Wartungsarbeiten U-Strab
| Vorlage: | 2023/1106 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 25.09.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Verkehrsbetriebe Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.10.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1106 Eingang: 24.09.2023 Wartungsarbeiten U-Strab Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 33 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: Wie häufig pro Jahr und jeweils wie lange muss der U-Strab-Tunnel in den nächsten Jahren für Wartungsarbeiten zu Betriebszeiten der Stadtbahnlinien geschlossen sein? Wenn möglich, bitte die geplanten Zyklen bis 2030 auflisten. Sachverhalt/Begründung In der GR-Sitzung vom 19.9.2023 begründete der Oberbürgermeister die Notwendigkeit der Haltestellenverlegung am Europlatz damit, dass der Bahnsteig dort auch für die im Regelverkehr dort nicht haltenden Zugverbände der Linie S1/S11 ebenerdigen Zustieg gewährleisten müsse, da diese nicht nur bei vereinzelten, kurzzeitigen Betriebsstörungen, sondern auch bei länger andauernden Wartungsarbeiten im U-Strab-Tunnel oberirdisch am Europaplatz halten würden Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1106 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe Wartungsarbeiten U-Strab Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 33 Ö Kenntnisnahme Sämtliche technische Anlagen des Stadtbahntunnels unterliegen aufgrund gesetzlicher Auflagen und zur Sicherstellung des zuverlässigen Betriebs einer regelmäßigen Instandhaltung. Diese umfasst die Inspektion, Wartung, Instandsetzung sowie Verbesserung von Anlagen. Ein großer Anteil der Instandhaltungsarbeiten wird ohne spürbare Auswirkung auf den Bahnbetrieb durchgeführt. Allerdings zeigt die Erfahrung vom Betrieb jeglicher Infrastruktur, dass zusätzliche Zeitfenster für Erneuerungsmaßnahmen und Störungen auch innerhalb der Verkehrszeiten erforderlich werden. Wenn Instandhaltungsarbeiten nur ohne Bahnbetrieb stattfinden können, werden die Tätigkeiten, soweit dies technisch, rechtlich und organisatorisch möglich ist, in die Nachtsperrpause von 1:15 Uhr bis 4:00 Uhr gelegt. In diesen Fällen gibt es keine spürbaren Einschränkungen des Stadtbahnbetriebs für die Fahrgäste. Aufgrund des Umfangs mancher Instandhaltungsmaßnahmen ist der Zeitraum einer Nachtsperrpause nicht ausreichend. In diesen Fällen sind auch betriebliche Maßnahmen erforderlich, z. B. durch ein Erweitern der Nachtsperrpause in die vorangehenden späten Abendstunden. Nur wenige Maßnahmen erfordern weitergehende Sperrungen während des Tages, vorzugsweise außerhalb der Hauptverkehrszeiten, z.B. an Wochenenden und in den Schulferien. Die tatsächlichen Häufigkeiten und Dauern der Sperrungen bzw. Beeinträchtigungen für die Fahrgäste können nicht pauschal genannt werden, da sich die Zyklen je nach Gewerk unterscheiden. Nach Möglichkeit werden mehrere Maßnahmen gebündelt, um die Sperrzeiten so kurz wie möglich zu halten. Allerdings sind gerade die technischen Erneuerungsmaßnahmen mit spürbaren Auswirkungen auf den Tunnelbetrieb noch nicht bis 2030 zu erwarten, sondern beginnend ab 10 Jahre nach der technischen Inbetriebnahme. Bis 2030 ist nach aktuellem Kenntnisstand bei folgenden Maßnahmen mit betrieblichen Einschränkungen zu rechnen: • Hauptprüfung des Bauwerks nach DIN 1076 im Jahr 2027 (6-Jahres-Frist) • Intensivgrundreinigung der Haltestellen mit Neuversiegelung der Böden, dies bedingt die Sperrung der betroffenen Haltestelle über die Nachtruhe hinaus: Alle 3 bis 5 Jahre (hier wird voraussichtlich nur die jeweils betroffene Haltestelle gesperrt). • Maschinelle Reinigung der Tunnelstrecken mit Fahrstromabschaltung: nach Bedarf alle ein bis zwei Jahre – 2 – • Aufarbeitung und später Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich des unterirdischen Gleisdreiecks am Marktplatz im Laufe der Jahre und gegen Ende des Jahrzehnts • Korrektur der Gleislage mittels Stopfmaschine, falls die Gleislage aufgrund der intensiven Befahrung die zulässigen Grenzwerte verletzt • Wiederholung der Wirk-Prinzip-Prüfungen ab 2026 in allen Haltestellen (Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion aller sicherheitstechnischer Einrichtungen, insbesondere der Brandschutzanlange) Neben den planmäßigen Instandhaltungsarbeiten werden auch kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen an unterschiedlichen Gewerken auftreten, die nicht geplant werden können und gerade deshalb einen kurzfristigen oder zeitnahen Handlungsbedarf bedürfen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Maßnahmen noch in die Gewährleistung fallen oder nach deren Ablauf eine Schädigung aufweisen. Dabei sind insbesondere die elektrotechnischen, lüftungstechnischen oder brandschutztechnischen Gewerke sehr genau zu betrachten, da diese sehr schnell die gesamthafte Sicherheit des Tunnelbetriebes beeinträchtigen können. Beispielhaft sei hier der zwingend erforderliche Tausch eines Transformatorschaltfelds am 22.10.2023 ab 14 Uhr genannt. Der dritte Aspekt sind die trotz planmäßiger Wartung und vorausschauender Instandhaltung auftretenden Störungen der technischen Anlage des Tunnels oder des Tunnelbetriebs selbst. Gerade Störungen am Stellwerk, an der Brandmeldeanlage, der Stromversorgung, der Gleisanlagen, der Entwässerung oder weiteren sicherheitstechnischen Anlagen bedingen eine umgehende Reaktion. Dabei müssen die „Störungen“ nicht zwingend durch eine Fehlfunktion auftreten, sondern können beispielsweise auch durch einen brennenden Mülleimer hervorgerufen werden. Ebenso kann auch eine Störung des ITCS (IT-System zur Überwachung des Betriebsablaufs) auf der Leitstelle zur Folge haben, dass die Durchfahrt durch den Tunnel aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss wie wir dieses Jahr schon erleben mussten.
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Extrahierter Text
Niederschrift 55. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 33 der Tagesordnung: Wartungsarbeiten U-Strab Anfrage: AfD Vorlage: 2023/1106 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Bei unserer Beratung haben wir festgestellt, dass wir eigentlich wissen wollten, wie häufig und wie wahrscheinlich usw. finden diese Maßnahmen statt und dass das in der Antwort gar nicht drinsteht. Wir hätten dazu gerne eine Aussage ge- habt. So, dass man berechnen kann, dass man einen Erwartungswert hat, wie viele Tage pro Jahr. Der Vorsitzende: Okay, das nehmen wir auf und versuchen es noch zu konkretisieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Oktober 2023