Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus "Bürgerzentrum Waldstadt - BZW"

Vorlage: 2023/1262
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.11.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Südweststadt, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Anlage_Förderantrag_Waldstadt_mit_Anhängen
    Extrahierter Text

    Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe (gültig ab 1. Januar 2024) 1. Angaben zum Antragstellenden 1.1 Name der Trägerin/des Trägers ............................................................................................................................................................... 1.2 Organisationsform eingetragener Verein eingetragener Verband GmbH Stiftung kirchliche Organisation Körperschaft des öffentlichen Rechts Sonstiges: ........................................................................................................................................... 1.3 Gemeinnützigkeit Ja nein 1.4 Anschrift der Trägerin/des Trägers ............................................................................................................................................................... Ansprechperson: Vorname, Name, Funktion ............................................................................................................................................................... Straße, Hausnummer ........................................................................ .............................................................................. PLZ Ort ........................................................................ .............................................................................. Telefon Fax ........................................................................ .............................................................................. E-Mail Internetadresse Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement 2 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 1.5 Bei kooperativer Trägerschaft bitte weitere Ansprechperson(en) angeben: .......................................... ..................................................................................................................... Ansprechperson: Vorname, Name, Funktion .......................................... ..................................................................................................................... Straße, Hausnummer .......................................... .............................. .............................................................................. PLZ Ort .......................................... .............................. .............................................................................. Telefon Fax .......................................... .............................. .............................................................................. E-MailInternetadresse ............................................................................................................................................................... Ansprechperson: Vorname, Name, Funktion .......................................... ..................................................................................................................... Straße, Hausnummer .......................................... .............................. .............................................................................. PLZ Ort .......................................... .............................. .............................................................................. Telefon Fax .......................................... .............................. .............................................................................. E-MailInternetadresse 1.6 Selbstauskunft Wie ist Ihre Organisation strukturiert? Was sind die Ziele der Organisation? Welchen Stadtteilbezug hat die Organisation? Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 3 2. Angaben zum Stadtteilhaus 2.1 Gewünschter/geplanter Name ............................................................................................................................................................... 2.2 Anschrift ............................................................................................................................................................... Straße, Hausnummer ........................................................................ .............................................................................. PLZ Ort ........................................................................ .............................................................................. Telefon Fax ........................................................................ .............................................................................. E-Mail Internetadresse 2.3 Betriebsform (gemäß den Grundsätzen für die Förderung von Stadtteilhäusern) rein ehrenamtlich betrieben mit hauptamtlicher Unterstützung 2.4 Größe Räumliche Nutzfläche (exklusive Lagerräume) ................................... Quadratmeter Lagerfläche ................................... Quadratmeter Anzahl nutzbarer Räume ................................... 2.5 Barrierefreiheit Zugang zum Gebäude Zugang zu Räumlichkeiten des Stadtteilhauses Sanitäranlagen sonstige (Veranstaltungs-)Räume .................................................................................................... 2.6 Anbindung Mit ÖPNV erreichbar: ja, Haltestelle(n) ........................................................................................................................... nein 4 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 2.7 Stellplatzsituation Parkpl ätze vorhanden Anzahl der Parkplätze ................................................. Parken nur im öffentlichen Raum möglich Öffentlicher Parkplatz/Parkhaus in der Nähe .............................................................................. 2.8 Besonderheiten Welche individuellen Rahmenbedingungen und/oder Herausforderungen bestehen bei dem geplanten Stadtteilhaus? Zum Beispiel: eine Verantwortungsgemeinschaft oder ein Beirat mit definierten Aufgaben, die Organisationsform, der Standort, das Quartier oder die Nachbarschaft, ... 3.Nutzungskonzept 3.1 Bedarfe des Stadtteils Welche soziodemografischen Faktoren spielen im Stadtteil eine wichtige Rolle? Welche stadtteilspezifischen Bedarfe lassen sich daraus ableiten? Zum Beispiel: Anteil von Seniorinnen und Senioren, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alleinerziehende, ... Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 5 3.2 Kooperationen Welche bestehenden Kooperationen oder Kooperationsvorhaben gibt es im Stadtteil und stadtweit? Welche Art der synergetischen Ressourcenteilung ist denkbar/möglich? Zum Beispiel: mit Stadtverwaltung, Quartiersmanagement, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Gewerbetreibenden oder Wohnungsbauunternehmen, ... 3.3 Öffentlichkeitsarbeit Wie und über welche Medien wird Öffentlichkeitsarbeit und Pressearbeit betrieben? Zum Beispiel: Printmedien, Soziale Medien, Newsletter, Homepage, Flyer und Plakate, ... 3.4 Ehrenamtlich Mitgestaltende Wo und wie sind ehrenamtlich Engagierte im Stadtteilhaus eingebunden? Welche Aufgaben und/oder Funktionen haben sie im Stadtteilhaus? Zum Beispiel: Organisation von Veranstaltungen, Aufgaben im alltäglichen Betrieb, Angebotsabwicklung, Durchführung von Projekten, ... 6 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 3.5 Rollen der kooperativen Träger Nur auszufüllen, wenn mehr als eine Trägerin oder ein Träger das Stadtteilhaus betreiben werden: Welche Aufgaben fallen im täglichen Betrieb des Stadtteilhauses an? Wer ist für die genannten Aufgaben verantwortlich? Zum Beispiel: Administration und Buchhaltung, Raumvergabe und Terminkoordination, Eventmanagement, Facility Management und Reinigungsdienst, inhaltliche Gestaltung und Angebotsentwicklung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Spenden- und Drittmittelakquise, ... 4.Kostenplan Ausgaben Euro Bemerkungen Kosten für Kaltmiete (monatliche Raummiete inklusive Lagerflächen) Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (Betriebskostenabrechnung) Ausgaben für Reinigungskosten (Personal, Reinigungsmittel) Zwischensumme (wird automatisch berechnet) Kosten für Reparaturen Kosten für Anschaffungen Rücklagenbildung Summe der Ausgaben insgesamt (wird automatisch berechnet) Einnahmen Euro Bemerkungen Eingesetzte Eigenmittel der Trägerin/des Trägers Mitgliedsbeiträge Veranstaltungseinnahmen (zum Beispiel Kursgebühren, Eintrittsgelder) Nettoeinnahmen aus Bewirtung Einnahmen aus Raumvermietung (ohne Kaution) Zuwendungen des Landes Sonstige Einnahmen (zum Beispiel Spenden, Projektmittel, Förderprogramme) Summe der Einnahmen insgesamt (wird automatisch berechnet) 4.1 Investitionszuschuss für Kosten der Erstausstattung Bei einem Gesamtauftragswert auf Lieferungen und Leistungen ab 1.000 Euro netto nach Ziffer 5.2 der Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in Karlsruhe müssen mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden. Dem Antrag auf einen Investitionszuschuss für die Ausstattung liegen folgende Angebote zugrunde: Produkt: Name des Anbieters Stückzahl Stückpreis Zwischensumme MwSt. Angebotsendpreis Produkt: Name des Anbieters Stückzahl Stückpreis Zwischensumme MwSt. Angebotsendpreis Produkt: Name des Anbieters Stückzahl Stückpreis Zwischensumme MwSt. Angebotsendpreis Di e Zuschlagskriterien für Angebote auf Lieferungen und Leistungen richten sich nach den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ausschlaggebend ist grundsätzlich der Angebotsendpreis. Bei geplanten Abweichungen vom günstigsten Angebot ist dem Antrag eine Erklärung beizufügen. Erklärung für die Abweichung 2 | Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 5.Weitere Anmerkungen/Informationen Anlagen Mietvertrag Grundriss des Gebäudes voraussichtlicher Belegungsplan (Auslastung und Öffnungszeiten) Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung Eingeholte Angebote für Anschaffungen der Erstausstattung Weitere Anlagen Bedingungen 1 Hiermit wird bestätigt, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Alle relevanten Änderungen und insbesondere der Finanzierung des Stadtteilhauses werden unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, mitgeteilt. 