Carsharing-Standort Bruchwaldstraße
| Vorlage: | 2023/1181 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1181 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Carsharing-Standort Bruchwaldstraße Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 25.10.2023 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Das Ordnungs- und Bürgeramt bittet den Ortschaftsrat Grötzingen als zuständiges Gremium über die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen in der Bruchwaldstraße zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Ordnungs- und Bürgeramt bittet den Ortschaftsrat um Beschlussfassung, ob eine Parkbucht mit insgesamt drei Parkplätzen in der Bruchwaldstraße, kurz vor der Kreuzung mit den Straßen Ziegeleistraße/Im Fischerweg, als Stellflächen für Carsharing-Fahrzeuge gewidmet werden soll. Gemäß § 7 Absatz 2 Nummer c) der Vereinbarung über die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Grötzingen in die Stadt Karlsruhe entscheidet der Ortschaftsrat über die Unterhaltung der Gemeindestraßen einschließlich der Parkplätze. Dazu zählen auch Carsharing-Stellflächen. Die Einrichtung der Carsharing-Stellplätze stellt eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Karlsruhe dar. Gekennzeichnet wird diese durch das Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzschild 1010- 70 (siehe Abbildung). Das quadratische Zusatzschild an Parkplätzen mit den vier Personen (zwei männliche und zwei weibliche Piktogramme) und einem durchtrennten Fahrzeug weist klar darauf hin, dass dieser Parkplatz Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten ist. Es wird zusätzlich zum blauen „Parken“-Schild angebracht. Die Stellflächen können von sämtlichen Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden und sind daher anbieterunabhängig. Mit den drei neuen Stellflächen könnte das Angebot an Carsharing-Fahrzeugen in Grötzingen Nord ausgebaut werden, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot aufgrund verbesserter Verfügbarkeit und wegfallender Parkplatzsuche nutzen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat beschließt, dass in der Bruchwaldstraße, kurz vor der Kreuzung mit den Straßen Ziegeleistraße/Im Fischerweg, drei Parkplätze als Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden. – 3 – Abbildungen Bruchwaldstraße, Kreuzung Ziegeleistraße/Im Fischerweg, Quelle: OV Grötzingen