Planfeststellungsverfahren „740-m-Gleis Karlsruhe-Durlach“
| Vorlage: | 2023/1191/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.11.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1191/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Planfeststellungsverfahren „740-m-Gleis Karlsruhe-Durlach“ Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 15.11.2023 3 Ö Anhörung Gemeinderat 28.11.2023 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Planung zum Vorhaben der DB Netz AG zur Verlängerung eines Über- holgleises für Güterzüge im Bahnhof Karlsruhe-Durlach (740-m-Gleis) zur Kenntnis und stimmt dem Vorhaben unter Berücksichtigung der Hinweise der Verwaltung grundsätzlich zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Gegenstand der Planung Im Bahnhof Karlsruhe-Durlach sollen zusätzliche Kapazitäten für den Güterverkehr durch eine Ent- flechtung des Güter- und Personenverkehrs geschaffen werden. Es soll das Einstellen und die Überho- lung von bis zu 740 Meter langen Güterzügen ermöglicht werden, ohne dass dabei der Personenver- kehr in den Gleisen 5 und 6 behindert wird. Zu diesem Zweck soll das Gleis 9 verlängert und über eine neue Weiche an die Bestandsweiche im rechten Gleis der Strecke 4000 angeschlossen werden. Über eine weitere neue Weiche soll die Anbindung an die Strecke 4217 in Richtung Karlsruhe Güterbahn- hof (Gbf) erfolgen. Damit verbunden sind unter anderem der Rückbau einer Lärmschutzwand und die Errichtung zweier neuer Lärmschutzwände sowie die Anpassung der Gleisentwässerung, der Oberlei- tungsanlage, der Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und der Kabeltrassen. Das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie erforderlicher artenschutzrechtlicher Maßnahmen soll laut Vorhabenträger auf bahneigenen Flächen realisiert werden. Die bestehende Lärmschutzwand 2 (2 m Höhe) südlich der Bahn Richtung Hauptbahnstraße bleibt be- stehen wird aber durch eine neue Lärmschutzwand Süd (4 m Höhe) verlängert. Die Lärmschutzwand 3 (2 m Höhe) nördlich der Bahn Richtung Dornwaldstraße wird aufgrund der Neutrassierung rückge- baut. Sie wird durch eine neue Lärmschutzwand Nord (4 m Höhe) ersetzt. Abb.: Lärmschutzwände Bestand (Quelle: Erläuterungsbericht) Die Baustellenzufahrt erfolgt im Norden über die Dornwaldstraße und im Süden über die Hauptbahn- straße/Pfaffstraße. In diesen Bereichen werden auch Baustelleneinrichtungsflächen angelegt. Der Bahnbetrieb soll während der Realisierung der Maßnahme möglichst ohne bzw. nur mit geringen Ein- schränkungen aufrecht erhalten bleiben. Die Bauarbeiten sind vorwiegend am Tage vorgesehen. Nur Arbeiten, die eine Streckensperrung bedingen, finden auch nachts statt. Hinsichtlich der Details der Planung wird auf den beigefügten Lageplan und den Erläuterungsbericht verwiesen (Anlage) 2. Verfahren Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt. Für das Vorhaben wurde mit Ver- fügung vom 14.09.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Ent- würfe der Planung wurden bereits im Mai 2022 dem Ortschaftsrat Durlach vorgestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt führt derzeit auf Antrag der DB Netz AG das Anhörungsverfahren nach § 73 VwVfG mit Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Die Planunterlagen waren hierfür vom 13.10. bis – 3 – 13.11.2023 auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamts (https://www.eba.bund.de/anhoerung) sowie beim Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme verfügbar. Parallel dazu wurde der Stadt Karlsruhe als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Stadt kann sich auch als Gemeinde bei Betroffenheit in eigenen Belangen äußern. 3. Bewertung Mit den Planunterlagen wurden auch diverse Fachgutachten (insbesondere Schallgutachten, land- schaftspflegerischer Begleitplan etc.) vorgelegt. Ausweislich der schalltechnischen Untersuchungen besteht nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) im Baubereich für den Beurteilungszeitraum Nacht Handlungsbedarf. Für die Bereiche außerhalb des Bauabschnitts kommt es zu keinen Änderungen der Beurteilungspegel, so dass kein An- spruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht. Den Untersuchungen liegen dabei die Zugzahlen des Prognosezeithorizonts 2030 entsprechend der Angaben der Deutschen Bahn AG zugrunde. Als aktive Schallschutzmaßnahmen werden die vorgenannten Lärmschutzwände errichtet/verlängert (Lärm- schutzwand Nord 411m und Lärmschutzwand Süd über 240 m). Da auch mit den Lärmschutzwänden die Immissionsgrenzwerte bereichsweise überschritten werden, besteht Anspruch auf passive Schall- schutzmaßnahmen für 13 Gebäude im Bereich der Lortzinger-, der Millöcker und der Johann-Strauß- Straße sowie 3 Gebäuden im Bereich der Pfaff- und Schinnrainstraße. Dabei handelt es sich um Kos- tenersatz für bauliche Verbesserungen z.B. von Wänden, Fenstern, Rollläden oder schallgedämmte Lüftungsreinrichtungen. Durch die Baumaßnahme ist bauzeitlich mit temporär erhöhten Lärmbelastun- gen zu rechnen, die nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Baulärm (AVV Baulärm) soweit als möglich vermindert werden sollen. Hierfür sind organisatorische und technische Maßnahmen vorgese- hen (z.B. zeitliche Beschränkungen, Verwendung geräuscharmer Maschinen). Da für einzelne Bauab- schnitte nächtliche Bauarbeiten notwendig sind, bei denen Immissionspegel oberhalb von 60 dB(A) möglich sind, bestehen für die Betroffenen u.a. Ansprüche auf Ersatzwohnraum/Übernahme von Ho- telkosten. Zu einer wesentlichen Erhöhung von Erschütterungen kommt es betriebsbedingt nicht. Allerdings ist baubedingt mit erhöhten Erschütterungen (z.B. durch den Einsatz von Vibrationsrammen zum Erstel- len von Gründungen) zu rechnen. In relevanten Bereichen sind gebäudetechnische Beweissicherungen geplant. Sowohl für Lärm-, als auch Erschütterungsbeschwerden sollen Ansprechstellen benannt wer- den. Wasserrechtliche Belange werden durch die Gründungsarbeiten durch das Einbringen von Bohr- und Rammpfählen tangiert. Negative Auswirkungen auf das Grundwasser werden jedoch aus gutachterli- cher Sicht nicht erwartet. Aus Artenschutzgründen (u.a. Vorkommen von Eidechsen) sind verschiedene Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Ein verbleibender Eingriff in Na- tur und Landschaft soll laut Vorhabenträger durch eine Ökokontomaßnahme ausgeglichen werden. Für die Beurteilung des Vorhabens ist umfassend das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbe- hörde zuständig. Seitens der städtischen Dienststellen, welche Aufgaben als Träger öffentlicher Be- lange erfüllen, wurden die Unterlagen teilweise als noch ergänzungsbedürftig eingestuft. Grundsätzli- che Bedenken gegen das Vorhaben bestehen nicht, jedoch sind Anforderungen im Detail zu stellen, insbesondere: - Es sind noch ergänzende Angaben vom Vorhabenträger zur Beurteilung des Baumschutzes er- forderlich. - Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen wird seitens der Stadt noch Optimierungsbedarf gese- hen, z.B. sollen gezielte Gehölzpflanzungen vor Ort geprüft werden. Ein verbleibender Eingriff in Natur und Landschaft soll im Stadtgebiet Karlsruhe ausgeglichen werden. Auf eine Ökokon- tomaßnahme soll nur notfalls zurückgegriffen werden, falls im Stadtgebiet oder der näheren Umgebung keine geeigneten Flächen gefunden werden können. – 4 – - Um Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild im Bereich der neuen Lärmschutzwand auf der Nordseite zu vermindern, sollen nach Möglichkeit vorgelagerte Gehölzpflanzungen so- wie vertikale Begrünung ergänzt werden. - Baustelleneinrichtungsflächen und Maßnahmenflächen für den Artenschutz liegen im Bereich der Hauptbahnstraße teilweise auf Flächen, welche die Stadt von der Bahn für die Erstellung der Radwegeverbindung in Verlängerung des Rußwegs erwerben möchte. Nach Mitteilung der Bahn werden diese Flächen nur temporär benötigt und stehen dem Vorhaben nicht im Wege. Der Radweg wird erst nach Abschluss der Maßnahme der Bahn errichtet. Eine Detailabstim- mung muss hier noch erfolgen, damit Konflikte für die Radwegplanung ausgeschlossen wer- den. - Der dauerhaften Einleitung von Tiefenentwässerungen, Drainagewasser oder Grundwasser in das städtische Kanalnetz wird nicht zugestimmt. Der Anschluss an den Mischwasserkanal, wie im Planfeststellungsverfahren beantragt, wird in dieser Form abgelehnt. Eine Einleitung in den Tiefentalgraben oder Versickerung in das Grundwasser sind voraussichtlich nicht genehmi- gungsfähig. Der Antrag ist hinsichtlich der geplanten Entwässerung zu überarbeiten. - Über die gesetzlichen Anforderungen zum Lärmschutz hinaus soll die Deutsche Bahn weiterge- hende Verbesserungen auf freiwilliger Basis hinaus prüfen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Einwendungsfrist am 27.11.2023 abläuft. Da es sich um eine Aus- schlussfrist handelt, wird die Verwaltung zur Fristwahrung unter Berücksichtigung der Anhörung im Ortschaftsrat Durlach eine vorläufige Stellungnahme vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung des Gemeinderats abgeben. 4. Einwendungen aus der Bürgerschaft Die Stadt setzt sich ebenso wie die Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung für verbes- serten, über die im Lärmschutzgutachten genannten notwendigen Maßnahmen hinausgehenden Lärmschutz ein. Die von der Bürgergemeinschaft geforderte Überarbeitung bei der Entwässerungspla- nung sind ebenso wie Fragen der Baustellenkoordinierung bereits Teil der städtischen Stellungnahme. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt die Planung zum Vorhaben der DB Netz AG zur Verlängerung eines Über- holgleises für Güterzüge im Bahnhof Karlsruhe-Durlach (740-m-Gleis) zur Kenntnis und stimmt dem Vorhaben unter Berücksichtigung der Hinweise der Verwaltung grundsätzlich zu.
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Extrahierter Text
Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Erläuterungsbericht 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Strecke 4000 km 68,5 bis km 69,0 Strecke 4200 km -0,6 bis km -0,3 Strecke 4217 km 2,2 bis km 2,4 0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 27.06.2023 Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand Vorhabenträgerin: DB Netz AG Technik Korridor Mannheim- Karlsruhe (I.NI-SW-M) Gutschstraße 6 76137 Karlsruhe Datum Verfasser: DB Engineering & Consulting GmbH Planung Karlsruhe Hinterm Hauptbahnhof 5 76137 Karlsruhe Datum Unterschrift Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt 27.06.2023 Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) ......................................................... 5 2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens) ............................................................. 6 3 Varianten und Variantenvergleich .................................................................................. 6 3.1 Variante 0 .......................................................................................................... 6 3.2 Variante 1 .......................................................................................................... 7 3.3 Variante 2 .......................................................................................................... 7 3.4 Variante 3 .......................................................................................................... 8 3.5 Wahl der Vorzugsvariante .................................................................................. 9 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes .................................................................. 9 4.1 Gleisanlagen ...................................................................................................... 9 Oberbau ................................................................................................. 9 Unterbau .............................................................................................. 10 Entwässerung ....................................................................................... 10 4.2 Oberleitung / Elektrische Energieanlagen 50 Hz .............................................. 10 4.3 Signalanlagen .................................................................................................. 10 4.4 Lärmschutzwände ............................................................................................ 10 Lärmschutzwand 2 ............................................................................... 11 Lärmschutzwand 3 ............................................................................... 11 4.5 Sonstige Bauwerke .......................................................................................... 12 Eisenbahnüberführung Tiefentaler Graben km 68,5+73 ....................... 12 Fernwärmeschacht km 68,6+99 ........................................................... 12 Durchlass km 68,8+97 .......................................................................... 12 5 Beschreibung des geplanten Zustandes ...................................................................... 12 5.1 Gleisanlagen .................................................................................................... 12 Oberbau ............................................................................................... 12 Unterbau .............................................................................................. 13 Kabeltiefbau ......................................................................................... 13 Entwässerung ....................................................................................... 13 5.2 Oberleitung / Elektrische Energieanlagen 50 Hz .............................................. 15 5.3 Signalanlagen .................................................................................................. 15 Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 3 5.4 Lärmschutzwände ............................................................................................ 16 Lärmschutzwand Nord .......................................................................... 16 Lärmschutzwand Süd ........................................................................... 16 5.5 Sonstige Bauwerke .......................................................................................... 17 Eisenbahnüberführung Tiefentaler Graben km 68,5+7 ......................... 17 Fernwärmeschacht km 68,6+99 ........................................................... 17 6 Tangierende Planungen .............................................................................................. 18 7 Temporär zu errichtende Anlagen ............................................................................... 19 8 Baudurchführung ......................................................................................................... 19 9 Zusammenfassung der Belange des Umweltschutzes ................................................ 20 9.1 Betroffenes Fachrecht ...................................................................................... 20 9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung ................................................ 21 Allgemeine baubegleitende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ............ 21 Maßnahmen aus der Eingriffsregelung ................................................. 22 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maßnahmen ............................................................ 23 Maßnahmen aus der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchung ....................................................................................... 23 9.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Umweltbelange ................................................................................................ 24 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere ................................................. 24 Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen ........................................... 24 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden .............................................. 24 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ............................................. 25 Auswirkungen auf Klima / Luft .............................................................. 25 Auswirkungen auf das Landschaftsbild ................................................. 25 Auswirkungen auf Denkmalschutz, Kultur- und Sachgüter .................... 25 Wirkungsgefüge zwischen den Naturgütern .......................................... 25 Auswirkung auf Schutzgebiete .............................................................. 26 Auswirkung durch Schall und Erschütterung ......................................... 26 Wasserrecht ......................................................................................... 26 Denkmalschutz ..................................................................................... 27 Elektromagnetische Felder ................................................................... 27 Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 4 9.4 Rechtliche Bewertung ...................................................................................... 27 Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG ................................................ 27 Artenschutzrechtliche Prüfung auf Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG ............................................................................ 28 Natura 2000 Gebiete gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG ........................ 28 Biotope bzw. schützenswerte Gebiete gem. § 23 - § 30 BNatSchG ............................................................................................ 28 Denkmalschutz gem. DSchG BW ......................................................... 28 Wasserrecht gem. § 9, § 51, § 76 und § 78b WHG ............................... 28 Störfallbetrieb/ Betriebsbereich i. S. d. § 3 Abs. 5 (a) BImSchG ............ 29 Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche gem. § 41 BImSchG bzw. 16 BImSchV ................................................................. 29 Lärmschutz gemäß AVV Baulärm, Erschütterungen DIN 4150 ............. 29 EBA-Umwelterklärung (Formblatt U3) gem. § 7 UVPG ......................... 29 10 Weitere Rechte und Belange ....................................................................................... 29 10.1 Grunderwerb .................................................................................................... 29 10.2 Kabel und Leitungen ........................................................................................ 30 10.3 Straßen und Wege ........................................................................................... 30 10.4 Kampfmittel ...................................................................................................... 31 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ................................................ 31 10.6 Gewässer ........................................................................................................ 31 10.7 Land- und Forstwirtschaft ................................................................................. 31 10.8 Brand- und Katastrophenschutz ....................................................................... 31 10.9 Kapazität .......................................................................................................... 32 10.10 Schall und Erschütterung ................................................................................. 32 Betriebsbedingte Schallimmissionen.............................................. 32 Betriebsbedingte Erschütterungsimmissionen ............................... 33 Baubedingte Schallimmissionen .................................................... 33 Baubedingte Erschütterungsimmissionen ...................................... 34 Abkürzungen ........................................................................................................................ 36 Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................... 38 Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 5 1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) Die Einzelmaßnahme 740 m-Gleis - Karlsruhe-Durlach - ist ein Teilprojekt des 740 m- Netzes. Im Bahnhof Karlsruhe-Durlach sollen zusätzliche Kapazitäten für den Güterverkehr durch eine Entflechtung des Güter- und Personenverkehrs sowie der Nutzbarkeit von Bahnhofsgleisen durch Züge mit einer Länge von bis zu 740 m geschaffen werden. Durch die Verlängerung des Gleises 9 soll bei Bedarf das Einstellen und Überholen von Güterzügen ermöglicht werden, ohne hierbei den in den Gleisen 5 und 6 verkeh- renden Personenverkehr zu behindern. Abbildung 1 - Übersicht Ist-Zustand mit Gleisverlängerung Gleis 9 Sofern Gleis 9 in Karlsruhe-Durlach nicht durch einen zu überholenden Zug belegt ist, verkehren Güterzüge von Bruchsal über Gleis 9 weiter über die Strecke 4217 nach Karlsruhe Gbf und beanspruchen somit auf der Strecke 4000 keine weitere Kapazität. Dadurch ist sowohl ein zügigeres Nachfahren des schnelle SPFV hinter einem Güter- zug möglich als auch das dichtere Nachfahren eines Güterzuges hinter einem in Karlsruhe-Durlach haltenden Zuges. Ist Gleis 9 durch einen zu überholenden Zug belegt, muss die Fahrtmöglichkeit über Gleis 6 nach Karlsruhe Gbf weiterhin gegeben sein (Güterzug überholt Güterzug). Dies wird durch den Erhalt der Weiche 51 und Einbau der zusätzlichen Weiche 31 er- reicht. Das Gleis 9 in Karlsruhe-Durlach dient auch dem Personenverkehr als Überholgleis, insbesondere zum Ausweichen von verspätetem SPNV vor nachfolgendem SPFV. Daher wird auch unverändert, weiterhin eine Fahrtmöglichkeit von Gleis 9 zum Karls- ruher Hbf über die Strecke 4000 benötigt. Dies wird durch den Erhalt der Weiche 50 und Einbau der zusätzlichen Weiche 30 erreicht. Bedingt durch die Trassierung der Verbindung von Gleis 9 und Strecke 4217, ist eine vorhandene Lärmschutzwand aus dem Lärmsanierungsprogramm zu verschieben. Außerdem werden zusätzliche Lärmschutzwände als Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen errichtet. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 6 Im Zusammenhang mit dem Umbau der Gleisanlagen und dem Neubau von Lärm- schutzwänden werden die Oberleitungsanlage, die Anlagen der Leit- und Sicherungs- technik sowie die vorhandenen Kabeltrassen angepasst bzw. erweitert. In Teilberei- chen wird eine neue Entwässerungsanlage zur Gleisentwässerung errichtet. 2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens) Durch die Maßnahmen des 740 m-Netzes soll die Attraktivität der Schienenanbin- dung der Seehäfen gesteigert und eine verbesserte Nutzungsfähigkeit erreicht wer- den. Insgesamt soll durch eine höhere Qualität der Kundennutzen und die Kundenzu- friedenheit signifikant gesteigert werden, was im Ergebnis zu einer steigenden Um- schlagmenge von Gütern auf den Verkehrsträger Schiene in den Häfen führen soll. Die Einzelmaßnahme 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach ermöglicht diese Kapazitätsstei- gerung für den Güterverkehr. Die Einzelmaßnahme hat im Rahmen der Schaffung ei- nes bundesweiten 740 m-Netzes eine hohe Relevanz, da sie zur Stärkung des See- hafen-Hinterland-Verkehrs durch ihre Lage an TEN-Korridoren in Deutschland bei- trägt („Rhine - Alpine“ der EU-Verordnung 1315/2013). Die Maßnahme ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans mit der Nummer 2- 050-V01. Das Gleis 9 in Karlsruhe-Durlach soll neben der Funktion als Überholgleis auch für Güterzüge ohne Halt in Karlsruhe-Durlach nutzbar sein. Diese Güterzüge sollen ohne weiteren Kapazitätsbedarf auf den Streckengleisen der Strecke 4000 direkt auf die Strecke 4217 verkehren können. Zur Steigerung der Streckenkapazität von Bruchsal nach Karlsruhe ist vor dem Knoten Karlsruhe eine frühzeitige Entflechtung des Güter- und Personenverkehrs notwendig. Dies ermöglicht ein dichteres Nachfahren und lässt die geforderten Güterzugzahlen fahrplantechnisch richtlinienkonform in das Per- sonenverkehrskonzept integrieren. 