu.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Geflüchtete aus der Ukraine: Punkt 16.1 der Tagesordnung: Geflüchtete aus der Ukraine: Finanzielle Auswirkungen und Personalbedarf in der Sozial- und Jugendbehörde Vorlage: 2023/1264 Punkt 16.2 der Tagesordnung: Ukraine Flüchtlingssituation - Personal- und Finanzmittelein- satz beim Ordnungs- und Bürgeramt Vorlage: 2023/1276 Beschluss: TOP 16.1 Der Gemeinderat nimmt die dargestellten finanziellen Auswirkungen und den Personalbe- darf in der Sozial- und Jugendbehörde und beim Stadtamt Durlach im Rahmen der Ukra- ine-Flüchtlingssituation nach Vorberatung im Hauptausschuss zur Kenntnis. Der Gemeinde- rat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der befristeten Weiterführung der in der Sozial- und Jugendbehörde und beim Stadtamt Durlach für die ukrainebedingte Aufga- benerledigung eingerichteten überplanmäßigen Stellen im dargestellten Umfang für wei- tere zwei Jahre bis zum 31. Mai 2026 zu. TOP 16.2 Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatungen im Hauptausschuss den Bericht Ukraine Flüchtlingssituation – Personal- und Finanzmitteleinsatz beim Ordnungs- und Bürgeramt zur Kenntnis und beschließt die Verlängerung der im Rahmen der Ukraine-Krise eingerich- teten überplanmäßigen Stellen im beantragten Umfang für weitere zwei Jahre bis zum 31. Mai 2026. Abstimmungsergebnis: 16.1: Einstimmige Zustimmung (39 JA) 16.2: Einstimmige Zustimmung (39 JA) – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023: Da können wir gleich abstimmen. Ich rufe auf 16.1 und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Ein- stimmigkeit. TOP 16.2. und auch hier können wir gleich wählen bzw. abstimmen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024