Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2023/1172 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.12.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1172 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.12.2023 18 N Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: im Voraus nicht ermittelbar Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit dieser Vorlage wird dem Gemeinderat in Anlage 1 eine „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)" einschließlich des Gebührenverzeichnisses (Anlage 2) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderungssatzung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Grundgedanke für die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist, dass diejenigen, die eine öffentliche Stelle in besonderem Maße beanspruchen, für die entstehenden Kosten aufkommen. Dies entspricht insbesondere den gemeindewirtschaftsrechtlichen Finanzierungsgrundsätzen des § 78 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO). Die Gebühr ist hierbei der Gegenwert für eine konkrete Verwaltungsleistung, von welcher Einzelne einen individuellen Vorteil haben. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass diese individuellen Verwaltungsleistungen steuerfinanziert werden und somit zu Lasten der Allgemeinheit gehen. 1. Grundsätzliches Gesetzliche Grundlage Die Gemeinden setzen nach § 4 Landesgebührengesetz (LGebG) für ihren Bereich, sofern sie Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes oder Aufgaben der unteren Baurechtsbehörden im Sinne der Landesbauordnung wahrnehmen, die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren fest. Für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren und Auslagen gilt für Gemeinden dabei das Kommunalabgabengesetz Baden- Württemberg (KAG). Für Selbstverwaltungsangelegenheiten gilt das KAG direkt. Ansatzfähige Kosten Gemäß § 11 Abs. 2 KAG soll die Verwaltungsgebühr die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Dementsprechend sind bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen: • Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten aller an der öffentlichen Leistung Beteiligten: Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkosten, einschließlich Gemeinkostenanteilen und kalkulatorisch Kosten. Seit 2020 können auch die kalkulatorischen Zinsen angesetzt werden. Die Verwaltungskosten sollen durch die Gebühr gedeckt werden (Kostendeckungsgebot). • Weitere sachgerechte Aspekte: Dies sind soziale Zwecke, Lenkungszwecke und ein besonders herausgehobenes öffentliches Interesse, unabhängig vom Kostendeckungsgrad. • Die Beachtung des Äquivalenzprinzips: Dieses besagt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der besonderen Leistung für den Empfänger bestehen muss. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es dabei erlaubt, neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung, den wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung zu berücksichtigen. Dies kann in bestimmten Fällen zu einer höheren Gebühr als den tatsächlichen Kosten des Verwaltungsaufwand führen. Personalverrechnungssätze Bei der letzten Aktualisierung der Verwaltungsgebühren wurde erstmalig die individuelle Kostenrechnung der städtischen Dienststellen als Kalkulationsgrundlage herangezogen. Dabei ist das Ziel, die tatsächlichen Kosten für die Leistungserbringung in die Gebührenkalkulation einfließen zu lassen. – 3 – Die Ende April diesen Jahres gefundene Tarifeinigung für die Beschäftigten der Kommunen und die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und Prognosen zur Inflation ließen die Stadtkämmerei mit vorsichtigen Kostensteigerungen kalkulieren, welche jedoch deutlich über denen der Vorjahre liegen. Darin wurde die offene ver.di-Forderung zur zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes (was wiederrum Auswirkungen auf Land und Kommunen haben kann) aufgrund der zeitlichen Ungewissheit noch nicht berücksichtigt. Der Personalverrechnungssatz beinhaltet sämtliche Personalkosten sowie die direkt zurechenbaren Sachkosten zur Erstellung einer bestimmten Leistung in derselben Organisationseinheit. Aufgrund dieser Vorgehensweise, können innerhalb einer Dienststelle unterschiedliche Personalverrechnungssätze für unterschiedliche Leistungen festgelegt werden. Dadurch soll, neben einer höheren Transparenz und verursachungsgerechten Abrechnung, vor allem eine belegbare und rechtssichere Grundlage der Gebührenkalkulation gewährleistet werden. Haushaltssicherungsmaßnahmen Folgende Haushaltssicherungsmaßnamen werden im Zuge der Überarbeitung des Verwaltungsgebührenverzeichnisses umgesetzt: ⎯ BOA_M3 Mehrerträge durch Gebührenerhöhungen ⎯ M2_ZJD_GrBewSt sowie M3_ZJD_GrBewSt. ⎯ M3_ZJD_UVB Gebührenerhöhung bei den unteren Umweltverwaltungsgebühren und in der Unteren Denkmalschutzbehörde ⎯ M5_ZJD_NÄ Gebührenerhöhung bei öffentlich-rechtlichen Namensänderungen ⎯ LA HHS_GR65 Ertragssteigerung Gebührenerhöhung für sanierungsrechtliche Genehmigungen 2. Änderungen des Satzungstextes Die Verwaltungsgebührensatzung wurde im Jahr 2020 grundlegend überarbeitet, daher sind lediglich Aktualisierungen des Satzungstextes erforderlich. § 5 Absatz 7 Steuerbarkeit von Umsätzen Die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 1. Januar 2017 hat auf viele städtische Leistungen Einfluss: Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind unter anderem dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie zwar auf einer öffentlich-rechtlichen Grundlage erbracht werden, aber die betreffende Leistung auch von privaten Unternehmen angeboten werden darf. Die Stadt Karlsruhe hat von der Möglichkeit des Bundesfinanzministeriums zur Optierung gemäß § 27 Absatz 22 UStG Gebrauch gemacht, so dass die tatsächliche Steuerpflicht zum 1. Januar 2023 eingetreten ist (siehe Offenlage Nr. 2022/2452 vom 20./ 21.Dezember 2022). Die Verwaltungsleistungen beziehungsweise die hierdurch zu erzielenden Erträge auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung wurden durch das Steuerkompetenzteam der Stadtkämmerei hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht überprüft. Die umsatzsteuerpflichtigen öffentlichen Aufgaben werden im Gebührenverzeichnis (Anlage 2) durch das Sonderzeichen „*“ an der jeweiligen Ziffer gekennzeichnet. Das Symbol stellt die Verbindung zum entsprechenden Steuerverweis in der Fußzeile her. Sollten sich laufende Änderungen ergeben, kann die Umsatzsteuer gem. § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung zuzüglich erhoben werden. – 4 – § 5 Absatz 8 Gebührenhöhe, Gebührenart, Gebührenbemessung Aufgrund der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der schwierigen Lage der von den Maßnahmen zum Infektionsschutz besonders betroffenen Branchen, ist die Stadt Karlsruhe den ansässigen Gastronomen und Händlern entgegengekommen um sie zu unterstützen. Der Gemeinderat entschied, die Gebühren für gewerbliche Sondernutzungen im Stadtgebiet und die damit verbundenen Verwaltungsgebühren bis einschließlich 31. März 2022 nicht zu erheben. Zu diesem Zweck wurde in § 5 der Absatz 8 eingefügt, in dem die Nichterhebung der genannten Verwaltungsgebühren bis zum 31. März 2022 befristet wurde. Die Regelungen sind zwischenzeitlich ausgelaufen; Absatz 8 wird entfernt. § 11 Inkrafttreten Der Passus, der sich auf das Inkrafttreten sowie die Befristung der Corona-Pandemie bedingten Änderung bezieht, wird entfernt. 3. Änderungen des Gebührenverzeichnis Das Gebührenverzeichnis gemäß Anlage 2 enthält alle öffentlichen Leistungen der städtischen Ämter, sowohl in der Funktion als Untere Verwaltungsbehörde/ Untere Baurechtsbehörde, als auch auf der Selbstverwaltungsebene. Die vorhandenen Gebührentatbestände wurden überprüft und aktualisiert; neue Gebührentatbestände hinzugenommen sowie nicht mehr anfallende oder benötigte Tatbestände gestrichen. Die größeren Änderungen werden im Folgenden kurz erläutert: I. Gebührenziffer 1 Allgemeines: Der Gebührenziffernbereich 1 Allgemeines bildet diejenigen öffentlichen Leistungen ab, die von mehreren Dienststellen ausgeführt werden und folglich nicht in die jeweiligen Gebührenziffern mehrfach abgedruckt werden. Seit August diesen Jahres gilt eine stadtweite Entgeltordnung für Fotokopien und Ausdrucke bei Selbstbedienung (siehe Offenlage 2023/0697 vom 18./19.07.2023). Daher wurden im Gebührenverzeichnis die Tatbestände für Kopien entfernt. Der Rahmen für die nach Zeiteinheiten bestimmten Gebühren wurden entsprechend dem niedrigsten/ höchsten Personalverrechnungssatz aller Dienststellen aktualisiert. II. Gebührenziffer 2 bis 7: Der seit 1.Januar 2023 neu gegründete Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (bisher Amt für Abfallwirtschaft) wird die Gebühren, die bisher in der Verwaltungsgebührensatzung unter Ziffer 2 verortet waren, in die „Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) “ überführen. Daher verschieben sich die nachfolgenden Gebührentatbestände im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten um eine Ziffer nach vorne. Ab Ziffer 12 im Bereich der Tatbestände als Untere Verwaltungsbehörde bleibt die bisherige Numerik erhalten. III. Gebührenziffer 8 Ordnungswesen: Ziffer 8.10 ff Meldeangelegenheiten: die öffentlichen Leistungen wurden ergänzt und sprachlich klarer gefasst sowie die Kostensteigerungen berücksichtigt. – 5 – Ziffer 8.13 ff Personenstandssachen: Durch die grundlegende Änderung der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) vom 17. Juni 2023 wurden im Bereich 8.13 Tatbestände aus der Satzung gestrichen, da nun eine rechtliche Grundlage in der PStG-DVO geschaffen wurde. Personenstandsurkunden werden gefaxt und zwischenzeitlich auch per E-Mail versendet; dies wurde im Gebührenverzeichnis entsprechend ergänzt. IV. Gebührenziffer 9 Stadtplanung: Die bisherigen Tatbestände unter Ziffer 9.7 Bauherrenberatung und 9.8 Auskünfte aus Verkehrsmengen/ -zählungen werden im Zuge der Aufgabenkritik künftig nicht mehr vom Stadtplanungsamt angeboten und aus dem Gebührenverzeichnis gestrichen. Für sonstige Beratungen und Auskünfte werden die Gebührenziffern im allgemeinen Teil unter 1.3 ff herangezogen. V. Gebührenziffer 12 Bauordnung: Zur Umsetzung aktueller gesetzlicher Vorgaben wurden die Gebührenziffern 12.15 Entscheidungen aufgrund Klimaschutzgesetz sowie 12.16 Entscheidungen aufgrund sozialer Erhaltungssatzung ergänzt und neu gefasst 4. Finanzielle Auswirkungen der Beschlussfassung Nach der neuen Kalkulation sind durch die Erhöhung der durchschnittlichen Personalverrechnungssätze Mehrerträge zu erwarten. Als Gründe für die außerordentlich hohe Steigerung der Personalverrechnungssätze sind, neben den oben genannten Tarifsteigerungen, zu einem großen Teil die deutlich anziehenden Verbraucherpreise in den vergangenen zwei Jahren, die allgemeine Preisentwicklung für benötigte Waren und Dienstleistungen und die Entwicklung der Energiepreise im Besonderen maßgeblich. Durch die Maßnahmen werden lediglich Mehrerträge im engeren Sinne erzielt; denn die Bemessungshöchstgrenze der Gebühr entspricht der Kostendeckung. Vor dem Hintergrund des laufenden Haushaltssicherungsprozesses sowie den Auflagen des Regierungspräsidiums zum Haushaltsplan, ist die vollumfängliche Kostendeckung geboten um als Stadt Karlsruhe handlungsfähig zu bleiben. 5. Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage: Anlage 1 – Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung Anlage 2 – Gebührenverzeichnis als Bestandteil der Satzung Das Gebührenverzeichnis wird als Anlage der Satzung mit beschlossen und veröffentlicht. Anlage 3 – Kalkulationen der Gebührentatbestände Anlage 3 beinhaltet die Kalkulationen durch die städtischen Dienststellen, der einzelnen Gebührenrahmen und Gebührensätze, die sich im vorliegenden Gebührenverzeichnis ändern. Diese Kalkulationen werden von der Rechtsprechung als Pflichtbeilage gefordert, denn der Gemeinderat – 6 – kann sein Ermessen hinsichtlich der neuen Gebühren nur aufgrund einer vorgelegten Kalkulation ausüben. Anlage 4 – Personalverrechnungssätze der Dienststellen Aufgrund der geänderten Kalkulationsbasis werden dem Gemeinderat der jeweilige Personalverrechnungssatz der einzelnen Teilhaushalte beziehungsweise Organisationseinheiten in der Anlage 4 dargelegt. Anlage 5 – Synopse des Gebührenverzeichnisses Anlage 5 stellt den Vergleich zwischen altem und neuem Gebührenverzeichnis dar (Synopse), darin sind die Änderungen fett gedruckt. Anlage 6 – Synopse der Verwaltungsgebührensatzung Anlage 6 stellt den Vergleich zwischen der ursprünglichen und der überarbeiteten Verwaltungsgebührensatzung dar (Synopse). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist.
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Anlage 4 TeilhaushaltLeistungsbereich externer Stundensatz 2024 1200 StadtentwicklungStatistikstelle106,00 € 2000 Steuer- und FinanzwesenForderungsmanagement76,00 € 2000 Steuer- und FinanzwesenHauptkasse, BZV79,00 € 3000 GrundstücksbewertungWertermittlung bebaute/unbebaute Grundstücke 107,00 € 3000 GrundstücksbewertungAKS/ Marktbericht/ Bodenrichtwerte98,00 € 3000 Juristische DienstePersonenstandswesen128,00 € 3000 Juristische DiensteUntere Denkmalschutzbehörde109,00 € 3000 Juristische DiensteUntere Umweltverwaltungsbehörden109,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenGewerbewesen (OA 4)107,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenVollzug/Spezialrecht (OA 7)95,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenVeterinärwesen (OA 7)92,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenLebensmittelüberwachung (OA 7)92,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenVerkehrsüberwachung (OA 4)63,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenAllg. Polizeirecht (OA 4)96,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenStraßenverkehrsstelle (OA 3)80,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenBürgerbüro K8 (OA 2)81,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenEheschließungen (OA 5)99,00 € 3200 Ordnungs- und BürgerwesenGeburten (OA 5)85,00 € 5000 Sozial- und JugendbehördeAllgemeiner Sozialer Dienst79,00 € 6100 StadtplanungGS-Sanierung180,00 € 6100 StadtplanungS-Entwurfplanung119,00 € Anlage 4 TeilhaushaltLeistungsbereich externer Stundensatz 2024 6100 StadtplanungSB-Entwurf/Planung138,00 € 6100 StadtplanungV-Verkehrs-/Entwicklungsplan146,00 € 6100 StadtplanungVerfahrenbetreuung PV103,00 € 6100 StadtplanungVerfahrenbetreuung PV i.V.m. Technischer Betreuung PV 104,00 € 6200 LiegenschaftenBodenordnung99,00 € 6200 LiegenschaftenErschließung/Sanierung98,00 € 6200 LiegenschaftenErschließung/Sanierung i.V.m. Grundstücksverkehr 95,00 € 6300 BauordnungVerwaltungsleistungen108,00 € 6600 + 7400 Tiefbau + StadtentwässerungLeistungen - höherer Dienst139,00 € 6600 + 7400 Tiefbau + StadtentwässerungLeistungen - gehobener Dienst97,00 € 6600 + 7400 Tiefbau + StadtentwässerungLeistungen - mittlerer Dienst82,00 € 6900 Friedhof und BestattungAmtsleitung/ Sekretariat102,00 € 6900 Friedhof und BestattungInfomanagement/ Bestattungsanmeldung 144,00 € 6900 Friedhof und BestattungPlanung/ Grabmalberatung75,00 € 7200 MärkteVerwaltungsleistungen87,00 € 8200 ForstVerwaltungsleistungen97,00 € 8200 ForstReviere126,00 €
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Anlage 6 Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsge- bühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) § 1 Anwendungsbereich, Gebührenpflicht (1) Diese Satzung, einschließlich des Gebührenverzeichnisses als deren Bestandteil, gilt für Gebühren und Auslagen, die die Stadt Karlsruhe sowohl im Bereich der Selbst- verwaltungsebene als auch als untere Verwaltungsbehörde i.S. des Landesverwal- tungsgesetzes oder als untere Baurechtsbehörde für öffentliche Leistungen festsetzt und erhebt, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Die Bestimmungen über Gebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Karls- ruhe bleiben unberührt. (2) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für Verfahren, die von der Stadt Karls- ruhe nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnah- me der Entscheidungen über Rechtsbehelfe. (3) Die Gebührenpflicht gilt für öffentliche Leistungen, die die Stadt Karlsruhe auf Ver- anlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt. § 2 Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, 1. wem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist. 2. wer die Gebühren- und Auslagenschuld durch eine gegenüber der Stadt abgege- bene schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Gebühren- und Auslagenschuld anderer kraft Gesetz haftet. (2) Mehrere Schuldnerinnen und Schuldner von Gebühren und Auslagen haften als Gesamtschuldnerinnen bzw. Gesamtschuldner. Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsge- bühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) § 1 Anwendungsbereich, Gebührenpflicht (1) Diese Satzung, einschließlich des Gebührenverzeichnisses als deren Bestandteil, gilt für Gebühren und Auslagen, die die Stadt Karlsruhe sowohl im Bereich der Selbst- verwaltungsebene als auch als untere Verwaltungsbehörde i.S. des Landesverwal- tungsgesetzes oder als untere Baurechtsbehörde für öffentliche Leistungen festsetzt und erhebt, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Die Bestimmungen über Gebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Karls- ruhe bleiben unberührt. (2) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für Verfahren, die von der Stadt Karls- ruhe nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnah- me der Entscheidungen über Rechtsbehelfe. (3) Die Gebührenpflicht gilt für öffentliche Leistungen, die die Stadt Karlsruhe auf Ver- anlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt. § 2 Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, 1. wem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist. 2. wer die Gebühren- und Auslagenschuld durch eine gegenüber der Stadt abgege- bene schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Gebühren- und Auslagenschuld anderer kraft Gesetz haftet. (2) Mehrere Schuldnerinnen und Schuldner von Gebühren und Auslagen haften als Gesamtschuldnerinnen bzw. Gesamtschuldner. Anlage 6 § 3 Sachliche Gebührenfreiheit Gebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegen- heiten betreffen: 1. Gnadensachen, 2. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, 3. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, 4. Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, 5. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, soweit das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft, 6. die behördliche Informationsgewinnung, 7. einfache elektronische Kopien § 4 Persönliche Gebührenfreiheit (1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit: 1. das Land Baden-Württemberg, 2. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, 3. die Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, selbstständige Kommunalanstal- ten, Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden- Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Absatz 1 genannten Stellen berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (2) Von der Entrichtung einer Gebühr sind außerdem befreit: 1. die Kirchen und die sonstigen als Körperschaften des öffentlichen Rechts aner- kannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Unterglie- derungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen, 2. die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände. Ebenso die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und § 3 Sachliche Gebührenfreiheit Gebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegen- heiten betreffen: 1. Gnadensachen, 2. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, 3. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, 4. Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, 5. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, soweit das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft, 6. die behördliche Informationsgewinnung, 7. einfache elektronische Kopien § 4 Persönliche Gebührenfreiheit (1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit: 1. das Land Baden-Württemberg, 2. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, 3. die Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, selbstständige Kommunalanstal- ten, Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden- Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Absatz 1 genannten Stellen berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (2) Von der Entrichtung einer Gebühr sind außerdem befreit: 1. die Kirchen und die sonstigen als Körperschaften des öffentlichen Rechts aner- kannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Unterglie- derungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen, 2. die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände. Ebenso die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Anlage 6 Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege. Die Befreiung tritt nicht ein für die körperschaftssteuerpflichtigen wirtschaftlichen Ge- schäftsbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der oben genannten Stellen, soweit diese Betriebe berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3) Ferner tritt eine Gebührenbefreiung, für die in Absatz 1 und 2 genannten Stellen, nicht ein, wenn öffentliche Leistungen der Stadt auch durch Dritte erbracht werden können. Dies gilt auch für öffentliche Leistungen im Bereich des Vermessungswe- sens und des bautechnischen Prüfwesens. (4) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Feststellung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. (5) Nachweise, die eine Gebührenbefreiung begründen, sind mit der Antragsstellung vorzulegen. § 5 Gebührenhöhe, Gebührenart, Gebührenbemessung (1) Höhe und Art der Gebühr ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis dieser Sat- zung. (2) Für eine Leistung, für die weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebühren- freiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von 5 Euro bis 10.000 Euro zu erheben. (3) Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 01.12.2009 (EAP BW) keine Anwendung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Die Gebühr bestimmt die Stadt Karlsruhe nach festen Sätzen oder als Rahmengebühr. (4) Eine Gebühr nach festen Sätzen ist eine 1. mit einem bestimmten, unveränderlichen Betrag vorgesehene Gebühr (Festbe- tragsgebühr), 2. nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr (Zeitgebühr), 3. von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, abhängige Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege. Die Befreiung tritt nicht ein für die körperschaftsteuerpflichtigen wirtschaftlichen Ge- schäftsbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der oben genannten Stellen, soweit diese Betriebe berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3) Ferner tritt eine Gebührenbefreiung, für die in Absatz 1 und 2 genannten Stellen, nicht ein, wenn öffentliche Leistungen der Stadt auch durch Dritte erbracht werden können. Dies gilt auch für öffentliche Leistungen im Bereich des Vermessungswe- sens und des bautechnischen Prüfwesens. (4) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Feststellung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. (5) Nachweise, die eine Gebührenbefreiung begründen, sind mit der Antragsstellung vorzulegen. § 5 Gebührenhöhe, Gebührenart, Gebührenbemessung (1) Höhe und Art der Gebühr ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis dieser Sat- zung. (2) Für eine Leistung, für die weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebühren- freiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von 5 Euro bis 10.000 Euro zu erheben. (3) Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 01.12.2009 (EAP BW) keine Anwendung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Die Gebühr bestimmt die Stadt Karlsruhe nach festen Sätzen oder als Rahmengebühr. (4) Eine Gebühr nach festen Sätzen ist eine 1. mit einem bestimmten, unveränderlichen Betrag vorgesehene Gebühr (Festbe- tragsgebühr), 2. nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr (Zeitgebühr), 3. von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, abhängige Anlage 6 Gebühr (Wertgebühr). (5) Für eine Wertgebühr sind der Verkehrswert oder die Baukosten oder eine andere hierfür geeignete Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. Die Gebührenschuldne- rin bzw. der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises kann der Wert auf Kosten der Gebührenschuldnerin bzw. des Gebührenschuldners ge- schätzt werden. Die Stadt Karlsruhe kann sich hierbei sachverständiger Personen be- dienen. (6) Bei Rahmengebühren wird ein Mindest- bzw. Höchstsatz für die Gebühr festgelegt. (7) Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt Karls- ruhe zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenver- zeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. (8) Abweichend von Absatz 3 werden aufgrund der einschränkenden Maßnahmen für die Gastronomie, den Handel sowie den Betreibern von Verkaufs- und weiterer Eventgeschäften infolge der Corona-Pandemie die Gebühren für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen nach der laufenden Nummer 9.14 des beigefügten Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. § 4 Absatz 3 der Sondernutzungsgebührensatzung nicht erhoben. Dies gilt ausschließlich für gewerb- liche Sondernutzungen, deren Inanspruchnahme im Zeitraum vom 17. März 2020 bis einschließlich 31. März 2022 beantragt wird. Zugleich werden die Gebühren für die erforderliche Gebrauchsabnahme des Bauordnungsamtes zum Betreiben der Eventgeschäfte nach der laufenden Nummer 12.8.4 des beigefügten Gebührenver- zeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung nicht erhoben, deren Inanspruchnah- me im Zeitraum vom 17. März 2020 bis einschließlich 31. März 2022 beantragt wird. Die Nichterhebung der Verwaltungsgebühren nach Satz 1 und Satz 3 bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum der erteilten Sondernutzungserlaubnis im Ein- zelfall, bei deren Erteilung unter anderem die Auslastung der öffentlichen Plätze und der danach verfügbare Zeitraum zu berücksichtigen ist. Die Durchführung öffentli- cher Veranstaltungen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, etwa nach den Satzungen über Jahrmärkte sowie Märkte und Volksfeste sowie de- ren Gebührengrundlagen. Gebühr (Wertgebühr). (5) Für eine Wertgebühr sind der Verkehrswert oder die Baukosten oder eine andere hierfür geeignete Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. Die Gebührenschuldne- rin bzw. der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises kann der Wert auf Kosten der Gebührenschuldnerin bzw. des Gebührenschuldners ge- schätzt werden. Die Stadt Karlsruhe kann sich hierbei sachverständiger Personen be- dienen. (6) Bei Rahmengebühren wird ein Mindest- bzw. Höchstsatz für die Gebühr festgelegt. (7) Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt Karls- ruhe einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis aus- gewiesenen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Anlage 6 § 6 Gebühren in besonderen Fällen (1) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands der bear- beitenden Dienststellen erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. (2) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentliche Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen Gründen, wird, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde, die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet war, eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands der bearbeitenden Dienststellen erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. (3) Bei Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (Widerspruch), wird, je nach Stand der Bearbeitung eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands der bearbeitenden Dienststellen erhoben, sofern das Ge- bührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft, mindestens jedoch 5 Euro. (4) Wird die Vornahme einer öffentlichen Leistung beantragt und verursacht die antrag- stellende Person dabei mutwillig einen besonderen Verwaltungsaufwand oder er- schwert jemand mutwillig die Vornahme einer öffentlichen Leistung und verursacht dadurch einen besonderen Verwaltungsaufwand, kann ihr bzw. ihm zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 5 Euro bis 1.000 Euro auferlegt werden. § 7 Auskunftspflicht Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festset- zung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen mit Antragsstellung vorzulegen. § 6 Gebühren in besonderen Fällen (1) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands der bear- beitenden Dienststellen erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. (2) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentliche Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen Gründen, wird, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde, die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet war, eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands der bearbeitenden Dienststellen erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. (3) Bei Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (Widerspruch), wird, je nach Stand der Bearbeitung eine nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr in Höhe des tatsächlichen Aufwands der bearbeitenden Dienststellen erhoben, sofern das Ge- bührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft, mindestens jedoch 5 Euro. (4) Wird die Vornahme einer öffentlichen Leistung beantragt und verursacht die antrag- stellende Person dabei mutwillig einen besonderen Verwaltungsaufwand oder er- schwert jemand mutwillig die Vornahme einer öffentlichen Leistung und verursacht dadurch einen besonderen Verwaltungsaufwand, kann ihr bzw. ihm zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 5 Euro bis 1.000 Euro auferlegt werden. § 7 Auskunftspflicht Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festset- zung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen mit Antragsstellung vorzulegen. Anlage 6 § 8 Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit (1) Die Gebühren- und Auslagenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung, für die sie erhoben wird. (2) Bei Ablehnung des Antrags nach § 6 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld mit der Ablehnung, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 1 mit der Bekanntgabe der Gebüh- renfestsetzung. (3) Bei Zurücknahme des Antrags nach § 6 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 2 mit der Bekanntgabe der Ge- bührenfestsetzung. (4) Gebühren und Auslagen werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid fest- gesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebühren- und Auslagenentscheidung an die Schuldnerin bzw. den Schuldner fällig, es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt be- stimmt. § 9 Vorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht (1) Eine öffentliche Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. (2) Der antragstellenden Person ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Der Antrag kann als zurückgenommen behandelt werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird und die antragstellende Person bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festge- setzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 8 Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit (1) Die Gebühren- und Auslagenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung, für die sie erhoben wird. (2) Bei Ablehnung des Antrags nach § 6 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld mit der Ablehnung, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 1 mit der Bekanntgabe der Gebüh- renfestsetzung. (3) Bei Zurücknahme des Antrags nach § 6 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 2 mit der Bekanntgabe der Ge- bührenfestsetzung. (4) Gebühren und Auslagen werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid fest- gesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebühren- und Auslagenentscheidung an die Schuldnerin bzw. den Schuldner fällig, es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt be- stimmt. § 9 Vorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht (1) Eine öffentliche Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. (2) Der antragstellenden Person ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Der Antrag kann als zurückgenommen behandelt werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird und die antragstellende Person bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festge- setzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. Anlage 6 § 10 Auslagen (1) Mit der Gebühr sind die erwachsenen Auslagen abgegolten, soweit gesetzlich oder im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. (2) Übersteigen die Auslagen im Einzelfall das übliche Maß erheblich, können sie ge- sondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt werden. (3) Auslagen nach Absatz 2 sind auch dann festzusetzen, wenn die öffentliche Leistung gebührenfrei oder die Gebühr ermäßigt ist. (4) Auslagen nach Absatz 2 sind insbesondere 1. Reisekosten 2. Vergütungen für Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung 3. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen 4. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen 5. Gebühren für Übersetzungen § 10 Auslagen (1) Mit der Gebühr sind die erwachsenen Auslagen abgegolten, soweit gesetzlich oder im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. (2) Übersteigen die Auslagen im Einzelfall das übliche Maß erheblich, können sie ge- sondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt werden. (3) Auslagen nach Absatz 2 sind auch dann festzusetzen, wenn die öffentliche Leistung gebührenfrei oder die Gebühr ermäßigt ist. (4) Auslagen nach Absatz 2 sind insbesondere 1. Reisekosten 2. Vergütungen für Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung 3. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen 4. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen 5. Gebühren für Übersetzungen
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentli- che Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. Seite 229), der §§ 2 und 11 des Kommunalabga- bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Sei- te 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seite 1233) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. Seite 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. Seiten 161, 185), hat der Ge- meinderat der Stadt Karlsruhe am 19. Dezember 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffent- liche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18. Mai 2010, zuletzt geändert am 14. Dezember 2021, wird wie folgt geändert: (1) § 5 Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „Sofern die der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt Karlsruhe einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiese- nen Beträge um den entsprechenden Umsatzsteuersatz.“ (2) § 5 Abs. 8 entfällt. (3) § 11 Satz 2 und 3 entfällt. Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen erhält die aus Anlage 2 ersichtliche Fas- sung. Artikel 3 Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde- ordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektro- nisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Anlage 5: Allgemeines Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 13.12.2016, gültig ab 01.01.2017 -bisher - Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 19.12.2023, gültig ab 01.01.2024 -neu - Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente aus behördlichen Akten 1.1 entfällt 1.1.1* für Formate in DIN A4 0,10/ Seite entfällt 1.1.2* für Formate in DIN A3 0,30/ Seite entfällt 1.1.3* für Formate in DIN A4 in Farbe 0,60/ Seite entfällt 1.1.4* für Formate in DIN A3 in Farbe 1,20/ Seite entfällt 1.2 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 67 – 114/ Std. 1.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 63 – 146 / Std. 1.3 Beratungen und Auskünfte 1.2 Beratungen und Auskünfte 1.3.1 insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden 67 – 114/ Std. 1.2.1 insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden 63 – 146/ Std. 1.3.2 Auskünfte einfacher Art gebührenfrei 1.2.2 Auskünfte einfacher Art gebührenfrei 1.4 Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 67 – 114/ Std. 1.3 Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 63 – 146/ Std. 1.5 Beglaubigungen, Bestätigungen, soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist 1.4 Beglaubigungen, Bestätigungen, soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist 1.5.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere der genannten Zeichen gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird ein Zeichen mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für das erste die volle Gebühr, für jedes weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2 – 146 1. 4.1Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere der genannten Zeichen gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird ein Zeichen mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für das erste die volle Gebühr, für jedes weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2 – 146* Anlage 5: Allgemeines Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 1.5.2 Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien und so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.1 und 1.8 hinzu. 3 – 18/ Seite 1. 4.2Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien und so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.7 hinzu. 3 – 18/ Seite* 1.6 Bescheinigungen 1.5 Bescheinigungen 1.6.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit-und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 3 – 146 1. 5.1Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit-und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 3 – 146* 1.6.2 Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei 1.5.2Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei 1.7 Leistungen nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung 5 – 10.000 1.6 Leistungen nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung 5 – 10.000 1.8 Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) nach Aufwand (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.7 Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) nach Aufwand (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.8.1 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 67 – 114/ Std. 1.7.1für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.8.2 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 67 – 114/ Std. 1.7.2für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.8.3 für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte 67 – 114/ Std. 1.7.3für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte 63 – 146/ Std. 1.9 Gebühren in besonderen Fällen nach § 6 dieser Satzung 1.8 Gebühren in besonderen Fällen nach § 6 dieser Satzung 1.9.1 Abhilfebescheid gebührenfrei 1.8.1Abhilfebescheid gebührenfrei 1.9.2 Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 dieser Satzung) 67 – 114/ Std. mindestens 5 1.8.2Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.9.3 Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1.8.3Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei Anlage 5: Allgemeines Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 1.9.4 Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlassung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 dieser Satzung) 67 – 114/ Std. mindestens 5 1. 8.4 Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlassung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.9.5 Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der dieser-Satzung) 67 – 114/ Std. mindestens 5 1. 8.5 Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der dieser-Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Allgemeine Stadtentwicklung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 3 Allgemeine Stadtentwicklung 2 Allgemeine Stadtentwicklung 3.1 Statistische Auswertungen Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Aus- wertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Kommunalstatistik) 19/ 15 Min. 2.1 Statistische Auswertungen Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Aus- wertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Kommunalstatistik) 26/ 15 Min. 3.2 Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel-, Baublock- und Baublocksei- tenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen sowie auf Rasterebene, Stra- ßenverzeichnis (komplett oder Änderungen) 19/ 15 Min. 2.2 Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel-, Baublock- und Baublocksei- tenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen sowie auf Rasterebene, Stra- ßenverzeichnis (komplett oder Änderungen) 26/ 15 Min. 3.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes- und Landessta- tistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 19/ 15 Min. 2.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes- und Landessta- tistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 26/ 15 Min. 3.4 Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul- und Studienzwecken eine um die Hälfte ver- minderte Gebühr. 9/ 15 Min. 2.4 Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul- und Studienzwecken eine um die Hälfte ver- minderte Gebühr. 13/ 15 Min. Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Friedhof- und Bestattungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 4 Friedhof- und Bestattungswesen 3 Friedhof- und Bestattungswesen 4.1 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 18 – 56 3.1 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 20 – 76 4.2 Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 37 – 225 3.2 Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 37 – 225 4.3 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außerhalb der städtischen Trauerhallen 37– 150 3.3 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außerhalb der städtischen Trauerhallen 51 – 204 4.4 Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 18 – 75 3.4 Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 30 – 144 4.5 Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW und ähnlichem 18 – 75 3.5 Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW und ähnlichem 30 – 144 4.6 Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 31– 150 3.6 Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 60 – 288 Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Forst Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 5 Forst 4 Forst 5.1 Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) 68/ Std. 4.1 Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) 97/ Std. 5.2 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 68/ Std. 4.2 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 97/ Std. 5.3 Ausstellung von Wildunfallbestätigungen 68/ Std. mindestens 71 entfällt 5.4 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 Landeswaldgesetz) 68/ Std. 4.3 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 Landeswaldgesetz) 97/ Std. Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Grundstücksbewertung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 6 Grundstücksbewertung 5 Grundstücksbewertung 6.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung über: 5.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung über: 6.1.1 land- und forstwirtschaftliche Flächen 100 – 168 5.1.1 land- und forstwirtschaftliche Flächen 147 - 245 6.1.2 Bauland 100 – 201 5.1.2 Bauland 147 - 294 6.1.3 sonstige unbebaute Flächen 100 – 201 5.1.3 sonstige unbebaute Flächen 147 - 294 6.1.4 bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 100 – 201 5.1.4 bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 147 - 294 6.1.5 Eigentumswohnungen 100 – 201 5.1.5 Eigentumswohnungen, Büroräume, Praxen und Läden (nach dem Wohnungseigentumsgesetz) 147 - 294 6.1.6 Ein- und Zweifamilienhäuser 168 – 235 5.1.6 Ein- und Zweifamilienhäuser 196 - 294 6.1.7 Mehrfamilienhäuser 235 – 302 5.1.7 Mehrfamilienhäuser 294 - 392 6.1.8 Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke 302 – 403 5.1.8 Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke 343 – 490 6.1.9 Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene 10 Vergleichsfälle 10 % Zuschlag aus Ziffer 6.1.1 bis 6.1.8 5.1.9 Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene 10 Vergleichsfälle 10 % Zuschlag aus Ziffer 5.1.1 bis 5.1.8 6.2 Auskunft über einen Bodenrichtwert 5.2 Auskunft über einen Bodenrichtwert 6.2.1 Schriftliche Bodenrichtwertauskunft je Grundstück 25 – 40 5.2.1 Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für jeden erteilten Wert und Stichtag 30 – 50 6.2.2 Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten je Grundstück 3 – 10 5.2.2 Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten je Grundstück 3 – 10 6.2.3 Bodenrichtwertauskunft über das Internet gebührenfrei 5.2.3 Bodenrichtwertauskunft über das Internet gebührenfrei 6.3 Ausgabe Immobilienmarktbericht 5.3 Ausgabe Immobilienmarktbericht 6.3.1 Immobilienmarktbericht Druckversion 50 5.3.1 Immobilienmarktbericht Druckversion 60 6.3.2 Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 40 5.3.2 Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 50 6.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 67/ Std. 5.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung 6.5 Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 Baugesetzbuch - BauGB 5.4.1 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen 107/Std. Anlage 5: Grundstücksbewertung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 6.5.1 Verwaltungsakt Anordnung zur „Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 BauGB“ 67/ Std. 5.4.2 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 98/Std. 5.5 Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 Baugesetzbuch - BauGB 5.5.1 Verwaltungsakt Anordnung zur „Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 BauGB“ 98/Std. Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Liegenschaften Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 7 Liegenschaften 6 Liegenschaften 7.1 Verzeichnis der Bebauungspläne 6.1 Verzeichnis der Bebauungspläne 7.1.1 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie - 29 6.1.1 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie - 32 7.1.2 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie - 31 6.1.2 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie - 34 7.1.3 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie - 39 6.1.3 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie - 42 7.1.4 Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je Quadratdezimeter 1 6.1.4 Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je Quadratdezimeter 1 7.2 Vorkaufsrecht Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB) 40 – 249 6.2 Vorkaufsrecht Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB) 44 – 259 Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Marktwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 8 Marktwesen 7 Marktwesen 8.1* Christkindlesmarktzulassung 109 – 183 7.1* Christkindlesmarktzulassung 130 – 217 8.2* Jahrmarktzulassung 109 – 183 7.2* Jahrmarktzulassung 87 – 174 8.3* Wochenmarktzulassung 273 – 366 7.3* Wochenmarktzulassung 261 – 391 8.4* Wochenmarktänderungszulassung 146 – 219 7.4* Wochenmarktänderungszulassung 130 – 217 8.5* Wochenmarkt - Tageszulassung 9 – 18 7.5* Wochenmarkt - Tageszulassung 10 – 17 8.6 Kunsthandwerkermarktzulassung gebührenfrei 7.6 Kunsthandwerkermarktzulassung gebührenfrei 8.7 Ablehnung über die Zulassung nach den Ziffern 8.1 bis 8.6 gebührenfrei 7.7 Ablehnung über die Zulassung nach den Ziffern 7.1 bis 7.6 gebührenfrei * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden U msatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9 Ordnungswesen 8 Ordnungswesen 9.1 Beglaubigungen, Bestätigungen Schulzeugnisse, unabhängig von der Seitenzahl 1,50/ Zeugnis 8.1 Beglaubigungen, Bestätigungen von Schulzeugnissen, unabhängig von der Seitenzahl 1,50*/ Zeugnis 9.2 Bestattungsrecht 8.2 Bestattungsrecht 9.2.1 Anordnung der Bestattung (§31 Abs. 2 Bestattungsgesetz - BestattG) 73 – 219 8.2.1 Anordnung der Bestattung (§31 Abs. 2 Bestattungsgesetz BW - BestattG) 85 – 255 9.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) 16 – 66 8.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) 17 – 85 9.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 35 BestattG) 16 – 66 8.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 35 BestattG) 17 – 85 9.2.4 Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen 73/ Std. 8.2.4 Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen 85/ Std. 9.2.5 Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG) 24 – 73 8.2.5 Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG) 35 – 85 9.2.6 Erstellung des Kostenbescheides polizeirechtlich veranlasster Bestattungen 73/ Std. 8.2.6 Erstellung des Kostenbescheides polizeirechtlich veranlasster Bestattungen 85/ Std. 9.2.7 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz/ BestattG) 12 – 73 8.2.7 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz/ BestattG) 14 – 85 9.3 Eheschließung 8.3 Eheschließung 9.3.1 Eheschließung außerhalb der Diensträume am Amtssitz 71 – 496 8.3.1 Eheschließung außerhalb der Diensträume am Amtssitz 71 – 496 9.3.2 Eheschließungen - im Klassizistischen Zimmer des Haus Solms - im Trausaal der Karlsburg Durlach - im Bürgersaal des Stadtamt Durlach - im Rathaus Hohenwettersbach - im Rathaus Stupferich - im Rathaus Wolfartsweier gebührenfrei 8.3.2 Eheschließungen - im Klassizistischen Zimmer des Haus Solms - Raum Fidelitas - im Trausaal der Karlsburg Durlach - im Bürgersaal des Stadtamt Durlach - im Rathaus Hohenwettersbach - im Rathaus Stupferich - im Rathaus Wolfartsweier gebührenfrei 9.3.3 Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 17 – 71 8.3.3 Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 49 – 99 8.4 Feiertagsrecht 9.4 Feiertagsrecht Befreiungen/ Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des Feiertagsgesetzes 73/ Std 8.4.1 Befreiungen/ Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG) 53 – 535 9.5 Fischereiwesen 8.5 Fischereiwesen Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9.5.1 Ausstellung eines Fischerscheines zuzüglich Fischereiabgabe 10 – 46 8.5.1 Ausstellung eines Fischerscheines zuzüglich Fischereiabgabe 24 – 48 8.5.2 Ersatzausstellung Fischereischein 16 – 48 9.5.2 Erhebung der Fischereiabgabe 10 – 36 8.5.3 Gebühr für die Erhebung der Fischereiabgabe 16 – 48 9.5.3 Ausstellung einer Bescheinigung der Fischerprüfung 18 – 73 8.5.4 Ausstellung einer Bescheinigung der Fischerprüfung 24 – 96 9.5.4 Bescheinigung Vorkaufsrecht nach § 8 Fischereigesetz (Grundstücke an Gewässern) 73/ Std. 8.5.5 Bescheinigung Vorkaufsrecht nach § 8 Fischereigesetz (Grundstücke an Gewässern) 96/ Std. 9.6 Fundsachen 8.6 Fundsachen 9.6.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bei Sachwert bis 500 Euro: 3 % des Wertes, mindestens 2,50 bei Sachwert über 500 Euro: 3 % des Wertes zuzüglich 1 % für den 500 Euro übersteigenden Sachwert 8.6.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei nicht- technischen Sachen bis 100 EUR: 3 bis 200 EUR: 6 bis 500 EUR: 15 bis 1.000 EUR: 30 bei Sachwert über 1.000 EUR = 4% des Wertes, jedoch immer mindestens 3 8.6.2 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei technischen Sachen 8.6.2.1 Sachwert der Fundsache über 100 Euro 40 8.6.2.2 Sachwert der Fundsache unter 100 Euro 15 9.6.2 Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 3 – 31 8.6.3 Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 4 – 31 9.7 Gaststättenrecht 8.7 Gaststättenrecht 9.7.1 Sperrzeitverkürzung 18 – 112 8.7.1 Sperrzeitverkürzung 53 – 214 9.7.2 Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) bis zu vier Tage 36 – 365 8.7.2 Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) bis zu vier Tage 40 – 374 9.7.3 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 73/ Std. 8.7.3 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 26 – 107 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9.7.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung - GastVO) 146 – 584 8.7.4 Auflagen und Anordnungen (§ 12 Abs. 3 und § 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung - GastVO) 214 – 856 9.8 Gewerbewesen 8.8 Gewerbewesen 9.8.1 Auskunft aus dem Gewerberegister 6 – 24 8.8.1 Auskunft aus dem Gewerberegister 15 9.8.2.1 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, - um- und -abmeldung (§ 15 Gewerbeordnung - GewO) 19 – 57 8.8.2.1 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, - um- und -abmeldung (§ 15 Gewerbeordnung - GewO) 35 – 214 9.8.2.2 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 19 – 115 8.8.2.2 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 53 – 124 9.8.3 Gewerbeabmeldung von Amts wegen 73/ Std. entfällt 9.8.4 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 8.8.3 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 9.8.4.1 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO 54 – 219 8.8.3.1 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO 107 – 321 9.8.4.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 18 – 109 8.8.3.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 40 – 321 9.8.4.3 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO für ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativen Veranstaltungen und ähnlichem gebührenfrei entfällt 9.8.4.4 Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadenÖG) 18 – 109 8.8.3.3 Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadenÖG) 53 – 160 9.8.4.5 Spiele 8.8.3.4 Spiele 9.8.4.5.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) -Aufstellererlaubnis bundesweit -Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 1.400 – 1.700 250 – 750 8.8.3.4.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) -Aufstellererlaubnis bundesweit -Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 1.700 – 2.000 500 – 750 9.8.4.5.2 Rücknahme des Antrages zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) 73 / Std. 8.8.3.4.2 Rücknahme des Antrages zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) 107/ Std. 9.8.4.5.3 Widerruf der Aufstellererlaubnis 73/ Std. 8.8.3.4.3 Widerruf der Aufstellererlaubnis 107/Std. 9.8.4.5.4 Ablehnung der Aufstellererlaubnis 73/ Std. 8.8.3.4.4 Ablehnung der Aufstellererlaubnis 107/Std. 9.8.4.6 Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 GewO) 8.8.3.5 Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 GewO) 9.8.4.6.1 Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten -ein Gerät -zwei Geräte 146 – 329 256 – 439 8.8.3.5.1 Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten -ein Gerät -zwei Geräte 257 – 471 407 – 621 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9.8.4.6.2 Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte) 96 – 866 8.8.3.5.2 Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte) Betreiber ungleich Aufsteller 107 – 321 z uzüglich 150 pro Gerät 9.8.4.6.3 Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung 73/ Std. 8.8.3.5.3 Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 9.8.4.6.4 Ablehnung der Geeignetheitsbestätigung 73/ Std. 8.8.3.5.4 Ablehnung der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.5.5 Widerruf der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 9.8.4.7 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d Abs. 1 GewO) 73 – 292 8.8.3.6 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d Abs. 1 GewO) 214 – 321 9.8.4.8 Erlaubnis nach § 60a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 S. 1 GewO 73 – 292 8.8.3.7 Erlaubnis nach § 60a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 S. 1 GewO 214 – 321 9.8.4.9 Spielhallenerlaubnis 8.8.3.8 Spielhallenerlaubnis 9.8.4.9.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglücksspielgesetz) pro Geldspielgerät 365 – 1.084 8.8.3.8.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglücksspielgesetz) 642 – 1.248 zuzüglich 500 pro Gerät 9.8.4.9.2 Rücknahme des Antrages auf Spielhallenerlaubnis 73/ Std. 8.8.3.8.2 Rücknahme des Antrages auf Spielhallenerlaubnis 107/Std. 9.8.4.9.3 Widerruf der Spielhallenerlaubnis 73/ Std. 8.8.3.8.3 Widerruf der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 9.8.4.9.4 Ablehnung der Spielhallenerlaubnis 73/ Std. 8.8.3.8.4 Ablehnung der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 9.8.4.9.5 Auflagenverfügung zur Spielhallenerlaubnis 73/ Std. 8.8.3.8.5 Auflagenverfügung zur Spielhallenerlaubnis 214 – 856 9.8.4.10 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 8.8.3.