Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024 - 2026

Vorlage: 2023/1029
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg, Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.11.2023

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1029 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024-2026 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 14.11.2023 6 N Vorberatung Ortschaftsrat Durlach 15.11.2023 Anhörung Gemeinderat 28.11.2023 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Die bisherige Satzung der Stadt Karlsruhe über verkaufsoffene Sonntage regelte die Jahre 2021 bis 2023. Für zukünftige verkaufsoffene Sonntage muss daher eine neue Satzung erlassen werden. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024 bis 2026. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg bestimmt, dass Geschäfte an drei Sonn- und Feiertagen im Jahr aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Beschränkung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige vorzunehmen, die von der Gemeinde festgelegt werden können. Sind verkaufsoffene Sonntage für einen bestimmten Gemeindebezirk freigegeben, hat dies nicht zur Folge, dass für alle anderen Gemeindebezirke die verkaufsoffenen Sonntage verbraucht sind. Die verkaufsoffenen Sonntage können für jeden Bezirk gesondert festgelegt werden. Insgesamt darf allerdings in jedem Bezirk die maximal erlaubte Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht überschritten werden. Für die verkaufsoffenen Sonntage bedarf es eines Anlasses, zudem sind im Vorfeld die Kirchen anzuhören. Laut Rechtsprechung muss es sich bei dem Anlass/der Veranstaltung um ein Ereignis mit einem gewissen Eigengewicht handeln, das dazu geeignet ist, unabhängig von der Ladenöffnung hinreichend Besucher und Besucherinnen anzuziehen. Es darf sich nicht um einen verkaufsoffenen Sonntag mit Begleitprogramm handeln. Der verkaufsoffene Sonntag muss dabei von geringerer Bedeutung sein als die Veranstaltung selbst. Die Verwaltungsgerichte haben sich in den letzten Jahren mit der Thematik der Sonntagsöffnung immer wieder befasst. Hierbei wurde festgestellt, dass die Öffnung von Verkaufsstellen „aus Anlass“ einer Veranstaltung an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen nur zulässig sei, wenn die prägende Wirkung der Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiege, weil sich letztere lediglich als Annex zur Veranstaltung darstelle. Das setze voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Veranstaltungsgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass die Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Publikumsstrom anziehe, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher und Ladenbesucherinnen übersteige, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen. Der Gesetzgeber dürfe nur zu Sonntagsöffnungen ermächtigen, die jeweils durch einen zureichenden Sachgrund von einem Gewicht getragen werden, das den zeitlichen und räumlichen Umfang der Öffnung rechtfertige. Anlassbezogene Sonntagsöffnungen müssten sich stets als Annex zur anlassgebenden Veranstaltung darstellen. Sie dürften nur zugelassen werden, wenn die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher und Besucherinnen werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag – ohne die Veranstaltung – kämen. Die KME regt mit Schreiben vom 5. Juni 2023 nach Abstimmung mit dem Bürgerverein Mühlburg, Durlacherleben e.V. und der City Initiative Karlsruhe e.V. verkaufsoffene Sonntage in den Jahren 2024, 2025 und 2026 im September/Oktober für die Verkaufszentren Mühlburg, Durlach und für die Innenstadt von Karlsruhe an. Außerdem bittet sie um weitere verkaufsoffene Sonntage im April/Mai für Durlach und die Innenstadt. Das Marktamt regt mit Schreiben vom 28. Juli 2023 außerdem ergänzend an, einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Karlsruher Herbstmess‘ jeweils im November der Jahre 2024, 2025 und 2026 durchzuführen. Angehört worden sind im Vorfeld: - Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, - Evangelische Kirche in Karlsruhe, - Katholisches Dekanat Karlsruhe, – 3 – - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V., - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach. Die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V., der Einzelhandelsverband Nordbaden, die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen sowie die Gewerkschaft ver.di gaben trotz Erinnerung keine Stellungnahme ab, die Evangelische Kirche ebenfalls nicht. Das Katholische Dekanat Karlsruhe meldete zurück, dass bereits in früheren