2.Es ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf eine städtische Förderung als Stadtteilhaus besteht. 3.Es wird bestätigt, dass die in diesem Antrag aufgeführten Eigenmittel als Barmittel zur Verfügung stehen und durch den/die Antragsteller*in zur Finanzierung für den Betrieb des Stadtteilhauses eingebracht werden. 4.Der/Die Antragsteller*in erklärt sich bereit, dem Amt für Stadtentwicklung und/oder seinen Beauftragten die für die Erfolgskontrolle, Dokumentation und Evaluation des Förderprogramms benötigten Daten unter Beachtung aller datenschutzrechtlich relevanten Rechtsvorschriften bei Bedarf bereitzustellen sowie an Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen und die ansonsten erforderlichen Auskünfte zu erteilen. ........................................................... .......................................................... ........................................................... Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Ort, Datum Unterschrift des Antragstellenden ........................................................... .......................................................... ........................................................... Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Ort, Datum Unterschrift des Antragstellenden ........................................................... .......................................................... ........................................................... Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Ort, Datum Unterschrift des Antragstellenden 2 1 Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus 5. Weitere Anmerkungen/Informationen Eine feste Zwischenwand wäre aus Nutzungsgrü nden in eine flexibel verschiebbare Wand umzubauen. Die Kosten belaufen sich nach Aussage des Badischen Vereins für Innere Mission auf etwa 14.000 Euro. Konkrete Angebote werden eingeholt und nachgereic ht. Der Bürgerverein als Träger kann diese Koste n nicht übernehmen, da er fü r Computerkurse Rechner in Hö he von mehr als 5.000 Euro aus e igene n Mitteln beschafft und bisher schon e igene fi nanzielle Mittel für den Betrieb e ingesetzt hat. Anlagen Mietvertrag Grundriss des Gebäudes IZ] voraussichtlicher Belegungsplan (Auslast ung und Öffnungszeiten) D Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung D Eingeholte Angebote fü r Anschaffungen der Erstausstattung Weitere Anlagen Detailkonz ept laut Anhang Bedingungen Hiermit w ird bestätigt, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Alle relevanten Änderungen und insbesondere der Finanzierung des Stadtteil hauses werden unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, mitget eilt. 2. Es ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf eine städtische Förderung als Stadtteilhaus besteht . 3. Es w ird bestätigt, dass die in diesem Antrag aufgeführten Eigenmittel als Barmittel zur Verfügung st ehen und durch den/die Antragsteller*in zur Finanzierung fü r den Betrieb des Stadtteilhauses eingebracht werden. 4. Der/Die Antragsteller*in erklärt sich bereit, dem Amt für Stadtentwicklung und/oder seinen Beauftragten die fü r die Erfolgskontrol le, Dokumentat ion und Evaluation des Förderprogramms benötigten Daten unter Beacht ung aller datenschut zrechtlich relevanten R echtsvorschriften bei Bedarf bereitzustellen sowie an B ragunge , Interviews und sonstigen Datenerhebungen tei lzunehmen und die ansonsten erforderlichen Auskün e erteile . BV Waldstadt e .V ., Dr. Hubert Bd Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Vorname, Name der Trägerin/des Trägers Karlsruhe, 15.10.2023 Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Antragsteilenden Ort. Datum Unterschrift d es Antragsteilenden Bürgerverein Waldstadt e. V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Anhang zum Antrag zur Genehmigung und Förderung des Bürgerzentrum Waldstadt (BZW) – Stadtteilhaus Bürgerverein Waldstadt e.V. Erasmusstr. 3, D-76139 Karlsruhe vertreten durch Dr. Hubert B. Keller, Vorsitzender Karlsruhe, den 15. Oktober 2023 Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [2] Aktualisiert nach den Hinweisen des Amts für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement. Sonntag, 15. Oktober 2023 Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [3] 1 Inhalt 1 Inhalt ..................................................................................................................................... 3 2 Anhang zum Antrag .............................................................................................................. 6 3 Einleitung .............................................................................................................................. 6 4 Namen und Organisationsform des Trägers ......................................................................... 7 5 Namen des Stadtteilhauses .................................................................................................... 7 6 Nutzungskonzept .................................................................................................................. 8 6.1 Darstellung der Bedarfe des Stadtteils .......................................................................... 8 6.2 Beschreibung und Kategorisierung der Angebote und Dienstleistungen ...................... 9 6.3 Voraussichtlicher Belegungsplan ................................................................................ 13 6.4 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung ............................................ 13 6.5 Übersicht der bestehenden Kooperationen und Kooperationsvorhaben ..................... 13 7 Finanzplan ........................................................................................................................... 14 7.1 Mietkosten ................................................................................................................... 14 7.2 Betriebskosten ............................................................................................................. 14 7.3 Reinigungskosten ........................................................................................................ 15 7.4 Personal ....................................................................................................................... 15 7.5 Sonstige Kosten ........................................................................................................... 15 7.6 Einnahmen ................................................................................................................... 15 8 Mietvertrag .......................................................................................................................... 16 9 Grundriss ............................................................................................................................. 16 10 Darstellung der ÖPNV-Anbindung und Barrierefreiheit ................................................ 16 11 Stellplatzsituation ............................................................................................................ 16 12 Zusammenfassung ........................................................................................................... 16 13 Ansprechpersonen ........................................................................................................... 18 14 Anhang ............................................................................................................................ 18 Stand vom Sonntag, 15. Oktober 2023 Datei M:\HubertCheckOut\Keller_SNIW600\Vereine\Bürgerverein Waldstadt\Vorstand\Themen Vorstand\16 Begegnungsstätte und Quartiere\2023 Bürgerzentrum Waldstadt\Antrag und Unterlagen\AntragMod\2023.10.15 BZW Anhang.docx Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [4] Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [5] Diese Seite ist leer. Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [6] 2 Anhang zum Antrag Dieser Anhang zum Antrag dient der detaillierten Erläuterung des Konzepts des Stadtteilhauses in der Waldstadt mit der Vernetzung und den Kooperationen. Der Anhang zum Förderantrag beinhaltet nach der Einleitung  den Namen und die Organisationsform des Trägers,  den Namen des Stadtteilhauses, er soll zum entsprechenden Stadtteil passen, von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort im normalen Sprachgebrauch verwendet dem Stadtteilhaus stärken. Daher kann der Name von den Antragstellenden in Rücksprache mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement bei der Antragstellung frei gewählt werden. Der Namensvorschlag muss einen Stadtteilbezug aufweisen. Als Untertitel ist der Begriff „Stadtteilhaus“ zu wählen.  ein abgestimmtes Nutzungskonzept (siehe 7.1 Nutzungskonzept),  einen Finanzplan mit Aufstellung der voraussichtlichen Miet-, Betriebs-, Reinigungskosten sowie der voraussichtlichen Einnahmen,  gegebenenfalls eine Kostenaufstellung mit Angeboten für die notwendigen Anschaffungen zur Erstausstattung,  bei Mieträumen der Mietvertrag,  einen Grundriss des Gebäudes,  die Darstellung der ÖPNV-Anbindung, Barrierefreiheit und  Stellplatzsituation. 