Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)

Vorlage: 2023/1200/4
Art: Antrag
Datum: 19.12.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 5.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: teilweise abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1200/4 Eingang: 19.12.2023 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.12.2023 5.3 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die geplante Gebührenerhöhung für den Christkindlesmarkt wird abgemildert und, wie in der Begründung aufgeführt, abgeändert. 2. Nach Vorberatung im entsprechenden Ausschuss und unter Einbeziehung der Beschickerinnen und Beschicker wird die Änderung der Anlage 2 (Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt) zur Jahrmarktsatzung dahingehend vorbereitet, dass Beginn und Ende des Christkindlesmarkts künftig jährlich vom Gemeinderat festgelegt werden. Ab dem Jahr 2024 sollte die reguläre Dauer des Christkindlesmarktes mindestens 30 Tage betragen. Sachverhalt / Begründung Nach der letztmaligen Anpassung der Christkindlesmarktgebühren im Jahr 2020 kündigt sich nun eine weitere Gebührenerhöhung an. Doch anders als bei der moderaten Anpassung im Jahr 2020 (in der Spitze + 11,54 Prozent) ist nun eine signifikante Gebührenerhöhung (in der Spitze + 20,0 Prozent) vorgesehen, die weit über die nachvollziehbare Begründung gestiegener Lebenshaltungskosten hinausgeht. Wir bekennen uns zu dem vom Gemeinderat 2020 beschlossenen Kostendeckungsgrad von 73,86 Prozent. Dass für die Jahre 2024 und 2025 aber jeweils nur ein Kostendeckungsgrad von ca. 57 Prozent erreicht werden wird, liegt unserer Auffassung nach jedoch nicht daran, dass die Beschickerinnen und Beschicker mit zu wenigen Gebühren belastet werden. Im Gegenteil, die Unterschreitung des gemeinderätlichen Kostendeckungsgrads ist auf den gestiegenen Verwaltungsaufwand zurückzuführen: lagen die städtischen Gesamtkosten für den Christkindlesmarkt im Jahr 2020 noch bei etwa 450.000,00 Euro (davon u. a. etwa 90.000 Euro Personalkosten, 360.000 Euro Sachkosten), werden für die Jahre 2024 und 2025 nun über 600.000 Euro prognostiziert (davon u. a. etwa 150.000 Euro Personalkosten und 425.000 Euro Sachkosten). Wir sind der Meinung, dass wir den gestiegenen Verwaltungsaufwand nicht den Beschickerinnen und Beschickern aufbürden dürfen, indem wir die Gebühren unverhältnismäßig erhöhen. Davon abgesehen geht das prognostizierte Gebührenaufkommen für 2024 und 2025 (jeweils 306.225 Euro) gegenüber dem Jahr 2020 (313.033 Euro) sogar zurück, obwohl die angedachten Gebührenerhöhungen schon voll zu Buche schlagen. Dies ist unserer Ansicht nach darauf zurückzuführen, dass im Unterschied zu 2020 nun weniger Stände und Buden ihre Waren präsentieren können. Für uns ist dies ein weiterer – 2 – Beweggrund, die Gebühren nicht unverhältnismäßig zu erhöhen: denn weniger Beschickerinnen und Beschicker können nicht noch mehr schultern. Insofern sprechen wir uns – wie im Jahr 2020 – nur für eine moderate Gebührenerhöhung aus, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt, aber nicht darüber hinausgeht. Wir schlagen vor: Gebührenerhöhung Vorschlag Stadtverwaltung Vorschlag CDU-Fraktion allgemeiner Verkauf + 9,8 Prozent + 5,0 Prozent Kunsthandwerk + 8,3 Prozent + 5,0 Prozent Kunsthandwerkerhütte + 20,0 Prozent + 5,0 Prozent Süßwaren, Backwaren u.Ä. + 20,0 Prozent + 10,0 Prozent Imbissstände ohne Alkoholausschank + 20,0 Prozent + 10,0 Prozent Imbissstände mit Alkoholausschank + 20,0 Prozent + 15,0 Prozent Alkoholausschank + 20,0 Prozent + 15,0 Prozent Darüber hinaus beantragen wir eine Neuregelung der Öffnungstage für den Christkindlesmarkt: In Karlsruhe ist es bisher so geregelt, dass sich der Beginn des Christkindlesmarkts am Datum des 1. Advents orientiert, was mal früher oder mal später im Jahr stattfindet. Die Adventszeit dauert je nach Kalenderjahr 22–28 Tage. Dementsprechend verlängert oder verkürzt sich auch die Dauer des Christkindlesmarkts. 2022 waren es 29 Öffnungstage, in diesem Jahr sind es nur 25 Öffnungstage. Für die Beschickerinnen und Beschicker bedeuten weniger Öffnungstage automatisch auch weniger Einnahmen. Unabhängig von der Gesamtdauer müssen sie trotzdem eine feststehende Gebühr bezahlen, die sich nur dann anteilig reduziert oder erhöht, wenn der Christkindlesmarkt weniger als 24 und länger als 30 Tage andauert. Wir regen an, für diejenigen Jahre mit einer kurzen Adventszeit eine Lösung zu finden, die den Christkindlesmarkt flexibel verlängert, und verweisen dabei beispielhaft auf die Regelung in Rastatt (§ 3 (1) Marktzeiten der „Satzung der Stadt Rastatt über die Durchführung des Weihnachtsmarktes“). Hier werden Beginn und Ende eines Weihnachtsmarktes jährlich und flexibel durch den Gemeinderat festgelegt. Diese Flexibilität wollen wir auch in Karlsruhe herbeiführen, um insbesondere für diejenigen Jahre mit einer kurzen Adventszeit eine gangbare Lösung für den Christkindlesmarkt zu finden. Daher beantragen wir, dass nach Vorberatung im entsprechenden Ausschuss sowie unter Einbeziehung der Beschickerinnen und Beschicker eine Änderung an der Anlage 2 (Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt) zur Jahrmarktsatzung die vorbereitet wird, die ermöglicht, dass Beginn und Ende des Christkindlesmarktes künftig durch den Gemeinderat festgelegt werden. Ab dem Jahr 2024 sollte die Dauer des Christkindlesmarktes aber mindestens 30 Tage betragen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein Stadtrat Tilman Pfannkuch

