Bauantrag Am Kirchberg 27, 29, 31

Vorlage: 2023/1179
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2023

    TOP: 6.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage (ohne Pläne)
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1179 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Am Kirchberg 27, 29, 31 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 25.10.2023 6.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 491 Im Närrle. Die Ortsverwaltung empfiehlt, den Bauantrag nach vorliegenden Plänen abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 491 - Im Närrle. §30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB): im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück liegt in einem reinen Wohngebiet. Das Maß der baulichen Nutzung, geregelt in den §§ 16 bis 21a Baunutzungsverordnung (BauNVO), weicht von den Vorgaben im Bebauungsplan Im Närrle (seit 8. November 1973 gültig) signifikant ab. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,35 festgesetzt und wird bei dem Vorhaben um 17,6 % überschritten. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist mit 0,55 festgesetzt und wird um 58,5 % überschritten. Zur Baumasse gibt es keine Regelung im Bebauungsplan, diese ist aber mit 2047,5 Kubikmetern unverhältnismäßig groß. Der Anbau/die Aufstockung kappt Sichtbeziehungen der südlich liegenden Anrainer in Richtung Ortsmitte und die geplante Aufstellung der PV-Module mit 10 Grad Neigung sorgt überdies für eine Verstärkung dieses Effekts. Aus städtebaulicher Sicht ist zudem die geplante Doppelgarage im nördlichen Grundstücksteil abzulehnen. Das direkt angrenzende, gepflasterte Flurstück 9181/1 dient als öffentliche Erholungsfläche mit Ruhebänken und bietet eine fußläufige Verbindung von der Straße Kirchberg zur Kampmannstraße in Richtung Roter Blitz/Ortsmitte. Im Bebauungsplan ist das Flurstück als Grünfläche gekennzeichnet. Durch die geplante Doppelgarage neben dem Transformatorhäuschen wird dieses Ensemble aufgehoben. Insofern sollten die bestehenden Garagen an ihren bisherigen Standorten belassen werden. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung zu und lehnt den Bauantrag, namentlich wegen des Verstoßes gegen das Maß der baulichen Nutzung und der geplanten Doppelgarage, ab. – 3 – Doppelgarage Bestandsgaragen, sollen Wohnraum werden