Schreiben deutlich gemacht wurde, dass man grundsätzlich nicht mit der Ausweitung der Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen in Karlsruhe einverstanden sei. Diese Position gelte nach wie vor und auch mit Blick auf die aktuellen Diskussionen. Das Dekanat wandte sich grundsätzlich gegen jede Einschränkung des Sonntagsschutzes. Selbstverständlich werden die Nöte des Einzelhandels in Karlsruhe gesehen und man halte es für wichtig, dass deren Existenzgrundlage geschützt werde. In der Abwägung der Güter sei aber gleichwohl der Schutz des Sonntags wichtiger. Sonn- und Feiertage würden nicht nur der seelischen Erhebung dienen, sie seien auch eine wichtige kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden und bleiben müsse. Sonn- und Feiertage würden gemeinsam geteilte freie Zeit und damit Gelegenheit zur Begegnung mit anderen Menschen und mit Gott schaffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Anlassveranstaltung für den Sonntag prägend sein und ein selbständiges Ereignis darstellen müsse. Die Sonntagsöffnung dürfe sich nur als ein Annex darstellen, so dass sich aus der jeweiligen Anlassveranstaltung die Notwendigkeit eines verkaufsoffenen Sonntags ergebe, um die Besucher und Besucherinnen angemessen zu versorgen. Die Anlassveranstaltung müsse ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher und Besucherinnen anziehen als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Dieser Einschätzung müsse eine schlüssige und vertretbare Prognose zugrunde liegen, die von der Stadtverwaltung zu treffen sei. Weiter müsse ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und dem Bereich der geöffneten Geschäfte bestehen. Die Öffnung müsse auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung begrenzt bleiben. Das Katholische Dekanat bat abschließend darum, die ständige Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage zu überprüfen und zu verhindern. Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der vorgebrachten Einwände vor, auch zukünftig verkaufsoffene Sonntage in Karlsruhe durchzuführen. Insgesamt drei verkaufsoffene Sonntage sollen im Herbst durchgeführt werden, wenn die Zentren Innenstadt, Durlach und Mühlburg jeweils ihre traditionsreichsten Veranstaltungen ausrichten. In Mühlburg bietet die Kerwe im September den Rahmen, Durlach veranstaltet ebenfalls im September die Kerwe in Verbindung mit dem Weinfest und dem Markt der Möglichkeiten. In der Innenstadt sollen verkaufsoffene Sonntage im Oktober im Rahmen des Stadtfestes stattfinden. Das Stadtfest bespielt traditionell umfangreich alle verfügbaren innerstädtischen Plätze, ergänzt durch zentrale Spielorte für Kleinkunst. Der Fokus des Stadtfestes liegt auf einem vielfältigen kleinen Kunstprogramm, einer zentralen Bühne mit zweitägigem Live-Musikprogramm und einem speziellen Angebot für Kinder und Familien. Das Karlsruher Stadtfest wird regional im gesamten Einzugsgebiet der Karlsruher Innenstadt beworben. Für das Veranstaltungswochenende rechnet die KME mit rund 300.000 Besucher und Besucherinnen. Grundlage für die Schätzung ist die Auswertung von Frequenzzählungen. – 4 – Nach Mitteilung der KME werden für die Jahre 2024 bis 2026 folgende Termine für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen vorgeschlagen: - Mühlburg (Mühlburger Kerwe): 8. September 2024 14. September 2025 13. September 2026 - Durlach (Durlacher Kerwe, Weinfest): 15. September 2024 21. September 2025 20. September 2026 - Innenstadt (Stadtfest): 13. Oktober 2024 12. Oktober 2025 11. Oktober 2026 Anlass für die außerdem von der KME angeregten verkaufsoffenen Sonntage am 28. April 2024, 4. Mai 2025 und 26. April 2026 für die beiden Verkaufszentren Innenstadt und Durlach sind die Veranstaltungen „Fest der Sinne“ und die in Durlach seit Jahren bestehende Veranstaltung „Durlach blüht auf“. Durch eine Kooperation zwischen Durlach und der Karlsruher Innenstadt sind beide Veranstaltungen miteinander verbunden. Für die Innenstadt und Durlach wird die Durchführung jeweils eines verkaufsoffenen Sonntags im Frühjahr parallel am gleichen Termin erbeten. In der Innenstadt eröffnet die KME mit dem „Fest der Sinne“ die Veranstaltungssaison und bespielt im Rahmen eines umfangreichen Marktkonzeptes alle verfügbaren innerstädtischen Plätze. Zentraler Baustein ist der Genussmarkt auf dem Marktplatz mit hochwertigen Erzeugnissen aus der Region. Ergänzend werden auf weiteren Plätzen Konzepte wie der „Stoffmarkt Holland“ mit überregionaler Zielgruppe, ein Flohmarkt und spezielle Angebote für Kinder und Familien integriert. Das Konzept ist dabei variabel, das heißt, die Themen auf dem Plätzen können sich verändern und entwickeln (Beispiel: Einbindung der Veranstaltung „Tribut an Carl Benz“ in den Jahren 2022 und 2023). Das „Fest der Sinne“ wird regional im gesamten Einzugsgebiet der Karlsruher Innenstadt beworben. Für das Veranstaltungswochenende rechnet die KME mit rund 250.000 Besucher und Besucherinnen in der gesamten Innenstadt. Grundlage für die Schätzung ist die Auswertung der Frequenzzählungen. In Durlach wird der verkaufsoffene Sonntag weiterhin in die bestehende Veranstaltung „Durlach blüht auf“ integriert. Das Hauptprogramm zur Veranstaltung beinhaltet mehrere große Ausstellungen zu unterschiedlichen Arten nachhaltiger Mobilität im gesamten Innenstadtbereich von Durlach sowie bunte Blumenausstellungen in den teilnehmenden Geschäften. Die beiden Zentren Durlach und Innenstadt werden durch die kostenlose Nutzung einer Straßenbahnverbindung miteinander verbunden. Ergänzend zu der Anregung der KME schlägt das Marktamt einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Karlsruher Mess‘ jeweils am 10. November 2024, 9. November 2025 und 8. November 2026 vor. Hierzu sollen die örtlichen Verkaufsstellen im Süden Rintheims und im Osten der Oststadt öffnen dürfen. Die Karlsruher Mess‘ ist eine Traditionsveranstaltung, die seit 1912 auf dem Karlsruher Messplatz stattfindet. Die Stadt Karlsruhe betreibt den Frühjahrs- und Herbstmarkt als öffentliche Einrichtung. Mit einem Besucheraufkommen von circa 250.000 pro Jahrmarkt zählt die Mess‘ zu den besucherstärksten Veranstaltungen in Karlsruhe. Die Kundenparkplätze des XXXLutz und des Bauhauses werden bereits seit vielen Jahren auch für die Messbesucher und Messbesucherinnen angeboten. Neben den Geschäften sind ein attraktives Rahmenprogramm und Werbung essentiell für den Erfolg dieser Veranstaltung. – 5 – Die Erfahrungen des am 4. Juni 2023 erstmals stattgefundenen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Frühjahrsmess‘ belegen einen deutlichen Besucheranstieg im Vergleich zum darauffolgenden Sonntag. Mit Blick auf die seit über 100 Jahren stattfindende Karlsruher Mess‘ und die jährlichen Besucherzahlen lässt sich die Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher und Besucherinnen werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag ohne die Veranstaltung kämen. Erfahrungsgemäß parken viele der Veranstaltungsbesucher und Veranstaltungsbesucherinnen auf den Parkflächen der Gewerbebetriebe, die in dem räumlichen Geltungsbereich liegen und laufen zur Veranstaltung. Aus Sicht der Verwaltung ist daher der räumliche Bezug gegeben. Es kann davon ausgegangen werden, dass für diesen Tag der verkaufsoffene Sonntag hinter der Veranstaltung zurückbleiben wird und eine geringere Bedeutung hat als diese. Die Verwaltung schlägt vor, den Anregungen der KME und des Marktamtes zu folgen und die genannten Sonntage als verkaufsoffene Sonntage zuzulassen. Die Verwaltung empfiehlt, den beiliegenden Satzungsentwurf zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024 bis 2026.

  • Anlage 1_Satzungstext verkaufsoffene Sonntage
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024-2026 vom xx.xx.2023 (Internetseite vom xx.xx.2023) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231), in Verbindung mit den § 8 Absatz 1 und 2, § 12, § 14 Absatz 1 sowie § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBI. S. 135), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Abwehr alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit vom 28. November 2017 (GBI. S. 631), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am xx.xx.2023 folgende Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024-2026 beschlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich Die Satzung regelt die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet von Karlsruhe für die Jahre 2024, 2025 und 2026. § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 13. Oktober 2024, 12. Oktober 2025 und 11. Oktober 2026 sowie - des Fests der Sinne am 28. April 2024, 4. Mai 2025 und 26. April 2026 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold-Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 15. September 2024, 21. September 2025 und 20. September 2026 sowie - der Veranstaltung „Durlach blüht auf“ am 28. April 2024, 4. Mai 2025 und 26. April 2026 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 8. September 2024, 14. September 2025 und 13. September 2026 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (4) Aus Anlass der Herbstmess‘ am 10. November 2024, 9. November 2025 und 8. November 2026 