Schalltechnische Untersuchung Lärm BAB 8

Vorlage: 2023/1229
Art: Anfrage
Datum: 24.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.11.2023

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1229 Eingang: 11.09.2023 Schalltechnische Untersuchung Lärm BAB 8 Anfrage der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 14.11.2023 6 Ö Kenntnisnahme Dem Ortschaftsrat wurde im August 2023 von der Verwaltung die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung des Lärmes der BAB 8 zur Kenntnis gegeben. Frage: Wird der Ortschaftsrat hier im Rahmen einer Sitzung nochmals gesondert über die Ergebnisse informiert? Interessierte Bürger hätten dann die Möglichkeit im Rahmen dieser Sitzungen ebenfalls Informationen zu bekommen. Die Autobahn Südwest GmbH des Bundes hat im Informationsschreiben vom 9.8.2023 ebenfalls angekündigt, noch in diesem Jahr ein Ingenieurbüro zu beauftragen, die Betroffenen über Zuschüsse für passive Lärmschutzmaßnahmen zu informieren. Findet die Info im Rahmen einer Veranstaltung statt oder werden die Bürger über mögliche Zuschüsse im Einzelnen informiert? Wird der angekündigte Zeitrahmen, noch dieses Jahr eingehalten? Wir bitten die Verwaltung die Fragen mit der Die Autobahn Südwest GmbH zur klären und den Ortschaftsrat zu informieren

  • Stellungnahme Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1229 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Wolfartsweier Schalltechnische Untersuchung Lärm BAB 8 Anfrage der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 14.11.2023 7 Ö Kenntnisnahme Auf die Anfrage der CDU-Ortschaftsratsfraktion erhielt die Ortsverwaltung Wolfartsweier nachfolgende Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes: Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung wurden der Ortsverwaltung Wolfartsweier im August dieses Jahres übersendet. Aufgrund der zahlreichen Lärmschwerpunkte im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Südwest ist eine gesonderte Vorstellung der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung seitens der Autobahn GmbH des Bundes nur in besonderen Fällen vorgesehen, u.a. sofern aktive Schutzmaßnahmen in Aussicht gestellt werden können oder besonders kritische Lärmbelastungen festgestellt wurden. Beides ist im Fall Wolfartsweier nicht gegeben. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus 2015 wurden im Zuge der aktuellen Untersuchung bestätigt. Die aus der neuen Berechnungsmethodik der RLS-19 resultierende Zunahme der Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung führt nicht zu einer abweichenden Einschätzung hinsichtlich der nicht gegebenen technischen Realisierbarkeit von aktiven Schallschutzmaßnahmen im betreffenden Abschnitt der A 8. Den von einer Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung betroffenen Gebäudeeigentümern bietet die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes eine Erstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen in Höhe von 75 % der Gesamtkosten an, sofern die Voraussetzungen der Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997 Nr. 46 im Einzelfall erfüllt sind. Ein Ingenieurbüro ist damit beauftragt, die Betroffenen über diese Möglichkeit zu informieren, das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen und die Umsetzung passiver Maßnahmen zu begleiten. In einem ersten Schritt wird das Ingenieurbüro auf die Stadtverwaltung Karlsruhe zugehen, um für ein Informationsschreiben die Adressdaten der Eigentümer der betroffenen Gebäude zu erhalten. Wir streben einen Versand des Informations- schreibens spätestens für das erste Quartal 2024 an.