Aktueller Sachstandsbericht des LA zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2

Vorlage: 2023/1055
Art: Informationsvorlage
Datum: 13.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.10.2023

    TOP: 11.3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1055 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Aktueller Sachstandsbericht des LA zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 05.10.2023 x Kenntnisnahme Information (Kurzfassung) Antrag an den Bauausschuss: Der Bauausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: -63.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 90.000 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbeiten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht werden können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesellschaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbelastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haushaltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergebnishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. – 3 – 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge In der Finanzplanung sind beim Liegenschaftsamt (Teilhaushalt 6200) für 2024 folgende Budgets vorgesehen: Ursprünglicher Planansatz (Mifri) 2024 Ansatz nach HHS - Teil1 Ansatz nach HHS – Teil 2 Personalbudget 13.415.370 13.090.980 13.090.980 Sachaufwandsbudget 3.564.550 3.412.958 3.349.958 Transferaufwandsbudget 0 0 0 Hinzu kommen durch Haushaltssicherung Teil 2 Ertragssteigerungen in Höhe von 90.000 Euro in 2024. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Liegenschaftsamt / Vermessung Ertragssteigerung Ingenieurvermessung 20.000 20.000 Liegenschaftsamt / Geoinformation Reduzierung Lizenzkosten LA-Server 8.000 8.000 Liegenschaftsamt / Liegenschaften Reduzierung des Ansatzes für die Gewährleistung bei An- und Verkäufen von Grundstücken 55.000 55.000 Gesamt: 83.000 83.000 Umfassende Nutzung der stadtinternen Dienstleistung "Ingenieurvermessung" durch andere Dienststellen und damit weitere Einsparung externer Kosten. Durch Integration der LA-Server in den Bestand des IT-Amtes entfallen die entsprechenden separaten Lizenzkosten. Die Inanspruchnahme des Ansatzes für die Gewährleistungen bei An- und Verkäufen von Grundstücken ist nicht in jedem Falle vorhersehbar, der Haushaltsansatz deckt dieses Risiko jährlich in vollem Umfang ab. Durch eine verbesserte Risikoanalyse sowie einer haushaltstechnischen Entzerrung soll die Inanspruchnahme über die Haushaltsjahre reduzierter und gleichförmiger erfolgen. – 4 – Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Liegenschaftsamt / Liegenschaften Ertragssteigerung Erhöhung der Erbbaupacht für Vereine von 5,11 €/qm auf 17,90 €/qm 50.000 50.000 Liegenschaftsamt / Flächenmanagement Ertragssteigerung Gebührenerhöhung für sanierungsrechtliche Genehmigungen 20.000 20.000 Gesamt: 70.000 70.000 Bebaute Sport- und Vereinsflächen werden Vereine im Wege des Erbbaurechts überlassen. Unter Beibehaltung der bisherigen Förderbeträge der Stadt (Schul- und Sportamt bzw. Kulturamt) soll der bisher zugrunde gelegte geförderte Bodenwert für die Vereine von 5,11 €/qm entsprechend der Entwicklung des Bodenwerts und der wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Höhe des bisherigen dinglich gesicherten Bodenwertes in Höhe von 17,90 €/qm angehoben werden. Erhöhung der Gebühren für sanierungsrechtliche Genehmigungen von bisher 50% auf 100 %. Der bisherige Verzicht auf einen Teil der Gebühren aufgrund der Tatsache, dass die Eigentümer keinen Einfluss auf die Lage ihres Grundstückes im Sanierungsgebiet haben, wurde der ermittelte Kalkulationsansatz bei der erstmaligen Einführung der Gebühr im Jahre 2017 auf ca. 50% reduziert. Die Anpassung erfolgt über die Festsetzung der Verwaltungsgebühren. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Personelle Maßnahmen: Intensivierung der internen Aus- und Weiterbildung sowie deutliche Erweiterung unserer externen Aktivitäten zur Gewinnung von qualifiziertem Personal. Operative Maßnahmen: Die derzeitige Situation am Wohnungsmarkt ist eine besondere Herausforderung für die Stadt. Strategischen Aufgaben zur Schaffung von neuem Wohnraum sowie zur Analyse der derzeitigen Situation werden wir zukünftig einen größeren Raum geben um Handlungsoptionen auch interkommunal besser ausloten zu können. Hervorzuheben ist die Baulandbereitstellung insbesondere im Innenbereich und eine dadurch ermöglichte Konzeptvergabe von städtischen Grundstücken. Digitalisierung sowie Vernetzung neuer Daten und Informationen hin zur Urbanen Datenplattform. Insbesondere erfolgt die Weiterentwicklung des Digitalen Stadtmodells zum Digitalen Geo-Zwilling der Stadt Karlsruhe als Grundlage für den weiteren Aufbau von Smart City sowie eine Verbesserung der Echtzeitverarbeitung und Visualisierung von Sensordaten. Aus diesen gewonnen Daten können neue Zusammenhänge erkannt und Prozesse optimiert werden mit einer damit verbundenen Verbesserung der Zugänglichkeit für die Stadtverwaltung und die Stadtgesellschaft. – 5 – Beschluss: Antrag an den Bauausschuss: Der Bauausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis.