Unabweisbare Stellenschaffungen für 2024
| Vorlage: | 2023/1219 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 23.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.11.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1219 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Personal- und Organisationsamt Unabweisbare Stellenschaffungen für 2024 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 14.11.2023 2 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Hauptausschuss nimmt die Vorgehensweise zum Stellenschaffungsverfahren 2024 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ HH 2023/2024/2025 eingeplant ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Oberbürgermeister und die Dezernate haben die dringend erforderlichen und unumgänglichen Stellenschaffungen für das Jahr 2024 priorisiert, die insgesamt 27,25 Vollzeitäquivalente (VZW) umfassen. Diese Stellen sollen mithilfe des Stellenrestkontingents von 2023 und des Personalkosten- ansatzes im Doppelhaushalt 2024/2025 realisiert werden. Im DHH 2024/2025 sind jährlich 30 VZW für Stellenschaffungen eingeplant. Es ist zu beachten, dass die Kontingente für die Jahre 2024 und 2025 künftig nicht mehr nur an die Bereiche Klimaschutz, Schulsozialarbeit und Erzieher*innen gebunden sind, sondern für unverzichtbare Stellenschaffungen in der gesamten Stadt zur Verfügung stehen. Im Haushalt 2023 wurden Stellenschaffungen im Umfang von insgesamt 30 VZW vom Gemeinderat genehmigt, wovon 10 VZW dem Klimaschutz und 20 VZW dem Sozialbereich (Schulsozialarbeit und Erzieher*innen) zugeordnet wurden. Es verbleibt aus dem Kontingent für den Sozialbereich ein nicht genutztes Restkontingent von 11,66 VZW. Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatungen 2022/2023 (siehe Antrag der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022/2023 am 7./8. Dezember 2021, OZ 3) beschlossen, dieses Restkontingent für eventuell erforderliche weitere Stellenschaffungen zu verwenden. Der Oberbürgermeister wird festlegen, welche der zwingend erforderlichen Stellenschaffungen aus dem nicht verbrauchten Restkontingent bereits zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden sollen. Eine Auflistung dieser Stellen wird dem Personalausschuss in der Sitzung am 22. Februar 2024 zur Kenntnis gegeben. Es ist des Weiteren geplant, dass der Personalausschuss in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 über die Verteilung der verbleibenden dringend erforderlichen Stellenschaffungen berät, sofern zu diesem Zeitpunkt der Doppelhaushalt vom Regierungspräsidium genehmigt und vollzugsreif ist. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2023 bereits vollständig budgetiert und entsprechend im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt
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Extrahierter Text
Niederschrift 45. Sitzung Hauptausschuss 14. November 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Unabweisbare Stellenschaffungen für 2024 Vorlage: 2023/1170 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 auf. Stadträtin Wolf (GRÜNE) fragt, ob vor der Sitzung des Personalausschusses im Februar noch zusätzliche Informationen über die Stellenschaffungen ab 01.01.2024 zur Verfügung gestellt werden können. Der Vorsitzende erläutert, dass insgesamt 27 Stellen geschaffen werden, teilweise aus den Restbeständen aus 2023. Er informiert darüber, dass diese Stellen nicht nach der Kategori- sierung 10+20 besetzt, sondern mit anderen Inhalten gefüllt werden. Insofern liege ein Stra- tegiewechsel vor. Dies werde auch noch im Personalausschuss erörtert. Herr Jung (Personal- und Organisationsamt) ergänzt, dass die aus dem Bereich der Erzie- her*innen und der Schulsozialarbeit nicht verbrauchen Stellenanteile in Höhe von 11,66 Vollzeitwerten, gemäß der Vereinbarung, für andere dringende Bedarfe zur Verfügung ge- stellt werden. Diese werden durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup festgelegt. Er teilt mit, dass alle in diesem Rahmen geschaffenen Stellen dem Personalausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stellenschaffungen das Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses mit allen Dezernaten gewesen sei. – 2 – Stadtrat Hock (FDP) berichtet, dass im Stadtgebiet ein hoher Anteil von Schadensbäumen sichtbar sei. Er schlägt vor, auch Stellen in diesem Bereich zu schaffen. Auch sei die Sanie- rung und Instandhaltung der Karlsruher Brunnen mit dem vorhandenen Personal nicht zu schaffen. Der Vorsitzende teilt mit, dass das mit den baumbesitzenden Ämtern ein Projekt gestartet werde. Er weist darauf hin, dass auch bei regelmäßiger Kontrolle nicht alle schadhaften Bäume festgestellt werden könnten. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) bittet um Information darüber, weshalb in der ehemaligen Franzosenkaserne/Moltkestraße/Behördenzentrum mehr oder weniger alle Bäume gefällt worden seien, obwohl lediglich ein Baum geschädigt gewesen sei. Hierzu habe es Rückmel- dungen aus der Bevölkerung an seine Fraktion gegeben. Stadträtin Fenrich (pl.) berichtet ebenfalls, dass sie zu den Baumfällungen angesprochen worden sei und dass für die Bürger nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Bäume gefällt worden seien. Eine Nachfrage ihrerseits bei der Stadt habe ergeben, dass es sich um Konver- sionsgelände handele und damit eine Angelegenheit des Landes darstelle. Sie spricht sich dafür aus, dass die Stadt auch über solche Vorgänge informiert werden solle und es z. B. eine Pressemeldung geben könnte. Der Vorsitzende sagt zu, die gewünschte Information nachzuliefern und stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Kenntnisnahme fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. November 2023