Überarbeitung der Sportförderungsrichtlinien

Vorlage: 2023/1123
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sportausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2023

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.11.2023

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1123 TOP 10 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Überarbeitung der Sportförderungsrichtlinien Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Sportausschuss 25.10.2023 öffentlich Vorberatung Gemeinderat 28.11.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 3. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In der Sitzung des Sportausschusses am 30. Juni 2022 hat der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, die Sportförderungsrichtlinien zu überarbeiten. In der täglichen Anwendung der Sportförderungsrichtlinien, die in der aktuellen Form seit 2019 in Kraft sind, haben sich bei einigen Punkten formale und inhaltliche Änderungsbedarfe aufgetan, die geringfügige Korrekturen im Sinne eines „Updates“ notwendig machen. So fehlen zum Beispiel ausführliche Angaben zur Entschädigung der Vereine bei der Nutzung ihrer Sportflächen durch den Schulsport oder Konkretisierungen zu den Eigenbeteiligungen und Eigenleistungen der Sportvereine bei den investiven Maßnahmen. Die Verwaltung hat daraufhin die Mitglieder des Sportausschusses zu zwei Arbeitsgruppen-Terminen am 24. November 2022 und 19. Januar 2023 eingeladen, bei denen die Änderungsvorschläge der Verwaltung und Vorschläge aus der Klausurtagung des Sportausschusses vom 07./08. Oktober 2022 diskutiert wurden. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu den Änderungsvorschlägen sind: 1. Ziel „Nachhaltigkeit“ in den Sportförderungsrichtlinien integrieren Die Arbeitsgruppe (AG) spricht sich dafür aus, die ökologische und soziale Nachhaltigkeit in den Förderrichtlinien zu verankern. Allerdings nicht als „sportpolitisches Ziel“, da sich das Ziel aktuell noch nicht in angemessener Weise in den Fördermaßnahmen widerspiegelt. Zwar enthalten die aktuellen Richtlinien bereits einzelne nachhaltige Elemente (z. B. Nutzung von Vereinsbussen für Fahrten zu Dt. Meisterschaften), doch gerade im investiven Bereich sieht die Arbeitsgruppe noch viele weitere Möglichkeiten. Dazu sollen in den nächsten Jahren, bis zur nächsten Überarbeitung, Vorschläge für geeignete Fördermaßnahmen mit nachhaltigen Effekten erarbeitet werden. 2. Nutzung von Vereinssportflächen für den Schulsport Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass die aktuelle Regelung veraltet ist und in Teilen nicht gerecht und transparent ist. Mit der neuen Förderung wird die tatsächliche Nutzung der Sportvereinsanlagen durch die Schulen stärker honoriert. Für die Nutzung der Sportflächen für Schulsportveranstaltungen (z. B. Bundesjugendspiele) erhalten die Sportvereine zukünftig eine Tagespauschale. 3. Fahrtkostenzuschüsse In vielen Sportarten werden die Deutschen Meisterschaften in Form von Ein- oder Mehrtagesevents an einem Veranstaltungsort ausgetragen. Für die einmalige Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort erhalten die Teilnehmenden einen Zuschuss von der Stadt. Insbesondere bei Mannschaftssportarten wird der „Deutsche Meister“ über mehrere Wettbewerbe bzw. Spiele im Ligabetrieb ausgespielt. Das führt dazu, dass Vereine mit Mannschaften, die um die Deutsche Meisterschaft spielen, mitunter Zuschüsse für Fahrten zu jedem Wettbewerb bzw. auswärtigem Ligaspiel beantragen. Die AG empfiehlt deshalb, dass in Sportarten, in denen der „Deutsche Meister“ über mehrere Wettbewerbe bzw. Spiele im Ligabetrieb ausgespielt wird, einmalig die Wegstrecke zu dem Wettkampf bzw. Spiel mit der weitesten Anreise gefördert wird. Dieses Vorgehen wird im Rahmen des Ermessensspielraums der Verwaltung auf Grundlage der bestehenden Sportförderungsrichtlinien bereits umgesetzt. Eine separate Regelung ist nicht notwendig. Es bedarf keiner Änderung in den Sportförderungsrichtlinien. – 3 – 4. Schwimmen Die aktuelle Regelung zur Förderung des Vereinsschwimmens in den städtischen Bädern wird in die Richtlinien mit aufgenommen. Demnach fördert die Stadt Karlsruhe das Vereinsschwimmen durch die Übernahme von 90% (Leistungsschwimmen) bzw. 80% (allgemeines Vereins- schwimmen) der Kosten aus Mitteln der Sportförderung. Alle Änderungsvorschläge hat die Verwaltung in die Sportförderungsrichtlinien eingearbeitet. Die einzelnen Änderungen mit Erläuterungen sind in der Anlage 1 ersichtlich. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Sportförderungsrichtlinien ist in der Anlage 2 dargestellt. Anpassungen und Änderungen zur Umsetzung der gendergerechten Sprache sind in der Aufstellung nicht explizit ausgeführt. Die geänderten Sportförderungsrichtlinien sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Als Anlage 3 ist die Fassung mit Gültigkeit ab 01.01.2024 beigefügt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind innerhalb des Sportbudgets abgedeckt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 3.

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

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  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123                 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123      Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 . . Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123     Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123       Vorlagen-Nr. 2023/1123                                     Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123 Vorlagen-Nr. 2023/1123

  • Anlage 3
    Extrahierter Text

            .                            

  • Abstimmungsergebnis TOP 10
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. November 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Überarbeitung der Sportförderungsrichtlinien Vorlage: 2023/1123 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (43 JA, 2 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sportausschuss am 25. Oktober 2023: Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Dezember 2023