3 Einleitung Die Begegnungsstätte Waldstadt wurde im November 1994 eröffnet und hat sich zu einer wichtigen sozialen Institution in der Waldstadt entwickelt. Damit besteht die Begegnungsstätte Waldstadt nahezu 30 Jahre mit großem Erfolg und großer Bürgerbeteiligung. Es gibt ein breites Programm an Aktivitäten, das von vielen ehrenamtlichen Helfern unter Koordination des Bürgervereins Waldstadt getragen wird. Die Begegnungsstätte Waldstadt wird von Frau Bertel Stamp geleitet. Unterstützt wird sie dabei durch den schon immer bestehenden Beirat der Begegnungsstätte, den Bürgerverein Waldstadt selbst, die Evangelischen Pfarrgemeinden Waldstadt, die Katholische Kirchengemeinde St. Hedwig (St. Raphael), den AWO OV-Waldstadt, den VDK-OV Karlsruhe sowie durch den SSC-Karlsruhe. Eine moderne Computerausstattung ermöglicht es, Kurse z.B. für die ältere Generation durchzuführen. Das Sozialforum des Bürgervereins vernetzt alle Institutionen des Stadtteils in allen sozialen Belangen. Weiter soziale Aktivitäten wie die Hausaufgabenbetreuung, die Schülermensa oder der sozialtreffwaldstadt werden in enger Kooperation mit anderen Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [7] Institutionen durchgeführt. In der Begegnungsstätte Waldstadt waren vor Corona über 7.000 Personen im Jahr aktiv. Nach Corona sind es mittlerweile schon wieder über 3.000 aktive Personen in den verschiedensten Angeboten der Begegnungsstätte Waldstadt. Die finanzielle Unterstützung der Begegnungsstätte erfolgt durch Zuschüsse der Verwaltung der Stadt Karlsruhe. Kürzungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass die Kosten nicht gedeckt sind. Daher muss jeder Teilnehmer an den Programmen der Begegnungsstätte einen kleinen Obolus entrichten. Zusätzlich muss der Bürgerverein aus seinen eigenen Mitteln die Lücken decken. Nachfolgend wird das Konzept zur Transition der Seniorenbegegnungsstätte Waldstadt zu einem Bürgerzentrum Waldstadt erläutert. Orientiert an den Vorgaben der Anforderungen der Stadt Karlsruhe an ein Bürgerzentrum nach den Förderrichtlinien von 2022 und dem vorgegebenen Modulkonzept wird das Konzept des Bürgerzentrums als Stadtteilhaus und die Erfüllung der Anforderung durch das zukünftiges BZW (Bürgerzentrum Waldstadt – Stadtteilhaus) dargestellt. 4 Namen und Organisationsform des Trägers Als Träger fungiert der Bürgerverein Waldstadt e.V., Erasmusstr. 3, 76139 Karlsruhe mit seinem Vorstand unter Vorsitz von Dr. Hubert B. Keller. Die Leitung des Bürgerzentrums wird Frau Bertel Stamp mit Unterstützung von Ingrid Buchmann innehaben. 5 Namen des Stadtteilhauses Der vorgesehene Name des Stadtteilhauses lautet: Bürgerzentrum Waldstadt (BZW) – Stadtteilhaus Waldstadt Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [8] 6 Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept fordert die Darstellung der Bedarfe, die Angebote und Dienstleistungen, den Belegungsplan, die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung sowie die Übersicht der bestehenden Kooperationen und Kooperationsvorhaben. 6.1 Darstellung der Bedarfe des Stadtteils Soziodemografische Daten Die Waldstadt hat laut Daten und Fakten aus dem Jahr 2021 etwa 12.300 Bewohner. Die Altersgruppen und Bedarfe definieren sich wie folgt:  Kinder/Jugendliche betragen etwa 16,4 %  Erwachsene betragen knapp 60 %  SeniorInnen betragen etwa 24,6 %  Ausländische Mitbürger betragen etwa 18,5 %  Sozialer Status und Bedarfe o Familien mit geringem Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen)  Ethnische/kulturelle/religiöse Gruppen / Vereine  Mobilitäts-eingeschränkte Personen Damit sind Angebote sowohl für SeniorInnen, ausländische MitbürgerInnen, Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene erforderlich. Detaillierte demografische Daten sind im Anhang nach Informationen des Amts für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement, aufgeführt. Für SeniorInnen sind kulturelle Angebote, Weiterbildungsangebote in neuen Medien als auch Unterstützungsangebote erforderlich. Ausländische MitbürgerInnen sind sowohl zu integrieren als auch einen Raum zuur Begegnung anzubieten. Kindern und Jugendlichen sind neben den Angeboten des KJH z. B. Unterstützungsangebote im Bereich Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen über die Schülermensa, Lesepatenschaften und auch die Hinführung zur Teilhabe an Entwicklungsentscheidungen des Stadtteils anzubieten. Erwachsene allgemein sind in politische Prozesse, die den Stadtteil betreffen, einzubinden und allgemeine Angebote im kulturellen Bereich anzubieten. Familien mit eingeschränktem Wohnraum benötigen Orte der Begegnung. Das Bürgerzentrum wird diesen Anforderungen entsprechen. Ethnische oder spezifische kulturelle und religiöse Gruppen benötigen ebenfalls Orte der Begegnung, um ihre spezifischen Belange umsetzen zu können und um die Integration zu fördern. Mobilitäts-eingeschränkte Personen sind spezifische Angebote zu machen, die allerdings zusätzlich zu realisieren sind (Rikscha etc.). Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [9] Stadtteilbezogene Bürgerbeteiligungsprozesse werden wie bisher im Rahmen der Begegnungsstätte auch im Bürgerzentrum realisiert. Diese sind zurzeit  Offener Stammtisch Hier können alle BürgerInnen ihre Anliegen offen artikulieren und sich mit jeglichem Thema einbringen. Ein Treffen erfolgt in der Regel einmal im Monat.  Arbeitskreis Zukunft Waldstadt Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit konkreten Themenstellungen des Stadtteils. Der Arbeitskreis ist offen für BürgerInnen, allerdings mit Vertraulichkeit belegt. Treffen erfolgen einmal im Monat in der Regel.  Bürgerinitiativen Diese werden in ihrer Artikulation unterstützt und erhalten Raum zur Diskussion.  Aktionsraum Wald.Stadt.Klima Diese Initiative beschäftigt sich mit der zukünftigen Entwicklung des Stadtteils hinsichtlich Klima, Wald und Stadtkonzepte.  Sozialforum (Institutionen) Das Sozialforum besteht nunmehr seit über 25 Jahren und vernetzt alle Institutionen der Waldstadt und arbeitet stark im Vorfeld, um Problemstellungen frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden. Das Sozialforum trifft sich zweimal im Jahr, bei besonderen Anlässen zusätzlich. 6.2 Beschreibung und Kategorisierung der Angebote und Dienstleistungen Die Angebote und Dienstleistungen richten sich nach den Vorgaben des Modulkatalogs. Die Querschnittsthemen werden vielfältig realisiert: Generationen verbindend: Es gibt vielfältige Angebote und Aktivitäten, welche Generationen verbindend wirken. Beim Stammtisch sind sowohl jüngere Menschen als auch SeniorInnen präsent. Das Kultur Café bietet vielfältige Themen für Jung und Alt. Themen wie Künstliche Intelligenz, künstliche Prothetik, Reiseberichte, Berichte über Klimafolgen etc. binden alle Altersgruppen ein. Integration: Auch der Stammtisch wirkt integrierend, da er offen für alle Gruppen ist. In der Hausaufgabenbetreuung werden deutsche und ausländische Kinder miteinander betreut. Der sozialtreffwaldstadt unterstützt alle Bedürftige jeglicher Herkunft und Religion. Ein Generationen verbindendes Angebot ist das Singen mit den Bewohnern des AHZ (z. Zt. ausgesetzt), Gesundheitsangebote werden mit einer Lebenshilfegruppe und einer Heilkreisgruppe aktiv realisiert. Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [10] Bei den Basismodulen gibt es viele unterschiedliche Angebote.  Bei der Begegnung wird auf die Gruppen laut Programm hingewiesen. Weiterhin gibt es umfangreiche Veranstaltungen, z. B. Kultur Café, Ausstellungen, Ostermarkt, Weihnachtsmarkt etc., die Begegnung und Teilhabe aller Bürger ermöglichen. Auch der monatlich stattfindende offene Stammtisch ist hier zu nennen.  Die Partizipation und Teilhabe ist ein wichtiger Aspekt, der schon immer gezielt umgesetzt wurde. Die Partizipation im Sinne gesellschaftlicher und politischer Willensbildung ist durch den Arbeitskreis „Zukunft Waldstadt“ für jeden interessierten Bürger gegeben. Sowohl der offene Stammtisch, der AK Zukunft als auch der Aktionsraum Wald.Stadt.Klima sind direkte Angebote der Teilhabe und Partizipation. Darüber hinaus gibt es weitere offene Angebote in Kooperation. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements erfolgt insbesondere durch den AK „Zukunft Waldstadt“, das Projekt „urban gardening“, das Projekt „sozialtreffwaldstadt“ sowie weiterer Aktivitäten wie das Projekt „Lerninseln“, die „HAB, die „Schülermensa“ etc. direkt in der BSW bzw. BZW und mit externen Partnern abgestimmt. Konkrete Unterstützungsangebote erfolgen im Rahmen des Sozialforums, des sozialtreffwaldstadt, der HAB und der Schülermensa. Bildungsangebote sind das Hallo IT, der Computerkurs, diverse Sprachkurse sowie Malkurse. Kulturangebote sind das Kultur Café, Ausstellungen, die Malgruppe, der Kreativkreis und die Singgruppe. Gesundheitsförderung erfolgt durch die Lebenshilfe Gruppe, die Heilkreis Gruppe, das Yoga, durch Tanz und den Naturheilverein. Stadtteilbezogene Angebote sind der „AK Zukunft“, der Stammtisch und auch der Aktionsraum Wald.Stadt.Klima. Basismodule Basismodul 1: Begegnung  Kulturcafé (Montag, 14.30 bis 16.30 Uhr, 1x monatlich)  Rumänische Gruppe (Montag, 19 Uhr)  geplant: Müttergruppe (ab September, Mittwochvormittag)  CANWORK (Kamerun) Gruppe (Samstag 17 Uhr, 1. Samstag im Monat)  Eritrea-Gruppe (Samstag 18 Uhr, 1x monatlich)  Bamenda Gruppe (Samstag 15 bis18 Uhr, 1. Samstag im Monat)  Angola Gruppe (Sonntag 10 bis 14 Uhr) Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [11] Basismodul 2: Partizipation und Teilhabe  Offener Stammtisch (1x monatlich)  Arbeitskreis „Zukunft Waldstadt“  Aktionsraum Wald.Stadt.Klima  Neu geplant: Treffen aller Nutzergruppen (zweimal pro Jahr) Basismodul 3: Information und Beratung  Lebenshilfe Gruppe (Dienstag 19:30 Uhr, 1x monatlich)  Heilkreisgruppe Freitags (1xmt.)  TCM Praxisabend (1xmtl.) Beginn ab 12.10.  