Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)

Vorlage: 2023/1200/2
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.12.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1200/2 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.12.2023 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 16. November 2023 und im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023 die in Anlage 1 beigefügte - und nach der Diskussion im Hauptausschuss geänderte - „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 160.700 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vorbemerkung: Die Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (hier: Kunsthandwerkermärkte) wurden für die Jahre 2024 und 2025 neu kalkuliert. Hierbei wurden auch die für den Bereich des Marktamtes vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltskonsolidierung berücksichtigt. Die Änderung der Gebührenverzeichnisse 1 bis 3 zu § 1 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste (Anlage 1) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Änderungen in den Gebührenverzeichnissen können der Darstellung in der Synopse (Anlagen 2 a bis 2 c) entnommen werden. Änderungen im Text der Gebührensatzung werden nicht vorgenommen. Außerdem wird um Zustimmung zum beschriebenen Vorgehen in Bezug auf die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus Vorjahren im Gebührenbereich des Marktamtes gebeten. Allgemeine Erläuterungen: Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten: Der Anteil des Personalaufwands basiert auf dem für das Jahr 2022 im jeweiligen Gebührenbereich aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Marktamtes. Die aktuellen Tarifabschlüsse wurden nach den städtischen Vorgaben entsprechend berücksichtigt. Der Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen und zentrale Gemeinkosten enthält, basiert ebenfalls auf den Zahlen des Jahres 2022 und den für den kommenden Doppelhaushalt vorgegebenen Eckwerten. Hierbei wurden die Maßnahmen für den Bereich des Marktamtes im Rahmen des Haushaltskonsolidierung ebenso berücksichtigt, wie die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und die städtischen Vorgaben zur Inflationsrate. Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14./15. Februar 2023 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2023 und für den Doppelhaushalt 2024/2025 auf 0,6 % festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2024/2025 berücksichtigt. Die in der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025 enthaltenen kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen sind in den Anlagen 3 a bis 3 e ausgewiesen. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulationen mit ein. Gebührenaufkommen (Anlagen 4 a bis 4 f): Das jeweils ermittelte Gesamtgebührenaufkommen basiert auf den aktuell ermittelten Zahlen und zugeteilten Flächen. – 3 – Einzelheiten zu den Neukalkulationen: Großmarktgebühren (Anlagen 3 a und 4 a): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 einen Kostendeckungsgrad für die Großmarktgebühren von 100 % für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 99,93 % für die Jahre 2024 und 2025 angestrebt (Anlage 3 a). Das erwartete Gebührenaufkommen kann der Anlage 4 a entnommen werden. Bei der Gebührenstruktur soll der Gebührentatbestand für die Kellerräume in der Importhalle (bisher Gebührenziffer 102) nicht mehr aufgeführt werden, da diese Flächen aufgrund von Brandschutzmaßnahmen nicht mehr zugeteilt werden. Das zuletzt privat-rechtlich erhobene Entgelt für Verwiegungen auf der öffentlichen Brückenwaage wurde als Gebührentatbestand (Gebührenziffer 105) in die Satzung mit aufgenommen (siehe auch Anlage 2 a). Ziel der jetzigen Neukalkulation ist es, die allgemeinen Kostensteigerungen zu kompensieren, weitere Unterhaltungsmaßnahmen in den Gebäuden und für die Infrastruktur durchführen zu können sowie bestehenden Unterdeckungen auszugleichen. Daher wurde die restliche Unterdeckung 2020 in Höhe von 41.379,39 Euro, ein Teilbetrag der Unterdeckung 2021 in Höhe von 11.901,58 Euro und ein Teilbetrag der Unterdeckung 2022 in Höhe von 52.911,65 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 mit einbezogen. Außerdem wurde die restliche Unterdeckung 2021 in Höhe von 30.643,16 Euro und die restliche Unterdeckung 2022 in Höhe von 52.911,66 in die Gebührenkalkulation 2025 einbezogen (Anlage 3 a). Daher wird dem Gemeinderat die maßvolle Erhöhung der Zulassungsgebühren für städtische Hallenflächen sowie nachträgliche Anbauten, Einhausungen und Freimarktflächen vorgeschlagen (Anlage 2 a). Bei Einbeziehung der Erträge aus privatrechtlichen Vermietungen und Erbbauzinsen kann festgehalten werden, dass der Großmarkt weiterhin mehr als kostendeckend arbeitet. Wochenmarktgebühren (Anlagen 3 b und 4 b): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 einen Kostendeckungsgrad für die Wochenmarktgebühren in Höhe von 98 % für das Jahr 2022 und von 100 % für das Jahr 2023 beschlossen. Der Gemeinderat hat ebenfalls mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Bereich Wochenmärkte im Jahr 2020 entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 29.820,30 Euro und mit Beschluss vom 20. Dezember 2022 dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2021 entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 24.101,98 Euro zugestimmt. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 99,70 % für die Jahre 2024 und 2025 angestrebt (Anlage 3 b). Die Anlage 4 b fasst das erwartete Gebührenaufkommen zusammen. Ziel der jetzigen Neukalkulation ist es auch hier, die allgemeinen Kostensteigerungen zu kompensieren und den Teilbetrag einer bestehenden Unterdeckung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 10.570,08 Euro auszugleichen (Anlage 3 b). Die restliche Unterdeckung des Jahres 2022 in Höhe von 14.811,62 Euro soll bis zum Jahr 2027 ausgeglichen werden. – 4 – Entsprechend der Maßgabe der letzten Gebührenkalkulationen und auch, um einen gewissen Lenkungseffekt zu erzielen wurde dabei darauf geachtet, dass die Steigerung bei den Gebühren für Beschickerinnen und Beschicker, die sich bei mehrtägigen Wochenmärkten lediglich auf die starken Tage (Freitag oder Samstag) konzentrieren, höher ausfällt, als bei Beschickerinnen und Beschickern, die durch permanente Anwesenheit zum Gelingen eines Marktes beitragen. Um die Dauerzulassungsinhaberinnen und –inhaber nicht noch weiter zu belasten, hat die Verwaltung erneut keine Änderungen bei den Gebühren für die Tagesauslagen bei Dauerzulassungen sowie den Eckplatzzuschlägen vorgesehen (Anlage 2 b). Jahrmarktgebühren (Anlagen 3 c, 4 c und 4 d): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2019 einen Kostendeckungsgrad für die Gebühren der Jahrmärkte und Kirchweihen in Höhe von 65,09 % für das Jahr 2020 und in Höhe von 63,97 % ab dem Jahr 2021 festgelegt. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2020 entstandenen Unterdeckung im Bereich der Jahrmärkte in Höhe von 39.659,82 Euro zugestimmt. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 74,08 % für das Jahr 2024 und in Höhe von 82,08 % für das Jahr 2025 angestrebt (Anlage 3 c). Das erwartete Gebührenaufkommen kann den Anlagen 4 c und 4 d entnommen werden. Änderungen im Text der Gebührensatzung sind nicht vorgesehen, allerdings sollen im Gebührenverzeichnis 3 (Anlage 2 c) bei den Kinderfahrgeschäften die Kinderschleifen künftig der Gebührenziffer 302 b) statt der Gebührenziffer 302 a) zugeordnet werden, um diese aufgrund der vergleichsweise hohen Frontmeterzahl nicht überproportional bei den Gebühren zu belasten. Außerdem soll Gebührenziffer 310 künftig wie folgt lauten: - 310 a) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren (vorher: allgemeiner Verkauf) - 310 b) Kunsthandwerk (vorher: Haushaltswaren und Kunsthandwerk) Neben der Kompensation der allgemeinen Kostensteigerungen soll mit der jetzigen Neukalkulation die Unterdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 36.117,99 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 mit einbezogen werden. Außerdem wurden auch die für den Bereich des Marktamtes vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt und dadurch der benötigte Gebührenbedarf reduziert. Die vorgeschlagenen Gebührensätze (Anlage 2 c) wurden mit dem Karlsruher Schaustellerverband im Vorfeld einvernehmlich festgelegt. Christkindlesmarktgebühren (Anlagen 3 d und 4 e): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2019 einen Kostendeckungsgrad für die Christkindlesmarktgebühren in Höhe von 73,86 % ab dem Jahr 2020 festgelegt. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2020 entstandenen Unterdeckung im Bereich des Christkindlesmarktes in Höhe von 94.353,62 Euro und mit Beschluss vom 20. Dezember 2022 dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2021 entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 239.310,66 Euro zugestimmt. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 54,37 % für das Jahr 2024 und in Höhe von 52,69 % für das Jahr 2025 angestrebt (Anlage 3 d). Das erwartete Gebührenaufkommen kann den Anlagen 4 e entnommen werden. – 5 – Änderungen im Text der Gebührensatzung sind nicht vorgesehen. Allerdings soll Gebührenziffer 325 im Gebührenverzeichnis 3 (Anlage 2 c) künftig ausschließlich die Bezeichnung „Süßwaren“ erhalten. Neben der Kompensation der allgemeinen Kostensteigerungen wurden bei der jetzigen Neukalkulation auch die für den Bereich des Marktamtes vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt und dadurch der benötigte Gebührenbedarf reduziert. Die bestehende Unterdeckung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 58.697,29 Euro wurde in diese Neukalkulation noch nicht mit einbezogen und soll bis zum Jahr 2027 ausgeglichen werden. Bei der Neukalkulation wurde zwar auch wieder darauf geachtet, dass die Gebührensteigerung für Betriebe, die die Infrastruktur (zum Beispiel, Wasser-/ Abwasserleitungen, Toilettenbetreuung, Abfallentsorgung etc.) am meisten beanspruchen, am stärksten ausfällt. Für die Beschickerinnen und Beschicker des allgemeinen Verkaufs, des Kunsthandwerks sowie der Kunsthandwerkerhütte sind dieses Mal allerdings auch Gebührenerhöhungen vorgesehen. Die vorgeschlagene Gebührenneukalkulation bedeutet für die Beschickerinnen und Beschicker des Christkindlesmarktes ab dem kommenden Jahr eine Gebührenerhöhung von bis zu 20 %. Trotz dieser Gebührenerhöhung wird in den Jahren 2024 und 2025 aber lediglich ein Kostendeckungsgrad von unter 55 % im Bereich des Christkindlesmarktes erwartet, was vielfache Ursachen hat. Neben den oben erwähnten allgemeinen Kostensteigerungen und dem generell hohen Aufwand für diese Top- Veranstaltung mit großer Strahlkraft und überregionaler Bedeutung sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich auch zusätzliche Aufwendungen aufgrund gestiegener Anforderungen, zum Beispiel an die Sicherheit oder unerwarteter Entwicklungen entstanden. Gebühren für die Kunsthandwerkermärkte (Anlagen 3 e und 4 f): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 einen Kostendeckungsgrad für die Kunsthandwerkermarktgebühren in Höhe von 99,99 % für das Jahr 2022 und in Höhe von 98,03 % für das Jahr 2023 beschlossen. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2020 entstandenen Unterdeckung im Bereich der Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 5.080,32 Euro zugestimmt. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 99,97 % für die Jahre 2024 und 2025 angestrebt (Anlage 3 e). Das erwartete Gebührenaufkommen kann der Anlage 4 f entnommen werden. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen wurden die bestehenden Kostenüber- und Kostenunterdeckungen in der Neukalkulation berücksichtigt. Daher wurde ein Teilbetrag der Unterdeckung 2021 in Höhe von 448,91 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 einbezogen. Außerdem wurde die restlichen Unterdeckung 2021 in Höhe von 542,21 Euro mit der Überdeckung 2022 in Höhe von 420,39 Euro verrechnet und die restliche Unterdeckung in Hohe von 121,82 Euro in die Gebührenkalkulation 2025 einbezogen (Anlage 3 e). Erfreulicherweise kann aufgrund des im Sommer 2023 erstmals durchgeführten zusätzlichen Kunsthandwerkermarktes und der damit verbundenen gestiegenen Beschickerzahl die Beibehaltung der bisherigen Gebühr vorgeschlagen und auf eine Gebührenerhöhung verzichtet werden. – 6 – Kostendeckungsgrade: Bereich beschlossener KDG 2023 erreichter KDG 2022 angestrebter KDG 2024 angestrebter KDG 2025 Großmarkt 100,00 % 94,58 % 99,93 % 99,93 % Wochenmärkte 100,00 % 97,44 % 99,70 % 99,70 % Jahrmärkte und Kirchweihen 63,97 % 78,69 % 74,08 % 82,08 % Christkindlesmarkt 73,86 % 63,33 % 54,37 % 52,69 % Kunsthandwerkermärkte 99,99 % 104,40 % 99,97 % 99,97 % Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen: Nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (hier: Kunsthandwerkermärkte) sowie der Genehmigung des vorgeschlagenen Vorgehens hinsichtlich der entstandenen Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus Vorjahren stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage 5) wie folgt dar: 2018 0,00 Euro 2019 0,00 Euro 2020 0,00 Euro 2021 0,00 Euro 2022 - 73.508,91 Euro Die Verwaltung empfiehlt, diese Kostendeckungsgrade zu beschließen und dem vorgeschlagenen Vorgehen hinsichtlich der entstandenen Kostenüber- und Kostenunterdeckungen zuzustimmen. – 7 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 16. November 2023 und im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023 a) die in Anlage 1 beigefügte und nach der Diskussion im Hauptausschuss geänderte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2021, b) im Bereich Großmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2020 in Höhe von 41.379,39 Euro, eines Teilbetrags der Unterdeckung 2021 in Höhe von 11.901,58 Euro und eines Teilbetrags der Unterdeckung 2022 in Höhe von 52.911,65 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2021 in Höhe von 30.643,16 Euro und der restlichen Unterdeckung 2022 in Höhe von 52.911,66 Euro in die Gebührenkalkulation 2025 (vgl. Anlage 3 a), c) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2022 in Höhe von 10.570,08 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 (vgl. Anlage 3 b), d) im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen die Einbeziehung der Unterdeckung 2019 in Höhe von 36.117,99 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 (vgl. Anlage 3 c), e) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2021 in Höhe von 448,91 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 sowie die Verrechnung der Überdeckung 2022 in Höhe von 420,39 Euro mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2021 in gleicher Höhe und die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2021 in Höhe von 121,82 Euro in die Gebührenkalkulation 2025 (vgl. Anlage 3 e), f) die Zurückstellung der Verwendung der verbleibenden Unterdeckungen in Höhe von 73.508,91 Euro.

  • Anlage 1-Änderungssatzung-CHM überarbeitet
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. Seite 229, 231), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seite 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 19. Dezember 2023 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2021 (öffentliche Bekanntmachung unter www.karlsruhe.de am 30. Dezember 2021) beschlossen. Artikel 1 Die Gebührenverzeichnisse 1 bis 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste wird wie folgt geändert: „Gebührenverzeichnis 1 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. Dezember 2023, gültig ab 1. Januar 2024 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr ziffer bemessung in Euro Großmarktgebühren 101 Zulassung für städtische Hallenflächen m²/Monat 9,00 102 nicht vergeben 103 Zulassung für nachträgliche Anbauten, Einhausungen, Freimarktflächen etc. m²/Monat 4,50 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) m²/Monat 1,00 105 Wiegegebühr öffentliche Brückenwaage pro Verwiegung 7,15 Umsatzsteuer 106 Den Gebühren nach Gebührenziffer 101 bis 105 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. Dezember 2023, gültig ab 1. Januar 2024 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr ziffer bemessung in Euro Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201 Tagesplatzzulassung Tagesplatzbeschicker m²/ Tag 1,40 Auslagen von Dauerbeschickern m²/ Tag 0,51 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag m²/ Monat 3,50 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/ Monat 5,00 2 Markttagen m²/ Monat 5,00 3 Markttagen und mehr m²/ Monat 5,50 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 2 Markttagen pauschal 3,50 3 Markttagen pauschal 5,00 Christbaumverkauf 204 für die Saison m² 2,50 Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Gebührenziffern 201 bis 204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. Dezember 2023, gültig ab 1. Januar 2024 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr ziffer bemessung in Euro Jahrmarktgebühren 301 Fahrgeschäfte a) Achterbahn pauschal 3.000,00 b) Geisterbahn pauschal 2.350,00 c) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.700,00 d) Autoscooter über 30 m pauschal 3.200,00 e) Rundfahrgeschäfte bis 20 m pauschal 2.700,00 f) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 3.200,00 g) Riesenrad pauschal 3.300,00 h) Hochfahrgeschäfte pauschal 3.300,00 i) Wildwasserbahn pauschal 3.200,00 j) Go-Kart-Bahn pauschal 2.700,00 k) Schiffschaukel, Kettenflieger u. Ä. pauschal 1.100,00 302 Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte lfdm 100,00 b) Kinderschleife und Kinderscooter lfdm 90,00 c) Kindereisenbahn lfdm 70,00 303 Schau und Belustigung a) Laufgeschäfte lfdm 125,00 b) Simulator, Wahrsagerin/ Wahrsager lfdm 70,00 304 Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u. Ä. lfdm 75,00 b) Schießgeschäfte lfdm 70,00 c) Hau den Lukas, Torwand u. Ä. lfdm 100,00 d) Greifer lfdm 150,00 e) elektr. Spielautomatengeschäfte lfdm 200,00 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 80,00 306 Süßwaren u. Ä. lfdm 85,00 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a) bis 6 m Frontlänge pauschal 750,00 b) bis 8 m Frontlänge pauschal 850,00 c) über 8 m Frontlänge pauschal 950,00 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.150,00 b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.400,00 c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.650,00 309 Festzelt pauschal 2.600,00 310 Warenverkauf a) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren lfdm 60,00 b) Kunsthandwerk lfdm 40,00 311 Automaten a) Computeranalyse pauschal 60,00 b) Boxer, Fußball u. Ä. pauschal 500,00 312 Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 sind für eine Veranstaltungs- dauer von zehn bis zwölf Tagen bemessen. Gebühren für Kirchweihen und andere Volksfeste 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Gebührenziffern 301 bis 311 zu einem Viertel. 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (zum Beispiel bei schlechtem Besuch, ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer bedeutender Veranstaltungen). 315 Die Gebühren nach Gebührenziffern 313 bis 314 sind für eine Veranstaltungsdauer von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren um ein Viertel pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. 316 bis 323 nicht vergeben Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkauf m² 90,00 b) Kunsthandwerk m² 65,00 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 30,00 325 Süßwaren m² 156,00 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 186,00 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 306,00 b) Alkoholausschank m² 348,00 c) Stehtische Stück 200,00 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 48,00 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.960,00 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24 bis 30 Tage, bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen. 329 a In besonderen Ausnahmefällen können die Gebühren nach Gebührenziffern 324 bis 328 bis zur Hälfte der Gebühren ermäßigt werden. 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt und einen Informations- stand ohne wirtschaftliches Interesse betreibt, gebührenfrei. 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten und Anderen werden den Gebührenpflichtigen mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiberinnen und Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Großimbissständen und Ähnliches) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasserzähler gesondert berechnet. Gebühren für Spezialmärkte 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 20,12 Umsatzsteuer 333 Den Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 332 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. 334 Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung enthalten: laufender Meter – lfdm Quadratmeter – m²“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

  • Anlage 2a bis 2c-Synopse Gebührenverzeichnisse-CHM überarbeitet
    Extrahierter Text

    Synopse Anlage 2 a Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Großmarktgebühren Großmarktgebühren 101 Zulassung für städtische Hallenflächen m²/Monat 8,50 101 Zulassung für städtische Hallenflächen m²/Monat 9,00 102 Zulassung für Kellerräume m²/Monat 0,50 102 nicht vergeben 103 Zulassung für nachträgliche Anbauten, m²/Monat 4,25 103 Zulassung für nachträgliche Anbauten, m²/Monat 4,50 Einhausungen, Freimarktflächen etc. Einhausungen, Freimarktflächen etc. 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger m²/Monat 1,00 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger m²/Monat 1,00 (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) 105 Wiegegebühr öffentliche Brückenwaage pro Verwiegung 7,15 Umsatzsteuer Umsatzsteuer 105 Den Gebühren nach Gebührenziffer 101 bis 104 wird die Umsatzsteuer 106 Den Gebühren nach Gebührenziffer 101 bis 105 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 1 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. Dezember 2023, gültig ab 1. Januar 2024 Seite 1 von 7 Synopse Anlage 2 b Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Wochenmarktgebühren Wochenmarktgebühren Zuweisung von Standplätzen Zuweisung von Standplätzen 201 Tagesplatzzulassung 201 Tagesplatzzulassung Tagesplatzbeschicker m²/Tag 1,12 Tagesplatzbeschicker m²/Tag 1,40 Auslagen von Dauerbeschickern m²/Tag 0,51 Auslagen von Dauerbeschickern m²/Tag 0,51 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag m²/Monat 3,00 1 Markttag m²/Monat 3,50 1 Markttag (Freitag oder Samstag) 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/Monat 4,20 bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/Monat 5,00 2 Markttagen m²/Monat 4,20 2 Markttagen m²/Monat 5,00 3 Markttagen und mehr m²/Monat 4,70 3 Markttagen und mehr m²/Monat 5,50 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 1 Markttag pauschal 2,50 2 Markttagen pauschal 3,50 2 Markttagen pauschal 3,50 3 Markttagen pauschal 5,00 3 Markttagen pauschal 5,00 Christbaumverkauf Christbaumverkauf 204 für die Saison m² 2,20 204 für die Saison m² 2,50 Umsatzsteuer Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Gebührenziffer 201 bis 204 wird die Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Gebührenziffer 201 bis 204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. Dezember 2023, gültig ab 1. Januar 2024 Seite 2 von 7 Synopse Anlage 2 c Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Jahrmarktgebühren Jahrmarktgebühren 301 Fahrgeschäfte 301 Fahrgeschäfte a) Achterbahn pauschal 2.900,00 a) Achterbahn pauschal 3.000,00 b) Geisterbahn pauschal 2.250,00 b) Geisterbahn pauschal 2.350,00 c) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.500,00 c) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.700,00 d) Autoscooter über 30 m pauschal 3.000,00 d) Autoscooter über 30 m pauschal 3.200,00 e) Rundfahrgeschäft bis 20 m pauschal 2.500,00 e) Rundfahrgeschäft bis 20 m pauschal 2.700,00 f) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 3.000,00 f) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 3.200,00 g) Riesenrad pauschal 3.000,00 g) Riesenrad pauschal 3.300,00 h) Hochfahrgeschäfte pauschal 3.000,00 h) Hochfahrgeschäfte pauschal 3.300,00 i) Wildwasserbahn pauschal 3.100,00 i) Wildwasserbahn pauschal 3.200,00 j) Go-Kart-Bahn pauschal 2.600,00 j) Go-Kart-Bahn pauschal 2.700,00 k) Schiffschaukel, Kettenflieger u.Ä. pauschal 950,00 k) Schiffschaukel, Kettenflieger u.Ä. pauschal 1.100,00 302 Kinderfahrgeschäfte 302 Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife lfdm 95,00 a) Kinderrundfahrgeschäfte lfdm 100,00 b) Kinderscooter lfdm 85,00 b) Kinderschleife und Kinderscooter lfdm 90,00 c) Kindereisenbahn lfdm 65,00 c) Kindereisenbahn lfdm 70,00 303 Schau und Belustigung 303 Schau und Belustigung a) Laufgeschäfe lfdm 120,00 a) Laufgeschäfe lfdm 125,00 b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager lfdm 65,00 b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager lfdm 70,00 Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. Dezember 2023, gültig ab 1. Januar 2024 Seite 3 von 7 Synopse Anlage 2 c 304 Geschicklichkeitsspiele 304 Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.Ä. lfdm 65,00 a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.Ä. lfdm 75,00 b) Schießgeschäfte lfdm 60,00 b) Schießgeschäfte lfdm 70,00 c) Hau den Lukas, Torwand u.Ä. lfdm 90,00 c) Hau den Lukas, Torwand u.Ä. lfdm 100,00 d) Greifer lfdm 125,00 d) Greifer lfdm 150,00 e) elektr. Spielautomatengeschäft lfdm 150,00 e) elektr. Spielautomatengeschäft lfdm 200,00 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 75,00 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 80,00 306 Süßwaren u.Ä. lfdm 75,00 306 Süßwaren u.Ä. lfdm 85,00 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a) bis 6 m Frontlänge pauschal 650,00 a) bis 6 m Frontlänge pauschal 750,00 b) bis 8 m Frontlänge pauschal 750,00 b) bis 8 m Frontlänge pauschal 850,00 c) über 8 m Frontlänge pauschal 850,00 c) über 8 m Frontlänge pauschal 950,00 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.050,00 a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.150,00 b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.300,00 b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.400,00 c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.550,00 c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.650,00 309 Festzelt pauschal 2.500,00 309 Festzelt pauschal 2.600,00 310 Warenverkauf 310 Warenverkauf a) allgemeiner Verkauf lfdm 50,00 a) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren lfdm 60,00 b) Haushaltswaren und Kunsthandwerk lfdm 40,00 b) Kunsthandwerk lfdm 40,00 311 Automaten 311 Automaten a) Computeranalyse pauschal 50,00 a) Computeranalyse pauschal 60,00 b) Boxer, Fußball u.Ä. pauschal 200,00 b) Boxer, Fußball u.Ä. pauschal 500,00 Seite 4 von 7 Synopse Anlage 2 c 312 Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 sind für eine Veranstaltungs- 312 Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 sind für eine Veranstaltungs- dauer von zehn bis zwölf Tagen bemessen. dauer von zehn bis zwölf Tagen bemessen. Gebühren für Kirchweihen und andere Volksfeste Gebühren für Kirchweihen und andere Volksfeste 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Gebührenziffern 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Gebührenziffern 301 bis 311 zu einem Viertel. 301 bis 311 zu einem Viertel. 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (zum Beispiel bei schlechtem Besuch, der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (zum Beispiel bei schlechtem Besuch, ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer bedeutender Veranstaltungen). ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer bedeutender Veranstaltungen). 315 Die Gebühren nach Gebührenziffern 313 bis 314 sind für eine Veranstaltung 315 Die Gebühren nach Gebührenziffern 313 bis 314 sind für eine Veranstaltung s- von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer dauer von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren um ein Viertel pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. sind die Gebühren um ein Viertel pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. 316 - 323 nicht vergeben 316 - 323 nicht vergeben Gebühren für den Christkindlesmarkt Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) allgemeiner Verkauf m² 82,00 324 a) allgemeiner Verkauf m² 90,00 b) Kunsthandwerk m² 60,00 b) Kunsthandwerk m² 65,00 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 25,00 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 30,00 325 Süßwaren, Backwaren u.Ä. m² 130,00 325 Süßwaren m² 156,00 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 155,00 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 186,00 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 255,00 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 306,00 b) Alkoholausschank m² 290,00 b) Alkoholausschank m² 348,00 c) Stehtische Stück 200,00 c) Stehtische Stück 200,00 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 40,00 d) (Kühl-) Container / Anhänger 48,00 Seite 5 von 7 Synopse Anlage 2 c 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.300,00 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.960,00 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24 bis 30 Tage die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24 bis 30 Tage bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen. bemessen. 329 a In besonderen Ausnahmefällen können die Geübhren nach Gebührenziffern 329 a In besonderen Ausnahmefällen können die Geübhren nach Gebührenziffern 324 bis 328 bis zu Hälfte der Gebühren ermäßigt werden. 324 bis 328 bis zu Hälfte der Gebühren ermäßigt werden. 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzungen der 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt und einen Informations- §§ 51 bis 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt und einen Informations- stand ohne wirtschaftliches Interesse betreibt, gebührenfrei. stand ohne wirtschaftliches Interesse betreibt, gebührenfrei. 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten und Anderen werden den Gebührenpflichtigen 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten und Anderen werden den Gebührenpflichtigen mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiber- mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiber- innen und Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Groß- innen und Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Groß- imbissständen und Ähnliches) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für imbissständen und Ähnliches) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasserzähler gesondert Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasserzähler gesondert berechnet. berechnet. Gebühren für Spezialmärkte Gebühren für Spezialmärkte 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 20,12 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 20,12 Umsatzsteuer Umsatzsteuer 333 Den Gebühren nach Gebührenziffer 301 bis 332 wird die Umsatzsteuer 333 Den Gebühren nach Gebührenziffer 301 bis 332 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Seite 6 von 7 Synopse Anlage 2 c 334 Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung 334 Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung enthalten: enthalten: laufender Meter - lfdm laufender Meter - lfdm Quadratmeter - m² Quadratmeter - m² Seite 7 von 7

  • Anlage 3a bis 3e -Gebührenbedarf-CHM überarbeitet
    Extrahierter Text

    Anlage 3 a 2024 2025 161.685,71 € 166.536,28 € 594.859,19 € 612.704,96 € 152.747,02 € 152.688,47 € Ergebnisausgleich 2020 (Unterdeckung) 41.379,39 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2021 (Unterdeckung) 11.901,58 € 30.643,16 € Ergebnisausgleich 2022 (Unterdeckung) 52.911,65 € 52.911,66 € 1.015.484,54 € 1.015.484,53 € -55.678,90 € -55.678,90 € 959.805,64 € 959.805,63 € 959.163,10 € 959.163,10 € Unterdeckung -642,54 € -642,53 € Kostendeckungsgrad 99,93% 99,93% Teilhaushalt 7200 - Märkte GesamtkostenGebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige ErträgeGebührenaufkommen Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Großmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und VersorgungskostenKosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. GemeinkostenAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)Bezeichnungsonstige Erträge Anlage 3 b 2024 2025 225.119,16 € 231.872,74 € 127.216,68 € 131.033,18 € 1.047,00 € 1.047,00 € Ergebnisausgleich 2020 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2021 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2022 (Unterdeckung) 10.570,08 € 0,00 € 363.952,92 € 363.952,92 € -51.500,00 € -51.500,00 € 312.452,92 € 312.452,92 € 311.518,00 € 311.518,00 € Unterdeckung -934,92 € -934,92 € Kostendeckungsgrad 99,70% 99,70% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Wochenmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs BezeichnungPersonal- und VersorgungskostenKosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. GemeinkostenAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)Gesamtkostensonstige ErträgeGebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erträge Anlage 3 c 2024 2025 101.242,70 € 104.279,98 € 178.330,50 € 183.680,42 € 6.872,00 € 6.837,00 € Ergebnisausgleich 2019 (Unterdeckung) 36.117,99 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2020 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2021 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2022 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € 322.563,19 € 294.797,40 € -37.625,00 € -37.625,00 € 284.938,19 € 257.172,40 € 211.092,50 € 211.092,50 € Unterdeckung -73.845,69 € -46.079,90 € Kostendeckungsgrad 74,08% 82,08% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Jahrmärkte und Kirchweihen Berechnung des Gebührenbedarfs BezeichnungPersonal- und VersorgungskostenKosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. GemeinkostenAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)Gesamtkostensonstige ErträgeGebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erträge Anlage 3 d 2024 2025 151.203,85 € 155.739,97 € 422.111,79 € 434.775,14 € 28.000,00 € 27.468,00 € Ergebnisausgleich 2020 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2021 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2022 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € 601.315,64 € 617.983,11 € -79.550,00 € -79.550,00 € 521.765,64 € 538.433,11 € | 283.700,00 € | 283.700,00 € Unterdeckung | -238.065,64 € | -254.733,11 € Kostendeckungsgrad | 54,37% | 52,69% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Christkindlesmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs BezeichnungPersonal- und VersorgungskostenKosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. GemeinkostenAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)Gesamtkostensonstige ErträgeGebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erträge Anlage 3 e 2024 2025 7.362,09 € 7.582,95 € 3.540,65 € 3.646,87 € 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2020 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2021 (Unterdeckung) 448,91 € 542,21 € Ergebnisausgleich 2022 (Überdeckung) 0,00 € -420,39 € 11.351,65 € 11.351,64 € 0,00 € 0,00 € 11.351,65 € 11.351,64 € 11.347,68 € 11.347,68 € Unterdeckung -3,97 € -3,96 € Kostendeckungsgrad 99,97% 99,97% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Kunsthandwerkermärkte Berechnung des Gebührenbedarfs BezeichnungPersonal- und VersorgungskostenKosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. GemeinkostenAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)Gesamtkostensonstige ErträgeGebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erträge

  • Anlage 4a bis 4f -Gebührenaufkommen-CHM überarbeitet
    Extrahierter Text

  • Anlage 5 -Ergebnisausgleich tabellarisch
    Extrahierter Text

    Anlage 5 20182019202020212022 Großmarkt - € - € 41.379,39 €- 42.544,74 €- 105.823,31 €- Wochenmärkte - € - € - € - € 25.381,70 €- Jahrmärkte - € 36.117,99 €- - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € 58.697,29 €- Kunsthandwerkermärkte - € - € - € 991,12 €- 420,39 € Gesamt- € 36.117,99 €- 41.379,39 €- 43.535,86 €- 189.481,91 €- 20182019202020212022 Großmarkt - € - € - € - € - € Wochenmärkte - € - € - € - € 14.811,62 €- Jahrmärkte - € - € - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € 58.697,29 €- Kunsthandwerkermärkte - € - € - € - € - € Gesamt- € - € - € - € 73.508,91 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (siehe Gemeinderatsvorlage vom 19. Dezember 2023)

  • Abstimmungsergebnis TOP 5 ohne CM
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 5 324 328
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2023/1200/2 Punkt 5.1 der Tagesordnung: Gebührenerhöhung um maximal 10 % in den Bereichen Speisen, Getränke und Süßwaren auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt ab 2024 Interfraktioneller Änderungsantrag: FDP, FW|FÜR Vorlage: 2023/1200/1 Punkt 5.2 der Tagesordnung: Geringere Gebührenerhöhung für den Karlsruher Christ- kindlesmarkt 2024 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2023/1200/3 Punkt 5.3 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2023/1200/4 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 16. November 2023 und im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023 a) die in Anlage 1 beigefügte und nach der Diskussion im Hauptausschuss geänderte „Sat- zung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wo- chenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindles- markt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. – 2 – Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2021 (Anm. ohne Ge- bührenziffern 324 bis 328 (Christkindlesmarkt)), b) im Bereich Großmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2020 in Höhe von 41.379,39 Euro, eines Teilbetrags der Unterdeckung 2021 in Höhe von 11.901,58 Euro und eines Teilbetragt der Unterdeckung 2022 in Höhe von 52.911,65 Euro in die Gebüh- renkalkulation 2024 sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2021 in Höhe von 30.643,16 Euro und der restlichen Unterdeckung 2022 in Höhe von 52.911,66 Euro in die Gebührenkalkulation 2025 (vgl. Anlage 3 a), c) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2022 in Höhe von 10.570, 08 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 (vgl. Anlage 3 b), d) im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen die Einbeziehung der Unterdeckung 2019 in Höhe von 36.117,99 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 (vgl. Anlage 3c), e) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterde- ckung 2021 in Höhe von 448,91 Euro in die Gebührenkalkulation 2024 sowie die Verrech- nung der Überdeckung 2022 in Höhe von 420,39 Euro mit einem Teilbetrag der Unterde- ckung 2021 in gleicher Höhe und die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2021 in Höhe von 121,82 Euro in die Gebührenkalkulation 2025 (vgl. Anlage 3 e), f) die Zurückstellung der Verwendung der verbleibenden Unterdeckungen in Höhe von 73.508,91 Euro. Abstimmungsergebnis: TOP 5.1: Mehrheitliche Ablehnung (7 JA, 33 Nein) TOP 5.3 (Ziffer 1, geänderter Antrag): Mehrheitliche Ablehnung (10 JA, 30 Nein) TOP 5.3 (Ziffer 2): verwiesen in Fachausschuss TOP 5.2: Mehrheitliche Ablehnung (15 JA, 23 Nein) TOP 5 (Aktualisierte Beschlussvorlage (außer Christkindlesmarkt, Gebührenziffern 324- 328)): Einstimmige Zustimmung. TOP 5 (Aktualisierte Beschlussvorlage Gebührenziffern 324 bis 328 (Christkindlesmarkt)): Mehrheitliche Ablehnung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 16. November 2023 und im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023: Wir haben hier in Ergänzung zur Beschlussvorlage, die wir im Hauptausschuss diskutiert ha- ben, bzw. in Abänderung Ihnen eine neue Vorlage vorgelegt, die die maximalen Erhöhun- gen für einzelne Gebühren im Kontext des Christkindlesmarktes auf höchstens 20 Prozent festsetzen. Vorher gab es ja durchaus auch Erhöhungen um bis zu 30 Prozent. Und wir ha- ben Ihnen jetzt aktuell noch eine Liste aufgelegt, die zwar seit einigen Minuten auch im Netz schon vorhanden ist, aber vielleicht noch nicht hochgeschaltet ist, und haben Ihnen hier eine Tabelle vorgelegt, die jeweils deutlich macht, wie denn die Umsetzungen der ver- schiedenen Änderungsanträge dann konkret in den Gebührenziffern abgebildet sind. Das ist deswegen wichtig, weil wir müssen heute die Satzung abstimmen, und insofern nutzt mir eine pauschale Beschlusslage, es darf höchstens so und so viel Prozent sein, nichts, – 3 – sondern wir müssen dann je nachdem, ob Sie, was wir uns ja nicht wünschen, einem Än- derungsantrag zusprechen, dann auch die entsprechenden Ziffern in der Vorlage quasi ge- danklich ändern. Und um da durchzusteigen, haben wir Ihnen diese Tabelle jetzt einfach mal ausgeteilt, damit wir am Ende und damit Sie auch jetzt wissen, um was es denn dann eventuell konkret gehen könnte. Das nochmal zur Erläuterung, wo jetzt im Moment ge- rade das Blatt herkommt, wir steigen damit in die Debatte ein. Frau Stadträtin Wolf. Ja, Entschuldigung? Stadtrat Hofmann (CDU): Entschuldigen Sie, zu dem Blatt, hier ist ein ganz kleiner Fehler passiert, weil wir das nicht drin hatten bei unserem Antrag. Die letzten beiden Punkte, die hatten wir gar nicht erwähnt, das hatten wir nicht drin, aber wir würden da also nicht bei den 20 Prozent mitgehen. Ja, das war falsch bei uns. Der Vorsitzende: Sie würden es dann auch auf höchstens 10 Prozent oder 5 Prozent? Stadtrat Hofmann (CDU): 15 Prozent hatten wir als Höchstes. Der Vorsitzende: 15? Stadtrat Hofmann (CDU): Aber es steht bei uns nicht drin. Wir haben das gar nicht bei uns. Der Vorsitzende: Ja, wir haben es heute Morgen noch versucht rauszukriegen. Stadtrat Hofmann (CDU): Ja, ich weiß, aber wir haben das auf die Schnelle nicht hinge- kriegt. Ich wollte nur ergänzen, dass die Vorlage korrekt ist. Der Vorsitzende: Alles klar, vielen Dank. So, jetzt steigen wir ein. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Das ist schon ein starkes Stück, was hier passiert. Wir haben ja Mitte November das erste Mal im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen über diese Erhö- hungen gesprochen. Wir haben in den Haushaltsberatungen dann mehrheitlich nicht bera- ten, sondern beschlossen, dass wir 20.000 beim Christkindlesmarkt einsparen wollen. Und wir finden, das ist immer noch eine notwendige und maßvolle Erhöhung. Wir stehen da zu unserer Abstimmung. Und wenn man das im Gesamtkontext betrachtet, dann sind das halt über die gesamten Gebühren für den Christkindlesmarkt 7 Prozent Erhöhung. Klar, wir ha- ben das nicht mit dem Rasenmäher auf alle gleichmäßig verteilt, sondern es wurde genau geschaut, dass auch die umsatzstarken Bereiche, gerade im Imbiss oder beim Glühweinver- kauf, auch mehr beitragen und ja, auch bis zu 30 Prozent. Und diese in unserem Sinne maßvolle Erhöhung führt im Übrigen auch nicht dazu, dass wir unseren Haushalt hier auf Kosten des Christkindlesmarktes oder der Beschicker*innen sanieren, sondern es führt im Gegenteil dazu, dass unsere Zuschüsse nicht noch schneller steigen, weil unsere Zuschüsse zum Christkindlesmarkt in absoluten Zahlen, die steigen Jahr für Jahr weiter. Unser Kosten- deckungsgrad sinkt Jahr für Jahr. Wir sind im Moment nur noch bei knapp über 50 Prozent Kostendeckungsgrad. Und diese Erhöhung führt dazu, dass die Zuschüsse nicht weiter so schnell steigen, aber steigen werden sie immer noch. Wir GRÜNE finden das nach wie vor ein gutes und auch ein faires Vorgehen. Was wir aber nicht gut finden, oder was ich per- sönlich auch nicht fair finde, ist, dass am Tag der Abstimmung noch mal zwei Änderungs- anträge von Ihnen, liebe Kolleg*innen von der CDU und von der SPD, hier ankommen. Es ist unmöglich, das in der Fraktionssitzung vorzuberaten. Es ist unmöglich, das in den – 4 – Ausschüssen vorzuberaten, was wir uns ja eigentlich vorgenommen haben, und es ist auch eigentlich unmöglich, dazu noch rechtzeitig eine Vorlage von der Stadtverwaltung zu krie- gen. Und dass da jetzt Fehler drin passiert sind, das kann passieren, wenn man halt in der kurzfristigen Zeit versucht, noch eine Vorlage zu machen. Was uns an der Stelle noch fehlt, ist der Kostendeckungsgrad, was die unterschiedlichen Änderungsanträge für den Kosten- deckungsgrad für den Christkindlesmarkt bedeuten würden. Also mein Vorschlag, unser Vorschlag wäre, dass wir heute über die Gebühren abstimmen, aber gerade diese neuen Aspekte, die im CDU-Antrag aufgeworfen sind, dass wir die nochmal ordentlich in den Ausschüssen vorberaten. So, wie ich das verstanden habe, ist das auch nicht in der Gebüh- rensatzung enthalten. Wir sind da durchaus offen dafür, gerade wenn die Gebühren stei- gen, auch die Länge des Christkindlesmarkts oder vielleicht auch die zeitliche Ausdehnung an einzelnen Tagen, darüber noch mal nachzudenken. Aber das sollten wir nicht heute hier über das Knie brechen, sondern das bitte noch mal vorberaten. Vielen Dank. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Karlsruhe ist die Weihnachtsstadt in der Region, und das wollen wir, glaube ich, alle auch bleiben. Wir haben in den letzten Jahren, Jahrzehnten große Anstrengungen unternommen, um diesen Titel, dieses Aushängeschild, das weit in die Region hinausstrahlt, einfach zu erreichen. Sie erinnern sich, früher hatten wir nur den Christkindlesmarkt auf dem Marktplatz und in den Jahren sind dann weitere Attraktionen dazugekommen mit der Waldweihnacht auf dem Friedrichsplatz, dem Kinderland bei St. Stephan und auch der Eislaufbahn Richtung Schloss, sodass wir den Innenstadtbereich wirklich wunderschön abdecken und jetzt auch mit dem Riesenrad und dem fliegenden Weihnachtsmann eine so tolle Attraktion bieten, dass viele Menschen nicht nur aus unserer eigenen Stadt, aber auch aus der ganzen Region nach Karlsruhe kommen, um diese At- traktion zu bestaunen und sich hier einfach wohlfühlen und schöne Stunden verbringen möchten. Diese Weihnachtsstadt Karlsruhe führt auch dazu, dass wir insgesamt eine not- wendige Belebung in der Innenstadt erreichen in diesen Adventswochen. Wir stärken die Innenstadt mit der Attraktivität. Wir unterstützen den Einzelhandel und die Gastronomie, denn diese profitieren ganz stark auch von diesem tollen Angebot. Und wir als CDU-Frak- tion möchten, dass wir weiterhin eine attraktive Weihnachtsstadt Karlsruhe bleiben. Des- wegen, liebe Kollegin Wolf, haben wir bereits im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen in der November-Sitzung gesagt, dass wir auf keinen Fall mit dieser extremen Erhöhung der Gebühren mitgehen werden. Denn in der Spitze liegen wir bei 35 Prozent, und das ist ab- sehbar, dass das kein Beschicker durchstehen kann. Denn höhere Gebühren und auch hö- here Kosten, wie sie eben weitere Erhöhungen bei Mindestlohn, Energiepreisen, LKW- Maut mit sich bringen, werden sich zwangsweise in höheren Preisen niederschlagen, denn auch die Beschicker müssen wirtschaftlich kalkulieren und wirtschaftliche Preise machen. Und wir wollen, dass unser Christkindlesmarkt weiterhin für Familien attraktiv ist und auch bezahlbar bleibt. Deswegen haben wir eben diesen Änderungsantrag eingereicht, und es ist richtig, er ist etwas kurzfristig, aber wir haben uns einfach auch nicht leicht damit getan. Wir haben versucht, wie können wir denn eine gute Balance finden, um zumindest einen Teil auch über Gebührenerhöhungen hinzubekommen, aber halt diese doch abzusenken, um einfach einen fairen Mittelweg zu finden, deswegen hier auch abgeschichtet in unter- schiedliche Bereiche. Und wir sehen es als ganz wichtig an, dass wir eine verlässliche Kalku- lation auch bei den Öffnungstagen bieten für die Beschicker, denn die Kosten, was Aufbau und Lager und dergleichen anbelangt, sind die gleichen, ob der Markt 22 Tage oder 30 Tage geht. Deswegen plädieren wir hier auch für eine Verlängerung auf mindestens 30 Tage. Vielen Dank. – 5 – Stadträtin Ernemann (SPD): Also die Kurzfristigkeit von Änderungsanträgen ist nicht allein von der CDU oder von der SPD erfunden worden, sondern das hat die GRÜNE-Fraktion uns auch schon öfters präsentiert. So, und jetzt zu den Gebührenerhöhungen, Gebührenerhö- hungen machen niemandem Freude. Die machen keine Freude den Betroffenen und ma- chen uns auch keine Freude. Und es macht schon erst recht keinen Spaß, darüber zu disku- tieren, aber wir müssen es jetzt heute machen. Was ist die Voraussetzung? Die Vorausset- zung ist, dass die Stadt eben die Gebühren erhöhen muss, weil auch deren Kosten gestie- gen sind. Natürlich, wenn die Gebühren erhöht werden, der einzelne Standbetreiber wird das umlegen wollen oder müssen, er kann es dann ja auch auf die Preise an seinem Stand. Das betrifft natürlich, und da hat die Kollegin Meier-Augenstein Recht, Familien. Und ein Besuch auf dem Christkindlmarkt, es gab ja auch schon eine Berichterstattung in den hiesi- gen Printmedien, ist natürlich nicht billig für die Familie. Wir wollen das auch nicht, es soll sozial verträglich sein. Jede Familie soll sich einen Besuch mit den Kindern auf dem Weih- nachtsmarkt erlauben können. Wir sehen natürlich auch, mit wie viel Liebe und mit wie viel Vorbereitung die Stände von den einzelnen Beschickern dekoriert wurden und wie viel Ar- beit da drin steckt. Dieser Weihnachtsmarkt ist natürlich eine temporäre Sache. Es geht um drei, maximal vier Wochen. Insofern, um das, was Frau Kollegin Meier-Augenstein ausge- führt hat, sind wir auch offen im nächsten Jahr über die Diskussion, soweit gewünscht und gewollt, den Weihnachtsmarkt, was die Tage anbelangt, auszuweiten, aber auch was die abendlichen Öffnungszeiten anbelangt. Das müssen wir in den Ausschüssen vorbereiten und hier auch noch mal diskutieren. Was jetzt die Preiserhöhung anbelangt, da sind wir, also ist meine Fraktion der Meinung, dass wir mit maximal 15 Prozent, das ist also das, was wir als verträglich ansehen für beide Seiten, dass wir also mit maximal 15 Prozent einver- standen sind. Wir wollen natürlich weiterhin, dass die Attraktivität der Weihnachtsstadt Karlsruhe bestehen bleibt, und die ist einfach gegeben. Und nicht umsonst oder zu Recht ist die Weihnachtsstadt Karlsruhe mittlerweile über die Grenzen unserer Stadt hinweg be- kannt, weil die Leute das einfach schätzen und auch die Umwegrendite, indem die Leute nicht nur zum Essen, Trinken, zum Weihnachtsmarkt, zum fliegenden Nikolaus oder zum Karussell kommen, sondern es wird hier auch eingekauft. Das muss ich also auch sehen. Die Attraktivität der Weihnachtsstadt Karlsruhe in der vorweihnachtlichen Zeit ist also auch ein Gewinn für die Gesamtstadt Karlsruhe. Aus diesem Grund, mit meiner Fraktion eine maximale Erhöhung von 15 Prozent. Danke schön. Stadträtin Lorenz FW|FÜR): Ich spreche auch für die FDP und ganz besonders für meinen Kollegen Thomas Hock, der leider erkrankt ist, heute nicht da sein kann. Ihm liegt das Thema ganz besonders am Herzen. Dass wir hier