Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Vereinfachung des Fernwärme- und Energieleitungsausbaus
| Vorlage: | 2023/1231 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1231 Eingang: 24.10.2023 Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Vereinfachung des Fernwärme- und Energieleitungsausbaus Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 28.11.2023 21 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 24.01.2024 Ö Beratung Die Stadtverwaltung richtet aus bestehenden Personalressourcen eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle „Fernwärme- und Energieleitungsausbau“ ein, welche das Ziel verfolgt, die notwendigen Planungsverfahren effizienter und zielgerichteter zu gestalten und damit zu beschleunigen. Begründung Der Energie- und Wärmeleitplan Karlsruhe, welcher im November 2023 im Gemeinderat beschlossen werden soll, zeigt auf, dass neben wirtschaftlichen und physikalischen Faktoren, auch die Geschwindigkeit der Planungsverfahren einen wesentlichen Einfluss auf die Umsetzung der ambitionierten Ziele hat. Die SPD-Fraktion sieht durch die Einrichtung einer amtsübergreifenden Koordinierungsstelle „Fernwärme- und Energieleitungsausbau“ Potential, die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Planungsverfahren, in Absprache mit den Vorhabensträgern, zu beschleunigen. Die Koordinierungsstelle soll die Funktion einer Projektsteuerung innehaben, welche die Beteiligung der unterschiedlichen städtischen Ämter am Planungsprozess steuert und nachverfolgt. Darüber hinaus dient sie als einheitliche Kommunikationsschnittstelle zu den Vorhabensträgern. Im Bedarfsfall organisiert sie projektbezogene Plattformen zur Konfliktlösung und dem gemeinsamen Austausch über die jeweiligen Vorhaben. Um Interessenkonflikte vorzubeugen, soll die Koordinierungsstelle nicht einem bestimmten Fachamt zugeordnet, sondern direkt als Stabstelle beim zuständigen Dezernat 6 verortet werden, von wo aus auch die fachliche Aufsicht sichergestellt wird. Sollte die Einrichtung einer solchen Stelle nicht aus vorhandenen Personalressourcen gewährleistet werden können, regt die SPD-Fraktion die Einrichtung einer Projektstelle ein, welche in den kommenden Haushaltsjahren verstetigt werden kann. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. November 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Vereinfachung des Fernwärme- und Energieleitungsausbaus Antrag: SPD Vorlage: 2023/1231 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 24. Januar 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. November 2023
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1231 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Vereinfachung des Fernwärme- und Energieleitungsausbaus Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 28.11.2023 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 24.01.2024 7 Ö Beratung Kurzfassung Auf operativer Ebene besteht bereits eine Koordinierungsrunde zum Leitungsausbau unter Federführung der Stadtwerke Karlsruhe, die sich in der Praxis bewährt hat und die die Funktion einer Projektsteuerung und Kommunikationsschnittstelle bereits erfüllt. Eine einzelne ämterübergreifende Koordinierungsstelle, wie beantragt, kann eine solche Funktion in Anbetracht des Aufgabenumfangs nicht leisten. Für die Lösung von gegebenenfalls entstehenden Interessenskonflikten könnte jedoch durch die Einrichtung einer zusätzlichen Koordinierungsrunde unter Teilnahme der Bürgermeister*innenebene dem Ziel des Antrags zur Beschleunigung des Ausbaus der Fernwärme- und Energieleitungen Rechnung getragen werden. Diese Koordinierungsrunde ist mit den erforderlichen Kompetenzen auszustatten, um bei Konfliktfällen Entscheidungen herbeiführen zu können. Zunächst bedarf es jedoch durch die Stadtwerke als Vorhabenträgerin für den Fernwärme- und Energieleitungsausbau einer Projektentwicklung mit einer Konfliktanalyse, um Art und Umfang der Betroffenheiten bewerten zu können. Nach einer Vorstellung des gesamten Projektes können dann von den städtischen Akteur*innen auf der operativen Ebene im Rahmen der bestehenden Formate Lösungswege geprüft werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Umsetzung des Energieleitplans bedeutet einen erheblichen Netzausbau insbesondere der Sparten Fernwärme und Strom. Die hierfür