Beratung im Rahmen der Hilfe durch den Notgroschen e.V. (Abstimmung mit dem neu zu wählenden Vorstand)  Weitere Beratungsangebote werden angestrebt (in Verbindung mit dem sozialen Dienst Ost/Nachfolge Frau Weber) Basismodul 4: Engagement  AK Zukunft  Offener Stammtisch  Sozialforum Waldstadt  Hausaufgabenbetreuung  Hallo IT  Computerkurs  Malkurse  Kreativkreis  sozialtreffwaldstadt  Lerninseln  Lesepatenschaften  urban gardening Projekt  Projekt wald.stadt.klima Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [12] Aufbaumodule Aufbaumodul 1: Unterstützungsangebote  sozialtreffwaldstadt  Schülermensa Aufbaumodul 2: Bildungsangebote  Lesen VHS (Montag, 9:30 bis 11 Uhr, 1x monatlich)  Französisch Konversation (Montag, 16 bis 17:30 Uhr, 2. Montag im Monat)  Englisch VHS (Dienstag, 9 bis10:30 Uhr)  Englisch Konversation (Donnerstag, 15 bis 16:30 Uhr)  Hausaufgaben Betreuung (Dienstag, 15 bis 16:30 Uhr + Freitag, 10 bis 12 Uhr)  Hallo IT (Mittwoch, 17 bis 18:30, 3. Mittwoch im Monat)  geplant: Computer-Kurs (ab Oktober)  Projekt Lerninseln Aufbaumodul 3: Kulturangebote  Malgruppe (Samstag, 10 bis16 Uhr, 1x monatlich)  Kreativkreis (Freitag, 15 bis 17 Uhr, 1. + 3. Freitag im Monat)  Singen mit Bewohnern des Altenhilfezentrums Aufbaumodul 4: Gesundheitsförderung  Yoga (Dienstag, 17:30 bis 19 Uhr)  CCW Training (Freitag, 17:30 bis 22 Uhr)  Heilkreis Gruppe (Freitag, 20 Uhr, 1. Freitag im Monat)  Naturheilverein Karlsruhe (Donnerstag, 19 bis 22 Uhr, 1x monatlich) Aufbaumodul 5: Stadtteilbezogene Angebote  Sozialforum Waldstadt (2-3x jährlich)  Projekt „urban gardening“ (offen) Zweimal im Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst erfolgt ein Nutzertreffen aller Gruppen des Stadtteilhauses. Diese Treffen dienen der Kommunikation, der Kooperation und der gegenseitigen Abstimmung. Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [13] In Verbindung mit den vorgenannten Treffen sind auch die Organisation eines MitMachTages in Kooperation mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement sowie zweimal jährlich ein offenes Angebot zur dezentralen Engagementberatung mit Unterstützung durch das Büro für Mitwirkung und Engagement vorgesehen. Es wird ein Beirat für das Stadtteilhaus bestehend aus allen Nutzergruppen und Institutionen des Stadtteils gebildet. Jeweils zum Jahresende erfolgt eine Sitzung dieses Beirats, auf der das ablaufende Jahr bewertet wird und für das folgende Jahr etwaige Anpassungen der Leitlinien erfolgen. Der Beirat hat die Funktion der Abstimmung des Konzepts des Stadtteilhauses im gesamten Stadtteil sowie der strategischen Ausrichtung. Einladungen in den Beirat erfolgen an den CCW, SSC, SprecherInnen der aktiven Gruppen, StJA, Sophia, Landesverein Baden – Innere Mission (Quartiersprojekt bei gemeinsam leben), katholische Gemeinde St. Hedwig mit Familienzentrum, evangelische Gemeinde, Notgroschen e.V., Käuze, ER Schule, Eichendorff Schule, OHG, VdK, AWO, Sozialer Dienst Ost, Waldorfschule, SportKiTa, VoWo, Senioorenbüro, element-i, konzept-e, AK Zukunft Waldstadt, HAB, sozialtreffwaldstadt, etc. 6.3 Voraussichtlicher Belegungsplan Der voraussichtliche Belegungsplan wird der bisherige Programmplan erweitert um zusätzliche, jetzt erst mögliche Angebote sein. Das Programm mit optionalen Ergänzungen ist im Anhang (Nr. 1). 6.4 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Untervermietung Das Bürgerzentrum steht Gruppen und aktiven Personen offen. Ziel ist es, die Bildung aktiver Gruppen mit Angeboten für die BürgerInnen des Stadtteils zu fördern. Bei Gruppenaktivitäten wird pro Teilnehmer ein Unkostenbeitrag erhoben. Bei der Nutzung von Personen erfolgt dies vorbehaltlich freier Kapazitäten mit einem Unkostenbeitrag von 40 Euro / H für die Nutzung der Räumlichkeiten. Die Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 250 Euro als Pfand dient der Absicherung bei Schäden. Hierzu wird eine Vertragsvorlage erstellt. 6.5 Übersicht der bestehenden Kooperationen und Kooperationsvorhaben Der Träger, der Bürgerverein Waldstadt e.V., ist seit seiner Gründung aktiv in der Vernetzung mit anderen Institutionen der Waldstadt und realisiert viele Angebote in Kooperation mit diesen. Auch die Einbindung von Gewerbetreibenden der einzelnen Straßen (z. B. Elbinger etc.) wird schon aktiv realisiert. Allein im Sozialforum sind über 30 Institutionen der Waldstadt vernetzt und wirken gemeinsam im Bereich der sozialen Quartiersentwicklung. Daneben wird die Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit der Eichendorff Schule realisiert, der Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [14] sozialtreffwaldstadt mit der Emmaus Gemeinde und gewerblichen Partnern, ökumenische Gottesdienste auf dem Waldstadtfest mit allen Kirchen. Der Bürgerverein Waldstadt hat das Projekt „gemeinsam leben“ der Volkswohnung Karlsruhe mit auf den Weg gebracht und massiv unterstützt. Als Träger der Begegnungsstätte arbeitet der Bürgerverein Waldstadt mit dem Quartiersprojekt Waldstadt in Trägerschaft des Badischen Landesvereins für Innere Mission seit Jahren zusammen. Sowohl im Beirat des Quartiersprojektes als auch direkt finden seit Januar 2022 drei Mal pro Jahr gemeinsame Sitzungen des Vorstandes des Bürgervereins sowie VertreterInnen des Badischen Landesvereins für Innere Mission zur weiteren Vertiefung der Kooperation statt. Es erfolgt damit eine enge Abstimmung zu aktuellen Themen, die die BürgerInnen und Akteure der Waldstadt betreffen und ggf. die Planungen entsprechender Maßnahmen und Angebote. Ebenfalls fanden und finden Abstimmungsgespräche mit Sophia e.V. statt. Der bisher bestehende Beirat unter dem Vorsitz des Trägers wird beibehalten und um alle im Stadtteil aktive Gruppierungen und Institutionen erweitert. Hierzu erfolgt nach dem 1.1.2024 und positivem Bescheid eine entsprechende Information und Einladung. Hierzu wird neben den Mitgliedern des Beirats auch das Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement eingeladen. 7 Finanzplan Die angemieteten Räume der Begegnungsstätte Waldstadt werden ab 1.1.2024 für das Bürgerzentrum Waldstadt genutzt. Der Vermieter ist der Badischer Landesverein für Innere Mission, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand Frau Christine Jung-Weyand, Südendstraße 12, 76137 Karlsruhe. 7.1 Mietkosten Die Mietkosten betragen pro Monat  Kaltmiete 1.523,20 € 7.2 Betriebskosten Die Betriebskosten betragen monatlich  Möblierung 100,00 €  NK 250,00 € Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [15] Weiter Kosten sind  Rundfunkgebühren 6,12 Euro (gesetzlich vorgegeben)  Internet 29,94 Euro (für Computer Kurse erforderlich)  Toner für Kopierer 32,00 Euro (erforderlich für Sitzungen und Beratungen etc.)  Aufwandsentschädigung für die Leitung 133,33 Euro 7.3 Reinigungskosten Durch die intensivere Nutzung der Räumlichkeiten wird eine erhöhte Reinigung gegenüber bisher erforderlich sein. Die Kosten laut eingeholtem Angebot betragen 308,21 Euro pro Monat. Das Angebot ist im Anhang. 7.4 Personal Die momentanen Personalkosten belaufen sich bisher auf 1.600 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung. Die breitere Nutzung und Öffnung erfordert eine deutlich höhere Koordination und Organisation des Betriebs. Hierfür halten wir eine MiniJob Stelle für erforderlich. Der in den Unterlagen genannte zukünftig mögliche Betrag in Höhe 8.280,00 Euro p.a. würden wir entsprechend beantragen. 7.5 Sonstige Kosten Kostenaufstellung zur Erstausstattung  Verschiebbare Wand Die bisher vorhandene feste Abtrennung der Räumlichkeiten sollte durch eine flexible und verschiebbare Wand ersetzt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 14.000,00 Euro. Es werden entsprechende Angebote (3 Stück wie gefordert) eingeholt und nachgereicht.  Laptops Für die digitale Bildung werden 5 Laptops als erforderlich angesehen. Diese digitale Bildung richtet sich vorrangig an SeniorInnen, aber auch allgemein an Interessierte. Diese Rechner wurden zwischenzeitlich für 5.026,38 Euro auf Kosten des Bürgervereins beschafft. Das Seniorenbüro hat einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gewährt. 7.6 Einnahmen Einnahmen ergeben sich aus den VHS Kursen in Form der Raummiete sowie aus weiteren Kursen wie Yoga in der Höhe wie etwa bisher. Teilnehmer an Gruppen entrichten je nach Status eine kleine Gebühr in Höhe von 1 Euro. Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [16] 8 Mietvertrag In Summe betragen die reinen Mietkosten 1.873,20 € pro Monat und 22.478,40 € jährlich. Der Mietvertrag hierzu ist im Anhang. Hinzu kommen Reinigungskosten, Internetkosten, Versicherungskosten und Aufwendungen für allgemeine Dinge. 9 Grundriss Die Mieträume im Altenhilfezentrum Karlsruhe-Nordost, Glogauer Straße 10, haben eine Fläche von 136,24 qm (inkl. Einbauküche und WC Räume). Die Terrasse ist ebenfalls nutzbar. Der Grundriss befindet sich im Anhang. 10 Darstellung der ÖPNV-Anbindung und Barrierefreiheit Der ÖPNV hat mit der Haltrestelle Waldstadt Zentrum eine direkte Anbindung im Abstand von etwa 50m. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist barrierefrei. 11 Stellplatzsituation Im direkten Umfeld gibt es mehrere PKW Stellplätze und entlang der Glogauer Straße sind ebenfalls Parkmöglichkeiten gegeben. 12 Zusammenfassung Das ab 1.1.2024 vorgesehene Bürgerzentrum Waldstadt (BZW) – Stadtteilhaus erfüllt durch den Übergang von der Begegnungsstätte Waldstadt die Anforderungen nach dem Modulkatalog. Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Im Bereich der Teilhabe, Partizipation und Begegnung:  Es existieren verschiedene Gruppen, die offen für jeden Bürger der Waldstadt sind. Das BZW wird die Themen auf alle Altersgruppen verbreitern. (CCW, BI, AK Zukunft, Beirat: SSC, Kirchen, VdK, AWO, Innere Mission, HAB)  Es gibt umfangreiche Veranstaltungen, z. B. Kultur Café, Ausstellungen, Ostermarkt, Weihnachtsmarkt etc., die Begegnung und Teilhabe aller Bürger ermöglichen. Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [17]  Partizipation im Sinne gesellschaftlicher und politischer Willensbildung ist durch den Arbeitskreis „Zukunft Waldstadt“ für jeden interessierten Bürger gegeben. Ebenfalls werden Bürgerinitiativen (BI) in das BZW eingebunden.  Soziale Belange werden durch das Sozialforum, den sozialtreffwaldstadt, die HAB und die Schülermensa berücksichtigt. Im Bereich jeglicher Gruppierung und Einzelpersonen:  Grundsätzlich kann sich jede Einzelperson in alle Aktivitäten einbringen.  Das zukünftige BZW ist offen für jegliche Gruppierung und umfasst jetzt schon eriträische Gruppen, Bamenda (Kamerun) Gruppen, rumänische Gruppen, eine CEM (Christ Empowerment Ministry) Gruppe (christliche Gemeinschaft aus Nigeria) etc.  