Zusatzbezeichnung „Waldenserort“ auf den Ortsschildern im Stadtteil Palmbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

Vorlage: 2023/1121
Art: Antrag
Datum: 28.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.11.2023

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1121 Eingang: 26.09.2023 Zusatzbezeichnung „Waldenserort“ auf den Ortsschildern im Stadtteil Palmbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 07.11.2023 öffentlich Kenntnisnahme Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion stellt folgenden Antrag zur Behandlung im Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat Wettersbach beauftragt den Gemeinderat Karlsruhe für die Ortseingangsbeschilderung im Stadtteil Palmbach die Zusatzbezeichnung „Waldenserort“ als sonstige Bezeichnung im Sinne von § 5 Absatz der Gemeindeordnung beim Innenministerium Baden- Württemberg zu beantragen. Begründung: Palmbach ist der einzige Karlsruher Stadtteil, der von den Waldensern gegründet wurde. Im 12. Jahrhundert gründete Petrus Waldus in Frankreich eine religiöse Bewegung, die sich gegen die Autorität der römisch-katholischen Kirche stellte und den christlichen Glauben durch Laienprediger verbreitete. Aus dieser Bewegung gingen die Waldenser hervor. Er und seine Anhänger predigten in der Volkssprache und wurden 1184 als Ketzer verurteilt und dann über Jahrhunderte verfolgt. In Spätmittelalter wurden die Waldenser in die Cottischen Alpen zurückgedrängt. Hier schlossen sie sich 1532 die reformierte Kirche calvinistischer Prägung an. Wegen ihrer mittelalterlichen Herkunft betrachteten sich die Waldenser als „Mutter der Reformation“. 1698 wurden ungefähr 3.000 Waldenser aus den Waldensertälern im Piemont vertrieben. Die meisten von ihnen wurden zwischen 1699 und 1701 in Württemberg und Hessen aufgenommen. So kamen die Waldenserflüchtlinge im Jahre 1701 ins damalige württembergische Grünwettersbach und gründeten dort ein Jahr später die Waldenserkolonie Palmbach. Im Jahre 1806 wurden Grünwettersbach und Palmbach badisch und im Jahre 1975 wurden sie Stadtteile von Karlsruhe. Nachdem die Landesregierung Baden-Württemberg (hier: Innenministerium) durch einen entsprechenden Erlass rechtlich geregelt hat, dass besondere Zusatzbezeichnungen auf Ortseingangstafeln in bestimmten Fällen auf Antrag angebracht werden können, haben bereits einige Kommunen im Land von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung können die Gemeinden oder einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Das Führen der Zusatzbezeichnung wurde zwischenzeitlich für Waldenserorte bestätigt, so wurde an die Waldenserorte Neuhengstett (Gemeinde Althengstett), Nordhausen (Gemeinde Nordheim) und Perouse (Stadt Rutesheim) die Zusatzbezeichnung „Waldenserort“ vom Innenministerium verliehen. Für den Antrag der Stadtverwaltung beim Innenministerium ist zuvor eine Beschlussfassung des Gemeinderates mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder erforderlich. Der Waldenserort Palmbach, heutiger Höhenstadtteil und südöstliches Eingangstor nach Karlsruhe, möchte so an die in unserer Region einzigartige Ortsgeschichte und an die Verfolgung der Waldenser, die wegen ihres reformierten Glaubens aus ihrer Heimat vertrieben wurden, erinnern sowie die Vergangenheit des Ortes lebendig erhalten. – 2 – gez. Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender Anlage: - Bericht des Landes Baden-Württemberg vom 19.09.2022 zu diesem Thema (pdf).