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen ab dem Messplatz an der Durlacher Allee in Richtung Osten auf der Durlacher Allee bis zur Autobahn A5, einschließlich des Durlach Centers, zurück in Richtung Westen über die Gerwigstraße, nach Osten in die Straße Am Großmarkt, in Richtung Westen auf die Theodor-Rehbock- Straße, in die Berckmüllerstraße, über die Gerwigstraße in die Tullastraße bis zum Messplatz an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. § 3 Sonstiges Während der zugelassenen Zeit sind die Vorschriften des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes und die Bestimmungen nach § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. § 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung handelt, wer gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung jeweils festgesetzten Höhe geahndet werden. § 5 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • TOP 2 Bereich Oststadt
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 58. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. November 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024 - 2026 Vorlage: 2023/1029 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beige- fügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2024 bis 2026. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (30 JA, 11 Nein, 2 Enthaltungen) Mündlicher Änderungsantrag: Mehrheitliche Ablehnung (20 JA, 24 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 14. November 2023. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Ich will vorwegschicken, dass wir als Fraktion verkaufsoffene Sonntage nicht grundsätzlich ablehnen. Die meisten, nicht alle, aber die Mehrheit unserer Fraktion wird deswegen auch diese Satzung heute grundsätzlich mittragen. Es braucht für uns aber sehr gute Gründe, um den Schutz des Sonntages hier aufzuweichen. Und ein ver- kaufsoffener Sonntag ist kein Selbstzweck. Nach dem Gesetz darf es kein Selbstzweck sein. Und deswegen ist für uns auch absolut unverständlich, warum hier die Verstetigung des Experiments mit dem verkaufsoffenen Sonntag während der Messe vorgeschlagen wird. Das spricht für uns zum einen immer noch dagegen, dass es eine große räumliche Tren- nung gibt. Es sind hunderte Meter entfernt vom Messegelände bis zu der Verkaufsöffnung. Und zum Zweiten sollten während des Versuchs dieses Jahr Zahlen erhoben werden, und die sind bis heute nicht veröffentlicht worden. Deswegen gibt es unserer Sicht auch kein Argument für eine Verstetigung dieses Experi- ments. Das Gesetz sagt auch, dass die Verkaufsöffnung nicht im Vordergrund stehen darf. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir uns rechtlich auf ganz dünnes Eis begeben. Das sollte Ihnen allen klar sein bei der Abstimmung heute. Für uns ist weiterhin der freie – 2 – Sonntag ein sehr hohes gesellschaftliches Gut. Der Sonntag ist in allererster Linie für Freund*innen, für die Familie und für die Erholung da, und das wollen wir schützen. Wir bitten um eine getrennte Abstimmung bei der Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage. Also die Verkaufsöffnung bei der Messe soll bitte getrennt abgestimmt werden. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Ich glaube, seit den letzten drei Jahren macht sich dieses Haus große Gedanken, wie wir unsere Innenstadt aufwerten können, wie wir unseren Handel stabilisieren können und wie wir Besucher in die Stadt bekommen, um Kundschaft zu ge- nerieren für unseren Einzelhandel. Aber wir sind auch, glaube ich, in diesem Haus einer Meinung, dass wir durch die vielen Krisen, die der Einzelhandel die letzten Jahre durchlitten hat, sei es Corona, sei es eine unheimliche Zunahme des Onlinehandels und so weiter, ei- nes erkannt haben, dass wir es nur schaffen werden in naher Zukunft, wenn viele Faktoren zusammenkommen, wenn wir viele Faktoren zusammenbinden und zusammenfügen, dass wir die Menschen in die Stadt bekommen. Und wir sind, glaube ich, mit unserer Kombilö- sung, wir sind mit dem Umbau/Umgestaltung des Marktplatzes und der Kaiserstraße einen Meilenstein vorausgegangen. Wir werden in naher Zukunft eine blühende Innenstadt wie- der erleben, und letztendlich haben wir als Gemeinderat, als Stadtverwaltung, auch etwas an den Rahmenbedingungen zu ändern und zu korrigieren, wenn wir sehen, dass Bedarfe bestehen. Wenn wir erkennen, dass ein zusätzlicher verkaufsoffener Sonntag und eine Ausweitung Richtung Oststadt, das neue Zentrum, ich sage nur IKEA, XXL Lutz oder Auto- haus Graf Hardenberg, die sich dort etabliert haben, eine unheimliche Wertsteigerung für die Wirtschaftskraft nach Karlsruhe in diesem Großmarktbereich gelegt haben ist es ein Zeichen, dass es eine Ausstrahlung haben wird und eine Wirkung, die wir nur begrüßen können. Deshalb sagen wir ein klares Bekenntnis zu der heutigen Satzung, und wir freuen uns, dass wir den Bereich rund um den Messplatz hinzufügen, was ein unheimlich großes Areal geben wird und Menschen in diese Stadt nach Karlsruhe ziehen wird. Wir wissen aber auch um die Sorgen und die Bedenken der Kirchen, und wir sagen, das Maß ist nicht voll, aber ich glaube, wir haben jetzt ein gutes Miteinander gefunden, dass wir diesem verkaufsoffenen Sonntag zusätzlich zustimmen können. Es ist der richtige Weg. Und eines erlauben Sie mir auch, wenn wir die Gesichter anschauen, die sonntags in den Städten dann sind an diesen Tagen, dann sind sie geprägt von Familien, die freundlich und die glücklich in die Welt schauen, sage ich einmal, und letztendlich unserer Stadt Gutes tun, und deshalb volle Zustimmung der CDU-Fraktion. Stadträtin Ernemann (SPD): Lassen Sie mich einen Blick in die Vergangenheit werfen. Ich, aufgewachsen im Fränkischen, in einer sozialdemokratischen, aber streng katholischen Fa- milie, weiß sehr wohl um die Bedeutung des Sonntags. Sonntagsbraten, Sonntagskleidung, sonntäglicher Kirchgang, der Sonntag war im wahrsten Sinne des Wortes heilig. Ich weiß nicht, ob heute noch sonntags eine besondere Kleidung angezogen wird, ob es den Sonn- tagsbraten gibt, vom Kirchgang maße ich mir nicht an. Die Zahlen sagen eher das Gegen- teil. Die Bedeutung des Sonntags, die der Sonntag in meiner Kindheit für mich hatte, die gibt es in der Form nicht mehr. Warum gibt es die nicht mehr? Weil ich mich einfach der Tatsache stellen muss, dass das gesellschaftliche Bild sich gewandelt hat. Doppelte Berufs- tätigkeit, es hat sich verlagert. Der Sonntag ist der Familiensonntag, man macht viel. Man nutzt die Zeit, die am Sonntag bleibt. Man nutzt die Zeit, um mit der Familie etwas zu erle- ben, sei es im Freizeitpark, sei es zum Einkaufen zu gehen. – 3 – Und die Zahlen im Übrigen, Frau Wolf, die lagen im Hauptausschuss vor, die Zahlen für den Versuch an der Frühjahrsmess‘, die haben bewiesen, dass es in der Tat so ist, dass dieses Angebot sehr stark genutzt wird. Ich verstehe die Bedenken und die Sorgen der Kirchen. Wenn Herr Kinkel heute in den BNN im Kommentar schreibt, verkaufsoffene Sonntage können die Läden nicht retten, aber ich kann auch die Kirchen nicht retten, und das ist de- ren Problem. Aber ich kann zumindest den Einzelhandel und die Geschäftswelt stärken, in- dem ich das Angebot mache, weitere verkaufsoffene Sonntage einzuführen. Meine Fraktion wird getrennt aus unterschiedlichen Gründen abstimmen. Die Mehrheit wird wohl dafür abstimmen, und der Rest wird sich anders entscheiden. Wir teilen natür- lich auch die Bedenken der Arbeitnehmer. Es gibt aber durchaus auch Arbeitnehmer*innen und Verkäufer*innen im Einzelhandel, die gerne an diesem Sonntag arbeiten. Es ist nicht so, dass das eine Strafe ist, an diesem Sonntag zu arbeiten, sondern die Gewichtung ist bei denen eine andere. Sie können dann unter der Woche einen Tag freinehmen, sie kriegen Freizeitausgleich. Das wird von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich gehandhabt. Wir stimmen dem Wunsch zu, dass das Angebot erweitert wird, um damit auch ein Signal zu setzen für den Einzelhandel und Zustimmung mehrheitlich von meiner Fraktion. Stadtrat Høyem (FDP): Auch wir stimmen getrennt ab. Wir haben in unserer Gruppe, und das ist typisch für eine liberale Gruppe, zwei verschiedene Haltungen hier. Die eine ist, der Sonntag ist Ruhetag, und wir sollten überhaupt keine verkaufsoffenen Sonntage haben. Der andere ist, wie in meinem Heimatland, dass die Geschäfte geöffnet sind, wenn die Kunden das wünschen. Das sind zwei ganz verschiedene Haltungen. Wir stimmen deshalb getrennt ab. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich glaube tatsächlich, das ist eines der Glaubensthemen überhaupt, der verkaufsoffene Sonntag. Für uns ist es allerdings eine grundsätzliche Frage. Wir lehnen diesen verkaufsoffenen Sonntag ab, weil wir davon ausgehen, dieser Sonntag hat als Ruhetag eine wichtige Funktion für die Familien, für die Gesellschaft. Es braucht einfach einen Tag zum Durchschnaufen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Familien den Sonntag als Shopping-Erlebnistag brauchen. Entschuldigung, gibt es keine anderen Er- lebnisse mehr auf dieser Welt, mit denen eine Familie an ihrem Sonntag mit den Kindern gemeinsam was unternehmen kann? Muss das Shopping sein? Und dann möchte ich mal ins Feld