3 Varianten und Variantenvergleich Im Rahmen der Vorplanung wurden für dieses Projekt zur Null-Variante folgende drei weiteren Varianten untersucht: 3.1 Variante 0 Ist-Zustand. Im Ist-Zustand ist die Nutzlänge des Gleises 9 auf 645 m begrenzt. Das Gleis 9 kann nicht durch Züge mit einer Länge von bis zu 740 m genutzt werden. Der Güterverkehr von Gleis 9 Richtung Gbf, Strecke 4217, muss in die Strecke 4000 einfahren und da- mit Kapazität auf der Strecke 4000 in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Entflech- tung des Güter- und Personenverkehrs ist nur bedingt möglich. Im Ist-Zustand ist die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs Karlsruhe-Durlach begrenzt und nicht ausreichend, die prognostizierten Güterverkehrszahlen abwickeln zu kön- nen. Eine flexible Betriebsführung im Bereich des Knoten Karlsruhe ist nicht möglich. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 7 3.2 Variante 1 Verlängerung des Gleises 9 mit Führung zwischen der Strecke 4000 und dem Schachtbauwerk der Stadtwerke Karlsruhe. Abbildung 2 - Ausschnitt aus Trassierungsentwurf Variante 1 Die Variante 1 sieht bei ca. km 68,5+85 der Strecke 4000, nach der Eisenbahnüber- führung Tiefentaler Graben km 68,5+73, den Einbau der Weiche 30, beim Gleis 9 des Bahnhofs Durlach vor. An die Weiche schließt nach einem Gegenbogen und einem Übergang der eigentliche Gleisbogen mit einem Radius von 400 m an. Nach einem weiteren Übergangsbogen und einem Gegenbogen folgt bei ca. km 68,8+90 der Stre- cke 4000 der Einbau der Weiche 31, und damit der Anschluss an die Strecke 4217 mit Zufahrt zum Gbf. Das neue Gleis hat einen Gleisabstand von 6,4 m zum rechten Streckengleis der Strecke 4000 und wird südlich an dem Fernwärmeschachtbauwerk der Stadtwerke Karlsruhe bei km 68,6+99 mit einem Abstand von 3,5 m vorbeigeführt. Das neue Gleis liegt also zwischen der Strecke 4000 und dem Schachtbauwerk. Der Neubau des Gleises bedingt die Erstellung einer neuen Lärmschutzwand nördlich des neuen Gleises zum Schutz der Bebauung Dornwaldstraße. Eine weitere Lärm- schutzwand südlich der Strecke 4200 zum Schutz der südlichen Bebauung Haupt- bahnstraße / Pfaffstraße ist vorzusehen. Die nördliche Lärmschutzwand kann bei einem Gleisabstand von 3,3 m an dem Schachtbauwerk km 68,6+99 vorbeigeführt werden. Die bestehende Lärmschutzwand nördlich des Gleis 9, Lärmschutzwand 3 km 68,6+24 bis km 68,8+71, muss aus Platzgründen zurückgebaut werden. 3.3 Variante 2 Verlängerung des Gleises 9 mit Führung im Bereich des Schachtbauwerks der Stadt- werke Karlsruhe. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 8 Abbildung 3 - Ausschnitt aus Trassierungsentwurf Variante 2 Bei der Variante 2 entspricht die Ausführung weitgehend der der Variante 1. Es wird allerdings auf die Anordnung von Gegenbögen an den neuen Weichen verzichtet. Die Verbindung zwischen den Weichen 30 und 31 ist als Gerade mit Übergangsbögen vorgesehen. Somit tangiert die neue Verbindung das Fernwärmeschachtbauwerk der Stadtwerke Karlsruhe bei km 68,6+99, Gleisabstand ca. 0,6 m. Das Bauwerk muss zurückgebaut und an anderer Stelle wieder neugebaut werden. Der Neubau der Lärmschutzwände entspricht der Variante 1. 3.4 Variante 3 Verlängerung des Gleises 9 mit Führung nordwestlich des Schachtbauwerks der Stadt Karlsruhe Abbildung 4 - Ausschnitt aus Trassierungsentwurf Variante 3 Bei Variante 3 ist der Anschluss des neuen Gleises über die Weiche 30 schon bei km 68,5+28 vorgesehen. An diese Weiche 30 anschließend erfolgt nach einem großen Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 9 Bogen eine Gerade. Das Gleis wird dann nach einem Übergangsbogen an die Wei- che 31 geführt. Der Anschluss an die Strecke 4217 ist wie bei der Variant 1 geplant. Durch die weiter östlich vorgesehene Lage der Weiche 30 ist ein Umfahren des Fern- wärmeschachtbauwerks km 68,6+99 auf der Nordwestseite mit einem Abstand von ca. 3,3 m möglich. Der Neubau der Lärmschutzwände entspricht weitgehend der Variante 1. Das neue Streckengleis muss über den Tiefentaler Graben geführt werden. Die Ei- senbahnüberführung muss zumindest im Bereich des neuen Gleises zurückgebaut und durch ein neues Bauwerk ersetzt werden. 3.5 Wahl der Vorzugsvariante Es wurde mit Variante 1 und der Führung zwischen der Strecke 4000 und dem Schachtbauwerk der Stadt die wirtschaftlichste Variante gewählt. Diese Variante zeichnet sich durch einen kleinen Umbaubereich aus, welcher auch die Folgen für die Umwelt reduziert. Neben dem Bau der Lärmschutzwände mit Torsionsbalken sind keine weiteren Baumaßnahmen an Ingenieurbauwerken wie dem Tiefentaler Graben erforderlich. Auch das Schachtbauwerk der Stadtwerke Karlsruhe in km 68,6+99 kann erhalten werden. Die Bestehenden Querfelder der Oberleitung (68-21/22) sind nicht betroffen, wodurch die betrieblichen Auswirkungen während der Bauzeit geringer ausfallen. 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes 4.1 Gleisanlagen Der Bahnhof Karlsruhe-Durlach liegt an den folgenden Strecken: in km 67 bis 69 der Strecke 4000 Mannheim – Konstanz Strecke 4200 Karlsruhe – Mühlacker Strecken 4211 / 4217 Karlsruhe Gbf – Karlsruhe-Durlach. Der Bahnhof besteht aus den Gleisen 1 und 2 der Strecke 4200 und 5 und 6 der Stre- cke 4000 sowie dem Gleis 9. Das Gleis 9 ist über die Weichen 9 und 50 an das rechte Streckengleis der Strecke 4000 angeschlossen und hat derzeit eine Nutzlänge von 645 m bei einer Gleislänge von 655 m. In der südlichen Ausfahrt des Bahnhof Karlsruhe-Durlach schließt über die Weiche 51 die Strecke 4217 an das rechte Streckengleis der Strecke 4000 an. Oberbau Die Gleisanlagen sind mit Schotteroberbau ausgeführt. Die im Baumaßnahmenbereich vorhandene Weiche W 50 hat die Bauform IBW 60- 500-1:12 und die Weiche W 51 die Bauform IBW 60-760-1:14. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 10 Die maximal mögliche Abzweiggeschwindigkeit beträgt 80 km/h, Weiche 51, bzw. 60 km/h, Weiche 50. Das Gleis 9 erlaubt trassierungstechnisch durchgehend eine Geschwindigkeit von 60 km/h. Unterbau Der Unterbau besteht aus unterschiedlichen Bodengruppen. Diese reichen von Sand, Kies, Schluff bis Ton. Dies geht aus dem geotechnischen Bericht, Unterlage 14.1, hervor. Entwässerung Es besteht im Bereich der Gleise 1, 2, 5, 6 und 9 eine Tiefenentwässerung. Diese er- streckt sich in östlicher Richtung vom Tiefentalgraben, km 68,5+75, Strecke 4000, bis zur Pfinz, km 67,7+85. Sie setzt sich zusammen aus zahlreichen Schächten, Haltun- gen, Sonderbauwerken und Vorflutern. Ab dem Tiefentalgraben in westlicher Rich- tung besteht keine Tiefen- oder anderweitig geregelte Entwässerung. 4.2 Oberleitung / Elektrische Energieanlagen 50 Hz Die Oberleitung im Bahnhof Karlsruhe-Durlach ist als Regelbauart Re75, Re100 und Re160 ausgeführt. Die Kettenwerke sind an Stützpunkten aufgehängt, die an Stahlflachmasten und an Stahlgittermasten montiert sind. Teilweise sind die Gleise mit Quertragwerken über- spannt. Als Gründung sind herkömmliche Stufen- und Blockfundamente oder Pfahl- gründungen vorhanden. Im Bahnhof Durlach gibt es die beiden Weichenheizanlagen W1 und W2. Die Wei- chenheizanklage W1 befindet sich in einem Betonschalthaus mit einer Trafoleistung von 75 kVA bei km 68,7 und versorgt die Weichen 50 und 51. 4.3 Signalanlagen Die signaltechnischen Anlagen des Bf Karlsruhe-Durlach sind in ESTW-Technik aus- geführt. Im Gleis 9 sind die Ausfahrsignale P9 und N9 vorhanden. 4.4 Lärmschutzwände Es befinden sich folgende Lärmschutzwände im Bereich des Bf. Durlach, die im Rah- men der Lärmsanierung im Jahr 2007 errichtet wurden. Im Baubereich der Maßnahme liegen die Lärmschutzwände 2 und 3. Die Lärmschutz- wände 1 und 4 sind von der Maßnahme nicht betroffen und werden hier nicht weiter beschrieben. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 11 Abbildung 5 – Übersicht Lärmschutzwände im Bestand Lärmschutzwand 2 Südlich der Bahn entlang des Gleises 1, Strecke 4200, verläuft die Lärmschutz- wand 2. Anfang: km -0,1+05 Strecke 4200 km 68,5+43 Strecke 4000 Ende: km -0,4+00 Strecke 4200 km 68,6+97 Strecke 4000 Länge: 295 m Höhe: 2,0 m über SO Gründung: Rammrohre; Regelabstand 5,0 m Der Abstand der Wand zum Gleis 1 variiert zwischen 3,30 und 5,79 m. Im Bereich der Eisenbahnüberführung Tiefentalergraben, ca. km 0,2+67 der Strecke 4200 besteht ein Sonderbauwerk mit einer Stützweite von 7,50 m zur Überbrückung der Eisenbahnüberführung. Lärmschutzwand 3 Nördlich der Bahn entlang des Gleises 9 bis zur Strecke 4217 verläuft die Lärm- schutzwand 3. Anfang: km 68,6+24 Strecke 4000 Ende: km 68,8+71 Strecke 4000 Länge: 247 m Höhe: 2,0 m über SO Gründung: Rammrohre; Regelabstand 5,0 m Der Abstand der Wand zum Gleis 9 variiert zwischen 3,30 und 5,47 m. Die Lärmschutzwände sind mit Pfosten aus Stahlprofilen und einer Ausfachung aus einem Betonsockelelement sowie einseitig hoch absorbierenden Alu-Elementen aus- gebildet. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 12 4.5 Sonstige Bauwerke Eisenbahnüberführung Tiefentaler Graben km 68,5+73 In km 68,5+73 der Strecke 4000 queren alle Gleise (1, 2, 5, 6 und 9) über eine Eisen- bahnüberführung den Tiefentaler Graben. Das Gewässer Tiefentaler Graben verläuft überwiegend verdolt. Zwischen den Gleisen 2 und 5 sowie deutlich nördlich des Glei- ses 9 ist der Graben nicht überdeckt. Der Überbau ist als Walzträger in Beton ausgebildet. Die Widerlager sind flachge- gründete Schwergewichtsmauern aus Mauerwerk / Beton. Lichte Weite: 2,50 m Stützweite: 2,90 m Länge Bauwerk in Gleisachse: 3,50 m Fernwärmeschacht km 68,6+99 Im Bereich von km 68,7 queren Fernwärmeleitungen der Stadtwerke Karlsruhe die vorhandenen Gleise. Auf der nördlichen Seite der Gleise führen die Leitungen durch ein Schachtbauwerk, das auf DB-Gelände liegt und Revisionszwecken dient. Der Schacht inklusive der im Boden verbliebenen Verbauten haben eine Breite von ca. 7 m. Durchlass km 68,8+97 In km 68,8+97 befindet sich ein Durchlass unter den Gleisen der Strecke 4000, 4200, 4211 und 4217 mit einer lichten Weite von 0,70 m. Im Durchlass befindet sich ein PVC-Rohr. 5 Beschreibung des geplanten Zustandes 5.1 Gleisanlagen Das Gleis 9 wird verlängert und über die neue Weiche 30 an die bestehende Be- standsweiche 50 im rechten Streckengleis der Strecke 4000 angeschlossen. Über die neue Weiche 31 erfolgt die Anbindung an die Strecke 4217 und damit in Richtung Karlsruhe Gbf. Oberbau Die Verlängerung des Gleis 9 wird im Schotteroberbau mit Schienen 54E4 auf B70- Schwellen erstellt. Die neuen Weichen erhalten folgende Bauform: Weiche 30 (in Gleis 9): EW 54-500-1:12-B-So Weiche 31 (Strecke 4217): IBW 60-500-1:12-B-So Im Bestandsgleis 9 liegt die Oberbauform 49E5 auf B70-Schwellen vor. Es ist hier ein neuer Oberbau mit Schienen ab der Weiche 10, km 68,0, auf 54E4 geplant. Die Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 13 Oberbauerneuerung im Gleis 9 ist nicht Planfeststellungsrelevant (1:1 Ersatz) und wird hier nur nachrichtlich aufgeführt. Unterbau Im Unterbau erfolgt gemäß den Angaben im Gutachten des IBES Baugrundinstituts GmbH (Unterlage 14.1) der Einbau einer Schutzschicht im Bereich des Gleis 9 sowie der Weichen 30 und 31. Dabei wird der optionale Umbauvorschlag angewendet, dass die Schutzschichtdicke um max. 25% reduziert werden kann, wenn die Schutzschicht aus KG1-Material be- steht und auf einem Geoverbundstoff, bestehend aus einem Bewehrungselement mit zusätzlichem Filter- und Trennelement, eingebaut wird. Der im Bestandsgleis 9 vorgesehene Einbau der Schutzschicht ist nicht Planfeststel- lungsrelevant (1:1 Ersatz) und wird hier nur nachrichtlich aufgeführt. Kabeltiefbau Im Zusammenhang mit dem Umbau der Gleisanlagen sind folgende Anpassungen an den Kabeltrasse notwendig: Rückbau Kabelkanal im Baufeld des verlängerten Gleis 9, vor der bestehenden Lärm- schutzwand 3 Neubau Kabelkanal zwischen Weiche 50 und dem neuen Gleis 9 mit An- schluss an eine neue Gleisquerung Neubau Kabelkanal auf der Außenseite von Gleis 9 entlang der neuen Lärm- schutzwand mit Anschluss an eine Gleisquerung und die bestehende Kabelt- rasse im Bereich der neuen Weichen 31 Neubau von zwei Gleisquerungen bei km -0,3+89 (Strecke 4200) und bei km 68,6+72 (Strecke 4000) in geschlossener Bauweise mit Anschluss an vorhan- dene bzw. neue Kabeltrassen Verlegung des vorhandenen Kabelkanals entlang der Strecke 4200 auf der Südseite (Rückbau bestehender Kabelkanal und Neubau vor der neuen Lärm- schutzwand) Entwässerung Im Bereich östlich des Tiefentalgrabens erfolgt die Entwässerung über die beste- hende Tiefenentwässerung. Diese liegt in ausreichender Tiefe unterhalb des geplan- ten Planums. Im Bereich westlich des Tiefentalgrabens werden die Niederschlagsabflüsse des ge- planten Gleisbauabschnitte mittels einer neuen Tiefenentwässerung auf der bahn- rechten Seite gefasst und zur Vorflut geleitet. Im Sinne des WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist vorrangig eine Zuführung anfallen- der Niederschlagabflüsse in den natürlichen Wasserhaushalt gegenüber einer Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 14 Entsorgung über Zuleitung und Behandlung in Abwasserbehandlungsanlagen zu pla- nen. Hierfür stehen eine Versickerung zur unmittelbaren Förderung der Grundwasser- neubildung und nachrangig eine Einleitung in ein Oberflächengewässer als prinzipi- elle Möglichkeiten formal zur Verfügung. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels im kompletten Bereich des Bf. Karlsruhe- Durlach sowie der stark unterschiedlichen und teils unzureichenden Durchlässigkeits- beiwerte der anstehenden Böden, ist die Versickerung der Gleisfeldabflüsse nicht ge- nehmigungsfähig. Diese Einschätzung wurde in Vorabstimmungen mit dem Umwelt- amt Karlsruhe bestätigt. Die hierzu nachrangig nächste Möglichkeit stellt eine Einleitung in den Tiefentaler Graben als Oberflächengewässer da. Der Tiefentaler Graben besteht aus einem Rechteckprofil LW 2500/1000 mit Fließrichtung nach Norden bei einem Gefälle von 0,12 %. Seine Sohle befindet sich ca. 1,5 m unter GOK und liegt somit für eine Einlei- tung der Gleisentwässerung ohne weiteres zu hoch. Hierfür wären Hebeanlagen er- forderlich, die mit erhöhten Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten verbunden sind. Somit ist die Verhältnismäßigkeit gegenüber der gewählten Einleitung in einen kom- munalen Mischwasserkanal nicht mehr gegeben. Als verbleibende mögliche Vorflut dient der bestehende und bei Streckenkilometer 68,6+80 kreuzende Mischwasserkanal des Tiefbauamts der Stadt Karlsruhe. Der Mischwasserkanal hat ein Maulprofil LW 1900/1827 und ein Gefälle von 0,04 %, Fließrichtung Nord. An den Mischwasserkanal sind beidseitig Anschlussleitungen, im Dimensionsbereich DN 100 bis DN 200, der Bahnentwässerung geplant. Diese die- nen der Ableitung der gedrosselten Niederschlagsabflüsse aus den vorgeschalteten Rückhalteräumen und sollen mittels Kernbohrungen und Sattelstücken an den Be- standskanal angebunden werden. Ein Einzelanschluss wäre aufgrund der Kanal- größe und seiner Tiefenlage, bezogen auf die Höhenzwangspunkte der Tiefenent- wässerung, nur mit unverhältnismäßigem technischem Aufwand (Hebeanlage) mög- lich. Die Anschlussmöglichkeit wurde mit dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe grund- sätzlich vorabgestimmt. Konkrete Vorgaben hinsichtlich Einleitbeschränkungen konn- ten hierbei noch nicht festgelegt werden und sind in der weiteren Planung vom Tief- bauamt Karlsruhe zu benennen. Es ist jedoch grundsätzlich mit einer Beschränkung der Einleitmenge zu rechnen, woraus sich das Erfordernis für eine Regenrückhaltung ergibt. Als Planungsansatz für die zulässige Drosselabflussmenge in den städtischen Kanal wurde der Flächenabfluss der anzuschießenden Bestandsfläche für den 1-jährigen, 15 Minuten-Standardbemessungsregen mit dem Bauherrn gewählt. Damit ergeben sich für den östlichen Kanalanschluss eine maximale Einleitmenge von ca. 5 l/s und für den westlichen Kanalanschluss eine maximale Einleitmenge von ca. 12 l/s. Die Planung sieht eine ungesteuerte Drossel, z.B. über eine Drosselblende, vor. Auf- grund der hier stark veränderlichen Abflussmengen über den Wirkungszeitraum solch einer Drossel, werden zur Dimensionierung der erforderlichen Regenrückhaltevolu- men nicht die Maximalwerte der Einleitmengen herangezogen. Nach DWA A-138 Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 15 dürfen hierfür die über die Wirkungsdauer gemittelten Abflusswerte der Drossel als Konstante angesetzt werden. Diese betragen für den östlichen Kanalanschluss ca. 3 l/s und für den westlichen Kanalanschluss eine maximale Einleitmenge von ca. 7 l/s als mittlerer Drosselabfluss. Mit diesen Werten können die erforderlichen Rückhaltevolumen nach DWA A-117 für den 10-jährigen Bemessungsregen zur Gewährleistung einer rückstaufreien Funktion der Tiefenentwässerung der Bahnanlage ermittelt werden. Diese betragen für den Bereich östlich des städtischen Kanals ca. 9 m³ und für den Bereich westlich davon ca. 18,6 m³. Die Realisierungen sind als Stauraumkanal DN 700 (Ostseite) und Stau- raumkanal DN 800 (Westseite) mit entsprechend vergrößerten Anschlussschächten geplant. Die geplanten Stauraumkanäle sowie die hiermit zusammenhängenden Schächte und Anschlussleitungen an den Mischwasserkanal liegen mit ihren Sohlen leicht un- terhalb des Bemessungsgrundwasserspiegels, der jedoch einen selten auftretenden Extremwert beschreibt. Um einen Eingriff in das Grundwasser und eine dann erfor- derliche bauzeitliche Wasserhaltung zu vermeiden, wird planerisch davon ausgegan- gen, dass die Herstellung dieser Anlagen zeitlich außerhalb der statistischen Periode höchster Grundwasserstände in diesem Gebiet erfolgt. Sollte dies vom nicht möglich sein, wird mit ausreichend Vorlauf zur Herstellung hierfür eine separate wasserrechtli- che Erlaubnis zu beantragt. Weitere Details zu den o.g. Dimensionierungswerten sind der Hydraulischen Berech- nung, Unterlage 13, zu entnehmen. 5.2 Oberleitung / Elektrische Energieanlagen 50 Hz Die Oberleitung wird an die neuen Weichenverbindungen W30, W31 und das verlän- gerte Gleis 9 in Richtung Karlsruhe Gbf angepasst. Die bestehenden Oberleitungsmasten im Baufeld des Gleis 9 werden zurückgebaut und durch neue Oberleitungsmasten ersetzt. Die neuen Oberleitungsmaste haben ei- nen Gleisabstand von mindestens 3,30 m. Für die Anordnung der Oberleitungsmaste nördlichen des Gleises 9 sind Nischen in der Lärmschutzwand vorgesehen. Eine Anpassung / Änderung der 50 Hz-Stromversorgung ist nicht vorgesehen. Die beiden neuen Weichen 30 und 31 werden aus der Weichenheizanlage W1 mitver- sorgt. Ein neuer Abgang mit Anschluss der Weichen wird eingerichtet. 5.3 Signalanlagen Im Zusammenhang mit dem Umbau der Gleisanlagen sind Anpassungen an den Sig- nalanlagen erforderlich (neue Signalstandorte, zusätzliche Vorsignale und Zwischen- signal). Die neuen Signalstandorte im Bahnhofsbereich sind im Lageplan nachrichtlich darge- stellt. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 16 Die Signale werden so angeordnet, dass das Lichtraumprofil GC mit 2,5 m Breite zur Gleisachse freigehalten wird. Die Signalsicht wurde unter Berücksichtigung der Oberleitungs- maste und der Lärmschutzwand geprüft und ist gegeben. Schon im Bestand blockiert der Regelgüterzug mit einer Länge von 740 m beim Halt am Einfahrsignal K der Strecke 4217 den Bahnübergang Mastweideweg in km 1,3+15. Unter Berücksichtigung von Signalsicht und „Ungenauem Halten“ beträgt der Abstand zwischen Zugspitze und dem Bahnübergang ca. 722 m. Die Belegung des Bahnübergangs ändert sich durch das Versetzen des Einfahrsig- nal K um ca. 70 m bei Betrachtung des Regelzugs nicht. Für kürzere Zuglängen zwi- schen 722 m und 652 m kann eine Verschlechterung durch das Versetzten nicht aus- geschlossen werden. 5.4 Lärmschutzwände Die Lärmschutzwand 2 im Bestand bleibt erhalten. Sie wird durch die neue Lärm- schutzwand Süd verlängert. Die Lärmschutzwand 3 wird zurückgebaut, da diese sich in der Lage des neuen Gleises befindet. Lärmschutzwand Nord Rechts der Bahn – am Gleis 9 / Strecke 4217 - ist gemäß Schallgutachten aus Grün- den der Lärmvorsorge eine Lärmschutzwand vorzusehen. Anfang: km 68,5+42 Strecke 4000 Ende: km 68,9+53 Strecke 4000 Länge: 411 m Höhe: 4,0 m über SO Gründung: Rammrohre; Regelabstand 5,0 m Die Lärmschutzwand wird mit Pfosten aus Stahlprofilen und einer Ausfachung aus ei- nem Betonsockelelement mit Aussparungen für Reptilien sowie einseitig hoch absor- bierenden Alu-Elementen ausgebildet. Aufgrund der örtlich zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h und der Lage in einer Kurve wird der Regelabstand der Wand zum Gleis 9 auf 3,45 m festgelegt. Bei der Lärmschutzwand Nord sind Torsionsbalken über den Tiefentaler Graben und den Fernwärmeschacht vorgesehen, siehe Kapitel 5.5.1 und 5.5.2. An den bestehenden bzw. neu geplanten Oberleitungsmasten, Signalen und Entwäs- serungsschächten, sowie am Kabelschacht km 68,8+90 werden Mastumfahrungen nach aktuellem Regelwerk vorgesehen. Lärmschutzwand Süd Südlich der Bahn an der Lärmschutzwand 2 anschließend ist gemäß Schallgutachten aus Gründen der Lärmvorsorge eine Lärmschutzwand entlang des Gleis 1 / Strecke Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 17 4200 vorzusehen. Die neue Lärmschutzwand Süd, schließt direkt an die bestehende Lärmschutzwand 2 aus der Lärmsanierung an. Anfang: km - 0,4+00 Strecke 4200 km 68,6+97 Strecke 4000 Ende: km - 0,6+15 Strecke 4200 km 68,9+06 Strecke 4000 Länge: 215 m Höhe: 4,0 m über SO Gründung: Rammrohre; Regelabstand 5,0 m Die Lärmschutzwand wird mit Pfosten aus Stahlprofilen und einer Ausfachung aus ei- nem Betonsockelelement mit Aussparungen für Reptilien sowie einseitig hoch absor- bierenden Alu-Elementen ausgebildet. Der Regelabstand der Wand zum Gleis 1 wird mit 3,60 m gewählt unter Berücksichti- gung der Lage des neuen Kabelkanals. Im Bereich des vorhandenen Kabelkanals wird die Lage der neuen LSW an diesen angepasst. Da die neue LSW direkt an den Bestand anschließt, wird auf Wunsch des Anlagen- verantwortlichen für die Wahrung der Streckenzugänglichkeit für den Service- und In- standhaltungsbetrieb im Bereich des Bahn-km -0,4+10 Strecke 4200 eine Rettungstür angeordnet. 5.5 Sonstige Bauwerke Eisenbahnüberführung Tiefentaler Graben km 68,5+7 Die Querung der Lärmschutzwand Nord über den Tiefentaler Graben bei km 68,5+7 erfolgt mittels eines Torsionsbalkens. Der 9,6 m lange Torsionsbalken wird aus einem Stahlbeton-Fertigteilbalken gefertigt, auf dem die Lärmschutzwandpfosten befestigt werden. Die Gründung erfolgt mit Rammrohren an den Enden des Balkens, so dass die EÜ Tiefentaler Graben über- brückt werden kann. Die Lärmschutzwandpfosten auf dem Torsionsbalken haben ei- nen Abstand von 2,0 m. Fernwärmeschacht km 68,6+99 Durch die Lage des neuen Gleises 9 verläuft die geplante und gem. Schallgutachtens geforderte Lärmschutzwand Nord über dem vorhandenen Fernwärmeschacht im km 68,699. Da der Schacht und die im Boden verbliebenen Verbauten ein mehr als 5,0 m großes Hindernis darstellen, ist eine konventionelle Gründung der Pfosten nicht möglich. Hier muss ebenso ein Torsionsbalken vorgesehen werden. Es müssen die folgenden Zwangspunkte berücksichtigt werden: Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 18 Damit der Fernwärmeschacht weiterhin für Inspektionen für die Stadtwerke Karlsruhe begehbar bleibt, darf die Einstiegsluke durch die Lärmschutzwand nicht blockiert werden. Der Torsionsbalken darf nicht in den Rettungsweg ragen bzw. muss einen Mindestabstand von mind. 3,3 m gem. Ril 804.1101A01 zum Gleis aufweisen. Unter diesen Bedingungen kann die Lärmschutzwand nicht auf der gleiszugewandten Seite der Einstiegsluke platziert werden. Die nordöstlich, in ca. 4 m Entfernung des Fernwärmeschachts verlaufende Umfah- rung des geplanten OLA-Mast wird über den Fernwärmeschacht mittels eines 9,60 m langen Torsionsbalkens aus Stahlbeton geführt. Die Lärmschutzwandpfosten auf dem Torsionsbalken haben einen Abstand von 2,0 m. Damit der Fernwärmeschacht von den Stadtwerken Karlsruhe weiterhin inspiziert werden kann wird die Umfahrung auf der südwestlichen Seite des Torsionsbalkens mit einem Wandversatz ausgeführt. Um ein versehentliches Betreten des Gleisbereichs auszuschließen, wird ein grobma- schiger Zaun als Absperrung an der gleiszugewandten Seite des Fernwärmeschachts aufgestellt. 