Rahmenvereinbarung zum Abschleppen, Verwahren und Entsorgen von Kraftfahrzeugen

Vorlage: 2023/1028
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.10.2023

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1028 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Rahmenvereinbarung zum Abschleppen, Verwahren und Entsorgen von Kraftfahrzeugen Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Hauptausschuss 17.10.2023 nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat 24.10.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Vergabe der Dienstleistung „Rahmenvereinbarung zum Abschleppen, Verwahren und Entsorgen von Kraftfahrzeugen“ im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag an die Bietergemeinschaft der Abschleppzentrale Karlsruhe, vertreten durch Thomas Schieler, Bereichsleiter Mobilität, Auto-Böhler GmbH, zu erteilen. Die Dienstleistung wird als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2025 mit einer zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung von je 12 Monaten vergeben. Die Bietergemeinschaft besteht aus den Firmen Auto Spancken, h+m autoService, Auto-Böhler GmbH, Bissinger GmbH, Auto-Schlindwein GmbH. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.353.996,12 Euro brutto Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2023/24: 549.269,49 Euro brutto 2024/25: 549.269,49 Euro brutto 2025/26: 627.728,57 Euro brutto 2026/27: 627.728,57 Euro brutto Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Kostenersatz i.d.R.d. Zahlungspflichtige Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Vergabeverfahren Das Ordnungs- und Bürgeramt veranlasst im gesamten Stadtgebiet Karlsruhe das Abschleppen widerrechtlich geparkter Kraftfahrzeuge, welche im Anschluss an die Maßnahme bis zur Abholung zu verwahren und bei Nichtabholung gegebenenfalls zu entsorgen sind. Die Grundzuständigkeit für polizeiliche Aufgaben der Stadt Karlsruhe als Ortspolizeibehörde ergibt sich aus den §§ 1, 105 ff. PolG. Den Gemeindlichen Vollzugsbediensteten ist diese Aufgabe gemäß § 125 Polizeigesetz BW in Verbindung mit § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes BW übertragen worden. Hinsichtlich des Bedarfs der Dienstleistung besteht eine Notwendigkeit dahingehend, dass die zeitnahe Entfernung von gravierenden Parkverstößen zur Einhaltung der Verkehrssicherheit ohne entsprechende Anbietende nicht möglich ist. Diese Leistung wurde letztmals im Jahr 2019 öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Sie ist nun im Jahr 2023 ausgelaufen. Auf Grundlage dieser Ausschreibung wird bis heute das Abschleppen beauftragt. Eine Neuausschreibung ist erforderlich, da die maximale Vertragslaufzeit erreicht ist. Die neue Ausschreibung wurde gemäß § 14 Absatz 3 Vergabeverordnung (VgV) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb am 23. Juni 2023 mit der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs im Amtsblatt der Europäischen Union gestartet. Eine Veröffentlichung erfolgte außerdem auf www.bund.de und auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe. Bis Ende der Abgabefrist am 24. Juli 2023 um 11.00 Uhr ging ein Teilnahmeantrag der oben genannten Bietergemeinschaft form- und fristgerecht ein. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft konnten bereits bei der Ausschreibung im Jahr 2019 glaubhaft darlegen, dass nur mit einem Zusammenschluss mehrerer Bietenden die Leistungsfähigkeit für die geforderte Dienstleistung gewährleistet werden kann. Am 10. August 2023 wurde die Bietergemeinschaft zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert, das bis zum Ende der Angebotsfrist am 17. August 2023 um 11 Uhr form- und fristgerecht eingegangen ist. Aufgrund der darin abgegebenen ersten Preise gab es am 1. September 2023 ein Verhandlungsgespräch, bei dem mit dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft und Vertretern des Auftraggebers über den Preis verhandelt wurde. Als Resultat wurde die Bietergemeinschaft am 5. September 2023 zur Abgabe eines finalen Angebots bis zum 8. September 2023 um 11 Uhr aufgefordert. Am 7. September 2023 ging das finale Angebot, basierend auf den Ergebnissen des vorab geführten Verhandlungsgespräches ein. II. Auftragsvolumen Dieser Sachverhalt wurde im derzeitigen Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 nicht berücksichtigt und wird daher für die Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet. Beim Auftragsvolumen handelt es sich um eine Schätzung anhand der durchschnittlichen Abschleppfälle der vergangenen Jahre, das tatsächliche Auftragsvolumen ergibt sich dementsprechend erst im Laufe der Ausführung. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten – 3 – Abschleppfällen zu den angebotenen Einzelpreisen, die für die gesamte Laufzeit des Vertrages festgeschrieben sind. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt insgesamt rund 2.354.000 Euro (brutto). Da es eine Staffelung des Preises nach den ersten beiden Jahren gibt, beträgt die jährliche Summe in den ersten beiden Jahren je 549.269,49 Euro und in den darauf folgenden beiden Jahren je 627.728,57 Euro. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurde über Einzelpreise pro Fall verhandelt. Die Einzelpreise stiegen im Vergleich zur Ausschreibung im Jahr 2019 aufgrund der allgemein erhöhten Preiselage entsprechend an. Es erfolgt jedoch eine Rückforderung der durch den Abschleppvorgang verursachten Kosten beziehungsweise in der Regel ein Kostenersatz durch die Zahlungspflichtigen. Somit werden die Aufwendungen durch die jeweiligen Erträge gedeckt. III. Prüfung und Wertung der Angebote Die Prüfung und Wertung des Angebotes erfolgten in mehreren Stufen: Formale Prüfung: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist ein Angebot von einer Firma form- und fristgerecht eingegangen. Eignungsprüfung: Die Bietergemeinschaft erfüllt die festgelegten formalen Eignungskriterien und verfügt folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Fachliche Prüfung: Das Angebot erfüllte alle technischen Anforderungen der Vergabeunterlagen. Nach Maßgabe der aktuell geltenden Vergabedienstanweisung (VergDA) der Stadt Karlsruhe wurden bezüglich einer nachhaltigen Beschaffung bei der Ausschreibung folgende Mindestkriterien zu Grunde gelegt. Der Auftragnehmende, hier die Bietergemeinschaft, hat eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachzuweisen und darüber hinaus eine Erklärung hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) abgegeben. Unter Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums Preis wird der Zuschlag nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung des Angebotes wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Abschleppzentrale Karlsruhe zu erteilen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Vergabe der Dienstleistung „Rahmenvereinbarung zum Abschleppen, Verwahren und Entsorgen von Kraftfahrzeugen“ im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag an die Bietergemeinschaft der Abschleppzentrale Karlsruhe, vertreten durch Thomas Schieler, Bereichsleiter Mobilität, Auto-Böhler GmbH, zu erteilen. Die Dienstleistung wird als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2025, mit einer zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung von je 12 Monaten vergeben. Die Bietergemeinschaft besteht aus den Firmen Auto Spancken, h+m autoService, Auto-Böhler GmbH, Bissinger GmbH, Auto-Schlindwein GmbH.

  • TOP 9_Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 9 der Tagesordnung: Rahmenvereinbarung zum Abschleppen, Verwahren und Entsorgen von Kraftfahrzeugen Vorlage: 2023/1028 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Vergabe der Dienstleistung „Rahmenvereinbarung zum Abschleppen, Verwahren und Entsorgen von Kraftfahrzeugen“ im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag an die Bietergemeinschaft der Abschleppzentrale Karlsruhe, vertreten durch Thomas Schieler, Bereichsleiter Mobilität, Auto-Böhler GmbH, zu erteilen. Die Dienstleistung wird als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2025, mit einer zweimaligen Option auf Vertragsverlängerung von je 12 Monaten vergeben. Die Bietergemeinschaft besteht aus den Firmen Auto Spancken, h+m autoService, Auto-Böhler GmbH, Biessinger GmbH, Auto- Schlindwein GmbH. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 17. Oktober 2023. Auch da können wir direkt in eine Abstimmung gehen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitliche Zustimmung. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. November 2023