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10.1 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 73/ Std. 8.8.3.9.1 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 356 – 713 9.8.4.10.2 Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungsverordnung (BewachV) 33 – 165 8.8.3.9.2 Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungsverordnung (BewachV) 53 – 214 9.8.4.10.3 Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) 73/ Std. 8.8.3.9.3 Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) 214 – 535 9.9 Kirchenaustrittsverfahren 8.9 Kirchenaustrittsverfahren 9.9.1 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung (§ 1 Kirchensteuergesetz in Verbindung mit Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kirchenaustrittsverfahren) 17 – 71 pro Person 8.9.1 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung (§ 1 Kirchensteuergesetz in Verbindung mit Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kirchenaustrittsverfahren) 35 – 85 pro Person Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9.9.2 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung für Kinder unter 14 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil beurkundet wird gebührenfrei 8.9.2 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung für Kinder unter 14 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil beurkundet wird gebührenfrei 9.9.3 Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 11 – 71 8.9.3 Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 17 – 85 9.10 Meldeangelegenheiten 8.10 Meldeangelegenheiten 9.10.1 Einfache Auskunft (nach dem Bundesmeldegesetz - BMG) 2 – 19 8.10.1 Einfache Auskunft aus dem Melderegister 4 – 20 9.10.2 Erweiterte Auskunft (nach dem BMG) 6 – 73 8.10.2 Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister 6 – 73 8.10.3 Archivauskunft aus Meldedatei 13 – 121 9.10.3 Gruppenauskünfte (nach dem BMG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 25 einmalig zuzüglich 0,10 pro Person 8.10.4 Gruppenauskunft aus dem Melderegister 25 einmalig zuzüglich 0,10 pro Person 9.10.4 Datenübermittlung Datenübermittlung an Behörden, sonstige öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt) 0,10 pro Person 8.10.5 Schriftliche Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen zu Einzelpersonen 4 – 16 9.10.5 Bescheinigung der Meldebehörde Zusätzliche Meldebescheinigung nach § 18 BMG 2 – 59 8.10.6 Meldebescheinigung nach § 18 BMG 2 – 10 9.10.6 Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 29 – 177 8.10.7 Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 81/ Std. 8.10.8 Anordnung zur Mitwirkung des Wohnungsgebers bei Aufenthaltsermittlungen 81/ Std. 9.10.7 Amtshandlungen der Meldebehörde 8.10.9 Amtshandlungen der Meldebehörde 8.10.9.1 An-, Um- und Abmeldung von Amts wegen 81/ Std. 9.10.7.1 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige gebührenfrei entfällt 9.10.7.2 Auskunft an den Betroffenen (nach dem BMG) gebührenfrei 8.10.9.2 Selbstauskunft an den Betroffenen nach § 10 BMG gebührenfrei 9.10.7.3 Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (nach dem BMG) gebührenfrei 8.10.9.3 Berichtigung und Vervollständigung des Melderegisters gebührenfrei 9.10.7.4 Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (nach dem BMG) gebührenfrei entfällt 9.10.7.5 Übermittlung von Daten an den Suchdienst sowie im Rahmen des Bundesmeldegesetzes an Presse und Rundfunk (nach dem BMG) gebührenfrei 8.10.9.4 Übermittlung von Daten an den Suchdienstgebührenfrei Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9.10.7.6 Eintragung einer Auskunftssperre (nach dem BMG) gebührenfrei entfällt 9.10.7.7 Ablehnung eines Antrages auf Auskunftssperre 73/ Std. 8.10.9.5 Ablehnung eines Antrages auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister 81/Std. 8.10.9.6 Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister gebührenfrei 8.10.9.7 Ablehnung eines Antrages auf Datenberichtigung im Melderegister 81/ Std. 9.11 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 8.11 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 9.11.1 Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz - PolG) 73 – 219 8.11.1 Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz - PolG) 192 – 768 9.11.2 Einstufung gefährlicher Hunde (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde - PolVOgH) 73 – 365 8.11.2 Einstufung gefährlicher Hunde (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde - PolVOgH) 192 – 768 9.11.3 Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 250 8.11.3 Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 192 – 768 9.11.4 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 14 – 112 8.11.4 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 32 – 112 9.11.5 Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 3 PolVOgH) 36 – 109 8.11.5 Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 6 PolVOgH) 96 – 480 9.11.6 Aufhebung Leinenzwang (§§ 1, 3 PolG) beziehungsweise Aufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 73 – 365 8.11.6 Aufhebung Leinenzwang (§§ 1, 3 PolG) beziehungsweise Aufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 96 – 480 9.11.7 Kontakt- und Annäherungsverbot (§§ 1, 3 PolG) 73 – 365 8.11.7 Kontakt- und Annäherungsverbot (§§ 1, 3 PolG) 96 – 480 9.11.8 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27a PolG) 73 – 365 8.11.8 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 30 PolG) 96 – 480 9.11.9 Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG) 73/ Std. 8.11.9 Sicherstellungsverfügung (§ 37 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 9.11.10 Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG) 73/ Std. 8.11.10 Beschlagnahmeverfügung (§ 38 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 9.11.11 Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG) 73/ Std. 8.11.11 Einziehungsverfügung (§ 39 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 9.11.12 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) 73/ Std. 8.11.12 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) 96/ Std. 9.11.13 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion pro Verkaufs-/Ausgabestand 75 – 221 8.11.13 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion pro Verkaufs-/Ausgabestand 96 – 267 ab dem zweiten Stand zuzüglich je 75 9.12 Pass- und Ausweiswesen 8.12 Pass- und Ausweiswesen Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 8.12.1 Verwahrungsgebühr für einen beantragten, innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholten Pass oder Ausweis 20 9.12.1 Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis 2 – 14 entfällt 9.12.2 Verfügung zur Einziehung von Identitätsdokumenten nach §§ 28, 29 Personalausweisgesetz (PAuswG) analog §§ 11, 12 Passgesetz (PassG) 73/ Std. 8.12.2 Verfügung zur Einziehung von Identitätsdokumenten nach §29 Personalausweisgesetz (PAuswG) analog §12 Passgesetz (PassG) 81/Std. 8.12.3 Verfügung zur Passversagung oder zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Passes nach § 7 PassG 81/Std. 8.12.4 Verfügung zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Ausweises nach § 6 Abs. 7 PAuswG 81/Std. 8.12.5 Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von der Ausweispflicht 81/Std. 8.12.6 Verfügung zur Durchsetzung der Ausweispflicht 81/Std. 9.13 Personenstandssachen 8.13 Personenstandssachen 9.13.1 Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache keine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt wird 4 – 19 entfällt 9.13.2 Übermittlung von Urkunden vorab per E-Mail oder Fax, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (außerhalb der Karlsruher Standesämter) 4 – 19 entfällt 9.13.3 Übermittlung von Urkunden vorab per E-Mail oder Fax, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (innerhalb der Karlsruher Standesämter gebührenfrei entfällt 9.13.4 Folgebeurkundung über die Eintragung oder Änderung der Religionszugehörigkeit einer Person in ein Personenstandsregister 10 – 50 entfällt Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9.13.5 Übersetzungshilfe nach der EU- Apostillenverordnung** ** Anmerkung: Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-Apostillenverordnung) 12 entfällt 9.13.6 Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung nach § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStG) 10 – 54 entfällt 8.13.1 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E-Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (außerhalb der Karlsruher Standesämter) 8 – 11 8.13.2 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E-Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (innerhalb der Karlsruher Standesämter) gebührenfrei 9.14 Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 6 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) 73/ Std. 8.14 Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 6 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) 80/ Std. 9.15 Tiertransportkosten 8.15 Tiertransportkosten 9.15.1 Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach Polizeigesetz) 18 – 56 8.15.1 Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach Polizeigesetz) 23 9.15.2 Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem Transport 28 – 448 8.15.2 Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem Transport 69* 9.16 Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG) 18 – 73 8.16 Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 63 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG) 34 – 73 Anlage 5: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 9.17 Unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Straßenverkehr Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen einer unerlaubten Sondernutzung (Schrottverfahren) 73/ Std. 8.17 Unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Straßenverkehr Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen einer unerlaubten Sondernutzung (Schrottverfahren) 8 – 84 9.18 Bearbeitungsgebühr bei in Verlust geratener Kassenkarte 73/ Std. 8.18 Bearbeitungsgebühr bei in Verlust geratener Kassenkarte 81/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Stadtplanung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 10 Stadtplanung 9 Stadtplanung 10.1 Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG) 0,17 % der Investitions- summe 9.1 Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG) 0,17 % der Investitions- summe 10.2 Entscheidungen über erhaltenswürdige Bausubstanz 9.2 Entscheidungen über erhaltenswürdige Bausubstanz 10.2.1 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 Energieeinsparungs- verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 102 9.2.1 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 Energieeinsparungs- verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 172 10.2.2 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 178 9.2.2 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 276 10.2.3 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 102 9.2.3 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 172 10.2.4 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 178 9.2.4 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 276 10.3 Auskünfte zu Grundstücken 9.3 Auskünfte zu Grundstücken 10.3.1 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 102 9.3.1 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 128 10.3.2 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 10.3.1 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 51 9.3.2 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 9.3.1 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 64 10.3.3 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 10.3.2 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 20/ Grundstück 9.3.3 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich -an den gleichen Gebührenschuldner richtet, -an Ziffer 9.3.2 anschließt, -innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und -die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 25/Grundstück 10.3.4 Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 54 9.3.4 Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 68 Anlage 5: Stadtplanung Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 10.4 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegenschaften Ziffer 7.1 9.4 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegenschaften Ziffer 6.1 10.5 Auskünfte aus Akten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformationsgesetz (UIG) 81/ Std. 9.5 Auskünfte aus Akten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformationsgesetz (UIG) 103 / Std. 10.6 Vervielfältigung/ Kopien von Textteilen/ Akten und vergleichbare Sachverhalte siehe Gebührenver- zeichnis Allgemeines Ziffer 1.1 entfällt 10.7 Bauherrenberatung entfällt 10.7.1 mündliche Beratung von Bauherren, Architekten und vergleichbaren Personen in Fragen deren Planungen/ Problemlösungen, die über eine halbe Stunde hinausgehen 81/ Std./ Fachplaner entfällt 10.7.2 schriftliche Beratung von Bauherren, Architekten und vergleichbaren Personen in Fragen deren Planungen/ Problemlösungen 81/ Std./ Fachplaner entfällt 10.8 Auskünfte aus Verkehrsmengen/ -zählungen entfällt 10.8.1 pro Querschnittswert 81 entfällt 10.8.2 Auszug aus Knotenpunktzählung (pro Blatt) 122 entfällt 10.8.3 Auszug aus Verkehrsmodell/ Lärmkartierung (pro Blatt) 259 entfällt 10.9 Abbruchgenehmigung in Gebieten mit Erhaltungssatzung 81/ Std. 9.6 Abbruchgenehmigung in Gebieten mit Erhaltungssatzung 119 / Std. Ä nderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 11 Tiefbau 10 Tiefbau 11.1 Stadtentwässerung 10.1 Stadtentwässerung 11.1.1 Grundstücksentwässerung 10.1.1 Grundstücksentwässerung 11.1.1.1 Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnliche) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukosten- summe, in Anlehnung an die in Ziffer 12.5.1 des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 aufgerundeten Gesamtbau- kosten, mindestens 134 10.1.1.1 Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnliche) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukosten- summe, in Anlehnung an die in Ziffer 12.5.1 des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 aufgerundeten Gesamtbau- kosten, mindestens 172 11.1.1.2 Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufender Ziffer 11.1.1.1 erhoben wurde 1 / 4 bis 1 / 3 der Gebühr nach Ziffer 11.1.1.1, mindestens 134 10.1.1.2 Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufender Ziffer 11.1.1.1 erhoben wurde 1 / 4 bis 1 / 3 der Gebühr nach Ziffer 10.1.1.1, mindestens 11.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseranlagen 148 10.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseranlagen 190 Anlage 5: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 11.1.2 Sondernachschauen 10.1.2 Sondernachschauen 11.1.2.1 Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgiftungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 32/ 30 Min. 10.1.2.1 Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgiftungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 41/ 30 Min. 11.2 Straßen in städtischer Baulast 10.2 Straßen in städtischer Baulast 11.2.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 96 – 968 10.2.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 114 –1.147 11.2.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 289 – 2.907 10.2.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.443 11.3 Kleinaufgrabungsanzeigen 29 – 295 10.3 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 11.4 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 29 – 493 10.4 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 44 – 627 11.5* Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- beziehungsweise Bundesstraßen analog anzuwenden. 29 – 493 10.5 Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- beziehungsweise Bundesstraßen analog anzuwenden. 44 – 627* * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechende n U msatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Ä nderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Forst Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 19 Forst 11 Forst 19.1 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 11.1 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 19.1.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 Landes- waldgesetz - LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 11.1.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für forstbetriebliche Einrichtungen sowie Leitungsschneisen (§ 9 Abs. 7 Landeswaldgesetz/ LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 19.1.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als einem Hektar (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 11.1.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als einem Hektar (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 19.1.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 11.1.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 19.1.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 11.1.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 19.1.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 11.1.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 19.1.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 11.1.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 19.1.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 280 11.1.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 19.1.8 Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 5 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 entfällt 19.1.9 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 11.1.8 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 19.1.10 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 212 11.1.9 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 97/ Std mindestens 388 19.1.11 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 73 11.1.10 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 145 Anlage 5: Forst Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 19.1.12 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 39 je Veranstaltung 11.1.11 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 194 je Genehmigung 19.1.13 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 107 11.1.12 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 194 19.1.14 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreis- sowie waldbesitzübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 143 11.1.13 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreis- sowie waldbesitzübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 267 19.1.15 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 68/ Std. mindestens 140 11.1.14 Genehmigung für das gewerbliche Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse innerhalb der Grenze des Stadtkreises 97/ Std. mindestens 194 19.1.16 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 210 11.1.15 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 19.1.17 Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 68/ Std. mindestens 210 11.1.16 Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 11.1.17 Ausstellen von Durchfahrtsgenehmigungen für gewerbliche Vorhaben, die über ein geringes Maß hinaus gehen innerhalb der Grenze des Stadtkreises 48 je Fahrzeug Anlage 5: Forst Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 19.2 Jagdwesen 11.2 Jagdwesen 19.2.1 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz - JWMG) 68/ Std. mindestens 143 11.2.1 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz - JWMG) 97/ Std. 19.2.2 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen (§ 13 Abs. 4 JWMG) 68/ Std. mindestens 143 11.2.2 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen in der gewerblichen Nutzung (§ 13 Abs. 4 JWMG) 97/ Std. mindestens 194 Ä nderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12 Bauordnung 12 Bauordnung Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Ent- scheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, zum Beispiel nach -Wasserrecht -Denkmalschutzrecht -Sanierungssatzung -Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Er- stellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließ- lich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Ent- scheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, zum Beispiel nach -Wasserrecht -Denkmalschutzrecht -Sanierungssatzung -Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Er- stellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließ- lich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 12.1 Allgemeine Leistungen 12.1 Allgemeine Leistungen 12.1.1 Akteneinsicht je Objekt -üblicher Aufwand -erheblicher Aufwand oder Einsicht in Statik- akten -mit rechtlicher Prüfung (§ 29 Landesverwal- tungsverfahrensgesetz - LVwVfG, Landesin- formationsfreiheitsgesetz - LIFG) -digital mit Erhalt des Datenträgers 35 45 68/ Std. 25 12.1.1 Akteneinsicht je Objekt -üblicher Aufwand -erheblicher Aufwand oder Einsicht in Statik- akten -mit rechtlicher Prüfung (§ 29 Landesverwal- tungsverfahrensgesetz - LVwVfG, Landesin- formationsfreiheitsgesetz - LIFG) -digital -digital mit Scanauftrag 54 108 108/ Std. 54 108 12.1.2 Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an An- waltsbüros oder öffentliche Stellen 27 12.1.2 Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an An- waltsbüros oder öffentliche Stellen 54 12.1.3 Nachbarbenachrichtigung 12.1.3 Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1 üblicher normaler Aufwand pro Nachbar 17 12.1.3.1 üblicher normaler Aufwand pro Nachbar 36 12.1.3.2 umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 51 12.1.3.2 umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 81 Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.1.4 Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebühren- frei, 68/ Std. 12.1.4 Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebühren- frei, 108/ Std. 12.1.5 Nachforderung von Unterlagen 68/ Std. entfällt 12.2 Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 171 12.2 Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 270 12.3 Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichun- gen 12.3 Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichun- gen 12.3.1 Befreiungen Bodenrichtwert = BRW Fläche = m² Grundflächenzahl = GRZ Geschossflächenzahl = GFZ Baumassenzahl = BMZ Bruttogeschossfläche = BGF Landesbauordnung = LBO Baunutzungsverordnung = BauNVO 12.3.1 Befreiungen Bodenrichtwert = BRW Fläche = m² Grundflächenzahl = GRZ Geschossflächenzahl = GFZ Baumassenzahl = BMZ Bruttogeschossfläche = BGF Landesbauordnung = LBO Baunutzungsverordnung = BauNVO 12.3.1.1 Befreiung von der Art der baulichen Nutzung BRW x m² x 10 % mindestens 375 12.3.1.1 Befreiung von der Art der baulichen Nutzung BRW x m² x 10 % mindestens 408 12.3.1.2 Befreiung von Überschreitung GRZ, GFZ, BMZ etc. BRW x m² x 10 % mindestens 375 12.3.1.2 Befreiung von Überschreitung GRZ, GFZ, BMZ etc. BRW x m² x 10 % mindestens 408 Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.3.1.3 Befreiung zum Vor- und Zurücktreten von der Bauli- nie, Überschreitung Baugrenze, Bautiefe -1- und 2- Familienhäuser -Wohn- und Geschäftshäuser -Gewerbe -Anlagen für sonstige Zwecke -Garagen -Nebenanlagen jeweils mindes- tens 375 20 % BRW x m² 20 % BRW x m² x Anzahl Vollgeschosse 10 % BRW x m² x Höhe m 10 % BRW x m² 5 % BRW x m² x Anzahl Ge- schosse 3 % BRW x m² 12.3.1.3 Befreiung zum Vor- und Zurücktreten von der Bauli- nie, Überschreitung Baugrenze, Bautiefe -Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinhei- ten -sonstige Wohngebäude sowie Wohn- und Geschäftsgebäude -Gewerbe -Anlagen für sonstige Zwecke -Garagen -Nebenanlagen jeweils min- destens 408 20 % BRW x m² 20 % BRW x m² x Anzahl Vollgeschosse 10 % BRW x m² x Höhe m 10 % BRW x m² 5 % BRW x m² x Anzahl Ge- schosse 3 % BRW x m² 12.3.1.4 Befreiung von der Anzahl Geschosse je Gebäude m² BGF x 5 % BRW mindestens 375 12.3.1.4 Befreiung von der Anzahl Geschosse je Gebäude m² BGF x 5 % BRW mindestens 408 12.3.1.5 Befreiung von der Anzahl Wohnungen m² x 10 mindestens 375 12.3.1.5 Befreiung von der Anzahl Wohnungen m² x 10 mindestens 408 12.3.1.6 Befreiung von Dachneigung Grundfläche x Differenz mindestens 375 12.3.1.6 Befreiung von Dachneigung Grundfläche x Differenz mindestens 408 12.3.1.7 Befreiung von Sockel-, Kniestock-, Wandhöhe Grundfläche x Differenz x 10 mindestens 375 12.3.1.7 Befreiung von Sockel-, Kniestock-, Wandhöhe Grundfläche x Differenz x 10 mindestens 408 12.3.1.8 Befreiung von Firstrichtung, Dachform etc. 375 12.3.1.8 Befreiung von Firstrichtung, Dachform etc. 457 Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.3.1.9 Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Länge/Höhe über das zulässige Maß 375 12.3.1.9 Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Länge/Höhe über das zulässige Maß 457 12.3.1.10 Befreiungen nach § 56 V LBO 10 % der ein- gesparten Baukosten mindestens 375 12.3.1.10 Befreiung von Dachbegrünung 457 12.3.1.11 Sonstige Befreiung von Festsetzungen eines Be- bauungsplans 457 12.3.1.12 Befreiungen nach § 56 V LBO 10 % der ein- gesparten Baukosten mindestens 408 12.3.2 Ausnahmen 12.3.2 Ausnahmen 12.3.2.1 Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung BGF x BRW x 3 % mindestens 375 12.3.2.1 Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung BGF x BRW x 3 % mindestens 408 12.3.2.2 sonstige Ausnahmen nach der BauNVO und dem Be- bauungsplan 375 12.3.2.2 sonstige Ausnahme nach der BauNVO und dem Be- bauungsplan 457 12.3.2.3 Ausnahme nach der LBO 10 % der ein- gesparten Baukosten mindestens 375 12.3.2.3 Ausnahme nach der LBO 10 % der ein- gesparten Baukosten mindestens 408 12.3.3 Abweichungen 375 12.3.3 Abweichungen 457 12.4 Bauvoranfrage sowie Entscheidungen nach § 50 V LBO 12.4 Bauvoranfrage sowie Entscheidungen nach § 50 V LBO 12.4.1 Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 68/ Std. mindestens 137 12.4.1 Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 108/ Std. mindestens 324 12.4.2 Zurücknahme einer Bauvoranfrage 68/ Std. 12.4.2 Zurücknahme einer Bauvoranfrage 108/ Std. 12.4.3 Ablehnung eines Bauvorbescheids 68/ Std. mindestens 137 12.4.3 Ablehnung eines Antrags auf Bauvorbescheids 108/ Std. mindestens 324 Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.4.4 Entscheidungen über verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 V LBO 68/ Std. mindestens 137 12.4.4 Entscheidungen über verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 V LBO 108/ Std. mindestens 324 12.4.5 Zurückweisung eines Antrags auf Bauvorbe- scheid ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.5 Genehmigungsverfahren 12.5 Genehmigungsverfahren 12.5.1 Baugenehmigungsverfahren 12.5.1 Erteilung einer Baugenehmigung 6 ‰ der Bau- kosten mindestens 432 12.5.1.1 Genehmigung mit Baukosten über 50.000 Euro 6 ‰ der Bau- kosten entfällt 12.5.1.2 Genehmigung ohne bzw. mit Baukosten bis 50.000 Euro 137 – 2.748 entfällt 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 5,2 ‰ der Bau- kosten mindestens 274 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 5,2 ‰ der Bau- kosten mindestens 432 12.5.3 Genehmigung von Nutzungsänderungen m² x 1 % BRW mindestens 274 12.5.3 Genehmigung von Nutzungsänderungen 12.5.3.1 Genehmigung von Nutzungsänderungen in Wohnen ohne oder mit geringfügigen Baumaß- nahmen m² x 0,75 % BRW mindestens 432 12.5.3.2 Genehmigung von sonstigen Nutzungsänderun- gen ohne oder mit geringfügigen Baumaßnah- men m² x 1 % BRW mindestens 432 12.5.4 Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) -für Eigenwerbung am Ort der Leistung -für Fremdwerbung 100 – 300/ m² mindestens 68 200 – 600/ m² mindestens 68 12.5.4 Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) Anlage 4: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.5.4.1 Genehmigung von Werbeanlagen für Eigenwerbung am Ort der Leistung unter Berücksichtig der wer- bewirksamen Fläche -leuchtende und hinterleuchtete Werbe- anlagen mit bewegtem Bild/Licht -leuchtende und hinterleuchtete Werbe- anlagen -sonstige Werbeanlagen Die m2-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu be- stimmen. jeweils min- destens 324 300/ m² 200/ m² 100/ m² 12.5.4.2 Genehmigung von Werbeanlagen für Fremdwerbung unter Berücksichtig der werbewirksamen Fläche -leuchtende und hinterleuchtete Werbe- anlagen mit bewegtem Bild/Licht -leuchtende und hinterleuchtete Werbe- anlagen -sonstige Werbeanlagen Die m2-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu be- stimmen. jeweils min- destens 324 600/ m² 400/ m² 200/ m² 12.5.5 Erteilung einer unselbstständigen Nachtrags- baugenehmigung 108/ Std. mindestens 324 12.5.5 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Bau- kosten, mindestens 206 12.5.6 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Bau- kosten, mindestens 324 Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.5.8 Erteilung einer Teilbaugenehmigung 108/ Std. mindestens 324 12.5.7 Erteilung einer Teilbaufreigabe 68 12.5.9 Erteilung einer Teilbaufreigabe 108 12.5.8 Zurücknahme eines Bauantrags 68/ Std. 12.5.10 Zurücknahme eines Bauantrags 108/ Std. 12.5.9 Ablehnung eines Bauantrags 68/ Std. mindestens 206 12.5.11 Ablehnung eines Bauantrags 108/ Std. mindestens 324 12.5.12 Zurückweisung eines Bauantrags ohne Sachent- scheidung 108/ Std. mindestens 270 12.6 Kenntnisgabeverfahren 12.6 Kenntnisgabeverfahren 12.6.1 Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen 2 ‰ der Bau- kosten mindestens 274 12.6.1 Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen 2 ‰ der Bau- kosten mindestens 432 12.6.2 Mitteilung über Hinderungsgründe 68/ Std. mindestens 137 12.6.2 Mitteilung über Hinderungsgründe 108/ Std. mindestens 216 12.6.3 Zurücknahme oder Zurückweisung 68/ Std. 12.6.3 Zurücknahme oder Zurückweisung 108/ Std. 12.7 Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7 Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7.1 für die ersten beiden Teilungseinheiten 361 12.7.1 für die ersten beiden Teilungseinheiten 324 12.7.2 für jede weitere Einheit 146 12.7.2 für jede weitere Einheit/auch nachträgliche 108 12.7.3 für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwe- cken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstell- plätze) 73 12.7.3 für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwe- cken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstell- plätze) 108 12.7.4 ab dem dritten bescheinigten Plansatz je 45 12.7.4 ab dem dritten bescheinigten Plansatz je 54 12.7.5 Zurücknahme oder Zurückweisung 68 12.7.5 Zurücknahme oder Zurückweisung 108 12.8 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8.1 im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwa- chung 0,5 ‰ der Bau- kosten mindestens 68 12.8.1 im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwa- chung 0,5 ‰ der Bau- kosten mindestens 108 Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.8.2 für bis zu zwei angeordnete Abnahmen 0,5 ‰ der Bau- kosten mindestens 68 12.8.2 für bis zu zwei angeordnete Abnahmen 0,5 ‰ der Bau- kosten mindestens 108 12.8.3 Baukontrolle, Nachschau 12.8.3 Baukontrolle, Nachschau 12.8.3.1 mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung 206 12.8.3.1 mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung 324 12.8.3.2 ohne gesonderten Schriftverkehr 68/ Std. 12.8.3.2 ohne gesonderten Schriftverkehr 108/ Std. 12.8.4 Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten 70 – 700 12.8.4 Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten 81 – 864 12.8.5 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfü- gungen im Bereich überwachungspflichtiger Anla- gen, auch Brandverhütungsschau pro notwendige Sachbearbeiter 68/ Std. 12.8.5 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfü- gungen im Bereich überwachungspflichtiger Anla- gen, auch Brandverhütungsschau pro notwendige Sachbearbeiter 108/ Std. 12.8.6 Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau 68/ Std. 12.8.6 Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau 108/ Std. 12.8.7 Förmliche Anordnung im Rahmen der Brandver- hütungsschau 108/ Std. 12.8.8 Genehmigung von Einzelveranstaltungen 108/ Std. 12.9 Baupolizeirechtliche Maßnahmen 12.9 Baupolizeirechtliche Maßnahmen 12.9.1 Bauordnungsbehördliche Anordnungen 68/ Std. mindestens 206 12.9.1 Bauordnungsbehördliche Anordnungen 108/ Std. mindestens 324 12.9.2 Baueinstellung 274 12.9.2 Baueinstellung 432 12.9.3 sonstige förmliche Entscheidung 68/ Std. mindestens 137 12.9.3 sonstige förmliche Entscheidung 108/ Std. mindestens 216 12.10 Schornsteinfegerwesen 12.10 Schornsteinfegerwesen 12.10.1 Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfe- ger 274 12.10.1 Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfe- ger 432 12.10.2 Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 206 12.10.2 Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 324 12.10.3 Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 618 12.10.3 Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 972 12.10.4 Anordnungen und förmliche Entscheidungen im Be- reich des Schornsteinfegerwesens 68/ Std. 12.10.4 Anordnungen und förmliche Entscheidungen im Be- reich des Schornsteinfegerwesens 108/ Std. Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.11 Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmal- schutzes und der Denkmalpflege sind dem Gebüh- renverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet, siehe Ziffer 18.4. 12.11 Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmal- schutzes und der Denkmalpflege sind dem Gebüh- renverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet, siehe Ziffer 18.4. 12.12. Entscheidungen zu § 4 EWärmeG 12.12. Entscheidungen aufgrund EWärmeG 12.12.1 Befreiung nach § 19 4 EWärmeG 103 12.12.1 Befreiung nach § 19 EWärmeG 162 12.12.2 Ablehnung eines Antrags 68/ Std. 12.12.2 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 12.12.3 Anordnung zur Umsetzung von Pflichten aus dem EWärmeG 108/ Std. mindestens 324 12.13 Bescheinigungen im Zusammenhang mit Gaststätten- gesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Gewerbe- und Handwerksrecht, Spielhallengesetz und anderen 12.13 Bescheinigungen im Zusammenhang mit Gaststätten- gesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Gewerbe- und Handwerksrecht, Spielhallengesetz und anderen 12.13.1 Bescheinigung ohne Mängelbericht 200 – 300 12.13.1 Bescheinigung ohne Mängelbericht 216 – 324 12.13.2 Bescheinigung mit Auflagen 300 – 500 12.13.2 Bescheinigung mit Auflagen 324 – 648 12.13.3 Ablehnung der Bescheinigung 68/ Std. 12.13.3 Ablehnung der Bescheinigung 108/ Std. 12.13.4 Zurücknahme, Zurückweisung 68/ Std. 12.13.4 Zurücknahme, Zurückweisung 108/ Std. Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.14 Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten PolizeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr, so- weit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. Für politische Parteien und kommunale Wählervereini- gungen besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr. Die Regelungen zur Gebührenfreiheit für die Anbrin- gung von Wahlplakaten vor allgemeinen Wahlen, all- gemeinen Abstimmungen und dergleichen bleiben hiervon unberührt. 12.14 Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten PolizeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Ge- bührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr, soweit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. Für politische Parteien und kommunale Wählervereini- gungen besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr. Die Regelungen zur Gebührenfreiheit für die Anbrin- gung von Wahlplakaten vor allgemeinen Wahlen, all- gemeinen Abstimmungen und dergleichen bleiben hiervon unberührt. 12.14.1 Plakate -für die ersten 20 -für jedes weitere 103 2 – 4 12.14.1 Plakate -für die ersten 20 -für jedes weitere 162 2 – 4 12.14.2 Großflächenplakat 68 – 103 12.14.2 Großflächenplakat 108 – 162 12.14.3 Brückenbanner (je Spanntransparent) Für eingetragene Vereine sind zwei Banner oder Transparente im Kalenderjahr für ihre eigene Veran- staltungswerbung gebührenfrei. 68 – 103 12.14.3 Brückenbanner (je Spanntransparent) Für eingetragene Vereine sind zwei Banner oder Trans- parente im Kalenderjahr für ihre eigene Veranstal- tungswerbung gebührenfrei. 108 – 162 12.15 Entscheidungen aufgrund KlimaG 12.15.1 Anordnungen aufgrund KlimaG 108/ Std. mindestens 324 12.15.2 Befreiung von der Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage 457 Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.16 Entscheidungen aufgrund sozialer Erhaltungssat- zung 12.16.1 Erteilung einer Genehmigung aufgrund § 172 BauGB -bei Baukosten bis 20.000 -bei Baukosten bis 50.000 -bei Baukosten ab 50.000 50 100 150 12.16.2 Zurückweisung eines Antrags ohne Sachent- scheidung 108/ Std. mindestens 270 12.16.3 Zurücknahme eines Antrags 108/ Std. 12.16.4 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Lebensmittel- und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13.1 Betriebskontrollen 13.1 Betriebskontrollen 13.1.1 Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 73/ Std. 13.1.1 Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 92/ Std. 13.1.2 Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde 73/ Std. 13.1.2 Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde 92/ Std. 13.1.3 Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis 73/ Std. 13.1.3 Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis 92/ Std. 13.1.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren 73/ Std. 13.1.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren 92/ Std. 13.1.5 Kontrolle/ Besichtigung auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 73/ Std. 13.1.5 Kontrolle/ Besichtigung auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 92/ Std. 13.1.6 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort 73/ Std. 13.1.6 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort 92/ Std. 13.1.7 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 5/ Anruf 13.1.7 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 7/ Anruf 13.1.8 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 73/ Std. 13.1.8 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.1.9 Mängelberichte, Verfügungen 91 – 807 13.1.9 Mängelberichte, Verfügungen 115 – 1.012 13.1.10 Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 18 – 367 13.1.10 Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 23 – 460 13.1.11 Genusstauglichkeitsbescheinigung 73/ Std. 13.1.11 Genusstauglichkeitsbescheinigung 92/ Std. 13.1.12 Erstellen einer RASFF-/RAPEX-Meldung; Follow up 92/ Std. 13.2 Probeentnahme 13.2 Probeentnahme 13.2.1 Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 73/ Std. 13.2.1 Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.2.2 Kontrollen, Probenahmen und Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen der Zolleinfuhr 92/ Std. 13.2.2 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probeentnahmeverfahren 91 – 807 13.2.3 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probeentnahmeverfahren 115 – 1.012 13.2.3 Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen 18 – 367 13.2.4 Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen 23 – 460 Anlage 5: Lebensmittel- und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.2.4 Eröffnung/ Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 18/ Gutachten 13.2.5 Eröffnung/ Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 23/ Gutachten 13.2.6 Erstellen einer AAC-Meldung 138/ Meldung 13.3 Überwachung der Fleischhygiene 13.3 Überwachung der Fleischhygiene 13.3.1 Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben 73/ Std. 13.3.1 Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.2 Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben 73/ Std. 13.3.2 Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.3 Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.3 Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.3.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 12 13.3.3.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 15 13.3.3.2 Untersuchung Tierkörper vor Ort 36 13.3.3.2 Untersuchung Tierkörper vor Ort 46 13.3.3.3 Untersuchung Tierkörper im Amt 18 13.3.3.3 Untersuchung Tierkörper im Amt 23 13.3.3.4 Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 5 zuzüglich externer Untersuch- ungskosten und km-Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 13.3.3.4 Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 7 zuzüglich externer Untersuch- ungskosten und km-Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 13.3.4 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten oder anderen EWR-Staaten 73/ Std. 13.3.4 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten oder anderen EWR-Staaten 92/ Std. 13.3.5 Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 73/ Std. 13.3.5 Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 92/ Std. 13.3.6 Mängelberichte, Verfügungen, EU-Zulassungen 91 – 807 13.3.6 Mängelberichte, Verfügungen, EU-Zulassungen 115 – 1.012 13.3.7 Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 18 – 367 13.3.7 Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 23 – 460 13.3.8 Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22a Fleischhygienegesetz - FlHG) 18/ Teilnehmer entfällt 13.3.9 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 18 13.3.8 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 23 Anlage 5: Lebensmittel- und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.4 Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4 Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.1 Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben 73/ Std. 13.4.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.4.2 Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde 73/ Std. entfällt . 13.4.3 Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 73/ Std. 13.4.2 Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung und Reiseverkehr mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 92/ Std. 13.4.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren 73/ Std. 13.4.3 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren 92/ Std. 13.4.5 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 73/ Std. 13.4.4 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46 13.4.5 Gesundheitszeugnis Bienen 15/ Zeugnis 13.4.6 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr -Standard -mit erhöhtem Aufwand -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb und TRACES- Bescheinigung 25 50 55 73 13.4.6 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr -Standard -mit erhöhtem Aufwand -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb -mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb und TRACES- Bescheinigung 30 61 69 92 13.4.7 Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 36 – 752 13.4.7 Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 483 13.5 Tierische Nebenprodukte 13.5.1 Mitwirkung im Rahmen des Zulassungsverfahrens 92/ Std. 13.5.2 Registrierung von Betrieben 92/ Std. 13.5.3 Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.5.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 92/ Std. Anlage 5: Lebensmittel- und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.5.5 Mängelberichte, Verfügungen 46 – 483 13.5 Tierarzneimittelüberwachung 13.6 Tierarzneimittelüberwachung 13.5.1 Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Tierimpfstoffen 73/ Std. entfällt 13.6.1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.6.2 Nachkontrolle von Einrichtungen und Betrieben 92/ Std. 13.5.2 Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probeentnahme 73/ Std. entfällt 13.6.3 Verfügungen, Zulassungen von Ausnahmen 46 – 483 13.6 Allgemeiner Tierschutz 13.7 Allgemeiner Tierschutz 13.6.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 73/ Std. 13.7.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.6.2 Gerechtfertigte Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben nach Bürgerbeschwerde 73/ Std. entfällt 13.6.3 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 73/ Std. 13.7.2 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 92/ Std. 13.6.4 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 73/ Std. 13.7.3 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46. 13.7.4 Kontrollen im Rahmen der Antragsbearbeitung nach § 11 TierSchG 92/ Std. 13.6.5 Überprüfung der Sachkunde (D.O.Q.-Test) 51 – 116 13.7.5 Überprüfung der Sachkunde / D.O.Q. Test 23 – 276 13.6.6 Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 201 13.7.6 Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 92 – 460* 13.6.7 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 36 – 752 13.7.7 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 1.012 13.6.8 Rassenbegutachtung bei Hunden 73/ Std. 13.7.8 Rassenbegutachtung bei Hunden 46/ Begutachtung 13.7 Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.8 Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.7.1 Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen 73/ Std. 13.8.1 Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen 92/ Std. 13.7.2 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/ Bericht 73/ Std. 13.8.2 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/ Bericht 92/ Std. Anlage 5: Lebensmittel- und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 13.7.3 Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 36 – 752 13.8.3 Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 46 – 483 13.8.4 Stellungnahmen für übergeordnete Behörden 92/ Std. 13.8 Ernährungs- und Verbraucherinformation entfällt 13.8.1 Informationen anhand von Anfragen auf Grundlage von Informationsgesetzen 18 – 734 entfällt Ä nderungen sind fett gedruckt * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechende n U msatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 5: Liegenschaften Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 14 Liegenschaften 14 Liegenschaften 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Grundstück 26 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Grundstück 29 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 26 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 29 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Grundstücks 26 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Grundstücks 29 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 88/ Std. 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 99/ Std. 14.1.4 Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) 45 14.1.4 Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) 99 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144, 145 BauGB 45 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144, 145 BauGB 99 Ä nderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 15 Ordnungswesen 15 Ordnungswesen 15.1 Heime 15.1 Heime 15.1.1 Erteilung von Anordnungen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) 73/ Std. 15.1.1 Erteilung von Anordnungen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) 96/ Std. 15.1.2 Überwachung und Begehung von Heimen gebührenfrei 15.1.2 Überwachung und Begehung von Heimen gebührenfrei 15.2 Jagdwesen 15.2 Jagdwesen 15.2.1 Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe 24 – 109 15.2.1 Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.2 Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe 24 – 109 15.2.2 Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.3 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 16 – 67 15.2.3 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 32 – 96 15.2.4 Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – JWMG) 18 – 73 15.2.4 Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – JWMG) 24 – 96 15.3 Sprengstoffwesen 15.3 Sprengstoffwesen 15.3.1 Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§7 Abs. 1 Sprengstoffgesetz - SprengG) 73/ Std. 15.3.1 Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§7 Abs. 1 Sprengstoffgesetz - SprengG) 96/ Std. 15.3.2 Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 36 – 146 15.3.2 Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 96/ Std. 15.3.3 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 36 – 146 15.3.3 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.4 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 36 – 146 15.3.4 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.5 Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 36 – 109 15.3.5 Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 48 – 144 15.3.6 Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 73/ Std. 15.3.6 Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 96/ Std. 15.3.7 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 36 – 109 15.3.7 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 48 – 144 15.3.8 Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 12 – 73 15.3.8 Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 16 – 96 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 15.3.9 Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 32 – 65 15.3.9 Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 40 – 144 15.3.10 Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 73/ Std. 15.3.10 Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 96/ Std. 15.3.11 Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.3.1 bis 15.3.10 aufgeführt sind 73/ Std. 15.3.11 Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.3.1 bis 15.3.10 aufgeführt sind 96/ Std. 15.4 Waffenwesen 15.4 Waffenwesen 15.4.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 73 – 219 15.4.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 96 – 288 15.4.2 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte 36 – 109 15.4.2 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte 48 – 144 15.4.3 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 10 – 219 15.4.3 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 16 – 144 15.4.4 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 30 – 97 15.4.4 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 40 – 128 15.4.5 Ausstellung eines Waffenscheins 54 – 255 15.4.5 Ausstellung eines Waffenscheins 96 – 384 15.4.6 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 36 – 109 15.4.6 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 48 – 144 15.4.7 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz - WaffG) 36 – 109 15.4.7 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz - WaffG) 48 – 144 15.4.8 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 10 – 73 15.4.8 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 16 – 96 15.4.9 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 73/ Std. 15.4.9 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 96/ Std. 15.4.10 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 73/ Std. 15.4.10 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 96/ Std. 15.4.11 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 73/ Std. 15.4.11 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 96/ Std. 15.4.12 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 73/ Std. 15.4.12 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 96/ Std. Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 15.4.13 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 73/ Std. 15.4.13 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 96/ Std. 15.4.14 Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 12 – 73 15.4.14 Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 32 – 96 15.4.15 Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 18 – 73 15.4.15 Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 32 – 96 15.4.16 Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und -händler (§ 31 WaffG) 15.4.16 Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und -händler (§ 31 WaffG) 96/ Std. 15.4.17 15.4.17 Widerruf, Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags 96/ Std. 15.5 Gaststättenerlaubnisse 15.5 Gaststättenerlaubnisse 15.5.1 Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz - GastG) 73/ Std. 15.5.1 Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz - GastG) 428 – 856 15.5.2 Stellvertretungserlaubnis (9 GastG) 73/ Std. 15.5.2 Stellvertretungserlaubnis (9 GastG) 107 – 321 15.5.3 Vorläufige Gaststättenerlaubnis 73/ Std. 15.5.3 Vorläufige Gaststättenerlaubnis 53 – 107 15.5.4 Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 36 – 109 15.5.4 Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 53 – 107 15.5.5 Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) - ohne Beteiligung weiterer Fachstellen - mit Beteiligung weiterer Fachstellen 36 – 146 73 – 219 15.5.5 Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) 53 – 321 15.5.6 Änderung der Betriebsart 73 – 219 15.5.6 Änderung der Betriebsart 214 – 321 15.5.7 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 73/ Std. 15.5.7 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 107/ Std. 15.5.8 Wechsel einer geschäftsführenden Person 36 – 146 15.5.8 Wechsel einer geschäftsführenden Person 160 – 267 15.5.9 Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis 73/ Std. 15.5.9 Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis 107/ Std. 15.5.10 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen 73/ Std. 15.5.10 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen 107/ Std. 15.6 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6.1 Gestattung (§ 12 GastG) 36 – 365 15.6.1 Gestattung (§ 12 GastG) 40 – 321 15.6.2 Rücknahme des Antrags auf Gestattung 18 – 73 15.6.2 Rücknahme des Antrags auf Gestattung 26 – 107 15.6.3 Sperrzeitverkürzung - Ersterteilung - Verlängerung 73 – 146 36 – 109 15.6.3 Sperrzeitverkürzung 107 – 267 Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 15.6.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 73/ Std. 15.6.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 214 – 856 15.7 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.7 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.7.1 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung - GewO) 73/ Std. 15.7.1 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung - GewO) 107/ Std. 15.7.2 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 73/ Std. 15.7.2 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 107/ Std. 15.8 Reisegewerbe 15.8 Reisegewerbe 15.8.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 73 – 219 15.8.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 214 – 428 15.8.2 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60d Abs. 2 GewO) 36 – 109 15.8.2 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60d Abs. 2 GewO) 107 – 214 15.8.3 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 36 – 109 15.8.3 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 107 – 214 15.8.4 Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55a Abs. 2 GewO) 18 – 73 15.8.4 Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55a Abs. 2 GewO) 40 – 321 15.8.5 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 73 – 219 15.8.5 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 214 – 428 15.9 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 66,00 – 1.056,00 15.9 Messen, Ausstellungen Märkte sowie Volksfeste 15.9.1 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 214 – 535 15.10 Überwachung von Gewerbebetrieben 15.10 Überwachung von Gewerbebetrieben 15.10.1 Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) 73/ Std. 15.10.1 Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) 321 – 642 15.10.2 Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 73/ Std. 15.10.2 Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 321 – 642 15.10.3 Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO - Betriebsschließungen 73/ Std. 15.10.3 Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO - Betriebsschließungen 321 – 642 15.10.4 Aufforderung an Gewerbetreibende zur Vorlage von Unterlagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 73/ Std. 15.10.4 Aufforderung an Gewerbetreibende zur Vorlage von Unterlagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 107 – 214 15.10.5 Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 107 – 321 15.11 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.11 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse Anlage 5: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 15.11.1 Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz- Verordnung - BImSchV) 5 * 15.11.1 Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz- Verordnung - BImSchV) 7* 15.11.2 Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG - in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV) 73/ Std. entfällt 15.11.3 Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV) 73/ Std. entfällt 15.11.4 Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone Karlsruhe 73/ Std. entfällt 15.12 Prostituiertenschutzgesetz 15.12 Prostituiertenschutzgesetz 15.12.1 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG (Prostitutionsstätte, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsvermittlung) 73/ Std. 15.12.1 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG (Prostitutionsstätte, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsvermittlung) 96/ Std. 15.12.2 Erteilung einer Stellvertretererlaubnis (§ 13 ProstSchG) 73/ Std. 15.12.2 Erteilung einer Stellvertretererlaubnis (§ 13 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.3 Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis 73/ Std. 15.12.3 Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis 96/ Std. 15.12.4 Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§ 25 ProstSchG) 73/ Std. 15.12.4 Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§ 25 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.5 Rücknahme des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 73/ Std. 15.12.5 Rücknahme des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 96/ Std. 15.12.6 Widerruf/ Ablehnung der Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 73/ Std. 15.12.6 Widerruf/ Ablehnung der Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 96/ Std. Änderungen sind fett gedruckt * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen si ch um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung Anlage 5: Steuer- und Finanzwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 16 Steuer- und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16 Steuer- und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16.1 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, einfach (§§ 2 und 4 Gaststättengesetz - GaststättenG, § 35 Gewerbeordnung - GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 15 16.1 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, einfach (§§ 2 und 4 Gaststättengesetz - GaststättenG, § 35 Gewerbeordnung - GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 15 16.2 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt oder in englischer Sprache) (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 25 16.2 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt oder in englischer Sprache) (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 25 16.3 Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtlicher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40 16.3 Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtlicher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40 16.4* Verwaltungsgebühr für Bareinzahlungen über 1.000 Euro (bei Zahlstelle Stadtkämmerei - Abteilung Kasse) 5 entfällt 16.5 Verwaltungsgebühr für bei der Abwicklung von Bezahlvorgängen mutwillig verursachten oder besonderen Verwaltungsaufwand 82/ Std. 16.4 Verwaltungsgebühr für bei der Abwicklung von Bezahlvorgängen mutwillig verursachten oder besonderen Verwaltungsaufwand 76/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Tiefbau Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 17 Tiefbau 17 Tiefbau 17.1 Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1 Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 96 – 968 17.1.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 115 – 1.148 17.1.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 289 – 2.907 17.1.