Ersatzaufforstungsfläche zur Klärwerkserweiterung

Vorlage: 2023/1148
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2023

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_4_Ausgleichsfl_Klaerwerk
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 4 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: ON Neureut Ersatzaufforstungsfläche zur Klärwerkserweiterung Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 17.10.2023 öffentlich Kurzfassung Das Forstamt hat auf Neureuter Gemarkung eine geeignete Ausgleichsfläche als Ersatzaufforstungsflä- che für den Neubau des Labor- und Verwaltungsgebäudes im Klärwerk ausgewählt. Der Ortschaftsrat wird um Zustimmung gebeten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Neubau des Labor- und Verwaltungsgebäudes im Klärwerk Innerhalb des Klärwerksgeländes ist der Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes ge- plant. Der geplante Baubeginn ist Anfang 2025. Es sollen Flächen überbaut werden, die Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (§ 2 LWaldG BW) sind. Hierfür muss eine Waldum- wandlungsgenehmigung bei der höheren Forstbehörde beantragt werden. Die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsform ist nur dann möglich, wenn eine geeignete Ersatzauf- forstungsfläche vorhanden ist. Das Forstamt schlägt vor, das städtische Waldgrundstück 10349 in Neureut zu arrondieren und eine 0,2 Hektar große Freifläche, die bereits von drei Seiten von Wald umschlossen ist und derzeit als Acker bewirtschaftet wird, aufzuforsten. Das Umweltamt und die höhere Forstbehörde würden Ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag erteilen. Eine Aufforstungsge- nehmigung gibt es bislang nicht, diese muss im Laufe des Antragsverfahrens zur Waldum- wandlung bei der unteren Landwirtschaftsbehörde eingeholt werden. Die Fläche wird derzeit durch die Ortsverwaltung Neureut verpachtet. Lage der möglichen Ersatzaufforstungsfläche auf Flurstück 10349 in Neureut Flächengröße der Ersatzaufforstungsfläche: 0,2 Hektar (2.000 Quadratmeter) – 3 – Der bewirtschaftende Landwirt wird entsprechend über die Ersatzaufforstungsfläche informiert. Ev. Pachtverträge sind dann zu gegebener Zeit zu kündigen. Zeitlich wird das Vorhaben noch eine längere Vorlaufzeit haben. In der Ortschaftsratssitzung am 07.11.2023 wird seitens Tiefbauamt der „Weg der Kläranlage zum klimafreundlichen Klärwerk 2035“ mit den Umbau-/Erweiterungsplänen entsprechend vorgestellt. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat oder Ausschuss beschließt 2.