Vorhabenbezogener BBPL BMD-Areal
| Vorlage: | 2023/1102 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.09.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.12.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1102 Eingang: 19.09.2023 Vorhabenbezogener BBPL BMD-Areal Antrag der B'90-DIE-GRÜNEN-OR-FRAKTION, Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.12.2023 3 Ö Beratung Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren BMD-Areal wurden u.a. Zweifel geäußert, ob die beiden aktuell vorhandenen Zufahrtswege (welche auch die Zugangswege sind) die zu erwarteten Verkehrsmengen aufnehmen können. Das Gutachten hierzu vom Büro Köhler-Leutwein kommt zum Schluss, dass diese Zufahrten und die angrenzenden Verkehrswege diese Verkehrsmengen bewältigen werden. Trotzdem könnte es angesichts der noch nicht vorliegenden Planung sinnvoll sein, zumindest für das geplante Hochhaus eine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit zur Pforzheimer Straße planerisch zu ermöglichen. Ob diese dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens umgesetzt wird sollte dann in diesem Verfahren entschieden werden. Antrag: Wir beantragen zu prüfen, ob für das Projekt BMD-Areal im vorhabenbezogenen BBPL eine Zu- und Abfahrt im Bereich des geplanten Hochhauses zur und von der Pforzheimer Straße als Option festgesetzt werden kann. unterzeichnet von: Ralf Köster und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1102 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener BBPL BMD-Areal B'90/DIE GRÜNEN-OR-FRAKTION Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.12.2023 3 Ö Beratung Kurzfassung Grundsätzlich kann im Bebauungsplan eine (Tiefgaragen)zufahrt durch entsprechende zeichnerische Festsetzung im Plan festgesetzt werden. Die genaue Verortung einer solchen Zufahrt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich und hängt vom weiteren Planungsprozess des städtebaulichen Konzeptes ab. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Planungskonzept sieht derzeit zwei Zufahrten zum BMD-Areal vor - von Süden kommend über die Pfinztalstraße und von Norden kommend über die Pfinzstraße. Diese bestehenden Zufahrten sind gemäß Verkehrsgutachten in der Lage, den zusätzlich durch die Planung entstehenden Verkehr aufzunehmen. Der ruhende Verkehr soll in einer südlichen Tiefgarage und im Erd- und Zwischen- geschoss des Neubauriegels an der Pfinzstraße nachgewiesen werden. Für den Fall, dass diese beiden Garagen nicht ausreichen, sieht das Konzept als Möglichkeit eine weitere Tiefagarage unter dem Hochpunkt vor. Die Zufahrt hierfür ist direkt nördlich an das Hochhaus von der Pforzheimer Straße angedacht. Gegenstand des Antrags ist die Prüfung, inwieweit eine weitere Zufahrt zum Areal über die Pforzheimer Straße möglich ist, um die beiden bestehenden Zufahrten zu entlasten. Zur Beantwortung dieser Frage wurde vom Stadtplanungsamt geprüft, ob eine öffentliche Erschließung von der Pforzheimer Straße aus verkehrsplanerischer Sicht möglich ist. Ein Anschluss bei Ausfahrt ist verkehrsplanerisch ausschließlich nach rechts möglich, wird aber wegen der Fahrgeometrie (Radien, Sichtfelder, etc.) problematisch. Eine Kombination mit einer Tiefgaragenzufahrt ist nicht möglich, da es sich hier um eine öffentliche Straße handelt, die zumindest für ein Müllfahrzeug bemessen werden muss. Auch ist ein Anschluss dieser Erschließungsstraße an die Straße zur Gießerei nicht möglich, ohne die bestehende Halle 2 abzubrechen. Insofern stellt diese Möglichkeit keine realistische Option dar. Zusätzlich wurde die angedachte Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage unter dem Hochpunkt aus verkehrsplanerischer Sicht untersucht. Eine Zu- und Abfahrt von der Pforzheimer Straße auf Höhe des Hochhauses bzw. zwischen dem Hochhaus und dem Knoten mit der Pfinzstraße führt zu Behinderungen innerhalb des Stauraums vor der Signalanlage und ist daher nicht vertretbar. Südlich des geplanten Hochhauses ist eine eingeschränkte Zu- und Abfahrt (rechts rein /rechts raus) in eine Garage grundsätzlich möglich. Grundsätzlich kann im Bebauungsplan eine (Tiefgaragen)zufahrt durch entsprechende zeichnerische Festsetzung im Plan festgesetzt werden. Die genaue Verortung einer solchen Zufahrt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich und hängt vom weiteren Planungsprozess des städtebaulichen Konzeptes ab. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen durch die Planung sind vom Investor zu tragen.