führen, die Läden, die sich an diesem verkaufsoffenen Sonntag beteiligen, werden keinen Euro mehr einnehmen, denn das Geld ist nun mal begrenzt. Und ob das Geld unter der Woche dann komprimiert in die Läden getragen wird oder sich dann auch noch auf ei- nen Sonntag verteilt, der für die Läden höhere Kosten aufwirft, natürlich sind manche Be- schäftigte dankbar über den Sonntagszuschlag, warum? Weil ansonsten die Gehälter zu klein sind. Würden diese Zuschläge auf das Wochengehalt umgelegt, wäre es auch nicht schlecht. Da würden sich die Verkäuferinnen auch freuen. Von daher muss ich einfach sa- gen, warum hat sich ver.di nicht wieder beteiligt an der Befragung, warum die evangeli- sche Kirche? Weil sie genau das Gleiche wie beim letzten Mal auch sagen würden, so wie ich heute auch. Ich muss echt sagen, wenn den Familien nichts anderes mehr einfällt, zum Event und zum Erlebnis shoppen zu gehen, dann ist unsere Gesellschaft arm dran. Und dann wäre es dringend Zeit, dass sie sich Gedanken machen müssten, was man mit so ei- nem Sonntag anders noch anfangen kann. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Einmal tief durchatmen. Wir danken der Stadtverwaltung für die Vorlage und stimmen dem so, wie es hier angedacht ist, gerne zu. Ich möchte noch ein – 4 – paar Worte prinzipiell zu verkaufsoffenen Sonntagen sagen. Der Herr Kinkel hat heute ge- sagt, die Kollegin Ernemann hat es zitiert, die werden den Handel nicht retten. Das ist auch nicht Sinn und Zweck der verkaufsoffenen Sonntage. Das muss man ganz klar sehen. Und zudem profitiert nicht nur der Handel davon, sondern zum Beispiel auch die Gastro und unter Umständen andere öffentliche Einrichtungen. Ich praktiziere das schon jahrelang an verschiedenen Standorten und habe durch mein Amt als Präsidentin vom Handelsverband Nordbaden auch Einblick in andere Städte. Es zeichnet sich eines ab, dass in kleineren Städ- ten diese verkaufsoffenen Sonntage ein sehr großer Erfolg sind, auch monetär für den Handel. Es kommen wirklich viele kaufende Kunden und oft auch aus anderen Städten und Regionen, die sich dann diese kleine Stadt am Sonntag mal mit der Familie anschauen und dann auch Geld liegen lassen. In großen Städten, wie jetzt Mannheim oder Karlsruhe, ist es tatsächlich so, dass die Menschen das mehr nutzen als Event und sagen, heute fahren wir mal nach Karlsruhe, da waren wir schon lange nicht mehr und gucken uns mal an, wie sich die Baustellensituation in der Innenstadt verändert hat, was sich da tut, wie die Oberfläche aussieht, wie der neue Marktplatz aussieht. Und ich muss sagen, großes Lob an Martin Wacker und sein Team, die aus dem Fest der Sinne und dem Stadtfest auch ein Event machen, das die Leute hier in die Stadt zieht, dass wir das auch zeigen können, was sich hier verändert, sowohl zum Positiven als auch zum Negativen. Es ist wirklich der Eventcharakter, und der Handel versteht solche verkaufsoffe- nen Sonntage in den großen Städten eher als einen Service am Kunden. Natürlich sagen die dort, wir machen am Sonntag ein bisschen mehr Umsatz, das fehlt uns dafür vielleicht am Samstag oder Montag, das ist pari, aber wir verstehen das als eine Serviceleistung, ge- nauso wie ein Online-Shop eine Serviceleistung ist, um uns auch dort dem Ehepaar aus Vorbach zu präsentieren, das heute mal wieder nach zwei Jahren nach Karlsruhe kommt und sich die Stadt anschaut. So muss man es einfach sehen. Und ich zum Schluss noch, der von den LINKEN abgelehnte Sonntag in der Oststadt im Frühjahr war schon ein ganz ordentlicher Erfolg. Man muss aber dazusagen, dass das an einem Tag stattgefunden hat in den Pfingstferien und noch dazu war es da sehr warm, also eher das Wetter, wo man auf der Terrasse liegt und ein Eis isst. Und deswegen danke ich auch dem Marktamt, das auf die Ergebnisse der Befragung eingegangen ist, weil ge- rade für Möbelhäuser macht es eigentlich mehr Sinn, so ein Event in einer Jahreszeit zu machen, wo man nicht so viel im Freien unternehmen kann. Also von dem her, November ist es genau richtig angesiedelt und aus dem Feedback der dortig ansässigen Unterneh- men, auch des Durlach-Centers, weiß ich, dass sie das sehr gerne wiederholen. Wir stim- men der Vorlage zu. Stadtrat Schnell (AfD): Es gibt gute Argumente für und gegen verkaufsoffene Sonntage. Dafür spricht meines Erachtens zum Beispiel die Tatsache, Frau Binder, dass im Onlinehan- del der Sonntag mit 20 Prozent des Wochenumsatzes, Tendenz dank Ladenschließungen aufgrund der Corona-Hysterie steigend, der Tag mit dem höchsten Handelsvolumen ist und der stationäre Handel hier dagegenhalten sollte. Dagegen spricht zum Beispiel die zusätzli- che Belastung des Verkaufspersonals durch Sonntagsarbeit und die damit einhergehend weniger Zeit für die Familie oder den Kirchgang, um nur zwei Punkte anzuführen. Da Dr. Schmidt und ich zu unterschiedlicher Gewichtung dieser Sachargumente gelangt sind, werden wir hier uneinheitlich abstimmen. – 5 – Ein Aspekt noch. Mit der Nahverkehrsabgabe, City-Maut oder wie immer dieses Abzock- Instrument heißen wird, für das Karlsruhe Modellregion sein soll, wie uns Herr Dr. Mentrup avisiert hat, sind Zweifel angebracht, ob diese verkaufsoffenen Sonntage dann noch tat- sächlich so wie gedacht angenommen werden. Stadträtin Fenrich (pl): Es ist eigentlich alles gesagt, nur noch nicht von mir, aber keine Angst, ich will jetzt keine großen Ausführungen machen. Ich möchte mich anschließen an das, was der Kollege Ehlgötz und was die Kollegin Frau Lorenz gesagt hat, da stimme ich vollständig überein. Aber was mich doch jetzt irgendwie befremdet hat, muss ich ganz ehr- lich sagen, war der Beitrag von Frau Binder ganz am Schluss. Frau Kollegin Binder, ich weiß nicht, wenn Sie sagen, wenn die Leute, die Gesellschaft jetzt nichts anderes mehr zu tun hat oder ihr nichts anderes mehr einfällt, als am Sonntag einzukaufen, da frage ich Sie, so what? Warum sollen die Leute, wenn sie einkaufen wollen, wenn Familien einkaufen wol- len, Ehepaare einkaufen wollen, Alleinerziehende mit ihren Kindern einkaufen wollen, am Sonntag, warum sollen die denn nicht einkaufen gehen? Ich möchte die Gesellschaft nicht erziehen. Ich möchte, dass die Gesellschaft, dass die Familien, die Einzelpersonen, selber entscheiden, ob sie an einem Sonntag einkaufen gehen möchten und das mit einem Event, jetzt Messe und so weiter verbinden möchten. Also gegen diesen Erziehungsgedanken ver- wahre ich mich. Stadtrat Høyem (FDP): Nur eine Bemerkung, Frau Kollegin Binder. Ich finde das verletzend und nicht in Ordnung, dass Sie sagen, dass wir, die für einen verkaufsoffenen Sonntag sind, nicht wissen, was wir mit unserer Familie machen sollen. Ich persönlich gehe in die Kirche jeden Sonntag, trotzdem stimme ich für den verkaufsoffene Sonntag. Und ich denke nicht, dass mein Land größere Familienprobleme hat als dieses Land. Ich finde ganz einfach Ihre Aussage verletzend und ein Klischee, das nicht dieses Gemeinderats würdig ist. Der Vorsitzende: Ich möchte noch ein paar Ergänzungen machen. Zum einen, Herr Schnell, wir entscheiden heute nicht über eine Nahverkehrsabgabe. Ob wir jemals darüber entschei- den, weiß ich nicht. Ich will nur über eine solche Modellregion dabei sein, etwas zu erfah- ren, wie man sowas organisieren könnte. Und die Modellregion beschränkt sich nicht auf die Nahverkehrsabgabe, sondern auf verschiedene Möglichkeiten, den ÖPNV noch mal fi- nanziell auf andere Füße zu stellen. Das nur einfach zur Korrektur, damit hier nichts Fal- sches hängen bleibt. Manche Diskussionsbeiträge, und auch das, was ich in der Zeitung gelesen habe, vermit- teln den Eindruck, als müssten wir uns von null plötzlich jetzt auf verkaufsoffene Sonntage entscheiden und als würden wir jetzt in Verweis auf die Probleme, die vielleicht der Einzel- handel hat, plötzlich hier völlig neu aufstellen. Beides ist nicht der Fall. Und deswegen nochmal ein bisschen in die Historie. Es gab auch bis in den Landtag von Baden-Württem- berg hinein, ich war damals noch Landtagsabgeordneter, erbitterte Kämpfe darum, ob man den Sonntag grundsätzlich verkaufsoffen macht oder nicht. Andere Bundesländer sind völlig andere Wege gegangen. Und in Baden-Württemberg ist es möglich, an drei Sonnta- gen an jedem Ort zu öffnen, wenn man es koppelt an ein sonstiges Ereignis, das im Vor- dergrund stehen soll. Und es gibt hier dankenswerterweise schon den Karlsruher Weg, dass man nicht die drei Sonntage ausschöpft, sondern sich hier im Lauf der letzten Jahre auf zwei Sonntage pro Ort verständigt hat. Und nichts schreibt dieser Satzungsentwurf jetzt fort. Deswegen sind es auch keine fünf Sonntage in Karlsruhe, sondern es sind nur zwei an jedem Ort. Da unterscheiden sich dann Durlach und Mühlburg und die Innenstadt – 6 – ein bisschen, weil wir unterschiedliche Veranstaltungen haben, an die wir diese verkaufsof- fenen Sonntage knüpfen. Und das ist auch deswegen ein guter Kompromiss, weil in der Vergangenheit, Frau Lorenz wird es wissen, vor allem auch die inhabergeführten Geschäfte oft gesagt haben, für uns sind mehr als zwei Sonntage ein Problem, weil wir gar nicht mit unserem Familieneinsatz plus wenigen Mitarbeitenden das stemmen können. Und uns nutzt auch ein verkaufsoffener