6 Tangierende Planungen Es sind die folgenden weitere Maßnahmen der DB Netz AG bekannt: Neubau des Kreuzungsbauwerk Durlach km 69,4+94 Strecke 4000, geplante Bauzeit 2023 bis 2024, Inbetriebnahme 06.11.2024 Es ist eine Entwässerungsleitung des Kreuzungsbauwerks als Druckleitung DN 100 geplant, die nach aktuellem Stand von Westen kommend an der nörd- lichen Grenze des Flst 45308/5 bis zum Mischwasserkanal des Tiefbauamts Karlsruhe bei km 68,6+80 der Strecke 4000, verläuft. Die Entwässerungslei- tung ist außerhalb der Baugrenze vorgesehen und hat keine Auswirkungen auf die Maßnahme 740m-Gleis Karlsruhe-Durlach. Neubau der Eisenbahnüberführung über die Pfinz km 67,7+85 Strecke 4000, geplante Bauzeit 2025 bis 2026, Inbetriebnahme 2026 Der Neubau der Eisenbahnüberführung findet ca. 0,7 km östlich der Maß- nahme des 740m-Gleis Karlsruhe-Durlach statt und hat daher keine Auswir- kungen. Für den Neubau der Eisenbahnüberführung ausgewiesene Flächen von CEF-Maßnahmen werden bei der Bauausführung des 740m-Gleises be- rücksichtigt. Die folgenden Maßnahmen Dritter sind bekannt: Neubau des Radwegs „Rußweg“ im Süden des Vorhabens parallel zur Stre- cke 4200 durch die Stadt Karlsruhe Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 19 Die Durchführung ist erst im Nachgang der Realisierung des 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach geplant. Somit besteht keine Schnittstelle zur Maßnahme 740m-Gleis Karlsruhe-Durlach. 7 Temporär zu errichtende Anlagen Als Baustelleneinrichtungsflächen stehen im Norden eine ca. 5.400 m2 große Fläche der DB Netz AG zur Verfügung. Diese Fläche, Baustelleneinrichtungsfläche Nr. 1, ist über eine bestehende Zufahrtsrampe aus der Dornwaldstraße zum Gleisfeld zu errei- chen. Im Süden ist als Baustelleneinrichtungsfläche zum Bau der Lärmschutzwand Süd eine ausreichend bahneigene Flächen der DB Netz AG von ca. 2.400 m2 vorhanden, Baustelleneinrichtungsfläche Nr. 2. Die Zufahrt erfolgt über die Hauptbahnstraße. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind der Unterlage 7 zu entnehmen. 8 Baudurchführung Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Dornwaldstraße im Norden. Die Dornwald- straße ist über die Johann-Strauß-Straße an die Kreisstraße K9659 angeschlossen. Eine weitere Einfahrt in die Dornwaldstraße ist über die Durlacher Allee im Osten möglich. Im Süden kann die Gleisanlage über die Hauptbahnstraße des Stadtteils Durlach er- reicht werden. Die Hauptbahnstraße ist über die Pfaffstraße, die Schinnrainstraße, die Bleichstraße, die Willmar-Schwabe-Straße und die Pfinzstraße an das weiterfüh- rende Straßennetz angeschlossen. Der Bahnbetrieb soll während der Realisierung der Maßnahme möglichst ohne bzw. nur mit geringen Einschränkungen aufrecht erhalten bleiben. Insbesondere die be- trieblichen Auswirkungen auf die Strecke 4000 und die Zufahrt zum Gbf, Strecke 4217, müssen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Die Bauarbeiten sind vorwiegend am Tage vorgesehen. Nur Arbeiten, die eine Stre- ckensperrung bedingen, finden auch nachts statt. Nachtbedingte Arbeiten sind in der folgenden Realisierungsabfolge speziell gekennzeichnet: Bauphase 0 - Baufeldfreimachung Baustelleneinrichtung Kabel- und Leitungsverlegung Einbau von Streckentrenner der Oberleitung Bauphase 1 - Vorarbeiten, Neubau Lärmschutzwand Süd Rückbau bestehende Lärmschutzwand 3 Herstellung Unterbau / Entwässerung zwischen Weiche 30 und 31 einschl. Stauraumkanäle (ohne Beeinträchtigung Betrieb) Herstellung Gründungen Lärmschutzwand Nord Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 20 Einbau Oberleitungs-Masttrennschalter und Schalterquerleitung, Regulierung Kettenwerk Herstellung Gründung Oberleitungs- und LST-Maste (auch nachts) Neubau Lärmschutzwand Süd mit Gründung Bauphase 2 - Neubau Gleisanlagen (Gleis 9 durchgehend gesperrt) Einbau Baugleissperre Weiche 9 und Weiche 50 Rückbau Gleis 9 im Anschlussbereich zur Strecke 4000 (auch nachts) Neubau Weiche 30 mit Unterbau (auch nachts) Neubau Gleisverlängerung Gleis 9 ab Weiche 10 Umbau der Oberleitungsanlage (auch nachts) Fertigstellung Kabeltrassen mit Leitungsverlegung Neubau Weiche 31 mit Lückenschluss und Unterbau (auch nachts) Fertigstellung der Oberleitungsanlage (auch nachts) Ab- und Inbetriebnahme Gleis 9, Weichen 30 und 31 sowie geänderten LST- Anlage, Softwarewechsel im ESTW-Durlach Bauphase 3 - Neubau Lärmschutzwand Nord Neubau Lärmschutzwand Nord mit Torsionsbalken Bauphase 4 - Restarbeiten Rückbau BE-Flächen und Wiederherstellung Ursprung Baustelle räumen 9 Zusammenfassung der Belange des Umweltschutzes 9.1 Betroffenes Fachrecht Nachfolgende werden die für das beantragte Vorhaben maßgeblichen Instrumente des Umweltschutzes aufgelistet: Eingriffsregelung gemäß § 14 BNatSchG: Siehe Unterlage 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG: Siehe Unterlage 10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Natura 2000 Gebiete gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG Siehe Unterlage 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Unterlage E.1 Formblatt 3 Geschützte Biotope bzw. Schutzgebiete nach § 23- § 30 BNatschG: Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 21 Siehe Unterlage 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Denkmalschutz gemäß DSchG BW: Siehe Unterlage 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Unterlage E.1 Formblatt 3 Wasserrecht gemäß § 9, § 51, § 76 und § 78b WHG: Siehe Unterlage 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Unterlage E.1 Formblatt 3 und Unterlage 12 Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Störfallbetrieb/ Betriebsbereich i. S. d. § 3 Abs. 5 (a) BImSchG Siehe Unterlage 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Unterlage E.1 Formblatt 3 Lärmschutz gemäß § 41 BImSchG bzw. 16. BImSchV, AVV-Baulärm, Erschüt- terungen DIN 4150: Siehe Unterlage 11 Untersuchungen zu Schall- und Erschütterungen und An- hang 1 des Unterlage E.1 Formblatt U3 zur Abschichtung des Themas EBA- Umwelterklärung (Formblatt 3) gemäß § 7 UVPG: Siehe Unterlage E.1 Formblatt 3 9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung Allgemeine baubegleitende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen Folgende Vorschriften werden im Rahmen der Ausführung beachtet: DIN 18920 Schutz von Bäumen und Sträuchern / RAS-LP4, Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der aktuellen Fassung, Wassergesetz für Baden-Württemberg, (WG) Zur Vermeidung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen, z. B. durch auslau- fendes Öl und Benzin, wird darauf geachtet, dass nur sorgfältig gepflegte Maschinen nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden. Zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser werden entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß der aktuellen Gesetzeslage (WHG, LWG) und dem Stand der Technik umge- setzt. Kraftstoffe, Hydraulik- und Mineralöle werden nur auf befestigten und gegen- über dem Untergrund abgedichteten Flächen in dafür zugelassenen Behältnissen ge- lagert. Ölbindemittel werden auf der Baustelle in ausreichender Menge vorgehalten. Betonfahrzeuge und –maschinen werden nur auf eigens für diesen Zweck eingerich- teten Anlagen und Flächen und nicht auf unbefestigten Flächen gereinigt. Betonreste und –abfälle dürfen nicht im Baufeld abgelagert oder zwischengelagert werden, sondern werden umgehend ordnungsgemäß entsorgt. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 22 Schuttgut und Baumaterialien dürfen im Bereich der BE-Fläche nicht direkt auf dem Boden gelagert, sondern müssen auf Kanthölzern gelagert werden, um eine weitere Bodenverdichtung und Schädigung von Reptilien oder Insekten zu vermeiden. Zur Minimierung der Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird im Rahmen der Bautätigkeit Oberboden (Mutterboden) und Unterboden getrennt gelagert. Bzgl. Oberbodenarbeiten und Oberbodenmieten werden die DIN 18917 und 18915 beach- tet. Sollte bei den Bauarbeiten auf etwaige archäologische Funde gestoßen werden, so werden diese unverzüglich dem zuständigen Amt für Denkmalpflege gemeldet. Für Rückschnittarbeiten wird der gesetzlich festgelegte Rückschnittzeitraum zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG) eingehalten. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Lichtimmissionen werden die Lichtquellen (Beleuchtungsmaste) auf das zwingend er- forderliche Mindestmaß reduziert und so niedrig wie möglich angebracht werden, um die Wirkintensität auf die Fauna so gering wie möglich zu halten. Zudem wird darauf geachtet eine Lichtabstrahlung nach oben und in horizontale Richtung durch die Wahl der Leuchten weitestgehend zu vermeiden. Die Abstrahlung wird möglichst auf einen Winkel von weniger als 70° zur Vertikalen beschränkt. Nachtaktive Insekten werden durch Lichtquellen besonders stark angezogen. Um sie vor sogenannten Lichtfallen zu schützen, werden nach Möglichkeit LED-Leuchtmittel verwendet, da diese das Verhalten von nachaktiven Insekten deutlich weniger beein- flussen. Für plangenehmigte und planfestgestellte Bauvorhaben wird regelmäßig der Einsatz einer umweltfachlichen Bauüberwachung notwendig. Die Notwendigkeit wird durch eine Nebenbestimmung in der jeweiligen planungsrechtlichen Zulassungsentschei- dung rechtsverbindlich festgesetzt. Für das vorliegende Vorhaben wird durch den Umweltplaner der Einsatz einer solchen umweltfachlichen Bauüberwachung (UBÜ) im Sinne des Umwelt-Leitfaden Teil VII des Eisenbahn-Bundesamtes empfohlen. Die umweltfachliche Bauüberwachung ist u. a. für die Überwachung der fachlich und zeit- lich korrekte Umsetzung aller Schutz-, Vermeidungs-, Minimierungs- und artenschutz- rechtlichen Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Die umfassenden Aufgabenfel- der sind dem Umweltleitfaden Teil VII – umweltfachliche Bauüberwachung zu entneh- men. Maßnahmen aus der Eingriffsregelung Unmittelbar vor und während der Durchführung der Baumaßnahme werden folgende Minimierungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt (vgl. LBP, Un- terlage 9.1): 001_VA-V: Bautabuzonen 002_VA: Vergrämungsmahd für Reptilien Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 23 003_VA: Reptilienschutzzaun mit Ausstiegshilfen 004_VA: Abfangen von Mauereidechsen im Baufeld 005_VA: Vergrämungsmahd von Nachtkerzen 006_CEF: Herstellung dauerhafter Ausgleichshabitate für Mauereidechsen aus Steinriegel, Sandlinsen und Totholzhaufen 007_CEF: Pflege bestehender CEF-Flächen für Reptilien 008_CEF: Anbringen von Nistkästen 009_CEF: Anlage einer Benjeshecke Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maß- nahmen 010_A: Wiederherstellung durch natürliche Sukzession 011_ÖK: Ökokontomaßnahme Maßnahmen aus der schall- und erschütterungstechnischen Untersu- chung Auf Grundlage der Baulärmprognose werden unmittelbar vor und während der Durch- führung der Baumaßnahme folgende Maßnahmen für baubedingte Schall- und Er- schütterungsimmissionen berücksichtigt (Siehe Unterlage 11.2). Details zu den ein- zelnen Maßnahmen können den Kapiteln 10.10.3 und 10.10.4 entnommen werden. Maßnahmen Schallschutz: Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen und Bauverfahren Verzicht auf den Einsatz von automatischen Warnanlagen Leerfahrten werden weit möglichst vermieden Zwischen einzelnen Arbeitsvorgängen werden die Baumaschinen stillgelegt, sofern dies den Arbeitsablauf nicht unverhältnismäßig erschwert Bereitstellung eines Ansprechpartners für von Baulärm betroffenen Anwohner Umfangreiche Instruktion der Arbeiter und insbesondere der Maschinenführer auf der Baustelle zu immissionsschutzrelevanten Belangen Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Anwohner mit prognostizier- ten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm wenden können Bereitstellung von Ersatzwohnraum bei Beurteilungspegeln > 60 dB(A) nachts Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 24 Maßnahmen Erschütterung: Das Schutzkonzept für die benachbarten Anwesen beinhaltet folgende Maßnahmen: Umfassende Informationsweitergabe über Baumaßnahmen, Dauer, etc. an Anwohner in einem Bereich von ca. 40 m um die Baustelle Aufklärung über die Unvermeidbarkeit von Erschütterungen Benennung einer Ansprechstelle Informationen über die Erschütterungswirkung auf das Gebäude Bereitstellung eines Ansprechpartners für von Erschütterungen betroffene An- wohner Nachweis der tatsächlich aufgetretenen Erschütterungen durch Messungen sowie deren Beurteilung 9.