Anpassung der Mietentgelte für die durch das Stadtamt Durlach zu vermietenden Räumlichkeiten Karlsburg, Nikolauskapelle, Rathausgewölbe, Veranstaltungsraum Turmbergterrasse und Festhalle Durlach.
| Vorlage: | 2023/1247 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.11.2023
Rolle: Beratung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1247 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Anpassung der Mietentgelte für die durch das Stadtamt Durlach zu vermietenden Räumlichkeiten Karlsburg, Nikolauskapelle, Rathausgewölbe, Veranstaltungsraum Turmbergterrasse und Festhalle Durlach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat 15.11.2023 2 Ö Anhörung Hauptausschuss 05.12.2023 1 Ö Beratung Gemeinderat 19.12.2023 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Durlach und Vorberatung im Hauptausschuss zum 01.01.2024 die Anhebung der Benutzungsentgelte für die Räumlichkeiten des Stadtamtes Durlach zu den Punkten I. Karlsburg Durlach – Einzelveranstaltungen II. Karlsburg Durlach – Dauermiete III. Nikolauskapelle Durlach – Einzelveranstaltungen IV. Nikolauskapelle Durlach – Dauermiete V. Gewölbe im Rathaus VI. Turmbergterrasse VII. Festhalle Durlach - Einzelveranstaltungen VIII. Festhalle Durlach - Dauermiete Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 53.500 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Anhebung der Benutzungsentgelte für die Räume des Stadtamtes Durlach und Preisnachlässe für Vereine Im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses I ist seitens des Stadtamtes Durlach ab dem Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt ein Gesamtbetrag von 53.476,00 Euro in den Budgets für Transfer-, Personal- und Sachaufwendungen einzusparen oder durch Mehrerträge zu decken. Wie in der Sitzung des Ortschaftsrates vom 16.11.2022 und im Hauptausschuss am 06.12.2022 mitgeteilt, wird der Gesamtbetrag beim Stadtamt Durlach durch Mehrerträge aus der Vermietungstätigkeit erbracht werden. Neben einer erhöhten Vermietungstätigkeit der Festhalle und des Gewölbekellers sowie der Optimierung der Geschäftsprozesse soll der Zusatzertrag somit hauptsächlich über eine Anpassung der Mietentgelte (letztmals erhöht im Jahr 2015, bzw. Festhalle neu ab 2020) erwirtschaftet werden. Die Mietentgelte sind dementsprechend zum 01.01.2024 anzupassen. Bei der Ermittlung der einzelnen Entgelte wurde nach den folgenden Gesichtspunkten vorgegangen: - Anpassung der bisherigen Mietentgelte entsprechend dem Verbraucherpreisindex, - Vereinheitlichung der Strom- und Heizkostenpauschalen unter Berücksichtigung der Objektgröße (lediglich moderate Anpassung aufgrund technischer Umrüstungen, höhere Auslastung und effizientere Verwaltungsabläufe erforderlich), - Neukalkulation der Reinigungskosten anhand tatsächlich anfallender Kosten, - Berücksichtigung und Berechnung von Auf- und Abbauzeiten als Mietzeiten, - Zusammenfassung der Preise für Miete, inkl. Auf- und Abbauzeiten sowie Nebenkosten für Strom und Heizung als Paketpreise für Heizperiode und Sommerzeit, - Vereinheitlichung der Preise gleicher Einzelleistungen (z. B. Stehtische), gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Objektgröße (z. B. Bestuhlungsaufwand) über alle Räumlichkeiten, - Neukonzeption der Benutzungsentgelte Gewölbekeller aufgrund der mit Heizungseinbau neu eröffneten Nutzungsmöglichkeiten, - Ausweisung eines gesonderten Mietentgeltes für Foyer der Festhalle, - Benutzungsentgelte bewegen sich im Rahmen der für Vergleichsobjekte aufgerufenen Entgelte, - Preisnachlass für Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen und gleichgestellte Einrichtungen (§§ 51 – 68 Abgabenordnung) auf Mietentgelt einer beliebigen Räumlichkeit einmal jährlich in Höhe von 100 Prozent bei eigenen Veranstaltungen ohne Eintritt