Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)
| Vorlage: | 2023/1200/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 30.11.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.12.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1200/1 Eingang: 28.11.2023 Gebührenerhöhung um maximal 10 % in den Bereichen Speisen, Getränke und Süßwaren auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt ab 2024 Interfraktioneller Änderungsantrag: FDP, FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.12.2023 17.1 N Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 5.1 Ö Entscheidung Die ab 1. Januar 2024 geltenden Bestimmungen für den Christkindlesmarkt werden dahingehend geändert, dass eine Gebührenerhöhung für Verkaufsstände mit Speisen, Getränken und Süßwaren um maximal 10 % vorgenommen wird. Eine Neuberechnung der Kostendeckungsgrade bei den Märkten und Volksfesten ist nachvollziehbar und verständlich, jedoch ist eine massive Gebührensteigerung für Verkaufsstände auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt, die nicht-alkoholische und alkoholische Getränke, Speisen und Süßwaren anbieten, nicht verhältnismäßig. Die höheren Kosten werden zwangsläufig auf die Besucherinnen und Besucher umgelegt, für die ein Verzehr auf dem beliebten Weihnachtsmarkt dann noch teurer wird. Für viele Menschen ist ein Besuch auf dem Christkindlesmarkt dann gar nicht mehr möglich. Neben der sozialpolitischen Problematik hinsichtlich der gesellschaftlichen Teilhabe insbesondere in Zeiten der allgemeinen Teuerung stellt sich zudem die Frage der wirtschafts- und tourismuspolitischen Zielführung dieser Maßnahme, da die Attraktivität der Weihnachtsstadt Karlsruhe mit Synergieeffekten für die gesamte Innenstadt einhergeht. Daher lehnen die Antragsstellenden die geplante Gebührenerhöhung in den Bereichen (nicht- alkoholische und alkoholische) Getränke, Speisen und Süßwaren ab und beantragen hier eine Gebührensteigerung ab 2024 um maximal 10 %. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Petra Lorenz Sachverhalt / Begründung:
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1200/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Gebührenerhöhung um maximal 10 % in den Bereichen Speisen, Getränke und Süßwaren auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt ab 2024 Interfraktioneller Änderungsantrag: FDP, FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.12.2023 17.1 N Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 5.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage und die kalkulierten Kostendeckungsgrade für den Christkindlesmarkt von lediglich 58,69 % für das Jahr 2024 und 56,87 % für das Jahr 2025. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen.
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Christkindlesmarkt - Gebühren bisher / Verwaltungsvorlage / Anträge Gebühren-ziffer Bezeichnung Gebühren- Bemessung Gebühr in Euro alt 2023 Gebühr in Euro aktuelle Verwaltungs- vorlage ab 2024 Steigerung in % Gebühr in Euro FDP-Antrag Steigerung in % Gebühr in Euro SPD-Antrag Steigerung in % Gebühr in Euro CDU-Antrag Steigerung in % 324 a) Allgemeiner Verkauf m² 82,00 € 90,00 € 9,76% 90,00 € 9,76% 90,00 € 9,76% 86,10 € 5,00% 324 b) Kunsthand-werk m² 60,00 € 65,00 € 8,33% 65,00 € 8,33% 65,00 € 8,33% 63,00 € 5,00% 324 c) Kunsthand-werkerhütte Tag 25,00 € 30,00 € 20,00% 30,00 € 20,00% 28,75 € 15,00% 26,25 € 5,00% 325 Süßwaren m² 130,00 € 156,00 € 20,00% 143,00 € 10,00% 149,50 € 15,00% 143,00 € 10,00% 326 Imbissstände ohne Alkoh. m² 155,00 € 186,00 € 20,00% 170,50 € 10,00% 178,25 € 15,00% 170,50 € 10,00% 327 a) Imbissstände mit Alkoh. m² 255,00 € 306,00 € 20,00% 280,50 € 10,00% 293,25 € 15,00% 293,25 € 15,00% 327 b) Alkoholaus-schank m² 290,00 € 348,00 € 20,00% 319,00 € 10,00% 333,50 € 15,00% 333,50 € 15,00% 327 c) Stehtische Stück 200,00 € 200,00 € 0,00% 200,00 € 0,00% 200,00 € 0,00% 200,00 € 0,00% 327 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 40,00 € 48,00 € 20,00% 48,00 € 20,00% 46,00 € 15,00% 48,00 € 20,00% 328 Kinderfahr-geschäfte pauschal 3.300,00 € 3.960,00 € 20,00% 3.960,00 € 20,00% 3.795,00 € 15,00% 3.960,00 € 20,00% Kostendeckungsgrad 2025: 52,69% 49,65% 51,01% 50,03% Kostendeckungsgrad 2024: 54,37% 51,23% 52,64% 51,63% 1778b-1556-00e5-6450.xlsx 2023
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