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.442 17.2 Kleinaufgrabungsanzeigen 29 – 295 17.2 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 17.3 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 29 – 493 17.3 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen 43 – 627 17.4* Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 29 – 493 17.4* Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * * Sonstige Leistungen verschiedener Art * * * * Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 43 – 627 * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz (vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS-Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS-Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18.1 Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1 Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1.1 Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nach § 62 KrWG 85/ Std. mindestens 255 18.1.1 Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nach § 62 KrWG 109/ Std. mindestens 327 18.1.2 Ausnahmen von den Pflichten zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Absatz 2 KrWG 85/ Std. 18.1.2 Ausnahmen von den Pflichten zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.3 Verpflichtungen, Festsetzungen und Anordnungen nach § 29 KrWG 85/ Std. 18.1.3 Verpflichtungen, Festsetzungen und Anordnungen nach § 29 KrWG 109/ Std. 18.1.4 Anordnungen zur Auskunftserteilung und Duldung der Prüfung nach § 47 Absatz 3 KrWG 85/ Std. 18.1.4 Anordnungen zur Auskunftserteilung und Duldung der Prüfung nach § 47 Absatz 3 KrWG 109/ Std. 18.1.5 Anordnungen nach § 51 KrWG 85/ Std. 18.1.5 Anordnungen nach § 51 KrWG 109/ Std. 18.1.6 Anordnungen nach § 59 Absatz 2 KrWG 85/ Std. 18.1.6 Anordnungen nach § 59 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.7 Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrWG, erforderlichenfalls mit der Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen 85/ Std. 18.1.7 Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrWG, erforderlichenfalls mit der Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen 109/ Std. 18.1.8 Erteilung von Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie deren Änderung und Verlängerung 85/ Std. 18.1.8 Erteilung von Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie deren Änderung und Verlängerung 109/ Std. 18.1.9 Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach § 18 Abs. 5 und 6 sowie § 53 Abs. 3 KrWG 85/ Std. 18.1.9 Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach § 18 Abs. 5 und 6 sowie § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.10 Untersagungen nach § 18 Abs. 5 und § 53 Abs. 3 KrWG 85/ Std. 18.1.10 Untersagungen nach § 18 Abs. 5 und § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.11 Anordnungen nach § 19 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) 85/ Std. 18.1.11 Anordnungen nach § 19 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) 109/ Std. 18.1.12 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Verpackungsverordnung (VerpackV) 85/ Std. 18.1.12 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Verpackungsverordnung (VerpackV) 109/ Std. 18.1.13 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altölverordnung (AltölV) 85/ Std. 18.1.13 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altölverordnung (AltölV) 109/ Std. Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.1.14 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) 85/ Std. 18.1.14 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) 109/ Std. 18.1.15 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 85/ Std. 18.1.15 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 109/ Std. 18.1.16 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Batteriegesetz (BattG) 85/ Std. 18.1.16 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Batteriegesetz (BattG) 109/ Std. 18.1.17 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) 85/ Std. 18.1.17 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) 109/ Std. 18.1.18 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) 85/ Std. 18.1.18 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) 109/ Std. 18.1.19 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 85/ Std. 18.1.19 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 109/ Std. 18.1.20 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Bioabfallverordnung (BioAbfV) 85/ Std. 18.1.20 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Bioabfallverordnung (BioAbfV) 109/ Std. 18.1.21 Überprüfung der Zulassung von Deponien nach Deponieverordnung (DepV) 85/ Std. mindestens 255 18.1.21 Überprüfung der Zulassung von Deponien nach Deponieverordnung (DepV) 109/ Std. mindestens 327 18.1.22 Überwachung der Zulassung und des Betriebs von Deponien 85/ Std. 18.1.22 Überwachung der Zulassung und des Betriebs von Deponien 109/ Std. 18.1.23 Sonstige Überwachungsmaßnahmen und Verfahren nach abfallrechtlichen Vorschriften 85/ Std. 18.1.23 Sonstige Überwachungsmaßnahmen und Verfahren nach abfallrechtlichen Vorschriften 109/ Std. 18.2 Altlasten 18.2 Altlasten und Bodenschutz 18.2.1 Anordnungen nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) 85/ Std. mindestens 255 18.2.1 Anordnungen nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) 109/ Std. mindestens 327 18.2.2 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 BBodschG 85/ Std. mindestens 255 18.2.2 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 BBodschG 109/ Std. mindestens 327 18.2.3 Behördliche Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG 85/ Std. mindestens 255 18.2.3 Behördliche Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.4 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BBodSchG 85/ Std. 18.2.4 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BBodSchG 109/ Std. 18.2.5 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 85/ Std. 18.2.5 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 109/ Std. Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.2.6 Ergänzende Anordnungen nach § 16 BBodSchG 85/ Std. mindestens 255 18.2.6 Ergänzende Anordnungen nach § 16 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.7 Anordnungen nach Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetz (LBodSchAG) 85/ Std. 18.2.7 Anordnungen nach Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetz (LBodSchAG) 109/ Std. 18.3 Arbeitsschutz 18.3 Arbeitsschutz 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen 90 – 4.200 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen Soweit dort Gebührentatbestände enthalten sind, erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums (Gebührenverordnung Wirtschaftsministerium – GebVO WM) in der jeweils gültigen Fassung 109 – 5.000 18.3.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 85 – 1.500 18.3.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 109 – 1.850 18.3.3 Erlaubnisse nach § 18 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) vom 3. März 2017 (GBl. S. 181) in der jeweils gültigen Fassung 18.3.3 Erlaubnisse nach § 18 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.4 Denkmalschutz- und Denkmalpflege 18.4 Denkmalschutz und Denkmalpflege 18.4.1 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes 85/ Std. 18.4.1 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes 109/ Std. 18.4.2 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung 85/ Std. mindestens 63 18.4.2 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung 109/ Std. 18.4.3 Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen (wie Denkmalstatus und andere) 42/ Objekt 18.4.3 Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen (wie Denkmalstatus und andere) 54/ Objekt 18.4.4 Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) 4 ‰ der Antragsumme mindestens 85 18.4.4 Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) 4 ‰ der Antragsumme mindestens 109 18.5 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.5.1 Genehmigungen, Zulassungen vorzeitigen Beginns, Vorbescheide Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) vom 3. März 2017 (GBl. S. 181) in der jeweils gültigen Fassung 18.5.1 Genehmigungen, Zulassungen vorzeitigen Beginns, Vorbescheide Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung 18.5.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen - üblicher Aufwand - in besonderen Fällen mit schwierigem Sachverhalt 85 – 1.500 1.501 – 4.000 18.5.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 109/ Std. 18.5.3 Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 85/ Std. 18.5.3 Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 109/ Std. 18.6 Naturschutz und Landschaftspflege 18.6 Naturschutz und Landschaftspflege 18.6.1 Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Gestattungen nach Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Naturschutzgesetz Baden-Württemberg - NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. 18.6.1 Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Gestattungen nach Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Naturschutzgesetz Baden-Württemberg - NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 18.6.2 Entscheidungen über die Erlaubnis zur Entfernung von Gehölzen (analog zu Entscheidungen gemäß §§ 5 - 8 der städtischen Baumschutzsatzung) gebührenfrei 18.6.2 Entscheidungen über die Erlaubnis zur Entfernung von Gehölzen (analog zu Entscheidungen gemäß §§ 5 - 8 der städtischen Baumschutzsatzung) gebührenfrei 18.6.3 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Naturschutzrechts und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. 18.6.3 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Naturschutzrechts und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 18.6.4 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach Ziffer 18.6.3 zu Zwecken der Forschung und Lehre, Bildung oder dem Natur- und Artenschutz dienenden Projekten gebührenfrei 18.6.4 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach Ziffer 18.6.3 zu Zwecken der Forschung und Lehre, Bildung oder dem Natur- und Artenschutz dienenden Projekten gebührenfrei 18.6.5 Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 42 für das erste Flurstück, zuzüglich 15 für jedes weitere 18.6.5 Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 54 für das erste Flurstück, zuzüglich 15 für jedes weitere Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.6.6 Kontroll- und Überwachungstätigkeiten sowie Anordnungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften des BNatSchG, NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. 18.6.6 Kontroll- und Überwachungstätigkeiten sowie Anordnungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften des BNatSchG, NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 18.7 Personenstandswesen 18.7 Personenstandswesen 18.7.1 Änderungen oder Feststellungen eines Familiennamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) 42 – 1.275 18.7.1 Änderungen oder Feststellungen eines Familiennamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) 64 – 2.304 18.7.2 Änderungen eines Vornamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) 42 – 510 18.7.2 Änderungen eines Vornamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) 64 – 844 18.8 Umweltinformation Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach der Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz erhoben (LUIG-GebVO) 18.8 Umweltinformation Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach dem Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg erhoben (UVwg) 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9.1 Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) 85/ Std. mindestens 170 zuzüglich 0,50 pro 1 m³ 18.9.1 Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) 109/ Std. mindestens 218 zuzüglich 0,50 pro 1 m³ 18.9.2 Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1, Ziffer 3 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.2 Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1, Ziffer 3 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.3 Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 85/ Std. mindestens 128 18.9.3 Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 109/ Std. mindestens 163 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.9.4 Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in Gewässer ( §§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4, 57 WHG) 85/ Std. mindestens 170, zuzüglich 150 pro 1.000 m² entwässerter Fläche 18.9.4 Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4, 57 WHG) bei Niederschlagswasser bei sonstigem Abwasser/Industrieabwasser 109/ Std. mindestens 218 zuzüglich 190 pro 1.000 m² entwässerter Fläche 6,50 Euro je 1 m³/2h 18.9.5.1 Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/ Std. mindestens 170, zuzüglich 2,50 pro 1.000 m³ 18.9.5.1 Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 2,50 pro 1.000 m³ 18.9.5.2 Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/ Std. mindestens 255, zuzüglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.5.2 Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zuzüglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.5.3 Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 85/ Std. mindestens 255, zuzüglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.5.3 Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zuzüglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.6 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach WHG und WG (§ 100 WHG, § 75 Wassergesetz Baden-Württemberg – WG) 85/ Std. 18.9.6 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach WHG und WG und AwSV (§ 100 WHG, § 75 Wassergesetz Baden-Württemberg – WG, § 46 Abs. 4 AwSV) 109/ Std. Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.9.7 Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen (§ 8 WHG, § 14 Abs. 1 Ziffer 5 WG) 85/ Std. mindestens 170, zuzüglich 100 pro 1.000 m² entwässerter Fläche 18.9.7 Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen (§ 8 WHG, § 14 Abs. 1 Ziffer 5 WG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 100 pro 1.000 m² entwässerter Fläche 18.9.8.1 Erdarbeiten und Bohrungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 85/ Std. Mindestens 128 18.9.8.1 Erdarbeiten und Bohrungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.8.2 Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung für private Nutzung (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 85/ Std. mindestens 128 18.9.8.2 Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung für private Nutzung (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) sowie Erdwärmenutzung für gewerbliche Wirtschaft und Bereich öffentlicher Einrichtungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV) 109/ Std. mindestens 218 18.9.8.3 Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung für gewerbliche Wirtschaft und Bereich öffentlicher Einrichtungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV) 85/ Std. mindestens 170 entfällt bzw. in 18.9.8.2 integriert 18.9.8.4 Bohrungen für Brunnen zur Beregnung (§ 8 WHG, §§ 43 Abs. 2, 103 Ziffer 7 WG) 120 je Brunnen 18.9.8.3 Bohrungen für Brunnen zur Beregnung (§ 8 WHG, §§ 43 Abs. 2, 103 Ziffer 7 WG) Entnahmemenge < 1.000 m³/a 120 je Brunnen 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.1 Anlagen in, an, über, unter Gewässern (§ 36 WHG, §§ 28, 14 Abs. 1 Ziffer 1-3 WG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.10.1 Anlagen in, an, über, unter Gewässern (§ 36 WHG, §§ 28, 14 Abs. 1 Ziffer 1- 3 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.2 Wasserkraftanlagen (§§ 34, 35 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.10.2 Wasserkraftanlagen (§§ 34, 35 WHG) 109/ Std. mindestens 218 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.9.10.3 Stauanlagen (§ 34 WHG, § 63 WG) 85/ Std. mindestens 340 18.9.10.3 Stauanlagen (§ 34 WHG, § 63 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.11.1 Auskünfte zu Gewässerrandstreifen, zum Beispiel Negativbescheinigungen (§ 29 Absatz 6 WG) 42 für das erste Flurstück, zuzüglich 15 für jedes weitere 18.9.11.1 Auskünfte zu Gewässerrandstreifen, zum Beispiel Negativbescheinigungen (§ 29 Absatz 6 WG) 54 für das erste Flurstück, zuzüglich 15 für jedes weitere 18.9.11.2 Vorhaben in Gewässerrandstreifen (§ 38 Absatz 5 WHG, § 29 Absatz 4 WG) 85/ Std. mindestens 128 18.9.11.2 Vorhaben in Gewässerrandstreifen (§ 38 Absatz 5 WHG, § 29 Absatz 4 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.12 Abwasserbehandlungsanlagen (§ 60 Absatz 3 WHG, § 48 WG) 85/ Std. mindestens 170, zuzüglich 1 pro 1 m 3 tägliche Einleitmenge 18.9.12 Abwasserbehandlungsanlagen (§ 60 Absatz 3 WHG, § 48 WG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 1,2 pro 1 m 3 tägliche Einleitmenge 18.9.13 Eignungsfeststellung (§ 63 Absatz 1 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.13 Eignungsfeststellung (§ 63 Absatz 1 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.14 Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, Deich- und Dammbauten, §§ 67, 68 WHG) 85/ Std. mindestens 340 18.9.14 Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, Deich- und Dammbauten, §§ 67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436 18.9.15 Kiesgewinnung (§§67, 68 WHG) 85/ Std. mindestens 340, zuzüglich 15 pro 1.000 m 3 Förderprodukt 18.9.15 Kiesgewinnung (§§67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436, zuzüglich 15 pro 1.000 m 3 Förderprodukt 18.9.16.1 Ausnahmegenehmigung für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§§ 78 Absatz 5, 78 c WHG) 85/ Std. mindestens 255 18.9.16.1 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – Bauliche Anlagen - (§§ 78 Absatz 5, 78 c WHG) 109/ Std. mindestens 327 18.9.16.2 Ausnahmegenehmigung für sonstige Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 a Absatz 2 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.16.2 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – sonstige Vorhaben - (§ 78 a Absatz 2 WHG) 109/ Std. mindestens 218 Anlage 5: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 18.9.17 Vorhaben in Hochwasserentstehungsgebieten (§ 78 d Absatz 4 WHG) 85/ Std. mindestens 170 18.9.17 Vorhaben in Hochwasserentstehungsgebieten (§ 78 d Absatz 4 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.18 Sonstige Zulassungen nach WHG und WG 85/ Std. mindestens 42 18.9.18 Sonstige Zulassungen nach WHG und WG und auf dieser Grundlage erlassener Rechts- verordnungen 109/ Std. mindestens 54 18.9.19 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasserrechtlichen Vorschriften und auf dieser Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 85/ Std. mindestens 42 18.9.19 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasserrechtlichen Vorschriften und auf dieser Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. mindestens 54 Änderungen sind fett gedruckt
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Extrahierter Text
Anlage 3.1: Allgemeine Stadtentwicklung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS benötigte Zeiteinheit in min Kosten je Zeiteinheit in € 5 Nachlass der Gebühr in % 6 Gebührensatz in € (5+6) 17 2.1Statistische Auswertungen: Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Auswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Kommunalstatistik) 106,001526,50 26,50 2.2 Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel- , Baublock- und Baublockseitenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen sowie auf Rasterebene, Straßenverzeichnis (komplett oder Änderungen) 106,001526,50 26,50 2.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes- und Landesstatistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 106,001526,50 26,50 2.4Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul- und Studienzwecken eine um die Hälfte verminderte Gebühr. 106,001526,5050 13,25 Kalkulation der Zeitgebühren * = die kalkulierte Zeitgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.2: Friedhof- und Bestattungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 3.1 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 102,00 12 20,00 45 76, 50 20,00 76,50 3.2 Genehmigung der Grabmalerstellung 75,00 30 37,50 180 225,00 37,50 225,00 3.3 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außerhalb der städtischen Trauerhallen 102,00 30 51,00 120 204,00 51,00 204,00 3.4 Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten 144,00 13 30,00 60 144,00 30,00 144,00 3.5 Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW u. ä. 144,00 13 30,00 60 144,00 30,00 144,00 3.6 Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 144,00 25 60,00 120 288,00 60,00 288,00 Gebührenrahmen** von / bis in € Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis a uf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.3: Grundstücksbewertung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 5.3Ausgabe Immobilienmarktbericht 5.3.1 Immobilienmarktbericht Druckversion 98,001,633049,0014,60 63,60 5.3.2 Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 98,001,633150,630,85 51,48 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf volle zehn Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: zu 5.3.1 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs beträgt die Gebühr für die Druckversion des Immobilienmarktberichtes 60,00 Euro. Es fallen Druckkosten und Versandkosten von 14,60 Euro als separate Sachkosten an. zu 5.3.2 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs beträgt die Gebühr für den Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 50,00 Euro. Es fallen Portokosten von 0,85 Euro für den Versand des Forderungsbescheides als separate Sachkosten an. Anlage 3.3: Grundstücksbewertung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 5.1Auskunft aus der Kaufpreissammlung über 5.1.1land- und forstwirtschaftliche Flächen98,0090147,00150245,00 147,00245,00 5.1.2Bauland98,0090147,00180294,00 147,00294,00 5.1.3sonstige unbebaute Flächen98,0090147,00180294,00 147,00294,00 5.1.4bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 98,0090147,00180294,00 147,00294,00 5.1.5Eigentumswohnungen, Büroräume, Praxen und Läden (nach WEG)98,0090147,00180294,00 147,00294,00 5.1.6Ein- und Zweifamilienhäuser98,00120196,00180294,00 196,00294,00 5.1.7Mehrfamilienhäuser98,00180294,00240392,00 294,00392,00 5.1.8Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke98,00210343,00300490,00 343,00490,00 5.1.9Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene zehn Vergleichsfälle, 10% Zuschlag aus Gebühr von Ziffer 5.1.1 bis 5.1.8 0,00 10%Zuschlag 5.2Auskunft über einen Bodenrichtwert 5.2.1Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für jeden erteilten Wert und Stichtag98,003049,004573,50 30,0050,00 5.2.2Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten98,00 3,0010,00 Gebührenrahmen** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: zu 5.2.1 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs für Baden-Württemberg mit Gebühren von durchschnittlich 30,00 bis 35,00 Euro ist der Gebührenrahmen gerechtfertigt. Durchschnittlich werden in Karlsruhe jährlich cirka 50 gebührenpflichtige schriftliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt. zu 5.2.2 Der Gutachterausschuss gibt die von ihm ermittelten Geofachdaten (hier Bodenrichtwerte) zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis für die Entwicklung von branchenspezifischen Produkten und Diensten an Dritte in Anlehnung an die Gebühr für die schriftliche Bodenrichtwertauskunft weiter. Diese Produkte und Dienste werden im deutschen und internationalen Raum über diverse Internetportale bereitgestellt. Die Abrechnung mit der Stadt Karlsruhe erfolgt aufgrund halbjährlich zu erstellenden Umsatzlisten. Anlage 3.4: Liegenschaften Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten ** in € Gebührensatz* in € 6.1 Verzeichnis der Bebauungspläne 6.1.1Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 98,001,632032,67 32,67 6.1.2Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 98,001,632032,672,00 34,67 6.1.3Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 98,001,632032,6710,00 42,67 6.1.4Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je dm² 1,00 1,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt ** = Mehrkosten für Plotter Anlage 3.4: Liegenschaften Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 6.2Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 BauGB) 95,0031-5,0049,0885125,00134,58 44,08259,58 Gebührenrahmen** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.5: Marktwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 7.1 Christkindlesmarktzulassung 87,00 90 130,50 150 217,50 130,50 217,50 7.2 Jahrmarktzulassung 87,00 60 87,00 120 174,00 87,00 174,00 7.3 Wochenmarktzulassung 87,00 180 261,00 270 391,50 261,00 391,50 7.4 Wochenmarktänderungszulassung 87,00 90 130,50 150 217,50 130,50 217,50 7.5 Wochenmarkt - Tageszulassung 87,00 7 10,15 12 17,40 10,15 17,40 Gebührenrahmen** von / bis in € Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis a uf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.6: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 8.2 Bestattungsrecht 8.2.1 Anordnung der Bestattung (§ 31 Abs. 2 BestattG) 85,00 60 85,00 180 255,00 85,00 255,00 8.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Unterlagen § 34 BestattG 85,00 12 17,00 60 85,00 17,00 85,00 8.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Feuerbestattung § 35 BestattG 85,00 12 17,00 60 85,00 17,00 85,00 8.2.5 Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG) 85,00 25 35,42 60 85,00 35,42 85,00 8.2.7 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz - BestattG) 85,00 10 14,17 60 85,00 14,17 85,00 8.3 Eheschließungen 8.3.3 Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 99,00 30 49,50 60 99,00 49,50 99,00 8.4 Feiertagsrecht 8.4.1 Befreiungen/ Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG) 107,00 30 53,50 300 535,00 53,50 535,00 8.5 Fischereiwesen 8.5.1 Ausstellung eines Fischereischeines zuzüglich Fischereiabgabe 96,00 15 24,00 30 48,00 24,00 48,00 8.5.2 Ersatzausstellung Fischereischein 96,00 10 16,00 30 48,00 16,00 48,00 8.5.3 Gebühr für die Erhebung der Fischereiabgabe 96,00 10 16,00 30 48,00 16,00 48,00 8.5.4 Ausstellung einer Bescheinigung der Fischerprüfung 96,00 15 24,00 60 96,00 24,00 96,00 8.6 Fundsachen 8.6.3 Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 81,00 3 4,05 23 31,05 4,05 31,05 8.7 Gaststättenrecht 8.7.1 Sperrzeitverkürzung 107,00 30 53,50 120 214,00 53,50 214,00 8.7.2 Gestattung nach §12 GastG bis zu vier Tage 107,00 30 -13,00 53,50 210 374,50 40,50 374,50 8.7.3 Gebühr bei Rücknahme des Antrages auf eine Gestattung 107,00 15 26,75 60 107,00 26,75 107,00 8.7.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und § 5 GastG, § 12 S.2 Gaststättenverordnung - GastVO) 107,00 120 214,00 480 856,00 214,00 856,00 8.8 Gewerbewesen 8.8.2.1 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, um- und -abmeldung (§ 15 Gewerbeordnung - GewO) 107,00 2 0 35 , 67 120 214,00 35 , 67 214,00 8.8.2.2 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 107,00 30 53,50 70 124,83 53,50 124,83 8.8.3 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 8.8.3.1 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO 107,00 60 107,00 180 321,00 107,00 321,00 8.8.3.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 107,00 30 -13,00 53,50 180 321,00 40,50 321,00 8.8.3.3 Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LadenÖG) 107,00 30 53,50 90 160,50 53,50 160,50 8.8.3.4 Spiele 8.8.3.4.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO)a) Aufstellererlaubnis bundesweit 107,00 120 1.500,00 214,00 281 1.500,00 501,12 1.714,00 2.001,12 b)Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 107,00 120 300,00 214,00 256 300,00 456,53 514,00 756,53 8.8.3.5 Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO) 107,00 8.8.3.5.1 Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten a) ein Gerät 107,00 60 150,00 107,00 180 150,00 321,00 257,00 471,00 b) zwei Geräte 107,00 60 300,00 107,00 180 300,00 321,00 407,00 621,00 8.8.3.5.2 Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte) 107,00 60 107,00 180 500,00 321,00 107,00 321,00 8.8.3.6 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 107,00 120 214,00 180 321,00 214,00 321,00 8.8.3.7 Erlaubnis nach § 60 a Abs.2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels im Sinne des § 33 d Abs.1 S.1 GewO 107,00 120 214,00 180 321,00 214,00 321,00 Gebührenrahmen** von / bis in € Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.6: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten 8.8.3.8 Spielhallenerlaubnis 8.8.3.8.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnl ichen Unternehmens (§ 33 i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglückspielgesetz)Pro Geldspielgerät: 107,00 360 642,00 700 500,00 1.248,33 642,00 1.248,33 8.8.3.8.5 Auflagenverfügung 107,00 120 214,00 480 856,00 214,00 856,00 8.8.3.