Erstellung eines Konzepts zur Dynamisierung des Kulturetats für die institutionell geförderten freien Kultureinrichtungen

Vorlage: 2023/1118
Art: Antrag
Datum: 26.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Neureut, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.10.2023

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.03.2024

    TOP: 5

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag GRÜNE
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1118 Eingang: 26.09.2023 Erstellung eines Konzepts zur Dynamisierung des Kulturetats für die institutionell geförderten freien Kultureinrichtungen Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 28 Ö Kenntnisnahme Kulturausschuss 12.12.2023 Ö Beratung Begründung/Sachverhalt Der Etat der freien Kultur ist seit Jahren nur in Einzelfällen und auf Antrag erhöht worden. Bedingt durch die steigenden Personal-, Energie- und Mietkosten sowie der steigenden Inflation kommt dies einer Netto-Reduzierung gleich. Damit der Gemeinderat nicht dauerhaft und wiederholt über einzelne Maßnahmen zur Erhöhung abstimmen muss, soll analog zu der im Jahr 2020 beschlossenen neuen Vorgehensweise bei den Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe verfahren werden. Der Grundsatz der Dynamisierung im Kultur-Bereich wurde sowohl von der Verwaltung begrüßt (siehe Vorlage 2021/0259) als auch vom Kulturausschuss befürwortet und vom Gemeinderat beraten (siehe Protokoll 07./08.12.2021). Wegen der schwierigen städtischen Haushaltslage hatte die Dynamisierung für den Doppelhaushalt 2022/2023 keine Mehrheit im Gemeinderat bekommen und wurde nicht umgesetzt. Das bis Anfang 2025 zu erarbeitende Konzept soll die Grundlage für die Umsetzung der Dynamisierung im Doppelhaushalt2026/2027 trotz eventuell schwieriger Haushaltslage werden. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Thorsten Frewer Jorinda Fahringer Michael Borner Christine Weber Verena Anlauf 1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept, mit dem die Dynamisierung des Kulturetats für die institutionell geförderten freien Kultureinrichtungen im Doppelhaushalt 2026/2027 eingeführt werden kann, unabhängig von der dann bestehenden Haushaltslage. 2. Dieses Konzept soll bis spätestens zur ersten Sitzung des Kulturausschusses im Jahr 2025 vorliegen. So kann es beraten, beschlossen und bei der Aufstellung des Haushalts 2026/2027 von der Verwaltung berücksichtigt werden. 3. Die Dynamisierung soll die Miet- und Nebenkostenzuschüsse sowie die Personalkostenzuschüsse umfassen.

  • Protokoll GR TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 55. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 28 der Tagesordnung: Erstellung eines Konzepts zur Dynamisierung des Kulturetats für die institutionell geförderten freien Kultureinrichtungen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/1118 Beschluss: Beratung im Kulturausschuss am 12. Dezember 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Kulturausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Oktober 2023

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: DHH/2023/4107 und 2023/1118 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Dynamisierung der Förderbeträge im freien, nicht-kommerziellen Kulturbereich (SPD- Gemeinderatsfraktion) und Erstellung eines Konzepts zur Dynamisierung des Kulturetats für die institutionell geförderten freien Kultureinrichtungen (GRÜNE-Gemeinderatsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 28 Ö Kenntnisnahme Kulturausschuss 06.03.2024 5 Ö Beratung Kurzfassung: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Etatberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 mehrheitlich die Einführung einer Dynamisierung der Förderbeträge im freien, nicht-kommerziellen Kulturbereich beschlossen. Grundlage dieser Entscheidung war ein Antrag der SPD-Fraktion, der für die Jahre 2024/2025 auch finale Summen für die Höhe der Dynamisierung festlegt. Auf dieser Basis wurden die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt. Ziel ist die Einführung eines langfristigen Konzepts zur Dynamisierung aller institutionellen Förderungen mit Ausnahme des Badischen Staatstheaters, des ZKM, der vhs und des Kammertheaters. In Anbetracht der seit dem Jahr 2021 deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten, soll lt. SPD-Antrag der anzusetzende Dynamisierungssatz für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 2,5 % auf den kompletten Betriebsmittelzuschuss betragen. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen alle freien nicht- kommerziellen Kultureinrichtungen für 2024/2025 pauschal mit 2,44 % (entspricht den in den Haushalt eingestellten Mitteln) zu dynamisieren. Ein langfristiges differenziertes Dynamisierungskonzept über den Doppelhaushalt 2024/2025 hinaus muss eingebettet werden in die Reformierung der allgemeinen institutionellen Förderpraxis, die sich gerade in der Entwicklung befindet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat im Rahmen der Etatberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 mehrheitlich dem Antrag DHH/2023/4107 der SPD zugestimmt und die Einführung einer Dynamisierung der Förderbeträge im freien, nicht-kommerziellen Kulturbereich beschlossen. Verbunden war der Antrag mit der Aufforderung an die Verwaltung, bis Oktober 2024 ein Konzept zu erarbeiten, um diese Mittel systematisch, dynamisch und gerecht zu verteilen. Sofern bis dahin kein Vorschlag vorläge, soll eine automatische Erhöhung der Zuschüsse um pauschal 2,5 % für die Jahre 2024 und 2025 und 1,5 % ab 2026 erfolgen. Ein Antrag der GRÜNE-Fraktion (2023/1118) bezog sich auf dasselbe Thema und forderte die Einführung eines Konzepts zur Dynamisierung für die institutionell geförderten freien Kultureinrichtungen ab dem Doppelhaushalt 2026/2027. Der SPD-Antrag zählt zu den freien nicht-kommerziellen Kultureinrichtungen alle institutionellen Förderungen abzüglich des Badischen Staatstheaters (BST), des Zentrums für Kunst und Medien (ZKM), der Volkshochschule (vhs) sowie des Kammertheaters. Die SPD hat für das Haushaltsjahr 2024 einen finanziellen Mehraufwand von 76.466 Euro beziffert und für 2025 154.844 Euro. Diese Beträge wurden antragsentsprechend in den Doppelhaushalt eingestellt. Die reinen Mietzuschüsse z.B. für Heimathäuser und Museen, sollten von der Dynamisierung zunächst ausgenommen werden. Für sie werden laut Vereinbarung lediglich Mieten und keine Nebenkosten übernommen. Da sich Mieterhöhungen in einigen Fällen nicht abzeichnen, kann hier nur individuell entschieden werden. Ausgenommen sind zunächst: Knielinger Museum, Heimathaus Neureut e.V., Heimatmuseum Stupferich, Heimatfreunde Grötzingen, Badisches Schulmuseum und das Verkehrsmuseum. Die freien nicht-kommerziellen Kultureinrichtungen können in den meisten Fällen Komplementärerhöhungen ihrer Betriebsmittelzuschüsse beim Land Baden-Württemberg beantragen. Dieses muss in der ersten Hälfte des Jahres 2024 geschehen, damit das Land die entsprechenden Mittel noch bereitstellen kann. Daher empfiehlt die Verwaltung eine pauschale Dynamisierung jetzt kurzfristig umzusetzen. Um alle freien nicht-kommerziellen Kultureinrichtungen dynamisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Betriebsmittelzuschüsse der Kultureinrichtungen mit Ausnahme der im SPD- Antrag genannten Institutionen BST, ZKM, vhs sowie Kammertheater mit einem Prozentsatz von 2,44 % zu dynamisieren. Dies entspricht dann genau den oben genannten in den Haushalt eingestellten Mitteln. Ein langfristiges Dynamisierungskonzept soll in die Reformierung der allgemeinen institutionellen Förderpraxis eingebettet werden. Dieser Prozess befindet sich in der Entwicklung. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Folgende Beträge wurden nach dem positiven Beschluss des Antrags pauschal zusätzlich in den Doppelhaushalt eingeplant: 2024 2025 2026 2027 2028 Transferaufwand 76.466 € 154.844 € 203.047 € 251.972 € 301.631 €

  • Antrag SPD
    Extrahierter Text

    SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/4107 Thema: Dynamisierung der Förderbeträge im freien, nicht-kommerziellen Kulturbereich  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  216 ff  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2730-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  26, 27, 28  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 76.466 154.844 203.047 251.972 301.631 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Es werden die oben genannten Summen für die Einrichtungen der freien, nicht-kommerziellen Kulturszene zur dynamischen Erhöhung der jeweiligen Förderbeträge bereitgestellt. Die Verwaltung erarbeitet bis Okto- ber 2024 ein Konzept, um diese Mittel systematisch, dynamisch und gerecht zu verteilen. Sollte dem Kultur- ausschuss bis zum Oktober 2024 kein Vorschlag zur Verteilung vorliegen, erfolgt eine automatische Erhö- hung der Zuschüsse um pauschal 2,5% für das Jahr 2024 und 2025. Ausgenommen von den DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Thema: Dynamisierung der Förderbeträge im freien, nicht-kommerziellen Kulturbe- reich Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Alle freien, nicht-kommerziellen Kultureinrichtungen*. *alle institutionellen Förderungen abzüglich Badisches Staatstheater, Zentrum für Kunst und Medien, Kam- mertheater und Volkshochschule.  Sachverhalt | Begründung Die SPD-Fraktion fordert schon lange, dass die institutionellen Förderbeträge der freien, nicht-kommerziellen Kultureinrichtungen regelmäßig erhöht werden müssen. Aufgrund steigender Energie- und Mietkosten befindet sich die freie, nicht-kommerzielle Kulturszene in Karls- ruhe in finanziellen Schwierigkeiten, die sich immer weiter verschärfen. Die hohen Teuerungsraten setzen be- sonders der Kulturbranche zu, da viele Einrichtungen mit kleinen Budgets arbeiten müssen. Gestiegene Kosten können nicht allein durch höhere Eintrittspreise ausgeglichen werden. Vor allem für kleine, gemeinnützige Kultureinrichtungen können schon geringfügige Kürzungen existenzbedrohend sein. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, die oben genannten Summen* in den Haushalt einzustellen. Bis Ok- tober 2024 muss in Absprache mit den Kultureinrichtungen ein Konzept entwickelt werden, wie eine zukünf- tige dynamische Erhöhung der Fördermittel ausgestaltet werden kann. Falls dieses Ziel nicht erreicht wird, werden alle freien, nicht-kommerziellen Kultureinrichtungen eine Erhöhung ihrer Mittel um 2,5% erhalten. *Die Ansätze wurden folgendermaßen ermittelt: Es wurden alle Ansätze der oben genannten Institutionen für das Jahr 2024 (exklusive der Kürzungen der zweiten Sparrunde) addiert und einen pauschale Erhöhung des resultierenden Gesamtansatzes um 2,5% für die Jahre 2024 und 2025 und jeweils 1,5% ab 2026 vorgenommen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien und SPD-Fraktion