Ersatz für den Spielplatz Ringelberghohl zum Baubeginn der Kita Ringelberghohl

Vorlage: 2023/1214
Art: Antrag
Datum: 19.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.11.2023

    TOP: 7

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1214 Eingang: 17.10.2023 Ersatz für den Spielplatz Ringelberghohl zum Baubeginn der Kita Ringelberghohl (Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 29.11.2023 7 Ö Behandlung In der Sitzung am 27. September 2023 wurde der Ortschaftsrat darüber informiert, dass auf dem Gelände des heutigen Kinderspielplatzes Ringelberghohl eine Kita errichtet werden soll. Der Kinderspielplatz wird heute von den Grötzinger Kindern gut genutzt und hat eine zentrale Funktion für den Bereich Grötzingen Süd. Im beigefügten Dokument „Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Grötzingen“ heißt es auf Seite 13 im Abschnitt Planungsgebiet, dass „das bebaubare Grundstück (Flurstück 8657) (.) stark baumbestanden und derzeit mit einem öffentlichen Spielplatz belegt [ist]. Dieser wird im Zuge der Baumaßnahmen auf das südlich anschließende Grundstück (Flurstück 8656) verlegt werden. Die Planung dieses öffentlichen Spielplatzes auf Flurstück 8657 ist nicht Bestandteil der Aufgabenstellung.“ Die CDU-Ortschaftsratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung im Bereich Grötzingen Süd, namentlich auf dem Flurstück 8656, einen neuen, gleichwertigen Spielplatz als Ersatz für den Spielplatz Ringelberghohl plant. Weiterhin bitten wir die Verwaltung dafür zu sorgen, dass im Haushalt der Stadt Karlsruhe die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden, damit dieser neue Spielplatz zu Beginn der Baumaßnahmen Kita Ringelberghohl den Grötzinger Kindern zur Verfügung stehen kann.

  • Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft MEHRFACHBEAUFTRAGUNG KITA RINGELBERGHOHL GRÖTZINGEN Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 2 INHALT A VERFAHREN ........................................................................................................ 4 1.0 AUSLOBERIN ......................................................................................................... 4 2.0 ANLASS UND ZWECK DER MEHRFACHBEAUFTRAGUNG ....................................... 4 3.0 VERFAHRENSART .................................................................................................. 4 4.0 TEILNEHMENDE .................................................................................................... 5 5.0 JURY ................................................................................................................... 5 6.0 VORPRÜFUNG ...................................................................................................... 6 7.0 LEISTUNGEN UND KENNZEICHNUNG .................................................................... 7 7.1 GEFORDERTE LEISTUNGEN .............................................................................................................. 7 8.0 BEURTEILUNGSKRITERIEN ...................................................................................... 9 9.0 TERMINE ............................................................................................................... 9 9.1 AUSGABE DER UNTERLAGEN UND DES MODELLS ........................................................................... 9 9.2 ORTSTERMIN ................................................................................................................................... 9 9.3 RÜCKFRAGEN ................................................................................................................................. 9 9.4 ABGABE .......................................................................................................................................... 9 9.5 JURYSITZUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ERGEBNISSE .......................................................... 10 9.6 PRESSETERMIN .............................................................................................................................. 10 9.7 AUSSTELLUNG .............................................................................................................................. 10 10.0 HONORIERUNG .................................................................................................. 10 11.0 ABSCHLUSS DES VERFAHRENS ............................................................................ 10 12.0 WEITERE BEARBEITUNG, URHEBERRECHT ............................................................ 11 13.0 VERFASSER- / TEILNAHMEERKLÄRUNGEN ........................................................... 11 14.0 VERTRAULICHKEIT .............................................................................................. 11 15.0 VEREINBARUNG ZUR NUTZUNG DER DIGITALEN DATEN...................................... 11 3 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung B AUFGABENSTELLUNG ....................................................................................... 13 1.0 ANLASS UND ZIEL ............................................................................................... 13 2.0 PLANUNGSGEBIET .............................................................................................. 13 2.1 LAGE IM STADTGEBIET ................................................................................................................. 13 2.2 BEBAUBARES GRUNDSTÜCK ......................................................................................................... 13 3.0 RAHMENBEDINGUNGEN, PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN ........................... 16 3.1 BEBAUUNGSPLAN ......................................................................................................................... 16 3.2 ARTENSCHUTZ .............................................................................................................................. 18 3.3 FREIRAUMSITUATION / BAUMBESTAND ........................................................................................ 18 4.0 VERKEHR UND ERSCHLIESSUNG ......................................................................... 19 4.1 ÖPNV ............................................................................................................................................ 19 4.2 MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR .......................................................................................... 19 4.3 ERSCHLIESSUNG MEDIEN .............................................................................................................. 19 5.0 BARRIEREFREIHEIT ............................................................................................... 19 6.0 BRANDSCHUTZ ................................................................................................... 20 7.0 BAUGRUND ........................................................................................................ 21 8.0 NACHHALTIGES BAUEN UND TECHNISCHE KONZEPTION .................................... 21 8.1 STANDORTSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN .......................................................................... 22 8.2 SOMMERLICHER THERMISCHER KOMFORT ................................................................................... 22 9.0 AUFGABE ........................................................................................................... 23 9.1 BETREUUNGSKONZEPT ................................................................................................................. 23 9.2 AUFGABENSTELLUNG ................................................................................................................... 23 10.0 RAUMPROGRAMM ............................................................................................. 