Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen: Bedarfsgerechte Betreuung der Schulkinder ab 2025 - Möglichkeiten und Räumlichkeiten
| Vorlage: | 2023/1064 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.09.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.09.2023
Rolle: Behandlung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1027 Eingang: 13.08.2023 Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen: Bedarfsgerechte Betreuung der Schulkinder ab 2025 - Möglichkeiten und Räumlichkeiten (Antrag der GLG-Ortschaftsratsfraktion) Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 27.09.2023 öffentlich Behandlung Die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) der Stadt geht davon aus, dass für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder ab 2025 in der Augustenburg- Gemeinschaftsschule zeitnah die Entscheidung fallen muss, ob die Schule eine Ganztagsgrundschule entwickelt und beantragt oder dort ab 2026/27 die modulare Schulkindbetreuung eingeführt wird. Da 2025 die Hort-Container abgebaut werden müssen, muss die Betreuung im Schuljahr 2025/26 dann mittels einer Übergangslösung überbrückt werden. Alle drei Szenarien - Ganztagsgrundschule oder Modulare Schulkindbetreuung (mit vorhergehender Übergangslösung) - erfordern entsprechende Räumlichkeiten. Laut SJB und Sport- und Schulamt sind diese Räume in der modernisierten und erweiterten Schule gegeben. Die Schulleitung mit Kollegium sieht dies jedoch für alle drei Szenarien nicht so. Die Räumlichkeiten sind die wesentliche Grundlage für jede der zu treffenden Entscheidungen. Der Antrag für die Einrichtung einer Ganztagsgrundschule ab dem Schuljahr 2025/26 müsste im Herbst 2023 gestellt werden. Die Zeit drängt, daher beantragen wir: 1. Das Schul- und Sportamt stellt dar, welche Räumlichkeiten für die Schulkindbetreuung zur Verfügung stehen und welche davon gemeinsam mit der Schule genutzt werden müssen. 2. Das Schul- und Sportamt stellt dar, welche Art von Räumlichkeiten und wie viele Quadratmeter eventuell fehlen. 3. Die Ortsverwaltung lädt Verantwortliche des Schul- und Sportamtes, die Schulleitung, Hortleitung sowie Vertretungen des Ortschaftsrates zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch ein, um die Differenzen zu klären.
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1027 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen: Bedarfsgerechte Betreuung der Schulkinder ab 2025 - Möglichkeiten und Räumlichkeiten (Antrag der GLG-Ortschaftsratsfraktion) Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 27.09.2023 öffentlich Behandlung Kurzfassung Die vorhandenen Räumlichkeiten sind ausreichend, die Doppelnutzung von Klassenräumen ist möglich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Sekundarstufe 1 wurde seinerzeit 2,5-zügig geplant und gebaut. Tatsächlich besteht hier jedoch eine Zweizügigkeit, die auch langfristig bestehen bleibt. Insofern besteht Raumüberhang im allgemeinen Unterrichtsbereich, der zur Kompensation des Raumbedarfs der Ganztagsbetreuung zur Verfügung steht. Im Bereich der Sekundarstufe 1 sind drei Klassenräume (bisher vorgesehen im Erdgeschoss des Heinrich-Dietrich-Baus) nutzbar, außerdem zwei weitere Räume im Schloss- Schulgebäude. Insgesamt können somit fünf Räume durch die Ganztagsbetreuung bespielt werden. Zusätzlich können vorhandene Klassenräume in Doppelnutzung, beispielsweise für die Hausaufgabenbetreuung, genutzt werden. Das konkrete Raumnutzungskonzept ist mit der Schulleitung abzustimmen. 2. Flächenmäßig ist kein Raumfehlbestand zu verzeichnen. Der Mensabereich ist ebenfalls ausreichend. 3. Aus Sicht der Verwaltung ist ein weiteres Abstimmungsgespräch mit allen Beteiligten nicht mehr erforderlich. Es gab in der Vergangenheit zahlreiche Termine zu diesem Thema. Hierbei wird insbesondere auf das Protokoll der Besprechung vom 10. März 2022 verwiesen, wonach das Raumangebot der Schule für eine Ganztagsschule beziehungsweise Betreuung ausreichend ist.