Doppelhaushalt 2024/2025 - Teilhaushalt Grötzingen

Vorlage: 2023/1069
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.09.2023

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1069 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Doppelhaushalt 2024/2025 - Teilhaushalt Grötzingen Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 27.09.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Ausführungen der Ortsverwaltung Grötzingen in Bezug auf den investiven Ortsteilhaushalt für den nächsten Doppelhaushalt 2024/2025. Der Ortsteilhaushaltsplan ist dieser Vorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Grundsätzliches Um die gesetzlichen Vorgaben eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts zu erreichen, müssen alle Budgets ab 2024 reduziert werden. Das Erwirtschaften der schwarzen „Null“ ermöglicht der Stadt die Handlungsfähigkeit und damit die Gestaltungskraft für Karlsruhe sicherzustellen. Der Ortsverwaltung Grötzingen wurde in den vergangenen Jahren eine Investitionspauschale von 16 € je Einwohner zur Verfügung gestellt. Mit Blick auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche Lage der Stadt Karlsruhe wurden die Investitionspauschalen – wie bereits in 2022 und 2023 erfolgt – um 10% gekürzt, was für 2024/2025 134.310 Euro je Haushaltsjahr entspricht. Zudem wurden erneut Sockelbeträge für die Ortsverwaltung Grötzingen festgelegt, die nicht überschritten werden sollen. Die Planung der IP Mittel bei den Fachämtern bleibt davon unberührt. HH 2024 HH 2025 Erwerb für bewegliches Vermögen Begegnungsstätte Grö. 18.000 € 18.000 € Erwerb für bewegliches Vermögen Ortsverwaltung Grö. 19.000€ 19.000 € Investitionspauschale Die Regelungen zur Investitionspauschale bestimmen, dass der Ortschaftsrat für Vorhaben im Einzelfall bis 25.000 Euro Schwerpunkte bei bestimmten Investitionen innerhalb der Ortschaft setzen kann. Hierzu zählen z.B. die Beschaffung von Geräten und Maschinen und die wesentlichen Verbesserungsmaßnahmen bzw. Herstellungskosten an Infrastrukturvermögen. Nicht aus der Pauschale zu finanzieren sind beispielsweise Beschaffungen für Schulen, Maßnahmen im Bereich der Erschließung neuer Baugebiete (Straßenbau, Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Kinderspielplätze u. ä.), größere Sanierungsmaßnahmen (Generalsanierung an Schulen) oder größere Beschaffungsmaßnahmen. Als Anlage ist der Ortsteilhaushaltsplan Grötzingen beigefügt. Dieser beinhaltet sowohl die beschlossenen Maßnahmen, die aus der Investitionspauschale finanziert werden, als auch die Maßnahmen im Ortsteil Grötzingen, die direkt bei den städtischen Fachämtern angemeldet wurden. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung zur Kenntnis und stimmt dem investiven Ortsteilhaushalt für den Doppelhaushalt 2024/2025 zu.

  • Ortsteilhaushaltsplan
    Extrahierter Text