23 10.1 GRUPPENBEREICH ......................................................................................................................... 24 10.2 ESSENSBEREICH ............................................................................................................................ 25 10.3 VERWALTUNG .............................................................................................................................. 25 10.4 NEBENRÄUME ............................................................................................................................... 26 10.5 AUSSENSPIEL- UND FREIFLÄCHE.................................................................................................... 27 10.6 STELLPLÄTZE, MÜLLSTATION ......................................................................................................... 27 11.0 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................ 28 C ANHANG ........................................................................................................... 29 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 4 A VERFAHREN 1.0 AUSLOBERIN Ausloberin ist die Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe. Anschrift Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zähringerstraße 61 D - 76133 Karlsruhe www.karlsruhe.de Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Itta Kraemer itta.kraemer@hgw.karlsruhe.de 2.0 ANLASS UND ZWECK DER MEHRFACHBEAUFTRAGUNG Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose besteht für den Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen ein Fehlbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt. Der Bedarf soll durch einen Neubau für eine viergruppige Kindertagesstätte in Karlsruhe-Grötzingen Süd gedeckt werden. Die Maßnahme umfasst eine BGF von ca. 1.000 m². Für den Neubau lobt die Stadt Karlsruhe eine Mehrfachbeauftragung aus. Ziel der Mehrfachbeauftragung ist es, durch einen funktional und städtebaulich stimmigen Entwurf eines Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten eine Planungsgrundlage für die Umsetzung der Maßnahme zu erhalten. Der Zusammenschluss von Architekten und Landschaftsarchitekten wird gefordert. Für Architekten und Landschaftsarchitekten ist die jeweilige Kammerzulassung erforderlich. Die Ausloberin beabsichtigt, die Architekten des erstplatzierten Teams unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit der Leistung für die Objektplanung (Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten) gemäß HOAI § 34 LPH 2-4 zu beauftragen. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen gemäß HOAI § 34 LPH 5- 9 behält sich die Ausloberin vor. Die Ausloberin beabsichtigt, die Landschaftsarchitekten des erstplatzierten Teams unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit der Leistung für die Objektplanung (Abschnitt 2 Freianlagen) gemäß HOAI § 39 LPH 2-4 zu beauftragen. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen gemäß HOAI § 34 LPH 5-9 behält sich die Ausloberin vor. Das Planungsergebnis des erstplatzierten Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten soll bis zur Entwurfsplanung mit Kostenberechnung weiterentwickelt und voraussichtlich für den Doppelhaushalt 2023/24 vorbereitet werden. 3.0 VERFAHRENSART Die Durchführung dieser Mehrfachbeauftragung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmenden sowie alle anderen am Verfahren Beteiligten verbindlich. In die Vorbereitung des Verfahrens wurde die Architektenkammer Baden-Württemberg einbezogen. 5 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 4.0 TEILNEHMENDE TEILNEHMENDE BÜROS  Baechle Meid Architekten, Konstanz  Klinkott Architekten, Karlsruhe  Motorplan Architekten, Mannheim  P.I.A. Architekten GmbH, Karlsruhe  Waechter + Waechter Architekten, Darmstadt  zwo/elf Architekten, Karlsruhe 5.0 JURY Die Jury zur Beurteilung der Beiträge der Mehrfachbeauftragung wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Fassung der Auslobung gehört: JUROREN (stimmberechtigt)  Daniel Fluhrer, Bürgermeister Stadt Karlsruhe  Elke König, Amtsleitung Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe FACHJUROREN (stimmberechtigt)  Prof. Meinrad Morger, KIT Karlsruhe, Fakultät für Architektur  Prof. Günter Pfeifer, TU Darmstadt, Fachbereich Architektur  Anne Sick, Amtsleitung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe VERTRETER  Dipl. Ing. Matthias Hotz, Architekt, Freiburg  Patrizia Kunter, Stadtplanungsamt, Stadt Karlsruhe  Petra Kracht, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe  Dipl. Ing. Caroline Reich, Architektin, Karlsruhe  Ilona Simon, Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe SACHVERSTÄNDIGE  Karen Eßrich, Ortsvorsteherin Grötzingen  Ulrike Schlenker, Leitung Stabsstelle Projektcontrolling, Stadt Karlsruhe  Klaus Weindel, stellvertr. Amtsleitung Gartenbauamt, Stadt Karlsruhe GÄSTE  Dr. Klaus Feige, Heimatfreunde Grötzingen e.V.  Christiane Jäger, Fraktionsvorsitzende CDU  Egon Siegrist, Fraktionsvorsitzender SPD Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 6  Birgit Hauswirth-Metzger, Fraktionsvorsitzende GLG  Renate Weingärtner, Fraktionsvorsitzende FPD  Jürgen Schuhmacher, Fraktionsvorsitzender MFG 6.0 VORPRÜFUNG  Jörg Dols, Branddirektion, Stadt Karlsruhe  Thomas Gillich, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe  Rosemarie Halilaj, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe  Sarah Kirsch, Gartenbauamt, Stadt Karlsruhe  Itta Kraemer, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe  Oriana Kraemer, Stadtplanungsamt, Stadt Karlsruhe  Herbert Probst, TGA, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe  Tanja Riffel, Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe Falls erforderlich, können weitere sachverständige Berater hinzugezogen werden. Dabei vergewissert sich die Ausloberin, dass alle an der Vorprüfung Beteiligten unvoreingenommen sind. 7 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 7.0 LEISTUNGEN UND KENNZEICHNUNG Jeder Teilnehmende darf nur eine Arbeit mit nur einer Lösung einreichen. Die eingereichte Arbeit ist in allen Teilen durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Diese Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke angebracht sein (auf den Plänen 1 cm hoch, 6 cm breit). 7.1 GEFORDERTE LEISTUNGEN Der Entwurf ist unter Wahrung der Anonymität einzureichen. Zugelassen sind maximal 2 Pläne DIN A 0, Hochformat sowie ein Modell im M 1: 500. Die Pläne müssen als gerollter Plansatz eingereicht werden. Ein Einsatzmodell wird zur Verfügung gestellt. Fotorealistische Renderings sind nicht zugelassen und werden bei Darstellung abgedeckt. Skizzen bzw. Piktogramme zur Erläuterung des Entwurfsprinzips sind zugelassen. Lageplan, M 1:200 Darstellung des Gesamtkonzepts mit Erschließung, Außenanlagen und Einbindung in den Freiraum (Leitkonzept der wesentlichen Bepflanzung und der Spielflächen). Anschauliche Darstellung der Geländesituation durch Höhenlinien. Die jeweiligen Höhenniveaus sind zu bezeichnen. Als Referenzhöhe für die Vorprüfung gilt : ± 0.00 = 141.50 ü. NHN. Modell, M 1:500 Darstellung des Entwurfs in einheitlicher weißer Farbgebung. Grundrisse, M1:200 Grundrisse aller relevanten Ebenen in Vorentwurfsqualität mit Benennung der Räume und Angabe der Raumnummern gemäß Raumprogramm, siehe Anlage 5.1 Schnitte, M 1:200 alle relevanten Schnitte in Vorentwurfsqualität mit je einem Geländeschnitt mit Darstellung des Ausgangsniveau und der Höhenplanung des Entwurfes in Nord-Süd- bzw. Ost-West-Richtung Ansichten, M 1:200 alle relevanten Ansichten in Vorentwurfsqualität Fassadenschnitt u. Teilansicht, M 1:50 Darstellung der Gebäudehülle und angrenzender Innenräume zur Erläuterung des Gestaltungskonzepts und der Materialisierung sowie des energetischen Konzepts (natürliche Belichtung, Verschattung, mechanische Lüftung, Nachtauskühlung durch freie Lüftung, etc.) inkl. Kennzeichnung der Öffnungsflügel. Technikkonzept schematische, zeichnerische Darstellung des Technikkonzeptes in den Grundrissen (horizontale und vertikale Leitungsführung sowie die erforderlichen Technikflächen) Rettungswegekonzept schematische, zeichnerische Darstellung des 1. und 2. Rettungsweges in den Grundrissen Nachhaltigkeit Textliche Darstellung besonderer, entwurfsspezifischer Qualitäten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfelder Ökologie, Ökonomie, Funktionalität, Technik, Planung und Ausführung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 8 Flächennachweis Anhand des tabellarischen Raumprogramms, siehe Anlage 5.2 Flächenberechnung Flächenberechnung nach DIN 277 (NUF, VF, BGF) sowie BRI, A, V und PF (Programmfläche) Wirtschaftlichkeits- kenndaten Aufstellung entsprechend der tabellarischen Übersicht Formblatt, siehe Anlage 6.0 A/V; NUF/BGF; NUF/BRI; NUF/PF Erläuterungsbericht Der Erläuterungsbericht soll maximal 2 DIN A4 Seiten lang sein. Die Leit-und Entwurfsidee, das Gestaltungskonzept, die Erschließung, sowie die Ausrichtung des Entwurfs auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sollen erläutert werden. Beschreibung des Energie- und Lüftungskonzeptes inkl. manueller Lüftung und sommerlicher Nachtauskühlung. Zusätzlich soll eine Aussage zur Reinigung der Fassaden getätigt werden. Vorprüfungspläne 1 Satz gefalteter Vorprüfpläne (auf max. 90 g/m²-Papier) mit Angaben der Raumbezeichnung, Raumnummernangabe und Flächenangaben der Nutz- und Verkehrsflächen in m². Die Zuordnung aller Flächen aus den Wirtschaftlichkeitskenndaten nach DIN 277 muss nachvollziehbar und erkennbar sein. Präsentationspläne 1 Satz Präsentationspläne gerollt und 1 Satz der Präsentationspläne verkleinert auf DIN A3 Digitale Daten Alle Unterlagen sind zusätzlich auf CD-Rom abzugeben, in den Dateneinstellungen sind alle Hinweise auf den Verfasser zu vermeiden.  Präsentationspläne im pdf-Format mit Maßstabsleiste  Präsentationspläne im jpg-Format  Erläuterungsbericht im pdf-Format  Flächenermittlungspläne zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskenndaten im pdf-Format und dwg-Format  Weitere Unterlagen (Skizzen, Berechnungen) zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskenndaten und Nachhaltigkeit im pdf-Format Verfassererklärungen / Teilnahmeerklärungen Die Verfassererklärungen und die Teilnahmeerklärungen müssen in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag entsprechend dem ausgegebenen Vordruck, mit Kennzahl versehen und zusammen mit den Entwurfsunterlagen abgegeben werden, siehe Anlagen 8 und 9. Ausstellungskarte Für die öffentliche Ausstellung wird eine Karte DIN A5- Format mit Namen der Verfasser und aller Beteiligten verlangt. Diese muss zusammen mit der Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden. Verzeichnis Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen 9 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 8.0 BEURTEILUNGSKRITERIEN Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten angewendet:  Architektonische Qualität  Städtebauliche, freiraumplanerische und topographische Einbindung und Qualität  Funktion und Organisation  Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit 9.0 TERMINE Versand der Unterlagen 3. Juni 2019 Versand des Modells 3. Juni 2019 Rückfragen schriftlich bis 11. Juni 2019 Rückfragenbeantwortung bis 14. Juni 2019 Abgabe Pläne 12. August 2019 bis 15 Uhr Abgabe Modell 19. August 2019 bis 15 Uhr Sitzung der Jury 25. Oktober 2019 Pressetermin 28. Oktober 2019, 14 Uhr 9.1 AUSGABE DER UNTERLAGEN UND DES MODELLS Die Ausgabe der Unterlagen (Text, Pläne, Anlagen) erfolgt am 3. Juni 2019 per E-Mail an die Teilnehmenden. Der Versand des Einsatzmodells erfolgt ebenfalls am 3. Juni 2019 9.2 ORTSTERMIN Das Gelände ist freizugänglich und kann jederzeit besichtigt werden. Ein begleiteter Besichtigungstermin findet nicht statt. 9.3 RÜCKFRAGEN Bis 11. Juni 2019 können die Teilnehmenden Rückfragen per E-Mail stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt spätestens bis einschließlich 14. Juni 2019. Die Rückfragen sind zu richten an: itta.kraemer@hgw.karlsruhe.de Die Fragen und Antworten werden allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Auslobung. 9.4 ABGABE Abgabetermin der Pläne ist 12. August 2019 bis 15:00 Uhr. Abgabetermin des Modells ist 19. August 2019 bis 15:00 Uhr. Die Arbeiten müssen spätestens zu diesem Termin im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, Zimmer 301, 3. Obergeschoss, abgegeben werden. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 10 Für Arbeiten und Modelle, die per Post oder einem vergleichbaren Transportunternehmen an folgende Adresse aufgegeben werden, ist ebenfalls zu gewährleisten, dass diese zu den obengenannte Terminen bei der Ausloberin vorliegen: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Mehrfachbeauftragung: „Kita Ringelberghohl Grötzingen“ Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Der Abgabetermin für die Pläne und das Modell ist als Submissionstermin zu verstehen. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift zu verwenden: Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zähringerstraße 61 D-76133 Karlsruhe 9.5 JURYSITZUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ERGEBNISSE Die Jurysitzung findet am 25. Oktober 2019 im Niddaraum, 1.OG Begegnungsstätte Grötzingen, Niddastr. 9, 76229 Karlsruhe Grötzingen statt. Allen Teilnehmenden wird das Ergebnis nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben. Die Ausloberin beabsichtigt die Arbeiten zu veröffentlichen und auszustellen. 9.6 PRESSETERMIN Der Pressetermin findet am 28. Oktober um 14 Uhr im Bürgersaal, 1.OG Rathaus Grötzingen, Rathausplatz 1, 76229 Karlsruhe–Grötzingen statt. 9.7 AUSSTELLUNG Die Ausstellung der Arbeiten findet im Anschluss an den Pressetermin vom 28. Oktober bis 3. November 2019 im Bürgersaal, 1.OG Rathaus Grötzingen, Rathausplatz 1, 76229 Karlsruhe–Grötzingen statt. Die genauen Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben. 10.0 HONORIERUNG Jedes teilnehmende Architekturbüro erhält pauschal eine Vergütung in Höhe von 15.000,- € (netto). Jedes teilnehmende Landschaftsarchitekturbüro erhält pauschal eine Vergütung in Höhe von 5.000,- € (netto). Die Vergütung wird im Auftragsfall jeweils auf das Honorar angerechnet. Die Ermittlung der Vergütung basiert auf der aktuellen HOAI. 11.0 ABSCHLUSS DES VERFAHRENS Die Ausloberin teilt den Teilnehmern das Ergebnis der Jurysitzung unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt. 11 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 12.0 WEITERE BEARBEITUNG, URHEBERRECHT Die Ausloberin beabsichtigt, die Architekten des erstplatzierten Teams unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit der Leistung für die Objektplanung (Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten) gemäß HOAI § 34 LPH 2-4 zu beauftragen. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen gemäß HOAI § 34 LPH 5- 9 behält sich die Ausloberin vor. Die Ausloberin beabsichtigt, die Landschaftsarchitekten des erstplatzierten Teams unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit der Leistung für die Objektplanung (Abschnitt 2 Freianlagen) gemäß HOAI § 39 LPH 2-4 zu beauftragen. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen gemäß HOAI § 34 LPH 5-9 behält sich die Ausloberin vor. Die teilnehmenden Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten verpflichten sich im Falle einer weiteren Beauftragung, die weitere Arbeit zu übernehmen. Im Falle der weiteren Beauftragung werden die in der Mehrfachbeauftragung bereits erbrachten Leistungen nicht neu vergütet, wenn die Arbeit in ihren wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Alle eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Ausloberin. 