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1200/4 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.12.2023 5.4 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, Ziffer 1 des Antrages abzulehnen und zu Ziffer 2 in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage und die kalkulierten Kostendeckungsgrade für den Christkindlesmarkt von lediglich 54,37 % für das Jahr 2024 und 52,69 % für das Jahr 2025. Als Anlage ist eine Gesamtübersicht beigefügt, aus der sich die jeweilige Gebühr und der jeweilige Kostendeckungsgrad des Verwaltungsvorschlages sowie der gestellten Änderungsanträge ergibt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, Ziffer 1 des Antrags abzulehnen. Zu Ziffer 2 des Antrages empfiehlt die Verwaltung, in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu verweisen.

  • Extrahierter Text

    Christkindlesmarkt - Gebühren bisher / Verwaltungsvorlage / Anträge Gebühren-ziffer Bezeichnung Gebühren- Bemessung Gebühr in Euro alt 2023 Gebühr in Euro aktuelle Verwaltungs- vorlage ab 2024 Steigerung in % Gebühr in Euro FDP-Antrag Steigerung in % Gebühr in Euro SPD-Antrag Steigerung in % Gebühr in Euro CDU-Antrag Steigerung in % 324 a) Allgemeiner Verkauf m² 82,00 € 90,00 € 9,76% 90,00 € 9,76% 90,00 € 9,76% 86,10 € 5,00% 324 b) Kunsthand-werk m² 60,00 € 65,00 € 8,33% 65,00 € 8,33% 65,00 € 8,33% 63,00 € 5,00% 324 c) Kunsthand-werkerhütte Tag 25,00 € 30,00 € 20,00% 30,00 € 20,00% 28,75 € 15,00% 26,25 € 5,00% 325 Süßwaren m² 130,00 € 156,00 € 20,00% 143,00 € 10,00% 149,50 € 15,00% 143,00 € 10,00% 326 Imbissstände ohne Alkoh. m² 155,00 € 186,00 € 20,00% 170,50 € 10,00% 178,25 € 15,00% 170,50 € 10,00% 327 a) Imbissstände mit Alkoh. m² 255,00 € 306,00 € 20,00% 280,50 € 10,00% 293,25 € 15,00% 293,25 € 15,00% 327 b) Alkoholaus-schank m² 290,00 € 348,00 € 20,00% 319,00 € 10,00% 333,50 € 15,00% 333,50 € 15,00% 327 c) Stehtische Stück 200,00 € 200,00 € 0,00% 200,00 € 0,00% 200,00 € 0,00% 200,00 € 0,00% 327 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 40,00 € 48,00 € 20,00% 48,00 € 20,00% 46,00 € 15,00% 48,00 € 20,00% 328 Kinderfahr-geschäfte pauschal 3.300,00 € 3.960,00 € 20,00% 3.960,00 € 20,00% 3.795,00 € 15,00% 3.960,00 € 20,00% Kostendeckungsgrad 2025: 52,69% 49,65% 51,01% 50,03% Kostendeckungsgrad 2024: 54,37% 51,23% 52,64% 51,63% 1778b-1556-00e5-6450.xlsx 2023

  • Abstimmungsergebnis TOP 5.3 ohne Ziffer 2
    Extrahierter Text