Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz", Karlsruhe Südweststadt Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
| Vorlage: | 2023/1101 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.09.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.10.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1101 TOP 11 Verantwortlich: Dez. 4 + 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Hauptausschuss 17.10.2023 Nicht Öffentlich Vorberatung Gemeinderat 24.10.2023 Öffentlich Entscheidung Kurzfassung Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens und Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag (im vollständigen Wortlaut auf Seite 8). Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: circa 450.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Moderne Verwaltung Neukonzeption Verwaltungsflächen Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KASIG, SWK – 2 – Erläuterungen I. Erläuterungen zur Planung Der vorliegende Bebauungsplanentwurf schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für die Errichtung des neuen Dienstgebäudes des Landratsamtes Karlsruhe. Der Angebotsbebauungsplan ermöglicht die Errichtung eines überwiegend fünfgeschossigen Gebäudekomplexes mit zwei Hochpunkten mit maximal 90,00 m und 50,00 m. Zwischen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee entsteht eine „Grüne Mitte“ als öffentlich zugängliche Freifläche. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ festgesetzt. Neben der Nutzung als Verwal- tungssitz des Landratsamtes sollen Möglichkeiten für weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende gastronomische, kulturelle und soziale Nutzungen geschaffen werden. Der bisherige Planungsprozess und die Einzelheiten der Planung wurden in der Vorlage zum Auslegungsbeschluss im Gemeinderat am 16. Mai 2023 ausführlich dargestellt (Vorlage Nr.: 2023/0370). II. Verfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Nach dem Auslegungsbeschluss wurde in der Begründung des Bebauungsplanentwurfs noch eine geringfügige redaktionelle Änderung vorgenommen. In der Planzeichnung in der Fassung vom 14. April 2023 bereits enthalten war der Hinweis auf die Optionen einer räumlichen Fassung des Ettlinger Tors, die Teil vom Ergebnis des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEKET) waren. Dieser Hinweis wurde ergänzend in der Begründung zum Bebauungsplan auf Seite 10 aufgenommen. Der Planentwurf in der Fassung vom 17. Mai 2023 wurde nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt am 26. Mai 2023 in der Zeit vom 5. Juni bis einschließlich 7. Juli 2023 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit, zur Planung Stellung zu nehmen. 1. Träger öffentlicher Belange Die Naturschutzverbände kritisieren, dass der Bebauungsplan gegenüber dem bisherigen Ver- waltungsgebäude des Landkreises Karlsruhe eine größere und dichtere Bebauung ermöglicht. Auch seien neben den Verwaltungsflächen für das Landratsamt weitere Nutzungen künftig zulässig. Aus Sicht der Naturschutzverbände widerspricht der Bebauungsplanentwurf damit der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe. Ein Widerspruch zur Klimaanpassungsstrategie liegt nach Überzeugung der Stadtverwaltung nicht vor. Nach der städtischen Klimaanpassungsstrategie besteht die große Herausforderung gerade darin, einerseits mehr Wohnraum und Arbeitsstätten durch Nachverdichtung zu schaffen, und andererseits Grünflächen nachhaltig zu erhalten oder neu zu schaffen. Es sei ein Hauptanliegen des Handlungsfelds „Stadtplanung und Städtebau“, die städtebaulichen Strukturen in ihrer Gesamtheit und ihrem Wirkungsgefüge der Einzelmaßnahmen untereinander zu betrachten, zu sichern, klimaoptimiert auszugestalten und weiterzuentwickeln. Die unter der Maßnahme SP-2 „Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen“ aufgeführten konkreten Maßnahmen wurden im vorliegenden Bebauungs- planentwurf als Festsetzungen aufgenommen und im städtebaulichen Vertrag vorhabenbezogen konkretisiert und gesichert (Pflanzgebote, Anlage von Grünflächen, Dachbegrünung, Fassaden- begrünung, Albedo). Nach der städtischen Klimaanpassungsstrategie und den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches ist die Klimaanpassung Teil der Abwägung. Zwar ermöglicht der Bebauungsplan- entwurf gegenüber der Bestandsbebauung eine größere Versieglung des Bodens. Die nachteiligen Auswirkungen werden aber durch die berücksichtigen Maßnahmen soweit möglich kompensiert. – 3 – Soweit dies nicht möglich sein sollte, überwiegt schließlich das städtebauliche Ziel, an dieser Stelle eine innerstädtisch Nachverdichtung zu ermöglichen, § 1a Abs. 2 BauGB. Auch verstoße der Bebauungsplanentwurf gegen den noch im Verfahren befindlichen Bebauungs- planentwurf „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“. Das trifft nicht zu. Zum einen liegt der vorliegende Bebauungsplanentwurf außerhalb des Geltungs- bereichs des Bebauungsplanentwurfs „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“. Zum anderen verfolgen beide Bebauungspläne das Ziel, nicht überbaubare Grundstücksfläche als Vegetationsflächen mit Baumbestand anzulegen, soweit diese Flächen nicht für andere zulässige Nutzungen benötigt werden (zum Beispiel für Zufahrten). Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) regt für die an das Baugrundstück angrenzenden Straßenbereiche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und zur Sicherheit der Radfahrenden an. Der Bebauungsplanentwurf ermöglicht auf den angrenzenden öffentlichen Straßen grundsätzlich den Radverkehr. Soweit möglich sollen die Hinweise des ADFC im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Eine direkte fahrradtaugliche Querverbindung von der Beiertheimer Allee zum Platz am Ettlinger Tor wird jedoch wegen der unterschiedlichen Höhenlage der Flächen nicht möglich sein. Dieser Höhen- versatz kann aufgrund der Platzverhältnisse nur durch eine Treppenanlage und eine Stützmauer überwunden werden und nicht durch eine fahrradtaugliche Rampe. Eine barrierefreie Verbindung von der Beiertheimer Allee zur Ettlinger Straße besteht weiterhin über einen Gehweg entlang des Wohn- blocks oder künftig auch über die Grüne Mitte. Es sind voraussichtlich über 260 bauordnungsrechtlich notwendige Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Davon sollen in der Tiefgarage (über eine Rampe erreichbar) circa 200 untergebracht werden und circa 60 Fahrradabstellplätze sollen öffentlich zugänglich auf Flächen des Landkreises Karlsruhe errichtet werden. Zu den Einzelheiten und den weiteren Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird auf die Synopse verwiesen (Anlage 1). 2. Öffentlichkeit Aus der Öffentlichkeit sind neun Stellungnahmen eingereicht worden. Kritisiert werden insbesondere die Größe des Bauvorhabens und die damit einhergehende Versieglung von Flächen, der Verlust von Bäumen, Auswirkungen auf das Mikroklima und eine Verschattung der südlich gelegenen Bebauung an der Beiertheimer Allee. Auf die Anmerkungen der Stadtverwaltung in der Synopse wird verwiesen (Anlage 2). Maß der baulichen Nutzung und Größe der überbaubaren Grundstücksfläche In der Öffentlichkeit wird der Bedarf des Landratsamtes an Büroflächen in Frage gestellt und die Öffnung für weitere Nutzergruppen. Das Landratsamt Karlsruhe soll Hauptnutzer des Gebäudes sein und am Standort bislang auf Außen- stellen verteilte Dienststellen am Hauptverwaltungssitz in Karlsruhe bündeln. Der Angebotsbebau- ungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um die weiteren Entwicklungsmög- lichkeiten an dem zentralen innerstädtischen Standort flexibel nutzen zu können. Unter anderem aufgrund der zentralen Lage und der damit in Zusammenhang stehenden sehr guten Anbindung an den ÖPNV, das innerstädtische Fuß- und Radverkehrsnetz sowie das übergeordnete Hauptstraßennetz – 4 – liegen ideale infrastrukturelle Voraussetzungen für die zukünftig an dem Standort Beschäftigten vor. Aufgrund der Potenziale des Standortes und zur Belebung des Areals werden neben Verwaltungs- und Büronutzungen weitere ergänzende Nutzungsmöglichkeiten geschaffen, die von am Standort Be- schäftigten und der Wohnbevölkerung im Umfeld gleichermaßen genutzt werden können (z. B. Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen). Grundlage für die Planungskonzeption war ein Werkstattverfahren – das städtebauliche Entwicklungs- konzept Ettlinger Tor (SEKET) und ein sich hieran anschließender Realisierungswettbewerb mit Ideenteil. Ziel des Werkstattverfahrens war es, die besten Möglichkeiten bei der Entwicklung des Areals auszuloten, etwa hinsichtlich der Nutzungsmischung, des Bauvolumens oder der Höhen- entwicklung. Dabei war auch der Bedarf des Landkreises an Büroflächen und das Potenzial des Standorts zu berücksichtigen. Eckpunkte des Werkstattverfahrens flossen maßgeblich in die Auslobung des Realisierungswett- bewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. Die Lage und Höhe der geplanten Hochpunkte entspricht dem Konzept für Höhenentwicklung in Karlsruhe. Demnach befindet sich der Standort in einem Bereich der Stadt, in welchem eine situative Höhenentwicklung, z.B. durch eine Akzentuierung wichtiger institutioneller Einrichtungen, erfolgen soll. Verlust von Frei- und Grünflächen sowie Bäumen Weiter wird kritisiert, dass der Bebauungsplan im Vergleich zur bisherigen Bebauung eine deutlich größere Versieglung des Bodens zulässt. Zutreffend ist, dass aufgrund der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 im Sondergebiet und der festgesetzten Verkehrsflächen bis zu 86% der Flächen im Plangebiet versiegelt werden können. Dies wären gegenüber dem alten Stand bis zu 22% mehr Bodenversieglung. Der Bebauungsplan entspricht dem Grundsatz des sparenden und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 1 BauGB) im Sinne einer vorrangigen Nutzung von Flächen im Innenbereich gegenüber der Entwicklung bisher unerschlossener Flächen im Außenbereich. Mit einer rechnerischen Geschossflächenzahl von 5,2 und einer Baumassenzahl von 20,9 ermöglicht der Bebauungsplan im Sondergebiet die Errichtung einer Geschossfläche von circa 70.000 m² und ermöglicht eine situative Höhenentwicklung mit zwei Hochpunkten. Diese hohe Bebauungsdichte wird an dem zentral gelegenen innerstädtischen Standort städtebaulich als vertretbar angesehen. Die Auswirkungen auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Umgebung sind nach den Ergebnissen des mikroklimatischen Gutachtens vertretbar. Den Auswirkungen der hohen Bebauungsdichte begegnet der Bebauungsplanentwurf mit differen- zierten Vorgaben zur Grünordnung, die auch im städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Ins- besondere die weitgehend unversiegelte „Grüne Mitte“ mit voraussichtlich 37 Bäumen und Flächen zur Versickerung von Niederschlagswasser soll einen Ausgleich schaffen. Zwar trifft es zu, dass bei Umsetzung des Bebauungsplans bis zu 57 Bäume entfallen können. Teilweise mussten diese Bäume bereits im Zuge der Abbrucharbeiten der alten Tiefgarage im Bereich der Badenwerkstraße – Am Festplatz, des Casinos, der Tiefgaragenzufahrt und auf Grundlage des bestehenden Planrechts sowie der Baumschutzsatzung zur Fällung freigegeben werden. Demgegenüber sieht der Bebauungsplan und der städtebauliche Vertrag die Pflanzung von 64 neuen Bäumen, teilweise im Bereich von Vegetationsflächen, vor. Besonnungssituation südlich der Beiertheimer Allee Aus der Öffentlichkeit wird kritisiert, dass sich die Verschattungssituation durch die Neubebauung mit zwei Hochhäusern verschlechtern wird. – 5 – Die Verschattungsproblematik ist ein abwägungsrelevanter Belang und wurde in einer Besonnungs- studie untersucht. Danach ist durchaus eine Verringerung des Lichteinfalls in einzelnen Wohnungen in der Beiertheimer Allee/Hermann-Billing-Straße möglich. Dies ist jedoch in innerstädtischer Lage eine typische Folge einer Bebauung. Nach dem Ergebnis der Studie wird die Grenze der Unzumutbarkeit nicht überschritten. Die Abstandsflächenbestimmungen der Landesbauordnung werden eingehalten. Auch ist die Verschattungsvorbelastung zu berücksichtigen. Bei Realisierung des Bebauungsplans entstehen für die maßgeblichen Gebäude keine schlechteren bzw. unzumutbaren Verhältnisse. Im Ergebnis ist daher die durch die Umsetzung des Bebauungsplanes eintretende Verschattungssituation einzelner Gebäude abwägungsrelevant. Die Planung muss jedoch nicht geändert werden, weil im Rahmen der Abwägung festgestellt werden kann, dass die entstehende Verschattung zumutbar ist. III. Ergänzende Erläuterung zur CO 2 -Relevanz Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. 2023/0370 (Seite 9) zu TOP 4 der Gemeinderats- sitzung vom 16. Mai 2023 sowie den Anmerkungen in der Synopse zur Trägerbeteiligung auf Seite 10 (Anlage 2) verwiesen. IV. Städtebaulicher Vertrag und Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Zur Sicherung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele, zur Herstellung der erforderlichen städte- baulichen Maßnahmen im näheren Umfeld des Bauvorhabens und zur Regelung der Kostentragung soll mit dem Landkreis Karlsruhe ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Wesentliche Regelungsinhalte wurden mit dem Landkreis Karlsruhe bereits in einem Grundvertrag vereinbart (Vorlage Nr.: 2023/0370), welcher am 19. Mai 2023 unterzeichnet wurde. Die im Grundvertrag bereits angelegten Inhalte wurden im nun vorliegenden städtebaulichen Vertrag fortgeschrieben und konkretisiert. Das Vertragsgebiet des städtebaulichen Vertrages ist gegenüber dem Grundvertrag unverändert (Anlage 3). Es geht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. Einbezogen werden auch die unmittelbar angrenzenden Flächen, welche im Zuge der Baumaßnahmen vom Landkreis Karlsruhe in Anspruch genommen werden und schließlich auf die künftigen Nutzungsanforderungen anzu- passen sind. Der Landkreis Karlsruhe übernimmt für alle Freianlagen im Vertragsgebiet die weitere Planung und Herstellung. Nach den Regelungen des städtebaulichen Vertrags wird die Stadt Karlsruhe dem Landkreis Karlsruhe die Kosten für die Umbaumaßnahmen in der Beiertheimer Allee/Hermann-Billing- Straße in voller Höhe und für den Platz am Ettlinger Tor sowie den Übergangsbereich zur Beiertheimer Allee anteilig erstatten. Die in den letzten Monaten zwischen dem Landkreis Karlsruhe und der Stadtverwaltung weiter abgestimmte Freiflächenplanung des Büros lohrer.hochrein bildet die Grundlage für die weitere Ausführungsplanung. Davon ausgenommen ist der Bereich des Platzes am Ettlinger Tor (gegrauter Bereich in Anlage 3). Die Fertigstellung der Freianlagen erfolgt abhängig von der Inanspruchnahme der Flächen als Baustelleneinrichtungsfläche. Die „Grüne Mitte“ soll grundsätzlich spätestens 12 Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens von Turm 1 fertiggestellt werden. Sofern Teilflächen noch als Baustelleneinrichtungsfläche für das Grundstück „T 2“ (Flst-Nr. 3387/2) benötigt werden, kann für diese Teilfläche ein späterer Zeitpunkt für die Fertigstellung festgelegt werden. – 6 – Der Städtebauliche Vertrag unterscheidet folgende Flächen: 1. Grüne Mitte Auf der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche im Eigentum des Landkreises Karlsruhe wird eine öffentlich zugängliche und versickerungsoffene Grünfläche mit voraussichtlich 37 Bäumen angelegt werden. 2. Platz am Ettlinger Tor (einschließlich der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche im Übergangsbereich zur Beiertheimer Allee) Für den Platz am Ettlinger Tor und den Übergangsbereich zur Beiertheimer Allee haben sich der Landkreis und die Stadt auf eine Kostenteilung im Verhältnis 35 % Landkreis und 65 % Stadt ver- ständigt. Grundlage für die vorgesehene Kostenteilung war, welcher Flächenanteil des Platzes und des Übergangsbereiches durch das Bauvorhaben des Landkreises Karlsruhe zwingend wiederhergestellt und an die künftigen Nutzungsanforderungen angepasst werden muss. Es besteht Einigkeit, dass die vereinbarte Kostenverteilung zunächst für die im städtebaulichen Vertrag definierten Gestaltungsmerkmale und Mindeststandards gilt. Der Standard der von der KASIG ausgeführten Flächen ist als Referenz heranzuziehen. Eine Verständigung über die künftige Gestaltung des Platzes und des Übergangsbereichs soll bis spätestens Ende 2024 erzielt werden. Die Entscheidung obliegt den Gremien des Landkreises Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe. Im städtebaulichen Vertrag werden Gestaltungsmerkmale und Mindeststandards festgelegt. Zwischen der Geländeoberkante des geplanten Dienstgebäudes des Landratsamtes und den Bestands- gebäude an der Beiertheimer Allee liegt ein Höhenversatz von circa 0,6 m. Die Fläche oberhalb am Gebäude wird als Feuerwehrumfahrung und Aufstellfläche benötigt. Zum Ausgleich der Höhen- differenz zwischen dem Platz am Ettlinger Tor und der Beiertheimer Allee sind zwei Treppen und eine kleine Mauer im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen. 3. Badenwerkstraße – Am Festplatz Der Landkreis übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung der Flächen an der Badenwerkstraße – Am Festplatz auf Grundlage der Freiflächenplanung und entsprechend des Standards der von der KASIG entlang der Kriegsstraße hergestellten Flächen. Gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Grundvertrags ermöglicht die Planung einen Bodenanschluss der nördlichen Hochbeete für Bäume im Bereich der in den öffentlichen Verkehrsraum auskragenden Unterbauung. 4. Kriegsstraße Im Bereich der Kriegsstraße übernimmt der Landkreis Karlsruhe die Wiederherstellung des Gehweg- bereichs und des Verkehrsgrüns, soweit diese Fläche im Zuge der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden. 5. Beiertheimer Allee und Hermann-Billing-Straße Die Kosten für die erforderlichen Umbaumaßnahmen in der Beiertheimer Allee und Herman-Billing- Straße wird die Stadt dem Landkreis erstatten. 6. Weitere Regelungen Der städtebauliche Vertrag regelt die erforderlichen Abstimmungsprozesse im weiteren Planungs- prozess und zur finalen Abnahme der Flächen im öffentlichen Verkehrsraum nach Fertigstellung durch – 7 – die Stadt. Die Unterhaltung nach Abnahme wird grundsätzlich die Stadt übernehmen. Der Landkreis und die Stadt sehen ungeachtet der Grundstücksverhältnisse und straßenrechtlichen Widmung eine gemeinsam abgestimmte Regelung zur betrieblichen Unterhaltung und Verkehrssicherung einzelner Flächen als zweckmäßig an. Die erforderlichen Maßnahmen, die Verantwortungsbereiche und die Kostenübernahme sollen in einer weiteren Vereinbarung geregelt werden. Der städtebauliche Vertrag sieht umfangreiche Regelungen zum Baumschutz während der Bauphase und fachliche Anforderungen an Baumpflanzungen vor. Der Landkreis Karlsruhe verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag an drei Fassadenseiten insgesamt mindestens 590 m² funktionsfähige Fassadenbegrünung zu errichten. Die Verpflichtung zur Begrünung der Dachflächen (mindestens 68 % innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung „WH 1“) ist nach den im städtebaulichen Vertrag geregelten Grundsätzen mit der Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu kombinieren. Auf den Dachflächen „WH 2“ und „WH 3“ ist aus brandschutztechnischen und statischen Gründen weder eine Begrünung der Dachflächen noch die Errichtung von Photovoltaikanlagen möglich. Während der Bauphase sollen für Nischenbrüter in der näheren Umgebung vier geeignete Nistkästen und nach Fertigstellung 20 Nistkästen am Gebäude angebracht werden. Die weiteren Regelungen des Grundvertrages wurden in den städtebaulichen Vertrag übernommen (unter anderem: Gebäudeenergiestandard, Oberflächengestaltung, Bewältigung des Vogelschlag- risikos, Fassadenbeleuchtung in Abstimmung mit naturschutzrechtlichen Vorgaben, Stellplatzschlüssel und Mobilitätsplanung). Weiteres Verfahren: Der Baubeschluss des Kreistags ist für den 5. Oktober 2023 vorgesehen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zu dieser Beschlussvorlage können im Anschluss die vom Landratsamt Karlsruhe beantragten Genehmigungen für den Aushub der Baugrube und Baumfällungen erteilt werden. V. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alledem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 19. September 2022 in der Fassung vom 17. Mai 2023 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. – 8 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 19. September 2022 in der Fassung vom 17. Mai 2023 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Herrmann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe- Südweststadt gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 19. September 2022 in der Fassung vom 17. Mai 2023, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). 3. Der Gemeinderat stimmt den Inhalten des städtebaulichen Vertrages mit dem Landkreis Karlsruhe zu den dargestellten Bedingungen zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
-
Extrahierter Text
Anlage 1 zur Beschlussvorlage BPl. „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“ Hier: Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Fristende: 07.07.2023 Stand 20.09.2023 Inhaltsverzeichnis: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ............... 2 Bundesnetzagentur ............................................................................................................... 2 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen ................................................................................................................ 2 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen ................................... 2 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Abteilung 3, Referat 32, Funkbetrieb (ASDBW)............................................................................................................................... 2 Landkreis Karlsruhe, Gesundheitsamt ................................................................................... 3 Handwerkskammer Karlsruhe ............................................................................................... 3 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH ........................................................................................ 3 ADFC Karlsruhe .................................................................................................................... 4 Transnet BW GmbH .............................................................................................................. 6 Netze BW GmbH ................................................................................................................... 6 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesnaturschutzverband Baden- Württemberg (LNV), Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg (NABU) .................................................................................................................................. 7 - 2 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Von Seiten des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bun- deswehr bestehen keine Einwände oder Be- denken zum Bebauungsplan. Wird zur Kenntnis genommen. Bundesnetzagentur Hinweis auf im Plangebiet aktive Betreiber von funktechnischen Einrichtungen. Betroffenen Betreibern funktechnischer Ein- richtungen im Plangebiet wurden die Gestat- tungsverträge für Anlagen auf der Dachfläche des Landratsamtes bereits zum 31.07.2023 gekündigt. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen In unserer Funktion als höhere Raumord- nungsbehörde nehmen wir folgendermaßen Stellung: Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt den Ab- riss und Neubau des Dienstgebäudes in der Beiertheimer Allee im Kreuzungsbereich Ett- linger Straße / Kriegsstraße. Der Geltungsbe- reich umfasst ca. 1,99 ha, als Gebietsart wird ein Sondergebiet (SO) „Büro und Verwal- tungszentrum“ festgesetzt. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 legt den Bereich als bestehende Siedlungsfläche mit überwiegen- der Wohn- und Mischnutzung fest. Der vorlie- genden Planung stehen keine Belange der Raumordnung entgegen. Wird zur Kenntnis genommen. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen Da durch den Bebauungsplan die Bundes- straße B 10 im straßenrechtlichen Erschlie- ßungsbereich der Ortsdurchfahrt tangiert wird, bestehen von Seiten der Abteilung 4 des Regierungspräsidiums Karlsruhe weder Einwände noch Anregungen hiergegen. Wird zur Kenntnis genommen. Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Abteilung 3, Referat 32, Funkbetrieb (ASDBW) Wiederholung der Stellungnahme vom 21.01.2023 im Rahmen der Beteiligung ge- mäß § 4 Abs. 2 BauGB: Richtfunknetz Der Abgleich der im Internet zur Verfügung gestellten Pläne mit den Daten des ASDBW hat ergeben, dass das BOS-Richtfunknetz betroffen ist. Nach erfolgter Abstimmung teilt der ASDBW mit, dass auf Grund der geplanten Baumaß- nahmen mit dem Wegfall des Standortes und der Kündigungen der Gestattungsverträge für die Dachfläche des Landratsamtes auf ein Gutachten verzichtet werden kann, da die be- - 3 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Mit der für den Richtfunk zuständigen Pla- nungsfirma wurde ein Abstand von 250 Meter in alle Richtung festgelegt, um eine Betroffen- heit ausschließen zu können. Daher wird vom ASDBW eine gutachterliche Betrachtung der Situation durch eine sicherheitsüberprüfte Fachfirma empfohlen. troffenen Richtfunkverbindungen künftig an- ders verlaufen werden und somit der Abstand zum Neubau des LRA ausreichend sein wird. Landkreis Karlsruhe, Gesundheitsamt Von Seiten des Gesundheitsamts bestehen keine Einwände oder Bedenken zum Bebau- ungsplan. Wird zur Kenntnis genommen. Handwerkskammer Karlsruhe Von Seiten der Handwerkskammer bestehen keine Einwände oder Bedenken zum Bebau- ungsplan. Wird zur Kenntnis genommen. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Zufahrt Tiefgarage Im Gegensatz zur bisherigen Situation liegt der Bereich in dem die Gleise für eine Zu- o- der Abfahrt zur Tiefgarage gequert werden sollen weiter westlich und unmittelbar an den Verkehrsinseln. In Anbetracht des in der Planzeichnung ange- gebenen Bereichs für Ein- und Ausfahrt se- hen wir keine Möglichkeit des Linkseinbie- gens aus der Tiefgarage in die Hermann-Bil- ling-Straße. Die bauliche Trennung der nördli- chen Fahrbahn und des Gleisbereichs ragt in den festgesetzten Bereich der Tiefgaragen- ausfahrt hinein. Die Sicht auf von Westen kommende Fahrzeuge (MIV sowie Straßen- bahn) ist durch die Verkehrsinseln einge- schränkt. Für Linksabbieger aus der Hermann-Billing- Straße in die Tiefgarage sehen wir ebenfalls keine ausreichende Sicht auf Schienenfahr- zeuge, die aus der Haltestelle Konzerthaus kommen sowie auf den nördlichen Geh- und Radweg. Wir bitten um Zusendung der Schleppkurven- prüfung und Abstimmung der Zufahrtsmög- lichkeiten. Die Schleppkurvennachweise wurden an die VBK übermittelt. Im Rahmen der weiteren Planungsschritte wird eine Straßenplanung für den Bereich der Tiefgaragenzu- und Ab- fahrt erstellt. Der Bereich befindet sich außer- halb des Geltungsbereichs des Bebauungs- plans. Die zu erstellende Straßenplanung hat keine Auswirkungen auf die festgesetzte Lage der Tiefgaragenzufahrt. - 4 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA ADFC Karlsruhe Badenwerkstraße Entsprechend der großen Bedeutung für den Fahrradverkehr sollte dieser Bereich gestaltet werden, dazu gehören z. B.: • Fahrdynamisch sinnvoller Anschluss an die Kreuzung Kriegsstraße – Lamm- straße in beiden Fahrtrichtungen, so- wohl von/in die Kriegsstraße als auch von/in die Lammstraße • Fahrdynamisch sinnvoller Anschluss an die Kreuzung Hermann-Billing- Straße/Beiertheimer Allee in beiden Fahrtrichtungen • hinreichend dimensionierte Zuwegun- gen, auf Höhe Null abgesenkte Bord- steine (idealerweise völliger Verzicht auf Bordsteine) • Anordnung der neu zu pflanzenden Bäume nicht nur entlang eines fixen ge- ometrischen Rasters. Ggf. müssen ein- zelne Baumpositionen angepasst wer- den, um sinnvolle Fahrgassen und erfor- derliche Sichtachsen zu ermöglichen. • fahrradfreundlicher Fahrbahnbelag und Berücksichtigung von Baumwurzeln beim Entwurf des Fahrbahnunterbaus, um Wurzelaufbrüche zu minimieren. Die Planzeichnung zum Bebauungsplan setzt für den Bereich der Badenwerkstraße – Am Festplatz einen „Fuß- und Radweg“ fest. Die Anregungen betreffen weitere Themen der Freianlagenplanung und sind damit nicht Regelungsgegenstand des Bebauungsplans, sondern Gegenstand des weiteren Planungs- prozesses. Falls erwogen werden sollte, den Fahrradver- kehr durch die Badenwerkstraße führen, sei angemerkt: • diese Führung vermindert die Verkehrs- sicherheit, da dann eine gemeinsame Führung mit dem Kraftfahrzeugverkehr erfolgt, Zusatzgefahr durch längs und quer parkende Kraftfahrzeuge; Wider- spruch zum Konzept „Vision Zero“ (z. B. fehlerverzeihende Infrastruktur), veran- kert in nationalem Regelwerk sowie „Karlsruher Programm für Aktive Mobili- tät“ • verletzt das subjektive Sicherheitsemp- finden vieler Radfahrenden, die eine ei- gene Fahrbahn abseits vom Kfz-Verkehr bevorzugen • auch wäre ein potentieller Nutzungskon- flikt mit Straßengastronomie an der Ecke Kriegsstraße / Badenwerkstraße abseh- bar (Abb. 4). Inwieweit der bereits 2019 beschriebene Konflikt gelöst wurde, ist uns nicht bekannt. Dem Radverkehr steht es frei, ob er die Ba- denwerkstraße oder den parallelen Fuß- und Radweg nutzt. Dies ist vom jeweiligen Fahr- ziel abhängig und stellt keine Änderung zum derzeitigen Zustand dar. Eine ausreichende Fahrgasse für den Rad- verkehr an der Ecke Kriegsstraße / Baden- werkstraße wird im Rahmen des weiteren Planungsprozesses berücksichtigt. - 5 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Hermann-Billing-Straße Parallel zur Hermann-Billing-Straße verläuft eine wichtige Ost-West-Achse des Fahrrad- verkehrs. Dieser Bedeutung entsprechend sollte der zwischen Ettlinger Straße und Ba- denwerkstraße bestehende „andere Radweg“ für unsichere Radfahrende erhalten bleiben und im Bereich der Tiefgaragenausfahrt im Sinne von „Vision Zero“ besonders gekenn- zeichnet werden. Sinngemäß dasselbe gilt auch im weiteren Verlauf am Ende des ande- ren Radwegs an der Badenwerkstraße. Der vorhandene Radweg bleibt bestehen. Kennzeichnungen z.B. in Form von Beschil- derungen oder Fahrbahnmarkierungen sind Gegenstand des weiteren Planungsprozes- ses. Um die Bedeutung der Hermann-Billing- Straße im Radverkehrsnetz zu würdigen, wird angeregt zu prüfen, ob in Fahrtrichtung Wes- ten ab Beginn der Tempo-30-Zone (Haus- nummer 4) eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann (inkl. Fortsetzung in der Garten- straße) Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist nicht Regelungsgegenstand des Bebauungsplans. Die Hermann-Billing-Straße befindet sich zu- dem außerhalb des Geltungsbereichs. Beiertheimer Allee Es wird angeregt, die Beiertheimer Allee für lokalen Fahrradverkehr durchlässig zu gestal- ten und eine fahrradtaugliche Trasse an die Ettlinger Straße anzuschließen (Abb. 7) unter Berücksichtigung von: • entsprechende Absenkung der Bord- steine und angemessene Auswahl des Fahrbahnbelags • angemessene Freigabe für den Fahrrad- verkehr auf der „Verkehrsfläche mit be- sonderer Zweckbestimmung „Platz““ • Anpassung von „Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit“ im Zwickel zwischen Beiertheimer Allee und Vorplatz Ettlinger Tor • ggf. Anpassung der Position von neu zu pflanzenden Bäumen (Fahrdynamik, Sichtachsen) Damit kann gemäß „Karlsruher Programm für Aktive Mobilität“ eine weitere Verbindung für den Radverkehr entstehen, die gar nicht oder nur sehr begrenzt vom MIV genutzt wird. Im Bereich der zeichnerisch festgesetzten Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbe- stimmung „Platz“ ist das Fahrradfahren zuläs- sig. Die Fläche grenzt an die Beiertheimer Al- lee an, die als öffentliche Verkehrsfläche ebenfalls dem Fahrradverkehr zur Verfügung steht. Eine fahrradtaugliche Verbindung von der Beiertheimer Allee zu "Platz" ist aus Gründen des Brandschutzes und der Höhenlage nicht möglich. Die Feuerwehr benötigt eine waage- rechte Fläche zum Anleitern. Aufgrund der bestehenden Höhenverhältnisse kann dies nur durch einen Höhenversatz ermöglicht werden. Dieser Höhenversatz kann aufgrund der engen Platzverhältnisse nur durch Trep- pen überwunden werden und nicht durch eine fahrradtaugliche Rampe. Die weiteren Anregungen betreffen Themen der Freianlagenplanung und sind damit nicht Regelungsgegenstand des Bebauungsplans sondern Gegenstand des weiteren Planungs- prozesses. Ettlinger Straße Entlang der Ettlinger Straße wird der Fahrrad- verkehr in Fahrtrichtung Süden gegenwärtig über einen Radfahrstreifen geführt. Es wird davon ausgegangen, dass sich in Folge der Bebauungsplanung am beschriebenen Zu- stand kaum etwas ändern wird. Zufahrtsmög- lichkeit in Richtung Beiertheimer Allee (s. oben) sollte in Erwägung gezogen werden (z. Der vorhandene Radweg in der Ettlinger Straße befindet sich außerhalb des Geltungs- bereichs des Bebauungsplans. Die weiteren Anregungen betreffen Themen der Freianlagenplanung und sind damit nicht Regelungsgegenstand des Bebauungsplans, sondern Gegenstand des weiteren Planungs- prozesses. - 6 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA B. auf Höhe Null abgesenkter Bordstein), um lokalen Ziel- und Quellverkehr zu erleichtern. Kriegsstraße Entlang der Kriegsstraße wird der Fahrrad- verkehr in Fahrtrichtung Osten gegenwärtig über einen Radfahrstreifen geführt, entlang von wenigen längs angeordneten Parkbuch- ten für Kraftfahrzeuge. Es wird davon ausge- gangen, dass der Bebauungsplan an den heutigen Gehweg grenzt und sich deshalb am beschriebenen Zustand kaum etwas än- dern wird. Davon ausgenommen sind die o. g. Zufahrten zum Plangebiet im Bereich der Kreuzung Lammstraße. Der vorhandene Radweg in der Kriegsstraße befindet sich außerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans. Schlussbemerkungen Eine kapazitätsgerechte Führung des Fahr- radverkehrs sollte stets gewährleistet sein, insbesondere während der Bauzeit in allen Bauphasen. Als Mindeststandard hinsichtlich baustellenbedingter Auswirkungen wird bei allen Teilen der Fahrradinfrastruktur die An- wendung des „Leitfaden Baustelle“ der AGFK5 nahegelegt. Für Beschäftigte sollen Fahrradabstellplätze in der Tiefgarage eingerichtet werden und über eine Rampe erreichbar sein. Für Kun- den/Besucher sollten ebenerdig erreichbare Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen, wobei zumindest die Hälfte der Stellplätze ge- gen Witterung geschützt sein sollte. Ein hin- reichender Anteil muss für Lastenräder / Fahrradanhänger nutzbar sein. Bei allen Ab- stellplätzen ist zu gewährleisten, dass der Fahrradrahmen problemlos angeschlossen werden kann. Die Anregungen betreffen Themen der Frei- anlagenplanung und der Bauphase. Diese sind nicht Regelungsgegenstand des Bebau- ungsplans, sondern Gegenstand des weite- ren Planungsprozesses. Hinsichtlich des Witterungsschutzes von Fahrradstellplätzen im Bereich der Freiflä- chen wird darauf hingewiesen, dass über- dachte Nebenanlagen (wozu auch Fahrrad- überdachungen zählen) aus gestalterischen Gesichtspunkte ausgeschlossen sind. Transnet BW GmbH Von Seiten der Transnet BW GmbH bestehen keine Einwände oder Bedenken zum Bebau- ungsplan Wird zur Kenntnis genommen. Netze BW GmbH Hinweis auf folgende Betriebsmittelarten und Nennspannungen im Plangebiet: • Nachrichtenwege • Schutzrohre Die angesprochenen Leitungen sind stillge- legt oder wurden bereits zurückgebaut. In der Leitungsauskunft vom 06.02.2023 ist der Lei- tungsbestand nicht mehr enthalten. - 7 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden- Württemberg (NABU) Nutzungsspektrum Der Angebotsbebauungsplan geht weit über die bisherige Nutzung als Landratsamt hin- aus. Die aufgezählten Möglichkeiten wie z.B. Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, ge- sundheitliche und sportliche Einrichtungen sorgen dafür, dass die zukünftige Nutzungs- fläche nahezu vervierfacht wird. Die Gemein- deordnung enthält in § 91 die Aussage, dass „die Gemeinde ... Vermögensgegenstände nur erwerben [soll], wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“. Wir fragen, ob diese Regelung für den Landkreis nicht gilt? Die angedachten Nutzungen sind nicht zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises er- forderlich. So tritt der Landkreis unseres Er- achtens hier als Investor auf mit dem Ziel, ge- winnbringend vermieten zu können und setzt dafür Steuergelder ein. In Hinblick auf die Schaffung von neuem Bü- roraum möchten wir auf den insbesondere seit der Corona-Pandemie ausgeprägten Trend verweisen, dass es im Interesse so- wohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeit- gebern liegt, Homeoffice zu ermöglichen und zu praktizieren. Abgebildet erscheint dieser Trend auch in folgenden Zahlen: Die Büroflä- chenleerstandsquote in den 12 Oberzentren, zu denen Karlsruhe gehört, ist laut Statista von 4,2% (2021) auf 4,4% (geschätzt 2023) gestiegen. Und gerade in Karlsruhe sind u.a. am Hauptbahnhof Süd zuletzt noch große Bürogebäude entstanden. So stellt sich die Frage, auf welche Bedarfsanalyse sich die Errichtung weiterer Büroräume stützt, noch dazu mit dem wenig realistisch erscheinen- den Ziel, den Platz zu beleben. Die angestrebte zusätzliche Nutzung führt letztendlich zu einem überdimensionierten Bau, der mitten in der sich immer mehr erhit- zenden Innenstadt für noch mehr Hitze sor- gen wird. Seltsam mutet die Feststellung des Stadtplanungsamtes an, dass sich diese wei- tere Verdichtung „in den vorhandenen hoch verdichteten städtebaulichen Kontext“ einfügt. Aus dem Vorsorgegedanken für die Gesund- heit der Bevölkerung heraus wäre es gera- dezu verpflichtend, die Verdichtung nicht noch weiter zu erhöhen. Mit dem vorliegenden Angebotsbebauungs- plan sollen • u.a. die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz die- nenden Standort geschaffen werden und • aufgrund der Potenziale des Standortes und zur Belebung des Areals neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Land- ratsamtes weitere Verwaltungs- und Bü- ronutzungen sowie ergänzende Nut- zungsmöglichkeiten, z.B. für Gastrono- mie, Kultur, kirchliche, soziale, gesund- heitliche und sportliche Einrichtungen ge- schaffen werden. Für die Planung des neuen Landratsamtes wurde eine Desksharing-Quote von 20 % be- rücksichtigt. Bei der Planung handelt es sich um eine ge- bietsverträgliche Erweiterung des Nutzungs- spektrums für den innerstädtischen und hoch verdichteten Standort am Ettlinger Tor. Dem Grundsatz des sparenden und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 1 BauGB) im Sinne einer vorrangigen Nutzung von Flächen im Innenbereich gegenüber der Entwicklung bisher unerschlossener Flächen im Außenbereich wird entsprochen. - 8 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA Begrünung Wir stellen weiterhin fest, dass mit dem Ver- lust zahlreicher großer Bäume gegen die Grünsatzung als Baustein in der Klimaanpas- sungsstrategie der Stadt Karlsruhe verstoßen wird. Deren Ziel ist es, die Hitzebelastung im Sommer bei einer weiter steigenden Erwär- mung zu reduzieren und damit erträglich zu halten. Dies kann weder durch das Nach- pflanzen junger und damit kleiner Bäume noch durch etwas Fassadenbegrünung aus- geglichen werden, zumal im Baumgutachten vorgegeben wird, dass die Wuchshöhe der Bäume begrenzt sein soll. Die Grünsatzung der Stadt Karlsruhe sieht ausdrücklich vor, dass Frei- und Grünräume als kühlende In- seln in einer überwärmten Stadt „nachhaltig gesichert, weiterentwickelt und neu geschaf- fen werden“. Auch wenn die Mindestanforde- rung laut Baumsatzung eingehalten werden, fordern wir mehr, größere und klimaresistente Bäume, um überhaupt einen wirksamen Ef- fekt zu erzielen. In der geplanten „grünen Mitte“ sollen vier Bestandsbäume stehen bleiben, ein weiterer am südlich gelegenen Zugang. Laut Presse vom Mai 2023 soll bis zur Fertigstellung des Neubaus dieses Areal als Baustelleneinrich- tungsfläche - also für Baugerät, Material und Co. – genutzt werden. Wir weisen darauf hin, dass ohne Sicherungsmaßnahmen die Bäume diese Nutzung nicht überleben wer- den. Durch die Umsetzung des Bebauungsplans erhöht sich die Anzahl der Bäume am Stand- ort gegenüber der Bestandsituation. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe wird entsprochen. Damit sich die Neupflanzungen gut entwickeln, werden hohe Anforderungen an die Pflanzstandorte und die Artenauswahl gestellt. Das Baumgutachten ist im Hinblick auf die dort vorgeschlagenen Arten nicht bin- dend. Im Rahmen des Baugenehmigungsver- fahrens wird auf einen Mix aus verschiede- nen klimaresilienten Baumarten geachtet. Der Nachweis bzw. die Beauflagung fachge- rechter Baumschutzmaßnahmen ist Bestand- teil des städtebaulichen Vertrags und der Baugenehmigung sowie ggf. erforderlichen Sondernutzungserlaubnissen für die Inan- spruchnahme des öffentlichen Straßenraums. Der vorliegende Bebauungsplan befindet sich nicht im künftigen Geltungsbereich des der- zeit im Verfahren befindlichen Bebauungs- plans „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“. Der einfache Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der In- nenstadt“ hat zum Ziel, den Grünbestand in der Innenstadt zu sichern und zu vermehren. Weitere, neue Bebauungspläne wie der Be- bauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Baden- werkstraße – am Festplatz“ ermöglichen den Gegebenheiten entsprechend angepasste, z.T. spezifischere Regelungen. Vorliegend wurden beispielsweise Dachbegrünung, Pflanzgebote und Entwässerung detaillierter geregelt (siehe Aufzählung). Gemäß dem erstellten mikroklimatischen Gutachten wird das derzeitige Niveau der thermischen Umgebungsbedingungen ver- bessert. Die Belüftungsintensität nimmt nur kleinräumig im Bereich der Grünen Mitte, so- wie in eng begrenzten Teilbereichen der Her- mann-Billing-Straße und Kriegsstraße ab. Die verbleibende Belüftungsintensität ist jedoch ausreichend, um eine großflächige Luftstag- nation zu vermeiden. Insgesamt kann mit dem Bebauungsplan ein ortstypisches Belüf- tungsniveau gesichert werden. Folgende Maßnahmen der Klimaanpassung werden ergriffen: • Mindestens extensive Dachbegrünung mit kombinierter Photovoltaiknutzung auf Dachflächen im Bereich „WH1“ - 9 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA • Retentionsdächer auf Dachflächen im Bereich „WH 1“ • Fassadenbegrünung für fensterlose zu- sammenhängende Fassadenbereiche über 80 qm • Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen • Gestaltung von Wegen in der „Grünen Mitte“ mit wassergebundener Decke • Nutzung der weitgehend unversiegelten „Grünen Mitte“ als Fläche zur Versicke- rung von Niederschlagswasser • Schaffung unterirdischer Versickerungs- anlagen (Rigolen) Weitere Klimaanpassungsmaßnahmen sind Gegenstand des Bauantrages oder des städ- tebaulichen Vertrags (z.B. Verwendung heller Oberflächenmaterialien, intensive Dachbe- grünung) Angegeben wird, dass innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche mit der Bezeich- nung „WH 1“ Fassadenbereiche mit mehr als 80 m² zusammenhängender und fensterloser Wandfläche flächig mit Schling- oder Kletter- pflanzen zu begrünen sind. Es ist völlig offen, wieviel Fläche das sein kann. Wir bitten um Angabe und Festsetzung der Flächen, die für die Fassadenbegrünung vorgesehen sind, um abschätzen zu können, ob hiermit ein sig- nifikanter Beitrag zur Reduktion der Tempera- turen geleistet wird. In den verfügbaren Visu- alisierungen des Landratsamts sind aus- schließlich komplett verglaste Fassaden zu sehen. Es handelt sich um einen Angebotsbebau- ungsplan. Die sich aus der Festsetzung tat- sächlich ergebende zu begrünende Fassa- denfläche kann erst im Rahmen des Bauge- nehmigungsverfahrens auf Grundlage des Bauantrags bestimmt werden. Im städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Landkreis Karlsruhe an mindestens drei Fassadenseiten ein Fläche von mindestens 590m² funktionsfähiger Fassadenbegrünung zu errichten. Artenschutz Durch den Rückbau des Hochhauses kommt es zum Verlust eines Nistkastens für einen Wanderfalken, der allerdings nicht als Fort- pflanzungsstätte angenommen wurde. Der Nistkasten stellt bereits eine Ausgleichsmaß- nahme für den Verlust einer Niststätte im Rat- hausturm dar. Die artenschutzrechtliche Prüfung empfiehlt einen Ersatznistkasten an einem geeigneten Ort im Stadt- bzw. Landkreis so zeitnah wie möglich anzubringen (z.B. hohe Bauwerke, Strommasten etc.). Davon ist in der Textfest- setzung nichts zu finden. Nischenbrüter haben das bisherige Gebäude nur deshalb kaum angenommen, weil es ent- sprechend vogelfeindlich gebaut war. Wo soll der Biodiversitätsschutz herkommen, wenn dies nun als Ausgangsbasis genommen wird, Zu dem Bebauungsplan wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Zur Vermeidung des Eintretens der artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind drei Nistkästen für Ni- schenbrüter an Gebäuden sowie ein Nistkas- ten für Wanderfalken an einem geeigneten Ort in der Stadt oder dem Landkreis anzu- bringen. Über die genannten artenschutzrechtlich er- forderlichen Maßnahmen hinaus und im Sinne der Biodiversitätskonzeption der Stadt Karlsruhe sieht der städtebauliche Vertrag vor, dass während der Bauphase vier Nist- kästen für Nischenbrüter in der näheren Um- gebung angebracht werden. Nach Errichtung des Bauvorhabens des Landkreises Karls- ruhe soll ein Wanderfalkenhorst im Neubau integriert und mindestens 20 Nistkästen am - 10 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA um nur drei Nistkästen für Nischenbrüter an- bringen zu lassen? Wir halten nach wie vor das Anbringen von 20 Brutplätzen (Haussper- ling, Hausrotschwanz, Mauersegler) für not- wendig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass aufgrund unserer Stellungnahmen viele private Investoren der Empfehlung gern ge- folgt sind, mehr Nistmöglichkeiten anzubrin- gen. Umso befremdlicher, dass sich eine öf- fentliche Verwaltung nur auf ein Minimum ein- lässt. Bauvorhaben im Geltungsbereich angebracht werden. Klimaschutz Die Verbände halten die Ausführungen der letzten Stellungnahme aufrecht und konkreti- sieren die Ausführungen zu CO2-Minimierung und Klimaschutz, auf die in der Antwort des Stadtplanungsamtes nur unzulänglich und völlig unkonkret eingegangen wurde. Die Aussage der Stadtverwaltung „Im Hin- blick auf die Klimaschutzstrategie des Land- kreises mit dem ehrgeizigen Ziel „zeo-zweifrei 2035“ soll auch das geplante Vorhaben kli- maneutral umgesetzt werden“ (Synopse ToeB S. 14) wird durch keinerlei konkrete In- formationen und Bilanzen unterstützt, d. h. es ist für uns und auch für den Gemeinderat nicht nachvollziehbar, welche Menge an CO2 durch das Bauvorhaben freigesetzt werden wird. Grobe Schätzung lassen vermuten, dass dies bei 60 - 80.000 to CO2-Äquivalen- ten liegen dürften, und damit in einer Größen- ordnung, die das für Karlsruhe zur Verfügung stehende Budget drastisch vermindern wird. CO2-frei lässt sich ein solches Bauvorhaben nicht umsetzen; die oben zitierte Aussage ist schlichtweg falsch und dient offensichtlich nur zur Verschleierung von unbequemen Aspek- ten. Der BUND fordert die Stadtverwaltung daher erneut auf, die CO2-Emissionen zu ermitteln, die bei Abriss und Neubau des Landratsam- tes entstehen. Dies ist problemlos möglich, da die konkreten Unterlagen und Baupläne bereits vorliegen und Standardmethoden ver- fügbar sind, um CO2 Bilanzen zu erstellen. Auf Grundlage der Ergebnisse erwarten wir, dass die Stadtverwaltung darstellt, wie dieser Bebauungsplan mit den Klimazielen Karlsru- hes vereinbar sein soll. Zudem erwarten wir, dass konkrete Maßnahmen zur Reduktion der baubedingten Emissionen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Verzicht auf den Ab- riss des Hochhauses sowie die Reduktion der Abbruch – Neubau, CO2-Emissionen Die Möglichkeit, das denkmalgeschützte Ge- bäudeensemble zu erhalten und zu sanieren wurde im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens umfassend geprüft. Aufgrund der vorliegen- den Schadstoffbelastungen müssten für eine Sanierung die Bauteile des Gebäudes bis hin zur Rohbaukonstruktion abgetragen werden. Eine denkmalgerechte Sanierung war damit nicht möglich. Zudem sind Haustechnik und die energetischen Eigenschaften überaltert und bedürfen der Modernisierung. Die denk- malschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch wurde daher im Jahr 2021 erteilt. Der Abbruch wird bereits vollzogen. Dabei werden sämtliche Rahmenbedingungen und Auflagen der unteren und oberen Denkmal- behörde beachtet. Klimafreundliches Bauen prägt das Vorhaben der Neugestaltung des Landratsamt-Areals. Für das Projekt wird daher der „Leitfaden Nachhaltig Bauen " (LNB) angewandt. Des- sen Grundidee ist es, Gebäude ökologisch und energetisch zu bewerten. Der Fokus wird dabei auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsas- pekte gelegt. Diese beinhalten zum Beispiel die Auswahl der Rohstoffe, die Verwertung der Abbruchmaterialien sowie die technische Ausstattung des zukünftigen Baus. Das Bau- vorhaben wird durch den LNB bis zur Fertig- stellung – einschließlich der Betrachtung der Rückbaubarkeit – begleitet. Im Zuge des Neubaus fallen baustoffbedingt ca. 26.000 to CO2-Emissionen an. Unter an- derem werden dabei 14.900 to durch den Einsatz der Holz-Hybrid-Bauweise einge- spart. Der Heizwärmeverbrauch des Bestandsge- bäudes lag im Jahr 2020 bei 150 kWh/m²a (Kilowattstunden pro qm im Jahr). Der Neu- - 11 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA überdimensionierten Nutzungsflächen sehen wir als zielführende Möglichkeiten an. Ein Verweis auf die zukünftigen geringeren Be- triebsemissionen ist dabei weder ausreichend und noch zutreffend, denn die durch den Bau entstehenden Emissionen sind zu diesem Zeitpunkt bereits in der Atmosphäre und hei- zen das Klima weiter an. Jede kWh Energie bzw. Tonne CO2, die beim Bau eingespart wird zählt für Karlsruhes Klimabilanz. Wir zi- tieren aus der Klimaschutzstrategie „zeo- zweifrei 2035“ des Landkreises Karlsruhe: „Jede nicht benötigte Kilowattstunde Energie reduziert den CO2-Ausstoß direkt und senkt den Bedarf, der zukünftig aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden muss“ und appel- lieren an Stadtverwaltung und Landkreis, ih- ren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. bau wird mit ca. 24,7 kWh/m²a einen gegen- über dem bestehenden Gebäude deutlich ge- ringeren Heizwärmebedarf aufweisen (16 % des Heizwärmeverbrauchs des Bestandsge- bäudes). Die hiermit verbundenen CO2-Emis- sionen betragen für das Bestandsgebäude ca. 12,15 kg/m²a (Kilogramm pro qm im Jahr) und für den Neubau ca. 1,1 kg/m²a. Dies entspricht einer Reduzierung des flä- chenbezogenen Heizwärmebedarfs von ca. 84 % und des flächenbezogenen CO2-Aus- stoßes für das Heizen von ca. 91 %. Der Gebäudebetrieb wird künftig CO2 neutral sein. Auch die verbleibenden 1,1 kg CO2/m²a werden vollständig durch die Erzeugung von PV-Strom (bei maximalem Einsatz der PV- Anlage) kompensiert. Damit können der Klimaschutzpakt Baden- Württemberg und die Klimaschutzziele des Landkreises Zeozweifrei 2035 (klimaneutraler Gebäudebetrieb) erfüllt werden. Flächenbedarf Bei der Planung handelt es sich um eine ge- bietsverträgliche Erweiterung des Nutzungs- spektrums für den innerstädtischen und hoch verdichteten Standort am Ettlinger Tor. Auf- grund der Potenziale des Standortes, der zentralen Lage mit hervorragender Anbin- dung an den ÖPNV sowie an das Fahrrad- netz und zur Belebung des Areals, sollen ne- ben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes weitere Verwaltungs- und Bü- ronutzungen sowie ergänzende Nutzungs- möglichkeiten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitliche und sport- liche Einrichtungen geschaffen werden (siehe ergänzend S. 7). Hinsichtlich des Flächenbedarfs des Landrat- samtes gilt folgendes: Das Landratsamt Karlsruhe vereint in dem neuen Gebäude eine Vielzahl der Dienststellen, die derzeit auf verschiedenen Außenstellen verteilt sind so- wie weitere Nutzungen wie z.B. Betriebsarzt, Kita. Somit werden Einheiten aus dem Stadt- gebiet an dem Standort zentralisiert. Die neuen Arbeitsumstände sind bei dem Flä- chenbedarf für die Arbeitsplätze der Land- kreisverwaltung mit dem Ansatz einer Desksharing-Quote von 20 % berücksichtigt. Ein weiterhin steigender Bedarf an Büroflä- - 12 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA chen ist durch den stetigen Aufgabenzu- wachs für die Landkreisverwaltung zu erwar- ten. Die Entwicklung auf dem auch bisher als Ver- waltungssitz des Landkreises dienenden Are- als entspricht dem Grundsatz des sparenden und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 1 BauGB) im Sinne einer vorrangigen Nutzung von Flächen im Innen- bereich gegenüber der Entwicklung bisher nicht erschlossener Flächen im Außenbe- reich. Besonnung/Beschattung Aus der Besonnungsstudie geht hervor, dass zum Stichtag 21.3. einzelne Wohnungen in der Badenwerkstraße Nr. 3 und Nr. 5 nach Umsetzung der Planung nur noch lediglich zwischen 11 und 12 Uhr besonnt werden, an- stelle wie aktuell den ganzen Vormittag. Die nach Nordwest ausgerichteten Fassaden der Beiertheimer Allee Nr. 1- 9 werden hinge- gen überhaupt nicht mehr besonnt. Die Abbil- dung für den Bestand auf Seite 19 (oben) des Gutachtens ist u.E. falsch, denn aktuell wer- den die nordwestlichen Fassaden zwischen 16 Uhr und ca. 17:30 Uhr besonnt (siehe Sei- ten 14-16 Bestand), d. h. die Dauer beträgt also ca. 1.5 h, was nach DIN EN 17037 einen ausreichenden Zeitraum darstellen würde. Insgesamt wird die Situation mit dem Neubau ungünstiger und führt für die kritischen Woh- nungen (blau, gelb) auf S. 17 zu einer Einord- nung in eine schlechtere Kategorie für Beson- nung nach DIN EN 17037 im Vergleich zur Bestandssituation. Dieser Sachverhalt ist im Gutachten so nicht dargestellt (S. 18) und wir möchten die Stadtverwaltung bitten, die of- fensichtliche Diskrepanz zwischen Abbildun- gen und Aussage aufzuklären und für diese Wohnungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Badenwerkstraße Gemäß der Besonnungsstudie erfüllen die Wohnungen in der Badenwerkstraße die An- forderungen an eine ausreichende Beson- nung nach DIN EN 17037. Beiertheimer Allee Die angesprochenen Darstellungen auf den Seiten 14-16 zeigen die untersuchte Bebau- ung aus Sonnensicht (Unterschied zu quanti- tativer Auswertung nach den Vorgaben der DIN EN 17037 in Kap. 3 der Besonnungsstu- die). Die Abbildungen zeigen, dass die Nord- west-Fassade der Beiertheimer Allee Nr. 1- 9 in den Stunden 16 -18 potentiell besonnt wird. Quantitative Rückschlüsse lassen sich aus den Abbildungen nur beschränkt ablei- ten. In Kapitel 3 wird daher eine quantitative Aus- wertung der Besonnung nach den Vorgaben der DIN EN 17037 durchgeführt. Gemäß der Norm gilt als auszuwertender Bezugspunkt für die verglasten Flächen der Mittelpunkt in Horizontalrichtung auf 1,2 m Höhe über Ge- schossboden in innerer Ebene der Öffnung. D.h. der Bezugspunkt für die quantitative Be- trachtung nach der DIN 17037 liegt innen, hinter der Fensteröffnung (Unterschied zu Darstellung aus Sonnensicht in Kap. 2 der Besonnungsstudie). Bei spitzen Einfallswin- keln tritt Eigenverschattung durch die Laibung der Fassadenöffnungen auf und verringert eine direkte Besonnung des Bezugspunkts. Insofern sind die Darstellungen und Ausfüh- rungen der Besonnungsstudie korrekt. Entwässerung/Versickerung Die Versiegelung im Baugebiet nimmt um knapp 20% bzw. 0,5 ha zu. Teile des anfal- Die geplante Entwässerung ist detailliert in dem zum Bebauungsplan erstellten Entwäs- serungskonzept dokumentiert. Demnach kön- nen 65 % des im Geltungsbereich anfallen- - 13 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA lenden Regenwassers sollen laut Entwässe- rungskonzept direkt in das Entwässerungs- netz eingeleitet werden und nicht – wie im WHG §55 Abs. 2 vorgehen – lokal versickert, verrieselt oder in ein Gewässer geleitet wer- den. Der BUND hat bereits in der letzten Stel- lungnahme darauf hingewiesen, dass die Versickerungsflächen ausreichend groß ge- plant werden sollten, um die Grundwasser- neubildung zu verbessern. Die Planung ent- spricht somit nicht dem WHG und wir fordern die Stadtverwaltung auf, eine vorbildliche, re- gelkonforme Behandlung des Niederschlag- wassers einzufordern. den Niederschlagswassers ortsnah zur Versi- ckerung gebracht werden. Die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt über unterir- dische Versickerungsanlagen (Rigolen) und Versickerungsmulden (Tiefe max. 5 cm), die im Bereich der „Grünen Mitte“ ausgebildet werden. Teile der Freiflächen, sollen gemäß der be- stehenden Entwässerungssituation über das öffentliche Mischwassersystem in Richtung des Karlsruher Klärwerks entwässert werden, da eine Ableitung in einen geeigneten Vorflu- ter getrennt von Schmutzwasser nicht mög- lich ist. Fassadenflächen des Gebäudes, die nicht zur „Grünen Mitte“ ausgerichtet sind, sollen ebenfalls in das öffentliche Mischwas- sersystem abgeleitet werden. Fassaden- und Außenbeleuchtung Eine verheerende Präzedenzwirkung geht von den bisherigen Festsetzungen in Hinblick auf das Ziel des Energiesparens wie die Bio- diversitätskrise aus. Weiterhin ist eine Fassa- denbeleuchtung nicht verbindlich ausge- schlossen. Auch der Verweis auf spätere Baugenehmigungsverfahren – ohne Beteili- gung der Umweltverbände – heilt diese Man- gel nicht. So können sich Bürger*innen die Fragen stellen, wie öffentliche Appelle zum Energiesparen und zum Insektenschutz zu werten sind, wenn gleichzeitig beim Bau ei- nes neuen Landratsamts die eine Fassaden- und Außenbeleuchtung zulässiger Teil der Planung bleiben soll. Anforderungen an eine mögliche Fassaden- beleuchtung sind in der textlichen Festset- zung Nr. 1.7 definiert (z.B. Ausrichtung, Ab- schirmung, Lichtfarbe etc.). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des § 21 Natur- schutzgesetzes Baden-Württemberg. Verringerung von Vogelschlag Im Gegensatz zur Fassaden- und Außenbe- leuchtung scheint das Vorhaben der Vorbild- funktion der Öffentlichen Hand in Bezug auf die Verringerung von Vogelschlag durch ge- eignete, konkrete Festsetzungen gerecht zu werden. Dies muss allerdings dann im Falle einer Fortführung der Planung und eines Baus gewährleistet werden. Im Rahmen der zum Bebauungsplan erstell- ten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde eine Bewertung des Vogelschlagrisi- kos im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgenommen. Dabei wurden Prinzipien der Konfliktvermeidung und -verminderung her- ausgearbeitet, die abschließende Risikobe- wertung erfolgt unter Zugrundelegung der Bauantragsunterlagen. Sonstiges Weiterhin bemängeln wir die mindestens irre- führende Darstellung der Ausmaße des Ge- bäudes in den Visualisierungen, welche in den Veranstaltungen gezeigt sowie in BNN abgedruckt wurden. Hier wird suggeriert, dass der Durchgang zur Grünen Mitte aus Richtung Ettlinger Tor noch sichtbar ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Abmessungen aus Je nach Standort und Blickrichtung im Be- reich des Ettlinger Tors ist der Durchgang zur „Grünen Mitte“ sichtbar. Dessen ungeachtet sind die Visualisierungen nicht Gegenstand des Bebauungsplans. - 14 - Stellungnahme TÖB Anmerkung StplA den Planzeichnungen zugrunde gelegt wer- den. Wir erwarten, dass vor der Abstimmung im Gemeinderat korrekte Visualisierungen der Öffentlichkeit präsentiert werden.