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Um- weltbelange Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere Ein Vorkommen der streng geschützten Mauereidechse konnte im Vorhabenbereich nachgewiesen werden. Vorkommen von streng geschützten oder nach der Roten Liste Baden-Württembergs gefährdeten Vogelarten sind nicht gegeben. Im Bereich der nördlichen BE-Fläche konnten außerdem Individuen der Blauflügeligen Ödland- schrecke, erfasst werden. In diesem Bereich befinden sich auch Nahrungspflanzen des Nachtkerzenschwärmers. Durch die Ausführung von Vermeidungs- und Schutz- maßnahmen verbleiben keine negativen Auswirkungen für das Schutzgut Tier. Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen Die Anlage von BE-Flächen und Zuwegungen zum Baufeld greift temporär in ver- schiedene Biotope ein, diese werden landschaftsgerecht wiederhergestellt bzw. vor Ort ausgeglichen. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Für die Maßnahme liegt eine Luftbildauswertung des KMBD, Stand 05/2019, vor. Das Baufeld liegt vollständig in einem bombardierten Bereich. Die Luftbildauswertung bzw. andere Unterlagen ergaben Anhaltspunkte, die es erfor- derlich machen, dass weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Weitere Kampfmittelvorerkundungen sind vor Beginn der Bautätigkeiten angesetzt. Es sind keine Altlastverdachtsflächen mit Handlungsbedarf bekannt. Während der Baudurchführung werden vorübergehend Flächen der DB Netz AG als Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Nach Fertigstellung der Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 25 Baumaßnahme werden die beanspruchten Flächen wieder in den Ursprungszustand versetzt. Die in das Schutzgut Boden geplanten Eingriffe finden nur in den Bodenschichten statt, die als anthropogen beeinflusste Auffüllungen erkundet wurden. Es wird in keine seltenen oder geschützten Böden eingegriffen. Daher entstehen keine negativen Aus- wirkungen in das Schutzgut. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Die Prüfung des Bauvorhabens nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ergab, dass der Grundwasserkörper im Baubereich unter die WRRL fällt. Oberflächengewässer, die nach WRRL zu betrachten wären, sind durch das Bauvorhaben nicht betroffen. Nach dem WRRL-Fachbeitrag geht das Bauvorhaben konform mit dem Verschlechte- rungsverbot und Verbesserungsgebot nach WRRL. Durch die Gründungsarbeiten, Stauraumkanäle und Anschlussleitungen erfolgt jedoch ein Eingriff im Grundwasser- bereich. Auswirkungen auf Klima / Luft Der Bahnhof Karlsruhe-Durlach liegt an einer elektrifizierten Strecke, die lufthygieni- sche Situation bleibt anlagen- und betriebsbedingt unverändert. Baubedingt werden alle Maßnahmen zur Luftreinhaltung gemäß dem Stand der Technik eingehalten. Zu- sammenfassend kommt es im Untersuchungsgebiet zu keiner nachteiligen Auswir- kung auf das Kleinklima und die Luftqualität. Auswirkungen auf das Landschaftsbild Die Baumaßnahme hat keine negative dauerhafte Auswirkung auf bestehende Sicht- beziehungen. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild bringen keine negativen Be- einträchtigungen der Erholungseignung mit sich. Die Eigenart des Gebietes wird durch die Gleisarbeiten und den Neubau bzw. Verlängerung der Lärmschutzwände nicht beeinträchtigt. Auswirkungen auf Denkmalschutz, Kultur- und Sachgüter Gemäß Auskunft der Denkmalschutzbehörde der Stadt Karlsruhe vom 15.05.2019 (s. Unterlage E.3.1) ist für die Flurstücke Nr. 45308/1 und 45308/5 nicht mit Bau- oder Bodendenkmalen im Eingriffsbereich zu rechnen. Belange des Denkmalschutzes werden nicht beeinträchtigt. Sonstige Sachgüter wer- den ebenfalls nicht beeinträchtigt. Negative Auswirkungen entstehen somit nicht. Wirkungsgefüge zwischen den Naturgütern Grundsätzlich bestehen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Naturgütern des Naturhaushalts, so dass sich etwa die Eingriffe in den Boden mittelbar auch auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen auswirken. Spezielle synergetische Effekte, die zu ei- ner über das übliche Maß hinaus gehenden Wechselwirkung z.B. in Form einer Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 26 dauerhaften Verstärkung der Beeinträchtigungen bestimmter Naturgüter führen wür- den, sind nicht zu befürchten. Auswirkung auf Schutzgebiete Auswirkung durch Schall und Erschütterung Durch die Baumaßnahme kommt es bauzeitlich zu temporär erhöhten Schall- und Er- schütterungsbelästigungen, weitere Ausführung siehe Kapitel 10.10 und Unter- lage 11.2. Wasserrecht Die Prüfung des Bauvorhabens nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ergab, dass der Grundwasserkörper im Baubereich unter die WRRL fällt. Oberflächengewässer, die nach WRRL zu betrachten wären, sind durch das Bauvorhaben nicht betroffen. Nach dem WRRL-Fachbeitrag geht das Bauvorhaben konform mit dem Verschlechte- rungsverbot und Verbesserungsgebot nach WRRL. Es liegt ein wasserrechtlicher Tatbestand nach § 9 WHG durch die Gründungsarbei- ten Rammpfähle (dauerhaft) sowie für zwei Stauraumkanäle einschließlich Schächten und Anschlussleitungen (dauerhaft) vor. Dies sind Tatbestände nach Abs. (1) 4, „Ein- bringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“. Hierfür muss nach §8 WHG eine Er- laubnis eingeholt werden. Für die dauerhafte Gründung der Lärmschutzwand Nord sind 107 Rammrohrpfähle mit Stahlrohren aus Baustahl, Rohrdurchmesser 610 mm, vorgesehen. Die Länge der Pfähle variiert zwischen 4,50 und 5,50 m. Die beiden Torsionsbalken der Lärmschutz- wand Nord werden ebenfalls über je 2 Stahlrammrohrpfähle gegründet, nur das hier wegen der größeren Belastung die Länge der Pfähle 6,0 m beträgt. Die Lärmschutz- wand Süd wird über 60 Rammrohrpfähle, ebenfalls dauerhaft mit Stahlrohren aus Baustahl, Rohrdurchmesser 610 mm, gegründet. Die Länge der Pfähle variiert hier zwischen 5,0 und 6,0 m. Damit ragen die die kritischen Pfähle bis zu 5 m in das anstehende Grundwasser, Be- messungswasserstand 113,20 m NN, ein. Auf der Nordseite sind zwei gleisparallele Stauraumkanal aus Stahlbetonrohren mit einem Durchmesser von 700 und 800 mm mit den Längen von 19,5 und 29 m und je zwei Schächten vorgesehen. Bei einem Bemessungswasserstand von 113,20 m NN können die Kanäle mit den Schächten zumindest teilweise im Grundwasser zum Lie- gen kommen. Sowohl die Rammpfähle als auch die Stauraumkanäle mit Schächten haben keinen Einfluss auf die Beschaffenheit des Grundwassers und dessen Fließrichtung. Für die Rammpfähle und die beiden Stauraumkanäle mit Schächten wird eine was- serrechtliche Erlaubnis beantragt. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 27 Denkmalschutz Auf den für die Maßnahme genutzten Flächen, Flurstück 45308/1 und 45308/5 sind keine Bau- oder Bodendenkmale oder Landschaftsbestandteile im Einwirkbereich des Bauvorhabens DSchG BW verzeichnet. Denkmalschutzrechtliche Genehmigungstat- bestände werden damit nicht ausgelöst. Eine entsprechende Auskunft der Stadt Karlsruhe, untere Denkmalschutzbehörde, vom 15.05.2019 liegt vor (siehe Unterlage E4.1). Die Baumaßnahme wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig eingestuft. Elektromagnetische Felder 26.BImSchV §3 - Grenzwerteinhaltung Die vorliegende Planung der Oberleitungsanlage stellt keine wesentliche Änderung oder Neubau der Anlage da. Die geplante Anlage kann als Standardkonfiguration nach dem Gutachten "Niederfre- quente elektrische und magnetische Felder bei elektrifizierten Bahnstrecken - Be- trachtungen zur Umweltverträglichkeit" der DB-Systemtechnik vom 18.11.2015 ange- sehen werden. Unter Beachtung und unter Hinweis auf das Schreiben des EBA AZ 22.17-22sav/080- 2205#002 vom 18.10.2017 werden die Grenzwerte nach 26. BImSchV §3(2) bzw. An- lage 1a im Verwaltungsverfahren eingehalten werden. 26.BImSchV §4 - Minimierungsmaßnahmen Erfahrungsgemäß hat die Anwendung von zusätzlichen, mit der Oberleitung mitge- führten Rückleiterseilen eine mäßige Minimierungswirkung auf das Magnetfeld an maßgeblichen Minimierungsorten. Zudem sind die Magnetfeld-Immissionen bereits ohne Rückleiterseil als gering einzu- stufen. In Abwägung des mäßigen Nutzens, sowie der ohnehin geringen Magnetfeld- Immissionen, ist das Rückleiterseil als Minimierungsmaßnahme als unverhältnismä- ßig anzusehen und wird daher als Minimierungsmaßnahme nicht vorgesehen. 9.4 Rechtliche Bewertung Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG Im Zuge des Bauvorhabens ergeben sich baubedingt und anlagebedingt Eingriffe in Natur und Landschaft durch die notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen und das Baufeld. Die aus der Umsetzung der Planung resultierenden Eingriffe werden als Ein- griffe in Natur- und Landschaft nach § 14 BNatSchG bilanziert und den erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen gegenübergestellt. Dabei kommt das Erhebungs- und Bewertungsverfahren der Baden-Württembergischen Kompensationsverordnung (Ökokonto-Verordnung, 2010), sowie der Biotoptypenschlüssel der Landesanstalt für Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 28 Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW, 2009) zum Tra- gen. Zudem wird die Bodenbilanzierung nach „Das Schutzgut Boden in der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung“ der LUBW (2012) angewandt und in die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung aufgenommen. Der durch das Vorhaben entstehende Kompensationsbedarf wird teilweise vor Ort ausgeglichen. Als Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verbleibt jedoch ein Defizit von 61.349 Wertpunkte (s. Unterlage 9). Die Baumaßnahme wird hinsichtlich der Eingriffsregelung, unter Beachtung und Be- rücksichtigung der als verbindlich geltenden Maßnahmen, durch die Vorhabenträgerin als zulässig eingestuft. Artenschutzrechtliche Prüfung auf Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG Unter Beachtung und Berücksichtigung der als verbindlich geltenden Minimierungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen hat die artenschutzrechtliche Prüfung gezeigt, dass das geplante Vorhaben für alle Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie und alle europäischen Vogelarten unter den Gesichtspunkten des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 (5) BNatSchG aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig einzustufen ist (s. Unterlage 10). Natura 2000 Gebiete gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG Es befinden sich keine entsprechenden Flächen im Einwirkbereich des Bauvorha- bens, weshalb eine Beeinträchtigung ausgeschlossen ist. Die Baumaßnahme wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig eingestuft. Biotope bzw. schützenswerte Gebiete gem. § 23 - § 30 BNatSchG Es befinden sich keine entsprechenden Flächen im Einwirkbereich des Bauvorha- bens, weshalb eine Beeinträchtigung ausgeschlossen ist. Die Baumaßnahme wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig eingestuft. Denkmalschutz gem. DSchG BW Es befinden sich keine entsprechenden denkmalgeschützten Objekte, Bodendenk- male oder Landschaftsbestandteile im Einwirkbereich des Bauvorhabens, weshalb eine Beeinträchtigung ausgeschlossen ist. Die Baumaßnahme wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig eingestuft. Wasserrecht gem. § 9, § 51, § 76 und § 78b WHG Es liegt ein wasserrechtlicher Tatbestand nach § 9 WHG durch die Gründungsarbei- ten mit Bohr- und Rammpfählen (dauerhaft) sowie für die Stauraumkanäle einschließ- lich Schächten und Anschlussleitungen (dauerhaft) vor. Dies sind Tatbestände nach Abs. (1) 4, „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“. Hierfür muss nach §8 WHG eine Erlaubnis eingeholt werden. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 29 Nach Vorliegen der endgültigen Planung der Tiefgründungen und Entwässerungsan- lagen (Ausführungsplanung durch die ausführende Baufirma) ist unter Angabe der Anzahl, Lage, Durchmesser, Tiefe und Art der verwendeten Stoffe beim EBA eine wasserrechtliche Erlaubnis vor der Ausführung einzuholen. Im Bereich des Baufeldes befindet sich kein nach § 76 WHG beschriebenes Über- schwemmungsgebiet an oberirdischen Gewässern. Das Vorhaben befindet sich in ca. 100 m Entfernung zum nach §51 WHG festgesetz- ten Wasserschutzgebiet „Stadt Karlsruhe, WW Hardtwald“ (Nr. 212010) (s. Abbildung 6). Das Vorhaben liegt in der Schutzgebietszone IIIB (s. Abbildung 7). Für Details zum WSG siehe Anhang 1. Die Baumaßnahme wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig eingestuft. Störfallbetrieb/ Betriebsbereich i. S. d. § 3 Abs. 5 (a) BImSchG Im Umfeld des Vorhabens befindet sich kein Betriebsbereich i. S. d. § 3 Abs. 5 (a) BImSchG (sog. Störfallbetrieb) innerhalb des für diesen Betriebsbereich einschlägi- gen Achtungsabstands nach Nr. 3.1 i. V. m. Anhang 1 KAS-18. Eine Erhöhung eines Störfallrisikos ist durch die Baumaßnahme nicht zu erwarten. Die Baumaßnahme wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig eingestuft. Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche gem. § 41 BImSchG bzw. 16 BImSchV Durch die Baumaßnahme in Karlsruhe-Durlach entstehen keine zusätzlichen schädli- chen Umwelteinwirkungen durch betriebsbedingte Verkehrsgeräusche, die die Grenz- werte der 16. BImSchV überschreiten (siehe Unterlage 11.1). Das Vorhaben wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig bewertet. Lärmschutz gemäß AVV Baulärm, Erschütterungen DIN 4150 Die Umsetzung aller im Zuge der schall-, und erschütterungstechnischen Untersu- chung (Unterlage 11.2) entwickelten Maßnahmen wird sichergestellt. Das Vorhaben wird diesbezüglich aus Sicht der Vorhabenträgerin als zulässig bewertet. EBA-Umwelterklärung (Formblatt U3) gem. § 7 UVPG Aus der EBA-Umwelterklärung geht hervor, dass aus Sicht der Vorhabenträgerin keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. 10 Weitere Rechte und Belange 10.1 Grunderwerb Der Bahnhof Karlsruhe-Durlach mit den Bahnhofsgebäuden und Bahnsteigen befin- det sich auf Gelände der DB AG. Westlich des Bahnhofs weitet sich das Gelände auf, so dass der Bau der Verlängerung des Gleises 9 einschließlich Bauzustände Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 30 komplett auf bahneigenem Gelände der DB Netz AG, Flurstück 45308/1 und 45308/5, stattfinden kann. Somit ist kein Grunderwerb erforderlich. 10.2 Kabel und Leitungen Im direkten Baubereich, nördlich der Strecke 4000 in km 68,6+99 befindet sich der Fernwärmeschacht der Stadtwerke Karlsruhe. Das Fernwärmeschachtbauwerk ein- schließlich Fernwärmetrasse ist durch die Maßnahme nicht direkt betroffen, muss je- doch in der Planung und während des Baus berücksichtigt werden. Im Baufeld befinden sich ferner die folgenden Leitungen Dritter: Regenwasser (Tiefentaler Graben) des Tiefbauamts Karlsruhe km 68,5+75 kreuzend Wasser der Stadtwerke Karlsruhe km 68,5+82 kreuzend Gas der Stadtwerke Karlsruhe km 68,5+82 kreuzend Mischwasserleitung des Tiefbauamts Karlsruhe km 68,6+80 kreuzend Elektrizitätsleitung der Stadtwerke Karlsruhe km 68,6+99 kreuzend Lichtwellenkabel km 68,6+99 kreuzend Fernwärme der Stadtwerke Karlsruhe km 68,6+99 kreuzend Die aufgeführten Kabel und Leitungen sind alle im Eigentum des Tiefbauamts Karls- ruhe und der Stadtwerke Karlsruhe. Sie kreuzen teilweise das Baufeld, müssen aber nicht umverlegt werden. Für den Bau der Lärmschutzwand Nord wird beim Tiefentaler Graben in km 68,5+75 und den Leitungen in km 68,6+99 der Strecke 4000 (Elektrizitätsleitung, Lichtwellen- kabel und Fernwärmeleitung) je einen Torsionsbalken vorgesehen. Somit besteht kein Erfordernis einer Sicherung während der Bauzeit und allgemein keine Betroffen- heit. Die kreuzenden Kabel in km 68,5+82 (Gasleitung), km 68,6+80 (Mischwasserleitung) und km 68,6+99 der Strecke 4000 (Elektrizitätskabel) werden für den Bau der Lärm- schutzwand Nord bauzeitlich gesichert. An die Mischwasserleitung in km 68,6+99 ist der Anschluss der neuen Gleisentwäs- serung vorgesehen, Kapitel 5.1.4. Durch die Auskunft der Netzbetreiber ist die ungefähre Lage der Kabel und Leitungen bekannt. Die genaue Lage muss vor Ausführung an Ort und Stelle durch Aufschlüsse bestimmt werden. 10.3 Straßen und Wege Straßen und Wege sind von der Maßnahme nicht betroffen. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 31 10.4 Kampfmittel Für die Maßnahme liegt eine Luftbildauswertung des KMBD, Stand 05/2019, vor. Das Baufeld liegt vollständig in einem bombardierten Bereich. Die Luftbildauswertung bzw. andere Unterlagen ergaben Anhaltspunkte, die es erfor- derlich machen, dass weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Über eventuell vorhandene Verdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombar- dierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausge- schlossen werden. In bombardierten Bereichen und Kampfmittelverdachtsflächen sind flächenhafte zugelassene Sondierungsmaßnahmen und Tiefensondierungen bei Tiefgründungsarbeiten für eine vorlaufende Kampfmittelerkundung angedacht. Die diesbezügliche Ausarbeitung der Unterlagen erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn auf Basis der jeweiligen Ausführungsplanungen. 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial Für das Bauvorhaben wurde ein BoVEK-Kurzkonzept erstellt. Die Entsorgungsmas- sen (hauptsächlich Oberbaustoffe aus Schienen, Schwellen und Gleisschotter und Erdaushub) sind für die ordentliche Entsorgung entweder in-situ oder im Haufwerk zu beproben und zu deklarieren. Gefährliche Abfälle fallen voraussichtlich nicht an. Für die Bauausführung nach dem 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung zu be- rücksichtigen, die die aktuell gelten länderspezifischen Regelung ablöst. Altlastenverdachtsflächen mit Handlungsbedarf liegen im Bauvorhaben nicht vor. 10.6 Gewässer Oberflächengewässer sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen. Bezüglich des Grundwassers liegt jedoch ein wasserrechtlicher Tatbestand nach § 9 WHG durch die Gründungsarbeiten Rammpfähle (dauerhaft) sowie für zwei Stauraumka- näle einschließlich Schächten und Anschlussleitungen (dauerhaft) vor. Dies sind Tat- bestände nach Abs. (1) 4, „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“. Hierfür muss nach §8 WHG eine Erlaubnis eingeholt werden. Die Wasserrechtlichen Themen werden im Kapitel 9.3.4 und 9.3.11 erläutert. 10.7 Land- und Forstwirtschaft Land- und Fortwirtschaft sind von den Maßnahmen nicht betroffen. 10.8 Brand- und Katastrophenschutz Die EBA-Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes“ ist einge- halten. Die neue Lärmschutzwand Süd, schließt direkt an die bestehende Lärmschutzwand 2 aus der Lärmsanierung an. Die Gesamtlänge beider Lärmschutzwände beträgt ca. 502 m. Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 32 Die Zuwegungen an die Rettungswege sind jeweils am Anfang / Ende der Lärm- schutzwände gegeben mit Anschluss an das öffentliche Straßennetz und einem Ab- stand kleiner 1.000 m. Im km 68,709 (Strecke 4000) wurde auf Wunsch des Anlagenverantwortlichen eine Rettungstür in der Lärmschutzwand Süd inkl. Podest und Zuwegung an das öffentli- che Straßennetz eingeplant. 10.9 Kapazität Durch den Bau des 740m-Gleises mit direktem Anschluss an die Strecke 4217 wird die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs Karlsruhe-Durlach gesteigert, um somit die prog- nostizierten Güterverkehrszahlen abwickeln zu können. Da kein Rückbau von Gleisanlagen und damit Fahrstraßen oder Sonstiges geplant ist, führt die Maßnahme nicht zu einer Minderung der Kapazität. 10.10 Schall und Erschütterung Betriebsbedingte Schallimmissionen Zu den betriebsbedingten Immissionen wurden Schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Das Gutachten der Möhler+Partner Ingenieure AG ist der Unterlage 11.1 zu entnehmen. Der Neubau eines Überholgleises stellt hinsichtlich der Schallimmissionen aus Schie- nenverkehrslärm einen erheblichen baulichen Eingriff da. Die Prüfung auf wesentliche Änderung i.S. der 16. BImSchV wurde entsprechend des Baugrubenmodells sowohl für Gebäude innerhalb des Bauabschnitts als auch für die Gebäude außerhalb des Bauabschnitts der geplanten Gleisanbindung untersucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass außerhalb des Bauabschnittes die Kriterien der wesentlichen Änderung nicht erfüllt werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Innerhalb des Bauabschnitts Nord werden die Kriterien der wesentlichen Änderungen nur im Beurteilungszeitraum Nacht erfüllt. Als Ergebnis daraus wurden verschiedene aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Beurteilungspegel untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für den Nordabschnitt der Bau einer Lärmschutzwand die beste Variante darstellt. Es ist der Bau der nördlichen Lärmschutzwand von km 68,5+42 bis 68,9+53 der Stre- cke 4000 mit einer Länge von 411 m und einer Höhe von 4,0 m über SO rechts der Bahn vorgesehen. Da aber auch mit Bau der Lärmschutzwand die Immissionsgrenz- werte bereichsweise überschritten werden, werden darüber hinaus passive Schall- schutzmaßnahmen an 13 Gebäuden im Bereich der Lortzinger-, der Millöcker- und der Johann-Strauß-Straße umgesetzt. Auch innerhalb des Bauabschnitts Süd werden die Kriterien der wesentlichen Ände- rungen nur im Beurteilungszeitraum Nacht erfüllt. Als Ergebnis daraus wurden auch Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 33 hier verschiedene aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Beurteilungspegel untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Bau einer Lärmschutzwand die beste Variante darstellt. Es wird der Bau der südlichen Lärm- schutzwand von km -0,4 bis km -0,6+40 mit einer Länge von 240 m und einer Höhe von 4,0 m über SO präferiert. Da aber auch hier mit Bau der Lärmschutzwand die Im- missionsgrenzwerte bereichsweise überschritten werden, sind darüber hinaus pas- sive Schallschutzmaßnahmen an 3 Gebäuden im Bereich der Pfaff- und Schinnrain- straße vorgesehen. Betriebsbedingte Erschütterungsimmissionen Durch die Änderungen der Infrastruktur im Bahnhofsbereich Karlsruhe-Durlach wird ein Teil des Schienenverkehrs auf das zu errichtende Gleis 9 umgeleitet. Der vorwie- gende Verkehr bleibt planmäßig weiterhin auf dem Bestandsgleis (Gleis 6). Der Abstand zwischen dem Bestandsgleis und der nächstgelegenen schutzbedürfti- gen Bebauung beträgt ca. 35 m. Das neu zu errichtenden Überholgleis rückt ca. 5 m näher an die schutzbedürftige Bebauung heran. Im Rahmen einer Konfliktanalyse wurde methodisch geprüft, ob sich an benachbarten Anwesen signifikante Erhöhungen von Erschütterungs- bzw. Sekundärluftschal- limmissionen ergeben können. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Verle- gung eines Teils des Schienengüterverkehrs weder im Tag- noch im Nachtzeitraum zu einer wesentlichen Erhöhung der Erschütterungs- bzw. Sekundärluftschallimmissi- onen führt. Daraus ergibt sich, dass auf eine detaillierte Untersuchung der betriebsbedingten Er- schütterungen verzichtet werden kann. Baubedingte Schallimmissionen Auch zu den baubedingten Immissionen wurde ein Gutachten der Möhler+Partner In- genieure AG erstellt, Unterlage 11.2. Die Untersuchungen zum Baulärm kommen zum Ergebnis, dass Überschreitungen zum Schall der Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm unter Betrachtung der geplan- ten Bautätigkeiten prognostiziert werden. Folgende Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen baubedingter Immissionen werden im Zuge der Bauausführung umgesetzt: Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen und Bauverfahren: Von den ausführenden Bauunternehmen sind ausschließlich Bauverfahren und Baugeräte einzusetzen, die hinsichtlich ihrer Schall- und Erschütterungs- emissionen dem Stand der Technik entsprechen (z.B. 32. BImSchV). Eben- falls sind die Baustellen so zu planen, einzurichten, und zu betreiben, dass Geräusche weitestgehend verhindert werden, die nach dem Stand der Tech- nik vermeidbar sind. Allerdings können nach Ziffer 5.2.2 Nr. 2 der AVV-Bau- lärm, Baumaschinen auch bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 34 weiterbetrieben werden, wenn die Bauarbeiten im öffentlichen Interesse drin- gend erforderlich sind und Alternativen ohne Überschreitung der Immissions- richtwerte nicht bestehen Soweit aus sicherheitstechnischer Sicht möglich, Verzicht auf den Einsatz von automatischen Warnanlagen Leerfahrten werden weit möglichst vermieden Zwischen einzelnen Arbeitsvorgängen werden die Baumaschinen stillgelegt, sofern dies den Arbeitsablauf nicht unverhältnismäßig erschwert Bereitstellung eines Ansprechpartners für von Baulärm betroffenen Anwohner mit der Möglichkeit für besonders Betroffene Einzelfall Entscheidungen zum Schutz vor Baulärm zu treffen Zur weiteren Minderung von Belästigungen werden, von Bauzeiten und Bauphasen unabhängige Maßnahmen ebenso ausreichend vorgesehen: Umfangreiche Instruktion der Arbeiter und insbesondere der Maschinenführer auf der Baustelle zu immissionsschutzrelevanten Belangen Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Anwohner mit prognostizier- ten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm wenden können Bereitstellung von Ersatzwohnraum bei Beurteilungspegeln > 60 dB(A) nachts Baubedingte Erschütterungsimmissionen Bei den baubedingten Erschütterungsimmissionen können prognostizierte Über- schreitungen im Sinne von erheblichen Belästigungen von Menschen in Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen nicht unmittelbar ausgeschlossen werden. In- folge der Bautätigkeiten wird zur Minderung von baubedingten Erschütterungsimmis- sionen für Gebäude mit prognostizierten Überschreitungen ein Schutzmaßnahmen- konzept durchgeführt, um erhebliche Belästigungen für die Anwohner durch die Bau- maßnahmen zu vermeiden. Dieses lehnt sich an die Maßnahmen zum Schutz vor Baulärmimmissionen an. Das Schutzkonzept für die benachbarten Anwesen beinhaltet folgende Maßnahmen: Umfassende Informationsweitergabe über Baumaßnahmen, Dauer, etc. an Anwohner in einem Bereich von ca. 40 m um die Baustelle Aufklärung über die Unvermeidbarkeit von Erschütterungen infolge der Bau- maßnahme Benennung einer Ansprechstelle, an die sich Anwohner wenden können Informationen über die Erschütterungswirkung auf das Gebäude Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 35 Bereitstellung eines Ansprechpartners für von Erschütterungen betroffene An- wohner mit der Möglichkeit für besonders Betroffene Einzelfall Entscheidun- gen zum Schutz vor Erschütterungen zu treffen Nachweis der tatsächlich aufgetretenen Erschütterungen durch Messungen sowie deren Beurteilung, zumindest im Beschwerdefall Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 36 Abkürzungen Abkürzung Erklärung AVV-Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm BE Baustelleneinrichtung BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bf Bahnhof BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept CEF-Maßnahmen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (continuous ecological functionality-measures); auch: vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ESTW Elektronisches Stellwerk FFH Flora-Fauna-Habitat Flst Flurstück Gbf Güterbahnhof Hbf Hauptbahnhof KMBD Kampfmittelbeseitigungsdienst KrBw Kreuzungsbauwerk LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LSW Lärmschutzwand LW Lichte Weite Ril Richtlinie SO Schienenoberkante SPFV Schienenpersonenfernverkehr SPNV Schienenpersonennahverkehr TBA Tiefbauamt TÖB Träger öffentlicher Belange TSI Technische Spezifikation für die Interoperabilität Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 37 Abkürzung Erklärung TEN Transeuropäisches Eisenbahnnetz UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung WHG Wasserhaushaltsgesetz WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie Vorhaben: 740 m-Gleis Karlsruhe-Durlach Unterlage 1 Stand: 27.06.2023 Seite 38 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 - Übersicht Ist-Zustand mit Gleisverlängerung Gleis 9 ............................ 5 Abbildung 2 - Ausschnitt aus Trassierungsentwurf Variante 1 .................................... 7 Abbildung 3 - Ausschnitt aus Trassierungsentwurf Variante 2 .................................... 8 Abbildung 4 - Ausschnitt aus Trassierungsentwurf Variante 3 .................................... 8 Abbildung 5 – Übersicht Lärmschutzwände im Bestand ........................................... 11
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. November 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Planfeststellungsverfahren „740-m-Gleis Karlsruhe-Durlach“ Vorlage: 2023/1191/1 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Planung zum Vorhaben der DB Netz AG zur Verlängerung ei- nes Überholgleises für Güterzüge im Bahnhof Karlsruhe-Durlach (740-m-Gleis) zur Kenntnis und stimmt dem Vorhaben unter Berücksichtigung der Hinweise der Verwaltung grund- sätzlich zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Hier haben wir unter der Ziffer 4 noch den Aspekt eingeführt, dass wir verweisen auf die Einwände der Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung, die sich vor allem mit dem Thema Lärm und den dadurch hervorgehenden weitergehenden Maßnahmen be- schäftigen. Und wir wären damit ein Stück weit dem, was wir gestern im Ältestenrat disku- tiert haben, denke ich, gerecht, und werden natürlich auch gerne weiter im Dialog mit der Bürgergemeinschaft schauen, wie wir dann diese Dinge begleiten. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Vielen Dank für die Vorlage und auch vor allem die Änderungen, mit der Sie jetzt auf die verschiedenen Einwände eingehen. Grundsätzlich unterstützen wir das. Mit so einer doch kleinen Baumaßnahme kann man für relativ viel Stabilität im Schie- nenverkehr sorgen, was dann für den Personenverkehr und den Güterverkehr zu einer hö- heren Betriebsqualität führt und damit allen Menschen, die in Karlsruhe in die Bahn steigen oder durch Karlsruhe durchfahren, dann zugutekommt. Daher unterstützen wir das. Wir unterstützen auch Ihre Haltung, dass das Thema der Abwassereinleitung tatsächlich auch so aufgefasst wird, dass das Abwasser natürlich versickern muss und die technische Ent- wässerung nicht zugelassen wird, weil das genau das Thema ist, wie wir uns tatsächlich – 2 – langfristig dahin bewegen können, dass nicht mehr ganz so viel Fläche versiegelt wird und das Wasser in den natürlichen Kreislauf kommt. Zum Thema Lärm noch abschließend würden wir uns auch sehr wünschen, dass Sie sich nicht nur mit der Bürgergemeinschaft und den benachbarten Anwohner*innen auseinan- dersetzen, sondern auch mit der Bahn und vielleicht gemeinsam mit der Bahn das Thema passiven Lärmschutz auch angehen an den Stellen, an denen es nicht zwingend erforder- lich ist und an denen es dann auch nicht zwingend von der Bahn finanziert wird, sondern wo es eventuell weitere Kombinationsmöglichkeiten gibt. Denn nur wenn es ein Fenster weiter ist, ist es vielleicht dann auch, wenn es so berechnet ist, am Ende doch nicht deut- lich leiser, sodass die Menschen sich dann doch durchaus benachteiligt fühlen könnten. Ich denke, da kann man mit kleinen Maßnahmen Abhilfe schaffen. Stadtrat Müller (CDU): Das 740-m-Gleis ist ein berechtigtes Anliegen der Deutschen Bahn. Wir hatten es schon länger beraten, auch sehr ausführlich, seinerzeit im Durlacher Ort- schaftsrat. Ich habe Ihren Einwand, Herr Oberbürgermeister, dahingehend gehört und auf- genommen, dass man natürlich mit der Bahn im Hinblick auf weiter ausführende Lärm- schutzmaßnahmen im Gespräch bleibt. Das nehme ich als positives Signal, weil Lärmschutz ist ein berechtigtes Anliegen und die Bürgergemeinschaft Untermühlsiedlung, Dornwald als auch Durlach und Aue legen ganz bewusst und auch ganz zu Recht einen Schwerpunkt mit ihrer Stellungnahme zu diesem Projekt. Insgesamt allerdings muss man sagen, wie bereits erwähnt, ist das 740-m-Gleis in der Ab- wicklung als beispielsweise Überholgleis oder eines zu überholenden Gleises oder auch Ab- stellgleis von erheblicher Bedeutung, gerade auf dieser Strecke über den Hauptbahnhof und dann Durlach und weiter in Richtung Norden. Von dem her werden wir einnehmend mit Ihrer Zusage, mit der Bahn weiter im Gespräch zu bleiben, dieser Vorlage zustimmen. Stadtrat Zeh (SPD): Das Bahnprojekt des 740-m-Gleis ist positiv zu bewerten. Es ist tatsäch- lich eine Entflechtung von Personen- und Güterverkehr. Es kann überholt werden, es sorgt für mehr Stabilität bei den Fahrplänen. Die Bürgergemeinschaften Durlach-Aue, Untermühl und Dornwald haben schon eigene Stellungnahmen auch gegenüber dem Verfahren abge- geben, und das ist auch gut so. Da können die natürlich dann die eigenen Bescheide be- kommen. Es ist wirklich frappierend, dass hier die Zugzahlen zwischen der Bahn-Vorlage und unserer ehemaligen VBK-Vorlage etwas unterschiedlich sind. Wir als Gemeinderat kön- nen natürlich nicht bewerten, wie viele Züge dann tatsächlich hier fahren. Aber das ist dann letztendlich Voraussetzung für die Lärmberechnung, weil die natürlich alle eingehen, und natürlich sollte man Lärm auf jeden Fall vermeiden. Daher ist die Unterstützung dieser Lärmbekämpfung durchaus gut. Man sollte hier auf jeden Fall großzügiger sein. Auch der Lärmschutz wird verbessert, aber es sind auch viele passive Maßnahmen notwendig. Mal gespannt, wie Die Bahn dann darauf reagiert. Wir stimmen der Vorlage zu. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Auch wir stimmen dieser Vorlage zu, möchten aber wie meine Vorredner darauf hinweisen und da auch uns bedanken, dass die Einwendungen der Bür- gerschaft der beiden Bürgergemeinschaften aufgenommen sind. Ich möchte das auch er- gänzen, dass auch Anwohner direkt aus der Hauptbahnstraße und aus den Richtanlagen das Thema passiven Lärmschutz angesprochen haben. Der Kollege Löffler hat auch noch- mal darauf hingewiesen, es kann tatsächlich ein Gebäude nebendran oder eins versetzt vielleicht mehr belastet werden, als man berechnet hat. Zum anderen wollen wir auch – 3 – darauf hinweisen, dass noch das größere Projekt, die Verbindung Rotterdam-Genua, auch irgendwann in absehbarer Zukunft eine Rolle spielen wird, und auch in diesem Hinblick sollte man mit der Bahn sprechen, dass man jetzt nicht zu geizig mit den Lärmschutzmaß- nahmen ist. Aber wie gesagt, das Wichtigste haben Sie in der Vorlage schon drin und auch erkannt. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. Dezember 2023