oder 75 Prozent bei eigenen Veranstaltungen mit Eintritt, - Preisnachlass für Kunstausstellungen im Rathausgewölbe auf Mietentgelt einmal jährlich in Höhe von 75 Prozent, - Preisnachlass für Märkte von eingetragenen Karlsruher Vereinen im Rathausgewölbe auf Mietentgelt einmal jährlich in Höhe von 75 Prozent, - Vereinheitlichung der Entgelte für Bereitschaftsdienste der Hausmeister. – 3 – Darstellung der Kostendeckungsgrade pro Gebäude/Raum Das Ergebnis 2023 wird deutlich besser ausfallen, als die Planung 2023 es in der Übersicht zeigt. Aufgrund der Coronapandemie wurde vorsichtig geplant, die Lage hat sich aber entspannt. Die zu erwartenden Mehrerträge aus der Vermietungstätigkeit ab 2024 sind in dem Haushaltplanentwurf noch nicht aufgenommen, sodass der Deckungsgrad wenigstens gehalten werden kann und im günstigeren Fall sich das Ergebnis ab 2024 verbessert. 2022 Ergebnis 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan Karlsburg (Festsaal) Erlöse: 91.935,00 € 67.901,81 € 95.038,93 € 95.038,93 € Kosten: 396.028,79 € 393.026,98 € 417.025,79 € 428.768,93 € Deckungsgrad: 23,21 % 17,28 % 22,79 % 22,17 % Karlsburg (Räume) Erlöse: 5.465,00 € 4.035,70 € 5.648,57 € 5.648,57 € Kosten: 141.394,43 € 147.131,37 € 154.771,58 € 159.383,11 € Deckungsgrad: 3,87 % 2,74 % 3,65 % 3,54 % Nikolauskapelle Erlöse: 18.299,50 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Kosten: 98.767,37 € 104.082,62 € 110.815,80 € 114.005,42 € Deckungsgrad: 18,53 % 4,80 % 4,51 % 4,39 % Turmbergterrasse Erlöse: 55.730,50 € 35.350,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € Kosten: 69.476,87 € 68.980,62 € 73.771,10 € 75.795,03 € Deckungsgrad: 80,21 % 51,25 % 67,78 % 65,97 % Festhalle Erlöse: 33.087,50 € 10.000,00 € 45.800,00 € 45.800,00 € Kosten: 103.196,33 € 110.205,35 € 116.487,02 € 119.910,72 € Deckungsgrad: 32,06 % 9,07 % 39,32 % 38,20 % Rathausgewölbe Erlöse: 3.525,00 € 3.700,00 € 8.800,00 € 8.800,00 € Kosten: 54.929,74 € 58.776,84 € 62.256,48 € 64.124,94 € Deckungsgrad: 6,42 % 6,29 % 14,14 % 13,72 % – 4 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Durch Anpassung der Benutzungsentgelte sowie weiterer Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und der Vermietungszahlen ist ein Mehrertrag von jährlich 53.500 Euro zu erwarten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Mehrerträge durch Anpassung der Benutzungsentgelte - Erhöhung Grundmiete nach Verbraucherpreisindex 11.200 EUR - Hinzurechnung von Auf- und Abbauzeiten 21.200 EUR Mehrerträge durch weitere Maßnahmen - Zusätzliche Vermietungen und Effizienzsteigerungen 21.100 EUR Im Ergebnis ergibt sich somit am Beispiel eines 4-stündigen Aufenthalts werktags während der Heizperiode die folgende Preisentwicklung. Die Preise beinhalten jeweils Grundmiete, Betriebskosten und Reinigung. 4-stündige Veranstaltung werktags während der Heizperiode, incl. Küchenbenutzung und Reinigung Preis bisher Preis neu Karlsburg (Festsaal) 589,00 EUR 726,00 EUR Nikolauskapelle 164,00 EUR 204,00 EUR Turmbergterrasse 720,00 EUR 863,00 EUR Festhalle 822,00 EUR 941,00 EUR Für das Rathausgewölbe ist aufgrund der komplett neu erarbeiteten Preisstruktur kein direkter Vergleich möglich. – 5 – Dem Gemeinderat werden nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach folgende Benutzungsentgelte zum 01.01.2024 zur Beschlussfassung vorgeschlagen: I. Karlsburg Durlach - Einzelveranstaltungen A) Festsaal (mit Empore, Foyer, Garderobe, Küche, Toilettenanlagen) Entgelt zum 01.01.2024 Miete inkl. Betriebskosten für die ersten 4 Stunden während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) Auf- und Abbauzeit im Rahmen der Veranstaltung ist Mietzeit 506,00 Euro 546,00 Euro Miete inkl. Betriebskosten für jede weitere Stunde während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) 