so eine Diskussion haben und die Gebüh- ren hier gefuggert werden wie auf dem Basar, 15, 10, 35, 20 Prozent, das zeigt eigentlich schon, dass die Sache nicht ausgereift ist. Wir haben bereits in den Haushaltsberatungen gesagt, dass alles, was über 10 Prozent ist, eine exorbitant hohe Steigerung auf einmal ist. Wir möchten zu bedenken geben, die Schausteller haben genauso mit Personalproblemen und gestiegenen Personalkosten zu kämpfen, die Energiekosten, die sich inzwischen ver- doppelt und verdreifacht haben, hinzu kommen für das Jahr 2024 teilweise Rückzahlungen von Corona-Hilfen. Auch das Wetter möchte ich ansprechen. Es gibt natürlich Jahre, wo der Weihnachtsmarkt gut läuft, wo wir ein schönes kaltes Wetter haben, aber wir haben auch dieses Jahr ganz besonders viel Regen, wo auch gerade in den Vormittags- und Nach- mittagsstunden wenig los ist. Wir wollen nicht, dass es auf Dauer dazu führt, dass irgend- wann mal eine Portion Pommes mit Mayo 7,50 Euro kostet, wenn man sich mal den Ge- genwert an Materialeinsatz vorstellt. Da wird auch derjenige, der es sich leisten kann, dann nicht mehr bereit sein, das auszugeben, weil er sagt, das ist einfach nicht mehr – 6 – gerechtfertigt. Wir wollen auch, dass Familien und sozial Schwache sich einen Besuch auf dem Weihnachtsmarkt leisten können und nicht einfach nur durchlaufen und sagen, ich habe es gesehen, ich habe die Stimmung aufgesogen, aber leisten kann ich mir eigentlich nichts mehr. Eine Erhöhung über 10 Prozent hinaus werden wir ablehnen. Des Weiteren kommt hinzu, den Änderungsantrag der CDU unter 2. mit der Erweiterung der Öffnungs- zeiten, das könnten wir mittragen. Wir sehen das genauso, als Oberzentrum hier in Karls- ruhe würde es uns wirklich gut zu Gesicht stehen zu überlegen, ob wir nicht den Weih- nachtsmarkt bis 30.12. verlängern. Die Stadt ist in diesem Zeitraum voll, weil viele Urlaub haben, die Kinder haben Schulferien, der Einzelhandel lockt mit Schnäppchen, und viele sind dann enttäuscht und sagen, ja, jetzt bin ich hier in der Stadt, und es gibt kein Glüh- wein mehr und keine Bratwurst. Also da müssen wir wirklich nochmal in medias res gehen. Ich kann verstehen, dass es Stände gibt, wenn man zum Beispiel Kerzen verkauft oder Kunsthandwerk oder Weihnachtsbaumschmuck, dass die sagen, nach dem 24. bis 30., das rentiert sich für uns nicht. Aber da findet man sicherlich auch Lösungen. Es müssen auch nicht mehr alle Stände offen sein oder man kann sie durch die Anordnung, so wie jetzt auch, entlang des Modehauses Schöpf zum Beispiel, sagen, diese Stände bleiben dann in der Front geschlossen und im Hauptmarkt, wo halt Essen und Getränke ausgeschenkt wird, das bleibt geöffnet. Dem sind wir durchaus zugetan, dass wir das mittragen können. Wie gesagt, eine weitere Steigerung über 10 Prozent lehnen wir ab und mit dem Kostende- ckungsgrad, da müssen wir halt mal gucken. Es geht nicht nur um Einnahmensteigerung. Vielleicht muss man auch bei den Kosten mal gucken, wo man da an der Sparspirale dre- hen kann. Und dann müssten wir auch bei vielen anderen Projekten in Karlsruhe mal gu- cken, wie die Kostendeckung da ist. Danke schön. Stadtrat Schnell (AfD): Frau Wolf hat ja darauf abgehoben, dass es hier in Ausschüssen dis- kutiert wurde, und da war eben ganz klar zu sehen, dass die Vorlage von der Stadt so von vielen nicht akzeptiert werden kann. Und die Konsequenz daraus ist eben, dass es eben jetzt hier zusätzliche weitere Anträge gab vonseiten der SPD und auch von der CDU, die diese Erhöhungen in diesem Maße nicht durchgesetzt sehen wollen. Und wir sind der glei- chen Ansicht zum Thema Kostendeckung, da muss man sagen, Herr Dr. Schmidt hat es beim Tagesordnungspunkt 2 schon gesagt, es gibt andere Bereiche, wo wir von der Stadt deutlich weniger Geld ausgeben können und uns dann auch einen etwas niedrigeren Kos- tendeckungsbeitrag oder Kostendeckung hier beim Weihnachtsmarkt leisten können. Zu- dem glauben wir, dass an Einsparungsmaßnahmen bei der Stadt noch nicht alles in dem Bereich ausgereizt wurde. Ich denke da zum Beispiel an die Bühne, die unseres Erachtens nicht unbedingt notwendig ist. Und wenn wir in Zukunft dann mal wieder Gebühren erhö- hen wollen, können wir das dann tun, wenn die Beschicker die Möglichkeit haben, über verlängerte Öffnungszeiten und mehr Öffnungstage des Christkindlesmarktes auch ihre Fixkosten auf mehr Tage zu verteilen und damit dann auch Gebührenerhöhungen schul- tern können, was jetzt mit der Vorlage von der Stadt unseres Erachtens nicht der Fall ist. Deshalb werden wir für den Antrag der CDU stimmen, aber die Vorlage ablehnen. Danke. Der Vorsitzende: Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu ein paar Punkten vielleicht noch Er- gänzungen. Wir haben es hier mit Gebühren..., Herr Stadtrat Høyem. Stadtrat Høyem (FDP): Nur zwei Sätze, weil Frau Petra Lorenz, unsere Kollegin, hat schon für uns gesprochen. Ich wollte nur eine Bemerkung machen zu Frau Wolf. Das war sehr in- teressant, diese kleine Aufregung, weil was war es, was Frau Wolf gemacht hat? Sie hat verteidigt, dass man Politik theoretisch für Menschen gemacht hat. Wir anderen, wir – 7 – versuchen Politik mit den Menschen zu machen, und das ist ein sehr großer Unterschied. All dies hat eigentlich angefangen, weil die Kommunikation nicht gut genug war. Und das ist ein Teil der Vorbereitung. Was wir hier jetzt sehen, ist ganz einfach, ich sage das höflich, nicht gut genug vorbereitet und dann ein stures Festhalten, weil man theoretisch, wie Frau Wolf, Politik für den Menschen macht. Aber die Menschen hier draußen am Marktplatz, das ist Politik mit den Menschen, was wir versuchen zu machen. Ich hoffe nächstes Jahr, dass es eine gute Zeit wird und dass man auch dann noch einmal unseren Vorschlag disku- tiert, nämlich, dass wir den Markt, wie jetzt den Weihnachtsmarkt, sowohl am Friedrichs- platz als auch hier haben wollen. Danke sehr. Stadtrat Hofmann (CDU): Der Herr Kollege Høyem hat sich schon das eine oder andere jetzt gerade zurechtgerückt, aber ich war doch auch über den Wortbeitrag von Frau Wolf etwas verwundert. Ich habe gedacht, Weihnachten, das Fest der Liebe, steht jetzt vor der Tür, und sie holt jetzt gleich hier dieses scharfe Schwert raus und zieht hier in einem durch, dass Änderungsanträge einen Tag vorher..., als ob die GRÜNEN das noch nie gemacht hät- ten. Aber von daher, ich denke wir hatten sowohl in den Haushaltsberatungen, und zwar alle Fraktionen als auch im Ausschuss mehrfach betont, dass wir damit nicht einverstanden sind, dass wir aber im Sinne einer zügigen Haushaltsberatung dies auch hier so eben mit- getragen haben, mit dem Einwand schon mal, dass wir uns hier noch mal zu Wort melden werden, und dies haben wir auch gemacht. Aber liebe Kollegin Wolf, haben Sie sich schon mal mit den Leuten auf dem Weihnachtsmarkt, mit den Händlern dort unterhalten? Waren Sie schon mal dort? Haben Sie die Sorgen und Nöte dieser Menschen schon einmal mit ihnen besprochen? Wir waren mehrfach dort, wir haben mit ihnen gesprochen, und da sind durchaus Existenzängste da. Und ich denke, dass man wirklich auch hier nicht mit ei- nem Schlag einfach über den Tisch wehen kann und sagen, ja, hier müssen wir jetzt alles Mögliche einfach durchziehen. Ich hätte mir von Ihnen als stärkste Fraktion öfters mal den Kostendeckungsgrad bei dem einen oder anderen Projekt gewünscht, den mal zu hinter- fragen. Und jetzt auf einmal kommen Sie, jetzt auf einmal kommen Sie, ja, mit dem Kos- tendeckungsgrad und wollen uns hier auch noch belehren. Das ist schon relativ schwierig, denke ich. Ich denke, wir haben uns die Mühe gemacht, jetzt einfach nochmal hier diffe- renziert ranzugehen und sind auch nochmal mit den Leuten ins Gespräch gekommen. Ich denke, wir können hier auch heute abstimmen. Unser Antrag, auch dahingehend den Markt zu verlängern, kam auch von den Beschickerinnen und Beschickern als Vorschlag. Natürlich müssen wir dies nochmal beraten. Dies war auch nicht gedacht, dass wir dies heute abstimmen, aber wir würden es gerne so schnell wie möglich einfach machen, damit man das im nächsten Jahr ihnen auch anbieten kann, und nicht, wie wir gerade gehört ha- ben, dass sie immer erst kurz vor knapp dann teilweise wissen, wie das Ganze dann ablau- fen soll. Also von daher würden wir uns wirklich wünschen, dass wir dies mit der Länge des Weihnachtsmarkts schnellstmöglich zu Anfang des Jahres nochmal besprechen, weil an- sonsten werden wir auch keine Mehreinnahmen generieren können. Vielen Dank. Der Vorsitzende: Ich gucke nochmal in die Runde, damit ich nicht anfange und dann mel- det sich doch noch jemand. Also mir ist nochmal wichtig festzustellen, dass es sich hier um einen Gebührenhaushalt handelt, und beim Gebührenhaushalt ist die Stadt eigentlich an- gewiesen, auf einen 100-prozentigen Deckungsbeitrag zu kommen. Insofern hat das jetzt nicht mit mehr Einnahmen an dieser Stelle zugunsten von weniger Einnahmen an der an- deren Stelle zu tun, sondern es ist eine völlig andere Kiste, und diese Vergleichsziehungen sind einfach an der Stelle ein Stück weit nicht sachgerecht. – 8 – Wir haben uns dennoch schon in früheren Zeiten darauf geeinigt, dass wir beim Christ- kindlesmarkt mit Gebührendeckungsgraden von Mitte 70 Prozent umgehen und wir wären jetzt, wenn wir hier zu keiner Erhöhung kommen oder wenn wir den Erhöhungsvorschlag der FDP, Freien Wähler, übernehmen würden, schon dann spätestens 25 bei einem Kosten- deckungsgrad von unter 50 Prozent. Und die notleidenden Beschickerinnen und Beschi- cker, die der Inflation und vielem anderen ausgesetzt sind, denen könnte ich jetzt ein ähnli- ches Klagelied der Gastronomie dagegenstellen, die sich ja zudem auch noch über die Wie- derheraufsetzung der Mehrwertsteuer..., ich könnte das jetzt ewig weiterführen. Es geht am Ende schon im Grundsatz darum, ob wir verantwortungsvoll hier auch die Kosten, die möglich sind, umlegen und damit eben den Rücken auch freihalten, um anderswo dann das zu tun, wozu wir eigentlich verpflichtet sind. Und der Christkindlesmarkt ist in dem Sinne keine Pflichtaufgabe, die wir unbedingt zugunsten auch wem auch immer durchfüh- ren müssen. Wir wollen es alle durchführen, da sind wir uns ja einig. Dann gab es die Aussage, die verschiedenen Änderungsanträge sind ja Beispiele für die Fuggerei und damit sei bewiesen, dass das alles schlecht vorbereitet ist. Spannenderweise, Frau Lorenz, hat die FDP, für die Sie ja mitsprechen, genau diese Fuggerei begonnen, in- dem sie eine Position rausgepickt hat, die um 30 Prozent erhöht würde und das zum gene- rellen Problem für das ganze Thema gemacht hat. Wir haben keine durchgängige Erhö- hung um 30 Prozent vorgeschlagen in unserem ursprünglichen Antrag, sondern es gab sehr differenzierte Erhöhungen für die einzelnen Gebührenziffern, so ähnlich wie Sie es jetzt ja hier auch auf der Tabelle wahrnehmen. Da wird nicht alles gleichartig erhöht, son- dern es gibt hier durchaus Differenzierungen. Und ich habe auch mit den Beschickerinnen und Beschickern gesprochen, da geht es am Ende darum, ob man, ich sage mal, vier Pro- dukte am Tag mehr verkauft, um diese Gebührenerhöhung reinzukriegen, oder so, wie wir es jetzt als Verwaltung vorschlagen, zwei Produkte pro Tag mehr verkauft, also in diesen Dimensionen bei einem Allerdingsstand, der ein eher kleinerer ist. Bei den Glühweinstän- den geht es dann schon noch um ein paar mehr, da spielt sich das Ganze ab, aber auch bei den Glühweinständen geht es am Ende um 10 oder 15 Glühweine am Tag mehr oder we- niger. Und das Geschäftsmodell, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht nun mal vor, dass sich ein solcher Beschicker auch immer darauf einstellen muss, dass es auch mal Regentage gibt. Dafür gibt es andere Tage, an denen brummt der Laden. Das ist etwas, was mit dem Wirtschaftsmodell von Beschickerinnen und Beschickern auf Weihnachtsmärkten zu tun hat. Und da sind wir nicht als Gesellschaft verpflichtet, hier jetzt alle Risiken auszugleichen. Insofern sind Teile Ihrer Argumentation so, dass es mir schwerfällt zu sagen, klar, das ist eine städtische Aufgabe und wir müssen jetzt halt nur gucken, dass wir das richtige Maß finden. Wir haben dennoch Ihre Anregungen aus dem Hauptausschuss aufgenommen, haben des- wegen einen veränderten Vorschlag gemacht, der für einzelne Gebührenziffern bis zu 20 Prozent vorsieht. Und wir kommen, deswegen haben wir Ihnen jetzt noch eine zweite Ta- belle verteilt, die hatte ich gerade, Frau Wolf, nicht parat, als wir das erste Mal zum Kopie- rer gegangen sind, Ihnen unten jetzt auch die Kostendeckungsgrade aufgeführt. Wir schla- gen Ihnen mit dem schon durch die Verwaltung angepassten Vorschlag, der Ihnen jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, dann Kostendeckungsgrade von 54,37 bzw. 52,69 Prozent, vor. Aber wie gesagt, ich habe mir das an einzelnen Ständen auch nochmal genau durchrech- nen lassen. Da geht es dann darum, mitunter von vier Produkten pro Tag auf zwei oder von, sagen wir mal, 20 Glühweins auf 15 Glühwein, die man mehr verkaufen muss, um das auszugleichen, runterzugehen. Und das sind Dinge, die halten wir nach wie vor für – 9 – durchaus möglich. Insofern verwahre ich mich auch gegen den Vorwurf, mit dem, was die Verwaltung vorschlägt, würden wir irgendwelche Beschicker in den Ruin treiben, oder wir würden die Preise, die weitergereicht werden müssen, so erhöhen, dass das gar nicht mehr möglich ist. Und wir müssen eben auch hier zum Teil die Kostensteigerungen weitergeben, die wir auch zu tragen haben. Dann gab es die Idee, wir könnten andere Kostendeckungselemente hinzuziehen. Genau, das hatte ich schon erwähnt, dass wir jetzt nicht Gebühren mit anderen Dingen eigentlich verrechnen dürfen. Und dann gab es den Vorschlag, Kosten zu senken. Da war die Bühne im Gespräch, von der im Moment vor allem die Vereine profitieren, die hier Möglichkeiten haben, sich öffentlich darzustellen und aufzutreten. Da weiß ich dann auch nicht, wie die Resonanz hier im Haus wäre, wenn wir das vorgeschlagen hätten. Und dann gibt es ja noch den anderen Vorschlag, den wir aus den Haushaltsberatungen schon kennen, an der sehr aufwendigen Gestaltung der Plätze zu reduzieren. Ich will nur mal erinnern, wenn wir aus 32 Weihnachtsbäumen 30 machen wollen im Rahmen unserer Kosteneinsparung, wird uns der Untergang der christlichen Weihnachtskultur in der Stadt vorgeworfen. Ich weiß nicht, wie das jetzt wäre, wenn wir jetzt hier auch noch an die ganze Deko gehen. Und es gab hier auch eine große Fraktion, die schon befürchtet hat, dass wir dann auf dem Fried- richsplatz überhaupt keinen Schmuck mehr anbringen ab übernächstem Jahr, weil wir auch da durchaus schon reduziert haben. Also da sehe ich jetzt auch keine Einheitlichkeit. Jetzt kommt das Thema mit den 30 Tagen, wobei aus der Diskussion heraus ich wahr- nehme, dass einzelne Fraktionen darunter verstehen, dass wir über Weihnachten hinaus öffnen. Es ist aber auch nicht geklärt, ob wir da nicht früher aufmachen, um die 30 Tage zu erreichen. Das wäre etwas, was man noch diskutieren müsste. Und die Darstellung, dass die Beschickerinnen und Beschicker sich das wünschen, deckt sich nicht mit unseren Erfah- rungen, sondern wir haben ausdrücklich auch viele Beschicker, die sagen, sie können sich ein Mehr an Tagen gar nicht vorstellen. Deswegen sehe ich im Moment aus beiden Grün- den noch nicht die Möglichkeit. Aber Sie haben auch als antragstellende Fraktion jetzt schon den Weg geöffnet. Das müssen wir in der Tat noch vorberaten. Und ich habe große Zweifel, dass die Vorberatung, selbst wenn wir sie jetzt sehr zügig machen, dazu führt, dass wir dann noch die Zeit haben, bis zur Erstellung einer entsprechenden Ausschreibung mit den Beschickerinnen und Beschickern nochmal zu klären, inwieweit die denn, wenn schon auf 30 Tage, vorher anfangen oder länger machen, und ob überhaupt auf 30 Tage gehen wollen. Also ich würde da wirklich um eine gründliche Diskussion mit den Beschi- ckerinnen und Beschickern bitten und eine ausführliche Beratung, und sehe das dann eher für die Saison 25, hier in der Diskussion, aber das können Sie ja abwarten. Sie müssen nur selber klären, ob Sie auf der einen Seite fordern, dass wir alle befragen und mitnehmen sollen und auf der anderen Seite es dann aber so schnell wie möglich selbst entscheiden wollen. Und da widersprechen sich ja einzelne Fraktionen schon intern durch ihre entspre- chenden Äußerungen. Darauf möchte ich einfach nur hinweisen. Wir haben Ihnen auch angekündigt, dass wir uns insgesamt noch einmal mit der Kosten- struktur beschäftigen – das sollten wir im ersten Halbjahr 2024 tun –, sodass wir dann die Gebühren ab 2025 vielleicht noch einmal auf eine neue Struktur aufstellen, weil ich glaube, dass diese sehr differenzierte Darstellung, die viele Unterpunkte hat, vielleicht auf Dauer nicht die optimalste ist. Aber auch da sollten wir die Beschickerinnen und Beschicker mitnehmen und sollten uns die entsprechende Vorbereitungszeit lassen. Auf die – 10 – Kostendeckungsgrade, die unterschiedlichen auf der neuen Tabelle, hatte ich hingewiesen. Das war das, was Sie, Frau Stadträtin Wolf, ja noch angesprochen hatten. Wir empfehlen als Verwaltung, unserem ja schon modifizierten Vorschlag zu folgen. Und ich würde aber dann zunächst mal die verschiedenen Änderungsanträge der jeweiligen weitreichenden Konsequenz folgend hier zur Abstimmung stellen, und das Thema, Herr Stadtrat Hofmann, aber Sie haben sich auch noch mal gemeldet, der 30 Tage würden wir so schnell wie möglich in den entsprechenden Fachausschuss dann noch zur Vorberatung verweisen. Vielen Dank. Stadtrat Hofmann (CDU): Genau das wäre mein Anliegen, weil wir wollen schon, dass das eben nicht erst für 2025, sondern für 2024 noch greifen kann, also in den Ausschuss, so schnell wie es geht einfach, und dort würden wir es dann beraten. Wir nehmen das Anlie- gen auch gerne mit, ruhig im Vorfeld mit den Beschickerinnen und Beschickern sprechen, weil wir uns da auch nicht sicher waren, dass das alle so mittragen. Allerdings das, was wir gehört haben, wünschen sie sich früher aufzumachen, ganz eindeutig. Das war bei vielen eben nicht drüber hinaus, sondern eher früher öffnen. Und ob es dann 30 oder 28 sein müssen, das müssen die Betroffenen einfach machen. Aber ich habe mich vor allem auch gemeldet, weil ich es nicht unbedingt sehr zielführend fand, die Polemik jetzt zu hören auch nochmal, das sind zwei Glühwein mehr oder es sind fünf Glühwein mehr. Ich glaube, das können wir alle nicht beurteilen hier. Wir können nur beurteilen, was uns eben mitge- teilt wird, dass eben sehr stark die Gebührenerhöhungen da sind. Und das sehen wir teil- weise auch auf den Zetteln, dass das doch einige eklatant trifft. Und natürlich ist da auch ein Regentag immer mit eingeplant, das ist ganz klar. Aber der Fakt ist einfach, dass allein die Preise dieses Jahr schon deutlich höher sind, als sie in den Vorjahren waren und jetzt dann nochmal erhöht werden sollen. Und das, was meine Kollegin vorhin auch schon mal klar gesagt hat, wir wollen, und ich glaube, da geht es wirklich fast allen Fraktionen so, wir wollen vor allem, dass der Christkindlesmarkt auch weiter ein Christkindlesmarkt für jeder- mann ist. Und wenn dann irgendwann die Preise so hoch sind, dass sie sich fast niemand mehr leisten kann, dann wäre es einfach das falsche Zeichen. Und von daher muss man auch hier die Beschickerinnen und Beschicker einfach mitnehmen und muss versuchen, dann auch mit ihnen da ins Gespräch zu kommen. Und ich bleibe dabei, was ich vorhin nicht gesagt habe, die Kosten, insbesondere die Kosten, die bei der Stadt angefallen sind, die haben sich enorm gesteigert, wenn Sie sich das mal angucken, die sind deutlich mehr geworden. Und vielleicht muss man dann auch mal über die Bühne diskutieren, auch wenn ich Ihnen Recht gebe, die will ich nicht weghaben. Deswegen bitten wir darum, dass wir zu diesem Ausschuss dann auch mal eine genaue Aufstellung bekommen, welche Kosten von 2021 oder wo wir den letzten..., nein, 2020, als wir den letzten Christkindlesmarkt ohne Corona hatten, wie sich die Kosten entwickelt haben. Denn nur dann können wir auch hier Ihnen entsprechend sagen, wir würden auf das oder auf jenes verzichten wollen, um eben einen besseren Kostendeckungsgrad zu bekommen. Aber das falsche Zeichen wäre einfach unserer Ansicht nach jetzt in diesem Fall, die Kosten allein auf die Beschicker abzulegen. Danke. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Oberbürgermeister, ich wollte Ihnen ein paar Komplimente ge- ben, aber vielleicht sind die nicht nur positiv. Das erste Kompliment ist, danke, dass Sie sich bewegt haben. Früher war es so unglaublich stur, wir haben das so und so, und damit fer- tig. Jetzt haben Sie sich bewegt, danke für dieses. Das zweite Kompliment, ich finde es sehr gut, dass Sie über die Gastronomie sprechen, das wollen wir auch gerne, aber zwei – 11 – Gruppen gegeneinander, das ist ein bisschen altmodisch, Politik zu machen. Das ist wahr- scheinlich so, dass die Gastronomie Probleme hat und der Markt hat Probleme, aber die sind nicht notwendigerweise die gleichen. Und das dritte Kompliment, ich finde es sehr gut, dass Sie, wenn Sie angefangen haben, was Ihre Gewohnheit die letzte Zeit ist, zu sa- gen, das ist keine Pflichtaufgabe, das haben wir oft gehört, aber das haben Sie dann in ei- nem extra Satz hier gesagt, aber trotzdem wollen wir das gerne machen, weil das wäre doch eine arme Stadt, falls man nur Pflichtaufgaben macht. Also in diesem Weg ein Kom- pliment und auch ein Kompliment, dass Sie hier uns, die FDP, die rechtzeitig dieses Prob- lem angestoßen habt, dass Sie uns nicht so hart angegriffen haben heute, wie Sie das frü- her gemacht haben. Danke sehr für dieses. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Ja, also wenn wir jetzt doch nochmal eine zweite Runde machen, will ich doch auch noch ein paar Worte sagen, weil es ging ja gerade auch, ich finde, sehr polemisch darum, wer hier Politik für die Menschen macht und wer hier Politik gegen die Menschen macht. Und ich finde das eigentlich sehr gut, dass wir diese Gebühren im Zu- sammenhang mit dem Haushalt diskutiert haben, weil es ist natürlich immer ein Leichtes zu sagen, wir wollen die Gebühren nicht erhöhen, deswegen sind wir für die Menschen, wir wollen mehr Geld im Sozialen oder in Kultur ausgeben, deswegen sind wir für die Men- schen. Aber wir müssen das Gesamtbild sehen, und gerade indem wir das Gesamtbild se- hen und hier für eine maßvolle Erhöhung sind, machen wir Politik für die Menschen, und wir treffen eine verantwortungsvolle Entscheidung. Und im Übrigen sprechen wir auch mit Leuten da draußen. Und ich habe ganz persönlich auch einfach eine ganze Saison auf dem Weihnachtsmarkt gearbeitet und da Glühwein ausgeschenkt. Also die Behauptung, dass wir das hier nicht kennen würden, finde ich völlig fehl am Platze. Und für die weitere Bera- tung würde ich mir dann gerne sehr konkrete Vorschläge darüber wünschen, wie denn da verlängert werden soll, und dann treten wir sehr gerne in der Diskussion ein, wenn wir die Möglichkeit haben, vorzuberaten. Danke. Der Vorsitzende: Lieber Herr Stadtrat Høyem, vielen Dank für die Komplimente. Wir kom- men doch langsam in so eine weihnachtliche Stimmung hier gemeinsam, das freut mich sehr. Herr Stadtrat Hofmann, dass Sie da nicht mitreden können, ist ja gar kein Vorwurf, aber ich kann da mitreden, weil ich habe nämlich die Mehraufwendung dann einfach in Produkte umgerechnet. Das ist nicht so sonderlich schwer, und das macht es noch mal ein bisschen plastischer, weil in die Öffentlichkeit zu treten und zu sagen, alles wird 30 Prozent teurer, stimmt schon mal nicht, weil die Gebührenziffern wesentlich differenzierter waren. Und dann zu sagen, dann müssen die Stände alle dicht machen, das wird doch mal infrage gestellt. Wenn es am Ende um zwei oder vier Produkte geht, die dann vielleicht am Tag mehr zugunsten der Gebühren verkauft werden müssen, dann relativiert sich das einfach ein Stück weit. Aber wir haben ja jetzt einen Weg gefunden, wie wir damit umgehen. Jetzt schauen wir noch, wo wir heute landen. Und insofern fange ich jetzt an, mal die Änderungsanträge hier zur Abstimmung zu stellen. Der weitreichendste Änderungsantrag ist der Antrag der FDP, Freie Wähler, und den stelle ich jetzt hier zur Abstimmung. Stadtrat Hofmann (CDU): Entschuldigung, so einfach geht es, glaube ich, nicht, weil es ja ganz unterschiedliche Beträge sind. Ich denke wir müssen diese drei unterschiedlichen Gruppierungen einzeln abstimmen meiner Ansicht nach. – 12 – Der Vorsitzende: Das mache ich ja jetzt. Stadtrat Hofmann (CDU): Nein, Sie haben gesagt die Anträge, aber das sind ja ganz unter- schiedliche..., ja, wenn es nicht so ist, dann ist gut. Der Vorsitzende: Also der Änderungsantrag der FDP ist der weitreichendste, weil er den Kostendeckungsgrad am weitesten senkt. Und der ist Ihnen jetzt umgerechnet auf Gebüh- renziffern hier dargestellt. Die Antragsteller finden diese Darstellung richtig, und warum soll ich das jetzt nicht zur Abstimmung stellen? Sorry, ich kann jetzt nicht noch jede Ge- bührenziffer hier einzeln zur Abstimmung stellen. Ja, ich kann alles, aber ich muss es nicht. (Heiterkeit) Okay, also, ich rufe den, zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommen wir zur Abarbeitung des CDU-Antrags. Herr Hofmann hat darauf hingewie- sen, dass er bei den letzten beiden Zeilen statt 20 Prozent 15 Prozent verankern möchte. Das müssten wir dann noch vorne auf die entsprechenden Beträge umrechnen, aber ich glaube, das... Stadtrat Hofmann (CDU): Entschuldigung, nein, wir haben gar nichts dazu geschrieben. Wir haben da gar nichts geschrieben dazu, weil wir es nicht wussten, dass das damit inklu- diert ist. Der Vorsitzende: Ja, aber wir haben im Moment in der Vorlage der Verwaltung hier eine Erhöhung um 20 Prozent angesetzt. Wenn Sie sagen, Sie haben nichts dazu geschrieben, aber die Zeilen entsprechen nicht dem, was Sie möchten, dann brauche ich von Ihnen ei- nen Vorschlag. Stadtrat Hofmann (CDU): Es tut mir leid, es ist halt sehr schwierig. Sie haben vorhin das ja schön ausgerechnet, dass es zwei Glühwein sind bei dem Ganzen. Wenn ich jetzt halt hier sehe, und das habe ich so noch nicht vorher gesehen gehabt, dass man von 3.300 bei Kin- derfahrgeschäften jetzt auf einmal 3.900, also 660 Euro mehr auf einmal zahlen soll, ja, ist es natürlich schwierig jetzt, wie viele Fahrten das dann sind. Der Vorsitzende: Das könnte ich Ihnen jetzt ausrechnen, weil ich die Preise kenne, aber das hilft Ihnen auch nicht weiter. Stadtrat Hofmann (CDU): Das ist fantastisch. Also wir machen jetzt, damit wir weiterkom- men, Entschuldigung, 15 Prozent, so, wie Sie vorgeschlagen haben. Der Vorsitzende: Okay, wir machen 15 Prozent, und dann nehmen wir die Beträge aus der SPD-Spalte rüber. Das Problem ist heute, dass wir über konkrete Beträge abstimmen müs- sen, sonst können wir ja keine Satzung verabschieden. Das ist ein bisschen das Dilemma, sonst könnten wir da viel freier agieren. Also der CDU-Antrag wird geändert, nicht geändert, sondern ergänzt um die zwei Positio- nen, dass hier um 15 Prozent und eben die entsprechenden Beträge aus dem SPD-Antrag – 13 – erhöht wird und wird dadurch ergänzt, dass die Ziffer 2 verwiesen wird zur Vorberatung baldmöglichst in den entsprechenden Fachausschuss. Was wir dazu liefern sollen, haben Sie uns ja schon beauftragt, und da gucken wir. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass Herr Baumbusch mündlich sehr wohl auch schon im Fachausschuss über die einzelnen Kostenstellen erzählt hat. Also es ist nicht so, dass das jetzt bisher ein Staatsgeheimnis wäre. Wir stellen es aber gerne noch mal schriftlich dar, und dann können wir das noch zur Grundlage der Diskussion machen. Also der geänderte CDU-Änderungsantrag ohne die Ziffer 2 steht jetzt hier zur Abstim- mung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Und jetzt rufe ich den SPD-Änderungsantrag auf und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Damit steht die unveränderte Verwaltungsvorlage... Stadträtin Melchien (SPD): Jetzt hätte ich gerne eine ganz kurze Sitzungsunterbrechung, bitte. Der Vorsitzende: Die Sitzung ist unterbrochen um fünf Minuten. Sie klären das bitte. (Unterbrechung der Sitzung von 16:19 Uhr bis 16:21 Uhr) Der Vorsitzende: Ich würde Sie bitten, die Plätze einzunehmen und die unterbrochene Sit- zung fortzusetzen. Wir haben ja eine gültige Gebührensatzung, die... Nein, wir machen es anders. Ich stelle jetzt erstmal alles zur Abstimmung außer den Ziffern 324 bis 328. Das sind die ganzen Positionen, die sich mit dem Christkindlesmarkt beschäftigen. Alle ande- ren, Gebühren und so weiter, stelle ich jetzt hier zur Abstimmung, und zwar in der neuen Fassung, wie sie Ihnen hier als Teil der Beschlussvorlage vorliegt, nicht alles außer Tiernah- rung, sondern alles außer Christkindlesmarkt. Unsere Beschlussvorlage teile ich in zwei Teile auf. Und ich stelle jetzt alles außer Christkindlesmarkt hier aus der aktuellen Be- schlussvorlage zur Abstimmung und bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung, das ist ja schon mal was. Jetzt stelle ich die Ziffern 324 bis 328, also alles, was den Christkindlesmarkt betrifft, in der von der Stadtverwaltung in der aktualisierten Vorlage vorgelegten Gebührenkalkulation hier zur Abstimmung, und bitte Sie um ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ab- lehnung. Damit gelten die Ziffern 324 bis 328 aus der alten Gebührensatzung fort. Damit haben wir einen lausigen Kostendeckungsgrad, aber so ist es, und wir werden dann eben an verschie- denen Stellen Qualität versuchen müssen zu reduzieren als Stadt, um den Kostendeckungs- grad wenigstens annähernd über 50 Prozent zu bringen. Das können wir ja dann in eige- ner Regie und entsprechend Ihren vielfältigen Vorschläge, auch durchsetzen, Bühne weg, fliegender Weihnachtsmann vielleicht weg, Deko weg. Ja, es ist keine Ankündigung, ich will nur die Varianten aufzeigen, die Sie ja indirekt selber vorgeschlagen haben, und dann gucken wir mal, wie wir damit umgehen. – 14 – Frau Kollegin hat mich nochmal darauf hingewiesen, dass die Ausschreibung für den nächsten Christkindlesmarkt bereits Ende Januar erfolgen muss. Wir werden gucken, dass wir das frühzeitig beraten mit den 30 Tagen, gerne. Aber wie gesagt, ich möchte nochmal daran appellieren, dass wir auch Zeit brauchen, mit den Beschickerinnen und Beschickern hier in eine vernünftige Diskussion zu kommen. Und Sie wissen, wie schnell wir Januar ha- ben und wie kurzfristig dann die Zeit ist. Gut, damit haben wir Top 5 abgehakt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024