Information des Ortschaftsrates, sowie Abstimmung zur aktuellen Planung des RVMO bzgl. Windkraftanlagen-Gebieten bei Wettersbach Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
| Vorlage: | 2023/1043 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.09.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.10.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1043 Eingang: 11.09.2023 Information des Ortschaftsrates, sowie Abstimmung zur aktuellen Planung des RVMO bzgl. Windkraftanlagen-Gebieten bei Wettersbach Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 17.10.2023 öffentlich Kenntnisnahme Wir beantragen, dass der Ortschaftsrat Wettersbach über die Ausweisung möglicher Baugebiete für Windkraftanlagen durch den RVMO im Einwirkungsbereich von Wettersbach im Vorfeld anstehender, gemeinderätlicher Abstimmungen, sowie im Vorfeld von Abstimmungen des RVMO, umfassend informiert wird. Weiter beantragen wir die frühzeitige Votumsabgabe des Ortschaftsrates zur aktuellen RVMO- Planung. Dieses soll dem RVMO von der Verwaltung bis spätestens 29. September 2023 zugestellt sein! Entsprechend der aktuellen RVMO-Suchkarte betrifft uns vor allem die „Hangkante“ zum Rheintalgraben in Richtung Ettlingen mit den zwei Teilflächen „Mittlerer Edelberg“ und „Rust“ Sachverhalt: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) ist durch gesetzliche Regelung verpflichtet, 1,8% seiner Verbandsfläche für den möglichen Bau von Windkraftanlagen auszuweisen. Der RVMO hat für diese Vorgabe im Verbandsgebiet in einem ersten Verfahrensschritt sog. Suchraumgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen, unter anderem bei Wettersbach. Bis 30. September 2023 besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit in einem vorgezogenen, freiwilligen und somit informellen Anhörungsverfahren, Hinweise zu den Gebieten einzubringen. Dem Ortschaftsrat Wettersbach liegen bisher keinerlei offizielle Informationen vor! In einem zweiten Verfahrensschritt wird der RVMO im Dezember 2023 sogenannten Vorranggebiete (=zulässige Baugebiete für Windkraftanlagen) ausweisen /offenlegen. Am 18.10.2023 tagt der „20. RVMO Planungsausschuss“ und am 13.12.2023 der „21. RVMO Planungsausschuss“, in dem die vorläufigen Vorranggebiete beschlossen werden. Bis September 2025 sollen dann die Vorranggebiete durch den RVMO endgültig festgelegt sein. Begründung: Aktuell wird vom RVMO mittels einer interaktiven Suchkarte eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu möglichen Gebieten für Windkraftanlagen durchgeführt. Die „Bürger für Wettersbach – BFW“ haben erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung der im Betreff angeführten Suchgebiete: Der NVK Karlsruhe, als einer der Träger früherer Such-Verfahren, trug in der Ortschaftsratssitzung vom 12.11.2013 abschließend vor, dass gravierende Restriktionen gegen Gebietsausweisungen vorlägen. Die Restriktionen betrafen insbesondere den Artenschutz sowie die Flugsicherung. Beim Artenschutz sind aktuell eher noch höhere Schutzbedürfnisse zu erwarten. Bzgl. der Flugsicherung wurde der Radialbereich des Drehfunkfeuers bei Wöschbach in Richtung Edelberg (und nicht die Entfernung) als gänzlich ungeeignet für Konzentrationszonen angeführt. Auch seitens der neuen US-/Kanadischen Mehrheitseigner der Funkturmgesellschaft könnten harte Einwände entgegenstehen. – 2 – Um einen nicht der Sache dienlichen öffentlichen Diskurs zu vermeiden und allen Verfahrensbeteiligten einen enormen Aufwand zu ersparen, wird der RVMO gebeten, die o.g. bedeutenden Unterlagen des NVK aus dem Jahre 2013 heranzuziehen und zudem schnellstmöglich mit der Flugsicherung und mit der Funkturmgesellschaft in Kontakt zu treten. Im Übrigen bestätigen die Werte der zwischenzeitlich gebauten Windkraftanlagen in Nachbargebieten die Unwirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen in unserer Gegend aufgrund mangelnder Windhöffigkeit. Vielen Dank und freundliche Grüße Ursula Seliger Hartmut Stech Dr. Gerhard Overhoff Fraktionsvorsitzende BFW Ortschaftsrat BFW Ortschaftsrat BFW Sebastian Weber Dr. Britta Trautwein Ortschaftsrat BFW Ortschaftsrätin BFW
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1043 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Information des Ortschaftsrates, sowie Abstimmung zur aktuellen Planung des RVMO bzgl. Windkraftanlagen-Gebieten bei Wettersbach Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 17.10.2023 öffentlich Kenntnisnahme Kurzfassung Alle betroffenen Ortschaftsräte werden vor der Behandlung der vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) ermittelten Vorranggebiete für die Windenergie im Gemeinderat angehört (voraussichtlich Anfang 2024). Im Vorfeld ist ein separater Informationstermin geplant, in dem der RVMO die Planung im Detail erläutert. Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der informellen Beteiligung eine fachliche Stellungnahme zur Suchraumkulisse erarbeitet. In dieser werden auch Konfliktfelder thematisiert. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat für den Bereich Windenergie eine Suchraumkulisse erarbeitet, zu der die Öffentlichkeit im Rahmen einer informellen frühzeitigen Beteiligung Stellung nehmen kann. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wurde aufgrund Änderungen der Planungshinweise zum Auerhuhn mittlerweile bis 31.10.2023 verlängert. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Stadt Karlsruhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Stellungnahme aufgefordert ist. Ferner stellt die Suchraumkarte noch keine endgültigen Vorranggebiete für die Windenergienutzung dar. Die hier gezeigten Suchräume werden im laufenden Prozess detaillierter geprüft und dadurch reduziert, um letztlich den Anhörungsentwurf mit Vorranggebieten zur Nutzung von Windenergie zu erstellen. Zu den vom RVMO geplanten Gebieten wird die Stadt Karlsruhe nach der Beschlussfassung des RVMO voraussichtlich Ende des Jahres offiziell angehört. Im Rahmen dieser Anhörung werden der Gemeinderat sowie alle betroffenen Ortschaftsräte Anfang 2024 beteiligt werden. Über dieses Vorgehen wurden die Ortsverwaltungen Ende Juli 2023 und der Planungsausschuss am 14.09.2023 unterrichtet. Es ist zudem vorgesehen, noch vor der formalen Anhörung der Stadt einen separaten Informationstermin zu veranstalten, in dem der RVMO den interessierten Ortschaftsräten und Gemeinderäten die Planung im Detail erläutern wird. Eine Einladung wird noch rechtzeitig ergehen. Die Verwaltung hat zudem eine Fachstellungnahme mit einer Darstellung der Konfliktlagen und sonstigen Planungshinweisen erarbeitet.