Entgeltanpassung Badnerlandhalle
| Vorlage: | 2023/1242 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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( bei Ablösung der Garderobe ) Nr. Fremdleistung
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 3 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: OVN TOP 3 Entgeltanpassung Badnerlandhalle Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Neureut 07.11.2023 öffentlich Kurzfassung Der Ortschaftsrat beschließt die Entgelterhöhung der Badnerlandhalle zum 01.01.2024, wie in Anlage 1 dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Entgelte der Badnerlandhalle Neureut werden turnusmäßig alle drei Jahre um 15.000,- € nach oben angepasst. Die letzte Anpassung fand zum 01.01.2019 statt, sodass eine Erhöhung zum 01.01.2022 hätte stattfinden müssen. Die Anpassung zum 01.01.2022 wurde aufgrund der Brandschutzsanierung der Badnerlandhalle Neureut, welche im Mai 2021 begonnen hat und weiterhin anhält, ausgesetzt. Die Räumlichkeiten sind seit September 2022 (mit Einschränkungen) wieder nutzbar. Die Räumlichkeiten werden sukzessive, entsprechend dem Projektfortschritt, wieder in Betrieb genommen. Da der Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen werden konnte und die Restarbeiten weiter dezimiert werden, kann eine Entgeltanpassung zum 01.01.2024 um ca. 15.000,- € vorgenommen werden. Das Foyer kann aufgrund von brandschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr separat als Veranstaltungsraum genutzt werden diese Ziffer entfällt daher ab sofort. Neu hinzugekommen ist die Rheinstube, welche bisher vom Pächter des Restaurants Badnerland verwaltet wurde und ab sofort durch die Ortsverwaltung selbst verwaltet wird. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Im Zuge des Haushaltssicherungsprozesses der Stadt Karlsruhe zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurden alle Fachbereiche, wie auch Ortsverwaltungen dazu aufgefordert die geplanten Ausgaben und Investitionen streng zu überdenken. Auch die Einnahmen und Einzahlungen sollten optimiert werden, sodass ein genehmigungsfähiger Haushalt zur Wahrung und Einhaltung der kommunalen, hoheitlichen Pflichtaufgaben entsteht. Die Ortsverwaltung Neureut brachte die Erhöhung der Entgelte der Badnerlandhalle zur Generierung von Mehrerträgen ein. Hierzu wird der dreijährige Turnus auf einen jährlichen Turnus bis 2027 erhöht. Die Entgelte der Badnerlandhalle Neureut werden damit jeweils um 15.000,- € zum 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026 und 01.01.2027 erhöht. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat beschließt die Entgelterhöhung der Badnerlandhalle zum 01.01.2024, wie in Anlage 1 dargestellt.