Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen
| Vorlage: | 2023/1154 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1154 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 14.11.2023 11 N Vorberatung Gemeinderat 28.11.2023 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorbemerkung Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020 wurde der Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 gegründet. Aufgabe des Eigenbetriebs ist die städtebauliche Bevorratung von Gewerbe- und Industriegrundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu gehört insbesondere die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung und Bewirtschaftung von eingebrachten bzw. erworbenen Grundstücken. 2. Festsetzung des Wirtschaftsplans Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gewerbeflächen wird für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt: 1 Erfolgsplan Erträge 10.338.277 € Aufwendungen 8.756.593 € Jahresüberschuss 1.581.684 € 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 15.000.000 € 3 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Einnahmen 19.975.605 € Ausgaben 19.950.000 € 4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 10.000.000 € 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.751.300 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den in der Anlage Beigefügten Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt.
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- Anlage - Wirtschaftsplan 2024 und mittelfristige Finanzplanung Eigenbetrieb Gewerbeflächen I. Allgemeines Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020 wurde der Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 gegründet. Aufgabe des Eigenbetriebs ist die städtebauliche Bevorratung von Gewerbe- und Industriegrundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu gehört insbesondere die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung und Bewirtschaftung von eingebrachten bzw. erworbenen Grundstücken. II. Erläuterungen zum Erfolgsplan Umsatzerlöse Die geplanten Umsatzerlöse bestehen aus Miet- und Pachteinnahmen sowie umlagefähigen Betriebskosten der eingelegten Grundstücke in Karlsruhe-Hagsfeld (Pfizer-Areal) sowie in Karlsruhe- Mühlburg (Zschernitz-Areal) und am Rheinhafen (Wikingerstraße 10). Derzeit sind das Grundstück in Hagsfeld und die darauf befindlichen Gebäude gut vermietet. In Karlsruhe-Hagsfeld bestehen derzeit insgesamt sieben Mietverträge. Die Hauptmieter sind in den Bereichen Pharma/IT/Logistik/Energie/Öffentliche Verwaltung tätig. Nach der Verkleinerung eines Mieters auf dem Pfizer-Areals steht jedoch das Gebäude E seit Oktober 2022 leer. Der Eigenbetrieb ist mit der Mietverwalterin und einem Makler auf der Suche nach Nachmietern für dieses Gebäude. Der Eigenbetrieb geht derzeit davon aus, dass bis Mitte 2024 ein Nachmieter gefunden werden könnte. Der vorübergehende Leerstand ab Oktober 2022 belastet das Ergebnis des Eigenbetriebs mit monatlich ca. 60 TEUR. Nachdem die Kantine bereits zum 31. Januar 2022 geschlossen wurde, steht diese ebenfalls leer und soll gemeinsam mi dem leerstehenden Gebäude E vermarktet werden. Im Gebäude A wird ab Juli 2024 eine Bürofläche von 1.946 m² frei. Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen versucht bereits jetzt in Zusammenarbeit mit der Karlsruher Fächer GmbH und der Wirtschaftsförderung eine zeitnahe Nachvermietung zu erreichen. Für den Wirtschaftsplan 2024 wurde aus Vorsichtsgründen mit einem Leerstand von Juli bis Jahresende 2024 gerechnet. Durch den Leerstand würde das Ergebnis 2024 des Eigenbetriebs mit ca. 120 TEUR belastet werden. Das Grundstück in Karlsruhe-Mühlburg wird vollständig an eine europaweit tätige Automobilhandelsgruppe vermietet. Der Mietvertrag wurde für 10 Jahre fest abgeschlossen (Festmietzeit bis Juli 2031) und sieht eine automatische Verlängerung vor, soweit keine der Vertragsparteien kündigt. Aufgrund der guten Marktposition des Mieters im Automobilhandelsbereich werden Mietausfälle als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Das 2023 neu erworbene Grundstück Wikingerstraße 10 im Rheinhafengebiet wird seit dem 1. Juni 2023 an ein Handelsunternehmen, welches in den Bereichen Klimatechnik, Elektro-Kleingeräte und Elektro-Großgeräte tätig ist, vermietet. Die Festmietzeit des Mietvertrags beträgt drei Jahre. Die angesetzten Umsatzerlöse entsprechen den aktuellen Miethöhen und Nebenkosten laut den vorliegenden Mietverträgen. Die Mietverträge haben Festmietzeiten, welche je nach Vertrag in den Jahren 2024 bis 2031 enden. Für die Anschlusszeit bestehen größtenteils Verlängerungsoptionen seitens der Mieter oder Regelungen zur automatischen Verlängerung. Die meisten Mietverträge beinhalten eine Regelung zur Inflationsanpassung der Miete (Indexierung) in regelmäßigen Zeitabständen oder es sind vertragliche Mieterhöhungen vorgesehen. Die entsprechende Erhöhung der Mieterträge wurde mit jährlich 1% berücksichtigt. Die Betriebs- und Nebenkosten sowie die Grundsteuer können nahezu vollständig auf die Mieter umgelegt werden, so dass es sich hierbei größtenteils um durchlaufende Posten handelt. Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen Es wurden Aufwendungen im Wirtschaftsplan für nicht umlegbare Instandhaltungsaufwendungen (45.000 € pro Monat) und sonstige Bewirtschaftungskosten (5.000 € pro Monat) eingeplant. Die umlagefähigen Betriebs- und Nebenkosten sind ab dem Jahr 2023 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Personalaufwand Der Eigenbetrieb beschäftigt kein eigenes Personal, sondern bedient sich für seine Tätigkeiten des Personals der Stadtkämmerei. Die entsprechenden Aufwendungen für die Leistungsverrechnung sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. In den Personalkosten sind lediglich die Nebentätigkeitsvergütungen für den Eigenbetriebsleiter und seinen Stellvertreter enthalten. Abschreibungen Die Abschreibung richtet sich nach den handelsrechtlichen Nutzungsdauern sowie den steuerlichen Abschreibungstabellen. Die vorhandenen Gebäude werden größtenteils mit 3% jährlich abgeschrieben. Die Parkplätze des Grundstücks in Karlsruhe-Hagsfeld werden über eine Nutzungsdauer von 19 Jahren abgeschrieben. Sonstige betriebliche Aufwendungen Es besteht ein Treuhand- und Verwaltervertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH. Das dort vereinbarte Verwalterentgelt wurde als sonstiger betrieblicher Aufwand berücksichtigt. Die Aufwendungen für Strom, Gas, Wasser und Müllgebühren für das Pfizer-Gelände sind ebenfalls in dieser Position erfasst. Die entsprechenden Aufwendungen können nahezu vollständig auf die Mieter umgelegt werden, die entsprechenden Erträge aus den Nebenkosten-Vorauszahlungen der Mieter sind in den Umsatzerlösen enthalten. Des Weiteren entstehen Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses durch das städtische Rechnungsprüfungsamt. Daneben anfallende sonstige Verwaltungskosten werden ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgebildet. Finanzergebnis Der Eigenbetrieb hat zum Stand Oktober 2023 bereits Darlehen in Höhe von knapp 150 Mio. Euro zur Finanzierung von erworbenen Grundstücken aufgenommen. Diese Darlehen haben einen durchschnittlichen Zinssatz von ca. 0,07% und Zinsbindungsfristen zwischen 5 und 20 Jahren. Der Eigenbetrieb rechnet für das Jahr 2024 sowie die Folgejahre mit deutlich höheren Zinsen. Für die geplanten Darlehensaufnahmen der Jahre 2024 ff wurde vereinfachend ein einheitlicher Zinssatz von 4 % angenommen. Die vorhandene Liquidität des Eigenbetriebs wird über den städtischen Cash-Pool dem Kernhaushalt der Stadt Karlsruhe und den teilnehmenden städtischen Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Die Eigenbetriebsverwaltung geht für die Jahre 2024 ff von durchschnittlichen Zinserträgen in Höhe von ca. 4,0% p.a. bei einer durchschnittlichen Liquidität des Eigenbetriebs von ca. 4 Mio. Euro aus (160.000 Euro Zinserträge p.a.). Steuern vom Einkommen und Ertrag Der Eigenbetrieb unterliegt mit seinem steuerlichen Ergebnis der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Eigenbetriebsverwaltung berechnet die Ertragsteuern im Wirtschaftsplan vereinfachend mit einer Steuerquote von 30% auf das Ergebnis vor Steuern. Sonstige Steuern Unter den sonstigen Steuern ist der voraussichtliche jährliche Aufwand für die Grundsteuer der erworbenen Grundstücke dargestellt. Diese Grundsteuer kann größtenteils auf die Mieter umgelegt werden. Jahresergebnis Die Ergebnisentwicklung hängt im Wesentlichen von der Vermietungssituation und der Bonität der Mieter ab. Aufgrund der vorliegenden Informationen, rechnet die Eigenbetriebsleitung nicht mit Mietausfällen oder weiteren Leerständen für die vorhandenen Grundstücke. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet der Eigenbetrieb Gewerbeflächen mit einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro. Auch in der mittelfristigen Erfolgsrechnung wird mit positiven Ergebnissen gerechnet, welche jedoch aufgrund von steigenden Finanzierungskosten leicht sinken werden. III. Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan Im Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung werden die Einzahlungen und Auszahlungen des Eigenbetriebs sowie die Entwicklung der Liquidität dargestellt. Aus diesem können der Finanzierungsbedarf bzw. Finanzierungsüberschuss des Eigenbetriebs abgeleitet werden. 1. Finanzierungsmittel Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2024 im Wesentlichen über eine Kreditaufnahme in Höhe der Investitionen von voraussichtlich ca. 15 Mio. Euro und durch den Jahresgewinn in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro sowie über die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen auf die Gebäude des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 3,39 Mio. Euro. 2. Finanzierungsbedarf Für das Jahr 2024 sind Investitionen in weitere Grundstücke, insbesondere aus der Ausübung von Vorkaufsrechten, in Höhe von 10 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus sind insgesamt 5 Mio. Euro Investitionen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem großen Logistik-Dach im Gewerbegebiet Hagsfeld vorgesehen. Diese Investition war bereits für das Jahr 2023 geplant, nach heutigem Stand ist eine Fertigstellung jedoch frühestens im Jahre 2024 zu erwarten. Die Investitionen werden in 2024 voraussichtlich vollständig durch Darlehensaufnahmen (15 Mio. Euro) fremdfinanziert. Es verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe der Tilgung der Darlehen in Höhe von voraussichtlich 4,95 Mio. Euro (3 % jährliche Tilgung auf voraussichtlich ca. 165 Mio. Euro Darlehen). Hierfür stehen die erwirtschafteten Abschreibungen (ca. 3,39 Mio. Euro) sowie die liquiden Mittel aus dem voraussichtlichen Jahresüberschuss (ca. 1,6 Mio. Euro) mithin in Summe ca. 5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Finanzbedarf kann somit vollständig aus den Einnahmen des Eigenbetriebes abgedeckt werden. IV. Stellenplan Der Eigenbetrieb verfügt über kein eigenes Personal. Die Aufstellung eines Stellenplans unterbleibt daher. 1Erfolgsplan Erträge10.338.277€ Aufwendungen8.756.593€ Jahresüberschuss1.581.684€ 2Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 15.000.000€ 3Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Einnahmen19.975.605€ Ausgaben19.950.000€ 4Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen10.000.000€ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.751.300€ Karlsruhe, den 29.11.2023Eigenbetriebsleitung Aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 28. November 2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: Eigenbetrieb Gewerbeflächen FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Geschäftsjahr 2024 Ansatz Ansatz Verpflichtungser mächtigungen Planung Verpflichtungs- ermächtigungen Planung Planung 2022 2023 2023 2024 2024 2025 2026 1 456 7 1 9.284.635 8.907.577 10.178.277 10.660.967 10.741.766 234 9.284.635 8.907.577 10.178.277 10.660.967 10.741.766 5 -3.160.671 -3.339.998 -3.648.402 -3.829.584 -3.847.446 6 -226.201 -217.201 -235.992 -235.992 -235.992 7 -613.299 -758.591 -779.004 -750.446 -547.352 8 -4.000.172 -4.315.790 -4.663.398 -4.816.022 -4.630.789 9 5.284.463 4.591.787 5.514.880 5.844.945 6.110.977 1011121314 30.000 20.000 160.000 160.000 160.000 1516 30.000 20.000 160.000 160.000 160.000 1718 -16.550.000 -22.455.000 -15.000.000 -10.000.000 -10.000.000 192021 -16.550.000 -22.455.000 -15.000.000 -10.000.000 -10.000.000 22 -16.520.000 -22.435.000 -14.840.000 -9.840.000 -9.840.000 23 -11.235.537 -17.843.213 -9.325.120 -3.995.055 -3.729.023 24 2526 16.550.000 15.000.000 15.000.000 10.000.000 10.000.000 27282930 16.550.000 15.000.000 15.000.000 10.000.000 10.000.000 313233 -4.980.000 -4.950.000 -4.950.000 -5.250.000 -5.550.000 34353637 -166.000 -166.000 -699.275 -1.095.975 -1.835.895 38 -5.146.000 -5.116.000 -5.649.275 -6.345.975 -7.385.895 39 11.404.000 9.884.000 9.350.725 3.654.025 2.614.105 40 168.463 -7.959.213 25.605 -341.030 -1.114.918 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung für das Geschäftsjahr 2024 Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und DienstleistungenSonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.Ertragsteuerrückzahlungen Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus Nr. 1 bis 3)Gezahlte ZinsenAuszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Erhaltene ZinsenErhaltene DividendenEinzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15)Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen der GemeindenAuszahlungen für geleistete Investitionszuschüsse an Dritte Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 17 bis 20)Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 16 und 21)Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus Nummern 9 und 22)Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen bei der Gemeinde und Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen bei Dritten Lfd. Nr. Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sindErtragsteuerzahlungenZahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus Nummern 4 und 8)Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus Nr. 5 bis 7)Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 2 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des SachanlagevermögensAuszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen DritterEinzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des FinanzanlagevermögensEinzahlungen aus der Rückzahlung geleisteter Investitionszuschüsse durch Dritte Einzahlungen aus InvestitionsbeiträgenAuszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Investitionszuweisungen der GemeindeEinzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen gegenüber der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen gegenüber Dritten Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe aus Nummern 31 bis 37)Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/ bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 30 und 38)Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus Nummern 23 und 39) 2022 EUR 2023 EUR 2024 EUR 2025 EUR 2026 EUR 1 45678 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 13.668.216 13.836.679 5.877.466 5.903.071 5.562.041 2a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 2b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere 2c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt , zu verbundenen Unternehemen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde (Cash-Pool) 3a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 3b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehemen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 4 = liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 13.668.216 13.836.679 5.877.466 5.903.071 5.562.041 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Abs. 4 EigBVO-HGB) 6 +/- Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr 3) 7 +/- Einzahlungen aufgrund von übertragenen Mitteln für einzelne Vorhaben der Vorvorjahre (§ 2 Abs. 4 EigBVO-HGB) 8 +/- veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestands (§ 2 i. V. m. Anlage 2 Nummer 40 EigBVO-HGB) 4) 168.463 -7.959.213 25.605 -341.030 -1.114.918 9 = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 13.836.679 5.877.466 5.903.071 5.562.041 4.447.123 10 - davon für bestimmte Zwecke gebunden 11 = vorraus. Liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 13.836.679 5.877.466 5.903.071 5.562.041 4.447.123 2 Liquiditätsplan Finanzplanung Eigenbetrieb Gewerbeflächen Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität für das Geschäftsjahr 2024 FINANZIERUNGSMITTEL (Einnahmen/Mittelherkunft) Lfd. Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Lfd. Nr. Bezeichnung Gesamtangabe zur Maßnahme - nachrichtlich - bisher finanziert Mittel- übertragung en aus Vorjahren Ergebnis Vorvorjahr Ansatz 2023 Ansatz 2024 Verpflichtungs- ermächtigungen 2024 Planung 2025 Planung 2026 Planung 2027 Finanzierungsbedarf weitere Jahre - nachrichtlich - 12345678101112 1 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und nachträgliche Anschaffungskosten Pfizer-Areal 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 2 Erneuerung der Außenbleuchtung (Pfizer-Areal) 500.000 0 0 0 0 0 3 Erwerb und Aufbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern 4.500.000 5.000.000 0 0 0 0 15.000.000 15.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Maßnahme: Summe
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Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. November 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen Vorlage: 2023/1154 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, den in der Anlage Beigefügten Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (46 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 14. November 2023: Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Dezember 2023