49,00 Euro 53,00 Euro Nebenkosten Benutzung Küche 100,00 Euro Benutzung Kaffeemaschine 100,00 Euro Benutzung Vario-Podeste je Stück Bühne (max. 20 Stück) mit Aufbau 10,00 Euro Benutzung Auffahrrampe 20,00 Euro Benutzung Rednerpult 12,00 Euro Benutzung Flügel pro Stunde 20,00 Euro Benutzung Beschallungsanlage einschl. Funkmikrofon 100,00 Euro Benutzung Beamer mit Tisch 52,00 Euro Benutzung Fahnenmasten (max. 3 Stück) je Stück 24,00 Euro Benutzung Flip-Charts je Stück 16,00 Euro Benutzung Moderatorenkoffer 24,00 Euro Benutzung Stellwand (max. 10) je Stück 12,00 Euro Benutzung Stehtische (max. 10) je Stück 12,00 Euro Benutzung runde Tische (max. 15) je Stück 20,00 Euro Aufbau am Vortag ab 10:00 Uhr bis längstens 16:00 Uhr 300,00 Euro Reinigung inkl. Abstuhlen und Bereitschaftsdienst während der Reinigung montags bis freitags samstags, sonntags und feiertags 180,00 Euro 220,00 Euro Sonderkonditionen: Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51 - 68 Abgabenordnung) erhalten einen Preisnachlass - von 100 % bei vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt, - von 75 % bei vereinseigenen Veranstaltungen mit Eintritt. Der Preisnachlass erfolgt nur für eine Veranstaltung pro Jahr auf die Miete in einer städtischen Räumlichkeit. – 6 – B) Foyer (mit Garderobe, Küche, Toilettenanlagen) Je ein Drittel des Entgeltes für Miete und Reinigung. Die anderen Kosten sind in voller Höhe zu entrichten. C) Sektempfang Entgelt zum 01.01.2024 Miete im Foyer (einschl. 3 Stehtische) bis zu 2 Stunden 67,00 Euro im Raum K 2 (einschl. 2 Stehtische) bis zu 2 Stunden 40,00 Euro im Raum A 221 (einschl. 2 Stehtische) bis zu 2 Stunden 40,00 Euro im Raum A 222 (einschl. 2 Stehtische) bis zu 2 Stunden 26,00 Euro D) Seminarräume Entgelt zum 01.01.2024 Für Tagesseminare bis 18:00 Uhr einschl. Flip-Chart, Overhead-Projektor, Stellwände Pauschale inkl. Nebenkosten und Reinigung sowie Eigentümerversammlungen 127,00 Euro Für Halbtagesseminare (Dauer 4 Stunden) einschl. Flip-Chart, Overhead-Projektor, Stellwände Pauschale inkl. Nebenkosten und Reinigung 73,00 Euro Entgelte für Hausmeisterdienste: Für den Bereitschaftsdienst des Hausmeisters während der Veranstaltung und für die Vor- und Nacharbeiten beträgt das Entgelt - montags bis freitags von 17:30 Uhr bis Veranstaltungsende 15,00 Euro/pro Stunde, - samstags, sonntags und feiertags von 0:00 Uhr bis Veranstaltungsende 20,00 Euro/pro Stunde. Das Entgelt ist an die Hausmeister direkt zu entrichten. Angefangene Stunden sind voll zu bezahlen. Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. II. Karlsburg Durlach (Vereinsräume u. a.) - Dauermiete Entgelt bei einer Benutzung von 2 Stunden wöchentlich Entgelt zum 01.01.2024 Raum A 221 Privatveranstaltungen 53,00 Euro Vereine, gemeinnützige Organisationen 26,00 Euro Raum A 222 Privatveranstaltungen 40,00 Euro Vereine, gemeinnützige Organisationen 20,00 Euro Raum A 223 – 7 – Privatveranstaltungen 26,00 Euro Vereine, gemeinnützige Organisationen 13,00 Euro Raum A 421 Privatveranstaltungen 53,00 Euro Vereine, gemeinnützige Organisationen 26,00 Euro Entgelte für Hausmeisterdienste: An die Hausmeister sind für die Bereitschaftsdienste von den Nutzern der Vereinsräume und der anderen Räumlichkeiten Entgelte lt. den Sätzen der Karlsruher Sportstätten GmbH für Hausmeister von Sporthallen und Schulen zu leisten. Das Entgelt ist an die Hausmeister direkt zu entrichten. Angefangene Stunden sind voll zu bezahlen. Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. III. Nikolauskapelle Durlach - Einzelveranstaltungen A) Saal (mit Foyer) Entgelt zum 01.01.2024 Miete inkl. Betriebskosten für die ersten 4 Stunden während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) Auf- und Abbauzeit im Rahmen der Veranstaltung ist Mietzeit 114,00 Euro 134,00 Euro Miete inkl. Betriebskosten für jede weitere Stunde während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) 29,00 Euro 34,00 Euro Nebenkosten Benutzung Küche 40,00 Euro Benutzung Geschirr (60 Personen) 60,00 Euro Benutzung Beamer 52,00 Euro Benutzung Stehtische je Stück 12,00 Euro Benutzung runde Tische je Stück 20,00 Euro Reinigung 70,00 Euro Sonderkonditionen: Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51 - 68 Abgabenordnung) erhalten einen Preisnachlass - von 100 % bei vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt, - von 75 % bei vereinseigenen Veranstaltungen mit Eintritt . Der Preisnachlass erfolgt nur für eine Veranstaltung pro Jahr auf die Miete in einer städtischen Räumlichkeit. – 8 – B) Sektempfang Entgelt zum 01.01.2024 Miete im Foyer (einschl. 3 Stehtische) bis zu 2 Stunden 67,00 Euro Entgelte für Hausmeisterdienste: Das Hausmeisterentgelt beträgt pauschal 50,00 Euro und ist direkt an den Hausmeister zu entrichten. Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. IV. Nikolauskapelle Durlach - Dauermiete Entgelt zum 01.01.2024 Saal (mit Foyer) für jede angefangene Stunde (einschl. Nebenkosten und Reinigung) 15,00 Euro Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. V. Gewölbe im Rathaus Durlach A) Gewölbe Entgelt zum 01.01.2024 Miete inkl. Betriebskosten für die ersten 4 Stunden während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) Auf- und Abbauzeit am Veranstaltungstag ist Mietzeit 238,00 Euro 258,00 Euro Miete inkl. Betriebskosten für jede weitere Stunde während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) 48,00 Euro 52,00 Euro Nebenkosten Benutzung Kühlschrank 12,00 Euro Benutzung Stehtische je Stück 12,00 Euro Reinigung bei Bedarf. Das Gewölbe ist besenrein zu hinterlassen. 70,00 Euro Sonderkonditionen: Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51 - 68 Abgabenordnung) erhalten einen Preisnachlass - von 100 % bei vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt, - von 75 % bei vereinseigenen Veranstaltungen mit Eintritt. – 9 – Der Preisnachlass erfolgt nur für eine Veranstaltung pro Jahr auf die Miete in einer städtischen Räumlichkeit. Bei der Veranstaltung von Märkten durch eingetragene Karlsruher Vereine wird je Verein einmal jährlich ein Preisnachlass von 75 % auf das Mietentgelt im Gewölbe des Rathauses Durlach gewährt. Kulturschaffende erhalten einmal jährlich einen Preisnachlass von 75 % auf die Miete im Gewölbe des Rathauses Durlach. B) Sektempfang Entgelt zum 01.01.2024 Miete Im Gewölbe (einschl. 3 Stehtische) bis zu 2 Stunden 67,00 Euro Entgelte für Hausmeisterdienste (bei Bedarf): Für den Bereitschaftsdienst des Hausmeisters während der Veranstaltung und für die Vor- und Nacharbeiten beträgt das Entgelt - montags bis freitags von 17:30 Uhr bis Veranstaltungsende 15,00 Euro/pro Stunde, - samstags, sonntags und feiertags von 0:00 Uhr bis Veranstaltungsende 20,00 Euro/pro Stunde. Das Entgelt ist an die Hausmeister direkt zu entrichten. Angefangene Stunden sind voll zu bezahlen. Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. VI. Turmbergterrasse A) Veranstaltungsraum Entgelt zum 01.01.2024 Miete inkl. Betriebskosten (Strom und Klimaanlage) für die ersten 4 Stunden Auf- und Abbauzeit im Rahmen der Veranstaltung ist Mietzeit 738,00 Euro Miete inkl. Betriebskosten (Strom und Klimaanlage) für jede weitere Stunde 53,00 Euro Nebenkosten Benutzung Küche 60,00 Euro Benutzung Beschallungsanlage 60,00 Euro Benutzung Beamer 52,00 Euro Benutzung Stehtische je Stück 12,00 Euro Benutzung runde Tische je Stück 20,00 Euro Aufbau am Vortag ab 10:00 Uhr bis längstens 16:00 Uhr 300,00 Euro Reinigung 125,00 Euro – 10 – Sonderkonditionen: Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51 - 68 Abgabenordnung) erhalten einen Preisnachlass - von 100 % bei vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt, - von 75 % bei vereinseigenen Veranstaltungen mit Eintritt. Der Preisnachlass erfolgt nur für eine Veranstaltung pro Jahr auf die Miete in einer städtischen Räumlichkeit. B) Sektempfang Entgelt zum 01.01.2024 Miete auf der Terrasse vor dem Veranstaltungsraum (einschl. 