Vereine wie der CCW und der VdK sind ebenfalls aktiv in der BSW in der Alterskategorie von 4 Jahren bis zu Senioren.  Aus dem bisherigen Programm sind weiter Gruppen wie Yoga etc. ersichtlich.  Weiterhin organisieren sich verschiedene Institutionen im Stadtteil in den sozialen Belangen durch das Sozialforum.  Die Hausaufgabenbetreuung ist ebenfalls im BZW aktiv.  Die Belange von Einzelpersonen werden im Rahmen von Bürgersprechstunden wahrgenommen.  Themen aus dem sozialen Bereich werden ebenfalls über den sozialtreffwaldstadt behandelt und weiter mit Vertretern der Innern Mission diskutiert.  Der Waldstadt Bürger dient ebenfalls als Vernetzungsmedium aller Institutionen und auch als Medium für das Gewerbe. Im Bereich Einbeziehung Stadtteilbevölkerung:  In allen Gruppen und in allen Veranstaltungen ist die Stadtteilbevölkerung einbezogen und wird detailliert über das Programm und die Aktivitäten über den Waldstadtbürger, die Schaukästen und das Internet informiert.  Ausstellungen, das Kultur Café sowie Vorträge binden alle Interessierten aus dem Stadtteil ein.  Die Stadtteilbevölkerung ist grundsätzlich einbezogen und z. B. durch den AK Zukunft Waldstadt bzw. Bürgergespräche aktiv einbezogen. Im Bereich Eigenleistung  Die Koordination und Führung des BZW erfolgt über den Vorstand und die Leitung des BZW. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich mit erheblichem Zeitaufwand. Die Vergütung im Sinne Aufwandsentschädigung der Leitung des BZW trägt zur Zeit der Bürgerverein Waldstadt e.V. Ein MiniJob ist vorgesehen.  Für die Öffnung eines BZ ist eine erheblich höhere Organisation und Überwachung notwendig.  In der Vergangenheit wurden verschiedene Projekte in der BSW mit Mitteln des Bürgervereins finanziert, z. B. Computerausstattung für Computer Kurs und „Hallo IT“ in Höhe von 9.500 €. Die Gesamtkosten des Bürgerzentrums Waldstadt (BZW) als Stadtteilhaus betragen Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [18]  Monatlich 2.249,47 Euro (ohne Personalkosten) 13 Ansprechpersonen  Dr. Hubert B. Keller, Vorsitzender, hbk@dr-hbkeller.de, 01712075269  Bertel Stamp, Leiterin BSW/BZW 14 Anhang Demografische Daten der Waldstadt laut Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement Bürgerverein Waldstadt e.V. Bürgerverein Waldstadt e.V.  Erasmusstr. 3  D-76139 Karlsruhe Seite [19] Waldstadt %% StadtteilbevölkerungStadtteilbevölkerung Personen mit Hauptwohnung in der Waldstadt12.11998,912.07598,8 Anteil der Bevölkerung mit Hauptwohnung an der wohnberechtigten Bevölkerung weiblich76646,676846,3 Anteil der weiblichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt männlich87853,489153,7 Anteil der männlichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt gesamt1.64413,61.65913,7 Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Stadtteil insgesamt weiblich15247,515047,9 Anteil der weiblichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt männlich 16852,516352,1 Anteil der männlichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt gesamt3202,63132,6 Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Stadtteil insgesamt weiblich1.40857,81.38855,0 Anteil der weiblichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt männlich1.02942,21.13545,0 Anteil der männlichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt gesamt2.43720,12.52320,9 Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Stadtteil insgesamt weiblich35167,436368,2 Anteil der weiblichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt männlich17032,616931,8 Anteil der männlichen Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y im Stadtteil insgesamt gesamt5214,35324,4 Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen X und Y an der Bevölkerung im Stadtteil insgesamt AlleinerziehendeAlleinerziehende-Haushalte Bezugsperson ohne Partner, mind. 1 Kind (alleinerziehend)3335,03515,2Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden an allen Haushalten im Stadtteil Einpersonenhaushalte In Einpersonenhaushalten wohnende Personen3.47551,83.48252,0Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten im Stadtteil Einpersonenhaushalte (Ü65) In Einpersonenhaushalten wohnende Personen in der Altersklasse 65 und älter1.17133,71.18033,9 Anteil der Einpersonenhaushalte im Alter von 65 Jahren und äter an allen Einpersonenhaushalten im Stadtteil Gesamt Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit2.35519,42.47220,5 Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an der Bevölkerung im Stadtteil Rumänien Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit32513,831412,7 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Türkei Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit1456,21435,8 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Kroatien Personen mit kroatischer Staatsangehörigkeit1245,31275,1 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Italien Personen mit italienischer Staatsangehörigkeit1245,31255,1 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil China Personen mit chinesischer Staatsangehörigkeit974,11024,1 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Polen Personen mit polnischer Staatsangehörigkeit1707,21536,2 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Indien Personen mit indischer Staatsangehörigkeit893,81104,4 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Russische Föderation Personen mit russischer Staatsangehörigkeit1094,61124,5 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Frankreich Personen mit französischer Staatsangehörigkeit672,8823,3 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Ukraine Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit351,51566,3 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Bulgarien Personen mit bulgarischer Staatsangehörigkeit552,3642,6 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil Syrien Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit331,4441,8 Anteil der Personen mit X Staatsangehörigkeit an den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil weiblich11161,012460,5 Anteil der weiblichen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Alter von 65 und älter an Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit ausländlischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil männlich7139,08139,5 Anteil der männlichen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Alter von 65 und älter an Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit ausländlischer Staatsangehörigkeit im Stadtteil gesamt1826,22056,7 Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Alter von 65 und älter an allen Personen im Alter von 65 und älter im Stadtteil Kinder und Jugendliche Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 0 und unter 18 Jahren1.19360,71.24663,2 Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 0 und unter 18 Jahren an allen Personen zwischen 0 und unter 18 Jahren im Stadtteil Migrationshintergrund Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund2.96224,42.93724,3Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung im Stadtteil Kinder Personen im SGBII-Bezug zwischen 0 und unter 18 Jahren25613,227513,9 Anteil der Kinder zwischen 0 und unter 18 Jahren, die Leistungen nach SGBII beziehen an allen Kindern zwischen 0 und unter 18 Jahren im Stadtteil Erwachsene Erwerbsfähige leistungsberechtige Personen im SGBII-Bezug zwischen 15 und unter 65 Jahren4846,65217,0 Anteil der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGBII-Bezug zwischen 15 und unter 65 Jahren an der Bevölkerung mit Hauptwohnung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Stadtteil Alleinerziehende Alleinerziehende im SGBII- Bezug10633,211933,9 Anteil Alleinerziehende, die Leistungen nach SGBII beziehen an allen Alleinerziehenden im Stadtteil Grundsicherung im Alter Senioren Empfänger*innen in der Altersklasse 65 und älter1234,21314,5 Anteil Personen der Altersklasse 65 und älter, die Grundsicherung im Alter beziehen an allen Personen der Altersklasse 65 und älter im Stadtteil Arbeitslosigkeit Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und unter 65 Jahren3144,22964,0 Anteil der Arbeitslosen Personen im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren an der Bevölkerung mit Hauptwohnung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Stadtteil Statistikatlas Karlsruhe, Stand: September 2023 SGBII- Leistungsbeziehende Einpersonenhaushalt e Ausländische Staatsangehörigkeit (erste Staatsangehörigkeit) Kinder Jugendliche Senioren Hochbetagte Altersstruktur Kategorie Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Altersklasse 65 und älter Bezug Relativwert Geschle cht DefinitionVariable Senioren Personen in der Altersklasse 85 und älter 20212022 Personen zwischen 0 und unter 15 Jahren Personen zwischen 15 und unter 18 Jahren Personen in der Altersklasse 65 und unter 85 Jahren Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 9.00 – 10.00 . L e s e n VHS 09.30 – 11 h 1 x monatl. E n g l i s c h VHS 09.00 - 10.30 h Müttergruppe ab September mitAnmeldung Computer- Kurs ab Oktober Hausaufgab. Betreuung 10 - 12 h Malgruppe 10 – 16 h 1 x monatl. G.B.G. Angola Gruppe 10 – 14 h 10.00 – 11.00 11.00 – 12.00 12.00 – 14.00 14.00 – 15.00 Hausaufgab. Betreuung 15 – 16.30 h Vorstand Bürgerverein Englisch Konversation 15.00 – 16.30 h Kreativkreis 15.00 – 17.00 h 1. + 3. Freitag CANWOK (Kamerun) Gruppe 17.00 h 1. Samstag 15.00 – 16.00 16.00 – 17.00 Französisch Konversation 16.00 - 17.30 h 2 .Montag 17.00 – 18.00 Yoga 17.30 – 19.00 h mit Anmeldung Hallo IT 17.00-18.30h 3. Mittwoch CCW Training 17.30 – 22.00 h 18.00 – 19.00 19.00 – 20.00 Rumänische Gruppe 19 h Lebenshilfe Gruppe 19.30 h 1 x mtl Eritrea-Gruppe 18 h 1 x mtl. 20.00 - 21.00 Vorstand Bürgerverein Vorstand Bürgerverein NHV 1x mtl. Heilkreis-Gruppe 20.00 h 1. Freitag 21.00 – 22.00 Es laden ganz herzlich ein: Der Bürgerverein Waldstadt, der Beirat und alle Mitarbeiter/-innen der Begegnungsstätte. Beirat der Begegnungsstätte: Bürgerverein Waldstadt, Ev. Emmausgemeinde, Kath. Kirchengem. St. Hedwig, AWO OV-Waldstadt, VdK-OV Waldstadt, SSC-Karlsruhe Besondere Veranstaltungstermine sind im Wochenprogramm nicht enthalten! Stand 3.08./2023 Be g e g n u n g s s t ä t t e W a l d s t a d t im Altenhilfezentrum Karlsruhe Nord-Ost, Glogauer Str. 10 (Ecke Beuthener Str.) 76139 Karlsruhe Telefon 684099 (Anrufbeantworter) Wochenprogramm ANGEBOT --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- S & O GmbH ∙Geschäftsführer: Sami Osmani. Amtsgericht Mannheim∙ HRB 706333 ∙ USt-IdNr.:DE263968612 29.06.2023 Sehr geehrter Herr Keller, wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen und die Möglichkeit, Ihnen ein Angebot unterbreiten zu dürfen. Leistung: Wöchentliche Reinigung der Büroräume Pos.1 • Reinigung von Tischen • Abstauben von Pc-s, Telefon-und Fax Geräten • Müllkörber entleeren • Bodenbelag Feuchtwischen • Fensterbänken Feuchtwischen • Mobiliar von Küche von außen feuchtwischen, Spüle Reinigen • Toiletten Reinigen Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen zur einem Pauschalen Preis von: Pos.1 Zum Pauschal Preis von: 259,00 € /Monat Inklusive aller Reinigungsmittel, Maschinen und Geräten Unseren Preis verstehe sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. zurzeit von 19 %. Wir bedanken uns für Ihre Anfrage und werden uns über Auftragserteilung sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen S&O GmbH Sami Osmani- Gebäudereinigungsmeister MEISTERBETRIEB MEISTERBETRIEB Qualität zertifiziert nach EN DIN ISO 9001:2008 Schneidemühlerstraße 14E D-76139 Karlsruhe Tel.:+49 721 4647471 Fax :+49 721 4647 469 Mob. : +49 15222528029 info@s-und-o.de www.s-und-o.de S p a r k a s s e K a r l s r u h e Konto Nr. 108092974 - BLZ 660 50101 MEISTERBETRIEB Qualität zertifiziert nach EN DIN ISO 9001:2008 Schneidemühlerstraße 14E D-76139 Karlsruhe Tel.:+49 721 4647471 Fax :+49 721 4647 469 Mob. : +49 15222528029 info@s-und-o.de www.s-und-o.de S p a r k a s s e K a r l s r u h e Konto Nr. 108092974 - BLZ 660 50101 Qualität zertifiziert nach EN DIN ISO 9001:2015 Schneidemühlerstraße 14E D-76139 Karlsruhe Tel.: +49 721 4647471 Fax :+49 721 4647 469 Mob. : +49 15222528029 info@s-und-o.de www.s-und-o.de S p a r k a s s e K a r l s r u h e Konto Nr. 108092974 - BLZ 660 50101 MEISTERBETRIEB Qualität zertifiziert nach EN DIN ISO 9001:2008 Schneidemühlerstraße 14E D-76139 Karlsruhe Tel.: +49 721 4647471 Fax :+49 721 4647 469 Mob. : +49 15222528029 info@s-und-o.de www.s-und-o.de S p a r k a s s e K a r l s r u h S & O GmbH · Schneidemühlerstraße 14 E · D-76139 Karlsruhe Bürgerverein Waldstadt Glogauerstraße 10 76139 Karlsruhe r.;, Badischer Landesverein 1111 für Innere Mission Bad. Landesverein f. Innere Mission • Südendstraße 12 • 76137 Karlsruhe Bürgerverein Waldstadt e.V. 1. Vorsitzender Herrn Dr. Keller Erasmusstr. 3 76139 Karlsruhe Begegnungsstätte Bürgerverein Waldstadt Sehr geehrter Herr Dr. Keller, Körperschaft des öffentl. Rechts Vorstand Südendstraße 12 76137 Karlsruhe Tel.: 0721 120844-14 Fax: 0721 120844-20 info@badischer-landesverein.de www.badischer-landesverein.de Altenhilfe & Junge Pflege Altenhilfezentrum KA-Nordost Friedensheim Karlsruhe Haus Karlsruher-Weg Eingliederungshilfe Martinshaus Berghausen Ambulant Betreutes Wohnen Kinder-& Jugendhilfe Evang. Hohberghaus Bretten Karlsruhe, 10. Oktober2017 der Bürgerverein Waldstadt e.V. mietet seit dem 30.11.1994 Räumlichkeiten des Badischen Landesvereins für Innere Mission für eine Begegnungsstätte in der Glogauer Straße 10. Der Badische Landesverein für Innere Mission schätzt das Engagement des Bürgervereins sehr und ist auch weiterhin daran interessiert die Räumlichkeiten langfristig an den Bürgerverein zu vermieten. Nachdem jedoch seit Abschluss des Mietvertrages der Mietzins in Höhe von 15 DM/ m 2 (= 2.040,- DM) pro Monat nicht angepasst wurde, erhöhen wir die Miete nun sukzessive auf das ortsübliche Niveau. Wie bereits im persönlichen Gespräch erläutert, wird der Mietzins daher wie folgt angepasst: • 1. Januar 2018: o Nettokaltmiete in Höhe von 1.250,- { (9,19 { / m 2 ) o Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 200,-{ o Möblierungspauschale in Höhe von 100,-{ • 1. Januar 2019: o Nettokaltmiete in Höhe von 1.523,20-{ (11,20 { / m 2 ) o Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 250,-{ o Möblierungspauschale in Höhe von 100,- { Körperschaft des öffentlichen Rechts Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen • Konto 9 222 001 • BLZ 660 501 01 IBAN DE30 6605 0101 0009 2220 01 • BIC KARSDE66 r..i Badischer Landesverein 1111 für Innere Mission Körperschaft des öffentl. Rechts Der Badische Landesverein für Innere Mission stattet die Räumlichkeiten zum 1. Januar 2018 mit neuen Tischen und Stühlen aus. Herr Scholtz, Referent für strategische Angebotsentwicklung, steht Ihnen telefonisch (0721/120844- 15) und per E-Mail (scholtz@badischer-landesverein.de) für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Körperschaft des öffentlichen Rechts Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen • Konto 9 222 001 • BLZ 660 501 01 IBAN DE30 6605 0101 0009 2220 01 • BIC KARSDE66 2022Begegnungsstätte Einnahmen von außen (Vermögensaufbau)BuDatum Ausgaben (Vermögensabbau)BuDatum 7.387,01 Telekom 12/2103.01.30,20 € BV W aldstadt, Zwischenfinanzierung Miete24.03.3.000,00 Miete 01/2217.01.1.873,20 € Förderung Stadt Karlsruhe Begegnungsstätte27.04.11.821,00 C. Findling-Zolper, Auslagen Sprudler19.01.133,85 € Gutschrift Frau Dr. Paur, Yoga02.05.99,60 Telekom 01/2227.01.29,94 € Karlsruhe HILFT Spende11.08.1.000,00 Aufwandsentschädigung 01.02.400,00 € Förderung Stadt Karlsruhe Begegnungsstätte31.08.11.821,00 Rundfunk 01-03/2215.02.18,36 € Gutschrift Frau Dr. Paur, Yoga15.11.121,00 Miete 02/2215.02.1.873,20 € Telekom 02/2224.02.29,94 € Miete 03/2215.03.1.873,20 € Telekom 03/2225.03.29,94 € Miete 04/2219.04.1.873,20 € Telekom 04/2228.04.29,94 € Aufwandsentschädigung 02.05.400,00 € Rundfunk 04-06/2216.05.18,36 € Miete 05/2216.05.1.873,20 € Telekom 05/2227.05.31,08 € Miete 06/2215.06.1.873,20 € Dr. Keller, Ausl. Begegnungsstätte17.06.215,04 € Telekom 06/2228.06.29,94 € Miete 07/2215.07.1.873,20 € Dr. Keller, Auslagen Beamertisch18.07.310,14 € Telekom 07/2227.07.30,15 € Aufwandsentschädigung 01.08.400,00 € Überweisung RESATUR04.08.61,88 € Rundfunk 07-09/2215.08.18,36 € Miete 08/22 15.08.1.873,20 € Telekom 08/2225.08.29,94 € Miete 09/2219.09.1.873,20 € Büromarkt Böttcher, Toner19.09.103,86 € Telekom 09/2226.09.29,94 € Miete 10/2217.10.1.873,20 € Telekom 10/2227.10.29,94 € Aufwandsentschädigung 01.11.400,00 € Auslagen Reparatur Drucker02.11.30,17 € Rundfunk 10-12/2215.11.18,36 € Miete 11/2215.11.1.873,20 € Telekom 11/2225.11.29,94 € Miete 12/2201.12.1.873,20 € Rückbuchung/Fehlbuchung Soz.Treff27.12.1.000,00 € Darlehen Bürgerverein-3.000,00 Einnahmen24.862,60 Ausgaben26.367,67 € Gew inn/Verlust -1.505,07 Kontostand 01.01.20227.387,01 Kontostand 31.12.20228.881,94 (Darlehen ist noch abzuziehen)Realer Stand5.881,94 € Dr. Hubert KellerAndreas BehrensBertel StampKassenprüfung VorstandsvorsitzenderKassenwartKontenführung Bürgerverein Waldstadt e.V. Finanzen Konto 10046555 Zusammenfassung Kontostand 01.01.2017

  • Beschlussvorlage_Stadtteilhaus_Waldstadt
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1262 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus „Bürgerzentrum Waldstadt - BZW“ Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.12.2023 9 N Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 12 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss das Konzept für ein Stadtteilhaus „Bürgerzentrum Waldstadt - BZW“ zur Kenntnis und beschließt, dem Bürgerverein Waldstadt e. V. ab Januar 2024 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 2.452,32 Euro (29.427,84 Euro pro Jahr) entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser (gültig ab 1. Januar 2024) zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 29.427,84 Euro p.a. Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 29.427,84 Euro p.a. Gesamteinzahlung: --- Jährlicher Ertrag: --- Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das am 18. Juli 2023 im Gemeinderat beschlossene Konzept zur Sozialen Quartiersentwicklung (Vorlage GR 2023/0439) bringt das Auslaufen der Förderung für Seniorenbegegnungsstätten ab 1. Januar 2024 mit sich. Davon betroffen ist die bislang jährlich mit 23.642 Euro bezuschusste Begegnungsstätte Waldstadt. Zur Fortführung der etablierten Angebote und des vorhandenen Engagements strebt der Bürgerverein Waldstadt e. V. die Weiterentwicklung der Begegnungsstätte und die inhaltliche Überführung in die Konzeption gemäß der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser (gültig ab 1. Januar 2024) an. Als künftiges Stadtteilhaus „Bürgerzentrum Waldstadt - BZW“ wird das bisherige Angebot der Begegnungsstätte um weitere Zielgruppen und Angebote gemäß den Grundsätzen zur Förderung als Stadtteilhaus erweitert. Der Bürgerverein Waldstadt e. V. beantragt die Förderung als ehrenamtlich betriebenes Stadtteilhaus ab Januar 2024. Stadtteilspezifische Besonderheiten Die im Jahr 1994 entstandene Begegnungsstätte Waldstadt befindet sich im Altenhilfezentrum Karlsruhe-Nordost des Badischen Landesvereins für Innere Mission KdöR in der Glogauer Straße 10. Träger ist der Bürgerverein Waldstadt e. V. Die Räumlichkeiten verfügen über einen separaten, barrierefreien Eingang. Ursprünglich wurde die Begegnungsstätte gegründet, um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Altenhilfezentrums ein weiteres Angebot zu ermöglichen. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Begegnungsstätte kontinuierlich in den Stadtteil hinein geöffnet. Nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner des Altenhilfezentrums, auch viele Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner nutzen die vielfältigen Angebote, die überwiegend von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen werden. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte erhielt der Bürgerverein Waldstadt e. V. von 1995 bis 2023 durchgehend einen Mietkostenzuschuss von der Sozial- und Jugendbehörde. Im ersten Jahr der Förderung betrug der Zuschuss 25.000 DM. Zuletzt lag der Zuschuss für das Jahr 2023 bei 23.642 Euro. Entsprechend den Kriterien für die Bezuschussung von Altenbegegnungsstätten durch die Stadt Karlsruhe aus dem Jahr 1996 waren Trägerinnen und Träger von Seniorenbegegnungsstätten angehalten, mindestens drei Öffnungstage in der Woche vorzuweisen, um ihre Förderwürdigkeit zu behalten. Als Treffpunkt für ältere Menschen lag der Fokus der offerierten Angebote auf Seniorinnen und Senioren, wenngleich die Offenheit und Zugänglichkeit für alle Einwohnenden eines Stadtteils sichergestellt sein sollten. Diesem Anspruch wird die Begegnungsstätte Waldstadt gerecht. Die Waldstadt zählt 12.075 Einwohnerinnen und Einwohner (Statistikstelle Stadt Karlsruhe, Datenstand 31.12.2022). Darunter haben rund 45 % einen Migrationshintergrund. Mehr als die Hälfte aller Haushalte in der Waldstadt sind Einpersonenhaushalte. Etwa ein Drittel der 3.482 Einpersonenhaushalte wird von Personen im Alter von 65 Jahren und älter geführt. In der Waldstadt beziehen 751 Personen Regelleistungen nach dem SGB II. Mehr als jedes siebte Kind unter 18 Jahren beziehungsweise jede 14. Person im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren lebt im SGB II- Bezug. Insbesondere Alleinerziehende sind auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen. Von insgesamt 351 Alleinerziehenden im Stadtteil erhält ein Drittel Leistungen nach dem SGB II. Die Zielgruppen der ausländischen und migrantischen Stadtteilbevölkerung, der alleinlebenden, älteren Menschen sowie der Personen mit Sozialtransferbezug stellen in der Waldstadt demnach wichtige Adressatengruppen für Angebote zur Teilhabe und Partizipation dar. Mit der Zielsetzung Ressourcen zu bündeln und präventiv auf soziale Herausforderungen des Stadtteils einzuwirken, vereint das seit über 25 Jahren etablierte Sozialforum Waldstadt ehrenamtliche und hauptamtliche Stadtteilakteurinnen und Stadtteilakteure aus über 30 in der Waldstadt aktiven Institutionen. Insbesondere mit dem Quartiersprojekt des Badischen Landesvereins für Innere Mission KdöR sowie dem Wohnprojekt „gemeinsamleben in der Waldstadt“ von der Volkswohnung und dem SOPHIA Karlsruhe e. V. erfolgt eine inhaltliche Abstimmung zur Sicherstellung einer verzahnten Praxis im Stadtteil. Das Nutzungskonzept des BZW wurde im Vorfeld der offiziellen Antragsstellung im Teilnehmendenkreis des Sozialforums und mit weiteren im Stadtteil aktiven Initiativen und – 3 – Institutionen inhaltlich diskutiert. Die finale Abstimmung der Konzeption erfolgte in einem gemeinsamen Termin der Mitglieder des Sozialforums und dem Amt für Stadtentwicklung am 28. September 2023. Eingebrachte Anregungen aus dem Stadtteil und von der Verwaltung wurden in die Konzeption aufgenommen. Durch die Vernetzungs- und Kooperationsbereitschaft des Bürgervereins Waldstadt e. V. mit den im Stadtteil zielgruppen- und themenspezifisch tätigen Institutionen wird die Identifikation von Synergien und Vermeidung von Doppelstrukturen erreicht. Der bisherige Beirat der Begegnungsstätte bestehend aus dem Bürgerverein Waldstadt e. V., der evangelischen Emmausgemeinde Karlsruhe, der katholischen Kirchengemeinde St. Hedwig, dem AWO Ortsverband Waldstadt e. V., dem VDK Ortsverband Waldstadt e. V. sowie dem SSC Karlsruhe e. V. wird in seiner Funktion als Beirat für das Stadtteilhaus (siehe Förderantrag Seite 4 unter 2.8) erweitert um: • den Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V., • das Seniorenbüro der Sozial- und Jugendbehörde (Stadtteilkoordination), • die Volkswohnung, • den Badischen Landesverein für Innere Mission KdöR (Quartiersprojekt), • SOPHIA Karlsruhe e. V. - gemeinschaftliches Wohnen im Alter, • Carnevalclub Waldstadt e. V. • Notgroschen - Kirchliche Nothilfe e. V., • Theater „Die Käuze“ e. V., • konzept-e, • element-i, • SportKiTa Wirbelwind, • Ernst-Reuter-Schule, • Eichendorff-Schule, • Otto-Hahn-Gymnasium, • Waldorfschule, • Allgemeiner Sozialer Dienst - Bezirksgruppe Ost, • Arbeitskreis Zukunft Waldstadt, • sozialtreffwaldstadt, • Hausaufgabenbetreuung, • sowie Sprecherinnen und Sprecher der aktiven Gruppen. Der Beirat dient zur Evaluation und Festlegung der strategischen Ausrichtung des Stadtteilhauses. Auf diese Weise wird die fortlaufende Abstimmung mit anderen im Stadtteil aktiven Initiativen und Institutionen gewährleistet. Im Sinne einer Stadtteilaufgabe wird die bedarfsgerechte Ausgestaltung der im Stadtteilhaus vorgehaltenen Angebote regelmäßig eruiert und bei Bedarf inhaltlich angepasst. Gleichermaßen können neue Formen der Kooperation und Zusammenarbeit gefunden und definiert werden. Angebotsstruktur Gemäß den Grundsätzen zur Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe wird das BZW rein ehrenamtlich betrieben. Entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser sind die vier Basismodule verpflichtend zu erbringen. Darüber hinaus muss das BZW zwei der fünf Aufbaumodule vorhalten (je ein Angebot pro Aufbaumodul). Dabei ist zwischen offenen und geschlossenen Angeboten zu unterscheiden. Aus der Historie der Begegnungsstätte Waldstadt, der institutionellen Förderung und der gewachsenen, stadtteilspezifischen Netzwerkstruktur heraus finden bereits diverse Angebote im BZW statt, die sich dauerhaft etabliert haben. Das vorgehaltene Portfolio wird gemäß den Fördergrundsätzen für Stadtteilhäuser weiterentwickelt. Der Auf- und Ausbau der Angebotsstruktur ist sukzessiv bis spätestens 24 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides anzustreben. – 4 – Auf Grundlage des Detailkonzeptes, das dem Förderantrag als Anhang beigefügt wurde (Anlage 1, Detailkonzept, Seite 10 bis 12), ergibt die fachliche Prüfung nachfolgende Zuordnung der Angebote gemäß Modulsystematik: Modul Vorgehaltene Angebote Angebots- charakter Förderanspruch Basismodule Begegnung 1. Kulturcafé 2. Rumänische Gruppe 3. CANWORK (Kamerun) Gruppe 4. Eritrea Gruppe 5. Bamenda Gruppe 6. Angola Gruppe 7. geplant: Müttergruppe offen offen offen offen offen offen offen erfüllt Partizipation und Teilhabe 1. Offener Stammtisch (1x monatlich) 2. Arbeitskreis „Zukunft Waldstadt“ 3. Aktionsraum Wald.Stadt.Klima 4. geplant: Treffen aller Nutzergruppen (zweimal pro Jahr) offen offen offen geschlossen teilweise erfüllt Information und Beratung 1. Lebenshilfe-Gruppe 2. Heilkreisgruppe 3. geplant: Beratung in Kooperation mit Notgroschen e. V. 4. geplant: Beratungsangebote mit ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) Bezirksgruppe Ost offen offen offen offen teilweise erfüllt Engagement Involvierung von Ehrenamtlichen in den Betrieb und die Organisation des Stadtteilhauses, beispielsweise: 1. Hausaufgabenbetreuung 2. Projekt „Lerninseln“ 3. Lesepatenschaften 4. Sprechstunde „Hallo IT“ 5. Malkurse 6. urban gardening Projekt 7. geplant: MitMachTag (in Kooperation mit BME) 8. geplant: Engagementberatung (in Unterstützung durch BME) offen offen offen offen offen offen offen offen teilweise erfüllt Aufbaumodule Unter- stützung 1. sozialtreffwaldstadt 2. Schülermensa offen offen erfüllt Bildung 1. Lesen VHS 2. Englisch VHS 3. Französisch Konversation 4. Englisch Konversation 5. Hausaufgabenbetreuung 6. Projekt „Lerninseln“ 7. Sprechstunde „Hallo IT“ 8. geplant: Computer-Kurs geschlossen geschlossen offen offen offen offen offen offen erfüllt Kultur 1. Malgruppe 2. Kreativkreis 3. Singen mit Behinderten des Altenhilfezentrums offen offen offen erfüllt Gesundheits- förderung 1. Yoga 2. Training Carneval Club Waldstadt e. V. 3. Naturheilverein Karlsruhe offen geschlossen geschlossen erfüllt – 5 – 4. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Praxisabend geschlossen Stadtteil- bezogene Angebote 1. Sozialforum Waldstadt (Institutionen) 2. Projekt „urban gardening“ geschlossen offen erfüllt Das Nutzungskonzept des BZW erfüllt zu großen Teilen die Anforderungen der Grundsätze zur Förderung als Stadtteilhaus. Insbesondere die vorzuhaltenden Aufbaumodule werden deutlich über das Mindestmaß für ehrenamtlich betriebener Stadtteilhäuser hinaus abgedeckt. Die aufgelisteten, regelmäßigen Angebote werden überdies durch diverse Einzelveranstaltungen für die Stadtteilbevölkerung ergänzt, beispielsweise Ausstellungen, Ostermarkt, Weihnachtsmarkt. Die Verortung des BZW im Altenhilfezentrum Karlsruhe-Nordost entspricht der Praxis der städtisch geförderten Bürgerzentren in der Südweststadt (in der Altenhilfeeinrichtung Friedensheim) und in Daxlanden (im Caritas-Seniorenzentrum St. Valentin) und vereint zwei Institutionen unter einem Dach. Die Besonderheit und Herausforderung bei der Kombination zweier Einrichtungen an einem Standort, sprich die Implementierung eines Stadtteilhauses in direkter Nachbarschaft eines Altenhilfezentrums beziehungsweise in ein und demselben Gebäudekomplex, besteht in der fokussierten, inhaltlichen Abgrenzung des Stadtteilhauses zum einrichtungsspezifischen, fachlichen Zuschnitt des Altenhilfezentrums auf Seniorinnen und Senioren. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur verstärkten Imagearbeit hinsichtlich der Außenwahrnehmung durch die Stadtteilbevölkerung als Begegnungsort für Personen aller Altersklassen. Um die Hemmschwelle für Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner herabzusetzen und einer etwaigen Stigmatisierung als seniorinnen- und seniorenspezifische Einrichtung entgegenzuwirken, bedarf es der transparenten Öffentlichkeitsarbeit sowie dem gezielten Offerieren von Angeboten für andere Zielgruppen. Ungeachtet der Historie als städtisch geförderte Seniorenbegegnungsstätte, umfasst das Portfolio der Begegnungsstätte Waldstadt bereits jetzt etliche Angebote für diverse Zielgruppen. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Öffnung des BZW für neue Angebote und Gruppen aus dem Stadtteil wird als gegeben betrachtet. In Abstimmung mit den lokal tätigen Institutionen, insbesondere dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe, ist die Etablierung neuer Angebote für die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen im Stadtteilhaus anzustreben. Die Verwaltung empfiehlt das fokussierte Vorhalten offener Angebote für die Stadtteilgesellschaft, die keine Vereinsbindung oder eine definierte Gruppen-/Parteizugehörigkeit erfordert beziehungsweise ausschließlich einen geladenen Teilnehmendenkreis adressiert. Förderfähiger Zuschussbetrag Die räumliche Nutzfläche des BZW beträgt 136,24 Quadratmeter mit zwei Räumen, einer Küche und Sanitäranlagen. Gemäß den Grundsätzen zur Förderung von Stadtteilhäusern in Karlsruhe und den bei der Stadt üblichen pauschalen Obergrenzen für die zweckgebundenen Teilzuschüsse für das Rechnungsjahr 2024 wurde der Zuschussbetrag für Miet- und Betriebsneben- sowie Reinigungskosten in Höhe von 29.427,84 Euro wie folgt berechnet: Zuschuss pro Monat pro Jahr Kaltmiete: 136,24 m² à 12 Euro pro m² 1.634,88 Euro 19.618,56 Euro Betriebsnebenkosten: 136,24 m² à 2,75 Euro pro m² 374,66 Euro 4.495,92 Euro Reinigungskosten: 136,24 m² à 3,25 Euro pro m² 442,78 Euro 5.313,36 Euro Gesamt 2.452,32 Euro 29.427,84 Euro Die Personalkosten für die ehrenamtliche Leitung des BZW in Höhe von 1.600 Euro jährlich sind nicht förderfähig. Die Fördergrundsätze für Stadtteilhäuser beinhalten keine Personalförderung. – 6 – Entsprechend der Vorlage GR 2023/0568 befürwortet die Verwaltung den Ansatz einer Personalförderung in Form eines Mini-Jobs für die Erledigung anfallender Aufgaben in rein ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäusern. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, die Bezuschussung von Personalkosten in ehrenamtlich betriebenen Stadtteilhäusern nach dem Prozess der Haushaltssicherung wiederaufzugreifen und in die politischen Gremien zu bringen. Die im Antrag aufgeführten Rundfunkgebühren sowie die Kosten für Internet und Toner (Kopierer) sind keine förderfähigen Betriebsnebenkosten und müssen aus Eigenmitteln des Antragsstellenden finanziert werden. Für viel frequentierte und allgemein zugängliche Orte sowie Orte des öffentlichen und gemeinschaftlichen Interesses besteht die Möglichkeit, sich als Standort beziehungsweise Zugangspunkt von KA-WLAN registrieren zu lassen. In Karlsruhe gibt es bereits rund 200 öffentliche Zugangspunkte, die kontinuierlich ausgebaut werden. Sowohl die Trägerinnen und Träger von Einrichtungen als auch die nutzenden Gruppen sowie Besucherinnen und Besucher erhalten darüber kostenlosen Zugang zum Internet. Investitionszuschuss für Kosten der Erstausstattung Zur besseren Raumtrennung und -nutzung beantragt der Bürgerverein Waldstadt e. V. die Bezuschussung einer verschiebbaren Wand für das BZW (siehe Förderantrag Seite 8 unter 4.1). Die Anschaffung und Montage einer verschiebbaren Wand ist grundsätzlich förderfähig. Vom Antragsstellenden sind drei Angebote nachzureichen. Eine mögliche Bezuschussung im Rahmen eines einmaligen Zuschusses für Kosten der Erstausstattung in Höhe von maximal 10.000 Euro wird von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Antragsstellenden auf Grundlage der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser entschieden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen In der Fortführung des Doppelhaushalts 2022/2023 sind im Doppelhaushalt 2024/2025 aktuell pro Jahr Transferaufwendungen in Höhe von 227.000 Euro zur Förderung von Stadtteilhäusern vorgesehen. Die Jahressumme für die sechs aktuell geförderten Einrichtungen beträgt insgesamt rund 153.000 Euro pro Jahr (Stand 2023). Durch Bewilligung der Förderung des BZW in Höhe von 29.427,84 Euro jährlich und vor dem Hintergrund weiterer an der Raumförderung als Stadtteilhaus interessierten Vorhabenträgern reduziert sich das übrige verfügbare Budget für weitere oder neue Stadtteilhäuser (Teilhaushalt 1200) ab dem Rechnungsjahr 2024 auf rund 42.000 Euro pro Jahr. Etwaige Zuschüsse zur Erstausstattung des jeweiligen neuen Stadtteilhauses reduzieren überdies das zur Verfügung stehende Restbudget im jeweiligen Jahr der Zuschussauszahlung für die Erstausstattung. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Miet-, Betriebsneben- und Reinigungskosten aufgrund von Inflation zu rechnen, was sich in der Ausschöpfung des verfügbaren Restbudgets für Stadtteilhäuser niederschlagen wird. Sind nach Ausschöpfung des Förderbudgets für die Förderung eines neuen Stadtteilhauses zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich, entscheidet der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung über die Förderung weiterer Stadtteilhäuser. Um den Bestand der städtisch geförderten Stadtteilhäuser trotz kontinuierlich steigender Miet-, Betriebsneben- und Reinigungskosten sichern zu können sowie der steigenden Nachfrage von interessierten Fördernehmenden gerecht zu werden und den Ausbau von Stadtteilhäusern zu forcieren, müssten in den Folgejahren zusätzliche Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Vorfeld der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. – 7 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss das Konzept für ein Stadtteilhaus „Bürgerzentrum Waldstadt - BZW“ zur Kenntnis und beschließt, dem Bürgerverein Waldstadt e. V. ab Januar 2024 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 2.452,32 Euro (29.427,84 Euro pro Jahr) entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser (gültig ab 1. Januar 2024) zu gewähren.

  • Abstimmungsergebnis TOP 12
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus "Bürgerzentrum Waldstadt - BZW" Vorlage: 2023/1262 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss das Konzept für ein Stadt- teilhaus „Bürgerzentrum Waldstadt - BZW“ zur Kenntnis und beschließt, dem Bürgerverein Waldstadt e. V. ab Januar 2024 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 2.452,32 Euro (29.427,84 Euro pro Jahr) entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser (gültig ab 1. Ja- nuar 2024) zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (38 JA) Der Vorsitzende setzt um 17:22 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptaus- schuss am 5. Dezember 2023. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Es gibt vielfältige Aufgaben zu leisten in der Waldstadt, da viele ältere Menschen, Menschen mit Sozialtransferbezug und ausländische bzw. migrantische Menschen in der Waldstadt wohnen. Vom Bürgerverein werden besonders in den Berei- chen Begegnung und Bildung die Voraussetzungen für die Förderrichtlinie Stadtteilhäuser hervorragend erfüllt. Im Bildungsbereich werden zum Beispiel Hausaufgabenbetreuung, Lerninseln und IT-Beratung angeboten. Aber auch in anderen Bereichen bietet der Bürger- verein schon jetzt vielfältige Begegnungsmöglichkeiten an. Wir GRÜNE unterstützen gleich- zeitig auch die Empfehlung der Verwaltung, zusätzlich noch offene Angebote einzurichten, die sich an Menschen richten, die weder an Vereine noch an Parteien bzw. sonstige Grup- pen gebunden sind und einfach auf ein offenes Nachbarschaftsgespräch vorbeikommen wollen. Genau darin liegt die Bedeutung der von der Stadt geforderten Module, sodass hier auch gesteuert werden kann. – 2 – Vielen Dank für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit des Bürgervereins der Waldstadt. Wir unterstützen den Vorschlag der Verwaltung, dem Bürgerverein Waldstadt den entspre- chenden Zuschuss für ein Stadtteilhaus zu gewähren. Stadtrat Maier (CDU): Bewährte Dinge auf neuen Wegen, dafür wünsche ich dem Bürger- verein Waldstadt viel Erfolg und freue mich für ihn. Ab nächstem Jahr gibt es nun auch in der Waldstadt ein Stadtteilhaus im Rahmen der sozialen Quartiersentwicklung. In der bis- herigen Begegnungsstätte wurden bereits in der Vergangenheit, und das übrigens seit über 30 Jahren, eine hervorragende und vielschichtige Arbeit geleistet. Ich bin mir sicher, dass der Bürgerverein Waldstadt auch unter dem sprichwörtlichen neuen Dach ein tolles Ange- bot haben wird und wünsche ihm dabei alles Gute. Stadträtin Uysal (SPD): Das Stadtteilhaus Bürgerzentrum Waldstadt repräsentiert ein weg- weisendes Konzept, das auf Teilhabe und Partizipation basiert. Durch das Bündeln von Res- sourcen schaffen wir eine Plattform, um präventiv auf die sozialen Herausforderungen un- seres Stadtteils einzuwirken. Gemeinsam gestalten wir eine lebendige und inklusive Ge- meinschaft, die für die Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger sorgt. Deshalb begrü- ßen wir diesen Antrag und wünschen dabei viel Erfolg bei der Umsetzung. Stadtrat Høyem (FDP): Ich habe 15 Jahre lang in der Waldstadt gearbeitet, und ich habe viele Jahre dort gewohnt. In all dieser Zeit habe ich gefunden, dass die Waldstadt nicht nur ein wunderbarer Platz ist, sondern auch eine Stelle, wo man sich entwickelt und wo der ehrenamtliche Einsatz nicht nur punktuell ist, für ein Jahr oder so. Das ist wirklich über die lange Zeit, wie ich das verfolgt habe, eine fantastisch positive Entwicklung und ich unter- stütze das, wir unterstützen das sehr gerne. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Es zeichnet sich schon ab. Ich freue mich natürlich über die breite Zustimmung hier im Rat zu dem Antrag zum Stadtteilhaus Bürgerzentrum Wald- stadt. Der Bürgerverein in der Waldstadt ist ein äußerst aktiver Verein mit sehr vielen Eh- renamtlichen, ganz breit aufgestellt. Hier treffen sich Gruppen aus Rumänien, aus Kame- run, Eritrea, Angola, die Landmannschaft der Oberschlesier. Und das ist eigentlich gelebte Pflege der Kultur und der Tradition und auch gelebte Integration, Begegnung und Einsam- keitsbewältigung. Vor Corona haben über 7.000 Aktive pro Jahr das Begegnungszentrum in der Waldstadt besucht. Die Angebote gehen auch an Menschen, die nicht in einem Ver- ein oder einer politischen Einrichtung sind. Unter anderem wird angeboten: Lesen, Malen, Hausaufgabenbetreuung, Hallo-IT, Sprachen, Müttertreff, Lebenshilfe und vieles mehr. Wir danken dem großartigen Engagement von diesem Ehrenamt und es gilt es zu unterstützen. Denn diese geleisteten ehrenamtlichen Stunden wären in Summe von der Stadt weder leistbar noch bezahlbar. Sehr gerne stimmen wir dem Antrag zu. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen, dann kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024