vorgesehene Zeitvorgaben können voraussichtlich nur unter Bereitstellung zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen sowohl beim Vorhabenträger Stadtwerke Karlsruhe, als auch bei den beteiligten Ämtern erreicht werden. Insofern wären zusätzliche Personalstellen aus Sicht der Verwaltung zur Koordinierung und Umsetzung der Aufgabe grundsätzlich zu begrüßen. Hierbei sind jedoch die folgenden bestehenden und bewährten Strukturen und Regelungen zu berücksichtigen: Die öffentlichen Straßen erfüllen neben ihrem Widmungszweck bzgl. des Verkehres auch die Aufgabe im Straßenuntergrund die gesamte Leitungsinfrastruktur aufzunehmen. Als Teil der öffentlichen Straße sind zudem Straßenbäume ein verbindendes Element zwischen dem Luftraum (Stamm und Krone) und dem Untergrund (Wurzelbereich). Die damit verbundenen Trassen- und Aufbruchgenehmigungen sowie die Berücksichtigung der berechtigten Belange der beteiligten anderen Nutzer (Stadtwerke, Telekommunikation, Verkehrsbetriebe, Straßenbäume etc.) wird vom Tiefbauamt in seiner Straßenbaulastträgerfunktion wahrgenommen. Auf operativer Ebene besteht zudem seit vielen Jahren eine Koordinierungsrunde zum Leitungsausbau, in der alle relevanten Ämter vertreten sind und die unter Federführung der Stadtwerke organisiert wird. Aufgabe dieser Leitungskoordinierungsrunde ist es, die Ordnung und Organisation des Untergrundes zur Aufnahme sämtlicher Leitungen im Rahmen von geplanten Bauvorhaben sicherzustellen. Die Runde tagt regelmäßig und stimmt konkret geplante Leitungsmaßnahmen mit dem Vorhabenträger und den betroffenen Ämtern ab. Das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger und genehmigende Stelle ist hierbei ein wichtiger Akteur. Rechtliche Grundlage für die Koordinierungsrunde, als auch für die festgelegten Prozesse und Regeln, sind die Konzessionsverträge der Stadt mit den Stadtwerken, den Verkehrsbetrieben und der KASIG. Die Verträge enthalten zahlreiche grundsätzliche Bestimmungen zur Leitungsverlegung, wie z.B. Abstandsregelungen. Diese bestehenden Formate und Regelungen sind grundsätzlich geeignet, die nötigen Abstimmungen über Projekte der Fernwärme- und Energieleitungsausbaus herbeizuführen. Eine einzelne ämterübergreifende Koordinierungsstelle, wie beantragt, kann eine solche Funktion in Anbetracht des Aufgabenumfangs nicht leisten. Als Grundlage für die weiteren Abstimmungen im Bereich des Fernwärme- und Energieleitungsausbaus ist es zunächst erforderlich, dass die Stadtwerke Karlsruhe als Vorhabenträgerin das zukünftige Bauprogramm des gesamten Fernwärme und Stromleitungsausbaus koordiniert entwickeln und im Rahmen einer Konfliktanalyse Art und Umfang der Betroffenheiten ermitteln. Nach einer Vorstellung des gesamten Projektes können von den städtischen Akteur*innen auf der operativen Ebene zunächst im Rahmen der o.g. bestehenden Formate Lösungswege geprüft werden. Aufgrund der Herausforderungen, die der geplante Fernwärme- und Stromleitungsausbau im begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenraum mit sich bringen kann, können zunehmend Konflikte mit anderen zu berücksichtigenden Belangen entstehen. Für den Fall, dass diese Konflikte nicht auf der operativen Ebene gelöst werden können, könnte die Einrichtung einer Koordinierungsrunde unter Teilnahme der Bürgermeister*innenebene (Dezernate 4, 5 und 6) sinnvoll sein. Diese Koordinierungsrunde ist mit den nötigen Kompetenzen auszustatten, um bei Konfliktfällen Entscheidungen herbeiführen zu können. Hierbei könnten sich auch notwendige Änderungen in rechtlicher, technischer (Abstandsmaße) und finanzieller Hinsicht ergeben, die dann eine Anpassung der Konzessionsverträge notwendig machen würden und in dieser Koordinierungsrunde der Fachdezernate unter Einbindung des Zentral Juristischen Dienstes geklärt werden könnten. Eine nachhaltige und spürbare Beschleunigung der Planungs- und Umsetzungsprozesse ließe sich jedoch nur erreichen, wenn auf die bestehenden und bewährten Strukturen und Kooperationen zwischen den Stadtwerken und der Stadt aufgebaut und die Ressourcen an den zusätzlichen Ausbaubedarf des Energieleitplans angepasst würden. – 3 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Einrichtung einer zusätzlichen Koordinierungsrunde unter Teilnahme der Bürgermeister*innen hat keine finanziellen Auswirkungen.