Aktueller Sachstandsbericht des BOA zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2
| Vorlage: | 2023/1052 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 13.09.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Bauordnungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.10.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1052 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Bauordnungsamt Aktueller Sachstandsbericht des Bauordnungsamts zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Bauausschuss 05.10.2023 nicht öffentlich Kenntnisnahme Kurzfassung Information Das Bauordnungsamt hat zur Erreichung der Ziele des Haushaltssicherungsprozesses 2 Maßnahmen erarbeitet. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um die Reduzierung der Miete durch den Umzug des Statiklagers und die Ertragssteigerung durch die Neukalkulation der Personalverrechnungssätze im Bauordnungsamt (mit Ausnahme Personalverrechnungssatz BVS). Antrag an den Bauausschuss: Der Bauausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 ergänzende Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbeiten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht werden können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesellschaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbelastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haushaltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergebnishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge In der Finanzplanung sind beim Bauordnungsamt (Teilhaushalt 6300) für 2024 folgende Budgets vorgesehen: Ursprünglicher Planansatz (Mifri) 2024 Ansatz nach HHS - Teil1 Ansatz nach HHS – Teil 2 – 3 – Sachaufwandsbudget 201.100 Euro 201.100 Euro 194.130 Euro Hinzu kommen durch Haushaltssicherung Teil 2 Ertragssteigerungen in Höhe von 97.532 Euro in 2024. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Bauordnungsamt Reduzierung Miete durch Umzug des Statiklagers 6.970 Euro 6.970 Euro Gesamt: 6.970 Euro 6.970 Euro Die Statikakten des Bauordnungsamts werden derzeit im Gebäude Am Großmarkt 10 gelagert. Hierfür zahlt das BOA jährlich 6.370,32 Euro Miete. Statikakten werden mindestens 1mal pro Woche für Akteineinsichten der Bürger*innen von den Mitarbeitenden der Registratur abgeholt und zurückgebracht. Hierfür entstehen jährliche Fahrtkosten i.H.v. 600 Euro und ein jährlicher Personalaufwand i.H.v. 4.193 Euro. Das BOA möchte im Jahr 2024 mit dem Statikaktenlager vom Großmarkt 10 in die bereits vorhandenen und gemieteten Kellerräume in der Karl-Friedrich-Straße 14- 18 umziehen. Somit kann auf die Miete der Kellerräume Am Großmarkt 10 verzichtet werden, das BOA spart darüber hinaus die Fahrtkosten und Arbeitszeit für den Aktentransport. Voraussetzung ist jedoch, dass dem BOA die Haushaltsmittel für den Umzug für das Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 12.000 Euro genehmigt werden. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Bauordnungsamt Ertragssteigerung Neukalkulation der Personalverrechnungssätze im Bauordnungsamt (mit Ausnahme Personalverrechnungssatz BVS) 97.532 Euro 97.532 Euro Gesamt: 97.532 Euro 97.532 Euro In Kooperation mit der Stadtkämmerei sollen die Personalverrechnungssätze für die Zeitgebühren im Bauordnungsamt angepasst werden, mit Ausnahme der Personalverrechnungssätze BVS, da diese Maßnahme bereits in der 1. Runde der Haushaltssicherung eingebracht wurde. Die Personalverrechnungssätze von 68 Euro werden auf durchschnittlich 108 Euro angehoben. Die durch Zeitgebühr derzeit zustande kommenden jährlichen Erträge belaufen sich auf 165.988 Euro. Die Erhöhung der Personalverrechnungssätze auf 108 Euro würde zu Mehreinnahmen i.H.v. mindestens 97.532 Euro führen. – 4 – 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Das Bauordnungsamt hat mehrere Aufgabenbereiche und strategische Ziele, die im Folgenden aufgeführt werden. Darstellung der jeweiligen Aufgabenbereiche Baubezirke: Bauanträge, Bauvoranfragen, Kenntnisgabeverfahren, Anfragen aller Art, Bauabnahmen und Konzessionen, Beratung von Architekt*innen und Städtischen Ämtern und Gesellschaften, Außenbereich, Klimaschutz, Milieuschutz, Gesicht zur Öffentlichkeit Brandverhütungsschau: BVS, Mängelniederschriften und Nachverfolgung der Auflagen Verwaltung: Organisation in allen Bereichen, Unterstützung der Amtsleiterin, Steuerung Digitaler Bauantrag Sonderaufgaben: Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Plakatiergenehmigungen, Schornsteinfegerwesen, Bußgeld und Statik Welche (Teil-)Aufgaben(bereiche) sollen vorrangig priorisiert / reduziert / eingestellt werden? Da es sich fast allen Leistungen des Bauordnungsamtes um Pflichtaufgaben handelt, ist eine Priorisierung nur bedingt möglich, eine Einstellung oder Reduzierung der Anträge ist nicht möglich. Die Antragsbearbeitung soll in naher Zukunft digital werden (digitaler Bauantrag ist gesetzlicher Auftrag). Das Verfahren ist noch in der technischen Entwicklung. Die Umsetzung mit all seinen erforderlichen Veränderungen bietet die Möglichkeit, alle Prozesse zu evaluieren. Dies wird für das Amt und alle seine Mitarbeiter*Innen eine große Herausforderung werden und viel Zeit in Anspruch nehmen. Heidelberg hat sich hierbei durch zusätzliche Manpower Unterstützung geholt. Gerne stellen wir uns dieser Herausforderung, denn sie bietet die Möglichkeit, bestehende Prozesse zu evaluieren und gegebenenfalls zu verändern. Tiefe und Umfang der Sachbearbeitung sind gesetzlich in den jeweiligen Durchführungsverordnungen geregelt. Die neue Leiterin der Bauabteilung hat -analog zum erfolgreich strukturierten Bereich Brandverhütungsschau- die Qualitätsstandards der Baubezirke hinterfragt und ist kontinuierlich dabei, Prozesse zu vereinheitlichen und zu verschlanken. Information der Planer*innen Wir wollen informieren und aufklären, wie ein vollständiger Antrag aussieht. Hierzu werden 2024 Erklärvideos online gestellt, um die Vollständigkeit der Anträge zu erleichtern. Sind die Anträge vollständig, ist eine viel schnellere Bearbeitung möglich, da die Unterlagen nicht mehrfach angefasst werden müssen. Das erhöht die Akzeptanz unserer Dienststelle bei allen Beteiligten. Beschluss: Antrag an den Bauausschuss: Der Bauausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis.