Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter

Vorlage: 2023/1224
Art: Informationsvorlage
Datum: 23.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Schulbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.11.2023

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 15

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1224 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulbeirat 29.11.2023 2 Ö Kenntnisnahme Gemeinderat 19.12.2023 15 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Schulbeirat und Gemeinderat nehmen den Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganz- tagsförderung von Grundschulkindern zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 1. Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Baden-Württemberg a. Aktuelle Gesetzeslage b. Konkretisierung der Ausführungsbestimmungen durch das Land seit Herbst 2021 c. Aktueller Regelungsbedarf auf Seiten des Landes 2. Die Schulkindbetreuung in der Stadt Karlsruhe a. Aktuelle Betreuungsangebote mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs b. Schulkindbetreuung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 3. Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes an Karlsruher Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in städtischer Trägerschaft a. Neue Aufgaben im Schul- und Sportamt b. Herausforderungen bei Personalbeschaffung, Qualifizierung und Organisationsentwicklung c. Herausforderung Schulraum d. Herausforderungen für die Schüler*innenbeförderung e. Herausforderungen für die Querschnittsbereiche des Schul- und Sportamtes 4. Auswirkungen des Rechtsanspruchs: Änderungen in der Aufgabenstruktur des Schul- und Sportamtes 5. Finanzielle Auswirkungen – 3 – Zusammenfassung Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) stellt im Schulbereich die größte Herausfor- derung im Schulsystem der letzten Jahrzehnte dar. Das Gesetz ist mit vagen Vorgaben des Bundes und des Landes von den Kommunen umzusetzen, die in den letzten 15 Jahren je eigene Betreuungsstruk- turen entwickelt haben. Die Vorlage informiert über die jüngsten Konkretisierungen des Landes zur Umsetzung des Ganztags- förderungsgesetzes. Vor allem gibt sie jedoch einen Überblick über die damit verbundenen immensen Aufgaben für das Schul- und Sportamt, deren: (1) Konzepte bereits zum jetzigen Zeitpunkt parallel zum Tagesgeschäft in einem breit angelegten Prozess mit Schulaufsicht, Schulen, Eltern und Verwaltung neu entwickelt und (2) ab dem Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden müssen. Folgende Aufgaben sind mit der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes verbunden: - die Konzeption und Umsetzung der neuen Betreuungsstruktur (2-Säulen-Modell) an den 44 Grundschulen, - die Konzeption und Umsetzung einer Betreuung an 7 Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentren mit Primarstufe (diese Schulart kommt neu hinzu), - die Konzeption und Umsetzung der Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder an 10 Wochen, - die Konzeption und Umsetzung einer zukünftigen Koordinierung und Verwaltung von Koope- rationen mit außerschulischen Partnern, - die Konzeption und Umsetzung eines digitalen Anmeldeportals zur Buchung der Betreuung, - die Konzeption und Umsetzung von Ausbildung und Weiterqualifikation des pädagogischen Personals sowie gegebenenfalls - die Betreuung an Privatschulen. Darüber hinaus steht das Schul- und Sportamt vor einer Organisationsentwicklung, ausgelöst durch die Delegation des Rechtsanspruchs von der Sozial- und Jugendbehörde an das Schul- und Sportamt, verbunden mit der Integration der pädagogischen Fachkräfte sowie des zugehörigen Verwaltungsper- sonals in das Amt. Zusätzliche Aufgaben der Bildungsplanung sind: - den Prozess zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes aufzusetzen und die Konzepte in einem breiten Beteiligungsprozess aus Verwaltung, pädagogischen Fachkräften, Elternvertre- tungen und Schulen zu entwickeln, - eine Betreuungsstatistik für eine Bedarfsplanung zu entwickeln, - den Ausbau von Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz und damit verbundenen Beteili- gungsprozesse von Schule, Eltern und Verwaltung zu begleiten sowie - die einzelnen Schulstandorte zur Integration der 21 Schülerhorte in das neue Betreuungssys- tem zu prüfen sowie - mit den Beteiligten jeweils Einzellösungen zu finden, einen für alle akzeptablen Übergang von Gruppenangeboten, pädagogischem Personal und Gebäuden zu schaffen. Flankiert wird die Umsetzung von Fachkräftemangel sowie noch nicht abschätzbaren finanziellen Aus- wirkungen durch den Personalzuwachs und die zwingend notwendigen Schulbaumaßnahmen. – 4 – 1. Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Baden-Württemberg a. Aktuelle Gesetzeslage Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung an Grundschulen und der Primarstufe an den Sonderpäda- gogischen Bildungs- und Beratungszentren ab dem Schuljahr 2026/27. Das heißt, ab dem 01.08.2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Kind der Klassenstufe 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung hat. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Der Rechtsanspruch sieht einen Umfang von acht Zeitstunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unter- richtszeit wird dabei angerechnet. Er soll auch in den Ferien gelten, dabei ist von Seiten des Landes eine Schließzeit bis maximal vier Wochen geregelt. Nicht alle Grundschulen müssen den Rechtsanspruch erfüllen; das heißt, es wird weiterhin auch soge- nannte Halbtagsgrundschulen geben können. Bestehende Grundschulbezirke bleiben aufrechterhal- ten. Einem Antrag auf Grundschulbezirkswechsel wird jeweils zugestimmt, wenn der Rechtsanspruch an der Schule im Grundschulbezirk nicht erfüllt werden kann. § 24 des Achten Sozialgesetzbuchs formuliert im Rechtsanspruch einen Förderanspruch; er schließt deshalb nicht nur Betreuung, sondern auch Bildung und Erziehung mit ein. b. Konkretisierung der Ausführungsbestimmungen durch das Land seit Herbst 2021 Das Land gibt keine Qualitätskriterien für die Rahmenbedingungen einschließlich der Qualifikation des Personals für die Umsetzung des Förderanspruchs vor; jede Kommune gibt sich selbst einen Qualitäts- rahmen. Durch das Land ist eine Novellierung des Schulgesetzes in Aussicht gestellt, wonach die Schulträgerin zukünftig antragsberechtigt zur Einführung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz ge- macht wird. Hierdurch wird für die Kommunen eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Grund- schullandschaft geschaffen, jedoch ist die Schulträgerin weiterhin auf die Bereitschaft und Motivation der Schulleitung und der Lehrkräfte angewiesen, da zu einer Ganztagsgrundschule neben der Einhal- tung des vorgegebenen Zeitrahmens insbesondere das pädagogische Konzept notwendig ist. Dies muss von allen am Schulleben beteiligten Personen erarbeitet, mitgetragen und gelebt werden. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs richtet sich auch bei Privatschulen an die Jugendhilfeträger und nicht etwa an die Privatschulträger. Deren Anspruch ist deshalb von den Kommunen ebenfalls zu er- füllen, soweit dies nicht durch Angebote der Privatschulen geschieht. c. Aktueller Regelungsbedarf auf Seiten des Landes In Baden-Württemberg wird zusätzlich zur Ausgestaltung der Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schul- gesetz an der Fortführung der bisher bewährten kommunalen Schulkindbetreuung (Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung) zur Erfüllung des Rechtsanspruchs festgehalten. – 5 – An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gibt es derzeit kaum kommunale An- gebote auf die zur Anspruchserfüllung zurückgegriffen werden kann. Dies gilt ebenso für die Ferien- betreuung. Für die Planung der Umsetzung des Rechtsanspruchs ist es für die Kommunen elementar, den Bedarf an anspruchserfüllenden Angeboten rechtzeitig zu kennen. Für das Land ist es wiederum wichtig, ein Instrument zu entwickeln, welches eine Abrechnung zwischen Land und Kommune ermöglicht. Das Kultusministerium versucht derzeit, eine Lösung für diesen komplexen Sachverhalt zu erarbeiten. Ziel des Landes ist es, pro Grundschulkind unter anderem Klassenstufe, Anzahl der Wochenstunden in An- geboten der Ganztagsbetreuung und Art des Ganztagsbetreuungsangebots zu erfassen. Diese Erhe- bung soll jährlich jeweils zum 1. März eines Jahres erfolgen. 2. Die Schulkindbetreuung in der Stadt Karlsruhe In städtischer Trägerschaft befinden sich 44 Grundschulen und 7 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Primarstufe. Im Schuljahr 2022/23 wurden 8.553 Schüler*innen an Grundschu- len und 356 Schüler*innen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet. Bis zum Schuljahr 2026/27 ist ein Ansteigen der Schülerzahl an den Grundschulen auf 9.356 prognostiziert. Schüler*innen an öffentlichen Grundschulen nach Ganztagsangebot im Schuljahr 2022/23 (N=8.553) Von den 8.553 Grundschüler*innen an öffentlichen Grundschulen nahmen rund 77 Prozent eines der in der Stadt vorgehaltenen Angebote am Nachmittag wahr: 31 Prozent die Ergänzende Betreuung, 19 Prozent den Schülerhort und 26 Prozent die Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz. Schüler*innen an öffentlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in der Primarstufe nach Ganztagsangebot im Schuljahr 2022/23 (N=356) Ganztagsschule §4a; 27% Ergänzende Betreuung (bis 14 Uhr); 31% Hort; 19% ohne Betreuung; 23% – 6 – Rund 10 Prozent der Schüler*innen aus den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum besuchen einen städtischen Schülerhort. a. Aktuelle Betreuungsangebote mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs Angebot Umfang Erfüllung des Rechtsanspruchs Ganztagsgrund- schule nach § 4a Schulgesetz In der Stadt Karlsruhe sind 21 Grundschulen Ganz- tagsgrundschulen, davon 3 in verbindlicher Form und 18 in Wahlform mit einem Zeitmodell von 4 Tagen je 8 Zeitstunden. Im Anschluss an die Ganz- tagsgrundschule hält die Stadt mit der Flexiblen Nachmittagsbetreuung ein Angebot bis 17:30 Uhr vor; ebenso am fünften Wochentag. Erfüllt den Rechts- anspruch mit dem additiven kommu- nalen Angebot. Halbtagsgrund- schule mit kommu- naler Betreuung An allen Halbtagsgrundschulen wird die Verlässli- che Grundschule vor und nach dem Unterricht bis 14 Uhr ohne Mittagessen angeboten. Erfüllt den Rechts- anspruch nicht. Schülerhort Aktuell werden 21 städtische Schülerhorte vorge- halten, hinzu kommen 3 Schülerhorte der Kinder- stadtkirche. Dieses Betreuungsangebot wird mit Beginn des Rechtsanspruchs im Sommer 2026 enden. Erfüllt den Rechts- anspruch. Ferienbetreuung Schuljährlich werden an den 21 Ganztagsgrund- schulen bedarfsorientiert Ferienangebote an ausge- wählten Grundschulen in städtischer Trägerschaft an insgesamt 7 Wochen angeboten. Das Angebot gilt für alle Kinder die im Ganztag angemeldet sind. Sofern es freie Plätze gibt, können Halbtags- kinder an der Ferienbetreuung ihrer Ganztags- grundschule teilnehmen. Auch die Schülerhorte bieten Ferienbetreuung an. Ergänzt wird dies durch dezentrale Ferienangebote von Stadtjugendaus- schuss e.V. sowie anderen Vereinen und Institutio- nen. Erfüllt den Rechts- anspruch mit maxi- maler Schließzeit von 4 Wochen nicht. b. Schulkindbetreuung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren An den Primarstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird vom Schul- und Sportamt bislang kein Angebot vorgehalten. Auch bei der Ferienbetreuung ist diese Schulart außen vor. In den Jahren 2021 und 2022 wurde von lobin e.V. ein inklusives Ferienangebot für Schüler*innen der Albschule in Kooperation mit dem Stadtjugendausschuss e.V. initiiert. ohne Betreuung; 90% Hort; 10% – 7 – 3. Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes an Karlsruher Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in städtischer Trägerschaft Mit Blick auf die Geburtenentwicklung sowie den steigenden ganztägigen Betreuungsbedarf an Kitas, dürfte sich die Zahl der zu betreuenden Kinder in den kommenden Jahren erhöhen. Auch bezieht der Rechtsanspruch neuzugewanderte Grundschulkinder mit ein, die an Grundschulen in Vorbereitungs- klassen beschult werden. Im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird in der Stadt Karlsruhe eine Neustrukturierung der Schulkindbetreuung notwendig; darunter insbesondere die Fortschreibung der Rahmenkonzeption zur Betreuung von Grundschulkindern aus dem Jahr 2015 (siehe Anlage). Im Herbst 2021 wurde dem Gemeinderat ein Eckpunktepapier zur Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgelegt. Der Rechtsanspruch soll ab Schuljahr 2026/27 in zwei Säulen umgesetzt werden: I. Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg und II. kommunales, modulares Betreuungssystem (SKiBB). Ein solches 2-Säulen-Modell ist in den übrigen Stadtkreisen von Baden-Württemberg bereits Standard; Schülerhorte wurden dort bereits in das Betreuungssystem integriert. Geplant ist eine Umsetzung zum September 2026 für die Klassen 1 bis 4; ein paralleles Auslaufen der alten Betreuungsangebote ist personell und organisatorisch sowohl in den Schulen als auch in der Ver- waltung nicht umsetzbar. Insbesondere mit Blick auf die anstehenden Änderungen in der Aufgaben- struktur, die durch den Rechtsanspruch beim Schul- und Sportamt ausgelöst werden. Mit der Neustrukturierung der Schulkindbetreuung in zwei Säulen ist verbunden, dass in der Fort- schreibung der Rahmenkonzeption Qualitätsbereiche definiert werden. Ziel ist eine Qualitätsentwick- lung im Grundschulbereich. Die zukünftigen Bildungsangebote am Nachmittag sollen eine Förderung von Talenten ebenso einschließen wie die Förderung grundlegender Kompetenzen sowie die Entwick- lung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 4. Auswirkungen des Rechtsanspruchs: Änderungen in der Aufgabenstruktur des Schul- und Sportamtes Die Leitung dieses Großprojekts wurde bei der Bildungsplanung angesiedelt. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt zusätzlich zu den bereits bestehenden Aufgaben der Stelle der Bildungspla- nung. Die damit verbundenen Aufgaben schließen ein: - den Prozess zur Umsetzung des Rechtsanspruchs aufzusetzen und die Konzepte in einem brei- ten Beteiligungsprozess aus Verwaltung, pädagogischen Fachkräften, Schulen und Elternver- tretung zu entwickeln, - eine Betreuungsstatistik für eine Bedarfsplanung zu entwickeln, - den Ausbau von Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz und damit verbundenen Beteili- gungsprozesse von Schule, Eltern und Verwaltung zu begleiten, - die einzelnen Schulstandorte zur Integration der 21 Schülerhorte in das neue Betreuungssys- tem zu prüfen sowie - mit den Beteiligten jeweils Einzellösungen zu finden, einen für alle akzeptablen Übergang von Gruppenangeboten, pädagogischem Personal und Gebäuden zu schaffen. – 8 – a. Neue Aufgaben im Schul- und Sportamt Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs erweitert sich das Aufgabenfeld der Abteilung Pädagogische Dienste. Folgende neue Aufgaben kommen hinzu: - die Betreuung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, - die Ausweitung der Betreuung an den Grundschulen, - die Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder an 10 Wochen, - die Koordination von Kooperationen mit außerschulischen Partnern, - die Konzeption und Pflege eines digitalen Anmeldeportals, - die Ausbildung und Weiterqualifikation von pädagogischem Personal sowie gegebenenfalls - die Betreuung an Privatschulen. Zudem müssen im Zuge der Delegation des Rechtsanspruchs von der Sozial- und Jugendbehörde zum Schul- und Sportamt und der Auflösung der Schülerhorte die pädagogischen Fachkräfte sowie das zu- gehörige Verwaltungspersonal in das Amt integriert werden. Die neuen Aufgaben und der Prozess zur Neustrukturierung müssen parallel gestemmt werden. Neue Aufgaben Beschreibung Sonderpädagogische Bildungs- und Bera- tungszentren Bei der Schulart handelt es sich gemäß Schulgesetz um Ganztagsschulen. Diese sind mit Blick auf das Ganztagsförderungsgesetz derzeit nicht an- spruchserfüllend, das heißt, sie decken den geforderten Betreuungszeit- raum nicht ab und es besteht (noch) keine additive Betreuung im Rahmen des bestehenden Angebots der Ganztagsschule. Ferienbetreuung Die bislang bestehenden Angebote werden den Bedarf nicht decken; die Ferienbetreuung muss konzeptionell und organisatorisch neu erarbeitet und umgesetzt werden. Die Herausforderung besteht auch darin, dass in den Schulferien die Bau- und Grünflächenarbeiten sowie die Grundreinigung an den Schulen erfolgen muss. Die bestehenden Angebote von freien Trägern, Vereinen und Institutionen sind nach aktuellem Stand per se nicht an- spruchserfüllend. Online Anmeldeportal Zukünftig sollen die Betreuungsangebote und die Ferienbetreuung über ein digitales Portal gebucht werden. Hierfür erarbeitet das Amt eine Lösung. Kooperationen mit außerschulischen Partnern Der schulische Ganztag benötigt multiprofessionelles Fachwissen. Ziel ist der Einsatz von multiprofessionellen Teams an jedem Schulstandort. Neben den Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften können und müssen hierzu auch weitere außerschulische Bildungspartner*innen zählen. Der Einsatz dieser außerschulischen Kooperationspartner*innen aus Kultur, Musik und Sport setzt verlässliche und verbindliche Strukturen, einen auskömmlichen Stundensatz, verbindliche Vertragslaufzeiten sowie den Einsatz von entspre- chend qualifiziertem beziehungsweise ausgebildeten Personal voraus. Dies erfordert eine bedarfsgerechte Koordination. Privatschulen Sollte die Stadt als Schulträgerin dazu verpflichtet werden, hier mitzuarbei- ten, wird zusätzliches Personal in der Verwaltung benötigt. Für diese neuen Aufgaben müssen in der Verwaltung entsprechende Personalkapazitäten geschaffen werden. b. Herausforderungen bei Personalbeschaffung, Qualifizierung und Organisationsentwicklung Aufgrund des Fachkräftemangels in Erzieher*innenberufen ist es bereits jetzt eine große Herausforde- rung, die offenen Stellen an den Grundschulen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Für die Umset- zung des Rechtsanspruchs wird weiteres Personal (dessen Höhe aktuell noch nicht bemessen werden – 9 – kann) zwingend benötigt. Es müssen attraktive Arbeitsplätze mit Arbeitszeitmodellen geschaffen wer- den, die am Markt konkurrenzfähig sind, zum einen, um Personal zu binden, zum anderen, um neue Mitarbeitende gewinnen zu können. Mit Blick auf die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird dies eine enorme Her- ausforderung, da aufgrund der besonderen Förderbedarfe der dort beschulten Schüler*innen spezielle Qualifikationen des Betreuungspersonals erforderlich sind. Zur (Nach-)Qualifizierung von Personal sowie zur Entwicklung einer landesweit einheitlichen Qualifizie- rung für Betreuungskräfte ist der Städtetag Baden-Württemberg in Gesprächen mit dem Volkshoch- schulverband. Die Erarbeitung einer Strategie für die Stadt Karlsruhe muss erfolgen. Einen neuen Weg wird das Schul- und Sportamt auch in Bezug auf die Ausbildung von pädagogi- schem Personal beschreiten (müssen). Bisher bildet das Schul- und Sportamt (anders als die Schüler- horte) keine Erzieher*innen aus. Die Voraussetzungen, in der Schulkindbetreuung eine Ausbildung an- bieten zu können, müssen im Zuge der Integration der Schülerhorte in das Schul- und Sportamt ge- schaffen werden. Ansonsten würde hier eine Lücke entstehen. Beim aktuellen Fachkräftemangel sollte das bisherige Angebot an Ausbildungsstellen darüber hinaus ausgebaut werden. Die Integration der pädagogischen Fachkräfte aus den Horten sowie des dazugehörigen Verwaltungs- personals aus der Sozial- und Jugendbehörde in das Schul- und Sportamt löst eine Organisationsent- wicklung aus. c. Herausforderung Schulraum Grundschulkinder, die den zeitlichen Rahmen des Rechtsanspruchs voll ausschöpfen, verbringen im Wachzustand mehr Zeit in der Schule, als in ihrem familiären Zuhause. Hochrechnungen zeigen, dass ein Kind, das bis zum Abschluss überwiegend den schulischen Ganztag besucht, bis zu 20.000 Stun- den seines Lebens im Schulgebäude verbringt. Somit stellen das Schulgebäude, der Schulhof sowie die Pausen- und Aufenthaltsflächen im Schulgebäude den größten Sozialraum für das Kind dar. Wie dieser Lebensraum Schule gestaltet ist, muss deshalb besondere Beachtung finden. Schulräume müssen angemessen groß sein und multifunktional gestaltet werden, damit den Kindern neben dem Lernen die Möglichkeiten und Gelegenheiten eröffnet werden „unterrichtsfreie“ Zeit für selbstbe- stimmte Tätigkeiten und informelles Lernen nutzen zu können sowie den Grundbedürfnissen nach Rückzug und Entspannung gerecht zu werden. Dasselbe gilt auch für unsere pädagogischen Fachkräfte. Auch diese brauchen auskömmliche und gut ausgestattete Arbeitsplätze an den Schulen, damit sie sich optimal auf ihre Aufgaben vorbereiten kön- nen; somit stellt der Schulraum auch ein Qualitätskriterium für die Arbeit des pädagogischen Personals dar. Bei den 44 Grundschulen und 7 Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind die Raumkapazitäten zu prüfen, ein Mittagessen und Nachmittagsangebot für mindestens 90 Prozent aller Schüler*innen am jeweiligen Schulstandort umzusetzen. Neben baulichen Veränderungen im Bestand oder Erweiterungen schließt dies auch organisatorische Maßnahmen zur besseren, multifunktionalen Raumausnutzung ein. Gebäude von Schülerhorten, die nicht im Verbund mit einer Kita oder einem Familienzentrum geführt werden, sind miteingeschlossen. Vorbereitungsklassen und Grundschulförderklassen sind bislang nicht im Raumprogramm mitinbegrif- fen. Das heißt, hier entsteht eine zusätzliche Herausforderung, die räumlich (und personell) gelöst wer- den muss. – 10 – Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung sind bei den baulichen Maßnahmen Verzögerungen zu er- warten. Durch die Ausweitung des Zeitrahmens der Nutzung von Schulgebäuden entsteht ein Mehrbedarf an Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten. d. Herausforderungen für die Schüler*innenbeförderung In der Regelschulzeit werden sich durch das Einbinden außerschulischer Lernorte und Akteur*innen höhere Bedarfe und damit auch höhere Kosten im Bereich der Schüler*innenbeförderung ergeben, insbesondere wenn Inklusionsklassen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Be- darfe anmelden. Auch kommen zusätzliche Fahrten hinzu, wenn Schüler*innen an Sonderpädagogi- schen Bildungs- und Beratungszentren nach dem Halbtag oder nach dem Ganztag (je nachdem, ob die Ganztagsbetreuung gewünscht wird) befördert werden. Darüber hinaus kommt ein Bedarf in Ferienzeiten hinzu, der je nach Angebotsort (Stammschule, exter- ner Lernort, wechselnde Orte) und nachfragenden Schüler*innen (Inklusionsbedarf) erheblich variieren kann. e. Herausforderungen für die Querschnittsbereiche des Schul- und Sportamtes Mit dem Übergang des Hortpersonals von der Sozial- und Jugendbehörde zum Schul- und Sportamt wird der Personalkörper alleine im pädagogischen Bereich um weitere rund 150 Personen auf gut 800 Beschäftigte anwachsen. Der Fachkräftemangel in den Erzieher*innenberufen führt hier per se schon zu einem erhöhten Aufwand für die Personalstelle, hinzu kommt die neue Aufgabe als Ausbildungs- stätte. Im Finanzbereich sind zukünftig zu den Bedarfen der 88 öffentlichen Schulen auch 21 Horte zu bepla- nen. Im Tagesgeschäft ist mit nicht unerheblichen zusätzlichen Buchungsfällen sowohl in der Anlagen- buchhaltung wie auch im Rechnungswesen zu rechnen. Für die beiden Querschnittsbereiche müssen entsprechende Personalkapazitäten vorgehalten und or- ganisatorisch funktionale Strukturen geschaffen werden. 5. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind aktuell nicht abschätzbar.

  • Anlage-Rahmenkonzeption_2015
    Extrahierter Text

    StadtKarlsruhe Dez .3/Schul-und Sportamt/Sozial-und Jugendbehörde GANZTAGSANGEBOTE FÜR GRUNDSCHULKINDER RAHMENKONZEPTION UND RICHTLINIE 1. FortschreibungSeptember 2015 Anlage 2 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung3 Zusammenfassung4 1.Ausgangslage5 2.ZieleundMaßnahmen8 3.Sachstand undUmsetzungsschritte9 3.1Situation der Kinder und Jugendlichen10 3.2Inklusion11 3.3Beteiligungsprozesse12 3.3.1Veranstaltungen12 3.3.2Eltern12 3.4Einrichtung von Ganztagsgrundschulen13 3.5Zukünftige Schul-undBetreuungsstruktur in Karlsruhe14 3.5.1Graphische Darstellung16 4.Standards17 4.1Allgemeine Grundsätze17 4.2Zuständigkeiten18 4.3Personal18 4.3.1Personalbemessung für Erzieher/innen18 4.3.2Zusammenfassung-Personalbemessung/Gruppengrößen der20 verschiedenen Betreuungsformen 5.Förderung21 5.1Allgemeines21 5.2Fördervoraussetzungen21 5.3Entgelttabellen22 5.3.1Entgelttabellen für Betreuungsangebote22 5.3.2Entgelttabellen fürFerienangebote23 6.Zuschussgewährung23 6.1Personalkostenzuschüsse23 6.1.1für Erzieher/innen23 6.1.2für Hauswirtschaftskräfte24 6.1.3Vorgaben für die Abrechnungen24 6.2Abrechungsmodalitäten25 7.Raumbedarfund finanzielle Auswirkungen26 3 Einleitung Im November 2013hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe die Rahmenkonzeption und Richtlinie "Ganztagsangebote für Grundschulkinder"einstimmig beschlossen. Ziel dieser Rahmenkonzeption und Richtlinie ist nicht nur die Gewährleistung einer räumlichen und zeitlichen Versorgung, sondern die Entwicklung eines Konzeptes für Karlsruhe, das langfristig Ganztagsangebote für Grundschulkinder regelt.Derzeit liegt die Koordination der Ganztagsangebote für Grundschulkinder beim Schul-und Sport- amt.Neben dem Schul-und Sportamt können auch freie Träger derJugendhilfe Koope- rationspartnerder Ganztagsgrundschulen sein. Die Schulkindbetreuung spielt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine grundle- gendeRolle.Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel und zunehmend durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 6-jährigewirdauch in den nächsten Jahren der Bedarfan Schulkindbetreuung steigen. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020stellt in diesem Kontext fest: „Bildung ist die Voraussetzung für Integration, Chancengerechtigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Gute Bildungseinrichtungen und flexible Be- treuungsangebote sind zudem wichtige Faktoren für Familienfreundlichkeit und letztlich für die Attraktivität Karlsruhes als Wohn-und Wirtschaftsstandort. Im Bereich der Kin- dertagesstätten sind ganztägige Angebote bereits der Regelfall. Um den Bedarf danach befriedigen zu können, müssen bedarfsorientiert Ganztagsangebote, zuerst im Grund- schulbereich und im zweiten Schritt im Sekundarbereich, angeboten werden. Um dies erreichen zu können, müssen verschiedeneAnbieter, vor allem im städtischen Bereich, verstärkt zusammenarbeiten.Zu beachten ist bei allen Überlegungen der Bereich der Inklusion. Nach § 24 „Bildung“ der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildungin einem inklusiven Bildungssystem. Das Recht auf inklusive Beschulung ist ein unerlässlicher BestandteilderGesamtkonzeption(siehe Kapitel 3.2). Angestrebt wirdmittel-bis langfristigdie Entwicklungund schrittweise Umsetzungeines aufeinander abgestimmten Konzepts von Bildung, Erziehung und Betreuung mit dem Ziel, den individuellen Erfolg der Lernlaufbahn von Kindern und Jugendlichen in Karlsru- he zu verbessern. Die Stadt Karlsruhe hat sich im Rahmen der Bildungsplanung u. a. zum Zielgesetzt, die Zahl der Ganztagsgrundschulenundder Ganztagsangeboteweiter zu erhöhen.“ Aufgrund der bisherigenErfahrungenmit der Rahmenkonzeption und der Richtlinie wurden diesein einem Dokument zusammengefasst, gestrafft, überarbeitet undpräziser formuliert. 4 Zusammenfassung Die bestehenden, vielfältigen Angebote für die Schulkindbetreuung haben sich in der Vergangenheit durch den ständig steigenden Bedarfje nach Stadtteilsehr unterschied- lich entwickelt. Eine Abstimmung bzw. Koordination von Angeboten der verschiedenen Anbieter erfolgte nicht, da aufgrundder zugrunde liegenden Gesetze und Richtlinien unterschiedliche Zuständigkeiten sowohl auf Landesebene als auch in der Kommune bestehen. Der Ausbau der Ganztagsangebote hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Angebote der Jugendhilfewie beispielsweisebei den Hort-und Tagesgruppen. Die Stadt Karlsruhe verfolgtfolgende Ziele: Mithilfe vonVerzahnung der BereicheBildungund Betreuungsollein erfolgreicher Verlaufder Bildungsbiographien der Schulkinder erreicht werden. Langfristiges Ziel ist ein abgestimmtes und übersichtliches Angebot der Einrichtun- gen mit Ganztagsangeboten für Grundschulkinder. Grundsätzlich soll dieGanztagsschule das Basismodellfür die Schulkindbetreuung sein. Es wurdeein einheitliches Gebührensystem für die Schulkindbetreuungin Ergän- zung zum Ganztagsbetrieb (inklusiveMittagessen)entwickelt, das transparent, überschaubar und nachvollziehbar ist. Lehrkräfte und qualifiziertespädagogisches Personal arbeiten als Team zusammen. Dabeistellt die Kommune oder ein freier Träger zur Unterstützung qualifiziertes pä- dagogisches Personalfür die Zeitenvon12 bis 16Uhr, bei Bedarf bis 17.30 Uhr be- reit, um gemeinsam als Tandem zum Wohle der Kinder wirken zu können. Das künftige Systemder Ganztagsangebote ist klarstrukturiert: Die traditionelle Halbtagsschule mit Verlässlicher Grundschulebleibt bestehen und bieteteineErgänzendeBetreuungbis maximal 14Uhr an. DieSchülerhorte bieten an Standorten ohne Ganztagsschule ein Ganztagsangebot und bleiben bestehen soweit dies zur Deckung des Bedarfs notwendig ist. Ganztagsschulen bietenmit dem Schul-und Sportamt odergemeinsammit einem anerkannten Träger derJugendhilfe einbedarfsgerechtes, verlässliches und qualita- tivesGanztagsangebot.Ferienangebote gehören zum Standardangebot derGanz- tagsschule. Übergangslösungen müssen gefunden werden. Die StadtKarlsruhehatfür dieses neueSystemeinheitliche und nachvollziehbare Struk- tur(Standards)entwickelt, die für alle Beteiligten gültig sind. Um für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Verlässlichkeit über die schulischen und kommunalenGanztagsangebote zu schaffen, werdendiese „aus einer Hand“ koordi- niert.ErsteAnlaufstelle istdie jeweilige Schulleitung.Ausführliche Informationen zu Be- treuungsangebote für Grundschulkinder enthältauch dieBroschüre des Schul-und Sportamtes “Schulische Bildungund Betreuungsangebote“. 5 1.Ausgangslage Der Ausbau der Ganztagsgrundschulenwird nicht so schnell erfolgen,wiees notwendig wäre,umden bestehenden und den zu erwartenden Bedarf anBildungs-, Erziehungs- undBetreuungsangebotenabzudecken. Anders als im Kindergartenbereich sind Familien in der Grundschule durch den Schulbezirkgrundsätzlichan eine Schule gebundenund damit auf das vorhandene Angebot angewiesen. Das bestehende Angebot der Schulkindbetreuung isthistorisch gewachsen und hat sich unter dem Druck des massiv steigenden Bedarfs weiterentwickelt.Da eine Verknüpfung der SystemeSchule und Jugendhilfestrukturell bis 2009 nur in loserFormbestand, hat auch jedes System für sich auf die gesellschaftlichen, politischen und ortsbezogenen Bedarfe reagiert. In Karlsruhe gibt es mehrere Neubaugebiete,durch die sich die Nach- frage nach Schulkindbetreuungsplätzen weiter erhöhen wird. Dem gegenüber steht eine Organisationsstruktur auf Landes-und Kommunalebene, die die Zuständigkeiten in un- terschiedliche Systeme aufgegliedert hat. 1) nicht lehrendes pädagogischesPersonal (Quelle:SJB-Jugendhilfeplanung) Aktuell gibt esvierverschiedene Formen, in denen Grundschulkinder im Rahmen der Schule und zusätzlichen Betreuungen versorgt werden. Diese sind in den Stadtteilen und an den Schulen in unterschiedlichem Maße vorhanden. Zuständigkeiten: Kommune-Land BW Regierungspräsidium Staatliches Schulamt Grundschulen Stadt Karlsruhe Dezernat 3 Land BW Schul-und Sportamt Sozial-und Jugendbehörde -Schülerhort-Ausstattung der Schule-Ganztagsschule -Hort an der Schule-Personal-Flexible Nachmittagsbetreuung -Schulsozialarbeit * Hausmeisterpersonal-Verlässliche Grundschule * Erziehungspersonal 1) -Jugendbegleiterprogramm * Sekretariatspersonal-Kooperationen mit außerschulischen Partnern * Reinigungskräfte Abb. 1 6 a)Hort/Hort an der Schule Der Hort oder Hort an der Schule ist einAngebotder Jugendhilfe auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch(SGB)-Achtes Buch (VIII)-Kinder-und Jugendhilfe, das die Betreuung und Förderung von Kindern in Tagesangebotenregelt. „Der Förderauftrag umfasst Er- ziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotiona- le, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.....“(§22 Abs.3 SGBVIII). Die Hortebieteneinverlässliches Ganztagsangebot im Anschluss an dieRegelschulevon Montag bis Freitag bis 17Uhrinklusive Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, pädago- gischenFreizeit-und Bildungsangebotenund Ferienprogramman.An manchen Stand- orten wird die Frühbetreuung von 7.30 bis 8.30 Uhr vom Hort übernommen.Horte ha- ben eigene Gruppenräume, die nicht unbedingt an oder in einem Schulgebäude liegen. Erst in den letzten Jahren wurden die Horte verstärkt an beziehungsweisein den Schu- len auf-und ausgebaut. Horte bedürfen einer Betriebserlaubnis durch denKVJS (Kommunalverband für Jugend und SozialesBaden-Württemberg). Dadurch sinddie Standards für ein pädagogisches Grundkonzept, Personal-analog des Fachkräftekatalogs des KVJS für die Kindertages- betreuung-, Raum-und Gruppengrößefestgelegt. Die Betreuungszeiten betragenin der Regel5 Stunden täglich außerhalb des Unterrichts.26 Schließtagesindim Jahr fest- gelegt.Der Betreuungsschlüssel beträgt 1,5 Fachkräfte pro Gruppe. Die Finanzierung erfolgt entsprechend der Förderrichtlinien durch ZuschüssedesLandes, der Kommune und durch Elternbeiträge. Träger der Schülerhorte in Karlsruhe ist über- wiegend die Stadt selbst. b)Verlässliche Grundschule/Ergänzende Betreuung DieErgänzende Betreuung (EB) ist einBaustein derVerlässlichen Grundschule. Als addi- tives Angebot zu dem Unterrichtsblock von 8:30-12:10Uhr, der vom Lehrpersonal ver- bindlich abgedeckt wird, deckt die EB verlässlich die Zeiträume 7:30-8:30 und 12-13 oder 14Uhr ab. Das Angebot kann von den Familien,entsprechend des individuellen Bedarfsgenutzt werden. Die Betreuung findet in der Schule,teilweise in gesonderten Räumen oder Klassenzimmern, abernur während der Unterrichtstage statt.In der Regel gibt es kein Mittagessen,keine Ferienbetreuungund keine Hausaufgabenbetreuung. Träger desAngebotes ist fast ausschließlich die Stadt Karlsruhe,Schul-und Sportamt. Es gibt keine dem Hortangebot vergleichbaren Richtlinienfür Gruppengröße, Räume und Personal, aber einedurch den Gemeinderatbeschlossene Konzeption. In Karlsruhe wird das Angebot von pädagogischen Fachkräften bei einer Regelgruppengröße vonmaximal 25Kindern durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse desLandesnach Förderrichtlinie, der Kommu- ne und Elternentgelte.Grundschulen, die sich aufgrund der Gesetzesänderung zu Ganz- tagsschulen entwickeln, erhalten keine Landesförderung mehr für die Ergänzende Be- treuung.Bestehende Angebote an Schulen,diesich nicht aufgrund der neuen Gesetzes- lage zu Ganztagsschulenentwickelt haben, werden im Wege desBestandschutzes wei- terhin gefördert. 7 c)Flexible Nachmittagsbetreuung Die Flexible Nachmittagsbetreuung (Flex.NB)wird auf Wunschder Eltern undder Schule vor Orteingerichtet und stellt ein Betreuungsangebot dar, das eine flexibel nutzbare Ergänzung zu der EB während desNachmittagsist. In Karlsruhe ist diese Art derNach- mittagsbetreuungin den letzten Jahren wegendes steigenden Betreuungsbedarfes stark gewachsen. Hauptanbieter dafür sind die Kinderstadtkirche e.V. undKlever(beim Stadt- jugendausschuss e. V.Karlsruheangesiedelt). Auch hierfür gibt es keine speziellen Standards zu Räumen, Ausgestaltung und Personal. Das Angebot findet in Räumlichkeiten der jeweiligen Schule statt. In der Regel werden pädagogischeFachkräfte eingesetzt. Häufig sindein Mittagessen und Hausaufgabenbe- treuung im Angebot enthalten. Eine Ferienbetreuung gibt es nur in Einzelfällen oder wird stadtteilübergreifend vom Träger angeboten. Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes nach Förderrichtlinie und durch El- ternbeiträge.Grundschulen, die sich aufgrund der Gesetzesänderung zu Ganztagsschu- len entwickeln, erhalten keine Landesförderung mehr für die Flexible Nachmittagsbe- treuung.Bestehende Angebote an Schulen, sich nicht aufgrund der neuen Gesetzeslage zu Ganztagsschulenentwickelt haben, werden im Wege desBestandschutzes weiterhin gefördert. d)Ganztagsschule Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli2014 eineÄnderung des Schulge- setzes beschlossen. Dabei wurde unter anderemdie Ganztagsgrundschule gesetzlich verankert.Ganztagsschulen können auf Antrag des Schulträgers, im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen, auf Basis eines pädagogischen Konzeptes in ver- bindlicher Form oder in Wahlform eingerichtet werden. In derverbindlichenForm neh- menalle Schüler/innen der Schuleam Ganztagsbetrieb teil.In der Wahlform besteht die Möglichkeit zur Teilnahme. Dies bedeutet, dass ein Ganztags-und ein Halbtagsangebot bestehen.Diese Möglichkeit betrifft die Grundschulen und die Grundstufe der Förder- schulen. Der GanztagsbetrieblautSchulgesetzan Grundschulen und Grundstufen von Förder- schulen kann für drei Tagen à sieben Zeitstunden(sechszusätzlicheLehrerwochenstun- den für den Ganztagsbetrieb), an drei Tagen à acht Zeitstunden(neunzusätzliche Lehrerwochenstundenfür den Ganztagsbetrieb), an vier Tagen à sieben Zeitstunden (achtzusätzlicheLehrerwochenstundenfür den Ganztagsbetrieb)und an vier Tagen à acht Zeitstunden(zwölfzusätzlicheLehrerwochenstundenfür den Ganztagsbetrieb)be- antragt werden. Grundsätzlich können Schulen zur Einbindung außerschulischer Partner bis zu 50 % ih- rer Lehrerwochenstunden-Zuweisung, die sie für den Ganztagsbetrieb erhalten, moneta- risieren. Für die Zeiten desverbindlichenGanztagsbetriebs gilt die Schulgeldfreiheit. Für das Mit- tagessen kann ein Entgelt erhoben werden. Zu beachten ist, dass für die Einrichtung von Ganztagsschulen ein zeitlicherVorlauf für den Schulträger und die Schulverwaltung erforderlich ist. 8 2.Zieleund Maßnahmen Mit der Entwicklungund Umsetzung eines Konzeptes „Ganztagsangebote für Grund- schulkinder“ will die Stadt KarlsruhedienachstehendenZieledurchnachfolgendeMaß- nahmenerreichen, die alle als gleichwertig anzusehen sind: I.DieVerbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. II.EinverbesserterBildungserfolgder Schulkinder soll durch die Verzahnung derBe- reiche „Bildung“,„Erziehung“und „Betreuung“ erreicht werden. III.Die sozialintegrative Bedeutung von Lern-, Betreuungs-und Spielorten in der Stadtentwicklung soll durchdas neu entwickelte SystemderGanztagsangebote für Grundschulkindergestärkt werden. IV.EinestädtischeOrganisationseinheitmit Entscheidungsbefugnissenauf Planungs- ebenefür alleinvolvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin derSchulkindbe- treuungsoll konzipiert und eingerichtet werden.Diese Organisationseinheit über- nimmt die Aufgaben der zentralen, städtischen Koordination in enger Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt. V.Langfristiges Ziel ist ein abgestimmtes und übersichtliches Angebot der Einrichtun- gen mit Ganztagsangeboten für Grundschulkinder. VI.In derkünftigenGesamtkonzeption ist die Ganztagsschuledas Basismodell der Ganztagsangebote. Alle weiteren Partner, die sich bisher in diesem Bereich enga- gieren, gestaltengemeinsam mit der Schule dieses Ganztagsangebotmit dem Ziel, verlässliche Angebote in den Bereichen Bildung,Erziehung undBetreuungzu ge- währleisten. VII.Im Rahmen der Ganztagsgrundschule können neben städtischenAngebotenauch die Angebote freier Träger, wenn sie den vorgegebenen Standards entsprechen, in den jeweiligenschulischenKonzeptionen berücksichtigt werden.Die Angebote müssen nicht nurin der Schule, sondern können auch im Umfeld der Schule statt- finden. VIII.Es istein einheitliches Gebührensystem für dieSchulkindbetreuung in Rahmen der Ganztagsgrundschuleentwickelt worden,das transparent, überschaubar und nachvollziehbar ist. IX.Die Verwirklichungbeziehungsweisedie Ausweitungvon Inklusionim Rahmen der Bildungs-, Erziehungs-undBetreuungsangeboteist ein unverzichtbarer Bestandteil allerMaßnahmen. 9 3.Sachstand undUmsetzungsschritte „Bildung ist keine exklusive Angelegenheit der Schule. Bildung ist eine Lebensaufgabe, die nicht auf unmittelbar verwertbare Fertigkeiten zu reduzieren ist. Sie beinhaltet die Aneignung reflexiver und sozialer Kompetenzen, die es insbesondere ermöglichen, ver- antwortlich zu handeln und Gesellschaft mitzugestalten“. (AGJ-Arbeitsgemeinschaft für Kinder-und Jugendhilfe-, Berlin 2006) Vordem Hintergrund dieses Bildungsbegriffs wurdedieseRahmenkonzeptionund Richt- liniefür die Schulkindbetreuung entwickelt, dienotwendige Eckpunkte definiert, um eine optimale Verknüpfung der bestehenden Systeme und Angebote zu erreichen. Abb. 2 (Quelle: SJB-Jugendhilfeplanung) Erläuterungen: SJBSozial-und Jugendbehörde SuSSchul-und Sportamt HGWAmt für Hochbau und Gebäudewirtschaft SPCStabsstelle Projektcontrolling Sozialministerium Beteiligte Akteure SozialministeriumKultusministerium Stadtverwaltung: (Dez 3) SJB, SuS, HGW,SPC Politische Gremien: Jugendhilfe- ausschuss, Schulbeirat, Gemeinderat Elternver- tretung Staatliches Schulamt Bündnis für Familie Freie Träger Familien Schulen Schulsozialarbeit Horte Vereine Sozialer Dienst Kinder-und Jugendhäuser Sozialraum Kommune LandBW Pädagogische Hochschule Regierungspräsidium Jugendamt 10 3.1Situation der Kinder und Jugendlichen Bei der Entwicklung eines ganztägigen Bildungs-und Betreuungskonzeptes darf der Blickwinkel der Kinder nicht außer Acht gelassen werden. Schule ist sowohl für die El- tern als auch für die Kinder ein sehr wichtiges Thema und ein maßgeblicher Aspekt im Familienleben. Der (Ganztags-)Schulalltag stellt für die Kinderin vielerlei Hinsicht eine große Herausfor- derung dar. Bislang stehen die Aspekte Bildungserfolg der Kinder im schulischen Rah- men und die Abdeckung von Betreuungszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus. Die Ausdehnung des Unterrichts und der zeitliche Verbleib der Schulkinder in den be- stehenden Gebäuden allein erfüllen allerdings nicht den notwendigen Rahmen für eine positive Entwicklung mit einer erfolgreichen Bildungsbiographie. Kinder im Grundschulalter brauchen für ihre geistige, körperliche und emotionale Ent- wicklung entsprechende Rahmenbedingungen.Das gilt sowohl für Räume als auchfür Inhalte und die zeitliche Gestaltung. Entwicklungsrelevante Lebensbedürfnisse der Kinder wie Bewegung, selbst organisiertes Lernen und selbst bestimmter Austausch mit Gleichaltrigen müssen bei den Konzepten und Angeboten Berücksichtigung finden. „Kinder sind grundsätzlich von sich aus wissensdurstig. Sie wollen die Welt entdecken und Neues lernen. Die geistige Entwicklung ist eng mit der körperlichenEntwicklung und damit mit ausreichender Bewegung und Körpererfahrungen verknüpft. Dazu gehört es, sich mit Gleichgesinnten in unbeobachteten, selbstgewählten Aktivitäten auszupro- bieren und dabei auch Grenzen auszutesten“. (Quelle: Themenheft 08, Oggi Enderlein, Deutsche Kinder-und Jugendstiftung, Ideen für mehr! Ganztägig Lernen) Durch die veränderten Lebensbedingungen können ganztägige Lern-und Betreuungs- angebote eine gute Möglichkeit sein, Rahmen-und Entwicklungsbedingungen zu schaf- fen und zu bieten,die in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen heute nicht mehr selbstverständlich sind. Gerade in Städten sind Bewegungsräume für Kinder häufig ein- geschränkt und ein automatisches Treffen der Kinder nicht gegeben. Gleichzeitig sollte noch genügend Raum vorhanden sein währenddessen Kinder ihre Zeit autonom und selbst bestimmt gestalten können. Erfahrungen jenseits der Kontrolle und Betreuung von Erziehungspersonal müssen möglich sein. Ein Konzept, das ausreichende Bewegungsmöglichkeiten, unterschiedliche Lernformen und verschiedene Möglichkeiten des Sozialen Miteinanders und einer individuellen Ent- wicklung und Förderung ermöglicht, unterstützt die Entwicklung der Kinder. Eine Ver- lässlichkeit des Zeitrahmens, der Bezugspersonen und einem gleichwertigemMiteinan- ders aller Akteure inklusive der Eltern ist notwendig, um für die Kinder einen erforderli- chen Rahmen mit Orientierung und Geborgenheit zu garantieren. 11 3.2Inklusion Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 durch Deutschland gibt der Artikel 24-Bildung das Ziel einer gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen auch für Schulen in Deutsch- land vor. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinenBildungssystemausgeschlossen werden.Inklusion beschränkt sich dabei nicht nur auf die Schulen. Inklusion bedeutetdabeiAchtung und Respekt vor allen Men- schen, unabhängigwelchen Alters, Hautfarbe, Rasse, Geschlechts, Religion, mit und ohne Handicap unddie vollständige, uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,zu jeder Zeit und an jedem Ort. Auch wenn in Karlsruheein differenziertes System von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrenfür Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunktenbesteht, haben sich seit vielen Jahren verschiedeneFormen integrativer und inklusiver Beschulung entwickelt und werden stetig ausgebaut. Die Stadt Karlsruhe und das Staatliche Schulamt werden das „Gemeinsam Lernen“ von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung weiter unterstützen und aktiv be- gleiten, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Bisher wurdenvier„ElternforenInklusion“unter Einbindung aller Beteiligten durchge- führt. Die Eltern formulierten dabei folgende Wünsche: Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach der „richtigen Schule“ für ihr Kind sowie bei den Antragsformalitäten und den Anmeldungen Verbesserung des Übergangs Kindergarten-Schule Verbesserung des Übergangs Grundschule-Weiterführende Schule AlsErgebnis dererstenElternforen wurde die Einrichtung eines„Runden TischesInklusi- on“beschlossen mit dem Ziel, den Weg der Inklusion transparent und durchschaubar für die Eltern und alle beteiligten Ämter und Institutionen zu gestalten.Als ein Ergebnis wurde ein Ablaufschema des Einschulungsprozesses mit allen Beteiligten erarbeitet. Ziel war es, den Eltern deutlich zu machen, zu welchem Zeitpunkt idealerweise einzelne Schritte/Überlegungen angestellt werden müssen, damit die Einschulung der Kinder reibungsloserverlaufen kann. Gewünschtes Ziel ist es, dass die Schulbegleitungender Kinder nicht nur im Rahmen des Unterrichts, sondern auch -beim Mittagessen -Freitagnachmittags (nach dem offiziellen Ende der Ganztagsgrundschule) -ab 16Uhr und -in den Ferien (7 Wochen) anwesend sind und somit als Ansprechparter/in zur Verfügung stehen. 12 3.3Beteiligungsprozesse 3.3.1Veranstaltungen Für die verschiedenen Professionen-Lehrerschaft, Hortpersonal, Betreuungskräfte im Rahmen der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung,Verwal- tungspersonal-die im Rahmen der Schulkindbetreuung tätig sindsowiemitElternver- tretungenwurdenvom Schul-und Sportamtim Jahre 2012zwei Workshops„Zusam- menarbeit von Schule und Jugendhilfe“veranstaltet. Ziel wargegenseitiges Kennenler- nen und ein Austausch überdiejeweiligen Aufgaben, Anforderungenund Vorgaben. Gemeinsam wurden wichtige Aspekte und Anforderungenerarbeitetund dargestellt, welche Schritte notwendig sind, umsinnvoll zum Wohlder Kinder zusammenarbeiten zu können. Die umfangreichen Anregungen und Hinweise können zu folgenden sechsSchwer- punktaussagen zusammengefasst werden: (1)EinebegrenzteFlexibilitätim Hinblick auf eineverpflichtende Verbindlichkeitist konzeptionell erforderlich. (2)Eine verbindliche und festgeschriebene Kooperationsstrukturder Institutionen muss abgestimmtsein. (3)Es dürfennurFachkräfteeingesetzt werden. (4)Esmusszufesten ZeitenAustausch-und KooperationsgesprächeaufAugenhöhe stattfinden. (5)Es sollte eine zentrale Koordinierungsstellefür die kommunalen Angebotege- schaffen werden bzw. Ansprechpersonengenannt werden für -städtische Gesamtangebote -schulische Angebote pro Schule bzw. im Stadtteil. Diesemüssen abgestimmt sein, wobei die Angebote aus „einerHand“ erfolgen sollten. Auf schulischer Seite ist zu beachten, dass die Grundlage für alle Ganztagsangebote das jeweili- gepädagogischesKonzept darstellt. (6)Einheitliche Rahmenbedingungender kommunalen Angebotesollten für folgen- de Bereiche vorgegeben werden: -Zielvorgaben -Gebühren/Preise -Förderungen -Zuständigkeiten 3.3.2Eltern Der Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruheführtein Abstimmung mit dem Schul-und Sportamt eine Online-Umfrage (07.01.-30.01.2013) auf seiner Homepagedurch, um die Anforderungen bzw. Einstellungen der Eltern zum Thema Ganztagsschuleaufgrund der damaligen Bedingungenzu erheben. Bei der Fortschreibung dieser Rahmenkonzeption und Richtlinie waren der Gesamtel- ternbeiratder Schulen inKarlsruhe (GEB)undder Gesamtelternbeirat Karlsruher Kinder- tageseinrichtungen (GKK) beteiligt. 13 Die Stadt wirdeineweitere Umfrage zum Betreuungsbedarfim Grundschulalter-Ganz- tagsgrundschule, Ergänzende Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Schülerhort,Flexible Nachmittagsbetreuung und Tagespflege-im Herbst 2015 durch- führen. 3.4Einrichtung von Ganztagsgrundschulen In Karlsruhe gibt es 44 öffentliche Grundschulen. Seit dem Schuljahr 2014/15 sind 14 der 44 Grundschulen Ganztagsgrundschulen. Dies entspricht einem Anteil von 31%. Die Stadt Karlsruheist bei 9 Schulender Kooperationspartner, bei 5 Schulenist esein freier Träger der Jugendhilfe. Die Grundschule am Wasserturm (ehemalsSüdstadt-Ost) wurde als ersteSchule in Karls- ruhe in verbindlicher Form eingerichtet. Dies bedeutet, dass es dort keine Halbtagsschule gibt. Für das Schuljahr 2015/16 werden für 3 weitere Grundschulen Anträge auf Einrichtung vonGanztagszügen gestellt. Damit sind dann 17 Schulen Ganztagsgrundschulen. Dies entspricht einer Quote von 38%. Kooperationspartner wird an diesen Schulen jeweils ein Träger der freien Jugendhilfe sein. Mit der Heinrich-Köhler-Schule kommt eine weite- reGanztagsschule in verbindlicher Form hinzu. Für das Schuljahr 2016/17 ist geplant, weitere Ganztagsgrundschulen einzurichten. Soll- te dies der Fall sein, wird sich die Quote der Ganztagsgrundschulen weiter erhöhen. Das neue Schulgesetz sieht auch vor, dass Grundstufen von Förderschulen in den Ganz- tagsbetrieb überführt werden können, analog den Bedingungen für Grundschulen.Erste konkrete Wünscheliegen vor. Es ist geplant, Gesprächemit diesen Schulen,gemeinsam mit der Staatlichen Schulverwaltung,zu führen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt die Ganztagsschule umfassend durch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen unterstützt-Tandem Lehrer/in+Erziehr/in-,um die Qualität einer Ganztagsschule weiter zu steigern,soll keine Monetarisierung der zu- sätzlichen Lehrerwochenstunden erfolgen.Ziel ist es, durch die Zusatzleistungen allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Ausgangsbedingungen für den beruflichen Wer- degang zu ermöglichen. Damit dieses Ziel erreicht wird,muss eine umfassende Verzah- nung der Bereiche Bildung, Betreuung und Erziehung gewährleistet sein. Daher bean- tragt die Stadt Karlsruhe gegenwärtignur das Modell der Ganztagsschule "4 Tage à 8 Zeitstunden". Somit ist auch diedurchgehendeLehrerversorgung bis 16Uhrgewährleis- tet. 14 3.5Zukünftige Schul-und Betreuungsstruktur in Karlsruhe Durchdas angestrebte Ziel,dass dieGanztagsgrundschule grundsätzlichdas Basismodell der Schulkindbetreuung sein soll,ergibt sichgegenwärtigfolgende Schul-undBetreu- ungsstruktur: -Halbtagsschulen Das Angebot der traditionellen Halbtagsgrundschulebesteht weiterhin. Sollte sich nach dem Unterricht Betreuungsbedarf ergeben, gibt es folgenden Möglichkeiten: Die Betreuungvor undnachder Halbtagsschule erfolgt durch eine „Ergänzende Be- treuung“ vor dem Unterrichtvon 7.30-8.30 Uhrund nach dem Unterricht bis 13 oder bis 14Uhr;an einzelnen, bestehenden Standorten mit Mittagessen. Das Mittagsessensangebot im Rahmen der Ergänzenden Betreuung läuft an Ganz- tagsgrundschulen entsprechend aus.Übergangslösungen sind im Einzelfall zu prüfen. Sollte Betreuungsbedarf nach 14Uhr bestehen, kanndie Ganztagsschuleoder je nach Standort, die Flexible Nachmittagsbetreuungbesucht werden. Der Besuch der Halbtagsschule mit anschließendem Hortist möglich, soweit der Be- darf besteht und/oderan diesem Schulstandortkeine Ganztagsschule vorhanden ist. Horte sollen aufgrund der personellen und räumlichen Gegebenheiten grundsätzlich nicht weiter ausgebaut werden. Im Einzelfall, wenn Betreuungsplätze fehlen, ist dies aber denkbar. Horte, die sich auf dem Gelände einer Ganztagsgrundschule befinden, laufen mit dem Start der Ganztagsgrundschule aus. -Ganztagsschulen Grundlage des Bildungs-, Erziehungs-und Betreuungssystemsist die Ganztagsgrund- schulein verbindlicher oder in Wahlformje nach gesetzlichen Möglichkeiten. DieSchule entwickelteinpädagogisches Leitbild und einKonzept mit allen Beteilig- ten, das folgendePunkte berücksichtigt: -Alle bisher vor Ort beteiligten Professionen/Institutionen werdengemeinsamin die Entwicklung der Konzeption einbezogen unter Berücksichtigung der Aspekte wieRhythmisierung des Tagesablaufs,Gesundheit, Bewegung, Essen, Raumkon- zeption/Ausgestaltung der Räume, Personalkonzeption/Zuständigkeiten. -Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung. -Die Schulen schließen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Partner, die die Rechte,Pflichten,AufgabenundKommunikationsstrukturendefiniert. -Alle Partner werden zu regelmäßigen Gesprächen in der Schule eingeladen Das Bildungs-, Erziehungs-und Betreuungskonzeptim Rahmen der Ganztagsschule besteht aus folgendenModulen: offener Beginn Die Betreuungvor dem Unterricht-Beginn in Abstimmung zwischen Eltern und Schulleitung-wird von der Schule sichergestellt. Dadurch gibt es keine geteilten Arbeitszeiten für das pädagogische,nichtlehrendeBetreuungsperso- nal. 15 Unterricht(Abdeckung durch die Schule) Mittagspausemit Mittagessen (je nach Bedarf/Konzeption zwischen 12 und 14Uhr) Die Stadt stelltin der Regeldie Räumlichkeiten und das Küchenpersonal zur Verfügung. Je nach Konzeption kann auch ein „freier Träger“ Kooperationspartner der Schule sein, der auch die pädagogische Betreuung während der Mittagspause gewährleistet. Unterricht; Erweitertes Bildungsangebot (je nach Bedarf/Konzeption zwischen14und16Uhr) Grundsätzlich wird diese Zeit durch Lehrkräfte abgedeckt. Je nach Konzeption kann diese Zeit durch die städtische Fachkraft oder durch die Mitarbeiter/inneneines „freien Trägers“im Rahmen eines festgelegten Stundenkontingentsals gemeinsames Tandemmit abgedeckt werden. Die verpflichtendenAngebote enden um16Uhr. Betreuung nach dem Ende der Ganztagsschule-Zusatzmodul 1(optional) (je nach Bedarf/Konzeption zwischen16und 17.30Uhr) Grundsätzlich kanndiese Zeit-kostenpflichtig-durchstädtische Fachkräfte oderMitarbeiter/innender „freien Träger“ gestaltetwerden. Betreuung nach dem Ende der Ganztagsschule-Zusatzmodul 2 (optional) (je nach Bedarf/Konzeption ab17.30 bis circa 18.30 Uhr (in Ausnahmefällen) Grundsätzlich kann diese Zeit-kostenpflichtig-durch städtische Fachkräfte oder Mitarbeiter/innen der „freien Träger“ gestaltet werden. Betreuung in den Ferien Ferienangebote in einem Großteil der Ferien gehören zum Standardangebot der Kommune.EsgibtesBetreuungsangebote während 7 Wochen in den Fe- rien.Solltedarüber hinaus Betreuungsbedarf in den Ferienbestehen, infor- miert die Leitungskraft des Kooperationspartners die Eltern über entsprechen- de, bereits bestehendeAngebote in der Stadt Karlsruhe. Anmerkung: Die genannten Zeiträume für die einzelnen Angebotsbändersind ein Orien- tierungsrahmen. Örtliche Anpassungen können aufgrund der individuellen Konzepte vorgenommen werden. Jede Ganztagsschuleerhält einSachkostenbudgetfür das Ganztagsangebot in Höhe von3.000€ pro Schuljahr. Hierzu gehören beispielsweiseVerbrauchsmaterial und Spielmaterial. Ausgaben für Geräte, die einen Anschaffungspreis von 150 € im Ei n- zelfall übersteigen, werden bei Bedarf und auf Antrag der Schulleitungfinanziert und sind Eigentum der Schule. 3.5.1Graphische Darstellung Struktur HalbtagsschuleStruktur GanztagsschuleHortstruktur (Bestand) Ergänzende Betreuung (kostenpflichtig) -bei Bedarf- Frühbetreuung ab 7.30 Uhr bis Unterrichtsbe- ginn Unterricht -verlässliche Grundschule- Ergänzende Betreuung(kostenpflichtig) -bei Bedarf- nach dem Unterricht -bis 13 Uhr oder -bis 14 Uhr(eventuell mit Mittagessen) Flexible Nachmittagsbetreuung(kosten- pflichtig) -je nach Standort- Sieergänzt beziehungsweise ersetzt die Ergän- zende Betreuung. Betreuungszeiten und-entgelte hängen vom Anbieter ab. KeineFerienangeboteim Rahmen der Halb- tagsschule. Im Rahmen der Flexiblen Nach- mittagbetreuung ist dies je nach Konzepti- on der Anbieterdenkbar(kostenpflichtig). offener Beginn -Uhrzeit je nach Konzeption der Schule Ergänzende Betreuung(kostenpflichtig) -bei Bedarf- Frühbetreuung-je nach Konzeption ab 7Uhr bis Unterrichtsbeginn rhythmisierte GanztagsschuleUnterricht -verlässliche Grundschule- Mittagsband/Mittagessen -Mittagessen (kostenpflichtig)-maximal 3,50 € pro Tag Hortangebote(kostenpflichtig) -Mittagessen rhythmisierte Ganztagsschule Zusatzmodule (Karlsruher Modell-kostenpflichtig) -bei Bedarf Zusatzmodul 1 (kostenpflichtig) von 16-17.30 Uhr -bei Bedarf Zusatzmodul 2 (kostenpflichtig) ab 17.30 Uhr (Ausnahme) kostenpflichtigeFerienangebote (Karlsruher Modell) Hortangebote(kostenpflichtig) -Hausaufgabenbetreuung -umfangreiche Angebote bis17 Uhr Ferienangebote (Im Hortpreis enthalten) 16 4.Standards 4.1AllgemeineGrundsätze Um alle Angebote vergleichbarund transparentzu machen, werden folgendeStan- dards/verbindliche Regelungen/Grundsätzefestgelegt: I.Bis zur Einrichtung eines abgestimmten Gesamtsystemsmüssen Übergangslösun- gen erarbeitet werden. II.Aufgrund der personellen und räumlichen Gegebenheiten werden Horte grund- sätzlich nicht weiter ausgebaut.Die zeitlich begrenzte Ausweitung von Plätzen in bestehenden Schülerhorten kann im Einzelfall wegen akut fehlender Betreuungs- plätze notwendig sein.Horte,diesich auf dem Gelände einer Ganztagsgrund- schule befinden, laufen mit dem Start der Ganztagsgrundschuleaus. III.Die Einrichtung vonGanztagsgrundschulen kann nur schrittweise und in Ab- stimmung aller Beteiligten erfolgen. IV.Die einzelnen Konzeptionen beiGanztagsgrundschulendürfen nicht ausschließ- lich auf eineeinzigeProfilbildungausgerichtet sein. Damit soll ein vielfältiges Bil- dungsangebot ermöglicht werden.DieseAngebote könnenan der Schule sowie bei den Kooperationspartnernerfolgen. V.Die Schulleitungen bestimmeneinenKooperationspartner (Stadt oder freier Trä- ger), der die Fördervoraussetzungen erfüllt (siehe Ziffer 5.2) und alle benötigten Module abdeckt und dessen Konzeption mit dem Schulkonzeptder Ganztags- schulekonform ist.Der freie Träger mussanerkannter Träger der Jugendhilfesein (s. KVJS-Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII der Arbeitsgemeinschaften der obersten Landesjugendbehör- den vom 14.04.1994).Eine Betriebserlaubnis istnicht erforderlich. VI.Das Schul-und Sportamt schließt mit den freien Trägern einen Vertrag, der die jeweiligen Pflichten und Rechte-Leistungen des Trägers, Kündigungsfristenund anderes-im Rahmen der Ganztagsschuleregelt. VII.Es wird grundsätzlich qualifiziertes Betreuungspersonal, analog des Fachkräfteka- talog des KVJS für die Kindertagesbetreuung, eingesetzt. Nachschulungen von bereits in Gruppentätigem Personal sind möglich. Diese müssen innerhalb eines halben Jahres erfolgen. VIII.Personalschlüssel und Regelgruppengrößen wurden verbindlich festgelegt (siehe Kapitel 4.3. Personal IX.Die Angebote sind vom Schulbeginn bis16Uhr(je nach Konzeption)kostenfrei. Für das Mittagessen entstehen Kosten von max. 3,50 € pro Essen/Tag in der Ganztagsschule. X.Kostenpflichtig sind die Angebote vor Unterrichtsbeginn(außer Ganztagsgrund- schule)und nach 16Uhr-je nach Konzeption XI.Die Entgelte für zusätzliche Zusatzmodule1 und 2sind bei allenAnbieternim Rahmen der Ganztagsgrundschuleeinheitlich. XII.Für Entgelte gelten Geschwisterkindregelungen, die für alle Anbieter und Betreu- ungssysteme, die in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind, verbindlich sind. 17 18 4.2Zuständigkeiten Die Entwicklung der Konzeptionen vor Ort wird vom Staatlichen Schulamt und den involvierten Ämtern der Stadt Karlsruhe begleitet. Die Verantwortungfür dieaußerunterrichtlichenAngebotekann dem Trägerüber- tragenwerden, derim Rahmen desGanztagsschulangebotesan der Schule mitarbei- tet.Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung. Es erfolgt eine gesamtstädtischeKoordinationundeineAbstimmungderAngebote vor Ort. Alle beteiligten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterauf Planungsebeneim Bereich der„Schulkindbetreuung“werdenin einer Organisationseinheit zusammen- geführt.Dies bedarf im Vorfeld einer organisatorischen Betrachtung des POAin Zu- sammenarbeit mit den beteiligten Dienststellen. 4.3Personal Grundsätzlich ist zu prüfen, ob städtisches Personal, das bereits in derSchulkindbe- treuungeingesetzt ist,in das neue System integriert werden kann. Hierzu sind die Betroffenen und die Personalvertretung rechtzeitig einzubeziehen. Grundlage sind die jeweils gültigen arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen. Eine Nachqualifizierung von Personen,die bereits in der Schulkindbetreuung mitar- beiten wird ermöglicht.(Detailsmüssennoch erarbeitetwerden). DieVergütungdes gesamteneingesetztenFachpersonalserfolgt analogder jeweils gültigenTarifverträge. Sollte es keine entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geben, wird dies durch dieseRahmenkonzeption/Richtlinie verbindlich geregelt. 4.3.1Personalbemessungfür Erzieher/innen Die einheitliche Arbeitszeit aller Erzieher/innen mit den Kindern(Arbeit am Kind) geht von 12-16und bei Bedarf bis 17.30 Uhr oder im Einzelfall über 17.30 Uhr hin- aus. Hinzu kommt die Vor-und Nachbereitungszeit sowie Vertretungszeiten. Die Betreuungszeiten in den Ferien liegen zwischen 7.30 Uhr und 16Uhr. Die Eingruppierung erfolgtbis S06(Stand: 08/2015). Folgende Leitungsstunden pro Schule können zu der wöchentlichen Arbeitszeit hin- zukommen: -ab 1. Gruppe = + 5 StundenBezahlzeit -Eingruppierung der Leitungskraft: pro Klassen/Gruppen einer Ganztagsgrund- schule Anzahl Klassen/Gruppen12345678 Eingruppierung Stand: 08/2015 S7S7S10S13S13S15S15S16 19 Für jede Ganztagsgruppe/-klasse wird grundsätzlich eine pädagogische Fachkraft eingesetzt. Die Zuweisung der Anzahl der Erzieherinnen und Erziehererfolgtanalog der zusätzli- chen Zuweisung der 12 Lehrerwochenstunden. -bis 24 Schülerinnen= 1 Erzieher/in (soferneineLehrerzuweisung erfolgt.Sollte dies nicht der Fall sein, kommt auch keine Erziehungskraft zum Einsatz) -25-28 Schülerinnen= 1 Erzieher/in -29-53 Schülerinnen= 2 Erzieher/in -54-78 Schülerinnen= 3 Erzieher/in -79-103 Schülerinnen= 4 Erzieher/in -104-128 Schülerinnen= 5 Erzieher/in 4.3.2Zusammenfassung-Personalbemessung/Gruppengrößen der verschiedenen Betreuungsformen Art des AngebotsZeitrahmenBetreuungsschlüsselAnmerkungen Ganztagsschule -vor Unterrichtsbeginn -Flexible Nachmittagbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule -Module 1 und 2 (Modell Stadt Karlsruhe) Ferien (7 Wochen) je nach Stundenplan 16-17.30 Uhr ab 17.30 Uhr 7.30-16 Uhr 2 Kräftefür maximal 28 Kinder; 3 Kräfte für maximal 53 Kinder; ab 54 Kinder 4 Kräfte 2 Kräfte für maximal 23 Kinder; 3 Kräfte für 40 Kinder Betreuung durch die Lehrerschaft Da im Regelfall mehrere Angebote gleichzeitig stattfinden, werden die Gruppengrößen in der Realität kleiner sein. Ergänzende Betreuung-7.30-8 Uhr -bis 13 Uhr oder -bis 14 Uhr 1 Kraft für25KinderVerlässlichen Grundschulevon 8.30 Uhr bis 12 Uhr; verbindliche Abde- ckung durch Lehrpersonal Flexible Nachmittagsbetreuung Ferien nach dem Unterrichtkeine Vorgaben falls angeboten -keine Vorgaben Hort -vorUnterrichtsbeginn Ferien (Annahme: 26 Schließtage) -7.30-8.30 Uhr (nicht an allen Standor- ten) -12 bis 17 Uhr Im Angebot enthalten 1,5Kräftepro Gruppe 20 5Förderung 5.1Allgemeines Aufgrund der steigenden Nachfrage an „Betreuungsplätzen für Grundschulkinder“ wurden die nachfolgenden Förderbedingungen für alle Anbieter festgelegt. Sie er- gänzen das Ganztagsschulangebot, definieren Fördermodule und legen Entgelte fest. Grundlage sind die zurzeit gültigen Förderungsrichtlinien/-bedingungen von Ganztagsschulen bzw. Betreuungsangeboten für Schulen durch das Land Baden- Württemberg. FürGrundschulen die sichzu Ganztagsschulen entwickeln, könnenkeine Zuschüsse mehr für Angebote im Rahmen der Ergänzenden Betreuung und für die Flexible Nachmittagsbetreuungbeantragt werden. Die Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“ nach dieserRah- menkonzeption undRichtlinie ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Karlsruhe und kann durch Aufhebung bzw. Änderung jederzeit widerrufen werden. 