  • Anlage1
    Extrahierter Text

    KOMMUNEN 19.09.2022 Zusatzbezeichnungen ür 19 Städte und Gemeinden Innenministerium Baden-Württemberg 19 Städte und Gemeinden dürfen zukünftig Zusatzbezeichnungen tragen. Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land die Identität und den Zusammenhalt vor Ort. „Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. In der Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck kommen – die Bezeichnung ist damit identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist also schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden- Württemberg“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister . Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden. Thomas Strobl Baden-Württemberg.de bersicht der genehmigten Zusatzbezeichnungen Genehmigt wurden diese Zusatzbezeichnungen: im Landkreis Calw: Waldenserort für den Ortsteil Neuhengstett im Landkreis Calw: Krokusstadt für den Ortsteil Zavelstein im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Weinbaugemeinde im Bodenseekreis: Erholungsort im Rhein-Neckar-Kreis: Stauferstadt im Ortenaukreis: Barockstadt im Landkreis Schwäbisch Hall: Schenkenstadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Malteserstadt im Landkreis Heilbronn: Heimat Götz von Berlichingens im Enzkreis: Fauststadt im Hohenlohekreis: Hochschulstadt im Rhein-Neckar-Kreis: Burgdorf im Landkreis Heilbronn: Waldenserort für den Ortsteil Nordhausen im Bodenseekreis: Erholungsort im Rhein-Neckar-Kreis: Klosterstadt im Schwarzwald-Baar-Kreis: Wasserfallstadt im Landkreis Tuttlingen: Luftkurort für den Ortsteil Möhringen im Landkreis Lörrach: Drei-Länder-Stadt für den Ortsteil Weil am Rhein im Landkreis Calw: Schäferlaufstadt für den Ortsteil Wildberg, Änderung der Bezeichnung Luftkurort in Schäferlaufstadt Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Oktober 2022 führen. Großer Anklang in den Kommunen „Vor nunmehr fast zwei Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf meinen Vorschlag eine kleine aber feine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen. Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang findet und sich viele unserer Gemeinden dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können. Zumeist wird auf die Geschichte der Stadtgründungen Bezug genommen, zum Beispiel auf die Staufer, den Malteserorden und gleich zweimal auf die Waldenser. Oder auf berühmte Söhne der Gemeinde, wie zum Beispiel auf Götz von Berlichingen. Mehrfach wird aber auch auf die Gemeinde besonders prägende Merkmale abgehoben, wie zum Beispiel auf die Triberger Wasserfälle oder die besondere geographische Lage im Dreiländereck. Drei Gemeinden wird heute eine dem kurortrechtlich zuerkannten Prädikat entsprechende Bezeichnung genehmigt. Und erstmals genehmigen wir die Änderung einer Zusatzbezeichnung: Der Stadt Wildberg war Ende 2019 für den Ortsteil Wildberg die Bezeichnung Luftkurort verliehen worden, nunmehr hat die Stadt für diesen Ortsteil die Genehmigung der Änderung der Bezeichnung in ‚Schäferlaufstadt‘ beantragt“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Althengstett Bad Teinach-Zavelstein Bötzingen Daisendorf Eberbach Ettenheim Gaildorf Heitersheim Jagsthausen Knittlingen Künzelsau Neidenstein Nordheim Owingen Schönau Triberg im Schwarzwald Tuttlingen Weil am Rhein Wildberg Link dieser Seite: Bislang mehr als 80 Zusatzbezeichnungen Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Zuletzt waren im Dezember 2021 an ausgesprochen worden. Mit den heutigen 19 Genehmigungen dürfen nunmehr mehr als 80 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen rtliche Gemeinschaten stärken Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils sollen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden. Rückhalt in der Bevölkerung Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums. 23 Gemeinden Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Mediathek – Bilder zum Herunterladen https://www.baden- wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zusatzbezeichnungen-fuer-19-staedte- und-gemeinden-1

  • Stellungnahme Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1121 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Zusatzbezeichnung „Waldenserort„ auf den Ortsschildern im Stadtteil Palmbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 07.11.2023 öffentlich Kenntnisnahme Kurzfassung Straßenverkehrsrechtlich gibt es keine Vorbehalte gegen eine Zusatzbezeichnung „Waldenserort“. Das Kulturamt befürwortet diese Zusatzbezeichnung ebenfalls. Eine Zuständigkeit des Ordnungs- und Bürgeramtes besteht nicht. Der Antrag ist durch die Ortsverwaltung an den Gemeinderat zu stellen. Nach einem Mehrheitsbeschluss von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder bedarf es der Genehmigung des Innenministeriums Baden-Württemberg. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Durch das zuständige Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg wurden vor kurzem aber auch andere Namenszusätze wie zum Beispiel „Hochschulstadt“ (Gemeinde Künzelsau) oder „Heimat Götz von Berlichingens“ (Gemeinde Jagsthausen) genehmigt. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart, die Funktion einer Gemeinde, eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Die Rechtsgrundlage findet sich in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, wonach der Gemeinderat eine sonstige Bezeichnung mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder bestimmen oder ändern kann. Straßenrechtlich beziehungsweise straßenverkehrsrechtlich sind die einschlägigen Normen nicht tangiert. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen wurde mit dem Kulturamt Rücksprache gehalten. Aus stadthistorischer Sicht ist der Antrag grundsätzlich zu befürworten. Palmbach wurde Anfang des 18. Jahrhunderts als Waldensersiedlung begründet. Die Bevölkerung hielt an ihren Besonderheiten in Sprache und Religion noch bis ins 19. Jahrhundert fest und das Bewusstsein um diese Wurzeln ist im Ort noch bis heute vorhanden. Davon zeugen im Stadtbild der Waldenserweg mit erläuternden Stelen, die Waldenserkirche sowie der Waldenserplatz mit dem Waldenserdenkmal und zahlreiche Straßennahmen mit Bezug auf die besondere Geschichte des Ortes. Die Karlsruher Tourismus GmbH (KTG) erachtet aufgrund der historischen Bedeutung der Waldenser für den Ortsteil Palmbach den Namenszusatz grundsätzlich für sinnvoll. Eine übergeordnete touristische Bedeutung sieht die KTG mit Blick auf ihre Ausrichtung sowie des Markenkerns der Stadt Karlsruhe nicht. Im Zusammenhang mit beispielsweise den Maßnahmen rund um den Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord jedoch lässt sich die Begrifflichkeit an der ein oder anderen Stelle sinnvoll ins Marketing und die Kommunikation integrieren. Aus Sicht der KTG kann der Antrag daher befürwortet werden.