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 8.8.3.9.1 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewe rbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 107,00 200 356,67 400 713,33 356,67 713,33 8.8.3.9.2 Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungsverordnung (BewachV) 107,00 30 53,50 120 214,00 53,50 214,00 8.8.3.9.3 Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) 107,00 120 214,00 300 535,00 214,00 535,00 8.9 Kirchenaustrittsverfahren 8.9.1 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung (§ 1 Kirchensteuergesetz i.V. mit Nr. 8 der Verwaltungsvorschrift de s Innenministeriums über das Kirchenaustrittsverfahren) 85,00 25 35,42 60 85,00 35,42 85,00 8.9.3 Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchena ustritt 85,00 12 17,00 60 85,00 17,00 85,00 8.10 Meldeangelegenheiten 8.10.1 Einfache Auskunft aus dem Melderegister 81,00 3 4,05 15 20,25 4,05 20,25 8.10.2 Erweiterte Auskunft aus dem Mederegister 81,00 5 6,75 15 20,25 6,75 20,25 8.10.3 Archivauskunft zu Meldedatei 81,00 10 13,50 90 121,50 13,50 121,50 8.10.5 Schriftliche Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentl iche Stellen zu Einzelpersonen 81,00 3 4,05 12 16,20 4,05 16,20 8.10.6 Meldebescheinigung nach § 18 BMG 81,00 2 2,70 5 4,00 6,75 2,70 10,75 8.11 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 8.11.1 Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz/Po lG) 96,00 120 192,00 480 768,00 192,00 768,00 8.11.2 Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 Polizeiverordnung des I nnenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde/PolVOgH) 96,00 120 192,00 480 768,00 192,00 768,00 8.11.3 Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 96,00 120 1 92,00 480 768,00 192,00 768,00 8.11.4 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlic her Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 96,00 20 32,00 70 112,00 32,00 112,00 8.11.5 Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 3 PolVOgH) 96,00 60 96,00 300 480,00 96,00 480,00 8.11.6 Aufhebung Leinenzwang (§§ 1,3 PolG) bzw. Aufhebung der Ei nstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 96,00 60 96,00 300 480,00 96,00 480,00 8.11.7 Kontakt- und Annäherungsverbot (§§ 1,3 PolG) 96,00 60 96,00 3 00 480,00 96,00 480,00 8.11.8 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkeh rverbot und Annäherungsverbot (§ 27 a PolG) 96,00 60 96,00 300 480,00 96,00 480,00 8.11.13 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alko holausschank im Wildparkstadion, pro Verkaufs-/Ausgabestand 96,00 60 96,00 120 75,00 192,00 96,00 267,00 8.13 Personenstandssachen 8.13.1 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E-M ail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht v orgelegt wird (außerhalb der Karlsruher Standesämter) 99,00 5 8,25 7 0,00 11,55 8,25 11,55 8.16 Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 63 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/ LVwVG) 63,00 8 26,00 8,40 45 26,00 47,25 34,40 73,25 8.17 Unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Straßenverkehr: Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öffentliche n Verkehrsraum im Rahmen einer unerlaubten Sondernutzung (Schrott verfahren) 63,00 8 8,40 25 58,00 26,25 8,40 84,25 Anmerkung:zu 8.7.2 und 8.8.3.2Eine volle Übertragung der Arbeitszeit auf die Gebührenschuldne r würde zu einer unverhältnismäßig hohen Gebühr führen. Beim Vergleich mit anderen Stadtverwaltungen sind die 40 Euro b ereits im oberen Bereich einzusortieren. * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis a uf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.6: Ordnungswesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 8.6Fundsachen 8.6.2.1Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei technischen Sachen Sachwert der Fundsache über 100 Euro 81,001,353040,50 40,50 8.6.2.2Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei technischen Sachen Sachwert der Fundsache unter 100 Euro 81,001,353040,50-25,50 15,00 8.8.1Auskunft aus dem Gewerberegister107,001,781119,62-4,62 15,00 8.12.1 Verwahrungsgebühr für einen beantragten, innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholten Pass oder Ausweis 81,001,351520,25 20,25 8.15Tiertransportkosten 8.15.1 Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach PolG) 92,001,531523,00 23,00 8.15.2 Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem Transport** 92,001,534569,00 69,00 zu 8.6.2.2 Eine volle Übertragung der Arbeitszeit auf die Gebührenschuldner würde zu einer unverhältnismäßig hohen Gebühr führen. Es werden kleine technische Geräte gelagert wie zum Beispiel: Kopfhörer, USB-Sticks, etc. Bei einer höheren Festgebühr wird befürchtet, dass die Kleinstgeräte nicht abgeholt werden und vom OA entsorgt werden müssen. zu 8.8.1 Eine volle Übertragung der Arbeitszeit auf die Gebührenschuldner würde zu einer unverhältnismäßig hohen Gebühr führen. Beim Vergleich mit anderen Stadtverwaltungen sind die 15 Euro bereits im oberen Bereich einzusortieren. Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.7: Stadtplanung Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 9.2Entscheidung über erhaltungswürdige Bausubstanz 9.2.1Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 Energieeinsparungs-verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 138,002,3075172,50 172,50 9.2.2Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 138,002,30120276,00 276,00 9.2.3Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 138,002,3075172,50 172,50 9.2.4Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 138,002,30120276,00 276,00 9.3Auskünfte zu Grundstücken 9.3.1Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 103,001,7275128,75 128,75 9.3.2Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, an Ziffer 9.3.1 anschließt, innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (50% von Ziffer 9.3.1) (Gebühr je Grundstück) 103,001,7237,564,38 64,38 9.3.3Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 9.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (20% von Ziffer 9.3.1) (Gebühr je Grundstück) 103,001,721525,75 25,75 9.3.4Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 103,001,724068,67 68,67 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.8: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in € 5 Anteils- betrag MA 2 in € 6 gewicht. Stundensatz (5+6) in € 7 Kosten pro Minute in € 8 Bearb.zeit MA 1+2 in min 9 Kost./Leist. (11x12) in € 10 separate Sachkosten in € 11 Gebührensatz in € ( 10+11 ) 12 10.1.1.1 Mindestgebühr Entwässerungsgenehmigungen 95,00 3082,00 7028,50 57,4085,901,43 110157,4815,00172 10.1.1.2 Mindestgebühr Nachträge zu Entwässerungs- genehmigungen 95,00 3082,00 7028,50 57,4085,901,43 110157,4815,00172 10.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (z. B. bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städt. Abwasseranlagen 95,00 4582,00 5542,75 45,1087,851,46 120175,7015,00190 Kalkulation der Festbetragsgebühren Stadtkämmerei13.10.2023 Anlage 3.8: Tiefbau Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 10.2 Straßen in städtischer Baulast Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Mindestgebühr 97,00 3782,006335,8951,6687,5579115,277731127,94 115,27 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Maximalgebühr 97,00 4782,005345,5943,4689,050,007731147,26 1.147,26 Anträge auf Leitungsverlegung erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung Mindestgebühr 97,00 3782,006335,8951,6687,55236344,36 344,36 Anträge auf Leitungsverlegung erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung Maximalgebühr 97,00 4782,005345,5943,4689,052.3203.443,27 3.443,27 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr82,00 10082,0082,003243,73 43,73 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr97,00 5582,004553,3536,9090,25250376,04 376,04 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Mindestgebühr 82,00 10082,0082,0032,244,01 44,01 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Maximalgebühr 97,00 5582,004553,3536,9090,25417627,24 627,24 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Mindestgebühr 82,00 10082,000,0082,0032,244,01 44,01 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Maximalgebühr 97,00 5582,004553,3536,9090,25417627,24 627,24 Gebührenrahmen ** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt 10.5 10.4 10.3 10.2.2 10.2.1 Anlage 3.9: Forst Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der leistungserbringe nden Stelle (extern) 2024 Kosten pro Minute in € mind. Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € Gebührensatz* in € 11.1 Wahrnemung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forst behörde 11.1.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für forst betriebliche Einrichtungen sowie Leitungsschneisen (§ 9 Abs. 7 Landeswaldgesetz/ LWaldG) 97,00 1,62 240 388,00 388,00 11.1.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 97,00 1,62 240 388,00 388,00 11.1.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG) 97,00 1,62 240 388,00 388,00 11.1.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG) 97,00 1,62 240 388,00 388,00 11.1.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 97,00 1,62 360 582,00 582,00 11.1.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhal b der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 97,00 1,62 360 582,00 582,00 11.1.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 97,00 1,62 360 582,00 582,00 11.1.8 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG ) 97,00 1,62 240 388,00 388,00 11.1.9 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze de s Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 97,00 1,62 240 388,00 388,00 11.1.10 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen i nnerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97,00 1,62 90 145,50 145,50 11.1.11 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen i nnerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97,00 1,62 120 194,00 194,00 11.1.12 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen i nnerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelvera nstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97,00 1,62 120 194,00 194,00 11.1.13 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen i nnerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreisübergreifende E inzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97,00 1,62 180 291,00 291,00 11.1.14 Genehmigung für das gewerbliche Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse innerhalb der Grenze des Stadtkreises 97,00 1,62 120 194,00 194,00 11.1.15 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offen em Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtun g oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 97,00 1,62 180 291,00 291,00 11.1.16 Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 97,00 1,62 180 291,00 291,00 11.1.17 Ausstellen von Durchfahrtsgenehmigungen für gewerbliche Vorhaben, die über ein geringes Maß hinaus gehen innerhalb der Grenze des Stadtkreises 97,00 1,62 30 48,50 48,50 11.2 Jagdwesen 11.2.1 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 1 3 Abs. 5 JWMG) 97,00 1,62 60 97,00 97,00 11.2.2 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassene n Lebend- und Totfangfallen in der gewerblichen Nutzung (§ 13 Abs. 4 JWMG) 97,00 1,62 120 194,00 194,00 Kalkulation der Mindestgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichn is auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung:Gebührensatz entspricht Mindestgebühr. Weitere Bearbeitung wird pro Stunde erhoben Anlage 3.10: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 12.1.1Akteneinsicht je Objekt - üblicher Aufwand108,001,8030 54,00 54,00 Akteneinsicht je Objekt - erheblicher Aufwand108,001,8060 108,00 108,00 Akteneinsicht je Objekt - digital108,001,8030 54,00 54,00 Akteneinsicht je Objekt - digital mit Scanauftrag108,001,8060 108,00 108,00 12.1.2Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 108,001,8030 54,00 54,00 12.1.3.1Nachbarbenachrichtigung - üblicher Aufwand pro Nachbar108,001,8020 36,00 36,00 12.1.3.2Nachbarbenachrichtigung - großer Aufwand pro Nachbar108,001,8045 81,00 81,00 12.2Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 108,001,80150 270,00 270,00 12.3.1.8Befreiung von Firstform, Dachrichtung, usw.108,001,80254 457,20 457,20 12.3.1.9Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Länge/Höhe über das zulässige Maß 108,001,80254 457,20 457,20 12.3.1.10 Befreiung von Dachbegrünung108,001,80254 457,20 457,20 12.3.1.11 sonstige Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans108,001,80254 457,20 457,20 12.3.2.2sonstige Ausnahmen nach der BauNVO und dem Bebauungsplan 108,001,80254 457,20 457,20 12.3.3Abweichungen108,001,80254 457,20 457,20 12.5.7Erteilung einer Teilbaufreigabe108,001,8060 108,00 108,00 12.7.1für die ersten beiden Teilungseinheiten108,001,80180 324,00 324,00 12.7.2für jede weitere Einheit108,001,8060 108,00 108,00 12.7.3für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 108,001,8060 108,00 108,00 12.7.4ab dem dritten bescheinigten Planansatz je108,001,8030 54,00 54,00 12.7.5Zurücknahme oder Zurückweisung108,001,8060 108,00 108,00 12.8.3.1Baukontrolle mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung108,001,80180 324,00 324,00 12.9.2Baueinstellung108,001,80240 432,00 432,00 12.10.1Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger108,001,80240 432,00 432,00 12.10.2Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 108,001,80180 324,00 324,00 12.10.3Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 108,001,80540 972,00 972,00 12.12.1Befreiung nach § 19 108,001,8090 162,00 162,00 12.14.1Plakate - für die ersten 20108,001,8090 162,00 162,00 12.15.2Befreiung von Dachbegrünung108,001,80254 457,20 457,20 12.16.1Erteilung einer Genehmigung aufgrund § 172 BauGB bei Baukosten bis 20.000 50,00 bei Baukosten bis 50.000 100,00 bei Baukosten ab 50.000 150,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.10: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Kosten in € separate Aspekte** in € Gebührensatz* in € 12.3.1 ffBefreiungen108,001,80180 324,00 84,00 408,00 12.4 ffBauvoranfragen108,001,80180 324,00 324,00 12.4.5 Zurückweisung eines Antrags auf Bauvorbescheid ohne Sachentscheidung 108,001,80150 270,00 270,00 12.5.1Erteilung einer Baugenehmigung108,001,80240 432,00 432,00 12.5.2Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren108,001,80240 432,00 432,00 12.5.3 ffGenehmigung von Nutzungsänderungen108,001,80240 432,00 432,00 12.5.4 ffGenehmigung von Werbeanlagen108,001,80180 324,00 324,00 12.5.5Erteilung einer unselbstständigen Nachtragsbaugenehmigung108,001,80180 324,00 324,00 12.5.6Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren108,001,80180 324,00 324,00 12.5.7Verlängerung Geltungsdauer einer Baugenehmigung108,001,80180 324,00 324,00 12.5.8Erteilung einer Teilbaugenehmigung108,001,80180 324,00 324,00 12.5.11Ablehnung eines Bauantrags108,001,80180 324,00 324,00 12.5.12Zurückweisung eines Bauantrags ohne Sachentscheidung108,001,80150 270,00 270,00 12.6.1Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen108,001,80240 432,00 432,00 12.6.2Mitteilung über Hinderungsgründe108,001,80120 216,00 216,00 12.8Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8.1im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung108,001,8060 108,00 108,00 12.8.2für bis zu zwei angeordnete Abnahmen108,001,8060 108,00 108,00 12.9.1Bauordnunsgrechtliche Anordnung108,001,80180 324,00 324,00 12.9.3sonstige förmliche Entscheidungen108,001,80120 216,00 216,00 12.12Entscheidungen aufgrund EWärmeG 12.12.2Ablehnung eines Antrags 108,001,80180 324,00 324,00 12.12.3Anordnung zur Umsetzung von Pflichten aus dem EWärmeG108,001,80180 324,00 324,00 12.15.1Anordnungen aufgrund KlimaG108,001,80180 324,00 324,00 12.16.Entscheidungen aufgrund sozialer Erhaltungssatzung 12.16.2Zurückweisung eines Bauantrags ohne Sachentscheidung108,001,80150 270,00 270,00 12.16.4Ablehnung eines Antrags 108,001,80180 324,00 324,00 Kalkulation der Mindestgebühren * = die kalkulierte Mindestgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt ** = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Anlage 3.10: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 12.8.4Gebrauchsabnahme fliegender Bauten108,0045 81,00 480864,00 81,00 864,00 12.13 Bescheinigungen im Zusammenhang mit GaststättenG, ProstituiertenschutzG, Gewerbe- und HandwerksR, SpielhallenG, u.a 12.13.1Bescheinigung ohne Mängelbericht108,00120 216,00 180324,00 216,00 324,00 12.13.2Bescheinigung mit Auflagen108,00180 324,00 360648,00 324,00 648,00 12.14Plakatierung 12.14.2Großflächenplakat108,0060 108,00 90162,00 108,00 162,00 12.14.3Brückenbanner108,0060 108,00 90162,00 108,00 162,00 Gebührenrahmen** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.11: Lebensmittel- und Veterinärwesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 13.1Betriebskontrollen 13.1.7Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 92,001,5357,36 7,36 13.2Probeentnahme 13.2.5 Eröffnung/Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 92,001,531523,00 23,00 13.2.6 Erstellen einer AAC-Meldung (neu) 92,001,5390138,00 138,00 13.3.5Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.3.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 92,001,531015,33 15,33 13.3.3.2 Untersuchung Tierkörper vor Ort 92,001,533046,00 46,00 13.3.3.3 Untersuchung Tierkörper im Amt 92,001,531523,00 23,00 13.3.3.4Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 92,001,5357,67 7,67 13.3.8 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 92,001,531523,00 23,00 13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.4. Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 92,001,533046,00 46,00 13.4.5 Gesundheitszeugnis Bienen 92,001,531015,33 15,33 13.4.6Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr : 13.4.6Standard 92,001,532030,67 30,67 13.4.6mit erhöhtem Aufwand 92,001,534061,33 61,33 13.4.6mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb 92,001,534569,00 69,00 13.4.6 mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhaltungsbetrieb und TRACES-Bescheinigung 92,001,536092,00 92,00 13.7Allgemeiner Tierschutz 13.7.3 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 92,001,533046,00 46,00 13.7.8 Rassenbegutachtung bei Hunden 92,001,533046,00 46,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.11: Lebensmittel- und Veterinäwesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 13.1Betriebskontrollen 13.1.9Mängelberichte, Verfügungen92,0075115,006601012,00 115,00 1.012,00 13.1.10 Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 92,001523,00300460,00 23,00460,00 13.2Probeentnahme 13.2.3 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probeentnahmeverfahren 92,0075115,006601012,00 115,00 1.012,00 13.2.4 Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen 92,001523,00300460,00 23,00460,00 13.3Überwachung der Fleischhygiene 13.3.6 Mängelberichte, Verfügungen, Zulassungen von Ausnahmen 92,0075115,006601012,00 115,001012,00 13.3.7 Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 92,001523,00300460,00 23,00460,00 13.4Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.7 Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 92,003046,00315483,00 46,00483,00 13.5.5 Mängelberichte, Verfügungen (neu) 92,003046,00315483,00 46,00483,00 13.6 Tierarzneimittelüberwachung 13.6.3 Verfügungen, Zulassungen von Ausnahmen (neu) 92,003046,00315483,00 46,00483,00 13.7Allgemeiner Tierschutz 13.7.5 Überprüfung der Sachkunde (D.O.Q.-Test) 92,001523,00180276,00 23,00276,00 13.7.6 Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 92,006092,00300460,00 92,00460,00 13.7.7 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 92,003046,006601012,00 46,001.012,00 13.8Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.8.3Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere92,003046,00315483,00 46,00483,00 Gebührenrahmen** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.12: Liegenschaften Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 14.1Grundstücksangelegenheiten 14.1.1Auszug aus dem Baulastenbuch – je Grundstück99,001,651829,70 29,70 14.1.2Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 99,001,651829,70 29,70 14.1.2.2Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks99,001,651829,70 29,70 14.1.4Sanierungsrechtlicher Genehmigung nach §§ 144,145 BauGB99,001,656099,00 99,00 14.1.5Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144,145 BauGB99,001,656099,00 99,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: 14.1.4 und 14.1.5 Auf die bisherige Reduzierung (50%) der Gebühr wird im Rahmen der Haushaltssicherung verzichtet. Anlage 3.13: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 15.11Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen 15.11.1Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung - BImSchVO) 80,001,335,16,800,21 7,01 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.13: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS in € mind. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Mind.gebühr o. Spalte 12 in € max. Zeit in Min. separate Aspekte * in € Max.gebühr o. Spalte 15 in € 15.2Jagdwesen 15.2.1Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe96,003048,0090144,00 48,00144,00 15.2.2Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe96,003048,0090144,00 48,00144,00 15.2.3Zweitausfertigigung eines Jagdscheins96,002032,006096,00 32,0096,00 15.2.4Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 JWMG) 96,001524,006096,00 24,0096,00 15.3Sprengstoffwesen 15.3.3Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG96,003048,00120192,00 48,00192,00 15.3.4Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG96,003048,00120192,00 48,00192,00 15.3.5Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 96,003048,0090144,00 48,00144,00 15.3.7Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 96,003048,0090144,00 48,00144,00 15.3.8Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 96,001016,006096,00 16,0096,00 15.3.9Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 96,002540,0090144,00 40,00144,00 15.4Waffenwesen 15.4.1Ausstellung einer Waffenbesitzkarte96,006096,00180288,00 96,00288,00 15.4.2Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte96,003048,0090144,00 48,00144,00 15.4.3Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte96,00 1016,0090144,00 16,00144,00 15.4.4Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins96,002540,0080128,00 40,00 128,00 15.4.5Ausstellung eines Waffenscheins96,006096,00240384,00 96,00384,00 15.4.6Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins96,003048,0090144,00 48,00144,00 15.4.7Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz/ WaffG) 96,003048,0090144,00 48,00144,00 15.4.8Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen (§ 32 WaffG) 96,001016,006096,00 16,0096,00 15.4.14Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG96,002032,006096,00 32,0096,00 15.4.15Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 96,002032,006096,00 32,0096,00 15.5Gaststättenerlaubnisse 15.5.1Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz - GastG)107,00240428,00480856,00 428,00856,00 15.5.2Stellvertretungserlaubnis (9 GastG)107,0060107,00180321,00 107,00321,00 15.5.3Vorläufige Gaststättenerlaubnis107,003053,5060107,00 53,50107,00 15.5.4Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis107,003053,5060107,00 53,50107,00 15.5.5Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG)107,003053,50180321,00 53,50321,00 15.5.6Änderung der Betriebsart107,00120214,00180321,00 214,00321,00 15.5.8Wechsel einer geschäftsführenden Person107,0090160,50150267,50 160,50267,50 15.6Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen Gebührenrahmen** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.13: Ordnungswesen Untere Verwaltungsbehörde 15.6.1Gestattung (§ 12 GastG)107,0030-13,0053,50180321,00 40,50321,00 15.6.2Rücknahme des Antrags auf Gestattung107,001526,7560107,00 26,75107,00 15.6.3Sperrzeitverkürzung107,0060107,00150267,50 107,00267,50 15.6.4Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 107,00120214,00480856,00 214,00856,00 15.8Reisegewerbe 15.8.1Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO)107,00120214,00240428,00 214,00428,00 15.8.2Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs. 2 GewO)107,0060107,00120214,00 107,00214,00 15.8.3Erweiterung einer Reisegewerbekarte107,0060107,00120214,00 107,00214,00 15.8.4Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 2 GewO) 107,0030-13,0053,50180321,00 40,50321,00 15.8.5Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55 b Abs. 2 GewO)107,00120214,00240428,00 214,00428,00 15.9.1Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 107,00120214,00300535,00 214,00535,00 15.10Überwachung von Gewerbebetrieben 15.10.1Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO)107,00180321,00360642,00 321,00642,00 15.10.2Handwerksuntersagungen (16 Abs. 3 Handwerksordnung)107,00180321,00360642,00 321,00642,00 15.10.3Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO - Betriebsschließungen 107,00180321,00360642,00 321,00642,00 15.10.4Aufforderung an Gewerbetreibende zur Vorlage von Unterlagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 107,0060107,00120214,00 107,00214,00 15.10.5Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO107,0060107,00180321,00 107,00321,00 Anmerkung zu 15.6.1 und 15.8.4 Eine volle Übertragung der Arbeitszeit auf die Gebührenschuldner würde zu einer unverhältnismäßig hohen Gebühr führen. Beim Vergleich mit anderen Stadtverwaltungen sind die 40 Euro bereits im oberen Bereich einzusortieren. * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.14: Steuer- und Finanzwesen Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 16.1Unbedenklichkeitsbescheinigung (einfach) 76,001,271215,200,00 15,20 16.2Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt und Fremdsprachig - Englisch) 76,001,272025,330,00 25,33 16.3Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtlicher Art76,001,273240,530,00 40,53 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.15: Tiefbau Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 17.1.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Mindestgebühr 97,00 3782,006335,8951,6687,5579115,277731127,94 115,27 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen Maximalgebühr 97,00 4782,005345,5943,4689,050,007731147,26 1.147,26 Anträge auf Leitungsverlegung Mindestgebühr erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlungen 97,00 3782,006335,8951,6687,55236344,36 344,36 Anträge auf Leitungsverlegung Maximalgebührr erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlungen 97,00 4782,005345,5943,4689,052.3203.443,27 3.443,27 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr82,00 10082,0082,003243,73 43,73 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr97,00 5582,004553,3536,9090,25250376,04 376,04 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Mindestgebühr 82,00 10082,0082,0032,244,01 44,01 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigungen Maximalgebühr 97,00 5582,004553,3536,9090,25417627,24 627,24 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Mindestgebühr 82,00 10082,000,0082,0032,244,01 44,01 Sonstige Leistungen als Straßenbaulastträger (z.B. Gebühr für Gestattungsverträge) Maximalgebühr 97,00 5582,004553,3536,9090,25417627,24 627,24 Gebührenrahmen ** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt 17.4 17.3.1 17.2.1 17.1.2 17.1.1 Anlage 3.16: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Kosten in € separate Aspekte** in € Gebührensatz* in € 18.1Abfallrechtliche Maßnahmen ff 109,001,82180 327,00 327,00 18.2Altlasten und Bodenschutz ff 109,001,82180 327,00 327,00 18.4 Denkmalschutz und Denkmalpflege ff 109,001,8260 109,00 109,00 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 109,001,8230 54,00 54,00 18.9.18 Sonstige Zulassungen nach WHG und WG und auf dieser Grundlage erlassener Rechts-verordnungen 109,001,8230 54,00 54,00 18.9.19 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasserrechtlichen Vorschriften und auf dieser Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109,001,8230 54,00 54,00 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 109,001,8290 163,00 163,00 18.9.3 Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 109,001,8290 163,00 163,00 18.9.8.1 Erdarbeiten und Bohrungen 109,001,8290 163,00 163,00 18.9.11.2 Vorhaben in Gewässerrandstreifen 109,001,8290 163,00 163,00 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.1 Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.2 Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.4 Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in Gewässer 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.5.1 Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.7 Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.8.2 Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung für private Nutzung 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.10.1 Anlagen in, an, über, unter Gewässern 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.10.2 Wasserkraftanlagen 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.10.3 Stauanlagen 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.12 Abwasserbehandlungsanlagen 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.13 Eignungsfeststellung 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.16.2 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – sonstige Vorhaben 109,001,82120 218,00 218,00 18.9.17 Vorhaben in Hochwasserentstehungsgebieten 109,001,82120 218,00 218,00 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 109,001,82180 327,00 327,00 18.9.5.2 Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer 109,001,82180 327,00 327,00 18.9.5.3 Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung 109,001,82180 327,00 327,00 18.9.16.1 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – Bauliche Anlagen - 109,001,82180 327,00 327,00 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 109,001,82240 436,00 436,00 18.9.14 Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, Deich- und Dammbauten 109,001,82240 436,00 436,00 18.9.15 Kiesgewinnung 109,001,82240 436,00 436,00 Kalkulation der Mindestgebühren * = die kalkulierte Mindestgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt ** = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Anlage 3.16: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 18.3Arbeitsschutz 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen 90,00 10090,00 90,00 6090,001320 2.220,004.200,0090,004.200,00 18.3.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 85,00 10085,00 85,00 6085,00840310,001.500,0085,001.500,00 18.5Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 18.5.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 85,00 10085,00 85,00 6085,001500 1.875,004.000,0085,004.000,00 18.7Personanstandswesen 18.7.1 Änderungen oder Feststellungen eines Familiennamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) 128,00 100 128,00 3064,00900384,002.304,0064,002.304,00 18.7.2 Änderungen eines Vornamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) 128,00 100 128,00 3064,0036076,80844,8064,00844,80 Gebührenrahmen ** von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = die kalkulierte Rahmengebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.17: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 18.4.3Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.) 109,001,823054,50 54,50 18.6.5Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 109,001,823054,50 54,50 18.9.8.4Bohrung für Brunnen zur Beregnung109,001,8266,5120,81 120,81 18.9.11.1Auskünfte Gewässerrandstreifen (z. B. Negativbescheinigung)109,001,823054,50 54,50 Kalkulation der Festbetragsgebühren * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anlage 3.17: Juristische Dienste Untere Verwaltungsbehörde Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Std.satz der DS in € BearbZeit in min Aufwand mittlere BearbZeit in € Anzahl der Fälle Aufwand aller Fälle in € Summe der Werteinh. In € Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 18.4.4Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG) 109,00300545,006032700,007.950.000 4,11 Kalkulation der Wertgebühren in Promille * = die kalkulierte Wertgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Promillewert gerundet dargestellt
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Extrahierter Text
Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 1 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 19.12.2023, gültig ab 1.1.2024 Inhalt Allgemeiner Bereich Geb.verz.-Nummer* Allgemeines 1 Bereich Selbstverwaltungsangelegenheiten Geb.verz.-Nummer* Allgemeine Stadtentwicklung 2 Friedhof- und Bestattungswesen 3 Forst 4 Grundstücksbewertung 5 Liegenschaften 6 Marktwesen 7 Ordnungswesen 8 Stadtplanung 9 Tiefbau 10 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 2 Bereich Untere Verwaltungsbehörde Geb.verz.-Nummer* Forst 11 Bauordnung 12 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13 Liegenschaften 14 Ordnungswesen 15 Steuer- und Finanzwesen (Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16 Tiefbau 17 Juristische Dienste 18 ____________________________ *Gebührenverzeichnisnummer Anmerkung: Aus formalen Darstellungsgründen werden Zeit- sowie Werteinheiten in der Spalte „Gebühr in Euro“ wie folgt abgekürzt: Minute – Min. Stunde – Std. Kilometer – km Quadratmeter – m² Kubikmeter – m³ Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 3 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 19.12.2023, gültig ab 1.1.2024 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 1 Allgemeines 1.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 63 – 146 / Std. 1.2 Beratungen und Auskünfte 1.2.1 insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Kartei- en, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Rege- lungen getroffen wurden 63 – 146/ Std. 1.2.2 Auskünfte einfacher Art gebührenfrei 1.3 Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 63 – 146/ Std. 1.4 Beglaubigungen, Bestätigungen, soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist 1.4.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere der genannten Zeichen gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird ein Zeichen mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für das erste die volle Gebühr, für jedes weitere die Hälfte der für die ers- te erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2 – 146* 1.4.2 Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstim- mung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausferti- gungen, Fotokopien und so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.7 hinzu. 3 – 18/ Seite* 1.5 Bescheinigungen 1.5.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes be- stimmt ist 3 – 146* 1.5.2 Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei 1.6 Leistungen nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung 5 – 10.000 Hier Text eingeben Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 4 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 1.7 Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Bü- chern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablich- tungen hergestellt werden) nach Aufwand (der Ausferti- gungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.7.1 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.7.2 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.7.3 für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte 63 – 146/ Std. 1.8 Gebühren in besonderen Fällen nach § 6 dieser Satzung 1.8.1 Abhilfebescheid gebührenfrei 1.8.2 Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.8.3 Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1.8.4 Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlas- sung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.8.5 Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der dieser-Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) . Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 5 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 2 Allgemeine Stadtentwicklung 2.1 Statistische Auswertungen Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Auswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statisti- schen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Kommunalstatistik) 26/ 15 Min. 2.2 Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel-, Baublock- und Baublockseitenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen so- wie auf Rasterebene, Straßenverzeichnis (komplett oder Än- derungen) 26/ 15 Min. 2.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes- und Landesstatistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 26/ 15 Min. 2.4 Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul- und Studienzwe- cken eine um die Hälfte verminderte Gebühr. 13/ 15 Min. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 6 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 3 Friedhof- und Bestattungswesen 3.1 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 20 – 76 3.2 Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Fried- hofsatzung der Stadt Karlsruhe) 37 – 225 3.3 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außer- halb der städtischen Trauerhallen 51 – 204 3.4 Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 30 – 144 3.5 Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat- PKW und ähnlichem 30 – 144 3.6 Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungs- rechten 60 – 288 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 7 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 4 Forst 4.1 Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsauf- wand (Datenselektion und Datenformate) 97/ Std. 4.2 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standort- karten 97/ Std. 4.3 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 Landeswaldgesetz) 97/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 8 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 5 Grundstücksbewertung 5.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung über: 5.1.1 land- und forstwirtschaftliche Flächen 147 – 245 5.1.2 Bauland 147 – 294 5.1.3 sonstige unbebaute Flächen 147 – 294 5.1.4 bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 147 – 294 5.1.5 Eigentumswohnungen, Büroräume, Praxen und Läden (nach dem Wohnungseigentumsgesetz) 147 – 294 5.1.6 Ein- und Zweifamilienhäuser 196 – 294 5.1.7 Mehrfamilienhäuser 294 – 392 5.1.8 Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke 343 – 490 5.1.9 Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene 10 Vergleichsfälle 10 % Zuschlag aus Ziffer 5.1.1 bis 5.1.8 5.2 Auskunft über einen Bodenrichtwert 5.2.1 Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für jeden erteilten Wert und Stichtag 30 – 50 5.2.2 Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Im- mobilienmarktdaten je Grundstück 3 – 10 5.2.3 Bodenrichtwertauskunft über das Internet gebührenfrei 5.3 Ausgabe Immobilienmarktbericht 5.3.1 Immobilienmarktbericht Druckversion 60 5.3.2 Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 50 5.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung 5.4.1 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Werter- mittlungen 107/Std. 5.4.2 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 98/Std. 5.5 Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 Baugesetzbuch - BauGB 5.5.1 Verwaltungsakt Anordnung zur „Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 BauGB“ 98/Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 9 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 6 Liegenschaften 6.1 Verzeichnis der Bebauungspläne 6.1.1 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie - 32 6.1.2 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie - 34 6.1.3 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie - 42 6.1.4 Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je Quad- ratdezimeter 1 6.2 Vorkaufsrecht Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB) 44 – 259 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 10 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 7 Marktwesen 7.1* Christkindlesmarktzulassung 130 – 217 7.2* Jahrmarktzulassung 87 – 174 7.3* Wochenmarktzulassung 261 – 391 7.4* Wochenmarktänderungszulassung 130 – 217 7.5* Wochenmarkt - Tageszulassung 10 – 17 7.6 Kunsthandwerkermarktzulassung gebührenfrei 7.7 Ablehnung über die Zulassung nach den Ziffern 7.1 bis 7.6 gebührenfrei * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 11 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8 Ordnungswesen 8.1 Beglaubigungen, Bestätigungen von Schulzeugnissen, unabhängig von der Seitenzahl 1,50*/ Zeugnis 8.2 Bestattungsrecht 8.2.1 Anordnung der Bestattung (§31 Abs. 2 Bestattungsgesetz BW - BestattG) 85 – 255 8.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) 17 – 85 8.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 35 BestattG) 17 – 85 8.2.4 Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen 85/ Std. 8.2.5 Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG) 35 – 85 8.2.6 Erstellung des Kostenbescheides polizeirechtlich veranlasster Bestattungen 85/ Std. 8.2.7 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungs- gesetz/ BestattG) 14 – 85 8.3 Eheschließung 8.3.1 Eheschließung außerhalb der Diensträume am Amtssitz 71 – 496 8.3.2 Eheschließungen − im Klassizistischen Zimmer des Haus Solms − Raum Fidelitas − im Trausaal der Karlsburg Durlach − im Bürgersaal des Stadtamt Durlach − im Rathaus Hohenwettersbach − im Rathaus Stupferich − im Rathaus Wolfartsweier gebührenfrei 8.3.3 Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 49 - 99 8.4 Feiertagsrecht 8.4.1 Feiertagsrecht Befreiungen/ Ausnahmegenehmigungen von den Vorschrif- ten des Feiertagsgesetzes 53 – 535 8.5 Fischereiwesen 8.5.1 Ausstellung eines Fischerscheines zuzüglich Fischereiabgabe 24 – 48 8.5.2 Ersatzausstellung Fischereischein 16 – 48 8.5.3 Gebühr für die Erhebung der Fischereiabgabe 16 – 48 8.5.4 Ausstellung einer Bescheinigung der Fischerprüfung 24 – 96 8.5.5 Bescheinigung Vorkaufsrecht nach § 8 Fischereigesetz (Grundstücke an Gewässern) 96/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 12 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.6 Fundsachen 8.6.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei nicht-technischen Sachen bis 100 EUR: 3 bis 200 EUR: 6 bis 500 EUR: 15 bis 1.000 EUR: 30 bei Sachwert über 1.000 EUR = 4% des Wertes, jedoch immer mindestens 3 8.6.2 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei technischen Sachen 8.6.2.1 Sachwert der Fundsache über 100 Euro 40 8.6.2.2 Sachwert der Fundsache unter 100 Euro 15 8.6.3 Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 4 – 31 8.7 Gaststättenrecht 8.7.1 Sperrzeitverkürzung 53 – 214 8.7.2 Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) bis zu vier Tage 40 – 374 8.7.3 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 26 – 107 8.7.4 Auflagen und Anordnungen (§ 12 Abs. 3 und § 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung - GastVO) 214 – 856 8.8 Gewerbewesen 8.8.1 Auskunft aus dem Gewerberegister 15 8.8.2.1 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, -um- und -abmeldung (§ 15 Gewerbeordnung - GewO) 35 – 214 8.8.2.2 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 53 – 124 8.8.3 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 8.8.3.1 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO 107 – 321 8.8.3.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reise- gewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 40 – 321 8.8.3.3 Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsge- setz (LadenÖG) 53 – 160 8.8.3.4 Spiele 8.8.3.4.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmög- lichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) - Aufstellererlaubnis bundesweit - Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 1.700 – 2.000 500 – 750 8.8.3.4.2 Rücknahme des Antrages zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) 107/ Std. 8.8.3.4.3 Widerruf der Aufstellererlaubnis 107/Std. 8.8.3.4.4 Ablehnung der Aufstellererlaubnis 107/Std. 8.8.3.5 Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 GewO) 8.8.3.5.1 Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten - ein Gerät - zwei Geräte 257 – 471 407 – 621 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 13 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.8.3.5.2 Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte) Betreiber ungleich Aufsteller 107 – 321 zuzüglich 150 pro Gerät 8.8.3.5.3 Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.5.4 Ablehnung der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.5.5 Widerruf der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.6 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Ge- winnmöglichkeit (§ 33d Abs. 1 GewO) 214 – 321 8.8.3.7 Erlaubnis nach § 60a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltun- gen eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 S. 1 GewO 214 – 321 8.8.3.8 Spielhallenerlaubnis 8.8.3.8.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO in Verbindung mit § 41 Landes- glücksspielgesetz) 642 – 1.248 zuzüglich 500 pro Gerät 8.8.3.8.2 Rücknahme des Antrages auf Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.3 Widerruf der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.4 Ablehnung der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.5 Auflagenverfügung zur Spielhallenerlaubnis 214 – 856 8.8.3.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 8.8.3.9.1 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermitt- lungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteige- rungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 356 – 713 8.8.3.9.2 Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungs- verordnung (BewachV) 53 – 214 8.8.3.9.3 Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) 214 – 535 8.9 Kirchenaustrittsverfahren 8.9.1 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung (§ 1 Kirchensteuergesetz in Verbindung mit Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kir- chenaustrittsverfahren) 35 – 85 pro Person 8.9.2 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung für Kinder unter 14 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil beurkundet wird gebührenfrei 8.9.3 Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 17 – 85 8.10 Meldeangelegenheiten 8.10.1 Einfache Auskunft aus dem Melderegister 4 – 20 8.10.2 Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister 6 – 73 8.10.3 Archivauskunft aus Meldedatei 13 – 121 8.10.4 Gruppenauskunft aus dem Melderegister 25 einmalig zuzüglich 0,10 pro Person 8.10.5 Schriftliche Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen zu Einzelpersonen 4 – 16 8.10.6 Meldebescheinigung nach § 18 BMG 2 – 10 8.10.7 Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 81/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 14 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.10.8 Anordnung zur Mitwirkung des Wohnungsgebers bei Auf- enthaltsermittlungen 81/ Std. 8.10.9 Amtshandlungen der Meldebehörde 8.10.9.1 An-, Um- und Abmeldung von Amts wegen 81/ Std. 8.10.9.2 Selbstauskunft an den Betroffenen nach § 10 BMG gebührenfrei 8.10.9.3 Berichtigung und Vervollständigung des Melderegisters gebührenfrei 8.10.9.4 Übermittlung von Daten an den Suchdienst gebührenfrei 8.10.9.5 Ablehnung eines Antrages auf Eintragung einer Auskunfts- sperre in das Melderegister 81/Std. 8.10.9.6 Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister gebührenfrei 8.10.9.7 Ablehnung eines Antrages auf Datenberichtigung im Melde- register 81/ Std. 8.11 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 8.11.1 Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz - PolG) 192 – 768 8.11.2 Einstufung gefährlicher Hunde (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde - Pol- VOgH) 192 – 768 8.11.3 Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 192 – 768 8.11.4 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 32 – 112 8.11.5 Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 6 PolVOgH) 96 – 480 8.11.6 Aufhebung Leinenzwang (§§ 1, 3 PolG) beziehungsweise Aufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 96 – 480 8.11.7 Kontakt- und Annäherungsverbot (§§ 1, 3 PolG) 96 – 480 8.11.8 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rück- kehrverbot und Annäherungsverbot (§ 30 PolG) 96 – 480 8.11.9 Sicherstellungsverfügung (§ 37 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.10 Beschlagnahmeverfügung (§ 38 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.11 Einziehungsverfügung (§ 39 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.12 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektions- schutzgesetz) 96/ Std. 8.11.13 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion pro Verkaufs- /Ausgabestand 96 – 267 ab dem zweiten Stand zuzüglich je 75 8.12 Pass- und Ausweiswesen 8.12.1 Verwahrungsgebühr für einen beantragten, innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholten Pass oder Ausweis 20 8.12.2 Verfügung zur Einziehung von Identitätsdokumenten nach §29 Personalausweisgesetz (PAuswG) analog §12 Passgesetz (PassG) 81/Std. 8.12.3 Verfügung zur Passversagung oder zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Passes nach § 7 PassG 81/Std. 8.12.4 Verfügung zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Ausweises nach § 6 Abs. 7 PAuswG 81/Std. 8.12.5 Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von der Ausweis- pflicht 81/Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 15 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.12.6 Verfügung zur Durchsetzung der Ausweispflicht 81/Std. 8.13 Personenstandssachen 8.13.1 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E- Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (außerhalb der Karlsru- her Standesämter) 8 – 11 8.13.2 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E- Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (innerhalb der Karlsru- her Standesämter) gebührenfrei 8.14 Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 6 Abs. 5 Son- dernutzungsgebührensatzung) 80/ Std. 8.15 Tiertransportkosten 8.15.1 Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach Polizeigesetz) 23 8.15.2 Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive an- schließendem Transport 69* 8.16 Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnah- men (§§ 8, 63 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungs- gesetz - LVwVG) 34 – 73 8.17 Unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Straßenverkehr Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öf- fentlichen Verkehrsraum im Rahmen einer unerlaubten Son- dernutzung (Schrottverfahren) 8 – 84 8.18 Bearbeitungsgebühr bei in Verlust geratener Kassenkarte 81/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 16 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 9 Stadtplanung 9.1 Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f, 11a Einkom- mensteuergesetz (EStG) 0,17 % der Investiti- onssumme 9.2 Entscheidungen über erhaltenswürdige Bausubstanz 9.2.1 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 Energieeinsparungs-verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 172 9.2.2 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 276 9.2.3 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 172 9.2.4 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 276 9.3 Auskünfte zu Grundstücken 9.3.1 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grund- stücken (je Einzelgrundstück) 128 9.3.2 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weite- ren Grundstückes, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 9.3.1 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 64 9.3.3 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 9.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 25/Grundstück 9.3.4 Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 68 9.4 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegen- schaften Ziffer 6.1 9.5 Auskünfte aus Akten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformati- onsgesetz (UIG) 103 / Std. 9.6 Abbruchgenehmigung in Gebieten mit Erhaltungssatzung 119 / Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 17 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 10 Tiefbau 10.1 Stadtentwässerung 10.1.1 Grundstücksentwässerung 10.1.1.1 Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des An- schlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnli- che) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im We- ge der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anla- gen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukos- tensumme, in Anleh- nung an die in Ziffer 12.5.1 des Gebüh- renverzeichnisses ermittelten, auf volle 500 aufgerundeten Gesamtbaukosten, mindestens 172 10.1.1.2 Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufender Ziffer 11.1.1.1 er- hoben wurde 1 / 4 bis 1 / 3 der Gebühr nach Ziffer 10.1.1.1, mindestens 172 10.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorüberge- henden Grundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseran- lagen 190 10.1.2 Sondernachschauen 10.1.2.1 Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstücksei- gentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprü- fung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanla- gen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgif- tungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 41/30 Min. 10.2 Straßen in städtischer Baulast 10.2.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 114 –1.147 10.2.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.443 10.3 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 10.4 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigun- gen 44 – 627 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 18 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 10.5 Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- beziehungsweise Bundesstraßen analog anzuwenden. 44 – 627* * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 19 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 11 Forst 11.1 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 11.1.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für forstbetriebliche Einrichtungen sowie Leitungsschneisen (§ 9 Abs. 7 Landeswaldgesetz/ LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als einem Hektar (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges inner- halb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Gehe- ges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.8 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.9 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 97/ Std mindestens 388 11.1.10 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 145 11.1.11 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 194 je Genehmigung 11.1.12 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzel- veranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 194 11.1.13 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreis- sowie waldbesitzübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 267 11.1.14 Genehmigung für das gewerbliche Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse innerhalb der Grenze des Stadtkreises 97/ Std. mindestens 194 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 20 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 11.1.15 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errich- tung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 11.1.16 Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 11.1.17 Ausstellen von Durchfahrtsgenehmigungen für gewerbliche Vorhaben, die über ein geringes Maß hinaus gehen inner- halb der Grenze des Stadtkreises 48 je Fahrzeug 11.2 Jagdwesen 11.2.1 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz - JWMG) 97/ Std. 11.2.2 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen in der gewerblichen Nutzung (§ 13 Abs. 4 JWMG) 97/ Std. mindestens 194 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 21 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12 Bauordnung Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, zum Beispiel nach - Wasserrecht - Denkmalschutzrecht - Sanierungssatzung - Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwal- tungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet wer- den, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigen- leistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 12.1 Allgemeine Leistungen 12.1.1 Akteneinsicht je Objekt - üblicher Aufwand - erheblicher Aufwand oder Einsicht in Statikakten - mit rechtlicher Prüfung (§ 29 Landesverwaltungsver- fahrensgesetz - LVwVfG, Landesinformationsfrei- heitsgesetz - LIFG) - digital - digital mit Scanauftrag 54 108 108/ Std. 54 108 12.1.2 Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 54 12.1.3 Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1 üblicher normaler Aufwand pro Nachbar 36 12.1.3.2 umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 81 12.1.4 Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebührenfrei, 108/ Std. 12.2 Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 270 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 22 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.3 Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen 12.3.1 Befreiungen Bodenrichtwert = BRW Fläche = m² Grundflächenzahl = GRZ Geschossflächenzahl = GFZ Baumassenzahl = BMZ Bruttogeschossfläche = BGF Landesbauordnung = LBO Baunutzungsverordnung = BauNVO 12.3.1.1 Befreiung von der Art der baulichen Nutzung BRW x m² x 10 % mindestens 408 12.3.1.2 Befreiung von Überschreitung GRZ, GFZ, BMZ etc. BRW x m² x 10 % mindestens 408 12.3.1.3 Befreiung zum Vor- und Zurücktreten von der Baulinie, Überschreitung Baugrenze, Bautiefe - Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten - sonstige Wohngebäude sowie Wohn- und Ge- schäftsgebäude - Gewerbe - Anlagen für sonstige Zwecke - Garagen - Nebenanlagen jeweils mindestens 408 20 % BRW x m² 20 % BRW x m² x Anzahl Vollgeschosse 10 % BRW x m² x Höhe m 10 % BRW x m² 5 % BRW x m² x Anzahl Geschosse 3 % BRW x m² 12.3.1.4 Befreiung von der Anzahl Geschosse je Gebäude m² BGF x 5 % BRW mindestens 408 12.3.1.5 Befreiung von der Anzahl Wohnungen m² x 10 mindestens 408 12.3.1.6 Befreiung von Dachneigung Grundfläche x Diffe- renz mindestens 408 12.3.1.7 Befreiung von Sockel-, Kniestock-, Wandhöhe Grundfläche x Diffe- renz x 10 mindestens 408 12.3.1.8 Befreiung von Firstrichtung, Dachform etc. 457 12.3.1.9 Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Län- ge/Höhe über das zulässige Maß 457 12.3.1.10 Befreiung von Dachbegrünung 457 12.3.1.11 Sonstige Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans 457 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 23 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.3.1.12 Befreiungen nach § 56 V LBO 10 % der eingespar- ten Baukosten mindestens 408 12.3.2 Ausnahmen 12.3.2.1 Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung BGF x BRW x 3 % mindestens 408 12.3.2.2 sonstige Ausnahme nach der BauNVO und dem Bebauungs- plan 457 12.3.2.3 Ausnahme nach der LBO 10 % der eingespar- ten Baukosten mindestens 408 12.3.3 Abweichungen 457 12.4 Bauvoranfrage sowie Entscheidungen nach § 50 V LBO 12.4.1 Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 108/ Std. mindestens 324 12.4.2 Zurücknahme einer Bauvoranfrage 108/ Std. 12.4.3 Ablehnung eines Antrags auf Bauvorbescheids 108/ Std. mindestens 324 12.4.4 Entscheidungen über verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 V LBO 108/ Std. mindestens 324 12.4.5 Zurückweisung eines Antrags auf Bauvorbescheid ohne Sa- chentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.5 Genehmigungsverfahren 12.5.1 Erteilung einer Baugenehmigung 6 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 5,2 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.3 Genehmigung von Nutzungsänderungen 12.5.3.1 Genehmigung von Nutzungsänderungen in Wohnen ohne oder mit geringfügigen Baumaßnahmen m² x 0,75 % BRW mindestens 432 12.5.3.2 Genehmigung von sonstigen Nutzungsänderungen ohne oder mit geringfügigen Baumaßnahmen m² x 1 % BRW mindestens 432 12.5.4 Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) 12.5.4.1 Genehmigung von Werbeanlagen für Eigenwerbung am Ort der Leistung unter Berücksichtig der werbewirksamen Fläche - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen mit bewegtem Bild/Licht - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen - sonstige Werbeanlagen Die m²-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu bestimmen. jeweils mindestens 324 300/ m² 200/ m² 100/ m² Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 24 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.5.4.2 Genehmigung von Werbeanlagen für Fremdwerbung unter Berücksichtig der werbewirksamen Fläche - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen mit bewegtem Bild/Licht - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen - sonstige Werbeanlagen Die m²-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu bestimmen. jeweils mindestens 324 600/ m² 400/ m² 200/ m² 12.5.5 Erteilung einer unselbstständigen Nachtragsbaugenehmi- gung 108/ Std. mindestens 324 12.5.6 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Baukosten, mindestens 324 12.5.7 Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung 5 % der Gebühr nach Ziffern 12.3, 12.5.1 bis 12.5.5, mindestens 324 12.5.8 Erteilung einer Teilbaugenehmigung 108/ Std. mindestens 324 12.5.9 Erteilung einer Teilbaufreigabe 108 12.5.10 Zurücknahme eines Bauantrags 108/ Std. 12.5.11 Ablehnung eines Bauantrags 108/ Std. mindestens 324 12.5.12 Zurückweisung eines Bauantrags ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.6 Kenntnisgabeverfahren 12.6.1 Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen 2 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.6.2 Mitteilung über Hinderungsgründe 108/ Std. mindestens 216 12.6.3 Zurücknahme oder Zurückweisung 108/ Std. 12.7 Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7.1 für die ersten beiden Teilungseinheiten 324 12.7.2 für jede weitere Einheit/auch nachträgliche 108 12.7.3 für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 108 12.7.4 ab dem dritten bescheinigten Plansatz je 54 12.7.5 Zurücknahme oder Zurückweisung 108 12.8 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8.1 im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung 0,5 ‰ der Baukosten mindestens 108 12.8.2 für bis zu zwei angeordnete Abnahmen 0,5 ‰ der Baukosten mindestens 108 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 25 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.8.3 Baukontrolle, Nachschau 12.8.3.1 mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung 324 12.8.3.2 ohne gesonderten Schriftverkehr 108/ Std. 12.8.4 Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten 81 – 864 12.8.5 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brand- verhütungsschau pro notwendige Sachbearbeiter 108/ Std. 12.8.6 Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau 108/ Std. 12.8.7 Förmliche Anordnung im Rahmen der Brandverhütungsschau 108/ Std. 12.8.8 Genehmigung von Einzelveranstaltungen 108/ Std. 12.9 Baupolizeirechtliche Maßnahmen 12.9.1 Bauordnungsbehördliche Anordnungen 108/ Std. mindestens 324 12.9.2 Baueinstellung 432 12.9.3 sonstige förmliche Entscheidung 108/ Std. mindestens 216 12.10 Schornsteinfegerwesen 12.10.1 Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger 432 12.10.2 Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 324 12.10.3 Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 972 12.10.4 Anordnungen und förmliche Entscheidungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens 108/ Std. 12.11 Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet, siehe Ziffer 18.4. 12.12 Entscheidungen aufgrund EWärmeG 12.12.1 Befreiung nach § 19 EWärmeG 162 12.12.2 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 12.12.3 Anordnung zur Umsetzung von Pflichten aus dem EWärmeG 108/ Std. mindestens 324 12.13 Bescheinigungen im Zusammenhang mit Gaststättengesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Gewerbe- und Handwerksrecht, Spielhallengesetz und anderen 12.13.1 Bescheinigung ohne Mängelbericht 216 – 324 12.13.2 Bescheinigung mit Auflagen 324 – 648 12.13.3 Ablehnung der Bescheinigung 108/ Std. 12.13.4 Zurücknahme, Zurückweisung 108/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 26 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.14 Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Verbot des unbefug- ten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten Poli- zeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebüh- renfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr, soweit die Veran- staltung gemeinnützigen Zwecken dient. Für politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr. Die Regelungen zur Gebührenfreiheit für die Anbringung von Wahlplakaten vor allgemeinen Wahlen, allgemeinen Abstimmungen und dergleichen bleiben hiervon unberührt. 12.14.1 Plakate - für die ersten 20 - für jedes weitere 162 2 – 4 12.14.2 Großflächenplakat 108 – 162 12.14.3 Brückenbanner (je Spanntransparent) Für eingetragene Vereine sind zwei Banner oder Transparen- te im Kalenderjahr für ihre eigene Veranstaltungswerbung gebührenfrei. 108 – 162 12.15 Entscheidungen aufgrund KlimaG 12.15.1 Anordnungen aufgrund KlimaG 108/ Std. mindestens 324 12.15.2 Befreiung von der Pflicht zur Installation einer Photovoltaik- anlage 457 12.16 Entscheidungen aufgrund sozialer Erhaltungssatzung 12.16.1 Erteilung einer Genehmigung aufgrund § 172 BauGB - bei Baukosten bis 20.000 - bei Baukosten bis 50.000 - bei Baukosten ab 50.000 50 100 150 12.16.2 Zurückweisung eines Antrags ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.16.3 Zurücknahme eines Antrags 108/ Std. 12.16.4 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 27 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13.1 Betriebskontrollen 13.1.1 Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, An- lagen und Betrieben 92/ Std. 13.1.2 Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde 92/ Std. 13.1.3 Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis 92/ Std. 13.1.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren 92/ Std. 13.1.5 Kontrolle/ Besichtigung auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 92/ Std. 13.1.6 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort 92/ Std. 13.1.7 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen telefo- nisch 7/ Anruf 13.1.8 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.1.9 Mängelberichte, Verfügungen 115 – 1.012 13.1.10 Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Er- laubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 23 – 460 13.1.11 Genusstauglichkeitsbescheinigung 92/ Std. 13.1.12 Erstellen einer RASFF-/RAPEX-Meldung; Follow up 92/ Std. 13.2 Probeentnahme 13.2.1 Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.2.2 Kontrollen, Probenahmen und Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen der Zolleinfuhr 92/ Std. 13.2.3 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probe- entnahmeverfahren 115 – 1.012 13.2.4 Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen 23 – 460 13.2.5 Eröffnung/ Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 23/ Gutachten 13.2.6 Erstellen einer AAC-Meldung 138/ Meldung 13.3 Überwachung der Fleischhygiene 13.3.1 Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.2 Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.3 Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichi- nenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.3.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 15 13.3.3.2 Untersuchung Tierkörper vor Ort 46 13.3.3.3 Untersuchung Tierkörper im Amt 23 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 28 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13.3.3.4 Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchun- gen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlach- tungen 7 zuzüglich externer Untersuch- ungskosten und km- Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 13.3.4 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitglieds- staaten oder anderen EWR-Staaten 92/ Std. 13.3.5 Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 92/ Std. 13.3.6 Mängelberichte, Verfügungen, EU-Zulassungen 115 – 1.012 13.3.7 Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigun- gen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligun- gen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 23 – 460 13.3.8 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 23 13.4 Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.4.2 Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung und Reise- verkehr mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 92/ Std. 13.4.3 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren 92/ Std. 13.4.4 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46 13.4.5 Gesundheitszeugnis Bienen 15/ Zeugnis 13.4.6 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr - Standard - mit erhöhtem Aufwand - mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhal- tungsbetrieb - mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhal- tungsbetrieb und TRACES-Bescheinigung 30 61 69 92 13.4.7 Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 483 13.5 Tierische Nebenprodukte 13.5.1 Mitwirkung im Rahmen des Zulassungsverfahrens 92/ Std. 13.5.2 Registrierung von Betrieben 92/ Std. 13.5.3 Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.5.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 92/ Std. 13.5.5 Mängelberichte, Verfügungen 46 – 483 13.6 Tierarzneimittelüberwachung 13.6.1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.6.2 Nachkontrolle von Einrichtungen und Betrieben 92/ Std. 13.6.3 Verfügungen, Zulassungen von Ausnahmen 46 – 483 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 29 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13.7 Allgemeiner Tierschutz 13.7.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.7.2 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 92/ Std. 13.7.3 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46 13.7.4 Kontrollen im Rahmen der Antragsbearbeitung nach § 11 TierSchG 92/ Std. 13.7.5 Überprüfung der Sachkunde / D.O.Q. Test 23 – 276 13.7.6 Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 92 – 460* 13.7.7 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnis- se, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließ- lich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 1.012 13.7.8 Rassenbegutachtung bei Hunden 46/ Begutachtung 13.8 Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.8.1 Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen 92/ Std. 13.8.2 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Proto- koll/ Bericht 92/ Std. 13.8.3 Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 46 – 483 13.8.4 Stellungnahmen für übergeordnete Behörden 92/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (ver- gleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 30 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 14 Liegenschaften 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Grundstück 29 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 29 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Grundstücks 29 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 99/ Std. 14.1.4 Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) 99 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144, 145 BauGB 99 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 31 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15 Ordnungswesen 15.1 Heime 15.1.1 Erteilung von Anordnungen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) 96/ Std. 15.1.2 Überwachung und Begehung von Heimen gebührenfrei 15.2 Jagdwesen 15.2.1 Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.2 Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.3 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 32 – 96 15.2.4 Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – JWMG) 24 – 96 15.3 Sprengstoffwesen 15.3.1 Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährli- chen Stoffen (§7 Abs. 1 Sprengstoffgesetz - SprengG) 96/ Std. 15.3.2 Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsge- fährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 96/ Std. 15.3.3 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.4 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.5 Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 48 – 144 15.3.6 Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 96/ Std. 15.3.7 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 48 – 144 15.3.8 Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 16 – 96 15.3.9 Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 40 – 144 15.3.10 Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 96/ Std. 15.3.11 Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.3.1 bis 15.3.10 aufgeführt sind 96/ Std. 15.4 Waffenwesen 15.4.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 96 – 288 15.4.2 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitz- karte 48 – 144 15.4.3 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 16 – 144 15.4.4 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 40 – 128 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 32 Laufende Nummer Öffentliche Leistung 96 – 384 15.4.5 Ausstellung eines Waffenscheins 48 – 144 15.4.6 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 48 – 144 15.4.7 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz - WaffG) 24 – 96 15.4.8 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuer- waffenpasses sowie sonstige Eintragungen 16 – 96 15.4.9 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 96/ Std. 15.4.10 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 96/ Std. 15.4.11 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 96/ Std. 15.4.12 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 40 – 144 15.4.13 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahme- bewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnah- men nach dem WaffG 96/ Std. 15.4.14 Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 32 – 96 15.4.15 Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 32 – 96 15.4.16 Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und -händler (§ 31 WaffG) 96/ Std. 15.4.17 Widerruf, Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags 96/ Std. 15.5 Gaststättenerlaubnisse 15.5.1 Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz - GastG) 428 – 856 15.5.2 Stellvertretungserlaubnis (9 GastG) 107 – 321 15.5.3 Vorläufige Gaststättenerlaubnis 53 – 107 15.5.4 Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 53 – 107 15.5.5 Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) 53 – 321 15.5.6 Änderung der Betriebsart 214 – 321 15.5.7 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 107/ Std. 15.5.8 Wechsel einer geschäftsführenden Person 160 – 267 15.5.9 Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis 107/ Std. 15.5.10 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststät- tenerlaubnissen 107/ Std. 15.6 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6.1 Gestattung (§ 12 GastG) 40 – 321 15.6.2 Rücknahme des Antrags auf Gestattung 26 – 107 15.6.3 Sperrzeitverkürzung 107 – 267 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 33 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15.6.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 214 – 856 15.7 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.7.1 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung - GewO) 107/ Std. 15.7.2 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestell- ter Personen (§ 47 GewO) 107/ Std. 15.8 Reisegewerbe 15.8.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 214 – 428 15.8.2 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60d Abs. 2 GewO) 107 – 214 15.8.3 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 107 – 214 15.8.4 Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55a Abs. 2 GewO) 40 – 321 15.8.5 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 214 – 428 15.9 Messen, Ausstellungen Märkte sowie Volksfeste 15.9.1 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 214 – 535 15.10 Überwachung von Gewerbebetrieben 15.10.1 Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) 321 – 642 15.10.2 Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 321 – 642 15.10.3 Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO - Betriebsschließungen 321 – 642 15.10.4 Aufforderung an Gewerbetreibende zur Vorlage von Unter- lagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 107 – 214 15.10.5 Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 107 – 321 15.11 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.11.1 Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung - BImSchV) 7* 15.12 Prostituiertenschutzgesetz 15.12.1 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG (Prostitutionsstät- te, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeug, Prosti- tutionsvermittlung) 96/ Std. 15.12.2 Erteilung einer Stellvertretererlaubnis (§ 13 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.3 Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis 96/ Std. 15.12.4 Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§ 25 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.5 Rücknahme des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 96/ Std. 15.12.6 Widerruf/ Ablehnung der Erlaubnis nach § 12 oder 13 Prost- SchG 96/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 34 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 16 Steuer- und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangele- genheiten) 16.1 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, einfach (§§ 2 und 4 Gaststättengesetz - GaststättenG, § 35 Gewerbeord- nung - GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 15 16.2 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt oder in englischer Sprache) (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftver- kehrsgesetz) 25 16.3 Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtli- cher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40 16.4 Verwaltungsgebühr für bei der Abwicklung von Bezahlvor- gängen mutwillig verursachten oder besonderen Verwal- tungsaufwand 76/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 35 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 17 Tiefbau 17.1 Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 115 – 1.148 17.1.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.442 17.2 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 17.3 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigun- gen 43 – 627 17.4* Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 43 – 627 * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 36 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS- Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18.1 Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1.1 Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsge- setzes (KrWG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nach § 62 KrWG 109/ Std. mindestens 327 18.1.2 Ausnahmen von den Pflichten zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungs- anlagen nach § 28 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.3 Verpflichtungen, Festsetzungen und Anordnungen nach § 29 KrWG 109/ Std. 18.1.4 Anordnungen zur Auskunftserteilung und Duldung der Prü- fung nach § 47 Absatz 3 KrWG 109/ Std. 18.1.5 Anordnungen nach § 51 KrWG 109/ Std. 18.1.6 Anordnungen nach § 59 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.7 Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrWG, erforderlichen- falls mit der Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen 109/ Std. 18.1.8 Erteilung von Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie deren Änderung und Verlängerung 109/ Std. 18.1.9 Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach § 18 Abs. 5 und 6 sowie § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.10 Untersagungen nach § 18 Abs. 5 und § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.11 Anordnungen nach § 19 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) 109/ Std. 18.1.12 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Verpa- ckungsverordnung (VerpackV) 109/ Std. 18.1.13 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altöl- verordnung (AltölV) 109/ Std. 18.1.14 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altfahr- zeugverordnung (AltfahrzeugV) 109/ Std. 18.1.15 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 109/ Std. 18.1.16 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Batte- riegesetz (BattG) 109/ Std. 18.1.17 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) 109/ Std. 18.1.18 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) 109/ Std. 18.1.19 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Gewer- beabfallverordnung (GewAbfV) 109/ Std. 18.1.20 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Bioab- fallverordnung (BioAbfV) 109/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 37 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.1.21 Überprüfung der Zulassung von Deponien nach Deponiever- ordnung (DepV) 109/ Std. mindestens 327 18.1.22 Überwachung der Zulassung und des Betriebs von Deponien 109/ Std. 18.1.23 Sonstige Überwachungsmaßnahmen und Verfahren nach abfallrechtlichen Vorschriften 109/ Std. 18.2 Altlasten und Bodenschutz 18.2.1 Anordnungen nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Bundesboden- schutzgesetz (BBodSchG) 109/ Std. mindestens 327 18.2.2 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 BBodschG 109/ Std. mindestens 327 18.2.3 Behördliche Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.4 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BBodSchG 109/ Std. 18.2.5 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 109/ Std. 18.2.6 Ergänzende Anordnungen nach § 16 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.7 Anordnungen nach Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetz (LBodSchAG) 109/ Std. 18.3 Arbeitsschutz 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssi- cherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen Soweit dort Gebührentatbestände enthalten sind, erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend der Verordnung des Wirt- schaftsministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums (Gebührenverordnung Wirtschaftsministerium – GebVO WM) in der jeweils gültigen Fassung 109 – 5.000 18.3.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Gerä- te- und Produktsicherheitsgesetz, dem Gesetz über überwa- chungsbedürftige Anlagen, der Betriebssicherheitsverord- nung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 109 – 1.850 18.3.3 Erlaubnisse nach § 18 Absatz 1 der Betriebssicherheitsver- ordnung Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 38 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.4 Denkmalschutz und Denkmalpflege 18.4.1 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen zur Durch- führung des Denkmalschutzgesetzes 109/ Std. 18.4.2 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung 109/ Std. 18.4.3 Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichen Fra- gestellungen (wie Denkmalstatus und andere) 54/ Objekt 18.4.4 Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteu- ergesetz (EStG) 4 ‰ der Antragsumme mindestens 109 18.5 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teil- genehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mit- gerechnet. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zu- sätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5.1 Genehmigungen, Zulassungen vorzeitigen Beginns, Vorbe- scheide Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung 18.5.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bun- desimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 109/ Std. 18.5.3 Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 109/ Std. 18.6 Naturschutz und Landschaftspflege 18.6.1 Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Gestattungen nach Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Naturschutzge- setz Baden-Württemberg - NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 18.6.2 Entscheidungen über die Erlaubnis zur Entfernung von Ge- hölzen (analog zu Entscheidungen gemäß §§ 5 - 8 der städ- tischen Baumschutzsatzung) gebührenfrei 18.6.3 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Naturschutzrechts und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 39 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.6.4 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach Ziffer 18.6.3 zu Zwecken der Forschung und Lehre, Bildung oder dem Natur- und Artenschutz dienenden Projekten gebührenfrei 18.6.5 Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 54 für das erste Flur- stück, zuzüglich 15 für je- des weitere 18.6.6 Kontroll- und Überwachungstätigkeiten sowie Anordnungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften des BNatSchG, NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsver- ordnungen 109/ Std. 18.7 Personenstandswesen 18.7.1 Änderungen oder Feststellungen eines Familiennamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) 64 – 2.304 18.7.2 Änderungen eines Vornamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) 64 – 844 18.8 Umweltinformation Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffent- lichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LU- IG) werden Gebühren nach dem Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg erhoben (UVwG) 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9.1 Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) 109/ Std. mindestens 218 zu- züglich 0,50 pro 1 m³ 18.9.2 Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1, Ziffer 3 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.3 Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.4 Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4, 57 WHG) bei Niederschlagswasser bei sonstigem Abwasser/Industrieabwasser 109/ Std. mindestens 218 zuzüglich 190 pro 1.000 m² entwässer- ter Fläche 6,50 Euro je 1 m³/2h 18.9.5.1 Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 218, zu- züglich 2,50 pro 1.000 m³ Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 40 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.9.5.2 Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zu- züglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.5.3 Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zu- züglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.6 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach WHG und WG und AwSV (§ 100 WHG, § 75 Wassergesetz Baden- Württemberg – WG, § 46 Abs. 4 AwSV) 109/ Std. 18.9.7 Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen (§ 8 WHG, § 14 Abs. 1 Ziffer 5 WG) 109/ Std. mindestens 218, zu- züglich 100 pro 1.000 m² entwässer- ter Fläche 18.9.8.1 Erdarbeiten und Bohrungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.8.2 Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung für private Nutzung (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) sowie Erdwärmenutzung für gewerbliche Wirtschaft und Bereich öffentlicher Einrichtungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen - AwSV) 109/ Std. mindestens 218 18.9.8.3 Bohrungen für Brunnen zur Beregnung (§ 8 WHG, §§ 43 Abs. 2, 103 Ziffer 7 WG) Entnahmemenge < 1.000 m³/a 120 je Brunnen 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.1 Anlagen in, an, über, unter Gewässern (§ 36 WHG, §§ 28, 14 Abs. 1 Ziffer 1-3 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.2 Wasserkraftanlagen (§§ 34, 35 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.3 Stauanlagen (§ 34 WHG, § 63 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.11.1 Auskünfte zu Gewässerrandstreifen, zum Beispiel Negativbe- scheinigungen (§ 29 Absatz 6 WG) 54 für das erste Flur- stück, zuzüglich 15 für je- des weitere 18.9.11.2 Vorhaben in Gewässerrandstreifen (§ 38 Absatz 5 WHG, § 29 Absatz 4 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.12 Abwasserbehandlungsanlagen (§ 60 Absatz 3 WHG, § 48 WG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 1,2 pro 1 m 3 tägliche Einleitmenge Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 41 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.9.13 Eignungsfeststellung (§ 63 Absatz 1 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.14 Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umge- staltung, Deich- und Dammbauten, §§ 67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436 18.9.15 Kiesgewinnung (§§67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436, zuzüglich 15 pro 1.000 m 3 Förder- produkt 18.9.16.1 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – Bauliche Anlagen - (§§ 78 Absatz 5, 78 c WHG) 109/ Std. mindestens 327 18.9.16.2 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – sonstige Vorhaben - (§ 78 a Absatz 2 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.17 Vorhaben in Hochwasserentstehungsgebieten (§ 78 d Absatz 4 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.18 Sonstige Zulassungen nach WHG und WG und auf dieser Grundlage erlassener Rechts-verordnungen 109/ Std. mindestens 54 18.9.19 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasser- rechtlichen Vorschriften und auf dieser Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. mindestens 54
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Extrahierter Text
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Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Vorlage: 2023/1172 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung der Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil der Satzung ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (37 JA, 2 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023. Kurz gefasst Verwaltungsgebühren Satzung, und auch da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2024