Ausbau kommunales Integrationsmanagement

Vorlage: 2023/1097
Art: Informationsvorlage
Datum: 20.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.11.2023

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1097 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Ausbau kommunales Integrationsmanagement Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 23.11.2023 2 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Stadtverwaltung informiert über die anstehenden Veränderungen im kommunalen Integrationsmanagement. Hintergrund sind Änderungen in den Fördervorschriften des Landes und die Aufstockung der Mittel im Bereich der „Soforthilfe Ukraine“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Karlsruhe ist mit der Zuwanderung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine Aufnahmestadt geworden. Strukturen zur Beratung, Begleitung und Integration der Menschen werden mit ausreichenden Kapazitäten benötigt. Diese kommunale Pflichtaufgabe ohne Weisung obliegt gem. § 18 Abs. 2 FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) den unteren Aufnahmebehörden. Das Land unterstützt seit 2017 diese sozialarbeiterische Begleitung in der kommunalen Anschlussunterbringung über die VwV Integrationsmanagement und ergänzt durch das Programm „Soforthilfe Ukraine“. Als Personen in der Anschlussunterbringung zählen Geflüchtete, die bereits länger sechs Monate in Karlsruhe kommunal untergebracht sind sowie auch Personen, die direkt in eine private Unterkunft eingezogen sind und Sozialleistungen beziehen. Die Kommune entscheidet, ob sie das Integrationsmanagement (IM) mit eigenem Personal umsetzt oder ob der Auftrag an Träger der freien Wohlfahrtspflege weitergegeben wird. Das bisher bestehende Integrationsmanagement und die Ergänzung um die „Soforthilfe Ukraine“, wird von der Caritas Karlsruhe e. V. im Auftrag der Stadt umgesetzt. Es wird vorgesehen, dass auch die Aufstockung des Integrationsmanagements nicht mit zusätzlichem eigenem Personal umgesetzt, sondern der Auftrag an Träger weitergegeben wird. Koordinierende Stelle Mit Neufassung der VwV Integrationsmanagement vom Juli 2023 wird nun von Landesseite eine grundlegende Änderung in der Fördersystematik eingeleitet, die die Zuwendungsempfänger, d.h. die Stadt und Landkreise, maßgeblich betreffen. Nach den neuen Vorgaben des Landes, ist bis 01.01.2025 eine koordinierende Stelle auf Ebene der Stadt- und Landkreise verpflichtend einzuführen. Der Stellenumfang soll mindestens 0,5 VZÄ betragen und wird vom Land jährlich mit 40.000 Euro gefördert. Eine frühere Förderung und Besetzung der Stelle ist möglich und wird empfohlen. Die Stelle hat die Funktion, die Umsetzung des Integrationsmanagement im Stadtkreis zu koordinieren und die landeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Organisation von Vernetzungstreffen, Koordination von Fortbildungsangeboten und Schnittstelle zur Stadtverwaltung. Diese Stelle wird beim zuständigen Büro für Integration angesiedelt. Soforthilfe Ukraine Mit der „Soforthilfe Ukraine“ unterstützt das Land seit Mitte 2022 die temporäre Aufstockung des Integrationsmanagements in der Anschlussunterbringung. Im ersten Förderaufruf orientierte sich die zugewiesene Summe an der Einwohnerzahl. Karlsruhe erhielt so rund 220.000 Euro als Landeszuschuss. Der Zuschuss wurde an die Caritas weitergereicht, die ab 1.10.2023 mit der Besetzung von 3,0 Vollzeitstellen begann. Die Förderdauer beläuft sich auf 12 Monate. Zusammen mit dem bestehenden Integrationsmanagement sind so 4,0 VzÄ Integrationsmanagement besetzt. Im August verkündete das Land dann die Verlängerung und Aufstockung der „Soforthilfe Ukraine“. Karlsruhe kann hier 2024 und 2025 je rund 1.356.000 Euro abrufen. Neben dem Integrationsmanagement können die Mittel auch für so genannte Welcome Integrationsmanager und niedrigschwellige psychosoziale Angebote verwendet werden. Alle geförderten Maßnahmen sind grundsätzlich offen für alle Geflüchteten in der Anschlussunterbringung. Mit der Zusage der Landesgelder werden außerdem die o.g. drei IM-Stellen um weitere 24 Monate verlängert. Finanzierung Das Land hat für die Stellen des Integrationsmanagements feste Förderhöchstsätze für Fortbildungs- und Personalkosten festgelegt. Diese belaufen sich auf 60.000 Euro für Hochschulabsolventen und 47.000 Euro für Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss. Die Abschlüsse sollten im Bereich – 3 – Soziale Arbeit/Soziales zugeordnet werden können. Die genauen Maßgaben sind in der VwV Integrationsmanagement geregelt. Die Förderhöchstätze sind nicht kostendeckend und enthalten zudem keine Sachkosten. Eine kommunale Kofinanzierung ist daher festgelegt. Personenkreis und Bedarfsplanung Die Maßnahmen, die über die VwV Integrationsmanagement und der „Soforthilfe Ukraine“ gefördert werden können, sind allein für Personen in der Anschlussunterbringung. Geflüchtete, die bereits sechs Monate in Karlsruhe kommunal untergebracht waren (vorläufige Unterbringung), wechseln automatisch in die Anschlussunterbringung. Darüber hinaus werden auch Personen, die direkt in eine private Unterkunft eingezogen sind und Sozialleistungen beziehen, zur Zielgruppe des IMs gerechnet. Die Stadtverwaltung ist mit Trägern und Vereinen in engem Austausch hinsichtlich der Bedarfe und mögliche Beteiligungen. Je Maßnahme finden darüber hinaus offene Interessensbekundungsverfahren statt, so dass eine breite Beteiligung der unterschiedlichen Akteure im Prozess sichergestellt ist. Die Planung hinsichtlich der Mittelverteilung auf die einzelnen Maßnahmen und die erforderlichen Stellen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. Näherer Erläuterungen und die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen, erfolgen im mündlichen Vortrag.