Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2023/1162 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1162 TOP 7 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Hauptausschuss 14.11.2023 nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat 28.11.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe“ vom 28. März 2006, zuletzt geändert am 20. Dezember 2022, einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XIX der Einheitssätze. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen + 0,66 % und + 65,24 %. Im Mittel betrachtet erhöhen sich die Einheitssätze um rund + 18,91 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. Aufgrund der gestiegenen Energie- und Treibstoffkosten haben sich die Preise über alle Materialgruppen entsprechend gesteigert. Hinzu kommt die ungewöhnlichen hohen Lohnsteigerungen im Personalbereich. Dies bewirkt die oben genannte mittlere Preissteigerung. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 6,22 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löhne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe“ vom 28. März 2006, zuletzt geändert am 20. Dezember 2022, einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XIX der Einheitssätze.
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften vom 27. Juni 2023 (GBI. S. 229,231), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunal- abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 (GBI. S. 1233, 1249) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 28. November 2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstat- tungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2022 – veröffentlicht am 23. Dezember 2022, beschlossen: Artikel 1 Anpassung der Einheitssätze Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XIX (Anlage 2) ergänzt. - 2 - Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den 28.11.2023 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 4 Erläuterungen zur 18. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2023 als auch nach denen von 2024 wie folgt berechnet: 2023 2024 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 513.814,-- € 742.252,--€ Entwässerung 1.035 m 422.177,-- € 482.103,--€ Bordsteine 2.071 m 223.254,--€ 262.189,--€ Parkflächen (längs) 511 m² 55.444,-- € 64.386,--€ Parkflächen (senkrecht) 75 m² 7.148,-- € 8.370,--€ Grünflächen 259 m² 3.056,-- € 3.056,--€ Gehwege 3.191 m² 274.905,-- € 315.430,--€ Saumsteine 1.595 m 78.155,-- € 82.302,--€ Verbindungswege 150 m² 13.290,-- € 16.200,--€ Saumsteine 150 m 7.125,-- € 7.755,--€ Einzelbäume 13 Stück 14.342,-- € 14.342,--€ Beleuchtung 1.146 m 131.733, -- € 139.927--,€ 1.867.078,-- € 2.201.021,-- € davon trägt die Stadt 5 % 93.354,-- € 113.047,-- € zu verteilen 1.773.724,-- € 2.147.900,-- € Die Beitragsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 300 m² F mit 210 m² G entfallen an Erschließungskosten 2023 2024 9.670 € 11.710 € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 21,10 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, Straßenentwässerungssystem - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Fahrradständer ohne/mit Überdachung je Stellplatz NR 1 €/m 2 €/m ² 3 €/m 4 €/m ² 5 €/m 6 €/m ² 7 €/m ² 8 €/m ² 9 €/m ² 10 €/m ² 11 €/St 12 465,80 395,10 126,00 70,60 421,80 489,00 175,30 111,60 56,60 1.472,50 465,80 126,00 70,60 489,00 111,60 56,60 5a 51,60 83,20 122,10 +) 83,20 465,80489,00465,80 395,10 489,00 175,30 5d 122,10 +) Anlage 2 XIX. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 de r Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsa nlagen,die ab 1.Januar 2024 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wi rd der Einheitssatz doppelt angesetzt. 126,60 5c,9 51,70 58,00 4 118,00 75,50 50,20 5b 51,60 98,85 98,8598,8566,80 108,00 122,10 +)122,10 +)122,10 +)122,10 +) 97,50 10.10.2023
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Natursteingroßplaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Fahrradständer ohne/mit Überdachung je Stellplatz NR 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 + 14,19 + 0,66 + 16,12 + 12,24 + 3,35 + 13,43 + 1,44 + 17,10 + 12,74 + 6,71 + 14,19 + 16,12 + 12,24 + 13,43 + 17,10 + 12,74 5a + 5,30 + 29,19 + 6,22 + 29,19 + 14,19+ 13,43+ 14,19 + 0,66 + 13,43 + 1,44 5d + 6,22 Anlage 3 XIX. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Er schließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsa nlagen, die ab 1. Januar 2024 hergestellt wurden. + 19,04 + 14,74+ 14,74 + 6,22+ 6,22+ 6,22 + 26,13 4 + 7,95 + 61,32 + 65,24 1-3, 6,9 + 17,43 + 30,72 5c,9 + 8,84 + 21,89 5b + 5,30 + 14,74 + 6,22 10.10.2023 Veränderungen in Prozent
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. November 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Er- schließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Vorlage: 2023/1162 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die in Anlage 1 beige- fügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe“ vom 28. März 2006, zuletzt geändert am 20. Dezember 2022, einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XIX der Ein- heitssätze. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (43 JA, 1 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 14. November 2023: Ich darf jetzt um die entsprechende Votierung bitten, ab jetzt. – Das ist einstimmig Stadträtin Fenrich (pl): Moment, meins zeigt es gar nicht an. Das Gerät hat nicht funktio- niert, ich habe mit Nein gestimmt. Der Vorsitzende: Sie haben mit Nein gestimmt. Damit ist es nicht einstimmig, sondern mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. Dezember 2023