5.2Fördervoraussetzungen Folgende Voraussetzungen müssen zwingend gegeben sein, um Ganztagsangebote für Grundschulkinder anbieten zu können: Die Abrufungder Landeszuschüsse ist Voraussetzung für die Gewährung des städti- schen Zuschusses für „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“. Alle zu fördernden Gruppen sindöffentlich zugänglich. Dies bedeutet, dass alle Kin- der und Jugendliche einer Schule sich für diese Angebote anmelden können. Die Angebote sindkonfessionsneutral. Der Elternbeirat der jeweiligen Schule hatvon der Konzeption Kenntnis genommen. Die Schulleitung stellt im Rahmen ihrer Konzeption einen Bewilligungsantrag beim Schul-und Sportamt. Diesem Antrag liegenfolgende Unterlagen bei: Betreuungskonzeption, die auch inklusive Elemente/Ansätzebeinhaltet Nachweis derQualifikation der einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Nachweis der Anerkennung des Anbieters als Träger der Jugendhilfe Unterschriften der Schulleitung,des Anbietersund des Elternbeirats (Kenntnis- nahme) Finanzierungsplan Beschreibung der vom Träger angebotenen Leistungen Das Schul-und Sportamt entscheidet im Einvernehmen mit der Sozial-und Jugend- behörde und dem Staatlichen Schulamt über die Anträge. Alle Abrechnungs-und Zuschussmodalitäten werden vom jeweiligen Anbieter über- nommen. Das Schul-und Sportamt prüft die Anträge und ist für die Zuschussgewäh- rung zuständig. Antrags-und Abrechungsformularesowie ein Merkblattsind beim Schul-und Sportamt erhältlich. 21 22 5.3Entgelttabellen Um von der Stadt Karlsruhe Fördergelder im Rahmen der Schulkindbetreuung erhalten zu können, werden folgende Entgeltgrenzen für die Ganztagsschule, die Ergänzende Betreuungund die Ferien festgelegt, die proSchüler/in erhoben werden können: 5.3.1Entgelttabellen fürBetreuungsangebote BetreuungsangebotEntgelte proMo- nat 1. Kind Entgelte pro Mo- nat 2. Kind Entgelte pro Mo- nat je weiteres Kind 1. Ganztagsschule ergänzendnach 16 Uhr; kostenpflichtig Zusatzmodul 1 Zusatzmodul 2 gebührenfrei von 7.30-16.00 Uhr (außer Mittagessen) Zusatzmodul 1 16-17.30 Uhr (optional) 30 € 24 € 20 € Zusatzmodul 2 ab 17.30 Uhr pro Stunde (Optional im Ausnahmefall) 60 € 50 € 40 € -In diesen Entgelten ist das Mittagessen nicht enthalten. Die Monatspauschale ist un- terschiedlich und wird den Eltern direkt in Rechnung gestellt. -Der Maximalbetrag pro Essen beträgt 3,50€. -Die Entgelte sind für 11 Monate (August ist frei) zu entrichten. 2. Ergänzende Betreu- ung (wird überwiegend durch das Schul-und Sportamt angebo- ten) Frühbetreuung ab 07.30 Uhr 10 € 6 € 4 € 12-13 Uhr 20 € 14 € 10 € 13-14 Uhr 20 € 14 € 10 € -Sollte ein Mittagessen bei der Betreuung bis 14 Uhr angeboten werden, sind die Kos- ten für das Mittagessen im Gesamtpreis inbegriffen. -Freie Anbieter können abweichende Entgelte verlangen 3. Flexible Nachmit- tagsbetreuung -Es gibt keine einheitlichen Vorgaben für Betreuungszeiten und Preisgestaltung für die Anbieter 23 5.3.2Entgelttabellen fürFerienangebote Ferienangebote (mit Mittagessen) Entgelte pro Woche 1. Kind Entgelte pro Monat 2. Kind Entgelte pro Monat je weiteres Kind 7.30-16.00 Uhr Montag-Freitag (Keine Feiertage) 75 € 40 € 40 € -DieFerienangebote können nur wochenweise (5 Tage) gebucht werden. Sollte sich in dieser Woche ein Feiertag sein, verringern sich die Kosten um 15 € pro Tag. 6.Zuschussgewährung 6.1Personalkostenzuschüsse 6.1.1für Erzieher/innen Folgende Vorgaben müssen bei der Abrechnung mittels Verwendungsnachweis zugrun- de gelegt werden: Zu den Personalkosten gehören: AG-Brutto und Beiträge für die Berufsgenossen- schaft. Die Eingruppierung und die Höhe der Vergütung des Personals richten sich nach dem TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial-und Erzie- hungsdienst). Darüber hinaus gehende Vergütungen werden nicht erstattet. Es können nurPersonalkostenzuschüsse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ge- währt werden, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und mindestens 10 Stunden pro Woche beschäftigt sind. Die einheitliche Arbeitszeit aller Erzieher/innen mit den Kindern(Arbeit am Kind) geht von 12-16und bei Bedarf bis 17.30 Uhr oder im Einzelfall über 17.30 Uhr hin- aus. Hinzu kommt die Vor-und Nachbereitungszeit sowie Vertretungszeiten. Die Eingruppierung erfolgt momentan bis S06 (Stand: 08/2015)undkann abgerech- net werden. Leitungsstunden und Eingruppierung(sieheKapitel 4.3.1) Abrechenbarer Beschäftigungsumfang-Arbeitszeiten GTGS Schulzeit + Ferien -bezahlte vertragliche Arbeitszeit bei Übernahme von vier Wochen Ferienbetreuung (40 Std./Woche, das heißt Übernahme von 160 Std./Jahr) = 3,5 Std./Woche Beispiele: Eine Erziehungskraft bis 16 Uhr übernimmt 4 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr = 22,5 Std. + 3,5 Std. = 26 Std./Woche bezahlte vertragliche Arbeitszeit. Eine Erziehungskraft bis 17.30 Uhr übernimmt 4 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr = 30 Std. + 3,5 Std. = 33,5 Std./Woche bezahlte vertragliche Ar- beitszeit. Für das Modul 1-16 bis 17.30 Uhr-wurde folgender Personalschlüssel festgelegt, derabrechenbar ist: -1 bis 28 Kinder2 Erzieher/innen -29 bis 53 Kinder3Erzieher/innen -ab 54 Kinder4Erzieher/innen Die Personalkostenwerden zu 100 % erstattet. 24 6.1.2für Hauswirtschaftkräfte Folgende Vorgaben müssen bei der Abrechnung mittels Verwendungsnachweis zugrun- de gelegt werden: Der abrechenbare Stellenanteil einer Hauswirtschaftkraft für 1 Gruppe beträgt 51% analog E2Ü TVÖD. Der abrechenbare Stellenanteil einer Hauswirtschaftkraft für 4 Gruppen beträgt 69% analog E2Ü TVÖD. Die Personalkosten werden zu 100 % erstattet. 6.1.3Vorgaben für die Abrechungen -Allgemeines Folgende Vorgaben müssen bei der Abrechnung mittels Verwendungsnachweis zugrun- de gelegt werden: Im Verwendungsnachweis müssen sämtliche Einnahmen aufgeführt werden. JeBeschäftigte/n wird ein Pauschalbetrag von je 10% der jeweiligen Personalkosten als Overheadkosten anerkannt. Eine Abschlagszahlung von jeweils25% erfolgtam 1.11., 1.2., 1.5. und die Endab- rechung zum 1.9. eines Jahresfür die Personalkosten. Die Restzahlung erfolgt im Rahmen der Endabrechung. Die Overheadkosten sind im Verwendungsnachweis aufzuschlüsseln. Eine Verrechung im Rahmen der Einnahme-/Ausgaberechung er- folgt nicht. -Im Rahmen der Zusatzmodule Die Entgelte für die Zusatzmodule (16-17.30 Uhr) sindals Einnahmenaufzuführen und gehen in die Endabrechung ein. Die Entgelte für das Zusatzmodul ab 17.30 Uhr sind aufzuführen und gehen in die Endabrechung ein. Für Kombinationsmodellesind folgende Entgelte, analog der Richtlinie, festgesetzt: -16-18 Uhr zusätzlich + 30 € = Gesamtentgelt: 60 € -16-18.30 Uhr zusätzlich + 60 € = Gesamtentgelt: 90 € -Im Rahmen der Ferien Die Betreuungszeiteninden Ferien liegen zwischen7.30 Uhr und 16Uhr. Für die Nutzung von Räumlichkeiten der Schule in den Ferien muss keine zusätzliche Anmietung erfolgen. Es werden somit auch keine Mietkosten anfallen. Ferienzeiten: Der freie Träger/Stadt stellt die Ferienangebote sicher. Diese erfolgen während 7 Wochen, davon 1 Woche in den Herbstferien, 1 Woche in den Faschings- ferien, 1Woche in den Osterferien, 1 Woche in den Pfingstferien und 3 Wochen in den Sommerferien.Sollte Betreuungsbedarf für eine 8. Woche bestehen, informiert die Leitungskraft des Kooperationspartners die Eltern über entsprechende, bereits bestehende Angebote in der Stadt Karlsruhe. Anmeldefristen:Jeweils 3 Monate vor den jeweiligen Ferien beim Trägerüberdie Schulsekretariate. Für die Ferien steht zusätzlich ein Sachkostenbudget von 1.500 € anteilig pro Gruppe pro Jahrzur Verfügung.Je Angebotswoche können jeweils maximal 214 € abg e- 25 rechnet werden.Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnach- weises automatisch. Neben Sachkosten können diese Gelder auch für Eintritte ver- wendet werden.Belege sind 5 Jahre aufzubewahren, müssen abernichtmit dem Verwendungsnachweiseingereicht werden. Pro Gruppe (15-23 Kinder) können 2 Mitarbeiter/innen abgerechnet werden.Bei einer Gruppengröße von24-40 Kindernkann eine dritte Kraft abgerechnet werden. Neben der Stammkraft kann eine weitere pädagogische Fachkraft bis S06 oder eine geeignete Betreuungskraft bis S04 abgerechnet werden. Wenn diese Zusatzkraft nur für die Ferien eingesetzt wird, wird diese auf dem Verwendungsnachweis-Ferien abgerechnet. Bei einer Gruppengröße unter 15 Kindern sind Zusammenlegungenvon unterschied- lichen Standorten an einem Standortmöglich. Neben diesen Kräften können für eventuelle Personalausfälle Abrufkräfte mit einem entsprechenden Vertrag mit 1 Stunde pro Tag bei Nichteinsatz abgerechnet werden. Pro Gruppe kann eine Abrufkraft abgerechnet werden. Der Stundensatz beträgt ma- ximal10€. Diese Abrufkräfte werden auf dem Verwendungsnachweis-Ferien, ent- weder für die konkrete Einsatzdauer oder für die "Bereitschaft", abgerechnet. Finanzielle Unterstützung durch den Kinderpass beziehungsweiseBuT (Bildungs-und Teilhabepaket)istdenkbar.Im Rahmen des Kinderpasses gibt es Feriengutscheine in Höhe von 40 €, dievom Träger beim jfbw (Jugendfreizeit und Bildungswerk, Bürger- straße 16, 76133 Karlsruhe, 0721/133-5671) eingelöst werden können. Der Diffe- renzbetrag muss von den Eltern zugezahlt werden. Für die Teilhabe am kulturellen Leben stehen im Rahmen des BuT den Kindern 120€ im Jahr zur Verfügung, die auch für die Ferienbetreuung abgerufen werden können.DenEltern wird für die Fe- rienbetreuung eine Rechnung gestellt, die bezahlt werden muss.Die Eltern stellen dann einen Antrag im Rahmen des BuT auf Auszahlung des Betrags im Rahmen der Teilhabe am kulturellen Leben.Für die Module 2 und eventuell3 gibt es weder über den Kinderpass noch über BuT eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung. Die Anmeldeunterlagen werden über die Schule ausgegeben oder sind beim Schul- und Sportamt oder dem freien Träger erhältlich. Außerdem stehen sie zum Down- load im Internet. 6.2Abrechungsmodalitäten Anhand des Planungsbogenundder Verwendungsnachweiserechnet der Anbieter mit dem Schul-und Sportamt ab. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beim Schul- und Sportamt eingereicht werden. Die Abrechnungen erfolgenvom 1.9. bis 31.8. eines Jahresfür jedes Schuljahr. Der Anbieter stelltmittels des Verwendungsnachweisesdem Schul-und Sportamt die Personalkosten, aufgeschlüsselt für jede Betreuungsgruppe und Betreuungstage analog Ziffer 6.1.1in Rechnung. Eine Abrechung des Pauschalbetrags mittels Einzel- belegen erfolgt nicht. Es genügt die Bestätigung auf dem Abrechnungsformular. Die einzelnen Originalbelegemüssenfürden Fall einer Rechnungsprüfungfünf Jahre aufbewahrt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, für die von ihn eingesetzten Betreuungskräfte alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichenMeldungen vorzunehmen und die sich aus der Betreuungstätigkeit ergebenden Haftungsrisiken zu übernehmen bezie- hungsweiseabzudecken. 26 7.Raumbedarfund finanzielle Auswirkungen Die Frage, welche Räume benötigt werden, steht-neben der Diskussion um diePerso- nalausstattung-im Mittelpunkt der Betrachtungen, um eine gelingende Konzeption für die Schulkindbetreuung zu entwickeln. Grundsätzlich sollen folgende Räume zur Verfügung stehen, damit gute Voraussetzun- gen im Rahmen der Schulkindbetreuung gegebensind: Bewegungsraum Ruheraum Rückzugsmöglichkeit Gruppenräume/Differenzierungsräume Ausgabeküche, Spülküche, Speiseraum Personalraum, gesonderte Toilette Gemeinsamer Personalraum/Lehrerzimmer/Lehrerarbeitsplätze Besprechungsraum (Arztzimmer entsprechendausgestattet) Versammlungsraum (koppelbare Räume) Hinzu kommt eine adäquate Gestaltung und Größe des Außenbereichs. Zu prüfen ist je nach Standort, ob diese Räume bereits vorhanden sind und für den Ganztagesbereicheingesetzt werden können (beispielsweiseDoppelnutzungen). Finanzielle Auswirkungendes Raumprogramms: Abhängig von der örtlichen Situation und den sich daraus ergebenden baulichen Verän- derungen können die Baumaßnahmen im Bereich geringfügiger Umbauten bis zu Neu- bauten liegen. Pauschale Aussagen zu Kosten oder Kostenrichtwerten können deshalb nicht getroffen werden. Aus dem vorgeschlagenen Raumprogramm ergibt sichnicht automatischein Bedarf für Neubaumaßnahmen. Die vorhandenen Räume müssengründlich unter den Gesicht- punkten ob Umbaumaßnahmen in einer sinnvollen Kosten-/Nutzenrelation umgesetzt werden können, analysiert werden. Dabei spielt beispielsweise die Prüfung der Frage, ob eine Doppelnutzungsmöglichkeit von Räumen möglich ist, eine große Rolle. Zum 1. Januar2015 erfolgte die Novellierung der Schulbauförderungsrichtlinie. Förder- fähige Flächen für den Ganztagsbetrieb sind dort allerdings nicht berücksichtigt. Flächen bzw. Räume, die diefür die Durchführung des Ganztagsbetriebs erforderlich sind,wur- den daherfür die KarlsruherSchulen definiert. 