Wartehäuschen Wolfartsweier Süd
| Vorlage: | 2023/1227 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.11.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1227 Eingang: 11.09.2023 Wartehäuschen Wolfartsweier Süd Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 14.11.2023 4 Ö Kenntnisnahme Anfrage Wir bitten die Verkehrsbetriebe Karlsruhe erneut zu prüfen, inwieweit es nun möglich ist die Einrichtung eines kleinen Wartehäuschens an der Bushaltestelle Wolfartsweier Süd, Steinkreuzstr., Richtung Ettlingen, Wettersbach, Waldbronn und Langensteinbach zu verwirklichen. Begründung Bereits im Jahre 2011, 2017 und 2020 wurden Anfragen leider negativ beantwortet und der Wunsch nach einem Wartehäuschen konnte nicht berücksichtigt werden. Die Fährgäste der Linien 47, 107, 27, 118 und 158 warten an dieser Haltestelle ungeschützt bei Regen, Wind, etc. auf ihre Um- und Zusteigemöglichkeit. Bei Vorstellung des Nahverkehrskonzeptes der Verkehrsbetriebe Karlsruhe am 16.11.2022 wurde dem Ortschaftsrat erklärt, dass die Linie zwischen Ettlingen und Wolfartsweier die am stärksten frequentierte Linie im ganzen VBK-Netz sei. Das erhöhte Fahrgastaufkommen bedeutet natürlich auch mehr wartende Fahrgäste, die bei Schlechtwetter ungeschützt an der Haltestelle warten. Die hier veränderte Situation hinsichtlich des Fahrgastaufkommens rechtfertigt nach unserer Auffassung eine erneute Prüfung für die Errichtung eines Wartehäuschens. Wir bitten die Verkehrsbetriebe um wohlwollende Prüfung des Antrages im Sinne der Fahrgäste und der mittlerweile veränderten Situation des Fahrgastaufkommens im Vergleich zu den Vorjahren. Stellvertretend für die CDU-Ortschaftsratsfraktion Joachim Supper
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1227 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Wolfartsweier Wartehäuschen Wolfartsweier Süd Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 14.11.2023 4 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Bereits im Jahr 2011, 2017 und 2020 wurde die Anfrage durch den Ortschaftsrat Wolfartsweier an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH herangetragen. Auch eine erneute Prüfung im Jahr 2023 verlief leider negativ, da einer Überbauung eines Gewässers nicht zugestimmt wurde. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bereits im Jahr 2011, 2017 und 2020 wurde die Anfrage durch den Ortschaftsrat Wolfartsweier an die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH herangetragen. Auch eine erneute Prüfung im Jahr 2023 verlief leider negativ. Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt, Abteilung Gewässer ist eine Errichtung nicht möglich. Die Errichtung und der Betrieb von Bauten oder sonstigen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern und deren wesentliche Änderung, soweit diese nicht der Gewässerunterhaltung dienen, bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung, wenn dadurch der Wasserabfluss, die Unterhaltung des Gewässers oder die ökologischen Funktionen des Gewässers beeinträchtigt oder die Schifffahrt oder die Fischerei gefährdet oder behindert werden können. Gemäß WHG kann der Überbauung eines Gewässers, ohne wasserrechtlicher Erlaubnis nicht zugestimmt werden. Für die Erlangung dieser Erlaubnis wurde keine Aussicht auf Erfolg gemacht.