Sonntag nichts, wenn nur die Hälfte der Geschäfte aufha- ben. Und insofern hat sich hier ein gutes Regulativ eingefügt. Frau Stadträtin Binder, an den 50 übrigen Sonntagen müssen sich die Familien etwas anderes überlegen. Es geht hier nicht um eine Anerkennung dessen, dass Familien nichts anderes mit sich anzufangen wis- sen, sondern es geht um zwei von 52 Sonntagen. Man muss auch mal ein bisschen die Kir- che im Dorf lassen. Das hat jetzt bisher einen guten Effekt in Karlsruhe, das ist auch großer Konsens und es gab zu einem neuen Satzungsentwurf, so wie Sie ihn heute hier auf dem Tisch liegen ha- ben, noch nie so wenig Einsprüche der Träger öffentlicher Belange wie zu dieser Satzung, weil es letztlich aus meiner Sicht abbildet, dass wir hier einen guten Konsens erzielt haben. Und dass wir jetzt einen Sonntag mehr hinzunehmen, führt nicht zu einem Sonntag pro Ort mehr, sondern führt an einem Ort zu einem Sonntag, den es dort vorher nicht gab. Das haben wir letztes Jahr mit Ihrer Zustimmung ausprobiert. Und ich kann Ihnen, Frau Stadträ- tin Wolf, jetzt nicht sagen, es waren 1.000 hier und 500 dort. Aber wenn mir am Ende die Geschäfte dort sagen, sie haben einen guten Zustrom gehabt, und dieser Zustrom hat auch dazu geführt, dass es auf der Messe noch etwas mehr Besucherinnen und Besucher gab, darf ich konstatieren, dass offensichtlich von bestimmten Familien oder Personen beide An- gebote gleichermaßen wahrgenommen worden sind und am Ende beide Veranstaltungen dadurch etwas davon haben, was nochmal unterstreicht, dass dieser verkaufsoffene Sonn- tag nur funktioniert, wenn er gleichzeitig mit der Messe stattfindet, aber dass es keinerlei Indizien dafür gibt, dass den verkaufsoffenen Sonntag Leute wahrnehmen, die nicht dann auch die Messe mit wahrnehmen. Und deswegen ist dieses Argument, dass es ein paar hundert Meter entfernt ist, zwar natürlich eine richtige Feststellung, aber ich glaube, die Beobachtungen und die Zahlen, die wir hier vor allem von Einzelhandel und Marktbeschi- ckern haben, bestätigen, dass es an der Stelle kein Problem ist. Und deswegen würden wir das jetzt gerne in unsere reguläre Satzung mit aufnehmen wollen, und das schlagen wir Ihnen heute vor. Und dass dieser Sonntag im Osten der Stadt jetzt kein neues Instrument der Belebung un- serer Innenstadt ist, so wie die Zeitung suggeriert, ist auch klar. Das hat mit der Innenstadt erstmal gar nichts zu tun, aber es schafft für einen bestimmten Teil unserer Stadt zusätzli- ches Interesse, und es schafft auch für die Messe zusätzliches Interesse, und das tut am Ende uns allen gut. Über die mitunter nicht so irrsinnig hohen Kostendeckungsgrade der Organisation von solchen Dingen haben wir im Zusammenhang mit dem Christkindles- markt letzte Woche hier diskutiert. Jetzt haben Sie den Vorschlag gemacht, Frau Stadträtin, getrennt abzustimmen. Das ist schwierig, weil ich muss am Ende eine Satzung mit Ihnen abstimmen. Und deswegen wäre das die Umsetzung parlamentarisch von dem, was Sie wünschen, dass ich das als Ände- rungsantrag verstehe, den Passus, der sich auf die Karlsruher Oststadt bezieht, hier rauszu- streichen, der kriegt dann eine Mehrheit oder nicht. Und anschließend muss ich das verän- derte oder nicht veränderte Satzungswerk insgesamt zur Abstimmung stellen. Das wäre der rechtlich richtigere Weg. – 7 – Und deswegen stelle ich jetzt den Änderungsantrag hier zur Abstimmung, dass wir die Öff- nung des Sonntags im Karlsruher Osten aus der Satzung wieder rausnehmen. Das ist ir- gendeine Ziffer 4, die da drin steht, und bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine Ab- lehnung des Änderungsantrags. Findet sich jetzt jeder wieder? Bitte einen Moment stehen lassen. Wir haben eine Enthal- tung. Es findet sich jeder dort wieder. Frau Meier-Augenstein? Nein, genau. Frau Meier-Au- genstein, dann sind wir bei 24 zu 20. Bietet noch jemand mehr? Nein, wir haben damit alle aufgenommen. Frau Binder, Sie haben falsch abgestimmt. Dann sind wir bei 23 zu 21. Nein, Sie sind dagegen. Waren Sie jetzt dagegen oder dafür? Also jetzt diskutieren wir nicht. Wir nehmen auf, Sie haben falsch abgestimmt. Trotzdem ändert es an den Mehrhei- ten nichts. Der Antrag ist abgelehnt. Jetzt kommt das unveränderte Satzungswerk hier zur Abstimmung, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Dafür bin ich Ihnen auch in der Deutlichkeit sehr dankbar. Irgendwie verschwinden immer ein paar vom Radar, aber gut, das ist vielleicht so. Okay, ah nein das sind Enthaltungen, dann passt es wieder, alles klar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. Dezember 2023