27 FolgendesSchema ist zur Ermittlung des Flächenbedarfs für selbstständige Grundschu- lenzugrunde gelegt: Raumprogramm nach Schulbauförde- rung desLandes 1-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) RaumtypAnzahlm² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): -Bereichsgröße306-354 m² Info-u. Technik Bereich (ITB) Lehr-und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial-und Brennraum -60-72 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter -1 Raum 24 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen -40 m² Mindestgröße Sekretariat -1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum -1 Raum 18 m² Hausmeisterdienstzimmer -1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag -20 v. H. = ca. 100 m² b) -Mitnutzung -Mitnutzung Sporträume -Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich(beispielsweiseGrup- pen-/Differenzierungsraum) 1120 (2 x 60) Küche136m² Lager110-15 m² Speiseraum60 (Andere Nutzung nach dem Essen) WerkraumMitnutzung Kursraum sowie Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal115 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebenden Fläche (Mittelwert von SuS zugrunde gelegt) 28 Raumprogramm nach Schulbauförde- rung desLandes 2-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) RaumtypAnzahlm² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): -Bereichsgröße558-666 m² Info-u. Technik Bereich (ITB) Lehr-und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial-und Brennraum -70-90 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter -1 Raum 24m² Stellvertreter -1 Raum 18 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen -42-56 m² Sekretariat -1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum -1 Raum 18 m² Hausmeisterdienstzimmer -1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag -20 v. H. = ca. 166 m² b) -Mitnutzung -Mitnutzung Sporträume -Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich(beispielsweise Grup- pen-/Differenzierungsraum) 1120 (2 x 60) Küche136m² Lager110-15 m² Speiseraum120 (Andere Nutzung nach dem Essen) WerkraumMitnutzung Kursraum /Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal115 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebenden Fläche (Mittelwertvon SuSzugrunde gelegt) 29 Raumprogramm nach Schulbauförde- rung desLandes 3-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) RaumtypAnzahlm² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): -Bereichsgröße828-996 m² Info-u. Technik Bereich (ITB) Lehr-und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial-und Brennraum -84-102 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter -1 Raum 24 m² Stellvertreter -1 Raum 18 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen -72-96 m² Sekretariat -1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum -1 Raum 18 m² Hausmeisterdienstzimmer -1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag -10 v. H. = ca. 120 m² b) -Mitnutzung -Mitnutzung Sporträume -Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich (beispielsweise Grup- pen-/Differenzierungsraum) 1120 (2 x 60) 60 Gesamt: 180 Küche136m² Lager110-15 m² Speiseraum150 (Andere Nutzung nach dem Essen) WerkraumMitnutzung Kursraum /Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal115 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebenden Fläche (Mittelwert von SuS zugrunde gelegt) 30 Raumprogrammnach Schulbauförde- rung desLandes 4-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) RaumtypAnzahlm² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): -Bereichsgröße1080-1296 m² Info-u. Technik Bereich (ITB) Lehr-und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial-und Brennraum -96-120 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter -1 Raum 24 m² Stellvertreter -1 Raum 18 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen -96-128 m² Sekretariat -1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum -1 Raum18 m² Hausmeisterdienstzimmer -1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag -10 v. H. = ca.150m² b) -Mitnutzung -Mitnutzung Sporträume -Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich (beispielsweise Grup- pen-/Differenzierungsraum) 1120 (2 x 60) 60 Gesamt: 180 Küche136m² Lager110-15 m² Speiseraum150 (Andere Nutzung nach dem Essen) WerkraumMitnutzung Kursraum /Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal115 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebendenFläche (Mittelwert von SuS zugrunde gelegt) 31 Inkrafttreten Die Rahmenkonzeption trat am 01.12.2013 in Kraft. DieRichtlinietrat01.08.2014in Kraft. Mit Inkrafttreten dieserRahmenkonzeption/Richtlinieam 1.Januar2016sindalle bisherigen städtischenFördergrundsätze und-zusagen für den Bereich der Schul- kindbetreuung, mit Ausnahme der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Schülerhorten freier Träger, gegenstandslosgeworden. Stand:3. September2015 Karl, UlrichSchul-undSportamt Stadt Karlsruhe Litzler, HenrikeSozial-und Jugendbehörde Stadt Karlsruhe Raquet, BärbelStaatliches Schulamt Karlsruhe

  • Abstimmungsergebnis TOP 14 u. 15
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 14 und 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Delegation Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter Vorlage: 2023/0816 Punkt 15 der Tagesordnung: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter Vorlage: 2023/1224 Beschluss: TOP 14: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Schulbeirat die Delegation der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter von der Sozial- und Jugendbehörde an das Schul- und Sportamt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen werden im Rahmen des Projekts SKiBB definiert und dem Schul- und Sportamt zur Verfügung gestellt. TOP 15: Schulbeirat und Gemeinderat nehmen den Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganz-tagsförderung von Grundschulkindern zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: TOP 14: Einstimmige Zustimmung (39 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 und 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 18. Oktober 2023 und im Schulbei- rat am 29. November 2023. Bürgermeister Dr. Lenz: Bei TOP 14 kann ich es kurz machen. Der Gesetzgeber hat diesen Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Zuständig ist eigentlich unsere Sozial- und Jugendbehörde. Aber Sie sehen es in der Vorlage, wir bündeln und – 2 – koordinieren und sehen eine gewisse Effizienz, alles beim Schul- und Sportamt anzusie- deln, und deshalb diese Delegation in TOP 14. Aber wesentlicher, glaube ich, für uns alle ist TOP 15. Sie erinnern sich, beim Rechtsan- spruch Kita-Plätze haben wir von Herkulesaufgabe gesprochen und um in der griechischen Mythologie zu bleiben, würde ich jetzt mal von einer Odyssee sprechen, im Moment noch. Aber wir haben noch drei Jahre. Wie im Schulbeirat intensiv diskutiert, wiederhole ich die Zusage. Wir beteiligen alle, jede und jeden auf diesem Weg, der noch wirklich lange sein wird, aber das ist auch gut so. Denn die Komplexität der Aufgaben konnten Sie der Vor- lage entnehmen. Deswegen sage ich schon mal herzlichen Dank für die Bereitschaft, auch von Ihnen, der Fachpolitik, der Stadtpolitik, hier intensiv mit zu diskutieren. Denn was nicht geht, ist eine Beschlussvorlage kurz vor Beginn des entsprechenden Schul- jahres, wie gesagt erst 2026/27, aber die Aufgabe braucht diese jahrelange Vorbereitung. Wir sind schon zwei Jahre auf diesem Weg. Aktuell haben wir gerade den Plan gemacht, die Kollegin Daniela Wagner, die Bildungsplanerin, und mein Dezernat. Wir werden also im Januar und Februar bereits schon mit allen gesprochen haben, ob Ortsverwaltungen, El- tern, Schulen und natürlich den vielen Trägerinnen und Trägern. Dann werden Sie uns noch sagen, mit wem wir je nachdem noch sprechen sollen. Das heißt, im Laufe des Jahres 2024 werden wir schon mit einem ersten Grundkonzept in den Schulbeirat Ende des Jahres kommen. Und dann sind es immer noch zwei Jahre. Sie merken, ich nehme ein bisschen Druck aus dem Kessel, denn die Debatte Hort, Ganztagesschule etc. pp., bei aller Wert- schätzung, die kennen wir ja alle. Wir sind aber alle aufgefordert, einen tragfähigen Kompromiss hinzubekommen, nämlich für das Kindeswohl. Und ich sage es auch so deutlich, ich habe das gerne gelernt aus Ihren Reihen, es steht eben nicht immer das Elternwohl, wenn ich das richtig sagen darf, im Vor- dergrund. In diesem Sinne, herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbil- dung und Betreuung für Grundschulkinder. Dieser Rechtsanspruch ist dringend notwendig, denn die Eltern brauchen endlich eine verlässliche Betreuung für ihre Kinder. Aber die Kin- der brauchen auch eine verlässliche Bildung, Ganztagsbildung, vor allem auch die Kinder, für die wir uns am meisten auch einsetzen müssen, die bisher benachteiligt sind im Bil- dungssystem. Es ist wirklich eine Herkulesaufgabe, diesen Rechtsanspruch umzusetzen. Wir als Kommunen sind dafür zuständig und deshalb freuen wir uns und begrüßen das auch, dass die Stadtverwaltung bereits eine vorausschauende Planung in die Wege geleitet hat. Es sind hier in dieser Vorlage auch alle Aspekte enthalten, die die großen Problemlagen umreißen und vor denen wir auch stehen, nämlich das Personal jetzt entsprechend zu- nächst zu identifizieren, das dafür notwendig ist, dann aber auch zu erreichen, die Räum- lichkeiten, die Erweiterungen, die Ferienbetreuung, die auch notwendig sein wird mit dem Rechtsanspruch, und schließlich auch die Einbeziehung von Schularten, die bisher außen vor geblieben sind, nämlich die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungsstellen. Aber auch die VKL-Kinder bekommen endlich einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreu- ung und Bildung. Und bei den Kindern geht es primär um Bildung. Von daher ist es auch für diese Kinder sehr wichtig, einbezogen zu werden. – 3 – Grundsätzlich stehen wir zu diesem Zwei-Säulen-Modell und wünschen uns aber, dass eine umfassende Elternbeteiligung von Anfang an stattfindet. Denn die zweite Säule neben der Ganztagsschule wird primär die modulare Schulkindbetreuung sein, die schon erprobt wurde und sich auch sehr positiv entwickelt hat an der Viktor-von-Scheffel-Grundschule. Allerdings, und das sage ich jetzt auch insbesondere an die Kolleg*innen der anderen Frak- tionen, es wird natürlich auch weiter Horte geben, aber die werden dann wieder auf ihre originäre Aufgabe beschränkt werden bzw. konzentriert werden. Und die ist nämlich, dass als Jugendhilfeeinrichtung vor allem Kinder, die besonders förderbedürftig sind, sozial aber auch bildungsmäßig, dadurch mehr Chancengerechtigkeit bekommen. Von daher können wir als GRÜNE sagen, wir freuen uns, dass wir so weit schon sind. Aber natürlich sind noch sehr viele Fragezeichen da. Es wird wirklich eine gigantische Herausforderung sein, die alle unsere Ressourcen auch benötigt werden. Aber es ist auch eine große Chance für mehr Bil- dungsgerechtigkeit. Und deshalb nochmal vielen Dank von meiner Fraktion. Stadträtin Uysal (SPD): Ab dem 1. August 2026 wird ein bedeutender Schritt in der Bil- dungspolitik in Kraft treten, der Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grund- schulalter. Diese wegweisende Entscheidung ist von großer Bedeutung für Familien, Kinder und die gesamte Gesellschaft. Mit dem Rechtsanspruch schaffen wir die Grundlage dafür, dass Eltern die Möglichkeit haben, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Der ganztägige Betreuungsanspruch betrifft nicht nur die Schülerinnen und Schüler, son- dern auch die Qualität des Bildungssystems insgesamt. Deshalb dürfen wir nicht vergessen, dass die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs eine gemeinsame Anstrengung erfordert, was auch meine Vorrednerin bereits erwähnt hat, und zwar eine gemeinsame Anstrengung von Bildungseinrichtungen, Eltern, der Gemeinde und politischen Entscheidungsträgern. Nur im engen Dialog und kooperativen Bemühungen können wir sicherstellen, dass die Qualität der Betreuung hoch ist und den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. In die- sem Sinne sollten wir den Rechtsanspruch auf ganztägige Schulkindbetreuung als eine In- vestition in die Zukunft betrachten. Mitberücksichtigen sollten wir natürlich jetzt bei der Umsetzung, das ist wirklich eine große Herausforderung, was auf uns zukommt. Wir sind natürlich auch sehr darüber froh, dass die Stadtverwaltung bereits das Ganze im Blick hat und schon die Vorplanungen getroffen hat und auch das Ganze auch sicherlich in den nächsten Jahren nachjustieren wird. Aber wichtig ist für uns, dass wir die Rhythmisierung dabei beachten, dass wir die Verlässlichkeit dabei beachten, dass wir qualitativ hervorragende Angebote haben, dass wir den Personal- schlüssel vor allem auch im Blick behalten, denn die Umsetzung kann nur mit dem Personal stattfinden. Deshalb würden wir uns natürlich sehr freuen, wenn wir genau diese Heraus- forderungen dann ab 2026 meistern können. Wir sind total darauf gespannt, wie die Um- setzung stattfinden wird, und wir sind auch gespannt auf die neue Herausforderung, freuen uns aber, dass wir hier eine gute Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Fami- lien erreichen können mit dieser Umsetzung. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschule, sage ich jetzt mal salopp, ist schön und gut, aber es wird sich am Ende dann zeigen, wie das in der Praxis aussieht. Ich meine, der Rechtsanspruch, damals noch unter der Merkel-Regierung, für Kindergartenplätze für alle, ist auch schön, aber wenn man sieht, welche Probleme es heute noch gibt, denke ich doch, wir müssen vielleicht auch aus diesem politischen Be- schluss damals lernen. Und da muss ich sagen, dass das, was im Schulbeirat gesagt wurde, – 4 – aber besonders auch jetzt, was der Herr Bürgermeister als Eingangsstatement genannt hat, kommt bei mir sehr positiv an, weil ich denke, das ist wirklich notwendig, dass Sie die Schritte mit Ihren Kolleginnen und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung jetzt gehen werden. Sie sind bereit, das ist klar. Ich denke, es wäre aber auch wichtig, dass der Gemeinderat o- der zumindest die Fachsprecher aus den Fraktionen vielleicht relativ zeitnah immer wieder auf den Stand der Dinge gebracht werden, wenn es auch nur vielleicht auf eine Art kurze Zurufe sind oder kurze kleinere Treffen. Denn ich habe Sorge, wenn wir erst in einem Jahr dann im Schulbeirat zum ersten Mal etwas hören, das kann dann schon wieder zu spät sein für uns aus der Politik. Denn wir werden heute schon angesprochen. Wir haben es beim Schulbeirat auch gesehen. Es war eine Delegation von Eltern da aus Grötzingen, die große Sorge haben, wenn der Kinderhort geschlossen wird. Nach der bisherigen Planung ist dann mindestens ein Jahr dazwischen, wo die Ganztagesschule nach ihren Informatio- nen, nach ihren Auskünften dann noch gar nicht läuft. Wenn es dann dort beginnt, ist es auch erst mal nur - wenn ich richtig informiert bin, Herr Bürgermeister - für die erste Klasse. Alle anderen, zweite, dritte, vierte Klasse, die dann dort sind, weiß ich nicht, wie das dann aussieht. Das sind die Dinge, die die Eltern umtreibt, und die Eltern machen sich da Sorgen. Von daher ist ganz wichtig, das sagen Sie auch und das möchte ich in meinem letzten Satz auch unterstützen, die Eltern mitzunehmen. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich nehme es vorweg, wir nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis und tragen die Beschlussvorlage auch mit. Denn der Rechtsanspruch auf Ganz- tagsbetreuung für Kinder im Vorschulalter ist eine hervorragende Sache und kann nur posi- tiv sein. Das Kindeswohl, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Bürgermeister Lenz, steht bei uns allen an erster Stelle. Ich glaube, da brauchen wir gar nicht drüber diskutieren. Aber auf dem Weg dahin gibt es leider noch sehr viele Dinge zu klären. Sie haben es auch ausge- führt. Allerdings, auch der Elternwille muss berücksichtigt werden, denn die Eltern sind nun mal auch für ihre Kinder mit verantwortlich. Also müssen wir auch hier entsprechende Vorkeh- rungen treffen. Gerade bei dieser Herkulesaufgabe müssen wir uns wirklich die Frage stel- len, ob wir sie so überhaupt leisten können auf Dauer. Das ist sehr viel, was wieder auch auf die Kommunen hereinprasselt, und ich weiß nicht, was da noch alles für Dinge uns in den Weg gestellt werden. Denn der Teufel steckt, und das hat der Kollege Cramer richtig gesagt, oft im Detail nachher. Das sind dann Kleinigkeiten, wo wir einfach nicht wissen, wie es umgesetzt werden soll. Da ist natürlich das Personalproblem dann immer eines, aber es sind auch nachher die großen Dinge der Raumfragen und alles andere. Für uns ist das Zwei-Säulen-Modell nicht unbedingt die eierlegende Wollmilchsau und ziel- führend für alles. Ich denke, wir brauchen auf jeden Fall die Horte nicht nur als Jugendein- richtung, sondern wir brauchen sie vor allem auch für die Eltern zur Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf. Und dies ist unserer Ansicht nach ohne die Horte in der Form wie bisher eben nicht leistbar. Ich denke, alles weitere müssen wir sehen, wie sich das Ganze noch einspielen wird, aber wie ich es eben schon mal gesagt habe, der Teufel steckt im Detail. Da möchte ich auch nochmal auf das eine eingehen. Eine wirklich gute und eine wirklich sinnvolle Betreuung ist vor allem im verbindlichen, im verbundenen Bereich machbar, diese Rhythmisierung, die man machbar will. Aber was machen wir? Wir machen immer mehr – 5 – Mischklassen, um alles durchsetzen zu können. Ich glaube, auch hier muss noch einiges gemacht werden und in die Wege geleitet werden, dass wir dort auch entsprechende An- gebote in die Tat umsetzen können. Von daher von unserer Seite aus Zustimmung, aber wir werden sicher noch im Detail einige Diskussionen im Laufe der nächsten Jahre dann da- mit durchgehen müssen. Stadtrat Høyem (FDP): Ich erinnere mich vor ganz vielen Jahren, als der LINKE. Niko Fostiro- poulos hier war, hat er einmal gesagt, alle zivilisierten Länder haben Schulpflicht. Dann habe ich gesagt, dann ist mein Land nicht zivilisiert, denn es gibt in meinem Land über- haupt keine Schulpflicht. Da ist Unterrichtsmöglichkeit, da gibt es Unterrichtspflicht, aber nicht Schulpflicht. Ich sage das, weil Herr Hofmann mit Recht gesagt hat, dass die Eltern für die Kinder verantwortlich sind. Die Eltern sollen Wahlmöglichkeiten haben. Die Eltern sollen in alle Entwicklungen eingebunden werden. Wenn das gesagt ist, dann finde ich, dass es sehr gut ist, dass wir jetzt dieses Recht haben. Ich verstehe auch, wie mein Kollege, dass es eine große Herausforderung ist. Eine Kleinigkeit stört mich immer, wenn wir über dieses sprechen, vielleicht weil mein Deutsch nicht gut genug ist, aber wir sprechen so oft über Betreuung. Und für mich ist Be- treuung so etwas mit Räumlichkeit und so, dass man physisch etwas betreut. Aber das Wichtige ist doch, was auch Frau Uysal gesagt hat, die Verlässlichkeit, die Qualität, also das pädagogische Konzept. Ich hoffe, dass in all diesen Betreuungsdiskussionen der eigentliche Kern, die pädagogische Entwicklung, das pädagogische Konzept nicht wegfällt. Aber selbstverständlich stimmen wir dem zu. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Auch wir nehmen den Sachstand zur Kenntnis, haben aber auch noch große Bedenken, was die Umsetzung dieser Maßnahmen angeht. Und ich be- neide da niemanden, der jetzt diese Arbeit leisten muss, vor allem vor dem Hintergrund, dass ich einfach das Problem sehe, der Rechtsanspruch ist verankert. Aber woher kommt das Geld für die Kommunen? Was leistet der Bund, was leistet das Land, um die Kommu- nen bei der Umsetzung eines solchen Mammutprojekts zu unterstützen? Dass wir einen enorm höheren Personalaufwand haben, deshalb auch die, wie sagt man, die Delegation an Schul- und Sportamt ist durchaus klar. Aber auch die Raumfrage, wer löst die so schnell bis 2026? Viele dieser Schulgebäude, die wir haben bisher, sind definitiv dafür noch nicht ausgestattet. Und ich meine, hier wird schon immer darüber gesprochen, Beteiligung des Personals, also der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir müssen natürlich auch die Lehrkräfte mehr oder weniger mit einbeziehen, auch wenn sie jetzt nicht städti- sche Beschäftigte sind. Die Eltern sollen einbezogen werden. Ja, aber es geht um die Kin- der und wenn ich bloß allein an Schulverpflegung denke, die in vielen dieser Schulen sogar noch nicht möglich ist, ich habe keine Mensa, ich habe keine Küche, und die Kinder sollen das dann, sag ich mal, in ihrem Alltag, in ihrem Schulalltag mitkriegen als schöne, als be- gleitende Geschichte im Rahmen von neuen pädagogischen Konzepten, die wir so auch noch nicht haben. Also es geht nicht nur um Betreuung, es geht darum, dass es neue pä- dagogische Konzepte braucht für einen Ganztag, in dem sich ein Kind zwischendrin erho- len können soll, Freiraum hat, auch mal toben soll und, und, und. Dafür braucht es Raum, dafür braucht es die Menschen, und das alles haben wir noch nicht. Und bis 2026, also ganz ehrlich, ich beneide niemanden darum, der das jetzt versuchen soll, umzusetzen. Ich bin skeptisch, was SKB angeht, muss ich ehrlich zugeben, weil ich glaube, dass das einfach noch einen zusätzlichen Aufwand erfordert. Und ich kann nur sagen, ich wünsche mir, dass wir das alles schaffen. – 6 – März und Juli sollen die nächsten Sachstände auf den Tisch. Also ich drücke allen die Dau- men, dass wir damit fertig werden, mit diesem komplexen Thema. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir haben es gehört, es ist eine Mammutaufgabe, die hier wirk- lich vor uns steht bzw. vor der Verwaltung, ja nicht vor uns. Die Diskussion ist gelaufen, die Ganztagsangebote, nun als Rechtsanspruch, da jeder hat so seine eigene Meinung. Ich habe auch meine Meinung, und Gott sei Dank muss ich die heute nicht hier kundtun, denn wir wissen auch, was der Rechtsanspruch bei Kita bedeutet. Es läuft in Karlsruhe gut, aber Lücken sind trotzdem da. Da bin ich jetzt bei dem Thema, wir haben es heute bei meinen Vorrednern gehört, wir haben die Lücken, die müssen noch zu füllen sein, im Einzelnen, Kollege Cramer sagte es. Das Thema der Eltern des Horts in Grötzingen: Da hatte ich eine Anfrage gestellt. Ich dachte, das wäre vielleicht heute schon bereits in diesem Programm drin. Das nächste Mal, wir haben ein bisschen Zeit, und die Kollegin Binder sagte es, sie zweifelt, dass wir es in dieser Zeit schaffen. Von unserer Seite ein Go, da es Pflicht ist und, wie gesagt, die Mann- schaft auch arbeiten muss. Und all die Lücken, die wir vor uns sehen, da sehe ich sie in Ih- ren guten Händen, Herr Bürgermeister Lenz. Da habe ich auch Vertrauen drin und wir als Zählgemeinschaft bzw. wir als Freie Wähler und FÜR Karlsruhe. Schauen wir mal, wie es kommt. Ich hatte schon mal bei einem Beitrag heute gesagt, die Zeit und die Wahrheit sind zwei gnadenlose Verbündete. Mal sehen, was kommt. Vielleicht wird es eines Tages auch mal ganz anders da aussehen, mal sehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich dem, was der Herr Hofmann gesagt hat, in gro- ßen Teilen anschließen. Wir hatten zu Beginn der letzten Legislatur, also vor neuneinhalb Jahren, die Ergebnisse der Elternumfrage vorliegen. Es war ein erheblicher Anteil, die unbe- dingt die Hortbetreuung haben wollten, ganz einfach deswegen, weil es eine flexible Be- treuung ist. Und für uns ist es auch ganz wichtig, dass die Betreuung der Kinder, der Schul- kinder, flexibel erfolgt. Deswegen haben wir uns ab da, also seit neuneinhalb Jahren, sehr stark für den Beibehalt der Horte eingesetzt. Die Verwaltung hat uns jetzt zugesichert, dass mit diesem Projekt SKB ebenfalls eine flexible Betreuung angeboten wird. Das finden wir gut. Jetzt haben wir leider bei der Vorberatung dieser Punkte im Schulbeirat nicht teilnehmen können, weil gleichzeitig die Vollversammlung vom Regionalverband war, wo der Herr Schnell und ich beide anwesend sein mussten. Als wir uns jetzt nochmal eingehend mit dem Text beschäftigt haben, sind wir über eine Formulierung gestolpert. Hier steht, „hinzu kommt, dass verbunden mit dem Rechtsanspruch künftig die Schulträger über die Einfüh- rung einer Ganztagsgrundschule oder die Umwandlung einer Halbtaggrundschule in eine Ganztagsgrundschule maßgeblich entscheiden können“. Dazu kommt, dass der Kollege Stadtrat Cramer eben von einem Rechtsanspruch auf Ganztagsschule gesprochen hat, und wir haben jetzt die Befürchtung, dass wir, wenn wir dem zustimmen, praktisch die Ab- schaffung der Horte mit beschließen. Vielleicht können Sie uns jetzt die Angst nehmen, aber mir und uns kommt es so vor, als ob in Zukunft wir als Gemeinderat gar nicht mehr mitentscheiden können, ob Horte weiter bestehen bleiben oder nicht, sondern dass das die Schulen ganz alleine machen. Wir halten die Betreuung der Schulkinder in den Horten für ein Erfolgsmodell. Wir wissen auch, dass es die Stadt Geld kostet, das ist klar. Aber das ist aus unserer Sicht gut investiertes Geld, weil die Horte angenommen werden und weil die – 7 – Kinder dort gemeinsam die Nachmittage verbringen können. Es ist eine wichtige soziale Funktion, die die Horte ausüben, und wir möchten gerne an den Horten festhalten. Jetzt nochmal meine Frage: beschließen wir hiermit letztendlich die Abschaffung der Horte und wenn nicht, wie wird es dann laufen? Der Vorsitzende: Sie beschließen hier nicht die Abschaffung der Horte. Das ergibt sich aus der Vorlage an keiner Stelle. Und alle anderen Umsetzungsfragen bitte ich im Fachaus- schuss zu klären. Wenn der Schulträger in Zukunft solche Dinge entscheiden kann, dann sind Sie als Gemeinderat hier der Schulträger. Insofern haben Sie es dann immer noch in der Hand. Es geht nur darum, dass die Schulkonferenz nicht gegen das Interesse der Schul- träger verweigern kann, sich einer Ganztagsöffnung zu öffnen. Das war bisher der Fall. Sie konnten mit einer Stimme Ablehnung, ich glaube, sogar schon durch die Lehrerkonferenz verhindern, dass eine dringend und auch oft von den Eltern gewünschte Ganztagsschule nicht eingerichtet wurde. Das ändert sich an dieser Stelle im Schulgesetz. Das ist aus Sicht zumindest der Verwaltung des Schulträgers auch dringend erforderlich. Das zu den Fragen. Wir kommen damit unter TOP 14 zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Wir kommen zu TOP 15, das haben Sie zur Kenntnis genommen, ist nur eine Informations- vorlage. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024