3 Stehtische) bis zu 2 Stunden 90,00 Euro Entgelte für Hausmeisterdienste: Für den Bereitschaftsdienst des Hausmeisters während der Veranstaltung und für die Vor- und Nacharbeiten beträgt das Entgelt - montags bis freitags von 17:30 Uhr bis Veranstaltungsende 15,00 Euro/pro Stunde, - samstags, sonntags und feiertags von 0:00 Uhr bis Veranstaltungsende 20,00 Euro/pro Stunde. Das Entgelt ist an die Hausmeister direkt zu entrichten. Angefangene Stunden sind voll zu bezahlen. Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. VII. Festhalle Durlach - Einzelveranstaltungen A) Großer Saal (mit Foyer, Toilettenanlagen) Entgelt zum 01.01.2024 Miete inkl. Betriebskosten für die ersten 4 Stunden während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) Auf- und Abbauzeit im Rahmen der Veranstaltung ist Mietzeit 651,00 Euro 701,00 Euro Miete inkl. Betriebskosten für jede weitere Stunde während der Sommerperiode (nur Strom) während der Heizperiode (Strom und Heizung) 46,00 Euro 49,00 Euro Nebenkosten Benutzung Bühne 125,00 Euro Benutzung Backstage (Garderobe) 91,00 Euro Aufstuhlung (Reihenbestuhlung) bis 250 Personen bis 499 Personen 150,00 Euro 250,00 Euro Tischbestuhlung (Bankett) bis 250 Personen 250,00 Euro – 11 – bis 499 Personen 400,00 Euro Aufbau am Vortag ab 10:00 Uhr bis längstens 16:00 Uhr 300,00 Euro Reinigung montags bis freitags samstags, sonntags, feiertags 240,00 Euro 288,00 Euro Benutzung Starkstromanschlüsse Bereitstellung pro Kraftstromanschluss CEE 16 kW CEE 32 kW CEE 63 kW CEE 125 kW 50,00 Euro 95,00 Euro 190,00 Euro 380,00 Euro Technik wird nicht gestellt. Die Müllentsorgung erfolgt durch die Nutzer. Sonderkonditionen: Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51 - 68 Abgabenordnung) erhalten einen Preisnachlass - von 100 % bei vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt, - von 75 % bei vereinseigenen Veranstaltungen mit Eintritt. Der Preisnachlass erfolgt nur für eine Veranstaltung pro Jahr auf die Miete in einer städtischen Räumlichkeit. B) Foyer (mit Toilettenanlagen inkl. Reinigung) Je ein Zehntel des Entgeltes für Miete und Reinigung (Reinigung nach Bedarf). Die anderen Kosten sind in voller Höhe zu entrichten. C) Restaurant (Badische Stube) und Vereinsraum Entgelt zum 01.01.2024 Grundmiete für 4 Stunden (max. Mietzeit) und Eigentümerversammlungen 127,00 Euro Entgelte für Hausmeisterdienste: Für den Bereitschaftsdienst des Hausmeisters während der Veranstaltung und für die Vor- und Nacharbeiten beträgt das Entgelt - montags bis freitags von 17:30 Uhr bis Veranstaltungsende 15,00 Euro/pro Stunde, - samstags, sonntags und feiertags von 0:00 Uhr bis Veranstaltungsende 20,00 Euro/pro Stunde. Das Entgelt ist an die Hausmeister direkt zu entrichten. Angefangene Stunden sind voll zu bezahlen. Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. – 12 – VIII. Festhalle Durlach – Dauermiete für Vereinsproben Entgelt zum 01.01.2024 Miete Großer Saal für Musikvereine, mtl. 230,00 Euro Kleiner Saal, 1. OG für Musikvereine, mtl. (bei Nutzung 1 x wöchentlich für 2 Stunden) 28,00 Euro Nebenraum Kegelbahn für Musikvereine, mtl. (bei Nutzung 1 x wöchentlich für 2 Stunden) 19,00 Euro Nebenraum Restaurant für Musikvereine, mtl. (bei Nutzung 1 x wöchentlich für 2 Stunden) 19,00 Euro Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Durlach und Vorberatung im Hauptausschuss die beigefügten Benutzungsentgelte zum 01.01.2024.