13.0 VERFASSER- / TEILNAHMEERKLÄRUNGEN Die in den Anlagen 8 und 9 beigefügten Verfasser- und Teilnahmeerklärungen müssen in einem verschlossenen undurchsichtigen Umschlag entsprechend den ausgegebenen Vordrucken mit Kennzahl versehen und zusammen mit den Entwurfsunterlagen abgegeben werden. 14.0 VERTRAULICHKEIT Alle Unterlagen der Ausloberin sind vertraulich zu behandeln. Veröffentlichungen oder Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ausloberin. 15.0 VEREINBARUNG ZUR NUTZUNG DER DIGITALEN DATEN 1. Der an die Teilnehmer übergebene Datenbestand darf ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, z. B. für eigene Zwecke, Aufbau eines digitalen Datenbestandes mit der Absicht der kommerziellen Nutzung oder Veräußerung ist nicht gestattet. 2. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig. 3. Bei der Bearbeitung der Daten sind die Datenschutz- und sonstigen Geheimhaltungsbestimmungen zu beachten. 4. Gewährleistung, Haftung: Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften führen die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt. Sie kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Daten nach Bild und Koordinaten übernehmen. Die Inhalte sind teilweise durch Digitalisierung entstanden. Kleinmaßstäbliche und nicht lagetreue Kartenwerke sind nach den Regeln der Kartographie zu beurteilen. Es ist dem Nutzungsberechtigten nicht gestattet, Veränderungen der Daten im Sinne einer Aktualisierung selbst vorzunehmen. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 12 5. Mit Abschluss und Beendigung des Auftrages sind die übergebenen Datenbestände auf allen elektronischen Speichermedien zu löschen. Die Auslobung wurde aufgestellt am 3. Juni 2019. 13 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung B AUFGABENSTELLUNG 1.0 ANLASS UND ZIEL Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose besteht für den Stadtteil Karlsruhe–Grötzingen ein Fehlbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt. Der Bedarf soll durch einen Neubau für eine viergruppige Kindertagesstätte in Karlsruhe–Grötzingen Süd gedeckt werden. Die Maßnahme umfasst eine BGF von ca. 1.000 m². Für den Neubau lobt die Stadt Karlsruhe eine Mehrfachbeauftragung aus. Es wird ein Entwurf gesucht, der der städtebaulichen, freiraumplanerischen und topografischen Situation gerecht wird. Der Entwurf soll zudem auf funktionale, wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte ausgerichtet sein und durch seine gestalterische Qualität das Quartier angemessen ergänzen und aufwerten. Es wird besonderer Wert auf das Thema der Nachhaltigkeit gelegt. Der Neubau soll als Nullenergiegebäude (Jahresbilanz Primärenergiebedarf) das Ziel „Klimaneutrale Verwaltung 2040“ wesentlich unterstützen. 2.0 PLANUNGSGEBIET 2.1 LAGE IM STADTGEBIET Grötzingen ist ein Stadtteil am östlichen Rand von Karlsruhe. Der Ort wurde 1974 nach Karlsruhe eingemeindet. Das zu beplanende Grundstück Ringelberghohl 27, Flurstück 8657, liegt im südlichen Ortsteil von Grötzingen oberhalb der Durchgangsstraße Augustenburgstraße (B10). Es befindet sich in Hanglage auf der nordöstlichen Seite des Turmbergs. Das Grundstück ist unbebaut. Die direkte Umgebung des Planungsgebietes ist geprägt durch mehrgeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise. 2.2 BEBAUBARES GRUNDSTÜCK Das bebaubare Grundstück (Flurstück 8657) ist stark baumbestanden und derzeit mit einem öffentlichen Spielplatz belegt. Dieser wird im Zuge der Baumaßnahmen auf das südlich anschließende Grundstück (Flurstück 8656) verlegt werden. Die Planung dieses öffentlichen Spielplatzes auf Flurstück 8657 ist nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Das nördlich an das Baugrundstück anschließende Flurstück 8660 befindet sich ebenfalls in städtischem Besitz und kann in die Planungsüberlegungen miteinbezogen werden. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 2.525 m². Das bebaubare Grundstück ist geprägt durch die Hanglage mit steil ansteigender Topografie im südlichen Drittel. Die Höhendifferenz beträgt hier ca. 10m (von Südost nach Nordwest). Im nördlichen, flacheren Bereich befindet sich derzeit ein öffentlicher Spielplatz. Die Höhendifferenz beträgt hier ca. 5m (von Südost nach Nordwest). Die Straße Ringelberghohl weist ein Gefälle von ca. 10 % auf. Eine besondere Bedeutung wird der Einbindung des Baukörpers in Bezug auf die nach Süden steil ansteigende Topographie zugeschrieben. Eine möglichst geringe Gründungsfläche soll dem Erhalt unversiegelter Bodenflächen und einer nachhaltigen Grundstücksentwicklung dienlich sein. Das Gelände wurde durch das Liegenschaftsamt vermessen. Das Höhenaufmaß sowie die Geländeschnitte liegen als Anlage 4 bei. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 14 Anlage 2.1a - Luftbild Anlage 3.1 - Lageplan 15 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Anlage 4.1 - Übersichtsplan Höhenaufmaß/ Liegenschaftsamt Anlage 4.2 – Geländeschnitte Ost-West Achse 4 und Achse 10 / Liegenschaftsamt Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 16 3.0 RAHMENBEDINGUNGEN, PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN 3.1 BEBAUUNGSPLAN Baurechtlich liegt das zu beplanende Gebiet im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 494 „Dausäcker“ vom 03.04.1963, siehe Anlage 3.3. Hinsichtlich der Baugrenzen (wie in Anlage 3.2 als Maximalerweiterung von 5m nach Nord und West dargestellt) wird der Bebauungsplan an das Wettbewerbsergebnis in einem Bebauungsplanänderungsverfahren angepasst. Anlage 3.3 - Bebauungsplan 494 „Dausäcker“ BAURECHT Auf dem Grundstück besteht Baurecht für einen Kindergarten. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG Für das Grundstück gilt eine GRZ von 0,2. Es sind maximal zwei Vollgeschosse möglich, wenn im Kellergeschoss durch die Hanglage das zweite Vollgeschoss ausgebildet wird. PLANGEBIET / BAUFELD Das Plangebiet umfasst das Flurstück 8657 und das nördlich daran angrenzende Flurstück 8660. Letzteres ist im B-Plan 494 noch als durchbindender Weg zwischen Ringelberghohl und Paul-Rein-Straße dargestellt. Diese Verbindung existiert nicht mehr. Der östliche Teil des Flurstücks ist nun Teil des privaten Flurstücks 8661. 17 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Das Flurstück 8660 kann als Grünfläche oder als Zufahrt und Stellplätze für die Kita in die Planungsüberlegungen einbezogen werden. Es kann jedoch nicht für Spielplatzgeräte genutzt werden. Anlage 3.2 – Lageplan Plangebiet / Baufeld Im Bebauungsplan ist auf dem Grundstück eine Bauflucht mit einem Abstand zur westlichen Grundstücksgrenze von 10,0 m, zur nördlichen Grenze von 5,0 m festgesetzt. Vor dem Hintergrund der stark ausgeprägten Topografie des Grundstücks wird das Baufeld in Richtung Nord und West um jeweils 5m vergrößert, siehe Anlage 3.2. Der Bebauungsplan wird an das Wettbewerbsergebnis in einem Bebauungsplanänderungsverfahren angepasst. Die Abstandsflächen nach LBO sind einzuhalten. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 der Wandhöhe, siehe § 5 (7) 1 LBO. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 18 3.2 ARTENSCHUTZ Die Artenschutzrechtliche Prüfung auf das Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen ist erfolgt. Hinsichtlich des Artenschutzes bestehen auf dem Plangebiet grundsätzlich keine Ausschlussflächen. VERMEIDUNG VON KOLLISION AN GLASSCHEIBEN Zur Vermeidung des Kollisionsrisikos durch Glasanflug ist darauf zu achten, dass das Gebäude keine großflächigen Glasflächen aufweist, oder diese so gestaltet sind, dass sie von Vögeln wahrgenommen werden können. Als Ausgleich für Brut- und Nahrungsstätten für Fledermäuse und Vögel sollen 4 Niststeine für Höhlenbrüter sowie ein Fledermaus- Winterquartier im Gebäude eingeplant werden. Wünschenswert ist, diese Nisthilfen in das Gebäude zu integrieren. Bei der Gestaltung der Außenanlagen sollen standortheimische Blüten und Beeren tragende Gehölze verwendet werden. LANDSCHAFTSBILD Aufgrund der Lage im Ortsrandbereich und der Wirkung des Gebäudes in die freie Landschaft sollen die Fassaden in einem gedeckten, möglichst natürlichen Farbton gehalten werden. BELEUCHTUNGSSITUATION Eventuelle Außenbeleuchtung ist mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, etwa LED, vorzunehmen. 3.3 FREIRAUMSITUATION / BAUMBESTAND Die Kartierung und Bewertung des Baumbestands ist als Anlage 3.4 beigefügt. Anlage 3.4 Bewertung Baumbestand 19 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Das Areal des heutigen Kinderspielplatzes ist geprägt vom vorhandenen Baumbestand. Großbäume überstellen den Bereich und geben Schatten. Nach Süden und Osten schließt die Geländeböschung mit eher geschlossenem Bewuchs an und leitet über zu den Freiflächen im Süden. Die Gestaltung des Areals soll den Gesamtcharakter der vorhandenen Situation aufnehmen und diesem landschaftlichen Kontext folgen. Nach einem Sturmschaden im Herbst 2017 wurden im südlichen Hangbereich einige Bäume gefällt. Diese sind im Übersichtsplan gekennzeichnet. Von der großen Pappel, Baum 30, an der Grenze zu Flurstück 8656 steht noch der Stamm. Die straßenbegleitende Baumreihe aus Lärchen, Birke und Bergahorn – Baumnummern 1 bis 7 – ist erhaltenswert und bei der Planung zu berücksichtigen. Ebenso sind die drei Bäume – Baumnummern 40, 48 und 49 – im Hang am südöstlichen Rand des Grundstücks zu erhalten. Die erhaltenswerten Bäume Nummer 8, 9,10, 14 und 15 in der nördlichen Ebene stehen im Baubereich und können somit entfallen. Es ist dennoch wünschenswert, dass einzelne Bäume bei der Planung berücksichtigt werden. Ziel ist es, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Mit den vorhandenen Topographien soll bei der Anordnung des Baukörpers geschickt gearbeitet werden, so dass der Baumverlust möglichst gering ist. Sie soll auch als ein Entwurfselement für die Zonierung und die Gestaltung des Freiraums der Kita eingesetzt werden. Sollte ein Flachdach vorgeschlagen werden, so sind die Flachdächer allesamt mit einer Extensivbegrünung mit 12 cm Vegetationsschicht oberhalb einer Dränschicht zu begrünen. 4.0 VERKEHR UND ERSCHLIESSUNG 4.1 ÖPNV Auf der Nordseite des Grundstücks befindet sich die Bushaltestelle „Im Sonnental“ der Linie 22, die Grötzingen mit dem Stadtteil Durlach verbindet. Südlich der B10 befindet sich mit den Linien S4 und S5 Anschluss an das Stadtbahnliniennetz der Stadt Karlsruhe. 4.2 MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über den Ringelberghohl. Die Lage der Zufahrt ist entwurfsabhängig. Sie sollte nach Möglichkeit gebündelt angeordnet werden. Die Standorte der erhaltenswerten Bäume sind dabei zu beachten. Der Stellplatznachweis muss auf dem Gelände erfolgen. Es sind zwei Stellplätze, davon mindestens einer als Behinderten-Stellplatz sowie 20 Fahrradstellplätze anzuordnen. 4.3 ERSCHLIESSUNG MEDIEN Regen- und Schmutzwasserleitungen liegen als Trennsystem in der Straße Ringelberghohl. Eine Versorgungsleitung Gas liegt ebenfalls in der Straße Ringelberghohl. Fernwärme ist in diesem Gebiet nicht verfügbar. Auf dem Baugrundstück verläuft eine 20 kV –Stromtrasse mit ca. 3,50 m Abstand parallel zur Straße. Diese wird voraussichtlich im Zuge der Baumaßnahme in das Straßenprofil verlegt werden. Der Mehrspartenplan liegt als Anlage 3.5 bei. 5.0 BARRIEREFREIHEIT Kindertageseinrichtungen sind nach§ 39 LBO als barrierefreie Anlagen zu bauen. Alle Geschosse des Neubaus müssen im Endausbau barrierefrei zugänglich sein. Es gilt die DIN 18040-1. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 20 6.0 BRANDSCHUTZ Detaillierte Ausführungen zum Thema Brandschutz in Kindertageseinrichtungen sind in der Anlage 11.0 - „Informationen zum Thema Brandschutz in Kindertagesstätten“ beigefügt. Untenstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse: BAUORDNUNGSRECHTLICHE EINORDNUNG  Die Vorgaben der LBO / LBOAVO Baden-Württemberg sind den Planungen zu Grunde zu legen.  Kindertagesstätten unterliegen gemäß § 38 LBO dem Tatbestand des Sonderbaus / ungeregelter Sonderbau, weitergehende Anforderungen / Erleichterungen sind möglich. SCHUTZZIELE  Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. ZUFAHRT FÜR FEUERWEHR UND RETTUNGSDIENST  Es muss keine Zufahrt vorgesehen werden.  Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr befinden sich auf öffentlicher Verkehrsfläche. BAULICHER BRANDSCHUTZ  Unterteilung in Nutzungseinheiten  direkte bodentiefe Ausgänge ins Freie aus allen Gruppen- und Schlafräumen, Mehrzweckräumen, in den Obergeschossen auf Laubengänge und daran angeschlossene Außentreppen  zwei bauliche Rettungswege  nicht ebenerdige Aufenthaltsbereiche (Galerien, Spielebenen) müssen so angeordnet sein, dass diese Bereiche ständig durch das anwesende Personal optisch und akustisch zu überwachen sind. ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ  Flächendeckende interne Brandmeldeanlage mit Hausalarm  Blitzschutz  bei Atrien / geschossübergreifend / RWA, Rauchabzugsöffnung an oberster Stelle  Brandfallsteuerung bei Aufzügen, die Brandabschnitte überbrücken  Sicherheitsbeleuchtung FLUCHT- UND RETTUNGSWEGEKONZEPT Im Rahmen der Bearbeitung ist ein Flucht- und Rettungswegekonzept zu entwickeln, das schematisch im Entwurf darzustellen ist. 21 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 7.0 BAUGRUND Zum Planungsgrundstück wurden eine Baugrunderkundung und eine Gründungsberatung sowie eine umwelttechnische Untersuchungen durchgeführt. Der Bericht Stand Juli 2017 liegt als Anlage 12 bei. GEOTECHNICHE BESCHREIBUNG  Von 0,70 m bis maximal 2,50 m Tiefe: Künstliche Auffüllungen aus sandigen Schluffen  2,50 m -5,50 m Tiefe: Sandsteinbruch in Kiesgröße, größere Steine und Blöcke möglich (Verwitterungshorizont Festgestein)  Min. 4,10 m (RKS3) – max. 6,40 m (RKS 1) Tiefe: Ab dieser Tiefe ist mit kompaktem Festgesteinshorizont zu rechnen. UMWELTTECHNISCHE BEURTEILUNG  Das Flurstück ist nicht im Altlastenkataster erfasst.  An Sondierstelle RKS 3 wurden lokal Asphaltbruchstücke mit PAK – Belastung vorgefunden.  Aushubmaterial ist im Rahmen von Baumaßnahmen abfallrechtlich zu untersuchen und zu entsorgen.  Nach Einschätzung des UA besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf. GRUND- UND SCHICHTENWASSER  Es wurde kein Grund- bzw. Schichtenwasser bis zur maximalen Erkundungstiefe von 6,40 m (max. 135,06 m ü. NHN) festgestellt.  Von einem das Bauwerk beeinflussenden, zusammenhängenden Grundwasserleiter ist nicht auszugehen.  Gering wasserdurchlässiger, bindiger Baugrund; Zufluss von Schichtenwasser bei Niederschlagsereignissen möglich. GEOTECHNISCHE EMPFEHLUNG  Der Baugrund ist generell tragfähig.  Flachgründungen sind möglich für einen 2- bis 3- geschossigen Baukörper als elastisch gebettete Bodenplatte oder mit Streifenfundamenten.  Der Bodenaustausch bis ca. 0,80m unter GOK ist empfohlen.  Der ältere Baumbestand am Hang weist teilweise Sichelwuchs auf. Vermutet werden langsame Hangbewegungen zumindest zu einem früheren Zeitpunkt.  Mit den vorhandenen Böschungsneigungen und dem festgestellten Sichelwuchs ist davon auszugehen, dass bei einem weiteren Eingriff voraussichtlich zusätzliche Maßnahmen – wie z.B. ein Verbau - erforderlich werden. 8.0 NACHHALTIGES BAUEN UND TECHNISCHE KONZEPTION Für alle kommunalen Bauvorhaben hat die Stadt Karlsruhe durch den Gemeinderat die „Leitlinie für Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen der Stadt Karlsruhe“1 in den Teilen 1 und 2 in Kraft beschlossen. Bereits im Vorentwurf sind diese dort definierten Standards verbindlich, soweit nicht weitergehende Anforderungen in dieser Auslobung definiert sind. Die Ausloberin legt im Sinne aller Aspekte der Nachhaltigkeit besonderen Wert auf folgende Qualitäten des Entwurfes:  Kompaktheit des Baukörpers (A/V-Verhältnis),  dauerhafte Fassadenmaterialien, 1 https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/hochbau/energie/energieeffizienz.de Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 22  leicht zu unterhaltende Gebäudehülle inklusive einfacher Reinigung aller Verglasungen,  Schutz vor Auskühlen und Überhitzung durch Begrenzung der transparenten Fassadenanteile < 35%,  effektive Durchlüftung mit manueller Möglichkeit der Fensterlüftung für unbeheizte Nutzungszeit des Jahres,  effektiver sommerlicher Wärmeschutz mit idealerweise passiver Nachtauskühlung,  Umnutzungsfähigkeit über Grundrissproportionierung und Gestaltung mit tragenden und nichttragenden Elementen,  Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden bzw. recycelten Rohstoffquellen,  geringster Energiebedarf zur Umsetzung eines Nullenergiekonzeptes möglichst durch Einsatz von Low-Tech- Konzeptionen,  maximierte Nutzung von regenerativen Energiequellen am Standort durch optimierte Lage und Geometrie der Hülle (insbesondere solare Energiegewinne),  Vereinbarkeit von solarer Dachnutzung und gleichzeitig extensiver Begrünung (Flachdach) Im Sinne der Nachhaltigkeit wird besonderer Wert auf niedrige Folge- und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und Außenanlagen gelegt: Bauunterhaltung, Reinigungs- und Pflegeaufwand, möglichst wenig installierte Gebäudetechnik. 8.1 STANDORTSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Eine weitergehende Nutzung von energetischen Quellen ist konzeptionell zu prüfen und deren Lösungen darzustellen Im Bereich des Flurstücks 8657 sind entsprechend dem Informationssystem „Oberflächennahe Geothermie“ des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Bohrungen für Erdwärmesonden (Sole / Wasser- pumpen) ohne Bohrtiefenbegrenzung möglich. Die Auskunft des LGRB zur Nutzung von oberflächennahen Geothermie mit dem prognostischen Bohrprofil ist als Anlage beigefügt. Das Flurstück 8657 befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet. Damit ist der Einsatz von einem Glykol- Wassergemisch o.ä. als Wärmeträgermedium möglich. Die Nutzung einer Grundwasserwärmepumpe (Wasser-/Wasser-Wärmepumpe) wird nicht empfohlen, da sich im Untergrund Buntsandstein befindet. Vorhandene wasserführende Klüfte sind schwer zu lokalisieren. 8.2 SOMMERLICHER THERMISCHER KOMFORT Im Rahmen der lokalen Folgen des sich vollziehenden Klimawandels werden neben Extremwetterereignissen auch zunehmende Hitzebelastungen in Karlsruhe erwartet (deutlich erhöhte Anzahl von Hitzetagen > 30 °C und tropischen Nächten > 20°C). Zur Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes in den weiteren Planungsphasen werden die neuen Testreferenzjahre „TRY 2017“ des Deutschen Wetterdienstes herangezogen. Vorhandene Kaltluftschneisen sind zu beachten und in das Entwurfskonzept zu integrieren (siehe „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ 2 ). Ein Ausschnitt aus dem Klimaanpassungsplan liegt als Anlage 3.6 bei. Die Planfläche liegt im Einwirkbereich von Kaltluft. Die in der Umgebung gebildete Kaltluft fließt der Orographie folgend hangabwärts. Dies ist bei der Gebäudestellung zu berücksichtigen. Eine umfangreiche Durchgrünung des Plangebietes ist zur Gewährleistung eines angenehmen thermischen Komforts vorzusehen. Dazu können Grünflächen, Dach- und sonstige Begrünung und die Vermeidung vollständig versiegelter Flächen über wasserdurchlässige Bodenbeläge dienen. Transparente Fassadenanteile sind auf unter 35 Prozent zu begrenzen, da sie einen hohen Einfluss auf den thermischen Komfort haben. 2 siehe https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/klimaanpassung https://geoportal.karlsruhe.de/buergergis/ 23 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 9.0 AUFGABE 9.1 BETREUUNGSKONZEPT Tageseinrichtungen für Kinder sind Orte, an denen Kinder unterschiedlichen Alters außerfamiliär in Gruppen betreut werden. Der gesetzliche Förderauftrag aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes bezogen auf seine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Barrierefreiheit ist deshalb eine selbstverständliche Voraussetzung für das selbstverständliche Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung. Insgesamt spielen Räume für die pädagogische Arbeit auf der Grundlage des Orientierungsplanes Baden Württemberg eine wichtige Rolle. Wichtig sind Differenzierungsmöglichkeiten, die sich aus der Raumanordnung und der Möglichkeit zur flexiblen und multifunktionalen Nutzung aller Räume ergeben sollen. Differenzierungsflächen sind notwendig als Erweiterungsflächen für Arbeit in Kleingruppen, als Selbstlernorte oder zur Umsetzung von individuellen Förderinhalten. Das pädagogische Konzept umfasst auch die Möglichkeit offener Grundrisse und die Vernetzbarkeit der Bistrobereiche und Verkehrsflächen. Dies gilt nicht für die Bereiche der Gruppen- und Mehrzweckräume. Besonderes Augenmerk sollte auf Erschließungsflächen liegen, die durch Anordnung und Ausgestaltung über ihren Erschließungszweck hinaus als Spiel- und Lernorte genutzt werden können. Parallel dazu sollten Kindertageseinrichtungen zukünftig mehr Möglichkeiten bieten sich der Lebenswelt der Familien zu öffnen beispielsweise für Elterncafés oder Kooperationen mit externen Anbietern, da das Leben der Kinder wesentlich früher und länger in der Kindertageseinrichtung stattfindet. 9.2 AUFGABENSTELLUNG Wie unter B1 genannt, plant die Stadt Karlsruhe den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung für 60 bis 70 Kinder. Hier werden zukünftig Kinder im Vorschulalter überwiegend durchgehend ganztägig betreut und versorgt. Ziel ist eine größtmögliche Flexibilität der Nutzung der verschiedenen Funktionsbereiche durch alle Altersgruppen. Es werden Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut. 10.0 RAUMPROGRAMM Die Ausloberin fordert die Erstellung eines Vorentwurfs unter Berücksichtigung des vorliegenden Raumprogramms. Ein detailliertes Raumprogramm mit Aussagen über Funktionsbereiche und deren Zuordnungen liegt als Anlage 5.1 bei. Der geforderte Vorentwurf beinhaltet den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit ca. 532 m² Programmfläche Der Neubau soll aus folgenden Funktionsbereichen bestehen: Funktionsbereiche Programmfläche m² Gruppenbereich 365 Essensbereiche inklusive Küche 89 Verwaltung 78 Programmfläche gesamt 532 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 24 10.1 GRUPPENBEREICH Funktionsbereich Gruppen Programmfläche m² Gruppen- und Intensivräume 240 Abstellfläche Gruppenräume 20 Mehrzweckraum 60 Geräteraum Mehrzweckraum 8 Abstellfläche zentral 12 Schlafraum 25 Gesamtfläche 365 GRUPPENRÄUME UND INTENSIVRÄUME Jede Gruppeneinheit (60m²) besteht aus einem Gruppenraum (40m²) und einem angrenzenden Intensivraum (20m²), die über eine Verbindungstür miteinander verbunden werden. Beide Räume werden direkt vom Flur erschlossen. Nach Möglichkeit soll ein direkter Zugang in den Außenspielbereich angeboten werden. In jedem Gruppenraum ist ein Wasseranschluss vorzusehen. Eine Differenzierung der Räume für die verschiedenen Altersgruppen ist nicht vorgesehen. Jedem Gruppenraum ist ein kleiner Materialabstellraum mit 5m² zuzuordnen. Sie können in die Gruppen- bzw. Intensivräume integriert werden. Die Raumhöhe sollte 2,80m bis 3,00m im Lichten betragen. MEHRZWECKRAUM Der Raum dient vorrangig als Bewegungsraum sowie bei schlechtem Wetter als Spielraum. Ein direkter Zugang vom Eingangs- und vom Außenbereich ist wünschenswert. Der Mehrzweckraum sollte möglichst in räumlicher Einheit mit der Küche und dem Personal- und Behinderten- WC stehen und eine Funktionseinheit bilden, die unabhängig vom Regelbetrieb der Einrichtung separat genutzt werden kann. Dem Bewegungs-/ Mehrzweckraum ist ein Abstellraum von 8m² für Spielgeräte, Liegen, Matratzen, etc. zuzuordnen. Dieser Raum ist vom Mehrzweckraum zu erschließen. Die Raumhöhe des Bewegungs-/ Mehrzweckraums sollte zwischen 2,80m und 3,00m i. L. liegen. SCHLAFRAUM Der Schlafraum muss in der Nähe eines Gruppenraumes angeordnet werden. Es ist ein zweiter baulicher Fluchtweg einzuplanen. ABSTELLRÄUME Den Gruppenräumen ist jeweils ein kleiner Materialabstellraum von 5m² zuzuordnen. Für den Mehrzweckraum ist eine Abstellmöglichkeit von insgesamt 8m² zu planen. Zusätzlich sollte ein zentral gelegenes, gruppenübergreifendes Materiallager mit ca. 12m² vorhanden sein. 25 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung 10.2 ESSENSBEREICH Funktionsbereich Essen Programmfläche m² Bistrobereiche (15m² pro Gruppe) 60 Küche 24 Lagerraum Küche 5 Gesamtfläche 89 BISTROBEREICHE Es werden circa 60 bis 70 Kinder vor Ort verköstigt. Die Essensversorgung erfolgt in dafür vorgesehenen Bistrobereichen. Diese sollen dezentral angeordnet und den Gruppenbereichen zugeordnet werden. Es ist vorgesehen, dass sich jeweils zwei Gruppen einen Bistrobereich teilen, der das Essen in ruhiger Atmosphäre zulässt. Es sollen Abstellmöglichkeiten für vier Servierwägen im Bereich der Bistrobereiche vorgesehen werden. Zusätzlich soll die Möglichkeit gegeben sein die Bistrobereiche außerhalb der Essenszeiten als Spiel- und Aufenthaltsbereich zu nutzen. Das Platzieren der Bistrobereiche angrenzend an Verkehrsflächen ist wünschenswert. KÜCHE Für die Versorgung der Einrichtung ist eine zentrale angeordnete Küche vorzusehen. Die Küche ist so anzuordnen, dass sowohl die Anlieferung als auch die Entsorgung ohne Störungen des Betriebes erfolgen kann. Ein separater Zugang ist wünschenswert. Die Anlieferung ist im Entwurf darzustellen. Von der Küche ist ein belüftbarer Lagerraum (5m²) für Kühlgeräte abzutrennen. Die Küche soll in einen Weiß- und einen Graubereich unterteilt sein. Ein WC mit Waschbecken für das Personal ist in räumlicher Nähe zur Küche anzuordnen. Die Essensausgabe erfolgt als Tischgemeinschaft in den Bistrobereichen. Über Servierwägen wird das Essen in die Bistrobereiche transportiert. Die Essensversorgung ist betreiberabhängig und derzeit noch nicht festgelegt. Folgende Verpflegungssysteme können zum Einsatz kommen: Cook & Chill, Warmverpflegung bzw. Tiefkühlsystem oder Frischküche. KÜCHENAUSSTATTUNG Durchschubspülmaschine, Zulauftisch mit Vorspülbecken, Auslauftisch mit Wandbord, Kombidämpfer mit Induktionshaube, Küchenzeile (mit Doppelspüle, Herd und Backofen, Arbeitsflächen und Stauraum), Handwaschbecken- Ausgussbecken-Kombination, zwei hohe Kühl-/ Gefrierschränke, Schrank für Küchenputzmittel und -utensilien, Abstellfläche für Servierwägen, kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage, Sitzarbeitsplatz für Küchenpersonal. 10.3 VERWALTUNG Funktionsbereich Verwaltung Programmfläche m² Büro für Kitaleitung 15 Personalbereich 48 Multifunktionsraum 15 Gesamtfläche 78 BÜRO FÜR KITALEITUNG Das Büro der Kitaleitung soll möglichst in räumlicher Nähe und mit Blickbezug zum Eingang angeordnet werden. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 26 PERSONAL- UND ARBEITSBEREICH Für den Personalbereich müssen zwei Räume mit 30 m² und 18 m² angeboten werden. Der Personalbereich dient für Pausen- und Vorbereitung, zu Teambesprechungen und Elterngesprächen. Im 30m²-Raum ist eine Teeküchenzeile anzuordnen. Im 18m²-Raum sind die Garderobe und Wertfächer des gesamten Personals sowie zwei Spinde (Umkleide Küchenpersonal) vorzusehen. MULTIFUNKTIONSRAUM Der Raum steht für Therapie- oder sonstige Zusatzangebote zur Verfügung. Darüber hinaus wird er oft für Elterngespräche im Rahmen der Erziehungspartnerschaft und der Entwicklungsdokumentation des Kindes genutzt. Es ist ein Wasseranschluss für Spülbecken mit kleiner Arbeitsplatte vorzusehen. 10.4 NEBENRÄUME HAUPTEINGANG/ WINDFANG UND GARDEROBE Im Eingangsbereich ist ein Windfang mit Schmutzmatte und Schmutzgitter einzuplanen. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppenbereiche anzuordnen. Die Größenordnung ist so auszurichten, dass sich die Kinder dort an- und ausziehen können. Die Garderobe muss bestehen aus einem Haken für den Anorak, einer oberen Ablage für Mützen, einer Sitzgelegenheit (Sitzbank) bzw. unter dieser eine Ablagemöglichkeit für Schuhe. Zwischen den Garderobenhaken ist ein Abstand von mindestens 20cm vorzusehen. PUTZRAUM UND HAUSWIRTSCHAFTSRAUM Im Putzraum sollen die Putzmittel und -geräte aufbewahrt werden. Es ist ein Ausgussbecken zu integrieren. Im Hauswirtschaftsraum sind Waschmaschine, Trockner und Wäscheständer unterzubringen. WC-BEREICH (Kinder) Pro Gruppe sind jeweils zwei Waschbecken und zwei WC-Becken vorzusehen. Nach Möglichkeit sollten die WC- Anlagen für mindestens zwei Gruppen zusammengefasst werden. Für unter dreijährige Kinder sowie für über dreijährige Kinder ist jeweils ein Wickeltisch mit Waschbecken in Erwachsenenhöhe im WC-Bereich vorzusehen. Jeweils für zwei Gruppen ist eine Dusche einzuplanen. Der Duschbereich ist mit ausreichend großer Bewegungsfläche für das Personal auszustatten. Der Toiletten- und der Waschbereich sollten voneinander getrennt sein. Ein separater Vorraum nach Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) ist für die Kindertoiletten nicht erforderlich. Die Toiletten sind als Kabinen mit Türen vorzusehen. Im Waschbereich sollte an den Wänden genügend Platz sein, um für jedes Kind ein Handtuch und Zahnputzsachen unterbringen zu können. WC-BEREICH (Personal, Behinderten-WC) Für das Personal müssen zwei Personal-WC mit Waschbecken eingeplant werden. Bei einer zweigeschossigen Bauweise ist jeweils in jeder Etage eine WC-Anlage für Kinder und für das Personal vorzusehen. Bei den Personal-WCs sind die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) vollumfänglich anzuwenden. 27 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung KÜCHENPERSONAL Für Fachkräfte des Küchenpersonals sind im Personalbereich zwei Spinde zum Umkleiden sowie in Nähe der Küche eine separate Toilette vorzusehen. TECHNIKRÄUME Die Technikräume sind, wenn nicht angegeben, abhängig von der Systemwahl entsprechend ausreichend zu dimensionieren und sinnvoll anzuordnen. 10.5 AUSSENSPIEL- UND FREIFLÄCHE Die Außenspiel- und Grünfläche sollte mindestens 600 m² groß sein (je Gruppe 150 m²). In jedem Geschoss ist nach Möglichkeit ein direkter Zugang mit Schmutzschleuse aus dem zentralen Erschließungsbereich zu den Außenspielflächen zu schaffen. Die Ausloberin legt besonderen Wert auf die Innen-Außen Bezüge und wünscht daher konzeptionelle Aussagen im Lageplan. Flachdächer bzw. leicht geneigte Dächer sind grundsätzlich extensiv zu begrünen. Eine detaillierte Freiraumplanung (LPH 2) ist Teil der Entwurfsarbeit, dabei ist die räumliche Zonierung incl. Aussagen zu den Spielbereichen gefordert. Die Chancen der topographischen Situation zur Gestaltung eines attraktiven Angebotes für die Kinder sind in geeigneter Form zu nutzen. Die Außenspielfläche der Kita kann auch außerhalb des Baufelds in der Vorgartenzone liegen. Es werden Aussagen zu Materialverwendung und zum Vegetationskonzept erwartet. Ebenso ist die geplante Höhensituation darzustellen. Eine Unterbringung für Außenspielgeräte und Gartengeräte ist vorzusehen. Dies kann wahlweise im Gebäude oder in einem separaten Gerätehaus erfolgen. Aus Baumschutzgründen sind die Kronentraufbereiche der Bäume mit einem Erhaltungsgebot frei von jeglichen Einbauten (Spielgeräte), Befestigungen oder Versiegelungen zu halten. Bei der Anordnung des neuen Baukörpers ist darauf zu achten, dass für die spätere Freianlage sinnvolle, möglichst zusammenhängende Außenräume erhalten werden. 