-
Extrahierter Text
Anlage 2 zur Beschlussvorlage BPl. Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II BauGB Fristende: 07.07.2023 Stand 20.09.2023 Inhaltsverzeichnis: Bürger 1 ............................................................................................................................... 1 Bürger 2 ................................................................................................................................ 3 Bürger 3 ................................................................................................................................ 4 Bürger 5 ...............................................................................................................................13 Bürger 6 ...............................................................................................................................16 Bürger 7 ...............................................................................................................................17 Bürger 8 ...............................................................................................................................18 Bürger 9 ...............................................................................................................................26 Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Bürger 1 Besonnungsstudie Hochhaus deutlich niedriger als 90 Meter bauen! Betroffenheit Ich habe zufällig erfah- ren, dass manche Wohnungen am "Fuße des Neubaus" (VoWo) keine Sonnenstun- den mehr hätten. Das sei wohl durch Fach- leute bestätigt worden. Das beeinträchtigt doch maßgeblich die Lebensqualität der An- wohner! Ich halte von innerstädtischen Hochhäusern ohnehin nicht viel. Verschan- delt nur die Optik. Ich wohne ziemlich in der Nähe und fände es furchtbar, wenn der Neubau tatsächlich so hoch würde. Grundsätzlich kann eine Verschattungs- problematik die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB oder allgemein das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG betreffen und damit im Einzelfall abwä- gungserheblich sein. Jedoch sind Verringe- rungen des Lichteinfalls bzw. ein Verschat- tungseffekt als typische Folgen einer Be- bauung insbesondere in innergemeindlichen bzw. innerstädtischen Lagen bis zu einer im Einzelfall zu bestimmenden Unzumutbar- keitsgrenze hinzunehmen. Für die materiell- rechtliche Beurteilung der Zumutbarkeit ei- ner Verschattung durch einen Baukörper gibt es keinen normativ verbindlichen Maß- stab. Auch die verfahrensrechtliche Ermitt- lungsebene ist insoweit nicht verbindlich ge- regelt. Vielmehr beantwortet sich diese Frage nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer wertenden Ge- samtbetrachtung (VGH Baden-Württem- berg, Urteil vom28.10.2020, Az. 3 S 1117//20, Juris Rn. 38 f). Die planende Kommune hat zur Abschätzung der Zumut- barkeit einer planbedingten Verschattungs- belastung diejenigen Ermittlungen anzustel- len, die von ihr nach den Maßstäben prakti- - 2 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA scher Vernunft in der konkreten Planungssi- tuation angemessener Weise verlangt wer- den können. Von der Gemeinde kann nicht mehr gefordert werde, als dass sie die An- nahmen zugrunde legt die dem allgemeinen Kenntnisstand und — soweit vorhanden – den allgemein anerkannten Prüfungsmetho- den entsprechen. Sind Ermittlungen anzu- stellen, so hat die Behörde lediglich Sorge dafür zu tragen, dass die Verfahren, die im konkreten Fall zu Erreichung des Untersu- chungszwecks qualitativ und quantitativ ge- eignet erscheinen nicht ungenutzt bleiben. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen ei- ner Begutachtung die Verschattung der maßgeblichen Gebäude unter Berücksichti- gung einer Verschattungsvorbelastung hin- sichtlich der durch einen Bebauungsplan möglicherwiese entstehenden Verschat- tungszusatzbelastung ermittelt werden muss: (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2012, AZ: 2 D 27/11. NE, Juris Randnummer 69). Genau diese Ermittlung ist im vorliegenden Planverfahren mit der Besonnungsstudie im Rahmen des Bebau- ungsplans „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Baden- werkstraße – Am Festplatz“ erfolgt. In dieser Studie ist zutreffender Weise die Vorbelas- tung durch die bestehenden Gebäude be- trachtet worden. Dabei bildet die Bestands- situation eine abwägungserhebliche rechtli- che Vorbelastung. Dies gilt im Übrigen auch unter der Berücksichtigung, dass der Altbe- stand zurückgebaut werden soll, da mit der bestehenden Genehmigung des Bestands- bauköpers die Vorbelastung perpetuiert wird. In der Besonnungsstudie ist dann fest- gestellt worden, dass die zulässige Bebau- ung nach dem Bebauungsplan zu keiner Einordnung der Nachbargebäude in eine schlechtere Kategorie für die Besonnung nach DIN 17037 im Vergleich zur Bestands- situation führt (Besonnungsstudie S. 18). In- sofern entstehen mit Realisierung des durch den Bebauungsplan ermöglichten Baukör- pers keine für die maßgeblichen Gebäude schlechteren bzw. unzumutbaren Verhält- nisse. Dieses Ergebnis findet seine Bestäti- gung auch unter dem Gesichtspunkt, dass Verschattungseffekte regelmäßig hinzuneh- men sind, wenn die landesrechtlichen Ab- standsflächenbestimmungen – wie vorlie- - 3 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA gend – eingehalten werden (OVG Nord- rhein-Westfalen, Beschluss vo30.04.2018, AZ: 2 B 27/18 NE, Juris Rn. 45). Insofern ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass die maßgeblichen Bestandsflächen zu den von einer Verschattung betroffenen Ge- bäude weit über obligatorisch eingehalten werden. Im Ergebnis ist daher die Situation einer von einer Verschattung betroffener Gebäude zwar abwägungsrelevant, wobei die Pla- nung nicht geändert werden muss, da im Rahmen der Abwägung festgestellt werden kann, dass die entstehende Verschattung zumutbar ist. Bürger 2 Bedarf Büroflächen Ich bin strikt gegen den Bau des Hochhau- ses und schlage mindestens ein Überden- ken der Höhe des Hauses vor. Es ist für Verwaltung gedacht, wo dich viele Men- schen inzwischen im Homeoffice arbeiten. Grundlage für die Planungskonzeption war ein Werkstattverfahren – das städtebauliche Entwicklungskonzept Ettlinger Tor (SEKET) und ein sich hieran anschließender Realisie- rungswettbewerb mit Ideenteil. Ziel des Werkstattverfahrens war es, die besten Möglichkeiten bei der Entwicklung des Are- als auszuloten, etwa hinsichtlich der Nut- zungsmischung, des Bauvolumens oder der Höhenentwicklung. Eckpunkte des Werk- stattverfahrens flossen maßgeblich in die Auslobung des Realisierungswettbewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. Die Lage und Höhe der geplanten Hochpunkte entspricht dem Konzept für Höhenentwick- lung in Karlsruhe. Demnach befindet sich der Standort in einem Bereich der Stadt, in welchem eine situative Höhenentwicklung, z.B. durch eine Akzentuierung wichtiger in- stitutioneller Einrichtungen, erfolgen soll. Mit dem Bebauungsplan werden u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz dienenden Standort ge- schaffen. Das Landratsamt ist Hauptnutzer mit den größten Flächen und vereint in dem neuen Gebäude eine Vielzahl der Dienst- stellen, die derzeit noch auf verschiedene Außenstellen verteilt sind. Für die Planung des neuen Landratsamtes wurde eine Homeoffice-Quote von 20 % berücksichtigt. Es handelt sich jedoch nicht um einen vor- habenbezogenen Bebauungsplan für den Neubau des Landratsamtes, sondern um ei- - 4 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA nen Angebotsbebauungsplan, um die weite- ren Entwicklungsmöglichkeiten an dem zentralen innerstädtischen Standort flexibel nutzen zu können. Unter anderem aufgrund der zentralen Lage und der damit in Zusam- menhang stehenden sehr guten Anbindung an den ÖPNV, das innerstädtische Fuß- und Radverkehrsnetz sowie das übergeordnete Hauptstraßennetz liegen ideale infrastruktu- relle Voraussetzungen für die zukünftig an dem Standort Beschäftigten vor. Aufgrund der Potenziale des Standortes und zur Bele- bung des Areals werden neben Verwal- tungs- und Büronutzungen weitere ergän- zende Nutzungsmöglichkeiten geschaffen, die von am Standort Beschäftigten und der Wohnbevölkerung im Umfeld gleicherma- ßen genutzt werden können (z.B. Gastrono- mie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitli- che und sportliche Einrichtungen). Besonnungsstudie Gerade in der Nummer 9 (Beiertheimer Al- lee) werden wir dem Gutachten nach gar keine Sonnenstunde mehr haben! Das ist schon rein rechtlich nicht zulässig!! Wir sind erschüttert und sehr besorgt und werden den Verlauf der weiteren Planung verfolgen und evtl. weitere Schritte einleiten, um den Neubau des Hochhauses zu verhindern. Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 1. Bürger 3 Versiegelung, Reduktion Freiflächen Das dargestellte Bauvorhaben soll ein Er- satzneubau für das vorhandene Gebäude des Landratsamtes sein. Nach unserer Be- rechnung bedeckte das bestehende Ge- bäude eine Fläche von ca. 3.200 m², das neue Gebäude ca. 8.700 m². Die Grünfläche betrug bisher ca. 9.500 m², It. B-Plan sind dies nun ca. 2.900 m². Die befestigten Flä- chen (Wege1 Platzflächen/ Fahrbahnen) be- trugen bisher ca. 6.500 m2, It. B-Plan sind dies nun ca. 7.600 m². Erkennbar wird so eine massive Überbauung bisheriger Frei- und Grünflächen und eine massive Reduk- tion klimawirksamer innerstädtischer Freiflä- chen unter Verlust wertvollen Baumbe- stands. Diese Lösung Widerspricht der aktu- ell angestrebten Entsiegelung der Städte, um diese nachhaltig bewohnbar zu halten! Dieses Ziel verfolgt auch die Stadt Karls- ruhe! Die durch den Bürger angestellten Berech- nungen sind nicht nachvollziehbar, da ein Hinweis auf die Bezugsfläche (Geltungsbe- reich? Grundstück?) fehlt. Der Bebauungsplan entspricht dem Grund- satz des sparenden und schonenden Um- gangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 1 BauGB) im Sinne einer vorrangigen Nut- zung von Flächen im Innenbereich gegen- über der Entwicklung bisher unerschlosse- ner Flächen im Außenbereich. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe wird entsprochen (ergänzende Ausführun- gen hierzu siehe Stellungnahme und An- merkungen StplA zu Bürger 3 „Bäume“). Gemäß dem erstellten mikroklimatischen Gutachten wird das derzeitige Niveau der - 5 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA thermischen Umgebungsbedingungen ver- bessert. Die Belüftungsintensität nimmt nur kleinräumig im Bereich der Grünen Mitte, sowie in eng begrenzten Teilbereichen der Hermann-Billing-Straße und Kriegsstraße ab. Die verbleibende Belüftungsintensität ist jedoch ausreichend, um eine großflächige Luftstagnation zu vermeiden. Insgesamt kann mit dem Bebauungsplan ein ortstypi- sches Belüftungsniveau gesichert werden. Folgende Maßnahmen der Klimaanpassung werden ergriffen: • Mindestens extensive Dachbegrünung mit kombinierter Photovoltaiknutzung auf Dachflächen im Bereich „WH1“ • Retentionsdächer auf Dachflächen im Bereich „WH 1“ • Fassadenbegrünung für fensterlose zu- sammenhängende Fassadenbereiche über 80 qm • Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen • Gestaltung von Wegen in der „Grünen Mitte“ mit wassergebundener Decke • Nutzung der weitgehend unversiegelten „Grünen Mitte“ als Fläche zur Versicke- rung von Niederschlagswasser • Schaffung unterirdischer Versickerungs- anlagen (Rigolen) Weitere Klimaanpassungsmaßnahmen sind Gegenstand des Bauantrages oder des städtebaulichen Vertrags (z.B. Verwendung heller Oberflächenmaterialien, intensive Dachbegrünung, u.a. zur Ansiedlung von Stadtbienen). Bedarf Büroflächen Der Bau von Büroflächen in diesem Aus- maß berücksichtigt in keiner Weise die be- reits heute sichtbare Entwicklung in der Ar- beitswelt zu neuen Arbeitskonzepten, ein- schließlich Homeoffice, Job-sharing etc. Nach neusten Untersuchungen der Immobi- lienwirtschaft werden aktuelle Arbeitsplätze nur noch zu etwa 40 % genutzt. Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 2 „Bedarf Büroflächen“. Platzfläche zwischen Neubau und Her- mann-Billing-Bau Die Differenzierung der Flächen „Platz“ am Ettlinger Tor und der „Grünen Mitte“ stellt falsche Bezüge her. Das Herumwinden der Platzfläche um die Südost-Ecke ist nicht nachvollziehbar. Dies geschieht augenfällig Die Abstandsflächen gemäß Landesbauord- nung werden eingehalten. Die Einhaltung der Abstandsflächen steht in keinem Zu- sammenhang mit der festgesetzten Ver- kehrsfläche mit der besonderen Zweckbe- stimmung „Platz“. Die Festsetzung der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Platz“ steht grundsätzlich auch einer Begrünung von - 6 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA nur, weil der Neubau einen zu geringen Ab- stand zum Wohnblock Hermann-Billing- Block hat. Hier entsteht ein „Unraum“ vor einem Wohn- gebäude, in dem auch das Erdgeschoss be- wohnt wird. Dieser Raum gehört unter ange- messener Berücksichtigung der angrenzen- den Wohnanlage unbedingt zum Grünraum der „Grünen Mitte“, auch unter Erhalt der dort befindlichen raumbildenden Schnur- bäume. Entstanden ist das Problem durch die in letzter Zeit immer weiter Richtung Ett- linger Tor ausgedehnte Baumasse. Insge- samt fallen dieser Ausdehnung 16 große, vi- tale Laubbäume zum Opfer! Flächen nicht entgegen. Die tatsächliche Ausgestaltung der Freiflächen ist Gegen- stand des weiteren Planungsprozesses. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe wird entsprochen (ergänzende Ausführun- gen hierzu siehe Stellungnahme und An- merkungen StplA zu Bürger 3 „Bäume“). Mikroklimatisches Gutachten Das Gutachten legt einen zukünftigen Baumbestand von 44 Bäumen zugrunde. Im B-Plan-Entwurf sind es allerdings nur noch 33. Hier wären entsprechend abweichende Ergebnisse zu erwarten. Bitte um Korrektur Der Bebauungsplanentwurf setzt 40 anzu- pflanzende Bäume und 24 zu erhaltende Bäume fest. Das städtebaulichen Konzept und die Freianlagenplanung für das Plange- biet, die Grundlage für das mikroklimatische Gutachten sind, sieht darüber hinaus wei- tere Baumpflanzungen vor. Ihre Sicherung erfolgt nicht über die Festsetzung im Bebau- ungsplan, sondern im Rahmen des städte- baulichen Vertrags. Selbst wenn sich ge- genüber des zu Grunde gelegten städtebau- lichen Konzepts einzelne Baumstandorte verändern oder ganz entfallen, hat dies nur sehr kleinräume Klimaauswirkungen direkt am Baumstandort. Über den unmittelbaren Baumstandort hinausgehende Klimamodifi- kationen sind nur bei größere Änderungen von Baumstellungen zu erwarten. Diese lie- gen nicht vor. Die prognostizierten Auswirkungen der Ge- bäude auf den Windkomfort führen It. Gut- achten zu Einschränkungen in einzelnen Bereichen, die ein längeres Verweilen in diesen Bereichen unangenehm machen. Lö- sungsvorschlag: Windschutz. Solche Ein- schränkungen im direkten Umfeld hunderter Wohnungen sind absolut inakzeptabel. Wie im mikroklimatischen Gutachten auf Seite 34 (Kap. 6) beschrieben, lassen die durchgeführten orientierenden Modellrech- nungen zum örtlichen Windkomfort keine großflächigen Probleme erkennen. Allein an unmittelbaren Eckbereichen des vorgesehenen 13-geschossigen Hochhaus- baus und an der Ecke Badenwerkstraße – Am Festplatz / Kriegsstraße ist längeres Verweilen ohne Windschutz als unange- nehm einzustufen. Unabhängig von der Pla- nung können grundsätzlich auch an ande- ren Gebäudekanten Windbeschleunigungen entstehen. Diese übersteigen jedoch nicht die allgemein anerkannten DGNB-Wind- komfortkriterien. Aus den Ergebnissen der Modellrechnung kann nicht abgeleitet wer- den, dass hunderte Wohnungen von Wind- komfortproblemen betroffen sind. - 7 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Die Bewertungsgrundlage zur Feststellung der Auswirkungen auf das Mikroklima ist in- korrekt. Hier wurde die durch die Baumaß- nahme U-Strab vorübergehend befestigte Baustelleneinrichtung als Bestand gewertet. Tatsächlich handelt es sich nach Rückbau der Baustelleneinrichtung um eine Grünflä- che die wesentlich höher zu bewerten ist. Die Bewertungsgrundlage für die Mikro- klimaanalyse ist korrekt. Sie orientiert sich im Bereich der Kriegsstraße am Bebau- ungsplan Kriegsstraße Mitte (785A, 785C) mit Baumreihen und Grünflächen (Abbil- dung 9 des mikroklimatischen Gutachtens). Es findet weder beim Ist-Zustand noch beim Plan-Zustand der Bauzustand (U-Strab) Be- rücksichtigung. Das Ergebnis der Modellrechnung zeigt für den angrenzenden Wohnblock eine erhebli- che Verschlechterung, die sich unmittelbar auf die Aufheizung der Wohnungen aus- wirkt. Der gemessene Wert liegt aktuell bei „heiß“ (ca. 39°-42°) und verändert sich auf „sehr heiß“ (ca. 48°-51°). Dazu trägt sicher auch die Abwärme eines klimatisierten Bü- rogebäudes bei. In seiner Einwendung zum Bioklima bezieht sich der Einwender vermutlich auf den Nordwestrand der Bebauung Beiertheimer Allee 1-9. Hier zeigt das Bioklimamaß PET unmittelbar an der Nordwestfassade Werte von unter 30°, da hier gegen 14 Uhr der Ge- bäudeschatten temperaturdämpfend wirkt. Derartige Werte stellen sich auch im Planfall an der Nordwestfassade ein (siehe Abbil- dung 28 des mikroklimatischen Gutach- tens). Im Straßenbereich der Beiertheimer Allee, auf Höhe der Bebauung Nr. 1- 9, werden im Ist- Zustand PET-Werte von ca. 39 – 45°C (= sehr heiß) simuliert. Die vom Einwender vorgebrachten Werte sind somit nicht ganz richtig. Im Plan-Zustand steigen die PET- Werte im Straßenbereich auf 45 – 48°C an. Hier macht sich bei den modellhaft vorgege- benen Winden aus westsüdwestlichen Rich- tungen die planungsbedingte Verringerung der bodennahen Windgeschwindigkeit (siehe Abbildung 22.3 des mikroklimati- schen Gutachtens) bemerkbar. Die kleinräumige Minderung des boden- nächsten Luftaustausches lässt im Straßen- bereich die bioklimatische Belastung anstei- gen. Diese ist aber nicht Ergebnis der Wär- meabgabe von potenziell klimatisierten Bü- roräumen im Plangebiet. Bioklimatisch bedeutsam sind allein die Fußgängerbereiche (Gehweg, Grünanlage). Diese unterliegen keiner bedeutsamen bi- oklimatischen Zusatzbelastung. Im Bereich der Fahrbahn sind derart kleinräumige bi- oklimatische Zusatzbelastungen als tolera- bel einzustufen. Besonnungsstudie Die Besonnungsstudie betrachtet die Nord- fassade des Hermann-Billing-Baus und stellt fest, dass die Eckwohnungen und die ersten 2 Geschosse der angrenzenden Wohnun- Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 1. - 8 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA gen die nach DIN erforderliche Mindestbe- sonnungsanforderungen heute nicht erfül- len. Nach Neubau wird das nicht besser. Sind diese Mindestanforderungen bei Er- richtung eines Neubaus etwa nicht zu erfül- len, weil's vorher auch nicht besser war. Das kann wohl nicht sein. Bäume Es ist geplant 33 großkronige Laubbäume mit einem Kronendurchmesser von 7-12 m und einem Stammumfang von Ca. 1,20m bis 2,80m zu fällen. Nach eigenen Berech- nungen ergibt sich ein Gesamt-Baumkro- nenvolumen von ca. 11.000 - 12.000 m3, das neben der Schattenwirkung auch erheb- lich CO2 aus der Luft aufnimmt. Die gefor- derte Ersatzpflanzung nur in gleicher Anzahl (!?!) mit nicht allzugroßem Höhenwachstum. Hier entsteht zum Pflanzzeitpunkt (Stamm- umfang 18-20cm) ein Gesamt-Kronenvolu- men von ca. 330 m 3 , nach frühestens 20 Jahren Wachstum lediglich ca. 5.000 m 3 . Damit ist kein Ausgleich erzielt! Der zu fällende Baumbestand wird ersetzt und, bezogen auf den Geltungsbereich, um weitere 7 Baumpflanzungen ergänzt. Ge- genüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans von 57 Bäumen auf 64 Bäume. Sofern die noch ab- zustimmende Gestaltung des Platzes am Ettlinger Tor den Wegfall der vier im Zuge der Kombilösung gepflanzten Bäume („KA- SIG-Linden“) vorsieht, sollen diesen Bäume fachgerecht in die Grüne Mitte umgepflanzt werden. In diesem Fall sind die vier Linden auf die zu pflanzende Anzahl von 30 Bäu- men in der „Grünen Mitte“ anzurechnen.Der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe wird entsprochen. Artenschutzrechtliche Prüfung Die Verglasung aller Fassaden, insb. der hohen Gebäudeteile, führt zu einem erhöh- ten Mortalitätsrisiko für Vögel, die des Hoch- hauses im Besonderen für Mauer und Al- pensegler. Im Rahmen der zum Bebauungsplan erstell- ten speziellen artenschutzrechtlichen Prü- fung wurde eine Bewertung des Vogel- schlagrisikos im Geltungsbereich des Be- bauungsplans unter Zugrundelegung des derzeitigen Gebäudeentwurfs für den Neu- bau des Landratsamtes Karlsruhe vorge- nommen. Dabei wurden Prinzipien der Kon- fliktvermeidung und -verminderung heraus- gearbeitet, die in der speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung sowie zusammenfas- send in der Begründung dokumentiert sind. Die abschließende Risikobewertung und ggf. Festlegung erforderlicher Maßnahmen erfolgt unter Zugrundelegung der Bauan- tragsunterlagen. Regenwasserversickerung Nach Planung werden Teile des anfallenden Regenwassers ins Entwässerungsnetz ein- geleitet. Das widerspricht den planungs- rechtlichen Festsetzungen (Pkt. 8) und völlig der sonstigen Forderung der Stadt Karls- ruhe nach Versickerung allen anfallenden Regenwassers auf dem eigenen Grund- stück. Die geplante Entwässerung ist detailliert in dem zum Bebauungsplan erstellten Entwäs- serungskonzept dokumentiert. Demnach können 65 % des im Geltungsbereich anfal- lenden Niederschlagswassers ortsnah zur Versickerung gebracht werden. Die Versi- ckerung von Niederschlagswasser erfolgt über unterirdische Versickerungsanlagen (Rigolen) und Versickerungsmulden mit ge- ringer Tiefe , die im Bereich der „Grünen Mitte“ ausgebildet werden. - 9 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Teile der Freiflächen, sollen gemäß der be- stehenden Entwässerungssituation über das öffentliche Mischwassersystem in Richtung des Karlsruher Klärwerks entwässert wer- den, da eine Ableitung in einen geeigneten Vorfluter getrennt von Schmutzwasser nicht möglich ist. Fassadenflächen des Gebäu- des, die nicht zur „Grünen Mitte“ ausgerich- tet sind, sollen ebenfalls in das öffentliche Mischwassersystem abgeleitet werden. Auf- grund der geplanten Versickerung von Nie- derschlagswasser wird die Einleitmenge in das öffentliche Kanalnetz gegenüber der be- stehenden Entwässerungssituation um ca. 60 % reduziert. Städtebau Der geplante Neubau fügt sich nicht in die sensible innerstädtische Wohnumgebung ein. Es entsteht ein extrem dominierender Baukomplex, der in seiner Ausdehnung und gesamten Größe die Umgebungsbedürf- nisse ignoriert. Das Plangebiet befindet sich an einem zent- ral gelegenen innerstädtischen Standort der bereits von einer hohen Bebauungsdichte geprägt wird. Unter Berücksichtigung dieser Lage im Stadtgefüge wurde ein Werkstatt- verfahren – das städtebauliche Entwick- lungskonzept Ettlinger Tor (SEKET) und ein sich hieran anschließender Realisierungs- wettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Ziel des Werkstattverfahrens war es, die besten Möglichkeiten bei der Entwicklung des Are- als auszuloten, etwa hinsichtlich der Nut- zungsmischung, des Bauvolumens oder der Höhenentwicklung. Eckpunkte des Werk- stattverfahrens flossen maßgeblich in die Auslobung des Realisierungswettbewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. Der Sie- gerentwurf aus dem Wettbewerb war Grundlage für die Erarbeitung des diesem Bebauungsplan zu Grunde liegende Pla- nungskonzepts. Mit der geplanten Bebau- ung wird eine für diesen Standort angemes- sene bauliche Dichte erzielt, die sich in den vorhandenen hoch verdichteten städtebauli- chen Kontext einfügt. Die Lage und Höhe der geplanten Hochpunkte entspricht auch dem Konzept für Höhenentwicklung in Karlsruhe. Demnach befindet sich der Standort in einem Bereich der Stadt, in wel- chem eine situative Höhenentwicklung, z.B. durch eine Akzentuierung wichtiger instituti- oneller Einrichtungen, erfolgen soll. Zudem werden – wie in der Begründung zum Bebauungsplan in Kapitel 4.2 und Ka- pitel 4.6 ausgeführt – die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch die Planung nicht beeinträchtigt (Schall, Besonnung, Belüftung). - 10 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Flächenbedarf Landkreis, Grundstück T2 Gem. eigener Informationen aus dem Land- kreis benötigt das Landratsamt einen Anteil von etwas mehr als einem Drittel der Flä- chen. Die restlichen Flächen werden in der Vermarktung des Landkreises sein, auf den die Stadt Karlsruhe keinen Einfluss mehr haben wird. Dies wird nach aktueller Infor- mation (BNN vom 03.07.2023) schon deut- lich, nachdem die Stadt das Grundstück T2 nicht kurzfristig erwirbt. Was also macht der Landkreis mit diesem Grundstück? Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 2 „Bedarf Büroflächen“. Bürger 4 Schallgutachten Im Schallgutachten wird erläutert, dass mit der Stadt Karlsruhe vereinbart wurde, bei der Bewertung der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet die Werte für Gewerbe- gebiete heranzuziehen. Für die Anwohner bedeutet dies zunächst keine direkten Ein- bußen des Schutzniveaus gegenüber Im- missionen. Wenn das geplante Sondergebiet einem Gewerbegebiet gleichzustellen ist, wird hier nach unserem Verständnis jedoch eine Ge- mengelage provoziert. In diesem Zusam- menhang haben wir Bedenken, dass damit dem Trennungsgrundsatz nach § 50 BIm- SchG nicht entsprochen wird und künftig durch die so ermöglichte Bildung von Zwi- schenwerten das Schutzniveau der gesam- ten Wohnumgebung herabgesetzt werden kann. Da sich die Zweckbestimmung und das vor- gesehene Nutzungsspektrum wesentlich von den Baugebieten gemäß §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheiden, ist die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich. Unter Zugrundelegung der Zweckbestimmung des Sondergebietes und des zulässigen Nut- zungsspektrums aus überwiegend Büro- und Verwaltungsnutzungen wurde im Rah- men der Schallimmissionsprognose ein Schallschutzniveau vergleichbar dem eines Gewerbegebietes zu Grunde gelegt. Der Bereich des Plangebiets war auch bis- lang aufgrund des vorhandenen Nutzungs- spektrums aus überwiegend Büro- bzw. Verwaltungsnutzungen hinsichtlich des Schallschutzniveaus als Gewerbegebiet ein- zustufen. Ein Nebeneinander von „Ge- werbe“ und Wohnen lag bereits im Bestand vor und wird durch die Ausweisung des Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ nicht ver- schärft. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wurde keine Gemengelage mit einer Bildung von Zwischenwerten angenommen. Die schalltechnische Verträglichkeit mit der um- gebenden Bebauung wurde unter Zugrun- delegung des jeweiligen Schutzniveaus nachgewiesen. Das jeweils maßgebliche Schutzniveau ergibt sich aus der festgesetz- ten Art der baulichen Nutzung gemäß der vorliegenden rechtskräftigen Bebauungs- pläne (z.B. reines Wohngebiet Beiertheimer Allee, Allgemeines Wohngebiet Baden- werkstraße). - 11 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA In 5.2. wird dargelegt, dass von 32 Fahrtbe- wegungen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ausgegangen wird. Es folgt der Verweis auf das Verkehrsgutachten vom Dez 2022 – Köhler & Leutwein. Auch mit den Ausführungen im Verkehrsgutachten ist die Annahme von 32 Fahrzeugen in diesem Zeitraum für uns nicht nachvollziehbar. An- gesichts der geplanten Nutzung gehen wir davon aus, dass die tatsächlich zu erwar- tende Anzahl von Fahrtbewegungen mit die- ser Annahme deutlich unterschätzt wird. Die Angabe von 32 Fahrtbewegung bezieht sich nicht auf das Verkehrsaufkommen ins- gesamt, sondern lediglich auf die Tageszei- ten mit erhöhter Empfindlichkeit zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr und zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr. Insoweit sind die Ansätze fachlich plausibel. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wurden insge- samt 1.510 Fahrbewegungen in die Tiefga- rage von Pkw im Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) berücksichtigt, wobei 60 Fahrbewegun- gen in den Tageszeiten mit erhöhter Emp- findlichkeit zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr und zwischen 20:00 und 22:00 Uhr be- rücksichtigt wurden. Damit wurde eine Worst-Case-Situation in der Schallimmissi- onsprognose zu Grunde gelegt. In der Vergangenheit verursachten die kli- matechnischen Anlagen immer wieder er- hebliche Belästigungen im Wohnumfeld – auch im Innenbereich und auch durch tief- frequente Geräusche. Solche Anlagen sind auch beim geplanten Neubau vorgesehen. Nachträgliche Minderungsmaßnahmen sind insbesondere im Zusammenhang mit tieffre- quenten Geräuschen in der Regel aufwän- dig und kostenintensiv. Wir möchten daher anregen, bereits frühzeitig die Einwirkungen von tieffrequenten Geräuschen auf das Wohnumfeld zu untersuchen, um ggf. be- reits im Vorfeld Minderungsmaßnahmen bei der Planung berücksichtigen zu können. Hierzu liegen unterschiedliche Ansätze vor, wobei unseres Erachtens die Ausbreitungs- rechnung bis zum Immissionsort vor der Fassade und eine anschließende Beurtei- lung nach DIN 45680 einen konservativen und transparenten Ansatz darstellt. Es handelt sich um einen Angebotsbebau- ungsplan. Die haustechnischen Anlagen wurden in der Schallimmissionsprognose auf der Basis von Annahmen vergleichbarer Vorhaben beispielhaft mitberücksichtigt. Eine detaillierte schalltechnische Betrach- tung kann erst im Rahmen des Baugeneh- migungsverfahrens erfolgen. Zur Abfallentsorgung wird ausgeführt, dass diese zur Leerung an einem festgesetzten Ort in der Badenwerkstraße bereitgestellt werden. In der Vergangenheit ist es vorge- kommen, dass die Abfallbehälter bereits vor 6 Uhr bereitgestellt wurden. Dies erfolgte mit einem Stapler, der durch lose Zinken stark impulshaltige Geräusche verursachte. Ein solcher Betriebsablauf kann auch in den Tageszeiten an der nahegelegenen Wohn- bebauung unzulässige Lärmeinwirkungen hervorrufen. Die Bereitstellungsfläche und zugehörige Vorgänge werden im schalltechnischen Gut- achten nicht berücksichtigt. Sollte die Lage Für die Bereitstellung und Abholung der Ab- fallbehälter sind die üblichen gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. Die Berücksichtigung im Rahmen der Schal- limmissionsprognose zum Bebauungsplan ist nicht erforderlich. - 12 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA des Bereitstellungsplatzes bereits mit dem Bebauungsplan festgesetzt werden, halten wir es nicht zuletzt aufgrund der räumlichen Nähe zu maßgeblichen Immissionsorten für unumgänglich, diesen in der schalltechni- schen Untersuchung mit zu berücksichtigen. Grundsätzlich regen wir jedoch an, einen al- ternativen Standort zu suchen. Durch die Verlegung der Bereitstellungsfläche – etwa an die Hermann-Billing-Straße - könnten die Geräuscheinwirkungen in der Baden- werkstraße deutlich reduziert werden. In der Begründung wird zur Gestaltung aus- geführt: Beabsichtigt ist, dass gastronomi- sche Nutzungen in der Erdgeschosszone des künftigen Neubaus nach Westen in der Badenwerkstraße und im Norden an der Kriegsstraße den Außenbereich bestuhlen können. Der zeitliche Umfang dieser Nut- zung wird nicht weiter definiert. Zur Art der baulichen Nutzung wird noch allgemeiner von Schank- und Speisewirtschaften ge- sprochen, die im Erdgeschoss sowie in den ersten beiden Etagen untergebracht wer- den. Besonders Außengastronomie kann zu erheblichen Lärmbelästigungen führen – insbesondere im Nachtzeitraum oder den Abendstunden. Im Schallgutachten 14342- 01 vom 27. Oktober 2022 von Kurz und Fi- scher findet lediglich der Außenbereich der Betriebskantine Berücksichtigung - dabei wird von einer Nutzung ausschließlich im Tagzeitraum ausgegangen. Die Ausführun- gen in der Begründung schließen eine weit- reichendere Nutzung jedoch nicht aus. Sollte die Nutzung durch weitere Gastrono- miebetriebe bzw. weitreichendere Betriebs- zeiten vorgesehen sein, regen wir an auch diese bereits im schalltechnischen Gutach- ten zu berücksichtigen. Es handelt sich um einen Angebotsbebau- ungsplan. Eine genaue Verortung der zu- künftigen Nutzungen am Standort ist somit nicht möglich. Eine abschließende Prüfung der schalltechnischen Verträglichkeit erfolgt daher im Rahmen des Baugenehmigungs- verfahrens. Artenschutz In der Begründung wird erläutert, dass sich am derzeit noch bestehenden Hochhaus des Landratsamtes ein Nistplatz für Wan- derfalken befindet, der jedoch unbesetzt sei. Eigene Beobachtungen zeigen, dass zumin- dest im Jahr 2021 eine erfolgreiche Brut stattfand. Falken können dauerhaft am Standort beobachtet werden. Fotonach- weise können beigebracht werden. Die Überprüfung des Falkenhorstes im Rah- men der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Jahr 2022 ergab, dass der Nist- platz unbesetzt ist. Die bloße Sichtung von Falken am Standort stellt keinen Nachweis für eine Brut dar. Für den Entfall des Fal- kenhorstes im Zuge des Rückbaus ist ein Ersatznistkasten an einem geeigneten Ort in der Stadt oder im Landkreis anzubringen. Die Sicherung dieser Ausgleichsmaßnahme erfolgt im Rahmen des städtebaulichen Ver- trags. - 13 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Bürger 5 Denkmalschutz In Ihren Ausführungen beschreiben Sie, dass das Neubauvorhaben ein markantes eigenständiges Gebäude wird mit einer Fernwirkung wird. Gemäß den vorliegenden Plänen wird durch das Vorhaben ein we- sentlicher Teil der denkmalgeschützten Fas- sade des Miethauswohnblock Beiertheimer Allee 1-9, Hermann-Billing-Str. 2-6 durch die dichte Bebauung nahezu vollständig um- schlossen. Durch den Bebauungsplan wird das Kulturdenkma in seinem Erscheinungs- bild wesentlich beeinträchtigt. Insbesondere die Sachgesamtheit ist erheblich einge- schränkt. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen geht jedoch nicht hervor, dass es eine Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege hierfür vorliegt. Sofern eine Genehmigung vorliegt, bitte ich dies offen zu legen mit einer Begründung weshalb der Denkmalschutz für dieses wertvolle Kultur- denkmal aufgehoben werden muss. Gemäß Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege sind keine Belange der Bau- denkmalpflege von dem Bebauungsplan be- troffen. Es handelt sich um ein Kulturdenkmals nach § 2 DschG. Dies löst im Gegensatz zu ei- nem Kulturdenkmal von besonderer Bedeu- tung nach §12 DschG keinen Umgebungs- schutz aus. Der erweiterte Schutz des Er- scheinungsbildes ist nicht gegeben. Versiegelung, Mikroklima Wie Sie in Ihren Erläuterungen zum Bebau- ungsplan beschreiben, befindet sich das Gebiet in einer stark verdichteten Lage mit einem vergleichsweisen hohen Anteil an versiegelter Fläche. Weiter wird beschrie- ben, dass sich die Lage in einem bioklima- tisch hoch belasteten Gebiet befindet. Der bereits hohe Anteil an versiegelter Fläche soll dennoch durch den Bebauungsplan wei- ter stark erhöht werden. So soll die derzei- tige Versiegelung von 1,27 ha auf 1,72 ha erhöht werden. Auf Basis der zuvor be- schriebenen Gründe ist diese Versiegelung nicht nachvollziehbar sowie erforderlich. Als noch junger Bürger habe ich auch in Zukunft noch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 Abs. 2). Dieses Recht sehe ich durch die weitere Versiege- lung und Vernichtung der bestehenden Ve- getation und nicht adäquaten Ersetzung stark gefährdet. Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 3 „Versiegelung, Reduktion Freiflä- chen“ Das „Mikroklimatische Gutachten zum Be- bauungsplanverfahren“ eignet sich aus mei- ner Sicht nicht die ausgeführten Bedenken zu widerlegen. Der Bebauungsplan unter- scheidet sich signifikant vom Mikroklimagut- achten, so dass die Schlüsse aus diesem Der Bebauungsplanentwurf setzt 40 anzu- pflanzende Bäume und 24 zu erhaltende Bäume fest. Das städtebaulichen Konzept und die Freianlagenplanung für das Plange- biet, die Grundlage für das mikroklimatische - 14 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Gutachten nicht mehr auf den Bebauungs- plan übertragen werden können. Die Anzahl der Bäume aus dem Bestand sowie die Neupflanzungen fallen jeweils geringer im Bebauungsplan aus als im Gutachten. Dar- über hinaus ist der Ersatz eines großen Baumes im Bestand durch eine Neupflan- zung nicht ausreichend. Bis diese Pflanzen ausreichend Schutz vor Hitze bieten werden Dekaden vergehen. Gutachten sind, sieht darüber hinaus wei- tere Baumpflanzungen vor. Ihre Sicherung erfolgt nicht über die Festsetzung im Bebau- ungsplan, sondern im Rahmen des städte- baulichen Vertrags. Selbst wenn sich ge- genüber des zu Grunde gelegten städtebau- lichen Konzepts einzelne Baumstandorte verändern oder ganz entfallen, hat dies nur sehr kleinräume Klimaauswirkungen direkt am Baumstandort. Über den unmittelbaren Baumstandort hinausgehende Klimamodifi- kationen sind nur bei größere Änderungen von Baumstellungen zu erwarten. Diese lie- gen nicht vor. Zudem ist mir aus dem Gutachten nicht klar geworden, ob bei dem „Ist-Zustand“ der ak- tuelle Zustand im Interim angewandt wurde oder der Zustand vor Einrichtung der Baustellenorganisation der Kombilösung. Sofern der aktuelle Zustand mit der versie- gelten Baustelleneinrichtung gewählt wurde ist das Gutachten aus meiner Sicht nicht an- wendbar. „Ist-Zustand“ meint den Zustand des Plan- gebietes ohne temporäre Einrichtungen, wie z.B. Baustelleneinrichtung. Besonnungsstudie In dem Verschattungsgutachten wird die Lichtsituation in diversen Wohnungen als kritisch eingestuft. Bitte nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage die zulässt ein Neu- bauvorhaben mit einer Sanierung gleichzu- setzen. Nur die Tatsache, dass ein gleich- bleibend schlechter Zustand nicht weiter Verschlechtert wird ist mit meinem Rechts- verständnis nicht vereinbar bei einem Neu- bauvorhaben. Hier sind aus meiner Sicht die tatsächlichen aktuellen Gesetzte einzuhal- ten. Zusätzlich ist für mich nicht erkennbar, dass im Hof des Miethauswohnblock Beierthei- mer Allee 1-9, Hermann-Billing-Str. 2-6 die bestehende Vegetation in diesem Gutach- ten berücksichtigt wurde. Alleine die Hölzer der einzelnen Pflanzen sollten schon einen erheblichen Einfluss auf die Verschattung einzelnerWohnungen haben. Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 1. Artenschutz In der „Spezielle artenschutzrechtliche Prü- fung“ wird angegeben „Eine vorhabenbe- dingte Betroffenheit ist somit für weitere Säugetiere auszuschließen.“ Diese Aussage kann ich aus eigenen Beobachtungen wi- derlegen. In der Tatsache kann ich mich Gemäß der speziellen artenschutzrechtli- chen Prüfung kann aufgrund der Habitat- ausstattung und der Verbreitung eine Be- troffenheit von geschützten Säugetieren ausgeschlossen werden. Bei dem Kanin- chen handelt es sich nicht um eine beson- ders oder streng geschützte Art im Sinne - 15 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA noch an diverse Abende erinnern, an denen ich auf der Wiese vor dem Landratsamt etli- che Kaninchen gesichtet habe. Daher bitte ich Sie zu prüfen, ob das Gutachten den- noch seine Gültigkeit behalten kann. des Artenschutzrechts. Der Standort wird zudem weiterhin über unversiegelte und be- grünte Freiflächen verfügen. Bedarf Büroflächen, Wohnungsbau Die Nutzungsart „Büro- und Verwaltungs- zentrum“ bitte ich dringlichst nochmals zu überdenken. Geben Sie mir nicht recht, dass es in der Stadt an allen Ecken und En- den an Wohnraum mangelt? Bürofläche gleichzeitig bereits jetzt schon im großen Stil leer steht. Dieser Trend ist nicht aufzu- halten. Wie kann diese Nutzung gegenüber den Bürgern der Stadt Karlsruhe verantwor- tet werden. Hier bitte ich um eine ausführli- che Stellungnahme, weshalb auf die Chance von der Generierung von neuem Wohnraum verzichtet werden soll. Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 2 „Bedarf Büroflächen“. Die Festsetzung eines Sondergebiets ohne Wohnen wurde vom Gemeinderat in öffentli- cher Sitzung vom 26. Juli 2022 beschlos- sen. Verfahren Das vereinfachte Verfahren ohne Umwelt- gutachten ist auf das Vorhaben aus meiner Sicht nicht anzuwenden. Da das Vorhaben wie in den diversen Gutachten beschrieben nicht allein zu sehen ist, sondern gemein- sam mit der Generalsanierung und Erweite- rung des Badischen Staatstheaters zu se- hen ist. Somit ist die Wahl des vereinfachten Verfahrens nicht zulässig. Ich bitte Sie da- her das angemessene Verfahren hierfür an- zuwenden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB darf nur angewandt werden, wenn die festgesetzte zulässige Grundfläche von 20.000 qm nicht überschritten wird. Die zu- lässige Grundfläche des vorliegenden Be- bauungsplans beträgt weniger als 20.000 m². Mitzurechnen wären auch die Grundflächen von Bebauungsplänen, welche in einem en- gen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden. Diese Voraussetzung der Zusammenrech- nung zweier Bebauungspläne ist im Hinblick auf die Bebauungspläne „Baumeister-, Fin- ter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“ (Staatstheater) und „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Baden- werkstraße – Am Festplatz“ nicht gegeben Ein räumlicher Zusammenhang könnte an- genommen werden, da sich beide Planum- griffe in Karlsruhe-Südweststadt befinden und die jeweiligen Vorflächen zueinander ausgerichtet sind. Beide Plangebiete gren- zen jedoch nicht aneinander und sind durch die Ettlinger Straße getrennt, die auch deut- lich wahrnehmbar eine Zäsur zwischen bei- den Plangebieten darstellt. Der sachliche Zusammenhang scheint bei genauer Betrachtung der Nutzungsspektren im geplanten Sondergebiet mit Zweckbe- stimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ und dem bereits rechtsgültigen Bebauungs- plan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- - 16 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA und Meidingerstraße“ mit der Festsetzung Sondergebiet „Kultur“ nicht gegeben. Beides sind voneinander unabhängige städtebauli- che Projekte, die weder Bestandteile eines gemeinsamen städtebaulichen Konzepts, noch in ihrem Bestand voneinander abhän- gig sind. Auch der zeitliche Zusammenhang ist nicht ableitbar. Zum Bebauungsplan „Baumeister- , Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidinger- straße“ fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 28.11.2018 statt. Das Be- bauungsplanverfahren wurde mit dem Sat- zungsbeschluss am 19.10.2021 bereits ab- geschlossen. Der Aufstellungsbeschluss des vorliegenden Bebauungsplans wurde hingegen am 12.03.2020 gefasst und erst im September 2022 wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplans im Rahmen der früh- zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorge- stellt. Das Verfahren wird voraussichtlich erst Ende 2023 abgeschlossen sein. Der zeitliche Ablauf zeigt, dass die beiden Be- bauungsplanverfahren zwar zeitlich überlap- pend aber voneinander völlig unabhängig verlaufen. Ungeachtet dessen wären die jeweilig neu festgesetzten überbaubaren Grundflächen kumuliert mit ca. 16.300 qm noch immer ge- ringer als die zulässige Grundfläche von 20.000 qm. Bürger 6 Hitzebelastung, Bäume Karlsruhe gehört bekanntermaßen zu den wärmsten Städten in Deutschland. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, eine Stadterhit- zung im Sommer zu vermeiden. An dieser Stelle möchte ich auch an die Klimaanpas- sungsstrategien der Stadt erinnern. Ein wichtiger Baustein ist hier, alte Bäume mit ihrem hohen ökologischen Wert und Kli- maleistungen zu erhalten. An dieser Stelle fordere ich Baumaßnah- men, die alte Bäume erhalten und auch wei- terhin die Erhaltung alter Bäume in Bau- pläne mit einzubeziehen. Auf den ökologi- schen Wert und die Klimaleistungen muss ich nicht aufmerksam machen, die werden sie wohl kennen. Dennoch ist zu erwähnen: sie tragen erheblich für ein gutes Stadtklima Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 3 „Versiegelung, Reduktion Freiflä- chen“ - 17 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA bei. Die alten Pläne für das neue Landrats- amt müssen unbedingt überarbeitet werden und die Entscheidungsträger müssen wirk- lich klimafreundliche Entscheidungen tref- fen. Sie haben hier eine unglaubliche Ver- antwortung für das Klima in unserer Stadt in der Zukunft und für folgende Generationen! Bürger 7 Bäume Ich wende mich heute an Sie, um meine tiefgreifende Besorgnis über die geplante Entfernung von Bäumen für den Neubau des Landratsamtes zum Ausdruck zu brin- gen. Als engagierter Bürger und Naturlieb- haber möchte ich Sie dringend bitten, alter- native Lösungen zu prüfen und die Erhal- tung dieser Bäume als wichtigen Hitze- schutz in Betracht zu ziehen. Bäume spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Auswirkungen von Hitze auf städtische Gebiete. Sie bieten Schatten, senken die Umgebungstempera- tur, unterstützen die Verdunstung und ver- bessern die Luftqualität. Durch ihre Fällung würden wir nicht nur wertvolle ökologische Ressourcen verlieren, sondern auch die langfristigen Auswirkungen auf das Stadt- klima und das Wohlbefinden der Bewohner unserer Gemeinde verschärfen. Ich bitte Sie daher, sorgfältig zu prüfen, ob die geplante Baustelle so gestaltet werden kann, dass die Bäume erhalten bleiben. Hier sind einige mögliche Lösungsansätze, die ich vorschlagen möchte: 1. Bauplanung anpassen: Erwägen Sie, den Bauplan so anzupassen, dass die Bäume in die Gestaltung integriert wer- den können. Indem man die Standorte der Gebäude, Wege und Parkplätze neu überdenkt, können die Bäume ge- schützt und in das Design einbezogen werden. Siehe Stellungnahme und Anmerkungen StplA zu Bürger 3 „Bäume“ und „Versiege- lung, Reduktion Freiflächen“. 2. Baumschutzmaßnahmen ergreifen: Im- plementieren Sie wirksame Baum- schutzmaßnahmen, um die Bäume während des Bauprozesses zu schüt- zen. Dies könnte die Errichtung von Schutzzäunen, regelmäßige Inspektio- nen und die Überwachung des Zu- stands der Bäume umfassen. Die Bestimmung von Baumschutzmaßnah- men ist Gegenstand des städtebaulichen Vertrags und des Baugenehmigungsverfah- rens. - 18 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA 3. Baumschutzverordnungen erlassen: Setzen Sie klare Richtlinien und Ver- ordnungen durch, die das Fällen von Bäumen für Bauprojekte einschränken und den Schutz der Bäume als Hitze- schutz fördern. Dies könnte die Einho- lung einer Genehmigung für die Fäl- lung von Bäumen sowie die Prüfung von Alternativen und Kompensations- maßnahmen beinhalten. Der Erhalt der Bäume auf der Baustelle wäre ein star- kes Zeichen für das Engagement unse- rer Gemeinde für den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit. Es würde zei- gen, dass wir die Auswirkungen des Klimawandels ernst nehmen und Maß- nahmen ergreifen, um unsere Stadt wi- derstandsfähiger gegen Hitzeereig- nisse zu machen. Ich bitte Sie daher nachdrücklich, alle Alternativen zu prü- fen und die Erhaltung der Bäume als Hitzeschutz in Betracht zu ziehen, an- statt sie für die Baustelle zu fällen. In der Planzeichnung wird für den Geltungs- bereich konkret geregelt, welche Bäume zu erhalten sind und welche Bäume neu zu pflanzen sind. Die zu erhaltenden Bäume sind in der Bau- phase durch fachlich geeignete Maßnah- men zu sichern. Bürger 8 Baumgutachten Entsprechend des vorliegenden Baumgut- achten ist ein wesentlicher Teil der im Be- bauungsplan vorhandenen Bäume schüt- zenswert und als vital eingestuft. Der Schutzstatus ergibt sich hierbei aus der Sat- zung der Stadt Karlsruhe von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom 29. Januar 2002. Die Stadt beabsichtigt entsprechend 33 geschützte Bäume zu fäl- len und durch 33 Neupflanzungen zu erset- zen. Dies steht in einem absoluten Missver- hältnis zwischen derzeitigem und zukünfti- gem Bestand. Rein mathematisch mag sich hier ein Nullsummenspiel ergeben. Unberücksichtigt bleibt jedoch die Größe und Aufnahmefähigkeit der bisherigen Bäume im Verhältnis zu den Neupflanzun- gen. Ersteres ist unbestritten, da die Bäume laut Baumschutzgutachten unter Schutz im Sinne der vorgenannten Baumschutzsat- zung der Stadt Karlsruhe stehen und somit den Schutzgegenstand aus § 1 erfüllen. Diese Bäume bieten entsprechenden Schat- ten, nehmen CO2 auf und dienen den klima- tischen Bedingungen der Stadt. Siehe Stellungnahme und Anmerkungen StplA zu Bürger 3 „Bäume“. - 19 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Die Ersatzpflanzungen werden auf Jahr- zehnte hinweg diese Leistung nicht erbrin- gen können, insbesondere, weil aufgrund der großflächigen Bebauung des genannten Areals Bäume mit über 15m Höhe uner- wünscht sind - aus ästhetischen und Platz- gründen. Auch darf stark in Zweifel gezogen werden, dass selbst eine Verdoppelung o- der Verdreifachung der Ersatzpflanzungen den klimatischen Nutzen der Bestands- bäume erbringen kann - unmittelbar und auch perspektivisch. Mikroklimatisches Gutachten Anknüpfend an die beabsichtigte Fällung von 33 großen und nach Baumschutzsat- zung geschützten Bäumen wird im mikrokli- matischen Gutachten auf Seite 11 unter Punkt 4.2 „Thermische Situation bei klima- ökologisch relevanten Wetterlagen“ darauf Bezug genommen, dass „zur Vermeidung extrem hoher bioklimatischer Belastungen Im Planungsgebiet „Verschattungseffekte durch Bäume von hoher Bedeutung [sind], da sie die zusätzliche thermische Belastung durch die direkte Sonneneinstrahlung spür- bar mindern." Weiter wird auf der folgenden Seite darauf Bezug genommen, dass be- reits zum heutigen Tage das Planungsbiet „als bioklimatisch hoch belasteter Sied- lungsraum eingestuft" ist und schon bereits jetzt die „bisherigen Grünflächen keine präg- nante thermische Ausgleichsleistung bereit- stellt." Das Gutachten bestätigt derweil ebenfalls, dass Hochbauten negative Aus- wirkungen auf Grünanlagenflächen im un- mittelbar zum Planungsgebiet gelegenen Flächen haben, insbesondere und beispiel- haft der Nymphengarten. Siehe Stellungnahme und Anmerkungen StplA zu Bürger 3 „Versiegelung, Reduktion Freiflächen“. Die Stadt Karlsruhe verkennt mit der ge- planten Maßnahme zusammengefasst sämtliche Grundsätze einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtplanung und schädigt damit die Aufenthalts- und Lebens- qualität der Bewohner*innen und Gäste der Stadt, die die bisherigen Grünflächen als Naherholungsfläche nutzen und insbeson- dere bei heißen Sommertagen diese Flä- chen als kühlere Orte nutzen. Dies wiegt insbesondere daher schwer, weil die Stadt Karlsruhe derzeit an einem Hitzeaktionsplan arbeitet, also eigentlich erkannt hat, dass durch die zunehmenden höheren Tempera- turen in der Stadt der Gesundheitsschutz Siehe Stellungnahme und Anmerkungen StplA zu Bürger 3 „Versiegelung, Reduktion Freiflächen“. - 20 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA der Bürger*innen einen hohen Stellenwert einnehmen muss. Dazu gehören eben auch Beschattungsflächen durch Bäume, die eine kühlende Wirkung haben und gleichzeitig durch Fotosynthese gut auf das Stadtklima wirken und CO2-Emissionen reduzieren. Durch eine leichtfertige und unnötige Fäl- lung von geschützten Bäumen und einer völlig unzureichenden Neupflanzung wird dieses Missverhältnis abermals vergrößert. Das mikroklimatische Gutachten darf auch ansonsten in Zweifel gezogen werden hin- sichtlich seiner Aussagekraft, da die zu- grunde gelegten Rahmenbedingungen am zukünftigen Plan-Bestand von Bäumen (Be- standsbäume und Neupflanzungen) in sämt- lichen Abbildungen nicht mit der vom Stadt- planungsamt offengelegten Planzeichnung übereinstimmen. Im mikroklimatischen Gut- achten sind insbesondere im Bereich des „Platzes" und der Badenwerkstraße / Am Festplatz deutlich mehr Bestandsbäume und Neupflanzungen zugrunde gelegt. Im Bereich des Platzes sind laut Planzeichnung der Stadt Karlsruhe 7 Bestandsbäume und eine Neupflanzung vorgesehen, während im mikroklimatischen Gutachten laut Zif. 2 „Pla- nungsgebiet und Planungsentwurf“ die Ab- bildung 8 und Abbildung 9 insgesamt 7 Be- standsbäume und 3 Neupflanzungen hinter- legt sind, welche die Grundlage der Unter- suchung bieten. Hier ergibt sich eine Diffe- renz von 2 Bäumen. Viel deutlicher wird die Differenz zwischen der Grundlage des mikroklimatischen Gut- achtens und der aktuellen Planzeichnung der Stadt Karlsruhe im Bereich der Baden- werkstraße - Am Festplatz. Im mikroklimati- schen Gutachten wird ein Baumbestand von 22 Bäumen zugrunde gelegt (6 Neupflan- zungen und 16 Bestandbäume), während in der Planzeichnung der Stadt Karlsruhe ein zukünftiger Gesamtbestand von 18 Bäumen (9 Neupflanzungen und 9 Bestandsbäume) vorgesehen ist. Hier entsteht also eine Diffe- renz von 4 Bäumen; erschwerend kommt hinzu, dass im Vergleich zum mikroklimati- schen Gutachten weitere 7 nach Baum- schutzsatzung geschützte Bäume gefällt werden und durch wesentlich kleinere, leis- tungsschwächere Neupflanzungen ersetzt werden. Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 3 „Mikroklimatisches Gutachten“. - 21 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Die von der Stadt Karlsruhe vorgesehene Reduzierung am Gesamtbaumstand (Plan- Zustand) im Bebauungsplan ist ebenfalls in der „Grünen Mitte" zu sehen. In der aktuel- len Planungszeichnung der Stadt Karlsruhe ist in der „Grünen Mitte" ein Plan-Bestand von 37 Bäumen vorgesehen, währenddes- sen im mikroklimatischen Gutachten ein Plan-Bestand von 39 Bäumen vorgesehen ist. In Summe findet also in allen betrachte- ten Bereichen des Bebauungsplans eine Reduzierung von 8 Bäumen statt. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die simulierten Strömungen im mikroklimati- schen Gutachten fußen insbesondere auf dem zugrunde liegenden Baumbestand von in Summe 71 Bäumen, deren positiven Aus- wirkungen maßgeblich auch dazu beitragen, dass laut Gutachten die gehölzüberbauten Flächen positive Effekte haben. Außerdem beeinflussen Sie die zugrunde gelegten Strömungen, da sie natürliche Hindernisse von Winden sind. Die nun im Bebauungs- plan im Planbestand angegebene Anzahl von 63 Bäumen, darunter auch mehr Neupflanzungen und damit weniger großflä- chige, hohe und vitale Bestandsbäume füh- ren zum Ergebnis, dass das veröffentlichte mikroklimatische Gutachten nicht als Nach- weis angesehen werden kann. Es ist selbst für einen nicht sachkundigen Bürger offen- sichtlich, dass das Gutachten unter falschen Voraussetzungen erstellt wurde und einen Planbestand zugrunde legt, der nicht dem Bebauungsplan entspricht. Es ist daher da- von auszugehen, dass das Ergebnis anders ausfallen würde, wenn die tatsächlichen Planungen der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe zugrunde gelegt wür- den. Es kann daher auch nicht angenom- men werden, dass der offengelegte Bebau- ungsplan Keine negative Klimaökologische Gesamtbilanz aufweist, die einer Realisie- rung entgegenstehen. Besonnungsstudie Die offengelegte Besonnungsstudie lässt insbesondere bei der Bewertung der Son- neneinstrahlung in den Grünanlagen des Hermann-Billing-Blocks im Innenhof außer Betracht, dass der Innenhof engmaschig durch Bäume bepflanzt ist, die unmittelbare Sonneneinstrahlung an den durchgesteck- ten Wohnungen behindern. In keiner der im Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 1. - 22 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Gutachten vorgelegten Zeichnungen wurde die Ist- und Planbestand im Innenhof des Hermann-Billing-Blocks berücksichtigt. Bei einer Sanierung eines Gebäudes mag es verständlich sein, dass darauf referenziert werden kann, dass es keine negativere Be- sonnung gibt, als bisher. Bei einem Neubau- projekt kann hierauf meiner Ansicht nach nicht einfach referenziert werden, da es sich eben um einen Neubau handelt. Ich bitte mir darzulegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Besonnungsstudie ausrei- chend sein kann, indem keine Verschlechte- rung zur Ist-Situation eintritt, obwohl es sich um einen vollständigen Neubau handelt. Versiegelung Die von der Stadt Karlsruhe und dem Land- kreis Karlsruhe beabsichtigte großflächige Versiegelung von bestehenden Frei- und Grünflächen widerspricht dem Grundgedan- ken der Stadt Karlsruhe, dass die Stadt Karlsruhe erkannt hat, dass im innerstädti- schen Bereich ein ausgeprägter Wärmein- seleffekt eintritt und zukünftig eine Zunahme von sommerlichen Hitzeperioden prognosti- ziert wird. Im Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" hat die Stadt Karlsruhe zutreffend erkannt, dass Grünflächen einen Kühlungs- und Wasser- rückhaltefunktion dienen und eine klimaan- gepasste Umgestaltung eben durch eine Vermehrung von „Grün" stattfinden kann. Anscheinend hat die Stadt im unmittelbar an den vorgenannten Bebauungsplan anschlie- ßenden gegenständlichen Bebauungsplan sämtliche dieser Grundsätze vergessen und nutzt daher den Bebauungsplan um eine maximale Versiegelung der Fläche auf bis zu 86% der Fläche zuzulassen, während im Bestand nur 64% versiegelt sind. Am Ende des Tages geht es bei einer zukunftsorien- tierten Stadtplanung unter den bekannten klimatischen Veränderungen und Herausfor- derungen der Stadt Karlsruhe auch darum, Flächen zu entsiegeln und Grünbestand zu fördern, damit Effekte des menschenge- machten Klimawandels abgemildert werden können. Die Stadt nutzt die Potentiale und Möglichkeiten, die sich mit dem Bebauungs- plan ergeben nicht aus, sondern begünstigt, dass ein Projekt realisiert wird, welches wei- tere wertvolle Flächen versiegelt und Büro- und Verwaltungsgebäude entstehen lässt, Siehe Stellungnahme und Anmerkungen StplA zu Bürger 3 „Versiegelung, Reduktion Freiflächen“. - 23 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA die in Innenstadtlage mehr als ausreichend vorhanden sind. Aktuelle Situation Wie den Badischen Neusten Nachrichten zu entnehmen ist, kann sich die Stadt Karls- ruhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht final dazu entschließen, dass Grundstück T2 in ihr Ei- gentum zu übernehmen und darauf den an- geblich notwendigen Verwaltungskomplex zu installieren. Die Projekte werden daher derzeit getrennt betrachtet. Auch scheint es dem Landkreis Karlsruhe ein leichtes zu sein der Stadt entsprechende große Büro- flächen zur Vermietung anzubieten. Daraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Das projektierte Gebäude in seiner aktuel- len Fassung ist absolut überdimensioniert, wenn leichtfertig mehrere Tausend Quadrat- meter Bürofläche angeboten werden kön- nen. Die Gebäudeplanung berücksichtigt nicht die Entwicklungen der Arbeit der Zu- kunft und die Folgen, die die CORONA-Pan- demie begünstigt hat, nämlich, dass Büro- angestellte vielfach aus der häuslichen Um- gebung aus arbeiten und das Büro nicht mehr arbeitstäglich aufsuchen. Die Stadt Karlsruhe überlässt damit eine markante und wichtige Lage in der Innenstadt voll- ständig dem Gusto des Landkreises Karls- ruhe, welches sich auf Basis der ausgewie- senen Nutzungsfläche nach Belieben Mie- ter*innen aussuchen kann, ohne Berück- sichtigung, ob dies auch im Interesse der Bürger*innen der Stadt ist. Es steht zu be- fürchten, dass am Ende des Projektes ein völlig überdimensionierter Baukörper in die- sem Areal steht. welcher an den Gegeben- heiten vorbeigeplant wurde und anschlie- ßend eher repräsentative Wirkung erzielt, als Nutzen. Siehe Stellungnahme und Anmerkungen StplA zu Bürger 2 „Bedarf Büroflächen“. Gleichermaßen wird der Miethauswohn- block Beiertheimer Allee 1-9 Hermann-Bil- ling-Straße 2-6 („Hermann-Billing-Block") als Kulturdenkmal nachhaltig in seiner Wirkung geschädigt, da die Fassaden der Beierthei- mer Allee 1-9 fast vollständig vom Neubau des Landratsamtes verdeckt werden. Dies auch aus der Betrachtungsweise der Her- mann-Billing-Str. auf die Eckfassade, die fast vollständig vom 50m hohen Neubau überdeckt wird. Ansichten, wie sie derzeit in der Denkmalliste der Stadt Karlsruhe hinter- legt sind, gehören dann der Vergangenheit Gemäß Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege sind keine Belange der Bau- denkmalpflege von dem Bebauungsplan be- troffen. - 24 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA an und beschädigen dieses Kulturdenkmal nachhaltig. Da ich davon ausgehe, dass sie im Vorfeld die denkmalrechtlichen Folgen geprüft haben und dies beim Landesamt für Denkmalpflege hinterfragt haben, bitte ich um Mitteilung, welche Rückmeldung die Be- hörde Ihnen erteilt hat und welche Begrün- dung dieser zu Grunde liegt. Zusammenfassung Mit dem offen gelegten Bebauungsplan der Stadt Karlsruhe entspricht die Stadt aus- schließlich den Vorstellungen des Landkrei- ses Karlsruhe, verkennt aber die gravieren- den städtebaulichen Folgen für dieses Pro- jekt. Weiterhin missachtet sie durch Zuge- ständnisse hinsichtlich der Fällung von vita- len und geschützten Baumbeständen und einer immer weiter zunehmenden Reduzie- rung der Neupflanzungen (im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplans versus dem offengelegten Bebauungsplan) die städtebaulichen Herausforderungen für eine Stadt, die immer heißer wird und aufgrund immer größerer klimatischer Veränderungen vor großen Herausforderungen steht. Stattdessen eröffnet die Stadt Karlsruhe dem Landkreis Karlsruhe hier einen Neu- bau, der nur zu einem geringen Teil vom Landkreis Karlsruhe selbst genutzt und sich über Fremdvermietung refinanzieren soll. Der ganz ursprüngliche Grund für den Neu- bau war ein deutlich erhöhter Büroflächen- bedarf - von diesem ist hier nichts mehr zu erkennen. Anstatt nachhaltig geschützte Be- standsbäume auch im Sinne der Baum- schutzsatzung der Stadt Karlsruhe zu schüt- zen, billigt die Stadt die Fällung eben zahl- reicher dieser laut Gutachten vollkommen vitalen Bäume. Im Gegenzug werden Neupflanzungen angelegt, welche weder eine schattenspendende Wirkung haben, noch den ökologischen Nutzen der gefällten Bäume ansatzweise kompensieren können. Um dies noch zu verstärken, gestattet die Stadt eine völlig sinnbefreite weitere Versie- gelung von Frei- und Grünflächen, die ge- rade im innerstädtischen Bereich aufgrund der klimatischen Bedingungen unabdingbar sind. Hinsichtlich der offengelegten Gutachten ist festzuhalten, dass Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 8. - 25 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA • die vorgelegte Besonnungsstudie nicht be- rücksichtigt, dass im Innenhof des Her- mann-Billing-Blocks ein Baumbestand vor- handen ist, der gegebenenfalls Einfluss auf die Besonnungsintensität der durchge- streckten Wohneinheiten hat. • das mikroklimatische Gutachten von völlig anderen Voraussetzungen bei der Simula- tion von Strömungen und Temperaturent- wicklungen ausgegangen ist, da sich der im Gutachten zugrunde gelegte Planbestand zum aktuell offengelegten Bebauungsplan und dem hierin festgehaltenen Planbestand verändert hat, insbesondere hinsichtlich der Anzahl an Bäumen und dem Verhältnis von Bestandsbäumen und Neupflanzungen. Es darf daher bezweifelt werde, dass der Land- kreis Karlsruhe (Auftraggeber) / die Stadt Karlsruhe damit den Nachweis erbringen kann, dass die jetzt geplante Bebauung keine negativen klimatischen Auswirkungen aufweist, die einer Realisierung entgegen- stehen. Im Bebauungsplan und den weiteren Gut- achten bleiben folgende Fragestellungen unbeantwortet: • Aus welchen Unterlagen geht hervor, dass die Stadt Karlsruhe das Kulturdenkmal „Miethauswohnblock Beiertheimer Allee 1-9, Hermann-Billing-Str. 2-6" berücksichtigt und negative Folgen auf den Denkmalschutz dieser Gesamtheit überprüft hat? Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist eine Besonnungsstudie bei einem Neubau aus- reichend, die bescheinigt, dass es keine nennenswerten Verschlechterungen zum Ist-Zustand gibt? Es handelt sich hierbei schließlich nicht um eine Sanierung einer Bestandsimmobilie oder einen gleichwerti- gen Ersatzneubau, sondern um einen Kom- plettabriss und Neubau mit veränderten Größenverhältnissen, Ausmessungen und einer geänderten Nutzung. Es bleibt zu erwarten, dass die Stadt Karls- ruhe das Projekt auf ein humanes Maß re- duziert und dabei auch klimatische Verän- derungen der Zukunft berücksichtigt, anstatt in ihrer Gestalt völlig überdimensionierte Neubauten zu realisieren, die in ihrer raum- füllende Größe und Ausbreitung unnötig Frei- und Grünflächen versiegeln und gleichzeitig ein raumprägendes Gesamtbild - 26 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA erzeugen, welches sich nicht in die Umge- bung anpasst. Bürger 9 Nutzungsspektrum, Flächenbedarf Der Angebotsbebauungsplan geht weit über die bisherige Nutzung als Landratsamt hin- aus. Die aufgezählten Möglichkeiten wie z.B. Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtun- gen sorgen dafür, dass die zukünftige Nut- zungsfläche nahezu vervierfacht wird. Die Gemeindeordnung enthält in § 91 die Aus- sage, dass „die Gemeinde ... Vermögens- gegenstände nur erwerben [soll], wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“. Wir fragen, ob diese Regelung für den Landkreis nicht gilt? Die angedachten Nut- zungen sind nicht zur Erfüllung der Aufga- ben des Landkreises erforderlich. So tritt der Landkreis unseres Erachtens hier als Inves- tor auf mit dem Ziel, gewinnbringend ver- mieten zu können und setzt dafür Steuergel- der ein. Siehe Stellungnahme und Anmerkungen StplA zu Bürger 2 „Bedarf Büroflächen“. Schaffung von Wohnraum Nach den betriebs- wie volkswirtschaftlichen Fragen, die auf Umsatz und Rendite zielen, stellt sich gesamtgesellschaftlich aber noch viel drängender die Frage, was aus den Kern- und Innenstädten wird, wenn mit dem schon vom Internet-Handel geschwächten stationären Handel auch gleichzeitig das Wohnen verschwindet. Die Ludwig-Erhard- Allee ist gekennzeichnet durch Verwaltungs- gebäude aller Art: Banken, Versicherungen, Verwaltungen, und nun auch am Ende der Großkommerzstraße noch größer, vermut- lich auch noch höher, das Landratsamt. Das Wohnen muss zurückkehren in die bei uns durch falsche Planungspolitik viel zu teure Innenstadt. Aber das perfekt ineinan- dergreifende System, das die europäische Stadt auszeichnet, also: Oben wird gewohnt (Privatraum) und im Erdgeschoss (öffentli- cher Raum) wird gelebt, muss belebt wer- den. Dazu fehlt aber auch die Aufenthalts- qualität unserer City, die durch den vorgese- henen Bebauungsplan noch verschlimm- bessert wird. Karlsruhe darf nicht die Ent- wicklung auf abends völlig entvölkerte In- nenstädte verstärken und damit die Ver- Mit dem Bebauungsplan sollen gerade auch Potenziale zur Belebung des Standortes ge- nutzt werden (ergänzend hierzu siehe Stel- lungnahme und Anmerkungen StplA zu Bür- ger 2 „Bedarf Büroflächen“) Die Festsetzung eines Sondergebiets ohne Wohnen wurde vom Gemeinderat in öffentli- cher Sitzung vom 26. Juli 2022 beschlos- sen. - 27 - Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA kehrslawine, die sich zweimal, ob im priva- ten PKW oder im ÖPNV, durch die Stadt zu den Arbeitsstätten wälzt, verschärfen. Ressourcenverbrauch, Emissionen Ferner ist Bauen ein Hauptreiber von Emis- sionen, und zugleich machen Neuemissio- nen nur einen Teil des Problems aus. Hinzu kommen der gigantische Bedarf an Rohstof- fen und anderen Ressourcen für Neubau- ten, die Versiegelung weiterer Flächen, die Entsorgung von Abfällen durch Gebäudeab- riss. Oder die sogenannte graue Energie, eine indirekte, im Bestand gebündelte Ener- gie, die unter anderem zu dessen Errichtung genutzt wurde und die in der Gesamtbewer- tung oft unter den Tisch fällt. Deshalb ist der Neubau und deren gesamte Umgestaltung des Areals weder ökologisch noch nachhal- tig. Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme ist hinsichtlich der folgenden Themenbereiche inhaltlich de- ckungsgleich mit der Stellungnahme von „Bürger 3“: • Versiegelung, Bäume • Bedarf Büroflächen • Platzfläche zwischen Neubau und Hermann-Billing-Bau • Mikroklima • Besonnungsstudie • Baumgutachten • Artenschutzrechtliche Prüfung • Regenwasserversickerung • Städtebau Auf die inhaltliche Wiedergabe der Stellung- nahme sowie die Abwägungsvorschläge durch das Stadtplanungsamt unter der Zeile „Bürger 3“ wird hiermit verwiesen. Siehe Stellungnahme und Anmerkung StplA Bürger 3.
-
Extrahierter Text
60° 6.30 8.00 5.00 3.00 3.60 1.25 1.86 2.81 blindenleitstreifen stützmauer rasenfugen treppe treppe sträucher a b g a n g u - b a h n rückstoßbereich 3-achser ein- / ausfahrt tiefgarage Grüne Mitte außenbereich kantine außenbereich kantine außenbereich bäckerei rasenfugenpflaster schotterrasen wegebeleuchtung ergänzen aufzug denkmal brunnen fahrräder besucher bestandsbaum bestandsbäume V O R P L A T Z strahler notzufahrt rasenfugen fußweg blindenleitstreifen rasenfugen rasenfugen sitzen fahrräder schnitt b Beiertheimer Allee bestandsbäume boule fahrräder 2 p behindertenstellplätze erschließungsweg erschließungsweg aufenthalt | treffen fitness lockerer hain mit blütenbäumen mastleuchten 3,0-3,5m mastleuchten fahrräder anlieferung sitzen tischtennis einbringöffnung karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag karlsruher pflasterbelag sonderplattenbelag sonderplattenbelag poller feuerwehrzufahrt poller vorhalte müll spiegelfläche mit baumstandort sitzen Badenwerkstraße sitzen Mko rinnenplatte rinnenplatte muldenrinne Pto Pca Mko "Kasig"-Linde Cau Pto Mko "Kasig"-Linde Csi Pto Pca Zse Pav Csi Cau Mko "Kasig"-Linde Pca Csi Pca Mko Zse Zse Pto "Kasig"-Linde Pto Cau fahnenmasten rinnenplatte Cau Sja Qhi Sja Gtr Gtr Qhi Gtr Sja sträucher stauden/sträucher stauden/sträucher wiese wiese wiese sitzen Cke Pac Pac Pac Pac Pac poller rasen mit frühjahrsblühern rasen mit frühjahrsblühern rasen mit frühjahrsblühern strahler fassadenbegrünung gräserpflanzung fassadenbegrünung gräserpflanzung fassadenbegrünung sitzen sitzen sitzen sitzen treffen sitzen rinne rinne strahler Pac sitzen tiefgaragenumgriff neu Pac chillen schotterrasen Qhi traufstreifen Apl Pav muldenrinne muldenrinne muldenrinne muldenrinne KA-WLan KA-WLan blindenleitstreifen, bestand rinne rinne bestandsrinne bestandsrinne schotterrasen schluckbrunnengem. GHJ/ARCADIS schluckbrunnengem. GHJ/ARCADIS entnahmebrunnengem. GHJ/ARCADIS entnahmebrunnengem. GHJ/ARCADIS Statue rasenfugenpflaster Tco Tco Tco Tco lichtschacht lichtschacht lichtschacht lichtschacht lichtschacht kvb mast absperranlage versickerungsrinne rinnenplatte fahrräder fahrräder XXIV V II V V I II XIII IV XXIII Badenwerkstraße - Am Festplatz Hermann-Billing-Straße Ettlinger-Tor-Platz Ettlinger Straße Kriegsstraße V II VII V V V V VI VIII VIII VIII VIII VIII IX VIII VI Photovoltaik und Ext.begrünung Kita-freifläche Dachterrasse Photovoltaik und Ext.begrünung Photovoltaik und Ext.begrünung Kies Intensivbegr. Platten 2.501.58 2.50 3.77 6.50 4.50 2.00 Baumerhalt / Bestand (Nummerierung gem. Baumgutachten) Baumneupflanzung 41 St L E G E N D E Bäume KASIG, Verpflanzung in die Grüne Mitte,Bestandsstandort (Nummerierung gem. Baumgutachten) Bäume KASIG, Verpflanzung neue Standorte Leuchte BestandLeuchte geplant Fassadenbegrünung Grenzen des Vertragsgebietes Grenzen des Bebauungsplans Entnahmebrunnen Schluckbrunnen vorhabenauftraggeberzeichnungplan-nr gez / gepr maszstab index datum lohrer . hochrein landschaftsarchitekten und d - 80 796 münchen bauerstrasse 8 loho @ lohrer-hochrein.defax (+49) 089 / 2877 91-29tel (+49) 089 / 28 77 91- 0 stadtplaner gmbh www . lohrer-hochrein . de Landratsamt KarlsruheAmt für Gebäudemanagement / Abteilung 2 76137 Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2BEBAUUNGSPLAN "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, FreianlagenLageplanStädtebauliches Konzeptohne07.03.20231747-3-Städtebauliches Konzept loho / lohoB 76137 Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz" X X O Index Datum Beschreibung Bearbeiter A 23.03.2023 Verortung Schluck- und Entnahmebrunnen tdr B 11.9.2023 Abdeckung und Pflanzquartiere Badenwerkstraße uho Anlage 2 zum städtebaulichen Vertrag, Stand 15.09.2023
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ett- linger Straße, Hermann-Billing- Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften – Entwurf – Planverfasser: Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ...................................................... 3 1. Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 3 2. Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 3 3. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................... 4 4. Bauweise ................................................................................................... 4 5. Stellplätze und Garagen ............................................................................ 4 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung....................................... 4 6.1 Pflanzgebote .............................................................................................. 4 6.2 Anforderungen an Baumpflanzungen innerhalb befestigter Flächen ......... 4 6.3 Pflanzerhaltung .......................................................................................... 5 6.4 Dachbegrünung ......................................................................................... 5 6.5 Fassadenbegrünung .................................................................................. 5 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................................................ 6 7.1 Fassaden- und Außenbeleuchtung ............................................................ 6 7.2 Verringerung von Vogelschlag ................................................................... 6 7.3 Rodung von Gehölzen ............................................................................... 6 7.4 Bauzeitregelung für Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche ....... 6 8. Schallschutz............................................................................................... 7 II. Örtliche Bauvorschriften ......................................................................... 9 1. Dächer ....................................................................................................... 9 2. Nebenanlagen ........................................................................................... 9 3. Einfriedungen............................................................................................. 9 4. Werbeanlagen und Automaten .................................................................. 9 5. Unbebaute Flächen ................................................................................. 10 6. Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 10 7. Niederspannungsfreileitungen ................................................................. 10 8. Niederschlagswasser ............................................................................... 10 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 10 Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebau- ungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ (§ 11 BauNVO) Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ dient vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen für Verwaltungen und Büronutzungen. Zulässig sind - Büro- und Verwaltungsgebäude, - Läden, Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sofern diese Nutzungen gegenüber der Büro- und Verwaltungs- nutzung in ihrer Geschossfläche untergeordnet sind. 2. Maß der baulichen Nutzung Die zulässige Höhe baulicher Anlagen wird durch die in der Planzeichnung eingetragenen Wandhöhen festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß zwi- schen dem Höhenbezugspunkt (Fertigfußboden Erdgeschoss - OK FFB 115,50 Meter ü. NHN) und dem Schnittpunkt der Außenwand mit dem oberen Abschluss der Wand (Oberkante der Attika). Eine Überschreitung der festgesetzten Wandhöhen durch technische Dach- aufbauten um maximal 3,0 Meter ist zulässig. Bezugspunkt für die zulässige Überschreitung ist der obere Abschluss der Wand (Oberkante der Attika). Hiervon ausgenommen sind Blitzschutz- und Antennenanlagen. Eine Über- schreitung der Wandhöhe entlang der festgesetzten Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ im Bereich „WH 1“ bis zu einer Tiefe von 5,0 Metern ist nicht zulässig. Photo- voltaikanlagen sind bis zu einer Tiefe von 1,0 Meter nicht zulässig. Im Bereich von „WH 1“ entlang der festgesetzten Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ gilt für auskragende Fassadenteile (zum Beispiel Doppelfassade) von bauli- chen Anlagen im Bereich von „WH 3“ auf der gesamten Breite und bis zu einer Tiefe von 1,0 Metern die für „WH 3“ festgesetzte Wandhöhe. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 4 - 3. Überbaubare Grundstücksfläche Die festgesetzte Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ kann von auskragende Fassadentei- len (zum Beispiel Doppelfassade) von baulichen Anlagen im Bereich von „WH 3“ auf der gesamten Breite und bis zu einer Tiefe von 1,0 Meter überschritten werden. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (zum Beispiel Einbrin- gungsöffnungen für technische Anlagen, Lagerflächen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in den gemäß Planeintrag festgesetz- ten Flächen zulässig. 4. Bauweise Abweichende Bauweise Innerhalb der durch Baugrenzen und einer Baulinie festgesetzten überbauba- ren Grundstücksflächen können Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge er- richtet werden. An die Baugrenze zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ und „WH 3“ muss beidseitig bis zur gemäß Ziffer 2 fest- gesetzten Wandhöhe für „WH 1“ herangebaut werden. 5. Stellplätze und Garagen Tiefgaragen sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten Flä- che zulässig. Die Tiefgaragenzufahrt und -abfahrt für Kfz ist nur innerhalb des zeichnerisch festgesetzten Ein- und Ausfahrtsbereichs zulässig. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1 Pflanzgebote Die gemäß Planeintrag festgesetzten zu pflanzenden Bäume sind mit einem Stammumfang von 18/20 cm, gemessen in 1 m Höhe als hochstämmige, standortgerechte und möglichst heimische Laubbäume 1., 2. oder 3. Wuchs- ordnung zu pflanzen. Der Standort der festgesetzten Bäume kann um bis zu 5 m verschoben werden. Es sind Baumpflanzungen als Solitäre zulässig. Bei der Pflanzung von Solitä- ren gilt eine Mindestpflanzhöhe von 200 cm – 250 cm. Die Baumpflanzungen sind fachgerecht zu unterhalten, zu pflegen und bei Ab- gang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu erset- zen. 6.2 Anforderungen an Baumpflanzungen innerhalb befestigter Flächen Für Straßenbäume und Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baum- scheiben von mind. 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindestens 36 m³ je Baum zu betragen. Eine teil- weise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen o- der funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baum- pflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat zu verfüllen. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 5 - Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Bäume, die möglichen Beschädigungen durch den Verkehr ausgesetzt sind, müssen einen Anfahrschutz erhalten. 6.3 Pflanzerhaltung Die gemäß Planeintrag zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft und fachgerecht zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang spätestens in der da- rauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. 6.4 Dachbegrünung Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeich- nung „WH1“ sind zu mindestens 68 Prozent (mindestens extensiv) zu begrü- nen . Die Stärke der Vegetationstragschicht oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Die Bepflanzung der Extensivbegrünung hat mit einer artenreichen Kräuter- Mischung in naturraumtypischer Zusammensetzung zu erfolgen. Die für die Stadt Karlsruhe abgestimmte Liste kann den Hinweisen entnommen werden. Die Kombination von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung mit der extensiven Dachbegrünung ist zulässig. Die Anlagen sind so anzubringen, dass die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Befestigungen von Photo- voltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestal- ten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Bei intensiven Dachbegrünungen hat die Stärke der Vegetationstragschicht oberhalb einer Drän- und Filterschicht in gesetztem Zustand mindestens - 30 cm für Rasen und Bodendecker, - 80 cm für Sträucher und Bäume 3. Ordnung - 100 cm für Bäume 2. Ordnung zu betragen. 6.5 Fassadenbegrünung Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung „WH 1“ sind Fassadenbereiche mit mehr als 80 m² zusammenhängender und fenster- loser Wandfläche flächig mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Die Fassadenbegrünung ist dauerhaft zu unterhalten und kann fassadenge- bunden oder bodengebundenen ausgeführt werden. Die Fassadenbegrünung mit Hilfe eines Rankgerüsts vor der Fassade ist zulässig. Fassadenflächen mit integrierten Photovoltaikmodulen sind von der Begrü- nungspflicht ausgenommen. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 6 - 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft 7.1 Fassaden- und Außenbeleuchtung Bei allen Beleuchtungsanlagen an der Fassade sowie bei den neu zu errich- tenden Beleuchtungsanlagen rund um die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze des neuen Gebäudekomplexes ist durch Ausrichtung und Abschirmung der größtmögliche Anteil des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche zu fokussieren und nicht in die Umwelt zu emittieren. Die Abstrahlung nach oben ist zu vermeiden. Bei der Beleuchtung des Freiraums ist die Lichtpunkthöhe entsprechend der räumlichen Anforderungen möglichst niedrig zu wählen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des § 21 NatSchG BW. Zur Fassa- denbeleuchtung zählen Strahler, die die Fassade anstrahlen sowie alle selbst- leuchtenden oder indirekten Lichtquellen an der Fassade. Hinsichtlich der nächtlichen Lichtquellen wird zum Schutz von Insekten die Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln (LED) nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Dies bedeutet eine maximale Lichtfarbe von 3.000 Kelvin mit möglichst geringen Blauanteilen, staubgeschützte Leuchtengehäuse ge- gen das Eindringen von Spinnen und Insekten und niedrige Oberflächentem- peraturen der Leuchtengehäuse (maximal 40°C). 7.2 Verringerung von Vogelschlag Es sind Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von Vögeln an au- ßenliegenden Glasflächen der Gebäude zu treffen, indem gestalterische Ele- mente so gegliedert werden, dass sie hochwirksam gegen Vogelschlag ausge- führt sind. Gestalterische Elemente gelten als hochwirksam, wenn sich die Testvögel im Wahlversuch zwischen einer markierten und unmarkierten Scheibe, zu weniger als 10% für die markierte Scheibe entscheiden würden. Die Muster sind in Schwarz-, Weiß- oder Graustufen zu wählen. Der Außenre- flexionsgrad der Glasscheiben darf maximal bei 15 % liegen. Ausnahmen sind zulässig, sofern eine Wirksamkeit in gleichem Maße nachgewiesen werden kann. 7.3 Rodung von Gehölzen Die Entfernung von Gehölzen sowie Gehölzrückschnitte sind zum Schutz von Brutvögeln außerhalb der Fortpflanzungszeit von europäischen Brutvogelarten im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem 28./29. Februar durchzufüh- ren. 7.4 Bauzeitregelung für Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche sind vornehmlich zwischen dem 01. November und dem 28./29. Februar durchzuführen. Der Brutbereich des Wanderfalken ist im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Ja- nuar und vor Beginn der Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche zu verschließen. Können die Abriss- und Rückbauarbeiten der Dachbereiche sowie das Ver- schließen des Brutbereichs des Wanderfalken nicht innerhalb der oben ge- nannten Zeiträume durchgeführt werden, ist durch eine ökologische Baube- Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 7 - gleitung ein Vorkommen von Fledermäusen / Vögeln zu prüfen. Hierbei ist si- cherzustellen, dass keine Tiere bei Arbeiten während der Aktivitätsperiode und Brutzeit zu Schaden kommen. Potenzielle Spaltenverstecke im Bereich der At- tika und an den Fassadenecken sind nach einer Überprüfung mit Negativ- nachweis zu verschließen. 8. Schallschutz In den in nachfolgender Abbildung gekennzeichneten Bereichen (grüne Schraffur) sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erfor- derlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufent- haltsräumen nach den in der nachfolgenden Abbildung bezeichneten Außen- lärmpegeln der DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ Ausgabe Juli 2016, Abschnitt 4.45 auszubilden. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämm-Maße ist im Baugenehmigungs- verfahren nach dem in der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ Ausgabe Juli 2016, i.V.m. E DIN 4109-1/A1 vom Ja- nuar 2017 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnut- zungsart und Raumgröße zu erbringen. Von den in der nachfolgenden Abbildung dargestellten Außenlärmpegeln kann abgewichen werden, sofern im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er- bracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als in der nachfolgenden Abbildung dokumentierten Situation, unter Berücksichti- gung freier Schallausbreitung. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 re- duziert werden. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 8 - Abbildung: Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 und Abgren- zung Bereich für Festsetzung passiver Schallschutzmaßnah- men (Kurz & Fischer, Beratende Ingenieure, 2022) Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 9 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Dächer Dachform Im Geltungsbereich sind Flachdächer mit einer Dachneigung bis maximal 10 ° zulässig. Dachaufbauten Technische Dachaufbauten wie z.B. Photovoltaikanalgen, solarthermische An- lagen oder Anlagen für Lüftung und Kühlung sind bis zu einer Bauteilhöhe von maximal 3,00 m zulässig. Höhenbezugspunkt für die Bestimmung der Bauteil- höhe ist der obere Abschluss der Wand (Oberkante Attika). Hiervon ausge- nommen sind Umwehrungen und Überdachungen von Dachterrassen, sofern die festgesetzte Wandhöhe inkl. zulässiger Überschreitung gemäß textlicher Festsetzung Nr. 2 nicht überschritten wird. Weiterhin sind technische Dachaufbauten um das Maß ihrer Bauteilhöhe von der Gebäudeaußenkante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestalteten Umhausung zu umgeben. Hiervon ausgenommen sind Umwehrungen und Überdachungen von Dachter- rassen. 2. Nebenanlagen Überdachte Nebenanlagen sind unzulässig. 3. Einfriedungen Einfriedungen sind unzulässig. Hiervon ausgenommen sind Einfriedungen als Sichtschutz für Abfallbehälterstandplätze außerhalb von Gebäuden gemäß örtlicher Bauvorschrift Nr. 6. 4. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur im Bereich des Erdgeschosses zulässig. Werbeanlagen sind flach auf den Fassaden- bzw. Fensterelementen anzubrin- gen und horizontal auszuführen. Folgende Größen für Werbeanlagen dürfen nicht überschritten werden: - Größe bis max. 2 qm, Höhe bis max. 0,60 m - (hinterleuchtete) Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite; Die maximal zulässige Größe bis 2 qm gilt auch für Werbeanlagen in Einzel- buchstaben. Hier bemisst sich die Größe der Werbeanlage nach der Flä- che des fiktiven Rechtecks, das die Werbeanlage umschreibt. Ausnahmsweise zulässig sind Werbeanlagen im Bereich „WH 1“ am Ettlinger Tor (Ostfassade) im 1. Obergeschoss auf einer Fläche von 15 m Länge und 1,50 m Höhe als (hinterleuchtete) Einzelbuchstaben bis max. 1,00 m Höhe und/oder eine Fläche für z.B. ein Logo von bis zu 2,00 qm Größe. Werbeanlagen an Fenstern und Türen, z.B. durch Zukleben, Zuhängen, Zu- stellen, Zustreichen sind bis zu einem Anteil von bis zu 20 % an der Fenster- fläche bzw. Tür von innen zulässig. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 10 - Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. „Digitale Werbeanlagen“ und aus Fenstern oder Schaufenstern herauswir- kende Werbeanlagen in Form von Projektionsflächen und Monitoren sind pro Nutzungseinheit einmalig bis zu einer Größe von 2 qm zulässig. Automaten sind nur in Fassaden integriert zulässig. 5. Unbebaute Flächen Nicht überbaute Flächen sind mit Ausnahme erforderlicher Zugänge, Zufahr- ten, Wege, Fahrradabstellanlagen, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungs- flächen sowie der PKW-Stellplätze als Vegetationsflächen anzulegen und dau- erhaft zu unterhalten. 6. Abfallbehälterstandplätze Dauerhafte Standorte für Sammelabfallbehälter sind in Gebäude zu integrie- ren oder auf dem Baugrundstück herzustellen, mit einem Sichtschutz zu um- geben und zu begrünen, sofern sie von öffentlichen Straßen oder Wegen sichtbar sind. 7. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 8. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i.S.d. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Um eine schadlose Versickerung zu gewährleisten, darf die Versickerung der Niederschlagswasserabflüsse nur über Boden erfolgen, der die Anforderungen der VwV Boden für die Einbaukonfiguration Z0 bzw. der entsprechenden Ma- terialklasse BM-o der Ersatzbaustoffverordnung erfüllt. Gegebenenfalls ist ein Bodenaustausch erforderlich. Die Schadstofffreiheit ist analytisch nachzuwei- sen. Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbo- denschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Ar- beitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ettlinger Straße“ (Nr. 182), in Kraft getreten am 19.09.1929, der Bebauungsplan „Südstadt – Nördlicher Teil“ (Nr. 256), in Kraft getreten am 14.08.1956, der Bebauungs- plan „Ettlinger Straße“ (Nr. 341), in Kraft getreten am 08.03.1968, der Bebau- ungsplan „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße“ (Nr. 397), in Kraft getreten am 26.10.1973, der Bebauungsplan „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ (Nr. 785a), in Kraft getreten am 19.12.2008 und der Bebauungsplan „Kriegsstraße Mitte, Straßen- bahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ (Nr. 785c), in Kraft getreten am Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 11 - 19.12.2008 werden in den Teilbereichen verdrängt, die durch diesen Bebau- ungsplan (einschließlich der örtlichen Bauvorschriften) neu geregelt werden. Karlsruhe, den 19. September 2022 Fassung vom 17. Mai 2023 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner
-
Extrahierter Text
Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing- Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt beigefügt: Begründung und Hinweise – Entwurf – Planverfasser: Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ...................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 8 3.5 Belastungen ............................................................................................... 8 4. Planungskonzept ..................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 11 4.3 Erschließung ............................................................................................ 14 4.3.1 ÖPNV ...................................................................................................... 14 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 14 4.3.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 14 4.3.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 15 4.3.5 Energiekonzept ........................................................................................ 16 4.3.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 16 4.3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ............................................................... 18 4.4 Gestaltung ............................................................................................... 20 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 21 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 21 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................... 22 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz ............................................................. 23 4.6 Belastungen ............................................................................................. 24 5. Umweltbericht ........................................................................................ 27 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan ......................................................... 27 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung ............................................................. 27 6.2 Sozialplan ................................................................................................ 27 7. Statistik ................................................................................................... 27 7.1 Flächenbilanz .......................................................................................... 27 Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 3 - 7.2 Bodenversiegelung ................................................................................ 28 8. Bodenordnung ....................................................................................... 28 9. Kosten .................................................................................................... 28 10. Übersicht der erstellten Gutachten ...................................................... 28 B. Hinweise ................................................................................................. 30 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 30 2. Entwässerung .......................................................................................... 30 3. Niederschlagswasser ............................................................................... 31 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 31 5. Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung von Treppenräumen und Fluren .. 32 8. Artenliste Dachbegrünung ....................................................................... 32 9. Altlasten ................................................................................................... 33 10. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 33 12. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 33 13. Erneuerbare Energien ............................................................................. 33 14. Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................... 33 Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt den Abriss und Neubau seines Dienstgebäudes in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe. Das Plangebiet befindet sich westlich der markanten „Via triumphalis“, zwischen Schloss und Hauptbahnhof in direkter Nähe zum Ettlinger Tor und damit in einer städtebaulich herausragenden Lage an einem der zentralen Orte der Stadt. Neben der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des neuen Dienstgebäudes für die Landkreisverwaltung wird mit der Planung die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals, unter Einbeziehung weiterer Nutzungen sowie der vorhandenen Frei- und Verkehrsflächen verfolgt. Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich im Eigentum des Landkreises und der Stadt Karlsruhe. Grundlage für die Planungskonzeption war ein Werkstattverfahren – das städtebauliche Entwicklungskonzept Ettlinger Tor (SEKET) und ein sich hieran anschließender Realisierungswettbewerb mit Ideenteil. Ziel des Werkstattverfahrens war es, die besten Möglichkeiten bei der Entwicklung des Areals auszuloten, etwa hinsichtlich der Nutzungsmischung, des Bauvolumens oder der Höhenentwicklung. Eckpunkte des Werkstattverfahrens flossen maßgeblich in die Auslobung des Realisierungswettbewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. Der Siegerentwurf aus dem Wettbewerbsverfahren war Grundlage für die Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Gemäß dem Siegerentwurf ist für das Plangebiet die Errichtung eines überwiegend 5- geschossigen Gebäudekomplexes mit zwei Hochpunkten vorgesehen. Die baulichen Höhen der Hochpunkte sollen maximal 90,00 m und 50,00 m betragen. Zwischen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee im Süden entsteht eine „Grüne Mitte“ als öffentlich nutzbare Freifläche. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung werden auch der Platz am Ettlinger Tor und Teile der Badenwerkstraße neugestaltet. Der Platz am Ettlinger Tor befindet sich nicht vollständig innerhalb des Geltungsbereichs. Entsprechende Regelungen zur Gestaltung des Platzes am Ettlinger Tor sowie weitere Aspekte der Planung werden in Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landratsamt getroffen. Neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes sollen Möglichkeiten für weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten für z.B. Gastronomie, Kultur, soziale, kirchliche, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen geschaffen werden. Mit der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten am Standort wird das Ziel einer Belebung des Quartiers verfolgt. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan wird gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ festgesetzt. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 5 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der wirksame Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als „Gemischte Baufläche – Bestand“ und im nordöstlichen Teilbereich als „Gemischte Baufläche – Planung“ dar. Das Spektrum der in dem Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ festgesetzten Nutzungen entspricht überwiegend dem üblichen Nutzungsspektrum in gemischten Baugebietstypen der BauNVO, jedoch sind keine Wohnnutzungen im Geltungsbereich zulässig, sodass der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist. Da das Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt, kann der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung angepasst werden. Das Planungskonzept sieht den Abriss des Landratsamtes Karlsruhe in der Beiertheimer Allee 2 und die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes vor. Aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen und vorliegenden Schadstoffbelastungen müssten für eine Sanierung die Bauteile des Gebäudes bis hin zur Stahlkonstruktion abgetragen werden. Eine denkmalgerechte Sanierung wäre damit nicht möglich. Zudem sind Haustechnik und die energetischen Eigenschaften überaltert und bedürfen der Modernisierung. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der benötigten Flächen für die Landkreisverwaltung an dem auch bisher als Verwaltungssitz dienenden Standort geschaffen. Neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes sollen weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine gebietsverträgliche Erweiterung des Nutzungsspektrums für den innerstädtischen und hoch verdichteten Standort am Ettlinger Tor. Da sich das vorgesehene Nutzungsspektrum wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet, ist die Festsetzung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO erforderlich. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“ befindet sich vollständig oder teilweise im Geltungsbereich folgender Bebauungspläne: 1. Bebauungsplan 182 „Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ettlinger Straße mit Rechtskraft vom 19.09.1929, der für den Geltungsbereich Baufluchten festsetzt. 2. Bebauungsplan 256 „Südstadt – Nördlicher Teil“ mit Rechtskraft vom 14.08.1956, Baufluchtenplan, der von dem Geltungsbereich des Bebauungsplans im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor überlagert wird und in diesem Bereich keine Festsetzung trifft. 3. Bebauungsplan 341 „Ettlinger Straße“ mit Rechtskraft vom 08.03.1968, der für einen nordöstlichen Teilbereich ein reines Wohngebiet und öffentliche Grünflächen festsetzt. 4. Bebauungsplan 397 „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße“ mit Rechtskraft vom 26.10.1973, der für den westlichen Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 6 - Teil des Geltungsbereichs Gehwege, eine Fahrbahn, Parkierungsflächen und öffentliches Grün festsetzt. 5. Bebauungsplan 785a „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ mit Rechtskraft vom 19.12.2008, der für den nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs eine öffentliche Grünfläche, eine Fahrbahn und Gehwege festsetzt. 6. Bebauungsplan 785c „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ mit Rechtskraft vom 19.12.2008, der für den nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs eine öffentliche Grünfläche, Gehwege und bestehende Bäume festsetzt. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne verdrängt. Der Geltungsbereich schließt im Osten im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor an die Planfeststellungsgrenze des Vorhabens Kombi-Lösung Karlsruhe, Teilprojekt Straßenbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße an. Durch den Geltungsbereich werden Flächen für die Baustelleneinrichtung gemäß o.g. Planfeststellung überlagert. Die betroffene Fläche für die Baustelleneinrichtung wird aufgrund der abgeschlossenen Bauarbeiten von der KASIG nicht mehr benötigt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,99 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Südweststadt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet befindet sich in zentraler innerstädtischer und stark verdichteter Lage. Als Verwaltungssitz des Landkreises Karlsruhe ist das Gebiet bereits bebaut und weist demzufolge einen vergleichsweise hohen Anteil versiegelter Flächen auf. Eine unversiegelte Rasenfläche befindet sich zwischen dem bestehenden Langbau des Landratsamtes und dem nördlichen Abschluss der Beiertheimer Allee. Zudem befinden sich 57 Bäume im Geltungsbereich. Der vorhandene Baumbestand wurde im Rahmen eines Baumgutachtens zum Bebauungsplan durch Herrn Dipl.-Ing. Forstwirt Dutschmann untersucht. Es handelt sich überwiegend um Platanen und Ahorne. Zu Eingriffen in den Baumbestand und mit der Planung verbundene Baumpflanzungen wird auf Kapitel 4.5 verwiesen. Die Geländehöhen betragen flächendeckend ca. 114,50 Meter ü. NHN bis ca. 116,00 m ü. NHN. Somit weist das Plangebiet ein weitgehend einheitliches Geländeniveau mit vergleichsweise geringen Höhenunterschieden auf. Die Bodenbeschaffenheit am Standort wurde im Rahmen eines geo- und umwelttechnischen Gutachtens durch das Büro GHJ – Geotechnik und Umwelttechnik untersucht. Der Untergrundaufbau ist demnach oberflächennah von künstlichen Auffüllungen geprägt. Der unter den Auffüllungen anstehende natürliche Boden ist aus Sanden und Kiesen zusammengesetzt. Die Sande Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 7 - und Kiese sind grundsätzlich für die Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit des Bebauungsplans im Sinne des § 44 BNatSchG wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Ökologische Leistungen Fußer erstellt. Die Ergebnisse der hierbei durchgeführten Bestandserfassungen werden nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Die vorhandene Habitatausstattung wurde hinsichtlich ihrer Eignung für geschützte Arten und der daraus potenziell resultierenden Betroffenheit aufgenommen und bewertet. Eine Betroffenheit europäischer Vogelarten sowie von Fledermäusen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes konnte im Ergebnis der Relevanzprüfung nicht ausgeschlossen werden. Daher wurden insgesamt fünf Brutvogelkartierungen durchgeführt. Während der Erfassungen konnten acht Vogelarten festgestellt werden, davon fünf Arten mit Brutrevier im Geltungsbereich. An dem bestehenden Hochhaus des Landratsamtes befindet sich ein Nistplatz des Wanderfalken, der jedoch unbesetzt ist. Fledermausvorkommen wurden im Rahmen von drei Detektorbegehungen untersucht. Dabei konnten nur wenige Zwergfledermäuse im Plangebiet festgestellt werden. Darüber hinaus gelang eine einmalige Aufnahme einer Rauhaut- / Weißrandfledermaus. Rufaufnahmen erfolgten mittels eines automatischen Aufnahmegeräts auf dem Dach des bestehenden Hochhauses (batlogger). Aufgrund der geringen Zahl an Rufaufnahmen über einen Zeitraum von sieben Nächten kann davon ausgegangen werden, dass die Aufnahmen von wenigen Einzeltieren stammen. Für Fledermäuse ist das Gebiet insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Lage, der kleinräumigen Dimensionierung und der Ausprägung im Hinblick auf die nachgewiesenen Arten ist nicht mit essenziellen Nahrungshabitaten zu rechnen. Ebenfalls auszuschließen sind wichtige Leitstrukturen. Quartiere wurden nicht nachgewiesen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass während der Aktivitätsphase von Frühjahr bis Herbst Tagesverstecke an den Gebäuden von Fledermäusen genutzt werden. Eine artenschutzrechtliche Verträglichkeit des Bebauungsplanes ist unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen, einer Ausgleichsmaßnahme sowie einer CEF-Maßnahme gegeben (siehe Kapitel 4.5.3). 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Vor dem Beginn der bereits laufenden Rückbauarbeiten befand sich innerhalb des Plangebietes ein Ensemble aus vier Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes Karlsruhe. Dieses bestand aus den Baukörpern „Hochhaus“, „Langbau“, „Zwischenbau“ sowie einem „Casinogebäude“ und einer Tiefgarage. Der Gebäudekomplex aus dem Jahr 1965 wurde als Konzernzentrale der Badenwerk AG gebaut und ist seit 1997 im Eigentum des Landkreises Karlsruhe. Mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 20.800 m² sind an diesem Standort derzeit ca. 730 Personen beschäftigt. Das Gesamtensemble ist gemäß dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) denkmalgeschützt. Es wurde festgestellt, dass für das Gebäude eine Generalsanierung notwendig ist. Im Ergebnis gutachterlicher Untersuchungen stellte sich heraus, dass eine denkmalgerechte Sanierung nicht möglich ist. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 8 - Das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg hat dem geplanten Abbruch und Neubau zugestimmt. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch wurde am 09.02.2021 erteilt. Der Geltungsbereich umfasst einen größeren Grünflächenanteil im Osten und kleinere Grünbereiche im Süden und Westen, die jedoch eine geringe Aufenthaltsqualität bieten. Nördlich des Standortes befindet sich in direkter Nachbarschaft das 2005 eröffnete Ettlinger Tor Center, ein Einkaufszentrum mit ca. 62.000 m² Geschossfläche, und das ehemalige Postscheckamt aus dem Jahr 1973, das überwiegend als Verwaltungs- und Bürogebäude genutzt wird. Letzteres liegt im Sanierungsgebiet Innenstadt Ost. Das östliche Gegenüber des Plangebiets bildet das Badische Staatstheater, das in den kommenden Jahren saniert und erweitert wird. Die neue Gestaltung des Theaters und seine städtebauliche Setzung wurden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ermittelt. Auch der Hermann-Levi-Platz am Staatstheater soll ein neues Gesicht erhalten, für den ein freiraumplanerischer Ideenwettbewerb mit Realisierungslupen im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Im Süden grenzt ein denkmalgeschützter Wohnblock des Architekten Hermann Billing aus dem Jahr 1929 an den Geltungsbereich an. Weiter südlich der Hermann-Billing-Straße befindet sich das Novotel-Hotel sowie das Festplatz-Ensemble, bestehend aus Stadthalle, Konzerthaus, Nancyhalle, Schwarzwaldhalle und Vierordtbad. Im Westen grenzt die Badenwerkstraße und eine achtgeschossige Wohnbebauung aus den 1970er Jahren an das Plangebiet an. Diese wird im Norden an der Ecke Kriegsstraße / Badenwerkstraße durch ein Hotel mit zehn Vollgeschossen ergänzt, welches derzeit errichtet wird. Als innere Erschließungsstraße fungiert die Beiertheimer Allee. Die Anbindung an das übergeordnete Hauptstraßennetz der Stadt Karlsruhe ist mit der Kriegsstraße im Norden sowie der Ettlinger Straße im Osten gegeben. Der Standort verfügt aufgrund der zentralen innerstädtischen Lage über eine sehr gute ÖPNV-Anbindung sowie Anbindung an das städtische Fuß- und Radwegenetz. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Grundstück Flst. Nr. 3387 befindet sich im Eigentum des Landkreises Karlsruhe. Die übrigen Flurstücke im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das geplante Verwaltungsgebäude des Landkreises überbaut Teilflächen von im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken. Die Stadt ist bereit, die hiervon betroffenen Teilflächen sowie die im Eigentum der Stadt stehenden Flächen der geplanten „Grünen Mitte“ vertraglich an den Landkreis zu übertragen. 3.5 Belastungen Lärm Durch die Lage am Ettlinger Tor mit der Kriegsstraße im Norden und der Ettlinger Straße im Osten wirken insbesondere Verkehrslärmimmissionen (Kfz und Straßenbahn) auf das Plangebiet ein. Einwirkungen durch Anlagenlärm Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 9 - entsteht durch umliegende Nutzungen (Hotel, Einkaufszentrum, Messe- und Kongresszentrum). Die schalltechnische Verträglichkeit des Bebauungsplanes wurde im Rahmen einer Schallimmissionsprognose durch das Büro Kurz und Fischer untersucht. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung werden zusammenfassend in Kapitel 4.6 wiedergegeben. Klima / Luft Das Stadtgebiet von Karlsruhe befindet sich mit seiner Lage im Oberrheingraben in einem bioklimatisch hoch belasteten Gebiet. Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung der Stadt bezeichnet das Plangebiet überwiegend als „Bereich mit Großstrukturen“. Die Badenwerkstraße mit ihrer prägenden Platanenallee wird als „Trittstein als kleinräumiger Erholungsraum“ sowie als „Einwirkungsbereich von Kaltluft“ dargestellt. Der Bereich des Platzes am Ettlinger Tor im Nordosten des Geltungsbereichs wird als „zu entwickelnder Trittstein und Erholungsraum“ bezeichnet. Mögliche thermische und strömungsdynamische Veränderungen durch die Umsetzung des Bebauungsplans wurden durch das Büro Ökoplana im Rahmen eines Mikroklimatischen Gutachtens durchgeführt. Die Ergebnisse des Mikroklimatischen Gutachtens werden zusammenfassend in Kapitel 4.6 wiedergegeben. Altlasten Eine altlastenrechtliche Bewertung des Plangebietes wurde im Rahmen des Geo- und umwelttechnischen Gutachtens durch das Büro GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik vorgenommen. Die am Projektstandort anstehenden Auffüllungen sind größtenteils nicht frei verwertbar (Zuordnungsklasse Z0 nach VwV Boden bis DK0 nach DepV, Z1.1 nach RC-Erlass). Darüber hinaus ist eine überschüttete, teerhaltige Schwarzdecke vorhanden und damit mit einem gefährlichen Abfall zu rechnen (AVV 17 03 01*). Nach altlastenrechtlichen Kriterien liegt aus gutachterlicher Sicht auf Grundlage der ermittelten Analysebefunde keine Gefährdung von Schutzgütern und damit kein weiterer Handlungsbedarf vor. Kampfmittel Das Plangebiet befindet sich in einem bombardierten Bereich von Karlsruhe. Zum Umgang mit Kampfmitteln wird auf Kapitel 4.6 verwiesen. 4. Planungskonzept Das Planungskonzept sieht den Abriss des Landratsamtes Karlsruhe in der Beiertheimer Allee 2 und die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes vor. Neben der Nutzung als Verwaltungssitz des Landratsamtes sollen weitere Verwaltungs- und Büronutzungen sowie ergänzende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. für Gastronomie, Kultur, kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen geschaffen werden. Das Planungskonzept beinhaltet auch die umgebenden Freiflächen, die im Sinne einer Gesamtentwicklung des Areals neugestaltet bzw. weiterentwickelt werden. Zur Erläuterung des freiraumplanerischen Konzeptes für die drei Bereiche Platz am Ettlinger Tor, „Grüne Mitte“ und Badenwerkstraße – Am Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 10 - Festplatz wird auf das Kapitel 4.4 verwiesen. Grundlage für die Planungskonzeption war ein Werkstattverfahren – das städtebauliche Entwicklungskonzept Ettlinger Tor und ein sich hieran anschließender Realisierungswettbewerb mit Ideenteil. Ziel des Werkstattverfahrens war es, die besten Möglichkeiten bei der Entwicklung des Areals auszuloten, etwa hinsichtlich der Nutzungsmischung, des Bauvolumens oder der Höhenentwicklung. In der Planzeichnung werden Optionen einer räumlichen Fassung des Ettlinger Tors aus dem Ergebnis des städtebaulichen Entwicklungskonzepts dargestellt. Die inhaltliche und rechtliche Ausformulierung der räumlichen Fassung der Kreuzungssituation „Ettlinger Tor“ (entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 23.02.2021, Vorlage 2020/1137) steht noch aus und führt ggfs. zu einem späteren weiteren und den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans überschneidenden Bebauungsplan. Eckpunkte des Werkstattverfahrens flossen maßgeblich in die Auslobung dieses Wettbewerbs durch den Landkreis Karlsruhe ein. Gemäß dem Siegerentwurf aus dem Realisierungswettbewerb ist für das Plangebiet die Errichtung eines überwiegend 5-geschossigen Gebäudekomplexes vorgesehen. Dieser entwickelt sich linear entlang der angrenzenden Straßen (Badenwerkstraße und Kriegsstraße) und schwingt im östlichen Bereich (Ettlinger Straße) um 180 Grad zurück. Hierdurch entsteht eine grüne Freifläche, die „Grüne Mitte“, zwischen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee. Der Gebäudekomplex erhält zwei Hochpunkte mit einer maximal zulässigen Höhe von 90,00 m und 50,00 m. Die zulässige Gebäudehöhe des als 5- geschossiger Baukörper geplanten „Flachbaus“ beträgt maximal 21,00 m. Der Gebäudekomplex fügt sich damit in den städtebaulichen Kontext ein, dessen Bebauung weitgehend durch eine 3- bis 5-geschossige, geschlossene Bauweise geprägt ist, aus der vereinzelt Hochpunkte emporragen. Andererseits wird das zukünftige Gebäude aber auch als ein eigenständiges, Gebäude wahrgenommen, das mit seiner Ausrichtung zum Ettlinger Tor und dem markanten Hochhaus einen Akzent mit Fernwirkung setzt und eine klare Adressbildung schafft. Die Dachflächen werden als Flachdach ausgebildet, sodass mit Ausnahme der Dachflächen der zwei Hochhäuser Möglichkeiten zur Dachbegrünung mit kombinierter Photovoltaiknutzung und Regenwasserretention genutzt werden können. Die geplante Kita soll ihre Außenflächen auf dem Dach eines 4-geschossigen Gebäudeteils erhalten. Mit der Gebäudekonfiguration wird der Blockrand zur Badenwerk- und Kriegsstraße durch klare Raumkanten definiert und geschlossen. Dabei wird ein respektvoller Abstand zu dem südlich des Neubaus befindlichen denkmalgeschützten Wohnblocks des Architekten Hermann Billing unter Einhaltung der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung gewahrt. Zwischen beiden Gebäudekomplexen entsteht durch die Ausformulierung des neuen Gebäudeensembles eine zusammenhängende und für die Öffentlichkeit zugängliche „Grüne Mitte“ mit hoher Aufenthaltsqualität, die einen Mehrwert für die Wohnbevölkerung vor Ort, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen sowie deren Besucherinnen und Besucher darstellt. Über den Platz am Ettlinger Tor und die „Grüne Mitte“ wird der Hauptzugang zum neuen Landratsamt mit seiner klaren Adressbildung hin zum Ettlinger Tor erreicht. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 11 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ auf Grundlage des § 11 BauNVO festgesetzt. Das Gebiet dient vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen für Verwaltungen und Büronutzungen. Mit der definierten allgemeinen Zweckbestimmung des Sondergebietes werden die Büro- und Verwaltungsnutzungen als die den Gebietscharakter maßgeblich bestimmenden Hauptnutzungen festgelegt. Das darüber hinaus zulässige Nutzungsspektrum wird gegenüber dieser Hauptnutzung auf bestimmte Geschosse oder hinsichtlich seiner Geschossfläche beschränkt. Da sich die Zweckbestimmung und das vorgesehene Nutzungsspektrum somit wesentlich von den Baugebieten gemäß §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheiden, ist die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich. Die zulässigen Büro- und Verwaltungsgebäude werden zur Belebung und flexibleren Nutzbarkeit des Standortes durch Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss sowie dem ersten und zweiten Obergeschoss ergänzt. So werden z.B. Ladengeschäfte und gastronomische Nutzungen zur Belebung und Aufwertung des Stadtraums ermöglicht. Des Weiteren sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig, sofern diese Nutzungen gegenüber der Hauptnutzung in ihrer Geschossfläche untergeordnet sind. Damit wird das zulässige Nutzungsspektrum gebietsverträglich erweitert und den Nutzungsansprüchen des innerstädtischen Standortes angemessen Rechnung getragen. So können z.B. Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen wie die in dem Gebäude vorgesehene Kindertagesstätte im Gebiet angesiedelt oder Angebote zur sportlichen Betätigung für die am Standort Beschäftigen sowie die Wohnbevölkerung geschaffen werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 entspricht dem Orientierungswert für Sondergebiete gemäß § 17 BauNVO und ermöglicht die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts. Für den innerstädtischen, hoch verdichteten Standort wird damit eine angemessene städtebauliche Dichte erzielt. Innerhalb der durch Baugrenzen und einer Baulinie festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche werden für die unterschiedlichen Teilbereiche mit der Bezeichnung WH 1, WH 2 und WH 3 zulässige Wandhöhen in Meter als Höchstmaß festgesetzt. Die Ausbildung von Hochpunkten wird somit planungsrechtlich ermöglicht und innerhalb des Plangebietes räumlich fixiert, sodass die Blickachse zwischen Schlossturm und Landratsamt nicht beeinträchtigt wird. Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche und der Wandhöhen stellt die Ausbildung der beabsichtigten städtebaulichen Figur am Standort gemäß dem Siegerentwurf des Wettbewerbs und des hieraus entwickelten städtebaulichen Konzeptes sicher. Die Lage und Höhe der geplanten Hochpunkte entspricht auch dem Konzept für Höhenentwicklung in Karlsruhe. Demnach befindet sich der Standort in einem Bereich der Stadt, in welchem eine situative Höhenentwicklung, z.B. durch eine Akzentuierung wichtiger institutioneller Einrichtungen, erfolgen soll. Dabei sollen u.a. historische Sichtbezüge Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 12 - berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des vorgeschalteten Werkstattverfahrens sowie Wettbewerbs erfolgt. Das geplante Hochhaus des Landratsamtes erhält eine zulässige Wandhöhe WH von maximal 90 m. Der zweite Hochpunkt im Südwesten des Geltungsbereichs wird mit einer Wandhöhe von maximal 50 m festgesetzt. In Orientierung an die das vorhandene städtebauliche Umfeld und entsprechend des Karlsruher Höhenentwicklungskonzepts wird für den übrigen Gebäudekomplex eine Wandhöhe bis maximal 21 m festgesetzt. Zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung WH 1 und WH 3 kann die festgesetzte Baugrenze durch auskragende Fassadenteile (z.B. Doppelfassade) von baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche WH 3 bis zu einer Tiefe von 1,0 m überschritten werden (siehe Abb.1). Zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung der Nordfassade im Bereich WH 3 sind auf dem Dach des Gebäudes im Bereich WH 1 Photovoltaikanlagen bis zu einer Tiefe von 1 m und andere technische Dachaufbauten bis zu einer Tiefe von 5 m unzulässig (siehe Abb.1). Abb.1: Schematische Darstellung zu Textlicher Festsetzung Nr. 2 und Nr. 3 Mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, der GRZ und der Wandhöhen werden ausreichende Maßfestsetzungen für das Sondergebiet getroffen, sodass auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) verzichtet wird. Aus den festgesetzten Wandhöhen für die Bereiche WH 1, WH 2 und WH 3 lässt sich jeweils eine Vollgeschossanzahl ableiten (WH 1, 21 m: 5 Vollgeschosse, WH 2, 90 m: 24 Vollgeschosse, WH 3, 50 m: 13 Vollgeschosse). Unter Zugrundelegung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche des Bebauungsplans und der Anzahl der Vollgeschosse ergibt sich eine Geschossfläche für das Sondergebiet von ca. 70.000 m². Bei Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 13 - einer Größe des Sondergebietes von 13.500 m² entspricht dies rechnerisch einer GFZ von ca. 5,2. Die Baumassenzahl (BMZ) beträgt ca. 20,9. Damit werden die Orientierungswerte für Sondergebiete gemäß § 17 S. 1 BauNVO von 2,4 (GFZ) und 10,0 (BMZ) überschritten. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist aus den nachfolgend genannten Gründen am Standort vertretbar. Das Plangebiet befindet sich an einem zentral gelegenen innerstädtischen Standort der bereits von einer hohen Bebauungsdichte geprägt wird. Unter Berücksichtigung dieser Lage im Stadtgefüge wurde ein Wettbewerb zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtareals mit der Ausbildung von zwei Gebäudehochpunkten ausgelobt. Der Siegerentwurf aus dem Wettbewerb war Grundlage für die Erarbeitung des diesem Bebauungsplan zu Grunde liegende Planungskonzepts. Mit der geplanten Bebauung wird eine für diesen Standort angemessene bauliche Dichte erzielt, die sich in den vorhandenen hoch verdichteten städtebaulichen Kontext einfügt. Zudem werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Nutzungen ist im Ergebnis der erstellten Schallimmissionsprognose unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen gegeben (siehe Kapitel 4.6). Die ausreichende Belüftung wird gemäß des erstellten Mikroklimatischen Gutachtens gewährleistet. Die Belüftungsintensität nimmt demnach nur kleinräumig im Bereich der „Grünen Mitte“ sowie in eng begrenzten Teilbereichen der Hermann-Billing-Straße und Kriegsstraße ab. Die verbleibende Belüftungsintensität ist jedoch ausreichend, um eine großflächige Luftstagnation zu vermeiden. Insgesamt kann mit dem Bebauungsplan ein ortstypisches Belüftungsniveau gesichert werden (siehe Kapitel 4.6). Die ausreichende Besonnung für die benachbarten Fassaden ist gegeben oder führt gegenüber der aktuellen Bebauung im Plangebiet zu keiner schlechteren Einordnung hinsichtlich der Mindestbesonnung gemäß DIN EN 17037 (siehe Kapitel 4.6). Weiterhin werden nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt durch grünordnerische Maßnahmen als Gunstfaktoren für Klima / Luft, Wasser, Lebensräume für Tiere und Pflanzen und das Stadtbild verringert. Geplant sind extensive und intensive Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, die Schaffung einer weitgehend unversiegelten „Grünen Mitte“ sowie die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen. Dies führt mit Umsetzung der Planung zu einer gegenüber der Bestandssituation höheren Baumanzahl im Plangebiet. Für die Flachdächer der Gebäudeteile mit der Bezeichnung WH 1 ist die Ausbildung von Retentionsdächern vorgesehen, die in Kombination mit den unversiegelten Flächenanteilen zur Niederschlagswasserrückhaltung beitragen. Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, sind bauliche Anlagen zulässig, durch die das Grundstück unterbaut wird. Damit soll die Unterbauung von Flächen z.B. durch Einbringungsöffnungen für technische Anlagen und Lageräume ermöglicht werden. Die festgesetzten Flächen für bauliche Anlagen unterhalb Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 14 - der Geländeoberfläche befinden sich im Bereich der Umfahrung der „Grünen Mitte“ sowie in einem Teilbereich der Badenwerkstraße. Dieser ist bereits durch die bestehende Tiefgarage des Landratsamtes unterbaut. 4.3 Erschließung 4.3.1 ÖPNV Durch die zentrale Lage im Stadtgebiet verfügt der Standort über eine sehr gute ÖPNV-Anbindung. Im Umkreis von 500 m um den Standort befinden sich insgesamt vier Straßenbahn- und S-Bahn-Haltestellen. Die nächstgelegenen Haltestellen befinden sich oberirdisch an der Kriegsstraße und der dort im Zuge der Kombilösung Karlsruhe neu geschaffenen Straßenbahntrasse. Weiterhin erhielt die Ettlinger Straße eine unterirdische Straßenbahntrasse. Ein Zugang zur neuen unterirdischen Haltestelle „Ettlinger Tor“ besteht mit der Treppen- bzw. Aufzugsanlage im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor unmittelbar vor dem Haupteingang des neuen Landratsamtes. Insgesamt verkehren zehn Straßenbahn- und Stadtbahnlinien, wovon sechs Linien werktags mindestens im 20-Minuten-Takt fahren. Der Hauptbahnhof Karlsruhe mit Anschluss an den regionalen Schienenverkehr sowie den Schienenfernverkehr befindet sich in einer Entfernung zum Plangebiet von ca. 1.200 m. Insgesamt sieben Bahnlinien verkehren zwischen dem Hauptbahnhof und den Haltestellen Ettlinger Tor / Staatstheater bzw. Karlstor / Bundesgerichtshof. Damit ist eine sehr gute Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs gegeben. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Anbindung an das übergeordnete Hauptstraßennetz der Stadt Karlsruhe ist mit der Kriegsstraße im Norden sowie der Ettlinger Straße im Osten gegeben. Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung waren Gegenstand einer Verkehrsuntersuchung durch das Büro Koehler und Leutwein. Darin wurde unter anderem die Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte Ettlinger Straße / Hermann-Billing-Straße und Ettlinger Straße untersucht. Im Ergebnis können die Knotenpunkte unter Zugrundelegung der zusätzlich induzierten Verkehrsbelastungen ausreichend leistungsfähig betrieben werden. Als innere Erschließungsstraße fungiert weiterhin die Beiertheimer Allee, die umgestaltet wird und eine Rückstoßmöglichkeit für das Wenden von bis zu 3- achsigen Fahrzeugen und Kfz erhält. Die Beiertheimer Allee inkl. des Rückstoßbereichs wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Teilbereiche der Badenwerkstraße innerhalb des Geltungsbereichs erhalten die Festsetzung als Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung Fuß- und Radweg. Innerhalb des Sondergebietes wird die Möglichkeit zur Umfahrung der „Grünen Mitte“ geschaffen, um Rettungsfahrzeugen oder Dienstleistern, z.B. zur Gebäudereinigung, die Vorfahrt direkt vor das Gebäude zu ermöglichen. Für den Bereich der Umfahrung sieht der Bebauungsplan die Festsetzung entsprechenden Fahrrechts vor. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich notwendige Anzahl herzustellender PKW- und Fahrradstellplätze richtet sich nach § 37 der Landesbauordnung Baden- Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 15 - Württemberg i.V.m. VwV Stellplätze. Eine beispielhafte Stellplatzberechnung ist in dem zum Bebauungsplan durch das Büro Koehler & Leutwein erstellten Mobilitätskonzepts dokumentiert. Im Ergebnis des Mobilitätskonzeptes kann die nach VwV Stellplätze erforderliche Anzahl an Pkw-Stellplätzen aufgrund der sehr guten Erschließung des Plangebiets im ÖPNV um 70 % reduziert werden (siehe Kapitel 4.3.1). Dabei kann bei der Ermittlung der Stellplätze für Büro- und Verwaltungsräume der Berechnungsansatz von einem Stellplatz pro 40 m² Nutzfläche zugrunde gelegt werden. Der Stellplatznachweis ist abschließend im Baugenehmigungsverfahren des jeweiligen Vorhabenträgers zu führen. Die notwendigen Pkw-Stellplätze werden in der mit zwei Untergeschossen konzipierten Tiefgarage nachgewiesen. Die Lage der Tiefgarage wird durch die zeichnerisch festgesetzte mit „TGa“ bezeichnete Fläche gesichert. Derzeit stehen in der Beiertheimer Allee auf dem öffentlichen Grundstück der Stadt Karlsruhe 50 Bewohnerstellplätze (Zone D1) zur Verfügung, die montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr zusätzlich durch andere Verkehrsteilnehmende gebührenpflichtig genutzt werden können. Montags bis freitags jeweils ab 18 Uhr sowie samstags und sonntags stehen die Stellplätze ausschließlich als Bewohnerstellplätze zur Verfügung. Mit dem Wegfall der Stellplätze ist eine Neuabgrenzung der Bewohnerparkzone D1 durch die Stadt Karlsruhe erforderlich. Es können zudem Parkplätze in der Tiefgarage durch den Tiefgaragenbetreiber kostenpflichtig bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden die in der Beiertheimer Allee vorhandenen zwei Behindertenparkplätze erhalten. Eine ausreichende Ausstattung von Stellplätzen mit der derzeit rechtlich erforderlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird berücksichtigt. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich im Südwesten des Plangebiets an der Hermann-Billing-Straße. Die Erschließung über die Hermann-Billing- Straße war aufgrund verkehrlicher Untersuchungen Vorgabe im Werkstattverfahren (SEKET) und im Realisierungswettbewerb. Zur räumlichen Fixierung der Tiefgarageneinfahrt und –ausfahrt wird ein Bereich für die Ein- und Ausfahrt zeichnerisch festgesetzt. Durch die Unterbringung der notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage und der Lage der Tiefgaragenzufahrt im südwestlichen Randbereich kann der (Parksuch- )Verkehr im Plangebiet auf ein Minimum reduziert und die „Grüne Mitte“ als Aufenthaltsort gestärkt werden. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Fahrradstellplätze werden in der geplanten Tiefgarage zur Verfügung gestellt. Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet gemäß der beispielhaften Stellplatzberechnung im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ein Bedarf in Höhe von 261 Fahrradstellplätzen. Darüber hinaus können Fahrradstellplätze oberirdisch für Besucher im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor, der „Grünen Mitte“ und in der Badenwerkstraße angeordnet werden. 4.3.4 Geh- und Radwege Das Plangebiet wird von allen Seiten von öffentliche Geh- und Radwegen berührt. Bei der Kriegsstraße und Ettlinger Straße handelt es sich um Hauptrouten des städtischen Radwegenetzes, bei der Badenwerkstraße Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 16 - innerhalb des Geltungsbereichs und der Hermann-Billing-Straße südlich des Geltungsbereichs um Nebenrouten. Die Anbindung an das Radwegenetz ist daher als sehr gut zu bezeichnen. Die Fuß- und Radwege innerhalb des Geltungsbereichs werden erhalten und in Teilbereichen erweitert. Die Badenwerkstraße erhält einen Anschluss an den zur Querung der Kriegsstraße vorhandenen Radweg. Eine zusätzliche fußläufige Ost-West- Verbindung wird zwischen dem Platz am Ettlinger Tor und der Badenwerkstraße geschaffen. Das Gebäude erhält hierzu einen Durchgang. Im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor ist eine gemeinsame Nutzung für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Der bestehende Fußweg an der Kriegsstraße außerhalb des Geltungsbereichs erhält eine größere Breite. Infolgedessen verläuft ein Teilbereich zukünftig innerhalb des Geltungsbereichs im Norden, zwischen der Geltungsbereichsgrenze und dem festgesetzten Sondergebiet. Der zukünftige Fußweg wird als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Fußweg“ festgesetzt. Mit der Festsetzung eines Gehrechts zugunsten der Allgemeinheit im Bereich der „Grünen Mitte“ wird die öffentliche Nutzbarkeit dieses Bereichs bauplanungsrechtlich gesichert. Die Durchlässigkeit des Gebietes und die Erreichbarkeit von Einrichtungen an dem Standort sowie der umliegenden ÖPNV-Haltestellen wird durch die Wegeführung und die Anschlüsse an das bestehende Fuß- und Radwegenetz gewährleistet. 4.3.5 Energiekonzept Die im Zuge der geplanten Gebäudenutzungen entstehenden Energiebedarfe und deren Deckung sowie Potenziale zur Energieerzeugung am Gebäude werden umfassend im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes durch das Büro Transsolar betrachtet. Ziel ist demnach ein möglichst geringer Energiebedarf bei einer möglichst hohen Deckung des Energiebedarfs aus regenerativen Energiequellen. Die Wärme- und Kälteerzeugungstechnologie ist zum derzeitigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Aufgrund der Gegebenheiten am Standort scheiden die Umweltquellen Geothermie mittels Erdwärmesonden, Abwasser und Eisspeicher aus. Eine Fernkälteversorgung durch den lokalen Energieversorger wurde ebenfalls geprüft, jedoch für diesen Standort nicht in Aussicht gestellt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Wärme- und Kälteversorgung der Gebäude im Geltungsbereich durch Fernwärme und einer Kälteerzeugung mit Kompressionskältemaschinen sowie einer direkten Gebäudeabwärmenutzung durch ein Wärmepumpensystem erfolgen. Das Wärmekonzept soll durch die Nutzung der Brunnen in Verbindung mit einem Sprinklertank im Plangebiet ergänzt werden. Die CO 2 -Emissionen sollen im Betrieb soweit wie möglich minimiert werden. Geeignete Dachflächen werden mit Photovoltaikmodulen ausgestattet. 4.3.6 Ver- und Entsorgung Entwässerung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Entwässerungskonzept durch das Büro Arcadis erstellt. Die Ergebnisse werden detailliert in dem Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 17 - Entwässerungskonzept dargestellt und nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Für alle Flächen innerhalb der Bebauungsplangrenzen wurden Oberflächenarten mit spezifischen Abflussbeiwerten festgelegt und entsprechend der Bestands- und Planungssituation Anschluss- /Zuordnungspunkte für die Entwässerung definiert. Die Entwässerung der zukünftigen Gebäudeflächen wurde in zwei Entwässerungsabschnitte unterteilt. Beide Abschnitte entwässern in ein eigenes Rigolen-System, das aus Zwischenspeicher, Filterschächten und Rigolenkörper bestehet. Die Dachflächen sowie Fassadenflächen in Richtung „Grüner Mitte“ entwässern direkt in die Rigolen-Systeme. Teile der Dachflächen werden als Retentionsdach geplant. Dort anfallendes Niederschlagswasser wird gedrosselt den Rigolen-Systemen zugeführt. Teile der Freiflächen sollen gemäß der bestehenden Entwässerungssituation über das öffentliche Mischwassersystem in Richtung des Karlsruher Klärwerks entwässert werden, da eine Ableitung in einen geeigneten Vorfluter getrennt von Schmutzwasser nicht möglich ist. Fassadenflächen des Gebäudes, die nicht zur „Grünen Mitte“ ausgerichtet sind, sollen in das öffentliche Mischwassersystem abgeleitet werden. Die flurstücksübergreifend geplante „Grüne Mitte“ wurde entsprechend der Wegebeziehungen in verschiedene Einzugsgebiete aufgeteilt. Die Fläche wird als Grünfläche mit Versickerungsmulden (Tiefe max. 5 cm) ausgebildet, um in der „Grünen Mitte“ und angrenzenden Flächen anfallendes Niederschlagswasser örtlich zu versickern. Im Rahmen des Entwässerungskonzepts wurde zudem ein Überflutungsnachweis für ein 100-jährlichen Regenereignis geführt. Der Überflutungsnachweis kommt zu dem Ergebnis, dass mit der „Grünen Mitte“ ein ausreichendes Rückhaltevolumen besteht. Abfallentsorgung Es wird auf die gültige Abfallentsorgungssatzung verwiesen (siehe Hinweis Nr. 1). Abfallbehälter werden in Müllräumen im Gebäude untergebracht und am Tag der Leerung ebenerdig auf einer mit Team Sauberes Karlsruhe abgestimmten und in nachfolgender Abbildung dargestellten Fläche in der Badenwerkstraße bereitgestellt. Geh- und Radwege sind hiervon nicht betroffen und werden freigehalten. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 18 - Abb. 2: Bereitstellungsfläche Abfallsammelbehälter 4.3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Der Bebauungsplan setzt folgende Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb des Sondergebietes fest. Gehrecht „Grüne Mitte“ und Durchgang Für die öffentliche zugängliche „Grüne Mitte“ und den Durchgang zwischen „Grüner Mitte“ und Badenwerkstraße wird ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Das festgesetzte Gehrecht umfasst den in nachfolgender Abbildung dargestellten Bereich. Abb. 3: Gehrecht „Grüne Mitte“ (Darstellung in rot) Fahrrecht Umfahrung „Grüne Mitte“ Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 19 - Für die Umfahrung der „Grünen Mitte“ wird ein Fahrrecht zugunsten von Rettungsdiensten und technischen Dienstleistern festgesetzt. Das festgesetzte Fahrrecht umfasst den in nachfolgender Abbildung dargestellten Bereich. Abb. 4: Fahrrecht Umfahrung „Grüne Mitte“ (Darstellung in rot) Geh,- Fahr- und Leitungsrechte Es werden drei Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Versorgungsträger festgesetzt. Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erfassen x Mischwasserkanal (Nr. 1) x Geplante Straßenbeleuchtung Beiertheimer Allee (Nr. 2) x Leitungen Strom, Kommunikation, Beleuchtung Verkehr (Nr. 3) und sind nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Abb. 5: Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (Darstellung in rot) Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 20 - 4.4 Gestaltung Die wesentlichen Gestaltungsabsichten sind in der Beschreibung des Planungskonzeptes enthalten. Dächer Als zulässige Dachform im Geltungsbereich wird das Flachdach festgesetzt. Damit können umfassende Möglichkeiten zur Nutzung der Dachflächen ausgeschöpft werden. Die Dachfläche des Hochhauses mit der Bezeichnung „WH 2“ gemäß Planeintrag soll eine Dachterrasse erhalten. Zudem soll die geplante Kita ihre Außenflächen auf dem Dach eines 4-geschossigen Gebäudeteils erhalten. Für 68 % der Dachflächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung „WH 1“ wird eine mindestens extensive Dachbegrünung festgesetzt. Die Begrünung kann auch als intensive Dachbegrünung erfolgen. Der Flächenanteil ergibt sich aus der potenziell begrünbaren Fläche unter Berücksichtigung erforderlicher Flächen für technische Dachaufbauten. Aus brandschutztechnischen Gründen wird für die Dachflächen der zwei Hochhäuser keine Begrünungspflicht festgesetzt. Darüber hinaus sind die Dachflächen für erforderliche technische Dachaufbauten und Photovoltaikanlagen bzw. solarthermische Anlagen nutzbar. Dabei können Photovoltaikanlagen bzw. solarthermische Anlagen mit der extensiven Dachbegrünung kombiniert werden. Technische Dachaufbauten sind zur Reduzierung der Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum um das Maß der jeweiligen Bauteilhöhe, gemessen ab der Oberkante der Attika, von den Außenkanten der Fassaden abzurücken. Die zulässigen Wandhöhen dürfen dabei durch technische Dachaufbauten um maximal 3,00 m überschritten werden. Fassaden Fassaden im Bereich „WH 1“ mit mehr als 80 m² zusammenhängender und fensterloser Wandfläche erhalten eine Fassadenbegrünung, die mittels textlicher Festsetzung planungsrechtlich gesichert wird. Freianlagen Der Umgriff der Freianlagenplanung geht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus. Zur Sicherung der Freianlagenplanung werden daher ergänzende Regelungen in dem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Landkreis und der Stadt Karlsruhe getroffen. Das freiraumplanerische Konzept lässt sich in die drei Zonen Platz am Ettlinger Tor, „Grüne Mitte“ und Badenwerkstraße – Am Festplatz unterteilen. m Zusammenspiel mit dem Hermann-Levi-Platz bildet der Platz am Ettlinger Tor den Auftakt entlang der bedeutsamen historischen Achse. Bis hier noch stärker grün geprägt, beginnt am Ettlinger Tor die steinerne Innenstadt. Der Platz am Ettlinger Tor wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Platz“ festgesetzt. In Korrespondenz zum gemäß Wettbewerbsverfahren umzugestaltenden Hermann-Levi-Platz präsentiert sich der neue Platz am Ettlinger Tor vor dem Landratsamt als offene, mit großen Baumgruppen überstandene Adresse. Mit der Gestaltung soll ein kommunikativer öffentlicher Raum für Begegnung, Aufenthalt und Repräsentation geschaffen werden. Ein adäquater Platzbelag Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 21 - berücksichtigt zum einen die diversen Bewegungsrichtungen, zum anderen wird auf eine angemessene Versiegelung, mit Versickerung des Oberflächenwassers, geachtet. Für Rettungs- und Sonderfahrzeuge besteht die Möglichkeit der Zufahrt über die Ettlinger Straße. Der bestehende Brunnen, das Gleisdenkmal und die U-Bahn-Aufgänge werden bei der Platzgestaltung berücksichtigt. Der Innenhof zwischen Neubebauung und Wohnen zeigt sich im Gegenzug als öffentlich zugängliche ruhige „Grüne Mitte“. Entlang der Gebäude führen Erschließungswege in den erforderlichen Breiten. Die „Grüne Mitte“ selbst wird versickerungsoffen ausgebildet und mit einem lichten Hain mit Blütenbäumen überstellt. Die bestehende Baumreihe im Bereich der Beiertheimer Allee wird erhalten. Die Baumallee an der Badenwerkstraße aus großgewachsenen Platanen wird nach Norden mit der Pflanzung weiterer Platanen ergänzt. Vier Platanen im Südwestend des Geltungsbereichs können aufgrund zu erwartender Eingriffe in den Wurzel- und Kronenbereich aufgrund der zukünftigen Bebauung nicht erhalten werden. Die Bäume werden in diesem Bereich durch Baumpflanzungen in gleicher Anzahl ersetzt. Beabsichtigt ist, dass gastronomische Nutzungen in der Erdgeschosszone des künftigen Neubaus nach Westen in der Badenwerkstraße und im Norden an der Kriegsstraße bestuhlen können. Ein Durchgang zum Hof vernetzt hier die Grüne Mitte nach Nordwesten. Eine Durchfahrung der Badenwerkstraße für Müll- und Rettungsfahrzeuge ist möglich. Werbeanlagen Die unkontrollierte Aufstellung von Werbeanlagen kann das Stadtbild beeinträchtigen und die städtebauliche Qualität eines Gebietes verringern. Zur Vermeidung von erheblichen negativen Auswirkungen wird daher ein Gestaltungsrahmen für Werbeanlagen festgesetzt. Dabei ist vorgesehen, dass Werbeanlagen unter Einhaltung bestimmter Größenbeschränkungen im Bereich der Erdgeschosszonen angebracht werden können. Zusätzlich ist eine Werbeanlage im Bereich „WH 1“ an der Fassade in Orientierung zum Ettlinger-Tor-Platz im 1. Obergeschoss zulässig. Damit soll ein erweiterter Spielraum für Werbeanlagen im Bereich des Hauptzugangs zu dem neuen Landratsamt geschaffen werden. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Das freiraumplanerische Konzept für die Grün- und Freiflächen wird in Kapitel 4.4 beschrieben. Bei der Entwicklung des freiraumplanerischen Konzeptes wurde der Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes ein hoher Stellenwert beigemessen. Der vorhandene Baumbestand wurde im Rahmen eines Baumgutachtens durch Herrn Dipl.-Forstwirt Dutschmann untersucht. Es handelt sich überwiegend um Platanen und Ahorne. Hinsichtlich der Baumbilanz aus zu erhaltenden Bäumen und Baumpflanzungen wird auf Kapitel 4.5.2 verwiesen. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 22 - Die zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume werden durch zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Die weitere Anpflanzung von Bäumen ist in einem Teilbereich des Platzes am Ettlinger Tor außerhalb des Geltungsbereichs vorgesehen. Weitgehend unversiegelte und begrünte Flächen befinden sich im Bereich der „Grünen Mitte“ sowie in Teilbereichen des in der Badenwerkstraße festgesetzten Fuß- und Radwegs. Auf den nutzbaren Dachflächen werden mit Ausnahme der Dachflächen der künftigen Hochhäuser extensive und intensive Dachbegrünungen umgesetzt. Der Umfang der Dachbegrünung ist in Kapitel 4.4 beschrieben. Zusammenfassend sind folgende grünordnerische Maßnahmen am Gebäude und im Bereich der Freiflächen vorgesehen: Platz am Ettlinger Tor: Offene Adresse mit Baumgruppen durch Erhaltung von sieben Bäumen und Ergänzung des Baumbestandes. Es ist vorgesehen, weitere neun Bäume im Bereich des Platzes, teilweise außerhalb des Geltungsbereichs, zu pflanzen. Ihre Sicherung erfolgt durch Festsetzung im Bebauungsplan oder Rahmen des städtebaulichen Vertrags. „Grüne Mitte“: Weitgehend unversiegelte Rasenfläche und Hain aus Blütenbäumen. Anpflanzung von 30 Bäumen (davon vier durch die KASIG im Zuge der Kombilösung Karlsruhe im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor gepflanzte und in die „Grüne Mitte“ verlagerte Bäume). Erhaltung von sieben Bäumen entlang der Beiertheimer Allee. Ausbildung von Wegen und Spielflächen in wassergebundener Decke. Badenwerkstraße – Am Festplatz: Die westliche Reihe der bestehenden Platanenallee wird erhalten. Die östliche Reihe der Platanenallee (fünf Bäume) kann aufgrund der Nähe zu der Baugrenze im Bereich „WH 3“ und damit verbundenen Eingriffen in den Kronen- und Wurzelbereich gemäß dem erstellten Baumgutachten nicht erhalten werden. Jedoch ist die Anpflanzung von neun Bäumen in der Badenwerkstraße vorgesehen. Dabei wird die bestehende Platanenallee nach Norden erweitert. Teilweise befinden sich geplante Baumpflanzungen in durch die Tiefgarage unterbauten Bereichen der Badenwerkstraße. Bei der Bepflanzung von Tiefgaragendächern ist eine fachgerechte Substratstärke in Abhängigkeit des Vegetationstyps zu verwenden. Bei Baumpflanzungen hat die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht mindestens 120 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Gebäude: Mindestens extensive oder intensive Dachbegrünung für Dachflächen im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung „WH 1“. Fassadenbegrünung für zusammenhängende und fensterlose Fassadenflächen > 80 qm im Bereich „WH 1“. Die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen dienen der Durchgrünung des Areals und schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Darüber hinaus tragen diese zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB bei. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Da der vorliegende Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird, ist eine Bilanzierung des Eingriffs und dessen Ausgleich nicht erforderlich. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 23 - Der Geltungsbereich umfasst 57 Bäume, die gemäß dem erstellten Baumgutachten überwiegend als erhaltenswert eingestuft werden. Davon können 24 Bäume erhalten werden. 33 Bäume können durch Umsetzung des mit der Planung verbundenen städtebaulichen Konzeptes nicht erhalten werden. Hiervon wurden bereits neun Bäume gemäß erteilter Fällgenehmigung vom 18.02.2022 gefällt. Darüber hinaus wurden 6 Bäume mit der FällGenehmigung vom 15.02.2023 gefällt. Weitere 18 Bäume sind zu fällen. Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe sind für die gefällten bzw. die noch zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen zu leisten. Gemäß zeichnerischer Festsetzung sieht der Bebauungsplan die Anpflanzung von 40 Bäumen im Geltungsbereich vor. Der zu fällende Baumbestand wird damit ersetzt und, bezogen auf den Geltungsbereich, um weitere 7 Baumpflanzungen ergänzt. Bei vier der anzupflanzenden Bäume handelt es sich um vergleichsweise junge Linden, die im Bereich des Platzes am Ettlinger Tor außerhalb des Geltungsbereichs entnommen und in die „Grüne Mitte“ verpflanzt werden. Gegenüber der Bestandsituation erhöht sich die Anzahl der Bäume am Standort durch die Umsetzung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Bauphase werden vier Bäume an der Kriegsstraße außerhalb des Geltungsbereichs beansprucht. Diese werden im Anschluss an die Bauphase an gleicher Stelle ersetzt. Ihre Sicherung erfolgt im städtebaulichen Vertrag. 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit des Bebauungsplans wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Ökologische Leistungen Fußer erstellt. Zur Vermeidung des Eintretens der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Vermeidungsmaßnahmen, eine Ausgleichsmaßnahme und eine CEF-Maßnahme umzusetzen. Ihre Sicherung erfolgt durch Festsetzung im Bebauungsplan oder durch Regelung im Rahmen des städtebaulichen Vertrags: x Rodung von Gehölzen außerhalb der Fortpflanzungszeit von europäischen Brutvogelarten im Zweitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar x Bauzeitenregelung beim Abriss der Dachbereiche x Anbringen von drei Nistkästen für Nischenbrüter (CEF-Maßnahme) x Anbringen eines Nistkastens für Wanderfalken x Insektenfreundliche Außenbeleuchtung und Fassadenbeleuchtung gemäß den Bestimmungen des § 21 Abs. 2 und 3 NatSchG BW x Maßnahmen zur Verringerung von Vogelschlag an außenliegenden Glasflächen von Gebäuden Bei unmarkierten oder unstrukturierten außenliegenden Glasflächen von Gebäuden, verglasten Ecken sowie Durchsichten aus Glas ist mit erhöhtem Vogelschlag zu rechnen. Es sind daher Maßnahmen zu treffen, die das Kollisionsrisiko von Vögeln an außenliegenden Glasflächen so weit wie möglich reduzieren. Entsprechende Glaselemente sind so zu gestalten, dass sie für Vögel erkennbar sind, z.B. durch Markierung der Glasscheibe durch Muster, die nach der Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 24 - österreichischen Testnorm ONR 191040 als hochwirksam getestet wurden. Ein Muster wurde gemäß ONR 191040 als hochwirksam eingestuft, wenn sich die Vögel in dem durchgeführten Flugtunneltest zwischen einer markierten und unmarkierten Scheibe zu weniger als 10% für die markierte Scheibe entschieden haben. Alternativ können auch Schriftzüge, Logos oder kreative Grafiken/Muster in enger Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden, sofern eine Wirksamkeit in gleichem Maße nachgewiesen werden kann (z.B. Milchglas, engmaschige Punktraster oder flächendeckende Anstriche/Schriftzüge). 4.6 Belastungen Die Ergebnisse der Untersuchungen und die notwendigen Maßnahmen werden detailliert in den jeweiligen Fachgutachten dargestellt und nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Lärm Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch das Büro Kurz und Fischer erstellt. Dabei wurde die Geräuscheinwirkung auf das Plangebiet durch Verkehrs- und Anlagenlärm sowie die Auswirkungen der Planung durch Anlagenlärm und den planbedingten Mehrverkehr im öffentlichen Straßenraum auf die schützenswerte Bebauung im Umfeld des Bebauungsplans untersucht. Die Schallimmissionsprognose kommt zu dem Ergebnis, dass in einem Teilbereich im Norden des Geltungsbereichs entlang der Kriegsstraße die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch Verkehrsgeräusche überschritten werden. Dementsprechend wurden aktive und passive Schallschutzmaßnahmen geprüft. Die Errichtung einer Lärmschutzwand als aktive Schallschutzmaßnahme scheidet aus städtebaulichen Gründen an dem Standort aus (erforderliche Höhe des Bauwerks, zentrale, städtebaulich bedeutsame Lage in der Innenstadt). Es werden daher passive Schallschutzmaßnahmen in der Gestalt von Anforderungen an Außenbauteile von Aufenthaltsräumen der künftigen Bebauung vorgeschlagen und im Bebauungsplan durch textliche Festsetzung planungsrechtlich gesichert. Aufgrund von Einwirkungen durch Anlagenlärm im Plangebiet sind keine Konflikte zu erwarten und dementsprechend keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bezüglich der Auswirkungen des planbedingten Anlagenlärms zeigen die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose, dass unter der Annahme typischer Betriebsmodelle für die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Dabei werden Hinweise für die weitere Planung zu nachfolgend genannten Sachverhalten gegeben. Der Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen gemäß TA Lärm ist abschließend im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. x Minderung der Schallabstrahlung im Bereich der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt (Schallabsorbierende Verkleidung der Wände und der Decke im Öffnungsbereich der Ein- und Ausfahrten bis zu einer Tiefe von 6 m mit einem Absorptionskoeffizienten von α 500 ≥ 0,99 bei 500 Hz) Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 25 - x Lärmarme Abdeckung der Regenrinne gemäß Stand der Lärmminderungstechnik x Lärmarme Ausführung des Tiefgaragentors Stand der Lärmminderungstechnik x Andienungsverkehr durch Lkw > 3,5 t ausschließlich im Tagzeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr x Parkierungsverkehr durch gewerbliche Nutzungen im Bereich oberirdischer Stellplätze ausschließlich im Tagzeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr x Minderung der Geräuscheinwirkungen durch Lüftungs- und Kälteanlagen in der umliegenden schützenswerten Nachbarschaft durch entsprechende Lage bzw. Abstrahlrichtung oder durch technische Maßnahmen Die Pegelzunahmen infolge des planbedingten Mehrverkehrs im öffentlichen Straßenraum werden als nicht wesentlich und zumutbar eingestuft. Besonnung Hinsichtlich der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Besonnungsdauer der benachbarten Bebauung wurde eine Besonnungsstudie durch das Büro Transsolar erstellt. Untersucht wurde der Aspekt Besonnung jeweils für die Bestandssituation sowie die mögliche Bebauung nach dem Vorentwurf des Bebauungsplans. Die ausreichende Besonnung für die benachbarten Fassaden westlich, nördlich und östlich des Geltungsbereichs ist demnach gegeben. Die Nordwestfassade des Hermann-Billing-Baus wurde als einzige benachbarte Fassade identifiziert, für die eine vertiefende Analyse der Besonnungsdauer gemäß DIN EN 17037 erforderlich ist. Ergebnis der vertiefenden Untersuchung für diese Fassade ist, dass eine ausreichende Besonnung überwiegend gewährleistet werden kann. Ein Teil der Wohnungen in der Beiertheimer Allee Nr. 7 und Nr. 9 erfüllen die Kriterien zur Mindestbesonnung gemäß DIN EN 17037 jedoch bereits unter Zugrundelegung der Bestandssituation nicht. Die zulässige Bebauung nach dem Entwurf des Bebauungsplans führt für diese Wohnungen zu keiner Einordnung in eine schlechtere Kategorie hinsichtlich der Besonnungsdauer gemäß DIN EN 17037. Klima / Luft Es wurde ein Mikroklimatisches Gutachten durch das Büro Ökoplana erstellt. Demnach wird das derzeitige Niveau der thermischen Umgebungsbedingungen verbessert. Die Belüftungsintensität nimmt nur kleinräumig im Bereich der Grünen Mitte, sowie in eng begrenzten Teilbereichen der Hermann-Billing-Straße und Kriegsstraße ab. Die verbleibende Belüftungsintensität ist jedoch ausreichend, um eine großflächige Luftstagnation zu vermeiden. Insgesamt kann mit dem Bebauungsplan ein ortstypisches Belüftungsniveau gesichert werden. Problematische Windkomfortbedingungen sind auf Grundlage der Ergebnisse der orientierenden Strömungssimulationen im fußläufigen Bereich nicht zu erwarten. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 26 - Folgende Maßnahmen der Klimaanpassung werden ergriffen: x Mindestens extensive Dachbegrünung mit kombinierter Photovoltaiknutzung auf Dachflächen im Bereich „WH1“ x Retentionsdächer auf Dachflächen im Bereich „WH 1“ x Fassadenbegrünung für fensterlose zusammenhängende Fassadenbereiche über 80 qm x Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen x Gestaltung von Wegen in der „Grünen Mitte“ mit wassergebundener Decke x Nutzung der weitgehend unversiegelten „Grünen Mitte“ als Fläche zur Versickerung von Niederschlagswasser Darüber hinaus wird empfohlen, für die Fassaden Oberflächenfarben zu verwenden, die möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzwelliger Strahlung vermeiden. Dazu eignen sich helle Farbtöne. Der Farbton der Fassaden sollte einen Hellbezugswert von mindestens 70 haben (RALDesign-System). Eine abweichende Farbgebung sollte auf maximal 10 % der jeweiligen Fassadenfläche beschränkt sein. Von dieser Vorgabe kann insbesondere abgewichen werden, wenn Fassadenfarben aufgrund der Materialeigenschaften bzw. Farbeigenschaften einen vergleichbar hohen Albedo-Wert haben („cool colors“) oder Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften, beispielsweise Holz, verwendet werden. Ebenfalls sollten Wege, Plätze und Terrassen flächig in hellen Farbtönen gestaltet werden, ohne die Verwendung schwarzer oder dunkelgrauer Beläge. Altlasten Im Hinblick auf die Bauausführung ist aus umwelttechnischer Sicht zu beachten, dass laut geo- und umwelttechnischer Untersuchung eine teerhaltige und demzufolge als gefährlicher Abfall einzustufende Schwarzdeckenschicht mit einem hohen PAK-Gehalt festgestellt wurde, deren flächige Ausdehnung bisher nicht bekannt ist. Der Bereich ist in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz näher zu erkunden. Die vorhandenen Auffüllungen können aus umwelttechnischer Sicht prinzipiell vor Ort belassen werden, sind aber bei einer eventuellen Abfuhr von Aushubmaterialien aus abfallrechtlicher Sicht zum Teil nicht frei verwertbar (erwarteter Belastungsgrad: bis Einbauklasse >Z2 nach VwV Boden / Z1.1 nach RC-Erlass). Die Abfuhr von Bodenmaterialien erfordert generell eine verbindliche abfallrechtliche Deklaration. Gemäß der geo- und umwelttechnischen Untersuchung wird empfohlen, in die Ausschreibung von Erdarbeiten neben Positionen für die Separierung und Bereitstellung von Aushubmaterial auch Positionen für die Entsorgung von Aushubmaterial aufzunehmen. Bei den Positionen für die Entsorgung ist zu berücksichtigen, dass ab 01. August 2023 die VwV Boden und der RC-Erlass durch die Ersatzbaustoffverordnung abgelöst werden und eine geänderte Deponieverordnung gilt. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 27 - Kampfmittel Die Aussagen des geo- und umwelttechnischen Gutachtens zum Umgang mit möglichen Kampfmitteln im Plangebiet werden nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben. Gemäß Abstimmungen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zum Rückbau des Langbaus kann der Abriss des Gebäudes bis zu den Kellerwänden durchgeführt werden. Vor dem Rückbau der Kellerwände und der Bodenplatte wird mit dem Baggerpersonal eine Sicherheitsbelehrung durchgeführt. Bohrungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die über eine Erlaubnis nach §7 SprengG und Befähigungsschein nach §20 SprengG verfügen. Sofern die Kampfmittelsituation des Baufelds nicht vorab z. B. durch eine Oberflächendetektion geklärt werden kann, wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst üblicherweise gefordert, dass die Aushubarbeiten durch einen Feuerwerker mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG begleitet werden. Im Fall von Bohrarbeiten sowie Ramm- und Rüttelarbeiten für die Herstellung von Verbauten und deren Rückverankerung wird erfahrungsgemäß gefordert, dass Verbauachsen und Bohrachsen vorab mit Hilfe von Kampfmittelbohrungen (Schneckenbohrungen) freigemessen werden. Im Rahmen der durchgeführten Erkundungsbohrungen (BS 1 bis BS 4) müssen alle Aufschlusspunkte vorab mit Hilfe von Kampfmittelbohrungen (Schneckenbohrungen) untersucht und freigegeben werden. Die ergänzende Schurferkundung wurde von einem Feuerwerker begleitet. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend genannten Aspekte berücksichtigt: x Barrierefreie Zugänglichkeit der Gebäude x „Grüne Mitte“ als öffentlich zugänglicher Freiraum x Zulässigkeit von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke 6.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Sondergebiet „Büro- und Verwaltungszentrum“ ca. 1,35 ha 67,8 % öffentliche Verkehrsfläche ca. 0,11 ha 5,5 % Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 28 - 7.2 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche ca. 1,99 ha 100 % derzeitige Versiegelung ca. 1,27 ha 64 % durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 1,72 ha 86 % Hinweis: - In den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen ist eine mindestens extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und die Anpflanzung von Bäumen vorgeschrieben. 8. Bodenordnung Die Grundstücke im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum des Landkreises Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe. Für einzelne Grundstücksteile werden die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Landkreis Karlsruhe und der Stadt vertraglich neu geregelt (siehe Kapitel 3.4). 9. Kosten Es wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe geschlossen, in welchem die Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen sowie die anfallenden Kosten abschließend geregelt werden. 10. Übersicht der erstellten Gutachten 1. Schallimmissionsprognose vom 27.10.2022, Kurz und Fischer - Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden 2. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 20.12.2022, Ökologische Leistungen Fußer, Rintheimer Straße 50, 76131 Karlsruhe 3. Baumgutachten vom 25.11.2022, Dipl.-Forstwirt Dutschmann, Rochusstraße 37, 76669 Bad Schönborn 4. Mikroklimatisches Gutachten, Juni 2022, Ökoplana – Klimaökologie, Lufthygiene, Umweltplanung, Seckenheimer Hauptstraße 98, 68239 Mannheim 5. Geo- und umwelttechnisches Gutachten vom 14.06.2022, GHJ – Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik, Am Hubengut 4, 76149 Karlsruhe 6. Verkehrsuntersuchung vom 13.12.2022, Koehler & Leutwein – Ingenieurbüro für Verkehrswesen, Greschbachstraße 12, 76229 Karlsruhe 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche ergibt sich aus den festgesetzten Verkehrsflächen, der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung und der maximal überbaubaren Flächen (auch mit Nebenanlagen) der Baugrundstücke (80 %). Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ca. 0,53 ha 26,7 % Gesamt ca. 1,99 ha 100,00 % Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 29 - 7. Mobilitätskonzept vom 30.01.2023, Koehler & Leutwein – Ingenieurbüro für Verkehrswesen, Greschbachstraße 12, 76229 Karlsruhe 8. Energiekonzept vom 08.02.2023, TRANSSOLAR Energietechnik, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart 9. Besonnungsstudie vom 28.11.2022, TRANSSOLAR Energietechnik, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart 10. Fachgutachten Entwässerung vom 14.12.2022, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe Karlsruhe, den 17. Mai 2023 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 30 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Sofern Standplätze nicht ebenerdig zugänglich sind (z.B. Standplatz im Untergeschoss), sind sämtliche Abfallbehälter rechtzeitig am Tag der Leerung am Fahrbahnrand in der Badenwerkstraße bereitzustellen und nach der Leerung wieder zurück zu stellen. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung (TrinkwV) ist allgemein zu beachten, dass Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu planen, zu bauen und zu betreiben sind. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser haben sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, welche im Kontakt mit dem Trinkwasser keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, den Geruch oder den Geschmack nicht nachteilig beeinträchtigen oder Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei der Einhaltung der a.a.R.d.T unvermeidbar sind. Weiterhin muss nach § 4 Absatz 1 das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anforderungen der § 5 bis 7 entsprechen. Die Qualität des Trinkwassers gem. § 5 bis 7 Trinkwasserverordnung sind durch Untersuchungen von einem hierfür akkreditierten Labor zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Betreiber und sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Es wird empfohlen vor Inbetriebnahme mikrobiologische Trinkwasserproben (Kaltwasser) einschl. der Parameter E. coli, Coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22/ und Pseudonionas aeruginosa von einem akkreditierten Labor entnehmen und untersuchen zu lassen. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 31 - Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Rigolen nach Vorbehandlung (z.B. Mulden- Rigolen) bzw. über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 32 - sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 5. Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung von Treppenräumen und Fluren Die Sicherheitsbeleuchtung von Gebäuden sollte zur Verringerung von Vogelschlag auf ein Minimum reduziert werden und so installiert werden, dass der dadurch erzeugte Lichtschein so wenig wie möglich nach außen strahlt. Die Beleuchtung von Treppenaufgängen und Fluren sollte nach Möglichkeit als bewegungsgesteuerte Beleuchtung installiert werden. 6. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7. Baumpflanzungen, Baumpflanzgruben Bei der Überbauung von Baumpflanzgruben ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten (s. textliche Festsetzungen). Eine fachgerechte Befüllung erfolgt z. B. bei Befüllung mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung. Bäume die sich oberhalb einer Tiefgarage befinden, haben keinen Bodenanschluss und müssen in Trockenperioden gegebenenfalls bewässert werden. Deshalb wird empfohlen, eine automatische Bewässerungsanlage vorzusehen. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat bei der Pflanzung von Bäumen oberhalb von Tiefgaragen mindestens 120 cm im gesetzten Zustand zu betragen. 8. Artenliste Dachbegrünung Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Kräutern. Hierzu können z.B. verwendet werden: Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 33 - Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 9. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 10. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 11. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 12. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 13. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz – GEG) sowie auf das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg (insbesondere § 23 – Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen) wird verwiesen. 14. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe - Südweststadt Bearbeitungsstand: 17.05.2023 - 34 - Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Zwischen der Unterkante des PV-Moduls und der Oberkante des Substrats sind auf der tieferen Seite der PV-Module mindestens 35 cm Abstand einzuhalten. Auf der höheren Seite der PV-Module sind mindestens 65 cm Abstand erforderlich. Zwischen den einzelnen Modulreihen sind mindestens 80 cm breite Pflegezonen einzuhalten. Jedes PV-Modul muss von beiden langen Seiten zugänglich sein, d.h. eine einreihige Aufstellung ist erforderlich.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Bil- ling-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz", Karlsruhe Südweststadt Satzungsbe- schluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und Zustimmung zum städtebaulichen Ver- trag Vorlage: 2023/1101 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt vorgetragenen Anregun- gen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 19. September 2022 in der Fassung vom 17. Mai 2023 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Be- schluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entschei- dung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Herrmann-Billing-Straße undBaden- werkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den Bebauungsplan „Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und – 2 – Badenwerkstraße – Am Festplatz“, Karlsruhe-Südweststadt gemeinsam mit den örtli- chen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften ge- mäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Sat- zung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 19. September 2022 in der Fassung vom 17. Mai 2023, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Be- bauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). 3. Der Gemeinderat stimmt den Inhalten des städtebaulichen Vertrages mit dem Land- kreis Karlsruhe zu den dargestellten Bedingungen zu. Das Liegenschaftsamt wird er- mächtigt, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (37 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss und Planungsausschuss am 17. Oktober 2023. Hier würden wir heute auf die Vorstellung noch mal des Projekts verzichten, wie wir das üblicherweise beim Satzungsbeschluss sonst machen, weil über dieses Thema, denke ich, ausreichend informiert wurde. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Dieses Bebauungsplanverfahren und auch das davor gelagerte städtebauliche Entwicklungskonzept des Ettlinger Tors, das begegnet uns heute ja nicht zum ersten Mal, und es wird uns auch sicherlich in den nächsten Jahren noch wieder be- gegnen. Deswegen ist es, glaube ich, nachvollziehbar, dass es nicht noch mal explizit vor- gestellt wird. Wir wollen an der Stelle vielleicht noch mal auf die notwendigen Aspekte ein- gehen, weswegen wir dieses Vorhaben grundsätzlich unterstützen und damit auch den Be- bauungsplanbeschluss heute unterstützen. Denn es geht an der Stelle um ein sehr, sehr ex- poniertes Beispiel für eine Innenentwicklung und auch für eine Innenentwicklung von ver- schiedenen Qualitäten in der Stadt, und wir können damit eigentlich zeigen, was wir errei- chen können, wenn wir innerstädtisch Flächen entwickeln, statt die irgendwie an den Stadtrand zu verlagern beispielsweise. Es wird kritisiert, in der Vorlage wird das aber auch ganz offen benannt, dass damit mehr Fläche versiegelt wird, als es heute im Bestand der Fall ist. Es werden circa 20 Prozent mehr Fläche versiegelt, als es heute im Bestand ist. Es werden aber 200 Prozent mehr nutzbare Fläche geschaffen, und das ist eine Effizienz und damit auch eine Schonung von Ressourcen und eine Schonung des Mikroklimas in der Stadt, die wir nur erreichen, wenn wir auf innerstädtischen bereits erschlossenen Grundstü- cken dann eben wiederum die notwendigen Flächen für Nutzungen in der Stadt entwi- ckeln. Würden wir das Ganze im Außenbereich machen, dann käme sicherlich nicht die – 3 – Höhe zustande. Dem würde unser Höhenentwicklungskonzept im Wege stehen, und wür- den wir das im Außenbereich machen, dann würde auch sämtliche Verkehrserschließung noch hinzukommen, und das ist alles etwas, was hier an dieser Stelle schon vorhanden ist. Das ist eben auch genau Kern dieses zentralen Ortes, weswegen auch hier eine solch zent- rale Funktion, Landratsamt mit verschiedenen weiteren Nutzungen, die auch Mobilität von außen anziehen, dann dort auch verbindet am Ettlinger Torzentrum. Es wird dort auch Erd- geschossnutzungen, auch kleinere gastronomische Angebote oder Ähnliches geben, so- dass auch eine wirklich bunte Durchlebung dieses Gebäudes und dieses Areals am Ende dann auch gewährleistet ist, um eben auch dieser Fläche dort, diesem Standort und auch damit der Höhe, die wir damit erlauben, gerecht zu werden. Wir haben grundsätzlich als Stadt ein großes Interesse an dieser gemeinsamen Entwicklung dort auf dem Grundstück. Uns war ja auch sehr daran gelegen, auf diesem Grundstück Wohnflächen noch mit zu entwickeln. Das hat sich in verschiedenen Beratungsphasen her- auskristallisiert, dass das nicht möglich ist oder deutlich ineffizienter wäre, das auch noch dort zu integrieren. Wir haben aber Ihre Zusicherung, Herr Oberbürgermeister, zur Kennt- nis genommen, dass, wenn andere Verwaltungseinheiten umziehen, um dann dort Flächen zu nutzen, dort wirklich innerstädtisch in zentraler Lage auch schon perfekt erschlossene Flächen freimachen für Wohnen in der Innenstadt. Das ist eben grundsätzlich das Ziel, was wir haben wollen, und da geht es nicht um den einen Standort, sondern da geht es am Ende um die Wohnfläche, um die Wohnungen, die wir erreichen können. Abschließend vielleicht auch noch ein Aspekt zum Thema Natur- und Umweltschutz auf diesem Grundstück. Es ist natürlich bekannt, dass dort Bäume gefällt werden. Es werden aber auch Bäume versetzt, das ist eine Idee, die Bäume, die die KASIG im Kontext der Kombilösung dort errichtet oder vorgesehen hat, dass die eben nicht einfach gefällt wer- den. Das ist, ich sage mal, mit Bäumen in einem jungen Alter noch möglich, und deswegen können wir das dort anwenden. Wir haben auch weitere positive Effekte bezogen auf das Stadtklima an diesem Gebäude dort zusammen mit dem Landkreis vereinbaren können, seien es die Fassadenbegrünungen oder für die anderen Fassadenelemente, die Vorschrei- bung des Albedo-Effekts, also heller Oberflächen, die die Umgebung deutlich aufheizen. Das sind alles Dinge, die wir nur erreichen können, wenn wir eben diesen Bebauungsplan beschließen, zusammen mit dem städtebaulichen Vertrag. Würden wir das Ganze nicht machen und der Landkreis könnte einfach so mit geltendem Baurecht ein Gebäude entwi- ckeln, dann hätten wir wenig bis gar kein Mitspracherecht, und ich denke, wir denken als Grüne, dass diese Mehrwerte, die wir da rausholen können, es am Ende auch wert sind, in eine Entscheidung, in der man nie 100 Prozent bekommen kann, dann diesem vorgeschla- genen Bebauungsplan zuzustimmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die CDU-Fraktion wird natürlich sehr gerne diesem Bebauungs- plan zustimmen, weil er das Ergebnis eines sehr, sehr langen ausgehandelten austarierten Prozesses ist, in dem unter anderem Dinge eine Rolle gespielt haben, die jetzt der Kollege Löffler noch einmal in Erinnerung ruft. Wobei ich allerdings der Auffassung war, dass diese Punkte schon lange abgehakt waren und dass es eigentlich eine wirklich glückliche Angele- genheit war, das Landratsamt hier in der Mitte dieser Stadt zu halten, wo es nämlich hin- kommt. Wir haben auch städtebaulich, glaube ich, seit langem eine gute Lösung entwi- ckelt, die es auch erlaubt, einerseits den Kontrast zum Staatstheater und dem Hermann- Levi-Platz herauszuarbeiten, auf der anderen Seite eben auch rein raummäßig so viel Syner- gien zu schaffen, dass auch die Stadt Karlsruhe sich gut vorstellen kann, in diesem – 4 – gemeinsamen Projekt eigene Nutzungen durchzuführen. Also das Verfahren ist am Ende jetzt wirklich sehr gut gelaufen und zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Die CDU- Fraktion beglückwünscht den Landkreis zu ihrer doch im Ergebnis dann sehr einmütigen Befürwortung dieses Projektes, und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Stadtrat Zeh (SPD): Ja, es ist ein langer Planungsprozess jetzt hier mit diesem Satzungsbe- schluss, der zu Ende geht. Gestartet sind wir mit einem Wettbewerb für ein urbanes Ge- biet, der auch Wohnen vorgesehen hätte. Jetzt natürlich im eigentlichen Satzungsbeschluss sind wir bei einem Konzept, das für Büro und Verwaltung letztendlich die gesamte Fläche vorsieht. Der Landkreis ist natürlich hier der Motor der ganzen Entwicklung, und es war si- cherlich für den Landkreis auch kein einfacher Prozess. Der Landkreis hat vor, verschiedene Außenstellen in diese vorhandenen Landratsgebäude mit zu integrieren, was von allen po- sitiv begrüßt wird. Es wird auch letztendlich noch Vermietungsfläche geschaffen, sowohl für die Unfallkasse als auch für die Verwaltungsakademie, für eine Kita, und noch mehr Flächen. Die Landkreis-SPD war hier sehr skeptisch, aber die Mehrheit des Landkreises hat ja diesen Prozess so gemacht. Dadurch wird das Gebäude natürlich insgesamt größer. Es geht in Richtung Osten. Hier müssen ein paar große Bäume gefällt werden, aber das ist na- türlich letztendlich nicht entscheidend. Wir hoffen, es ist ein Großprojekt von etwa 350 Millionen Euro, was der Landkreis hier jetzt stemmen wird, dass er das natürlich auch in Anbetracht der schwierigen Randbedingungen heute für Bauprojekte gut über die Bühne bekommt. Letztendlich müssen wir hier als Gemeinderat natürlich abwägen, und weil draußen natür- lich die Leute stehen, die wieder diese vitalen Platanen in den Mittelpunkt stellen, nein, bei der Abwägung haben wir natürlich Klimaschutzaspekte zu beachten, aber wichtig sind na- türlich auch gut erschlossene Arbeitsplätze, bessere Gebäude letztendlich, die besser iso- liert sind, die Photovoltaik haben, die Fassaden grün. Klimaschutz ist mehr als Baumschutz. Deshalb sind wir natürlich als SPD-Fraktion auch bei der Abwägung positiv zu dem Bebau- ungsplan gekommen. Es kommen ja über den Plan noch hinweg über die weiteren Gebiete noch mehr Bäume, als tatsächlich eingezeichnet sind, und wir werden der Vorlage zustim- men. Stadtrat Høyem (FDP): Wir stimmen selbstverständlich auch diesem Bebauungsplan zu, und ich persönlich tue das mit Begeisterung und Freude, und dafür gibt es nur einen Grund. Ich habe die Ehre, dass ich in der Jury war für das Badische Staatstheater, für den Hermann- Levi-Platz und für dieses Gebäude hier, und ich bin überzeugt, dass in Zukunft dies eine Stadtentwicklung ist, die unsere Bürger wirklich positiv überraschen wird. Es dauert, aber wenn dieser Teil unserer Stadt fertig ist, dann wird es ein total wunderbarer Teil unserer Stadt. Also die Stadtentwicklung ist der eine Grund. Der andere Grund ist, dass ich eigent- lich bewundere, dass der Landrat nach internen langen Diskussionen so einen Mut hat, die- ses zu machen. Wir wissen, dass es viel Geld ist. Wir wissen aber auch die Kritiken hier, aber die haben Mut, etwas zu tun, und wir behalten den Landrat im Zentrum und wir ha- ben sogar eine Möglichkeit, noch enger zusammen Arbeit zu haben, und auch für uns als Stadt sind hier gute Möglichkeiten. Das ist der zweite Grund, warum ich begeistert bin. Der dritte ist, dass, seit ich hier angefangen habe, hat die FDP immer gesagt, wir wollen Leben und Wohnen in der Innenstadt haben, und hier haben wir eine Möglichkeit für noch mehr Wohnen in der Innenstadt als Konsequenz von diesem. Wir wollen keine leere und tote Stadt. Wir wollen eine lebendige Stadt, mit vielen Arbeitsplätzen, aber auch wo viele Leute – 5 – wohnen können. In der ganzen Stadtentwicklung hier ist dieses ein wichtiges Element. Also wir stimmen zu, und ich stimme zu mit Begeisterung. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Die Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes sagten zum Thema starke Mitte, die Innenstadt als Ort der Identifikation, der Integration von Wirt- schaft, Kultur und Wohnen muss gestärkt werden. Wir haben einen Wettbewerb mit heh- ren Zielen auf den Weg gebracht, mit Zielen, die im Interesse der Karlsruher Stadtge- schichte standen. Wir haben also einen einigermaßen guten Weg begonnen, aber je weiter wir kamen, umso schlechter wurde der Weg. Von Wohnen ist keine Rede mehr, nur noch von Flächen für Verwaltungen, keine wirtschaftliche Nutzung, keine kulturelle Nutzung. Erst sind wir von 20.000 Quadratmetern ausgegangen, jetzt sind wir bei 70.000 Quadrat- meter, die nun bis zum Ettlinger Tor reichen. In dem Bereich stehen jetzt noch 16 großkro- nige Bäume, die werden gefällt werden. Das Niederschlagswasser kann dort nicht mehr versickern. Von Kleinklima hat der Landrat und seine Vasallen noch nie was gehört, ge- schweige denn von grauer Energie. Die gesamte Planung ist dermaßen aus der Zeit gefal- len, dass man es nicht für möglich hält, aber es ist die Wahrheit. Die Karlsruher Stadtpolitik gibt auch noch Schritt für Schritt ihre Interessen und ihre Planungshoheit aus der Hand. Sie lässt den Kreistag mit ihrem Chef schalten und walten. Am zentralsten Bereich der Stadt haben wir nichts mehr zu sagen. Unsere Fraktion will eine Verkleinerung des Bauvorha- bens, um die Grünfläche mit den Bestandsbäumen zu erhalten. Damit könnte wenigstens diese grüne Lunge am Ettlinger Tor ein Platz für die Bürger bleiben. Wir werden dieser aus der Zeit gefallenen Planung heute nicht zustimmen. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich dachte nicht, dass ich jetzt Sachen wiederholen muss, aber muss ich anscheinend. Ja, manche Fehler sind ja auch so schön, dass man sie einfach mehrmals machen muss. Schade, dass es nur so wenige großgewachsene Bäume in der In- nenstadt gibt, und jetzt soll einer der wenigen verbliebenen Bestände, die es überhaupt noch dort gibt, für die Adressbildung eines Landrates am Ettlinger Tor geopfert werden und soll dann eben durch ein paar kümmerliche, niemals wieder so groß werdende Neupflanzungen ersetzt werden. Das heißt, der Kahlschlag am Ettlinger Tor wird also fort- gesetzt. Dass die Öffentlichkeit hier mittlerweile auch durchaus eine andere Haltung hat, sollte bekannt sein, und das Ganze eben nicht für zum Beispiel dringend benötigte Wohn- fläche, die wir in der Innenstadt wirklich bräuchten, wo die Abwägung vielleicht auch mal ein bisschen schwieriger wäre, sondern für extern vermietbare Büroflächen, die ich jetzt nicht als die genuine Aufgabe der öffentlichen Hand betrachte, soviel zum Thema Notwen- digkeiten. Ich hätte da, wenn ich das Projekt verantworten müsste, schon allein wegen der Kosten meine Schwierigkeiten. Die entsprechende Dichte, die hier wieder als positiv hervor- gehoben wird - dann könnte man ja Außenentwicklung verhindern - hätte man auch unter Respektierung des bestehenden Baumbestands generieren können, aber das Thema Baum- erhalt hat einfach zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens wirklich eine Rolle gespielt. Deswe- gen darf einen das Ergebnis auch nicht wundern. Ich teile da auch Lüppo Cramers Ansicht. Wir sind in dieses Verfahren gestartet mit einer Nutzungsmischung. Wir wollten diese Punkte zusammenbringen, nämlich Wohnraum, Bürofläche, vielleicht auch Kultur, und was ist am Ende rausgekommen, eben Bürofläche, und das brauchen wir nicht noch mehr in der Innenstadt ab OG 1 nachts und abends tot, sondern wir brauchen mehr Wohnfläche. Deswegen halte ich das auch für einen Fehler, dass die Stadt hier nachgegeben hat im Laufe des Verfahrens, und das ist auch für mich ein sehr, sehr wesentlicher Grund, diesem Bebauungsplan heute keine Zustimmung zu geben. Denn er ist kein Plus für die Innenstadt, weder was das Thema Wohnraum angeht noch was das Thema Grünraum angeht. – 6 – Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, alles Gute zum Geburts- tag noch auf diesem Weg. Wir werden zustimmen erst mal, um es ganz kurz zu machen, und wir möchten auch er- läutern, warum wir dem zustimmen, aber vorher zur Erinnerung. Es ist ein Projekt des Landratsamtes, nicht der Stadt Karlsruhe. Wir sind zwar daran beteiligt, und wir sind auch dankbar, dass das Landratsamt hier in Karlsruhe bleibt mit seinen knapp 1.200 Arbeitneh- mern, denn die konsumieren hier, die sind in der Stadt, sie bringen uns Wirtschaftsleistung und es wäre das Schlimmste, wenn wir das, wie es teilweise vorgeschlagen wurde, dieses Gebäude mit seiner großen Funktion, ins Umland verloren hätten oder verstückelt. Karls- ruhe lebt von der Arbeitskraft gerade im Zentrum. Wir hörten heute das Thema Verlust der Bäume, es schmerzt uns als Freie Wähler auch. Doch heute haben wir gehört, im letzten Jahr wurden so viel Bäume gefällt wie die Fläche von ganz Bayern und davon über 95 Prozent Dschungel statt aufgeforstet. Deshalb kann ich an dieser Stelle nur appellieren, das Grün zu verbessern. Wir haben auch gehört, es werden Bäume geschaffen und es wird eine grüne Mitte geben, die auch belebt wird. Es ist nicht so, dass gar keine Belebung stattfindet. Das Erdgeschoss soll ja vor allem die südliche Kriegsstraße beleben, und diese Trennung, für all diejenigen, die damals für die Belebung der Kriegsstraße gelebt haben, findet hier dann ihren wertvollen Zielpunkt. Dieser langjäh- rige Prozess, den ich auch von Anfang an verfolgt habe, ist nicht 100 Prozent das, was ich mir gewünscht habe, aber es ist 90 Prozent, das wir als Stadt Karlsruhe hier vor Ort brau- chen. Man könnte viele Kleinigkeiten bemängeln. Wie gesagt, uns tut es auch leid, dass kein Wohnraum geschaffen wird, aber ich sehe das Potenzial, dass an dieser Stelle wesent- lich mehr passiert. Deshalb, am Ende dieses Prozesses stehen wir als Freie Wähler und als Stadt Karlsruhe zu diesem Projekt und begleiten es weiter kritisch, aber wir sehen es als Ansatzpunkt und erster Schritt für die Entwicklung des Bereiches rund um das Ettlinger Tor, und es wird zum Schluss ein sehr guter Bereich und eine Bereicherung für die Stadt werden. Stadtrat Schnell (AfD): Es ist schon so viel Richtiges und Wichtiges zu dem Projekt gesagt worden, und wir finden das Projekt insgesamt auch gut, und man muss da schon dem Ein- druck, den hier manche erwecken, widersprechen. Es wird jetzt nicht zu einer Betonwüste, und es war auch vorher kein paradiesischer Garten voller Bäume, Sträucher und was weiß ich was noch allem, in dem sich hunderte von Tierarten tummeln. So ist es nun wirklich nicht. Zu diesem Aspekt mit dem Wohnen, das wird jetzt zunächst oder kann jetzt zu- nächst nicht realisiert werden, man muss sagen, Bebauungspläne sind nicht in Stein gemei- ßelt. Man kann das bei Bedarf dann auch noch mal ändern. Ein Aspekt scheint mir zu dem Wohnen ganz wichtig. Die Fläche, Bürofläche, die dort entsteht, ist deutlich größer als das, was der Landkreis für sich selber braucht. Das bietet auch der Stadt Karlsruhe die Chance, dort Flächen anzumieten oder sich einzukaufen, und damit machen wir Räumlichkeiten frei, die als Wohnungen genutzt werden in der Innenstadt. Diesen Aspekt sollte man wirk- lich nicht außen vor lassen, und deshalb stimmen wir der Vorlage zu. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Vielleicht noch zwei Ergänzungen. Zum einen wird ja dort nicht nur Bürofläche geschaffen, sondern auch Fläche, die für Fortbildung und Weiterbil- dung genutzt wird, und diese finden teilweise auch abends und am Wochenende statt. Das ist, glaube ich, noch mal ganz wichtig. Der Eingangsbereich des Landratsamtes kommt – 7 – ja aus dieser Hinterhofsituation raus, vorne in die Kriegsstraße bzw. an das Ettlinger Tor. Davon versprechen wir uns ja auch noch mal eine ganz andere Belebung, und neben dem Marktplatz als natürlichen Mittelpunkt der Stadt bekommen wir am Ettlinger Tor noch mal einen ganz wichtigen Mittelpunkt, der nicht nur sehr viele Arbeitnehmerinnen/Arbeitneh- mer, sondern auch ganz viele Kundinnen und Kunden der dort vorhandenen Dienstleistun- gen und auch natürlich der ganzen Hotellerie und auch der Geschäfte darum herum an- zieht, sodass wir da noch mal, glaube ich, eine ganz neue Belebung erfahren. Die Bilanz der Bäume ist am Ende positiv. Es werden mehr Bäume am Ende gepflanzt als vorher besei- tigt werden. Es ist auch nicht so, dass alle Bäume, die jetzt in Richtung Ettlinger Tor stehen, weggeschafft werden müssen. Also ich weiß die genaue Zahl nicht mehr, aber so etwa die Hälfte der Bäume werden auch stehen bleiben, sodass auch diese Ansage hier so nicht stimmt. Das Thema Erhalt, also als ich die Diskussion mit dem Landrat begonnen habe, das ist schon viele Jahre her, waren wir uns eigentlich einig, dass wir wegen der wunderbaren Proportionen das alte Gebäude eigentlich beide erhalten wollen. Hier haben sich aber sol- che Schadstoffmischungen aufgetan, dass es hier wirklich keine Substanz mehr ist, die man in irgendeiner Weise vernünftig nutzen kann, weil es dort fast kein Bauteil gibt, in dem nicht verschiedene Schadstoffe eingebaut worden sind. Das ist am Ende, glaube ich, ein ganz wichtiges Argument, sodass das Thema graue Energie an der Stelle eben auch nicht eingebracht werden kann. Das vielleicht dazu. Wichtig ist eben auch, dass wir durch diesen städtebaulichen Vertrag einiges an Mitsprache bei der zukünftigen Gestaltung durchge- setzt haben und es uns ja jetzt auch vertraglich zugesichert ist, wie wir es bei anderen Kur- vaturen hier nicht geschafft hätten. Dass man auf das Wohnen dort verzichtet, hat auch etwas mit unserem Wunsch zu tun. Das hat also im Moment erst mal gar nicht mal so viel mit dem Landrat zu tun, weil wir nämlich gemerkt haben, in welche Schwierigkeiten wir kämen oder kommen, wenn wir jetzt dieses zweite Hochgebäude dort errichten. Wie es da an der Stelle weitergeht, werden wir ja dann - das hatten wir Ihnen zugesagt - im Lauf des nächsten Jahres miteinander klären, und die Zusage gilt, dass, wenn wir Verwaltungsein- heiten dahin verlegen, dann die Gebäude, so sie geeignet sind, und von einem wissen wir ja schon, dass es geeignet ist, nämlich in der Zähringer Straße, dass wir das dann dem Wohnmarkt wieder zurückführen, sodass wir dann einen indirekten Ausgleich auch dafür bekommen. Ja, vielen Dank, damit kommen wir hier zum Beschluss. Ich rufe beides gleichzeitig auf, nämlich den Bebauungsplan und auch die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag, weil das für uns natürlich auch eine Einheit bietet. Das System funktioniert wieder, insofern können wir darüber jetzt auch abstimmen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Da ist irgendwie ein Kreuz. Gut, also ich nehme an, dass das gelb sein soll. Okay, gut, dann stellen wir das mal so fest gemeinsam. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. November 2023