10.6 STELLPLÄTZE, MÜLLSTATION PKW-STELLPLÄTZE Es sind zwei Stellplätze, davon mindestens einer als Behinderten-Stellplatz anzuordnen. Der Stellplatznachweis muss auf dem Gelände erfolgen. FAHRRADSTELLPLÄTZE Für die Kindertageseinrichtung sind zwanzig Fahrradabstellplätze vorzusehen. Die Fahrradstellplätze sind offen zu planen. Die Fahrradabstellplätze sollten sowohl Raum für Kinder- als auch für Erwachsenenfahrräder und Fahrradanhänger bieten. KINDERWAGENABSTELLPLÄTZE Für die Einrichtung muss ein witterungsgeschützter Kinderwagenabstellplatz für das Abstellen von sechs Kinderwägen vorgesehen werden. Die Fläche soll eingangsnah, am besten im Bereich des Windfangs, angeordnet werden. Bei einer Anordnung außerhalb des Gebäudes ist diese abschließbar herzustellen. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 28 MÜLLSTATION Der Platz für die Müllbehälter ist baulich integriert in oder am Gebäude unterzubringen. Der Müllabstellplatz muss innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegen. Insgesamt ist für die viergruppige Kindertageseinrichtung eine Fläche für folgende Müllcontainer vorzusehen: 1 x 1.100 l Papiermüll 1 x 1.100 l Wertstoff 1 x 1.100 l Restmüll 2 x 240 l Biomüll 1 x 240 l Speisereste Da die Müllleerung je nach Müllfraktion zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden, ist bei der Festlegung der Grundfläche darauf zu achten, dass diese jeweils separat geleert werden können. 11.0 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Bei der Planung sind neben einschlägigen rechtlichen Vorschriften und Normen in der jeweiligen gültigen Fassung u. a. zu berücksichtigen:  Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO und LBOAVO)  Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) 2013 (besonders §2a)  Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 und EnEG 2013 (besonders §2a, Nr. (1))  Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2015  Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), besonders ASR 3.6 „Lüftung“ (Absatz 5.3 und 5.5)  DIN 18040 Barrierefreiheit  Unfallverhütungsvorschriften (GUV) Aufgestellt, Karlsruhe, den 3. Juni 2019 Der Auftraggeber: Anne Sick, Stadtdirektorin 29 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung C ANHANG ANLAGEN: 1.0 Übersichtslageplan 2.0 Luftbilder 2.1 Städtebauliche Situation 2.2 Grundstück 3.0 Plangebiet Mehrfachbeauftragung (zusätzlich in AutoCAD 2007) 3.1 Lageplan Städtebauliche Situation 3.2 Plangebiet Grundstück 3.3 Bebauungsplan 494 „Dausäcker“ 3.4 Kartierung Baumbestand 3.5 Mehrspartenplan 3.6 Klimaanpassungsplan Ausschnitt 3.7 sketchup Datei 3.8 Foto Modell mit Einsatzplatte 4.0 Höhenaufmaß Plangebiet (zusätzlich in AutoCAD 2007) 4.1 Übersichtsplan Höhenaufmaß 4.2 Geländeschnitte 5.0 Raumprogramm / Flächennachweis (digital) 6.0 Formblatt zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitskenndaten 7.0 Umgebungsfotos digital 8.0 Teilnahmeerklärungen Architekt und Landschaftsarchitekt 9.0 Verfassererklärungen Architekt und Landschaftsarchitekt 10.0 Leitlinie für Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen der Stadt Karlsruhe – Teil 1 11.0 „Informationen zum Thema Brandschutz in Kindertagesstätten“, April 2017, Branddirektion Karlsruhe 12.0 Bodengutachten Stand 2017 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 30 Übersichtslageplan Anlage 1.0 31 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Luftbild - Städtebauliche Situation Anlage 2.1a Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 32 Luftbild - Plangebiet Anlage 2.2a 33 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Luftbild - Plangebiet Anlage 2.2b Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 34 Lageplan städtebauliche Situation Anlage 3.1 35 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Lageplan - Plangebiet Anlage 3.2 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 36 Lageplan B-Plan 494 – Zeichnerischer Teil Anlage 3.3 37 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Kartierung Baumbestand Anlage 3.4 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 38 Mehrspartenplan Anlage 3.5 39 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Klimaanpassungsplan - Ausschnitt Anlage 3.6 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 40 Sketchupdatei Anlage 3.7 41 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Modell mit Einsatzplatte Anlage 3.8 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 42 Höhenaufmaß - Übersichtsplan Anlage 4.1 43 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Höhenaufmaß - Übersicht Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 44 Höhenaufmaß - Geländeschnitte Anlage 4.2 45 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Raumprogramm Anlage 5.1 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 46 47 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Wirtschaftlichkeitskenndaten Anlage 6.0 Kennziffer Grunddaten (in m², m³) Kenndaten Neubau Kita Ringelberghohl Grötzingen Hüllfläche des beheizten Raumvolumens A A/V beheiztes Raumvolumen V Programmfläche PF Verkehrsfläche gem. DIN 277 VF Bruttogrundfläche gem. DIN 277 BG F NUF/BGF Bruttorauminhalt gem. DIN 277 BRI NUF/BRI Nutzfläche gem. DIN 277 NU F VF/NUF Grau markierte Felder sind vom Teilnehmer auszufüllen Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 48 Umgebungsfotos Anlage 7.0 Bild 1 - Ringelberghohl – Flurstück 8660 („Weg“) und nördlicher Teil Flurstück 8657 (Kita) Bild 2 - Ringelberghohl Flurstück 8660 („Weg“) und Flurstück 8657 49 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Bild 3 - Ringelberghohl – Flurstück 8657 Richtung Südwesten Bild 4 - Ringelberghohl – Flurstück 8657-Richtung Süden Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 50 Bild 5 - Ringelberghohl –Flurstück 8657 Richtung Süden (Hang) Bild 6 - Ringelberghohl –Flurstück 8657 Richtung Norden 51 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Bild 7 - Ringelberghohl –Flurstück 8657 Richtung Südwesten Bild 8- Ringelberghohl –Flurstück 8657 Richtung Süden Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 52 Bild 9 – von Flurstück 8656 Richtung Westen Bild 10 - von Flurstück 8656 Richtung Norden 53 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Bild 11- von Flurstück 8656 Richtung Nordosten Bild 12- Ringelberghohl Richtung Nordosten Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 54 Bild 13 – Ringelberghohl Richtung Südosten Bild 14 – Ringelberghohl, halbe Höhe Richtung Osten 55 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Bild 15 – Ringelberghohl Richtung Flurstück 8656 Bild 16 - Ringelberghohl Richtung Nordosten Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft I 56 Bild 17 - Ringelberghohl – Flurstück 8656 – Richtung Norden 57 | Mehrfachbeauftragung Kita Ringelberghohl Karlsruhe - Grötzingen I Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1214 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Gartenbauamt Ersatz für den Spielplatz Ringelberghohl zum Baubeginn der Kita Ringelberghohl (Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 29.11.2023 7 Ö Behandlung Die Fortführung der Planungen zum Neubau Kita Ringelberghohl sind für die kommenden Haushaltsjahre angedacht. Nach dem aktuell vorliegenden Rahmenterminplan soll der Bau der Kita Ringelberghohl in der Jahresmitte 2026 starten. Die Freigabe des Kita-Neubaus vorausgesetzt, wird die Verlagerung des bestehenden Kinderspielplatzes Ringelberghohl an die südlich angrenzende, höher gelegene Ebene erfolgen. Im Bebauungsplan Ringelberghohl ist im südlichen Teil des Grundstücks 8656 ein Spielbereich festgelegt. Das Gartenbauamt wird abhängig von der Entscheidung zum Neubau die Mittel zur Herstellung des Spielplatzes im Doppelhaushalt 2026/27 anmelden. Die Bauarbeiten zur Herstellung des Spielplatzes sind - die Bereitstellung der Finanzierungsmittel vorausgesetzt - zum Jahresbeginn 2026 angedacht. Somit stünde vor Baubeginn der neuen Kita der Spielplatz für die Kinder zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit